Geschichte des Dorfs, der Burg und der Freiheit Wetter

Textdaten
Autor: Friedrich Harkort
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Titel: Geschichte des Dorfs, der Burg und der Freiheit Wetter als Beitrag zur Geschichte der Grafschaft Mark
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Erscheinungsdatum: 1856
Verlag: Gustav Butz
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Erscheinungsort: Hagen
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Quelle: Commons
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Seite
1. Einleitung
3
2. Wetter
5
3. Militärwesen
12
4. Gerichtsverfassung
16
5. Die bürgerliche Verwaltung
19
6. Die Gewerbe
33
7. Das Kirchenwesen
41
8. Schule
44
9. Die Sparkasse
47
10. Die Krankenkassen
47
11. Das Armenwesen
47
12. Das Schiedsgericht
48
13. Die Invaliden- und Alterversorgungskasse
48
14. Zerstreute historische Erinnerungen
49
15. Schluß
51
16. Urkunden
52

Gesamtansicht

|

Geschichte

des

Dorfs, der Burg und der Freiheit Wetter

als

Beitrag zur Geschichte der Grafschaft Mark

von

Friedrich Harkort.




Motto: Wohlfahrt im Lande
„Um den Ursprung der größten Wohlfahrt im Lande
zu entdecken, muß man auf die einfachen Arbeiter
zurückgehen. Das ist aber die Ehre unserer Zeit,
daß die Arbeit den Adel verleiht!“Ehre unserer Zeit,
Percevalmer).
(in der belgischen Kammer).




1856.

Druck von Gustav Butz in Hagen.

| |
Einleitung.

J. D. von Steinen, der fleißige Sammler, gibt in seiner Westphälischen Geschichte nur äußerst dürftige Nachrichten über Wetter.

Sechsunddreißig Jahren sind verflossen, seitdem mein Vater Johann Caspar Harkort auf Harkorten in der Zeitschrift „Hermann“ die Aufforderung erließ: die alten Papiere der Gemeinde zu durchforschen und das Denkwürdige der Vergessenheit zu entreißen. Da keine andere Hand sich fand, so erfülle ich die Sohnespflicht, indem ich das aus mancherlei Quellen Gesammelte, welches den Zeitraum eines halben Jahrtausends umfaßt, meinen Mitbürgern zum Gedächtniß überreiche.

Vergangene Zeiten kehren in derselben Form nicht wieder, allein in ihrer Geschichte finden wir die Elemente der spätern Entwicklung. Die Frucht, welche wir heute genießen, ist den Keimen entsprossen, welche unsere Väter einst dem mühsam bearbeiteten Boden anvertrauten. Deßhalb sollen wir nicht allein selbstsüchtig für uns leben, sondern uns auch als Vorkämpfer Derer betrachten, die nach uns kommen werden.

Wenn wir die Schicksale der Vorfahren durch eine lange Reihe von Jahrhunderten verfolgen, so finden wir, daß die Entwickelung des Menschengeschlechts nur langsam fortschreitet durch Vermehrung der Einsicht und Mittel; ähnlich dem Wuchse der Eiche, deren mächtige Krone der Pflanzer nicht schaute, dessen Enkel sie heute überschattet.

| Fester wurzelt der Baum im Sturm der Zeiten, während der Pilz über Nacht aufschießt und in wenigen Tagen wieder verschwindet.

Gemeinsinn, Eintracht, Beharrlichkeit und Fleiß haben Dörfer und Städte erbaut und Wüsteneien in blühende Fluren verwandelt. Deßhalb halte sich Keiner in der Gemeinde für zu gering, als daß er nicht sein Scherflein zu ihrer Wohlfahrt beizutragen vermöchte!

Jeder schaffe nach Kräften in der ihm von Gott angewiesenen Stellung, – dann wird der Segen früh oder spät nicht fehlen und das Errungene fortleben im Gedächtniß der Nachkommen!

     Wetter, im August 1856.

Friedrich Harkort.


|
Wetter.
Eine Meile unterhalb den Trümmern der tausendjährigen Veste Siegburg, an deren Lagerwall sich der gefeierte Name des Sachsenhelden Wittekind knüpft, den anmuthig gelegenen Ruinen des Schlosses Volmerstein gegenüber, erhebt sich der weit umherschauende, ungebrochene, stattliche Wartthurm von Wetter. Hier umfließt die Ruhr ein gegen Süden abfallendes Vorgebirge des Ardeys. Auf dem rechten Ufer, am Fuße des Hügels, mit Wiesen, Weiden, Gärten und Äcker umgürtet, liegt das Dorf, auf der Höhe des Rückens, auf einer gegen Osten jäh abfallenden Klippe, die Burg mit der noch theilweise ummauerten Freiheit. In den Tagen der grauen Vorzeit, als die Römer es wagten, die deutsche Erde zu betreten, wohnten hier und im Süderlande, dem gefürchteten hercynischen Walde, die tapfern Sikambrer, welche den beharrlichsten Widerstand leisteten. Hermann der Cherusker einigte die verschiedenen deutschen Stämme zu einem Feldzuge gegen die Eroberer und erschlug die Legionen des Kaisers Augustus unter Varus; mit dem Verlust der Adler schwand der Glaube an die römische Unüberwindlichkeit. Zwar unternahm Germanicus noch zwei für ihn rühmliche Feldzüge, aber der Sieg ward ihm nur durch den Verrath des deutschen Fürsten Segest. Hermann, dessen Name durch alle Zeiten klingt, fiel durch Meuchelmord. Die Römer räumten das rechte Rheinufer und die Einbrüche der Deutschen in Gallien begannen. Bructerer, Sikambrer, Marsen und die kriegslustigen Schaaren benachbarter Stämme nahmen| Plätze an beiden Ufern des Rheins, von Cöln abwärts zur Maas und legten den Grund zum Reiche der Franken, welche die römische Herrschaft in Gallien stürzten. Duisburg erhob sich zum Sitz eines Frankenkönigs. Unsere Gegend gehörte zu Ostfranken; die Ripuarier am Rhein und die salischen Franken in den Ländern der Maas nannte man Westfranken. Als die Letzteren das Christentum annahmen, verbanden die heidnischen Ostfranken sich mit den Sachsen, welche vom Strande der Ost- und Nordsee anrückten; die friedlich vermischten freien Stämme nannten sich Sachsen und wurden bald erklärte Gegner der Westfranken.

Nach den verschiedenen Wohnsitzen theilte sich das Sachsenland in Westphalen, Engern und Ostphalen. Vier fränkische Könige fochten mit wechselnden Erfolgen gegen die Sachsen, bis Carl der Große 772 den Kampf auf Leben und Tod begann.

Dreiunddreißig Jahre lang währte dieser Vernichtungskrieg, in welchem Wittekind, der unermüdliche Heerführer der Sachsen, unsterblichen Ruhm gewann.

Trotz des Übergewichts der fränkischen Waffen fand eine Unterjochung nicht statt, sondern auf dem Tage zu Selz eine gleichberechtigte Einigung beider Völker zu einem großen Reiche.

Die freien Männer, welche vor mehr als tausend Jahren diesen Vertrag abschlossen, nennen wir mit Stolz unsere Väter und ihre Besitzungen noch heute unser freies Erbe. – Hauptbedingung des Friedens war: daß die Sachsen das Christentum annahmen; nur mit großem Widerwillen bequemten sie sich zur Erlegung des Zehnten an die Geistlichkeit. Carl stiftete die Bisthümer Münster, Osnabrück und Paderborn; die Oberaufsicht führten die Erzbischöfe von Mainz und Cöln.

Das Land ward in Bezirke eingeteilt. Das Süderland bildete den Westphalengau; der Strich zwischen Ruhr und Lippe den Gau Boroctra; am rechten Lippeufer lag der Dreingau; der Ems- und Padergau bildeten Engern; an der untern Ruhr, gegen die Lippe hin, lag der Gau Hatterum.

Grafen standen an der Spitze der Verwaltung; sie wurden vom Kaiser ernannt und durch seine Gesandten überwacht, allein das Amt war nicht erblich.

Herzoge, ebenfalls ernannt, standen über den Grafen und leiteten das Heerwesen, allein nicht in Westphalen, denn Carl mochte einen zweiten Wittekind fürchten und aus demselben Grunde beseitigte er die Gefolge.

| Frei war der Sachse auf seinem Erbe und jeder Freie zur Landesvertheidigung verpflichtet.

Das eingefriedigte Feld war Eigenthum, offene Weide und Wald die gemeinschaftliche Mark.

Unter den schwachen Nachkommen Carols sank das kaiserliche Ansehen, jenes der Grafen stieg und das Amt war erbliches Lehn großer Grundeigenthümer.

Im Ruhrgebiet erhoben sich zuerst die Grafen von Arnsberg, welche bereits 1074 in Urkunden erscheinen und von den älteren Grafen von Werle abstammten. Der Name erlosch, das Land kam an das Bisthum Cöln. 1134 finden wir die Edlen von Volmerstein als Vasallen des Erzbischofs von Cöln, reich begütert, in unserer Gegend; sie erlagen ihren Gegnern, den Grafen von der Mark, welche 1288 und 1324 die Veste Volmerstein brachen und einen Theil der Güter erwarben. Auch dieses edle Geschlecht starb aus, nachdem es den Stammsitz verloren.

Höher stiegen die Grafen von Altena und Mark, durch Glück, Tapferkeit und staatsmännische Umsicht im Laufe von fünf Jahrhunderten hinauf bis zu den drei Herzogskronen von Jülich, Cleve und Berg.

Ahnherren waren die Grafen von Berg; unter diesem Namen finden wir 1093 Adolph I., welcher die Burg Altena erbaute. Sein Nachfolger

Adolph II. war ebenfalls noch Graf von Berg und Altena, dessen Sohn

Eberhard I. die Linie der Grafen von Altena stiftete; 1144 tritt er in Urkunden auf. Unter seinen Söhnen nannte sich Arnold Graf von Isenburg nach einem Schlosse, unterhalb Hattingen an der Ruhr gelegen, welches er vom Erzbischof von Cöln zum Lehn trug; auch besaß er Nienbrügge an der Lippe. Sein Enkel Friedrich erschlug den Erzbischof Engelbert den Heiligen und ward 1224 hingerichtet. Isenburg und der größere Theil der Güter gingen verloren und Friedrichs Kinder erbauten einen neuen Sitz, das Schloß Limburg an der Lenne.

Adolph II. jüngster Sohn

Friedrich I. erhielt den Stammsitz Altena; er erwarb den Oberhof Mark, ohnweit der jetzigen Stadt Hamm gelegen. Sein ältester Sohn

Adolph III. (1202) nahm den Titel Graf von der Mark an. Dieser bereicherte sich durch einen Theil der Isenburgischen Güter, baute Hamm, Blankenstein, Lünen und andere Vesten.

| Engelbert I. kam als Nachfolger 1249 zur Regierung und führte Fehden nach allen Seiten hin, wodurch seine Macht und persönliches Ansehen stiegen. Als Vormund des Grafen von Tecklenburg fiel er in den Hinterhalt des von Loen und Genossen, und starb 1277 an seinen Wunden.

Eberhard II. (1277) rächte den Vater; ummauerte Lüdenscheid, Iserlohn und Camen, worüber sich Streit mit dem Erzbischof Siegfried von Cöln erhob. Gegen die Cölnischen stritt er bei Worringen und brach die feindlichen Schlösser an der Ruhr und Lenne. Die Reichshöfe Westhofen, Elmenhorst und Brackel erwarb der Graf von Kaiser Albrecht. Die Schlösser Schwarzenberg und Waldenburg kamen an Mark. Durch Schwert und Kauf mehrte er die Grafschaft nach allen Seiten. Ihm folgte

Engelbert II. (1308); erklärter Feind des Erzbischofs von Cöln brach er die Veste Volmerstein zum zweiten Mal und brachte die Ansprüche an dieselben an sich, welche seine Nachfolger ausführten.

Adolph IV. (1328) focht glücklich wie seine Väter. Wichtig für die Größe seines Hauses war die Heirath mit Margarethe, der Erbtochter des Grafen Dietrich von Cleve. Diese Erbschaft fiel seinem zweiten Sohne Adolf 1364 zu. Der älteste Sohn des vierten Adolphs

Engelbert III. kam 1347 zur Regierung der Grafschaft Mark und lebte vierundvierzig Jahre im Harnisch, als der tapferste und kriegslustigste des ganzen Geschlechts. Kriege mit Cöln, Dortmund, Arnsberg, Münster und anderen bildeten eine fast ununterbrochene Reihenfolge. Dieser Graf erbaute Neuenrade und Clusenstein, erwarb die Herrschaft Bilstein, Schwelm, Hagen, Bochum und die halbe Stadt Lippstadt.

Man darf sagen: seine Errungenschaften bildeten den Schlußstein aller Anstrengungen seiner trefflichen Vorfahren.

Sechzig Jahre alt starb der Graf Engelbert am 24. December 1391 auf seiner Burg Wetter und wurde, von 300 Helmen begleitet, in der Kirche zu Fröndenberg feierlich beigesetzt, welches Kloster sein Vorfahr Graf Otto von Altena erbaut hat. Drittehalbhundert Jahre war die Grafenkrone vom Vater auf den Sohn übergegangen und jede Hand dieses ritterlichen Geschlechts hatte ihren Glanz unbefleckt erhalten und ihre Macht vermehrt.

Die ausführliche Geschichte der Grafen von Altena und Mark werden wir an einem andern Orte bearbeiten; für den vorliegenden Zweck mögen die obigen kurzen Andeutungen genügen.

| Engelbert III. hinterließ keine directen Erben. Die Grafschaft Mark fiel vertragsmäßig an den Bruderssohn, den bereits angeführten Grafen Adolph von Cleve. Dieser übertrug die Mark seinem jüngern tapfern Sohne Dietrich, welcher in der Blüthe seiner Jahre vor Elberfeld blieb.

Das Land kam (1398) an seinen Bruder

Adolph VI., Graf von Cleve und Mark, welcher rühmlich fünfzig Jahre regierte. Der politische Krebs jener Zeiten war, daß die Untheilbarkeit der Gebiete nicht feststand. Der Ausweg genügte nicht, daß man die jüngern Söhne in geistliche Stiften unterbrachte. Cleve und Mark empfanden bitter die Folgen. Adolph’s Bruder, Gerhard, kehrte heim von Paris und verlangte sein väterliches Erbe; er erhielt die Burg Altena, Schwarzenberg, Plettenberg, Lüdenscheid, Neustadt und Breckerfeld; Wetter blieb, nebst den übrigen Landestheilen, bei Cleve. Gerhard vermehrte, unzufrieden, seine Ansprüche; er griff 1421 zu den Waffen und erhob den für die Mark so unseligen Bruderkrieg, welcher erst 1437 dadurch beendigt wurde, daß Gerhard fast das ganze Süderland erhielt.

Adolph VI. schloß den ersten Bund mit Soest und wurde durch Kaiser Sigismund zum Herzog erhoben. 1448 starb er mit dem schönsten Nachruhm, welchen ein Fürst hinterlassen kann.

Ältester Sohn und Nachfolger war Johann I., dem sein Vater bei Lebzeiten verschiedene Besitzungen, unter diesen auch Wetter, überwies. Der junge Held erwarb durch die tapfere Vertheidigung von Soest, gegen den Erzbischof von Cöln und 20.000 böhmische Hülfstruppen, unverwelkliche Lorbeeren und die Oberherrlichkeit über diese alte berühmte Stadt der Engern. Die Mark fiel 1461 an ihn zurück.

1481 folgte Johann II., welcher durch sein zügelloses Leben das Land in Schulden brachte. Sein Sohn

Johann III. (1481) mehrte den Glanz des Hauses durch seine Verbindung mit Maria von Jülich, welche ihm als Erbtochter die Herzogthümer Jülich und Berg und die Grafschaft Ravensberg zubrachte.

Seinen Erben Johann III. nannte man, des großen Länderbesitzes wegen, „den Reichen“, obgleich seine Finanzen eben nicht blühend war; er starb 1539.

Nachdem das Geschlecht der Grafen von der Mark so hoch gestiegen, daß es zu den angesehensten des Reiches gehörte, erlosch es unter

Johann Wilhelm dem Guten, welcher 1609 blödsinnig,| arm und ohne Kinder starb. Der clevische Erbfolgestreit begann, Pfalz-Neuburg und Brandenburg, die Schwäger des verstorbenen Herzogs, hielten Theilung nach verderblichem Hader, und Cleve, Mark und Ravensberg kamen an das Haus Hohenzollern, welches heute, unter der ruhmreichen Krone von Preußen, die alten Gauen der Grafen von Westphalen mit den reichen Rheinlanden wieder vereinigt beherrscht.

Nach dieser Ausschreitung kehren wir zur Geschichte von Wetter zurück. Die Entstehung ist nicht nachzuweisen. Wahrscheinlich lag hier früher ein Hof der Herren von Wetter, deren Namen 1213 in einer Urkunde erscheint, wo sie in Lünen, vor dem Bischofe von Münster, dem Kloster Cappenberg ein Gut abtreten. – 1359 stellte der Ritter Sobbe eine Stiftungsurkunde zu Gunsten des Hospitals in Schwerte aus; unter den Zeugen befindet sich Albert von Wetteren.

Gegenwärtig liegt noch im Dorf Wetter ein Grundstück „am Schloß“ genannt; hier mag einst die Ritterwohnung gestanden haben und das Eigen von dem Grafen von der Mark erworben sein. Nur diese konnten den Bau von Burg und Freiheit ausführen, denn das Unternehmen war zu groß für einen gewöhnlichen Edelmann. Das Schloß Volmerstein war Lehn des Erzstiftes Cöln, also Grund zur Ausführung einer Trutzburg vorhanden. Der Bau mag im dreizehnten Jahrhundert stattgefunden haben, denn 1323 war Röttger von Altena hier bereits Droste und Graf Engelbert III. bestätigte 1355 den Bürgern und Burgmannen von Wetter die Freiheiten, welche seine Vorfahren ihnen verliehen hatten.

Man ersieht aus diesen Briefen, daß die Häuser und Kotten Eigenthum des Grafen waren, womit dessen Amtmann die Bürger und Burgmannen belieh, „wenn es mit Bescheidenheit verlangt wurde“, gegen Erlegung von zwölf Pfennigen an den Grafen und zwölf an die Bürgerschaft. Auf den befreiten Gerichtsstand kommen wir an anderen Orten zurück. Ferner konnten Leute aus allen Landen, binnen Jahr und Tag das Bürgerrecht gewinnen, ihre etwaigen Schulden folgten ihnen nicht nach. Kränkungen der Ehre mochten durch Zweikampf abgemacht werden.

Geschah ein Todtschlag außerhalb der Freiheit „und es segnete Gott den Thäter, daß er in dieselbe käme“, so war er frei hundert Jahre und einen Tag.

Aus diesem Asylrecht ist wohl der Name Freiheit entstanden; der| Burgherr suchte Leute zur stets bereiten Vertheidigung anzulocken, da stehende Söldner außergewöhnlich waren; die Finanzen erlaubten deren Unterhalt nicht. Die Waffenfolge erstreckte sich nicht über die Gerichtsgrenze hinaus, es sei denn in Kriegen des Grafen.

Das nahgelegene Gut Schede, welches 1689 der Richter Reinermann besaß, liegt außerhalb des Wetterschen Gerichtssprengels und fehlen sichere Nachrichten über dasselbe. 1371 schenkte der Graf Engelbert von der Mark dem Stifte Herdecke VII Scheffel Rente aus dem Gute des Goebel von Scheyde; vielleicht war es das heutige Schede. 1395 finden wir, daß Goebel Richter zu Wetter war.

Die Wettersche Feldmark ist, nach Erwerbung der Volmersteinschen Güter durch die Grafen, durch Ländereien im Kaltenborn, am linken Flußufer, vergrößert worden. Auch die Mühle gehörte ursprünglich zu Volmerstein.

Die Privilegien wurden durch Bürgermeister und Rath sorgfältig aufbewahrt; sie sind älter als wie jene von Altena, welche erst 1367, den hiesigen ähnlich, erschienen.

1444 übertrug Herzog Johann von Cleve Schloß und Amt Wetter seinem ältsten Sohn, Junker Johann, dem ritterlichen Vertheidiger von Soest.

Die Bestätigung der Privilegien wurde bei jedem Regierungswechsel pünktlich nachgesucht.

In den Urkunden finden wir folgende Bestätigungen:

1355 durch Graf Engelbert von der Mark.
1507 durch Herzog Johann von Cleve und Graf von der Mark.
1522 durch Herzog Johann von Jülich, Cleve, Berg und Mark.
1540 durch Herzog Wilhelm von Jülich, Cleve, Berg und Mark.

Herzog Johann Wilhelm ließ auf Ansuchen von Bürgermeister und Rath Abschriften der alten Wetterschen Briefe ausfertigen, da die Originale in einem Mauerschrank verdorben waren.

1666 bestätigte Friedrich Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg durch seinen Statthalter Moritz, Prinz von Nassau, die Privilegien, und
1713 König Friedrich Wilhelm II. desgleichen.
Die Landtage beschickte seit 1702 Wetter in Gemeinschaft mit den kleineren Städten und Freiheiten der Mark – und heute, wo Bevölkerung und Wohlstand um das Fünffache gestiegen sind, versagt man dem Ort eine selbstständige Gemeindeverwaltung; wo bleibt hier die Consequenz| der Ritter des historischen Rechts? – Wetter ist aus der Liste der kleineren Städte gestrichen, welche einen Deputirten zu dem seit dem 29. October 1826 in’s Leben gerufenen Provinziallandtag wählen, allein es hatte 1852 die Genugthuung, drei seiner Industriellen in der preußischen Volksvertretung zu sehen: Heinrich Kamp in der ersten Kammer, und Hermann Kamp und Friedrich Harkort in der zweiten Kammer, sämmtlich der Volkspartei angehörend.


Militärwesen.

Aus dem bisher Vorgetragenen ersieht man, daß die Freiheit eine Art Militärkolonie war und Bürger und Burgmannen die Dienstpflicht mit der bürgerlichen Nahrung verbanden. Auch die Amtseingesessenen waren gehalten, hier Wachen zu beziehen.

Bei größeren Kriegen folgte dem Banner der Grafen das Aufgebot der Städte. So schlug Bernd Bitter 1263 mit Hülfe der Bürger von Blankenstein die Cölnischen bei Hattingen und nahm achtzig Ritter in der Koppel gefangen. 1323 fingen die Bürger von Hamm den feindlich anziehenden Bischof von Münster mit siebzig Helmen. Von Wetter finden wir, daß 1444 in der berühmten Soester Fehde, in welcher Junker Johann von Cleve die Stadt gegen 50.000 Cölnische und Böhmen siegreich hielt, Craft Stecken, Amtmann von Wetter, mit achtzig Gewappneten den klevischen Vortrab führte. Bei einem Ausfall nahm Stecken neunundzwanzig Edelleute und drei Bürgermeister feindlicher Städte gefangen und Graf Philipp von Nassau und der Probst von St. Gereon in Cöln wurden erschlagen. Später, bei der Huldigung, ernannte der Herzog den tapfern Stecken zu seinem Stellvertreter.

Unter den adlichen Burgmannen finden wir die von Boyle als Erbburgmänner von Wetter verzeichnet. 1377 verkaufte Graf Engelbert von der Mark ein Gut zu Wetter an diese Familie.

1309 wurden Bernd von Neghem nebst Gruter zu Werdringen mit diesem Burglehn beliehen.

Auch die von Mallinkrodt hatten hier einen Sitz. 1451 wurde Hermann Mallinkrodt wegen Wegelagerung vor den freien Stuhl unter der Linde bei Dortmund geladen. Er hatte einen heimkehrenden Bürger überfallen und beraubt und zur Bemäntelung der Stadt die Fehde angesagt| und das Getreide in Brand gesteckt. Vorsichtig wich Mallinkrodt der Insinuation der Ladung aus und hielt sich auf in dem schützenden Asyl der Freiheit Wetter, welches kein Gerichtsbote betreten durfte. Da schlich sich der Freischöffe Wortmann von Dortmund mit zwei Genossen durch den Wald, erstieg Nachts die Mauer, heftete den Brief des Freigrafen an das Gatter der Burg Wetter und schnitt als Zeichen der geschehenen Ladung drei Späne aus dem Thor.

1505 wohnte Johann von Boell in Wetter. Der Ritterzettel des Amtes Wetter umfaßte achtzehn adlige Güter, welche dem Grafen mit sechsunddreißig Pferden Hülfe leisten mußten.

Das Vestrecht des Gerichts Hagen bestimmt, „daß wenn der Landesherr auf seiner Burg in Wetter sich befinde, so seien die Vestgenossen verpflichtet, ihm mit ihrer Macht zu dienen“.

Das Wappen der Freiheit ist eine Jungfrau.

Nach Abbruch des Eingangthores ist der Stein in unsern Tagen in den großen runden Thurm der Burg eingemauert worden zum ewigen Gedächtniß.

1651 fielen die lothringischen Völker mit jenen von Pfalz-Neuburg ein in die Mark und nahmen Blankenstein ein, allein nicht Wetter.

1622 hauseten die Spanier übel in Altena, Hörde und Umgegend, so wie 1673 die Franzosen.

Die letzte kriegerische Zurüstung wurde 1689 auf offenem Wetterschen Amtstage berathen und beschlossen: wegen drohenden feindlichen Überfalls das Amtshaus in Wetter in einigen Vertheidigungszustand zu setzen. Der Richter Reinermann aus Schede und der Zimmermeister Roloff erhielten den Auftrag, das Erforderliche zu besorgen. Ungefähr 100 Thaler, darunter 26 Thaler für Pulver, wurden aufgewendet. Der Feind blieb indessen aus, und der Richter hatte große Noth wieder zu seinem Gelde zu gelangen. Die Vorsicht mochte indessen nicht überflüssig sein, denn 1697 überfielen die Franzosen Siegburg und brannten die Pfarrkirche nieder, wie aus einem Briefe hervorgeht, welcher Wetter zu einer Beisteuer zum Wiederaufbau auffordert.

Von der eigentlichen Militairorganisation wissen wir wenig; es sind nur die Acten der Schützengilde „Unserer lieben Frauen Bruderschaft“ noch vorhanden; diese reichen nur bis 1663, berufen sich indessen auf das Bestehen seit undenklichen Zeiten. Dafür spricht auch eine Urkunde von 1345 auf eine Jahresrente von fünf Schillingen, unserer| lieben Frauen Brüderschaft gehörig, so wie der Schmuck des Schützenkönigs, eine Armbrust an silberner Kette. Gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts entstanden die Schützengilden der Städte. Bei der Jahresversammlung der Bruderschaft wurde Rechnung gelegt und die Beiträge von den jungen Bürgern von 15 bis 30 Schilling eingefordert.

Die neuen Bürger, so nicht Bürgerskind waren, zahlten 9 Thaler und 17 Stüber; man erhob also damals schon ein Einzugsgeld. Diese Beiträge konnten zwangsweise beigetrieben werden.

Um unsern Lesern ein Bild jener Zeiten zu geben, beschreiben wir das Fest von 1695.

Bürgermeister, Rath und Gemeinde beschlossen am 3. August in der Versammlung an der Kircheiche, daß binnen vierzehn Tagen das Schützenspiel gefeiert werden sollte. Das Reglement lautete:

„daß nur Bürger nach dem Vogel schießen dürfen und zwar jeder mit seinem eigenen Rohr. Fremde werden nicht zugelassen, auch kein Bürger so außerhalb wohnt.

Kein Mitglied der Brüderschaft soll fluchen, schwören oder sich unnatürlich vollsaufen, widrigenfalls wird der Übertreter auf eine Tragbahre gesetzt und in das Wasserbad der Ruhr geworfen; außerdem verfällt er dem Bürgermeister in eine Strafe von einer Tonne Bier.“

Unter dem Rühren der Trommel trat der Zug vor dem Thore an und zog, den Bürgermeister an der Spitze, nach dem Schützenplatz.

Drei Preise waren für die besten Schützen ausgesetzt und in Dortmund angefertigt worden; sie bestanden in einer zinnernen Kanne nebst einer zinnernen Schüssel, mit dem Wappen von Wetter, beide sechs Pfund schwer, und einem Paar Handschuhen. Diese Gegenstände wurden mit rothem Bande an die Stange gehangen.

Bei diesem Bürgerfeste gingen zwei Tonnen Bier auf im fröhlichen Gelage.

1704 den 30. April begleiteten die Bürger den Förster von Hagen auf einer Wolfsjagd bis Benninghoven und kehrten mit klingendem Spiele heim. Die Ausgebliebenen wurden um eine halbe Tonne Bier gepfändet, wobei noch Widersetzlichkeiten vorfielen.

1705 erschien das landesherrliche Edict zur Einführung einer stehenden Miliz in den Städten und deren Dienstverhältniß. Dem regierenden Bürgermeister stand das Recht zu, die Oberoffiziere zu ernennen.

| Es war der erste Versuch der Errichtung einer Volksbewaffnung in Preußen und es ist demnach in den Jahren 1813 und 1848 nichts Neues geschehen.

Bereits 1697 war von Kurfürst Friedrich III. ein Einquartirungs-Reglement erlassen worden.

1706 kamen Sonnsfeldische Dragoner und 1707 Wittgensteinsche Leibdragoner hier und in der Umgegend in Winterquartiere.

Die eingeführten gewaltsamen Werbungen waren so verhaßt, daß im Anfange des achtzehnten Jahrhunderts im Amte Blankenstein und den Gerichtssprengeln Schwelm, Hagen und Herdecke ein dagegen gerichteter Aufstand ausbrach. Die Werber hatten die Kirchthüren besetzt und dieses Verfahren stritt offenbar gegen die Bestimmung des alten Vestrechts: „Jedermann soll haben einen freien Weg von seinem Hause zum Hochaltar, unbekümmert.“

Vom Könige wurden darob 2000 Thaler Strafgelder zu Gunsten des Potsdamer Waisenhauses auferlegt. Bei der Vertheilung fielen

auf das Gericht Volmerstein Thlr. 1679
Dorf Ende
0349
Wetter
0110

Der Magistrat beklagte sich über diese ungerechte Belastung, da es ja actenkundig sei, daß Wetter an der Meuterei keinen Theil genommen habe.

Das harte Verfahren und die Nachbarschaft des gewerbfleißigen Herzogthums Berg, wo die massenhaft austretenden Kantonisten Erwerb und Unterkommen fanden, veranlaßten, daß der König bereits unterm 11. März 1720 eine Ordre erließ, dahin lautend: daß die gewaltsamen Werbungen aufhören sollten.

Später erlangten die Fabrikdistrikte Werbefreiheit gegen Ausgleichung in Geld.

1812 stellte Wetter 21 Freiwillige zum II. Bataillon des ersten westphälischen Landwehr-Regiments, deren Namen auf dem Denkmal an der Kircheiche verzeichnet sind.


|
Gerichtsverfassung.

Die Edlen von Volmerstein trugen das Grafengericht, später die berühmte Freigrafschaft und Freistuhl „des heiligen römischen Reiches oberstes Freigericht“ unmittelbar zum Lehn vom Kaiser.

Das Obergericht Hagen trugen sie als Lehn vom cölnischen Erzbischofe, der in jenen Zeiten viele Besitzungen in der Grafschaft Mark hatte.

Nach der alten sassischen Hofesverfassung stand eine gewisse Anzahl Höfe unter einem Oberhofe, dessen Inhaber Bauerrichter war. Bei den Versammlungen wurden die herrenlos gewordenen Höfe neu verliehen, Sachen der Feldpolizei, Wege- und Grenzstreitigkeiten entschieden; höhere Sachen gingen vom Burggericht an das Freigericht.

Waren geistliche Richter die Eigenthümer der Oberhöfe, so richtete nicht der Freigraf, sondern der Gograf. Bei den offenen Freigerichten fanden sich die sämmtlichen Gerichtsgenossen ein; der Freigraf stellte die Frage und die Umstehenden fanden das Urtheil. In den besonderen Gerichten entschieden die von der Genossenschaft erwählten sieben Schöppen, so freie Leute, ohne Makel sein mußten und auf ihr Amt vereidet waren.

Die Freigrafschaft Volmerstein erstreckte sich über die Kirchspiele Volmerstein, Haspe, Hagen, Herdecke u. s. w. Die Grafen von der Mark legten aus politischen Gründen großen Werth auf diese Gerichtsbarkeit und hielten solche lange von den Edlen in Volmerstein in Versatz. Später erlangten sie den Besitz durch Kauf und verlegten den Sitz des Gerichts nach Wetter.

Folgende Namen der alten Freigräfen und Richter haben wir aufgefunden:

1373 Hartloff von Borbeck.
1395 Goebel von Wirdinghusen.
1402 Hartloff vom Romberge.
1408 Goebel von Wirdinghusen.
1411 Berndt Mostert.
1422 Johann Kook.
1424 Henneckes von Voerde;
0000 darauf eine Lücke.
1524 und 33 Jorrien Vaerste.|
1561 Diedrich Werninck.
1628 Johann Klöver.
1649 Kramer.
1689 Reinermann.
1699 Frithoff.
1710 Reinermann.
1718 Erckels, welcher stets mit der Bürgerschaft im Streite lebte.

Gerichtschreiber waren:

1608 Hackenberg.
1699 Hackenberg.
1708 Sethmann.

Im Jahre 1753, bei Einführung der Landgerichte, wurde das Gericht von Wetter nach Hagen verlegt.

Die Freiheit Wetter besaß indessen gewisse Privilegien dem Gerichte gegenüber.

1718 beschwerte sich der Rath über die unbefugte Einmischung des Richters Erckels in die bürgerlichen Händel, welche, uralten Zusicherungen gemäß, dem Rath allein zu schlichten zuständen. Es heiße darin ausdrücklich:

„wenn ein Richter zu Wetter richten will, so soll er es dem Bürgermeister sagen, damit dieser lade die Bürger zum Gericht.“

Auch in der Altenaer Reimchronik findet sich die Weisung:

„Es steht jedem Bürger frei: ob er vor dem Magistrat will stehn,
Oder ob er will an das Gerichte gehn.
Da spricht die Gemeinde Urtheil und Recht,
Das gilt dem Meister wie dem Knecht.
Wer das nicht erdulden kann,
Der mag an’s Hochgerichte gahn.“

Lehnsachen wurden vor den Lehngerichten abgemacht, der Lehnsherr berief seine Mannen und ernannte aus ihrer Mitte einen Lehnrichter und die Mannen besetzten das Gericht und fanden das Urtheil. Das Volmersteinsche Lehngericht versammelte sich unter der Linde in Boele.

Die Güterverkäufe geschahen vor dem Freigericht. So finden wir in den hiesigen Acten, daß 1424 Bernd Dobben den Werder an der Ruhr an Hermann Korte vor dem Hochgräfen Johann Bolten in Hagen

| und dem Freigrafen Henneckes von Voerde aus Volmerstein im offenen Gerichte verkaufte.

Des Grafen Engelbert Privilegium für Wetter bestimmt ausdrücklich: daß ein Schiedsgericht, bestehend aus einem Burgmann und einem Bürger, die erste Instanz bilden solle; es könne Niemand die Bürger mit Gerichten bekümmern, es sei denn, daß sie vorher vor dem Schiedsgericht verklagt, verfolgt und ausgeschlossen wären.

Auch sollte keine Freigrafschaft, oder Sendt von des Decans wegen (d. i. geistliches Gericht) eingehen oder Bott haben. Ferner seien die Bürger befugt, das Bauergericht nach alter Gewohnheit zu halten.

1433 übertrugen Hans Becker und seine Frau ihr Gut an ihren Sohn Dietrich, unter Vorbehalt einer Leibzucht, vor dem Magistrate und nicht vor dem Richter.

Der Magistrat in Altena urtheilte in Schuldsachen ohne Appellation bis zu 25 Thalern, eben so über Wasserlauf, Löhne u. s. w. In Wetter soll sich, in den letzten Zeiten der alten Verfassung, die Kompetenz des Magistrats bis auf 10 Thaler erstreckt haben.

Wir ersehen aus dem angeführten, daß vor vierhundert Jahren der Weizen der Advokaten in Wetter nicht blühte, sondern die Gemeinde selbst die Klagesachen in die Hand nahm, und sollte heute, bei dem Fortschritt der Volksbildung, der gesunde Menschenverstand nicht befähigt sein, in den meisten bürgerlichen Dingen ein billiges Urtheil zu finden?

Die Gegner der Schiedsgerichte antworten: Nein! – allein wir hoffen, daß das Volk durch die übertriebene Höhe der Gerichtskosten, welche so manche Familie verderben, belehrt, zu den praktischen Gewohnheiten seiner Väter zurückkehre! Der Anfang mit Einführung des Schiedsgerichts ist bereits seit 1853 mit Erfolg in Wetter gemacht und man harre nur aus!

Alles kommt auf den gemeinnützigen und versöhnlichen Sinn der Männer an, welche die Leitung des großer Ausbildung fähigen Instituts übernommen haben. Wie groß die Ersparnisse der Gemeinden sein könnten, geht aus der Thatsache hervor, daß die Eingesessenen des Kreis-Gerichts Hagen jährlich über 60.000 Thlr. Gerichtskosten, außer den Advokatengebühren, aufbringen. Wetter würde, im Verhältniß der Bevölkerung ungefähr 1500 Thlr. tragen, während sich die direkten Staatssteuern auf 2000 Thlr. belaufen. Das thörichte Volk klagt über Steuern und besteuert sich selbst durch Hader und Streit. Unsere Rechtsgelehrten| haben lange die praktische Durchführung der Schiedsgerichte bezweifelt, allein die Erfahrung widerlegt sie. Nach den hiesigen Erfolgen wird unter zwanzig Fällen höchstens ein Urtheil gesprochen und die übrigen Sachen endigen durch einen Vergleich. Nicht allein die Kosten werden in dieser Weise erspart, sondern der langdauernde Haß der Parteien wird vermieden, welcher leicht die Quelle neuer Prozesse ist.


Die bürgerliche Verwaltung.

Die Grafen von der Mark theilten ihre Besitzungen in Ämter ein, deren Sitz ein Schloß oder eine befestigte Stadt war. An der Spitze stand ein Amtmann, welcher gleichzeitig dem Heerwesen seines Kreises vorgesetzt war; später traten die Drosten an ihre Stelle. Die Drosten hatten ursprünglich nur die herrschaftliche Tafel zu besorgen und den Empfang der Lebensmittel und Renten von den Zinspflichtigen. Nachträglich kam die Wahrnehmung der Polizei in ihre Hände und so vermehrten sich Einfluß und Ansehen. Dem Eigennutze des Adels gelang es, die Bestimmung zu erwirken, daß diese Stellen nur durch Männer aus seiner Mitte besetzt werden durften. Das Feudalwesen war stets ein Hemmniß für die freie Volksentwickelung. – Unser Ort gab dem Amte Wetter seinen Namen.

Folgende Amtleute und Drosten finden wir in Documenten und Büchern verzeichnet:

1323 0000 0000 Röttger von Altena, Droste.
1356 0000 0000 Dietrich von Weringhhusen, Amtmann.
1377 0000 0000 Franke Voys, Amtmann.
1323 0000 0000 Engelbert von Altena, Droste, Hofesherr zu Westhoven.
1392 0000 0000 Conrad von Wickede, Droste.
0000 0000 0000 von der Leyte, Droste [ohne Jahreszahl].
1437 0000 0000 Cracht Stecken, Amtmann, berühmt durch seine Tapferkeit im Soester Kriege.
1495 0000 0000 Heinrich Knipping, Amtmann.
1512 0000 0000 von Elverfeldt, ing, Amt
1523 0000 0000 von Boenen, ping, Amt
1542 0000 0000 Jorgen von Boenen, mt
1550 0000 0000 Georg von Boenen, Droste.|
1562 1581 1594 vom Romberge, Droste.
1611 0000 0000 von Loe, nberge, Dr
1612 0000 0000 von Syberg, rge, Dr
1633 0000 0000 von Romberg, e, Dr
1643 0000 0000 von Heyden, ge, Dr
1654 0000 0000 von Elverfeldt, e, Dr
1677 0000 0000 von Loe, nberge, Dr
1699 1722 0000 von Heyden, ge, Dr

Die Stellung war der des heutigen Landraths ähnlich.

Direkte Steuern bezogen die Grafen nicht; ihre Einkünfte bestanden aus den Renten der Domainen, Ertrag der Zölle und Antheil an den Gerichtssporteln.

Landsteuern nahmen erst 1446 unter den Herzogen von Cleve ihren bescheidenen Anfang.

Handdienste fanden dagegen Statt. Das alte Vestrecht von Schwelm bestimmt: „Jeder Vestgenosse muß dem Drosten in Wetter zwei Tage dienen, einen zu Grase und einen zu Stroh.“

Die Einnahme der Rentei Wetter betrug unter Herzog Johann Wilhelm IV. nur 3125 Thlr.

Die spätern Steuerausschreibungen ergingen an die Drosten und Richter; diese theilten solche auf den Versammlungen, Erbentage genannt, den Vorstehern und Meistbeerbten mit und gemeinschaftlich erfolgte die Umlage.

Das platte Land trug 11/12, die Städte 1/12. Weder Geistlichkeit noch Adel waren im sechszehnten Jahrhundert steuerfrei. 1605 zahlte der Adel noch den fünfzigsten Theil des Steuerausschlags, die Geistlichen 5%, die Stiften und Klöster etwas über 5%.

Die zum Schaden des Landmanns, durch benutzte Verlegenheiten der Landesherren, erwirkten Ausnahmen sind gegen den Geist der alten Verfassung!

An der Spitze des Wetterschen Gemeinwesens standen der erste und zweite Bürgermeister und vier Rathsverwandte. Der Rath hatte keinen bestimmten Tag zu seiner Versammlung; der erste Bürgermeister lud durch den Rathsdiener ein nach Bedürfniß. Außerordentliche Fälle wurden der Gemeinde an der Kircheiche vorgetragen.

Zwei Pflichttage fanden statt im Jahr, der erste am 1. Februar unter der Kircheiche und der zweite am vierten Tage nach Pfingsten| unter der Linde am Kirchhofe im Dorfe. Die Kircheiche steht noch, die alte Linde ist leider weggehauen worden. An diesen Tagen wurden die Rechte und Gewohnheiten der Bürger öffentlich verlesen.

Damals war das Wenige Allen bekannt, heute kennen die Masse der Gesetze und Verordnungen nur Wenige des Volkes.

Auf dem letzten Pflichttage wurde der halbe Rath durch freie Wahl der Gemeinde erneut. Später entzog eine königliche Verordnung der Bürgerschaft, zu ihrem größten Bedauern, dieses Recht, und die Stellen wurden auf Lebenszeit besetzt. Von dieser Zeit an finden sich auch Gehälter auf dem Gemeinde-Etat.

Man ersieht aus diesem Hergange: daß die Angriffe der Bureaukratie auf die freien Gemeindeverfassungen begannen.[1]

Ein Verzeichniß der Magistratsglieder der Vorzeit fanden wir nicht und geben hier nur folgende aus verschiedenen Dokumenten gesammelte Namen.

Bürgermeister.
1464 Hermann Schmyt und Died. Berne.
1471 Ernst Schürmann.
1505 Hermann Schmid und Joh. Blanckenagel.
1645
Blanckennagel,
erster
Bürgermeister.
1654
D. Portmann,
P. Hülsberg,
zweiter
1663
J. Schubbe,
erster
P. Nelken,
zweiter
1673
Schubbe,
erster
Fronhoff,
zweiter
1699
Katerberg,
erster
Blanckennagel,
zweiter
1711
Ludwig Fischer,
erster
|
1713
Funcke,
erster
Bürgermeister.
1714
Pothmann,17000
1730
Pampus,
Deine,
zweiter
1793
Teives,
erster
Braß,
zweiter
1806
Kals.

Während der Fremdherrschaft wurde Wetter mit der Bürgermeisterei Herdecke verbunden.

Der Verwaltung dieser Gesammtgemeinde standen von 1807 bis 1823 vor:

Christian Hueck.
Philipp Pfingsten.
Carl Springorum.
Arnold Hueck.

Von 1823 bis 1851 führte Wilhelm Springorum ein kräftiges Regiment.

Wetter wurde von der Stadt Herdecke getrennt und mit der Landgemeinde Ende vereinigt.

Dem Amtmann Wilh. Springorum, welcher abdankte, folgte sein Sohn Bernhard.

Vorsteher der Gemeinde Wetter ist Carl Gravemann, welcher im Geiste der Vorzeit das Amt unentgeltlich verwaltet.

Rathsverwandte.
1654 Blanknagel. Nelke. Schroeder. Wirminghaus.
1663 Hoesterey. Kaverberg. Blanknagel.
1694 Roloff. Kuhlmann.
1696 Funcke vom Schilken. Stegmann.
1700 Butz
1719 Brenschedt.
1730 Fischer. Blanknagel. Roloff. Butz.

Die Rathsstube war in einem kleinen Gebäude am Thor, welches der Pförtner oder Rathsdiener bewohnte und jetzt weggebrochen ist.

Der Magistrat übte die niedere Gerichtsbarkeit in Injuriensachen und kleinen Schuldforderungen; die Polizei, so wie die Aufsicht über das Schulwesen, Flur, Wege und Wald. Vorhandene Brüchtenprotokolle| bekunden das Strafrecht. Nachdem Sonntags in der Kirche der Glauben gesungen, wurden die Wirthshäuser untersucht und die vorgefundenen Branntweintrinker bestraft.

1582 schlossen Bürgermeister und Rath einen Kontrakt mit dem Pförtner Heinrich Lüttringhaus über die Thorwache.

Zwei Pforten waren am Eingange der Freiheit vorhanden, die durch einen viereckigen Thurm vertheidigt wurden. Nachts mußte der Pförtner das Doppelthor schließen und die Schlüssel zum Bürgermeister bringen. Die vorderste Pforte wurde bei Tage gehütet und durften namentlich die Schweine nicht herauslaufen; im Innern müssen solche also volle Freiheit genossen haben.

Das Wasserthor wurde von St. Catharina bis Lichtmeß verschlossen, denn eine Leitung am Heiligenborn versah den Ort mit Wasser.

Unverantwortlicher Weise hat man diese in neuerer Zeit zu Grunde gehen lassen und in trocknen Jahren die Frauen zum Wassertragen, aus der in der Tiefe strömenden Ruhr, verurtheilt.

Ein Theil der Bleiröhren liegt noch im Felde, andere wurden in unsern Tagen geraubt und eine rasche und tüchtige Herstellung gehört zu den dringendsten Bedürfnissen der Freiheit Wetter. Übel achtet der selige Gemeindevorstand das heilsame Werk unserer ärmern, allein gemeinsinnigern Vorfahren.

Des Pförtners Amt war ferner, die Bürgerdienste bei Uferdeckungen und Wegebauten zu beaufsichtigen, Feld und Wald zu hüten, Pfändungen auf Befehl des Raths vorzunehmen und Botschaft zu gehen. In Abwesenheit wahrte seine Frau die Pforte. Für diese Dienstleistungen wurden ihm zugewiesen: das Pfortenhaus nebst Garten und Land auf den holden Wege und ein Birnbaum, gegen eine jährliche Pacht von einem Thaler.

1713 wurde ein ähnlicher Kontrakt mit Lud. Diergarde und seiner Frau Catharina Butz vollzogen, mit dem Zusatz: daß der Pförtner gleichzeitig das Amt eines Nachtwächters vom 1. November bis 1. März übernehme. Als weitere Vergütung wurde das Recht zugestanden, zwei Kühe und ein Schwein auf die Gemeindeweide treiben zu dürfen. Diese Einrichtung, Tag und Nacht beschäftigt zu sein, muß nicht entsprochen haben, denn 1722 hielt der Magistrat einen Verding ab über die Kornwacht, von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens zu blasen und zu singen; jedes Haus vergütete dafür jährlich 51/2 Stüver.

| Das heutige Wetter erspart klüglich diese Ausgabe und gestattet den Dieben, die erfahrungsmäßig weidlich zugreifen, freien Spielraum!

1512 kam zwischen dem Magistrat und dem Fischer Jasper op dem Vosse folgender Vertrag zu Stande.

Der Letztere übernahm, die Bürger und ihr Gesinde mit seinem Schiff frei über die Ruhr nach den Weiden zu fahren, und Acht auf diese Grundstücke zu haben.

Dagegen wurde ihm zugesichert: freie Weide für 2 Kühe, 1 Pferd und 2 Schweine; außerdem von denjenigen Bürgern, die 3/4 Ländereien besaßen, jährlich eine Stiege Roggen-Garben, die Nächstbegüterten zahlten 10 Stüver, die dritte Klasse einen Blaumüser, die vierte 5 Stüver und die geringste einen halben Blaumüser. Von den Landkarren, welche über die Weide kamen, zog Jasper das Schiffgeld; war Bürgerhülfe dabei nöthig, so fiel den Helfern die Hälfte zu. Der Schiffer war befreit von Pflichttagen und Bürgerdiensten.

Das Fährhaus stand am rechten Ufer, unterhalb der Burg, und wurde 1646 durch das Eis weggetrieben; der Wiederaufbau unterblieb.

Die Brücke wurde gegen Ende des 17. Jahrhunderts erbaut und gegen Ende des 18. durch Eis zerstört. In Betreff der Herstellung war der Gemeindevorstand uneinig, die Mark war getheilt, Geld und Holz fehlten und so entstand als Nothbehelf die oberste Fähre.

Die Roßmühle stand am Wasserthor innerhalb der Ringmauer, später Garten des alten Schulhauses.

Im Schutt der Burg wurde eine Handmühle von Stein aufgefunden.

Die Graben außerhalb der Mauer sind 1797 an die anstoßenden Besitzer verkauft.

Die Ruhrmühle gab der König 1691 der Gemeinde in Erbpacht, allein 1718 wurde solche ohne Urtheil wieder weggenommen, und der Magistrat beklagte sich bitter, an den für Reparatur der Schlacht verwendeten Kosten 1000 Thlr. verloren zu haben! 1694 verpachtete der Magistrat die Mühle, für 150 Thlr. jährlich, auf 12 Jahre. Das Mahllohn betrug 1/24; aus der Reparaturrechnung geht hervor, daß Holz so billig war, daß ein Mühlenbalken von 40 Fuß Länge und 21/2 Fuß Dicke 8 gemeine Thaler kostete, oder per Kubikfuß 44/5 Stüber, während heute der Preis zwölffach höher steht.

Gegen Ende des 17. Jahrhunderts lebte die Bürgerschaft in großem Elende.

| 1642 schon bescheinigte der Droste von Loe dem Rath zu Händen des kaiserlichen Kriegskommissars: daß 32 Wohnungen und Güter wüste lägen und als unbewohnt keine Kontribution zahlen könnten; nur 24 Personen seien anwesend und darunter noch einige Geistliche und Herrendiener. Handlung sei gar nicht und nur ein Wirthshaus und ein Bäcker vorhanden. Die anderen seien geringe Handwerker und Mauerleute, blutarme Unterthanen und nicht im Stande, irgendeine Steuer aufbringen zu können.

1646 erschollen Klagen über den Druck der Einquartirungen, 27 Häuser lägen völlig wüste und 6 seien nur durch Arme bewohnt – die übrigen, so wie Kirche und Kapelle, baufällig.

1673 gab der Bürgermeister den Kriegsschaden und die Plünderung auf 2500 Thaler an.

Die Unsicherheit im Lande war groß. 1712 wurde dem Magistrat von der Kammer „ein normirter Eid für passirende Juden“ mitgetheilt und ein Jahr später ging der Befehl ein: das Thor gut zu bewachen und Packjuden, Zigeuner und starke Bettler nicht einzulassen. Das Dorf weigerte sich, die Wache in der Freiheit zu beziehen und Pfändung der Ausgebliebenen erfolgte. 1718 langte ein Steckbrief von Cleve an, welcher auf einem Blatt 24 Diebe und Mörder namhaft machte!

In demselben Jahre beschwerte sich der Magistrat „über die Intriguen des Richters Erckels, welcher Wetter um die Accise gebracht habe, so daß man weder backen, brauen noch schlachten dürfe und Alles aus dem Dorfe Herdecke holen müsse. Die Nahrung sei zu Grunde gerichtet. Der Brückenbau, die Mühlenschlacht und die Uferdeckungen hätten viel Geld gekostet; ein Fünftel seiner Zeit müsse der Bürger zu Diensten verwenden und außerdem der Rentey die dritte Garbe geben. Während der Kriegszeiten seien über 2000 Thlr. Schulden gemacht und die Kapitalien, wegen rückständiger Zinsen, gekündigt worden. Die geringe Bürgerschaft habe, auf Anrathen ihres Bürgermeisters Pothmann, durch Lehnen, Hungern und Borgen diese schwere Summe endlich aufgebracht und sei deßhalb unfähig, die Steuern zu zahlen. Wetter besäße keine Handlung und von Gewerben nur Messerschmiede und Steinmetzen, welche ihr Brod theils außerhalb der Gemeinde suchen müßten, theils Eisen und Stahl pfundweise von der Enneperstraße holten und Messer in Zahlung gäben. Kurz ein für all gesagt, es sei landkundig hier ein so schlechter Ort, daß auch nicht einmal so viel Wollentuch gemacht| würde, als zu einem Kleide nöthig sei; alles Erforderliche zu Kleidungsstücken müsse aus benachbarten Orten geholt werden.“

Wenn wir die damalige trostlose Lage Wetters mit der heutigen vergleichen, so muß dankbar anerkannt werden, daß die Vorsehung die Blüthe des Orts über alle Erwartung hinaus sich hat entfalten lassen, wie wir später nachweisen wollen. Nur durch Hülfe einer großartigen Industrie wurde es möglich, aus einem so kleinen Areal solche bedeutende Hülfsquellen zu eröffnen. Verkennen wir indessen nicht, daß unsere Vorfahren dazu den ersten Schritt gethan haben.

„Die Geschlechter der Menschen kommen und vergehen, wie die Blätter des Waldes“; deßhalb führen bürgerliche Familien ihre Stammbäume selten über die Großeltern hinaus, obgleich auch sie durch Arbeit, Gottesfurcht und Tugend oft Jahrhunderte lang ihren Platz in der Gemeinde mit Ehren behaupteten.

Manche der jetzt Lebenden mögen den Wunsch haben, das Gedächtniß ihrer Voreltern aufgefrischt zu sehen, und wir lassen hier deßhalb das Verzeichniß der besteuerten Hauswirthe von 1699 folgen.

     Die Freiheit zählte 48:

Alenbeck. Borgräfe. Diecker. Pampus. Brassemann. Duhm. Butz. Tappen. Katerbergh. Schulte. Portmann. Duhm II. Fischer. Neuhaus. Burk. Blankenagel. Könnemann. Hülsberg. Corder. Kemerling. Bröking. Voß. Katerberg II. Habermann. Hausmann. Kreyenpoth. Habermann II. Stuckmann. J. Birk. von Ende. Klöver. Schlieper. Schulte im Storcksnest. Reinermann. Hoesterey. Neidberg. Behme. Aldemark. J. Becker. Bulbering. Richter Fritthoff. Behling. von Ende II. Wittwe Burk. Hagenholl. Nelken. Timmermann. Timmermann II.

     Im Dorfe befanden sich 33 Hausbesitzer:

Schlüter. Wassermann. Frackmann. Pott. Kuhlmann. Fritthoff. Schulte. Roloff. Teimann. Schulte II. Dehne. Alenbeck. Kur. Niggehaus. Hackenberg. Hoffmann. von Eggerts. Funke. Overmann. Behling. Umberg. Cracht. Delwig. Stegmann. Franz. Mertin. Schilke. Prill. Brocksträter. Blankenagel. Dahlmann. Trippler. Trippler II.

Ein Theil ist erhalten, ein anderer wanderte aus und Viele schlummern in Vergessenheit.

| Die Bevölkerung beider Orte mag ungefähr 400 Seelen betragen haben. Das Gemeindevermögen bestand aus der Waldung, aus welcher von 1756 bis 1762 der durchschnittliche jährliche Holzverkauf 22 Thlr. betrug; 1562 wurde diese Mark mit 232 Schweinen betrieben – ein glänzendes Zeugniß für den Eichenbestand.

Ferner in den Weiden, welche in demselben Jahre 184 Kühe, 20 Rinder und 26 Pferde beweideten.

Die Mühlenweide war vom Fiskus gepachtet und nicht Eigenthum der Gemeinde, welche solche benutzte.

Jedem Hause war ein bestimmtes Weidrecht eingeräumt gegen geringes Weidegeld.

1699 betrug der Viehzettel der Freiheit
von der Freiheit
Rthlr. 12 24 09
vom DorfFreiheit
09 23 03
das ganze Weidegeld
21 48


Heute zahlt man für eine Kuhweide fast soviel und es bleibt zweifelhaft, ob für den geringen Mann die Theilung eine Wohlthat war. Die starke Schweinezucht erklärte sich durch die reichliche Mast, da nach den alten Marktordnungen nur Eichen und Buchen (blumweriges Holz) sich in der Waldung befinden durften. Aus diesem Grunde sind die Tannenpflanzungen nur aus neuerer Zeit. Die ältesten Fichten stehen als Zierbäume in den Gärten.

An Ländereien waren 1665 vorhanden

127 Morgen zu Freiheit und
125 Mogen zum Dorf gehörig.

Wiesen, Weiden und Wald sind nicht angegeben.

Heute finden wir das Areal durch nicht unbedeutende Urbarmachung der Waldfläche, trotz der steilen Höhe, vergrößert.

Das heutige Areal der sämmtlichen Flur beträgt 1579 Morgen abgeschätzt zu 4382 Rthlr. Reinertrag.

Die Staatskasse machte in jenen Zeiten nur geringe Ansprüche; man kannte das heutige Heer der directen und indirecten Steuern nicht, auch die Gemeindebedürfnisse waren weit mäßiger. Als Beleg für das Gesagte geben wir das volle Budget des Jahres 1725.

|
Einnahme.
Landgelder von 220 Morgen à 16 Stüber gem. Geld Rthlr. 058 44
Weidegelder:
175 Kühe à 30 Stbr. Rthlr. 087 30
033 Khe Fettweide à Rthlr. 4
132
014 Pferde ettweide à Rtlr. 1
014
  Rthlr. 233 30
Bürgergeld, Pfächte und Nahrungsgelder
024 02
Mastgelder von 4 Schweinen à Rthlr. 1
004
Erlös aus dem Holzverkauf
066 17 06
  Rthlr. 386 33 06
abgeschrieben:
die vom Richter Erckels verweigerte Grabenpacht und Weide RthlrRthlrR
001 52
Gesammt-Einnahme
Rthlr. 384 41 06


Ausgabe.
1) für einen großen Rekruten Rthlr. 040
1) an den Landesherrn Kontributionsgelder
149 25
1)Sublevationsgelder
030
1)Antheil an den dictirten Strafgeldern
006 36
  Rthlr. 226 01
2) für Rechnung der Kommunalkasse:
2)Kirchen-Interessen Rthlr. 06 45
2)Pacht der Mühlenweide
25 25
2)Arbeitslöhne, Botengeld u. verschiedene Reparaturen
41 57 08
  Rthlr. 074 07 08
also an Staats- und Gemeindelasten
Rthlr. 300 08 08
 
Heute zahlt Wetter
allein an directen Staatssteuern
Rthlr. 2118
an Kommunalkostensteuern
1700
  Rthlr. 3818

oder nach 129 Jahren fast 13 Mal mehr!

| 1776 betrug die Einnahme. Rthlr. 438 „ 32 „ —

und die Ausgabe eben so viel. Die Folgen der Ernennungen auf Lebenszeit waren bereits eingetreten, indem Gehälter gezahlt wurden – die Ehre, dem Gemeinwesen zu dienen, wich dem Gelde!

Der erste Bürgermeister erhielt Rthlr. 20
Dr zweite Bürgemeister
10
Dr Kämmerer
16
die beiden Rathmänner
08
der Secretär
24
ein Gemeindevorsteher als Brandmeister
03
der zweite Vorsteher
02
dr Rathsdiener [nebst Wohnung]
05
  Rthlr. 88

Die Schreiberei vermehrte sich auf Kosten des Gemeindesäckels, obgleich nicht mehr zu verwalten war, als wie fünfzig Jahre früher.


Das Verhältniß
  der Gebornen, Gestorbenen, Getrauten war
1685 21 22 03 Paare
1687 21 09 06 Pare
1688 11 07 03 Pare
1690 18 13 03 Pare
1694 11 12 02 Pare
1696 17 14 03 Pare
binnen 6 Jahren 99 76 20 Paare
durchschnittlich 161/2 122/3 031/3 im Jahr.
1850 à 1854 dagegen 691/5 351/5 163/5.

Daraus ist nicht allein das Wachsthum der Bevölkerung zu entnehmen, sondern auch der Beweis des gehobenen Wohlstandes und der besseren Pflege; die Leute leben nicht mehr so kümmerlich und länger als wie früher, deßhalb hat die Sterblichkeit abgenommen. 1854 stehen wir um 26 Procent besser als wie 1696.


Die Preise der Lebensmittel waren ungemein viel niedriger als wie in unsern Zeiten.

1445 wurde vom Kirchengut eine Rente von 6 Malter Roggen zu 3 Rthlr. 22 Stbr. abgelöst.

| 1673 überließ der Kurfürst den Wetterschen, in drückenden Zeiten, 263/4 Malter Hafer à 46 Rthlr. 48 Stbr.
1710 galt ein Wettersches Malter Roggen Rthlr. 21/2
Hafer
11/4

Das Vestrecht bestimmte: daß jährlich alle Fruchtmäße vor dem zeitlichen Richter im Dorf und Freiheit Wetter, so wie im Gericht Volmerstein, geaicht werden müßten.

Der Wettersche Scheffel enthielt 37 Kannen.
Berliner
453/4

1714 gebot die Regierung: binnen drei Tagen die alten Scheffel und Kannen zu zerschlagen und Berliner Maaß, Elle und Gewicht zu gebrauchen. Angeblich wurde die Verordnung binnen 4 Jahren durchgeführt, allein 140 Jahre später kennt man noch die Brabander und Cölnische Elle! Die zähen Gewohnheiten des Verkehrs überleben häufig die Gesetze.

Der Magistrat bestimmte den Preis des Weißbrods nach den Fruchtpreisen; in Betreff anderer Lebensmittel stand dieses Recht dem Richter zu, obgleich nicht stimmend mit den alten Statuten.

1715 setzte der Richter Erckels folgende Taxe fest:

01 Scheffel Gerste 40 à 450/0 Stüber
[auf eine Tonne Bier mußten 11/2 Scheffel gebraucht werden;]
01 Kanne Bier 40 à 410/0 Stüber
01 Scheffel Roggen 40 à 410/0 Thaler
10 Pfund Brod 40 à 470/0 Stüber
01 Ohm Essig 40 à 421/2 Thaler
01 Kanne Essig 40 à 421/2 Stüber
01 Scheffel Rübsamen 40 à 411/2 Thaler
01 Kanne Öl 40 à 120/0 Stüber
01 Kane süße Milch 40 à 411/2 Stüber.

Heute gilt 1 Pfund Brod 1 Silbergroschen; es ist also seit jener Zeit [140 Jahre] stark 31/2 mal theurer geworden. Das Geld vermehrte sich und die Löhne stiegen.

Im Jahre 794, unter Kaiser Carl dem Großen, galten 10 Pfund Weizenbrod 1 Sgr.; das erscheint uns lächerlich wohlfeil, allein das Geld hatte damals einen verhältnißmäßig höheren Werth und Hungersnoth, durch welche Tausende hingerafft wurden, trat häufig ein in ältern Zeiten. Wir kennen den Mangel, allein gegen den Hungertod sichern| die mannigfaltigen besseren Kulturen und die Erleichterung der Zufuhren aus der Fremde. Man rechnet, daß seit 1600 das Geld in Europa sich um das Dreifache vermehrt habe.[2]

Im Münzwesen herrschte im Mittelalter eine große Verwirrung. Ein fester Geldcours kann nur bestehen, wenn ein Land entweder die Gold- oder die Silberwährung als Münzfuß annimmt, denn das Verhältniß beider Metalle zu einander wechselt. In den Zeiten Carls des Großen war das Verhältniß von Gold zum Silber wie 1 zu 12, dagegen im westlichen Europa im Anfange des zwölften Jahrhunderts wie 1 zu 8. 1220 stand es in Frankreich wie 1 zu 20, in Deutschland 1330 wie 1 zu 111/2 und in unsern Tagen wie 1 zu 151/2. In Deutschland ist Silbergeld vorherrschend; die Ducaten und Goldgulden kamen aus Italien seit 1140 und 1272 und ihr schwankender Cours ist also leicht erklärlich. Der Thaler ist eine deutsche Münze, die 1517 erschien; 1550 wog ein Thaler in Dortmund zwei Loth. 1700 galt in Wetter ein Goldgulden 5 Gulden 6 Albus cölnisch. 1608 war der Lohn einer Viehmagd jährlich 2 Thaler nebst 2 Paar Schuhe, ein Viertel Lein und 8 Ellen Leinwand. 1680 galt 1 Thlr. 80 Albus oder 60 Stüver Klevisch.

1512 liefen 19 Goldmünzen und 36 verschiedene Silbermünzen in Westfalen um. Schwerte, Breckerfeld, Hamm und Hattingen schlugen Silberpfennige 16 bis 18 auf ein Loth.

Der damalige geringe Verkehr wurde durch diese Schwankungen um so mehr gedrückt, und eine der größten Errungenschaften unserer Zeit ist gleiches Maaß, Münze und Gewicht.


Der Werth der Baulichkeit war ihrer schlechten Einrichtung entsprechend.

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1706 betrugen die Feuerversicherungen
von 49 Häusern in der Freiheit Rthlr. 00.4350
und von 33 Häusern im Dorfe Rt 00.2775
Rthlr. 00.7125
während heute 160 Häuser zu Rt 182.860
im Kataster eingetragen sind.

Nach dem Kataster beträgt der ganze Wetter’sche Grundbesitz einschließlich des Waldes 1579 Morgen, zu einem Reinertrage von 4382 Rthlr. abgeschätzt. Der Reinertrag der Wohnungen steht zu 907 Rthlr. angesetzt.

Der Güterpreis war gering.

1725 wurde das Linder’sche Stammhaus für 125 Rthlr. verkauft und 11/2 Morgen Land standen zu Rthlr. 90 im Anschlage. In dieser Zeit befanden sich in der Freiheit nur 6 und im Dorfe 7 nahrungstreibende Personen; Geld und Concurrenz fehlten.


Die schlechten Wege wurden durch Bürgerdienste kaum fahrbar erhalten.

Die Landstraße nach Dortmund ging über das steile Gebirge auf Ende, mit einer Abzweigung auf Herdecke. Auch lief eine Straße von letzterem Orte durch die Weiden, am Rande der Ruhr, am Voß vorbei, unterhalb der Burg hin und mündete in den alten Hohlweg, der noch heute nach der obersten Fähre leitet. Die Straße nach Hagen führte über Werdringen. 1718 berichtete der Magistrat, auf einem Stempelbogen von 21/4 Stüber, daß der Richter Erckels im Unrecht sei, denn der Weg unterm Wetterberge wäre zu gehen, zu treiben und zu fahren, die Salzfuhren hätten ihn sogar gelobt!

Wie groß sind dagegen die Verbesserungen der Communicationen in unseren Tagen!

1808 brachte Peter Harkort I. die Chaussee nach Vogelsang zu Stande und betrieb auch den Ausbau der Straße nach Herdecke, welcher endlich 1817 bis 1823 erfolgte.

Die Actienstraße nach Witten ward 1842 ausgeführt und die alle verdunkelnde Eisenbahn 1848. Zur Befriedigung einschlagender Wünsche bleibt nur noch die Herstellung einer stehenden Brücke an der untern Fähre übrig.


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Die Gewerbe.

Der geringe Landbesitz genügte den Bedürfnissen der Bewohner von Dorf und Freiheit nicht, eben so wenig war die auswärts gesuchte Beschäftigung als Maurer und Steinmetzen geeignet, einen höhern Wohlstand herbeizuführen. Unser Ort befände sich vielleicht noch in der früheren ärmlichen Lage, wenn nicht ein großen Mann einen Umschwung der Dinge herbeigeführt hätte. Kurfürst Friedrich Wilhelm, der Sieger von Fehrbellin und Gründer der Preußischen Macht, zog bergische Klingenschmiede in seine Mark und gab ihnen in freigebiger Weise Sitze in Eilpe und Wetter.

Am 24. Januar 1664 ertheilte dieser weise Regent den Klingen-Schmieden im Amte Wetter ihre Privilegien, deren Hauptbestimmungen folgende waren:

Mit Klingen sollte Niemand handeln, ohne sich vorher beim Handwerk gemeldet zu haben.

Ausländische Klingen durften nicht in’s Land gebracht werden.

Die besten Kohlen, so im Lande gefunden, sollten ihnen zu billigen Preisen vorzugsweise überlassen werden.

Schutz der reformirten Religion ward zugesagt; ferner die Freiheit, ihre Streitigkeiten durch zwei Schiedsrichter aus eigener Mitte zu schlichten und Militairfreiheit.

Das Gewerbe blühte auf; in einer Liste von 1787 finden wir folgende 41 Meister in Wetter aufgeführt:

J. A Rüping, Vorsteher Vorstand.
J. B. Klinckmann, Deputirter
J. Alenbeck, Deputirter
J. P. Oestreicher, Visitator
J. H. Rüping, Visitator
J. P. Rüping. J. Brüggemann.
P. C. Klinckmann. P. E. Schulte.
C. D. Klinckmann. J. Kirchhoff.
J. P. Dreve senior. P. Fischer.
P. C. Tappe. J. P. Braß.
A. Wilshaus. C. D. Schulte.
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P. Hegemann. E. Rüping.
C. Fischer. H. Mertens.
J. D. Könnemann. C. Riddershaus.
C. Schaberg. C. H. Moll.
F. W. Butz. P. C. Riddershaus.
P. C. Fischer. J. A. Butz.
P. Franz. A. Pickelen.
C. H. Butz W. Wendeß.
P. J. Neuleben. J. A Lichtenberg.
A. Schimmelbusch.eputirter C. Klinckmann.
P. Piepenstock. J. D. Roloff.
P. Klinckmann. W. Franz.

Die meisten Namen waren Eingewanderte, welche den Kern der reformirten Gemeinde bildeten; wir finden darunter nur neun Familien aus dem Bürgerverzeichniß von 1699, welche sich dem Handwerk angeschlossen hatten.

Oft erfolgte ein Zusammenstoß mit den gewaltsamen Werbungen. 1720 reklamirte der Magistrat den Klingen- und Messerschleifer Arnold Claß, als angesessener verheiratheter Bürger, welcher 1716 gewaltsamer Weise aus dem Schleifkotten genommen worden.

So ward die Bevölkerung von Wetter mit Hammer und Amboß vertraut und der Grund zur spätern Entwicklung in andern Zweigen der Eisenindustrie gelegt.

Die Privilegien erloschen später im Drang der Zeiten und Wetter bemerkte zu spät, daß es stehen geblieben war; während Solingen in den feinsten Waaren fortschritt und England die Spitze bot, ging die hiesige Fabrikation, die nur geringe Sorten umfaßte, zurück. Heute sind nur noch elf Meister und sechszehn Gehülfen vorhanden. Innerhalb neunundsechszig Jahren sind also dreißig Meister abgegangen!

Ein neuer Zweig der Wetter’schen Gewerbe kam im Jahr 1784 auf, in welchem die Gebrüder Johann Caspar und Peter Harkort den Rohstahlhammer Schönthal an der Ruhr erbauten. Die ersten Stahl-Frischereien in der Grafschaft Mark entstanden in Plettenberg und siedelten von da über an die Volme und Ennepe. Auch der erste hiesige Meister, Seuthe, kam aus Plettenberg. Der Rohstahl verdrängte in unserer Gegend die älteren Stabeisenfeuer.

Bereits 1699 erließ der Droste von Heyden eine Verordnung| über das Messen der Holzkohlen im Amte Wetter, deren Absatz den Grundbesitzern der Gebirge eine bedeutende Einnahme verschaffte.

Dem bestehenden Werke fügte P. Harkort II. 1818 den Reckstahlhammer, Peter Harkort III. 1839 die Cementstahlöfen, 1850 das große Walzwerk und 1855 die Gußstahlöfen hinzu. In dieser Weise ist Schönthal binnen 70 Jahren zum umfassendsten Stahlwerke aller Gattungen erwachsen.

1780 bestanden im Amte Wetter 23 Rohstahlfeuer, welche 13.585 Centner Rohstahl erzeugten; 1846 waren 35 Feuer vorhanden. 1828 wurde, durch Zufall, der erste Puddlingstahl im Wetter’schen Puddlingwerke gemacht. Zur älteren Fabrikation gesellte sich die Darstellung von Cement-, Guß- und Puddelstahl in einem so großartigen Maßstabe, daß die Mark bereits 1853 ein Quantum von 121.000 Centner Stahl aller Gattungen producirte, welches heute schon wieder übertroffen wird.

Wetter hatte seit 1757 seine früheren Behörden verloren und wurde der Sitz des Westfälischen Bergamts am 1. September 1780 hierher verlegt. Unter dem in der Mark unvergeßlichen Minister Friedrich des Großen, von Heinitz, erhob sich das neue Amtsgebäude auf den Fundamenten der alten Burg. 1760 begann die Schiffbarmachung der Ruhr, welche über Wetter und Herdecke hinaus bis Langschede, zum Behufe des Salztransports, fortgesetzt wurde.

Zur französischen Zeit gingen indessen die Schleusen oberhalb Witten wieder ein. Damals wurde zum Behuf der Schiffahrt die Schlacht der Ölmühle an der Stelle durchbrochen, welche heute das Harkorter Loch heißt.

1784 kam der Freiherr Carl vom Stein nach Wetter und begann als Bergamts-Director seine staatsmännische Laufbahn, welche er als Minister mit dem welthistorischen Rufe als Reformator der preußischen Gesetzgebung und Vorkämpfer zur Befreiung des Vaterlandes geendet hat.

vom Stein wirkte hier rastlos zur Hebung der Fabriken und des Bergbaues und entwickelte sein Organisationstalent. Damals förderte die Grafschaft Mark jährlich 1.700.000 Scheffel Steinkohlen, während 1855 im Bezirk des Westfälischen Oberbergamts 60 Millionen Scheffel gewonnen wurden! – Der große Mann zählte die Zeit seines hiesigen Aufenthalts zu den angenehmsten Stunden, die er verlebte, wie Pertz uns berichtet. – Der Straßenbau ward kräftig gefördert: 20 Meilen Chausseen entstanden unter seiner Leitung. –

| In dankbarer Anerkennung seiner Verdienste erließen die Industriellen unserer Gegend im Jahr 1804, bei seiner Erhebung zum Minister, ein Glückwunschschreiben an vom Stein, welches folgende Antwort herbeiführte:

„Mit vielem Danke erkenne ich die Theilnahme, welche die Kaufleute und Fabrikanten im Süderlande der Grafschaft Mark bei Gelegenheit meines Eintritts in das Ministerium mittelst Schreibens vom 28. vorigen Monats mir bezeigt haben. Ich werde mich immer mit Vergnügen meines Aufenthalts unter den redlichen, sittlichen und fleißigen Bewohnern des Sauerlandes überhaupt, und der einzelnen Männer, welche ich zu meinen Freunden rechnete, erinnern; auch jeder Zeit bereit sein, zur Erfüllung ihrer Wünsche beizutragen und mich daher gewiß bemühen, solche Maximen aufzufinden, die das Interesse der dortigen Fabriken mit den hiesigen vereinigen werden.

            Berlin, 25. December 1804.                                    Stein.“

Nach dem Hinscheiden des großen Mannes harrt Preußen vergeblich eines geistig ebenbürtigen Nachfolgers. Es scheint, daß nur die Zeiten der Noth jene starken Charactere an das Staatsruder bringen, welche, in die Zukunft schauend, den Sonderinteressen, zum Wohle des Ganzen, den Kopf zertreten.

Stein war kein Freund der Unterthänigkeit. Wir besuchten ihn einst in seiner Zurückgezogenheit auf dem waldumgebenen Cappenberg.

Auf die Frage: „weßhalb er diesen einsamen Sitz der so schön gelegenen väterlichen Burg in Nassau vorziehe?“ war die Antwort:

„ich liebe die Leute nicht, welche sich für einen Gulden außer Athem laufen; wenn ich hier meinen Nachbarn nicht grüße, so grüßt er mich auch nicht.“

Als Landtagsmarschall von Westphalen stand Stein mit dem so tüchtigen Oberbürger Hüffer in Münster in freundschaftlichem Briefwechsel. Diesem schrieb er einst die Worte Schlegels:

Ehre ist des Mannes Herz;
Demuth führt ihn himmelwärts.
Strenge, die sich selbst bezwingt,
Schafft im Leben, was gelingt.
Treu umfaßt sie alle drei
Lieb’ und Friede noch dabei –

und drückte sicher damit den Kern seiner ächt deutschen Gesinnung aus.

| 1825 besuchte Stein seinen alten Lieblingssitz Wetter und bezeugte großes Interesse an der neu errichteten Maschinenfabrik, deren Inhaber ihm 1827 eine Denkschrift über den Vortheil der Eisenbahn-Anlagen überreichten. Der geprüfte Staatsmann faßte den Gegenstand mit Wärme auf, und der Westfälische Landtag war der erste in Preußen, welcher seine Stimme für das, den Verkehr aus seinen alten Gleisen drängende, neue Kommunikationsmittel erhob, während hohe Staatsbeamte über solchen Schwindel den Kopf schüttelten. Das Leben überholte die Weisheit des grünen Tisches.

Die Vorliebe für Westphalen drückte Stein gegen Ende seines Lebens in einem Briefe an die Gräfin Voß in folgenden Zeilen aus:

„Freuen würde es mich höchlich, Ihnen die hiesige Umgegend zu zeigen, dies Westphalen, den wahren classischen Boden unserer früheren Geschichte, das Land der rothen Erde und der Vehmgerichte im Mittelalter, in dem sich so vieles Alterthümliche erhält.“


Am 2. December 1815 verließ das Bergamt Wetter, um seinen Sitz in Bochum zu nehmen; gleichzeitig stockte das Gewerbe der Messerschmiede und der Wohlstand nahm sichtbar ab. Da trat abermals ein günstiger Wendepunkt ein. Im Jahre 1819 erwarben die Unternehmer der „Mechanischen Werkstätte“ die alte Burg käuflich vom Staate und die Industrie zog ein in die leergelassenen Räume, welche rasch einer Vergrößerung bedurften. – Heinrich Kamp in Elberfeld, der thätigste Mann des Gemeinwesens seiner Stadt, wagte die Mittel an ein schwieriges Unternehmen und Friedrich Harkort übernahm die Leitung; Sachverständige wurden aus England herübergeschafft.

Thomas und Godwin waren die ersten englischen Ingenieure; der erstere verlor sich nach Böhmen, der letztere, ein Gentleman sonder Tadel, suchte bereits <!Vorlage: bereis-->vor dreißig Jahren den Bau der horizontalen Brücken mit weiter Spannung – wie solche jetzt bei Eisenbahnen üblich sind – zur Ausführung zu bringen; von ihm stammt die verbesserte liegende Bohrmaschine für Cylinder. Sein Sohn George, welcher vom Onega-See kam, führte die jetzt allgemein gebräuchlichen vertikalen Bohrmaschinen für kleine Arbeiten ein. Treviranus, von Bremen gebürtig, hatte bei Frauenhofer in München und Herschel in England gearbeitet. Tischbein kam von den Werften Rotterdams;| Master Obrey aus der berühmten Werkstätte Maudsley’s in London, war der erste Gießermeister; ihm folgten Richmond, Roose und Potter. Der Buchhalter Rethel war ein Mann von feiner Bildung und Vater des berühmten Malers, welcher sich im Kaisersaal zu Aachen verewigte; ihm stand Trappen redlich zur Seite. Der Chemiker Goldammer leitete den Grubenbau und hielt Vorträge über die Naturwissenschaften; der Modelleur Sudhaus gab Unterricht im Zeichnen. Friedrich Mohl führte die Filialwerkstätte am Monbijou-Platz in Berlin, welche er, später selbstständig, zu einem sehr bedeutenden Rufe in Anfertigung der Tuch-Appretur-Maschinen brachte.

Kunisch, als Werkführer der ausgezeichnetste Bankarbeiter, welcher je eine Werkstätte betreten, kam aus Prag. Es gab eine Zeit, wo der Stab des Werkes jährlich 12.000 Thlr. für Gehälter in Anspruch nahm.

1827 fand die Errichtung des ersten Puddling- und Walzwerkes durch Hülfe englischer Arbeiter statt.

Swift hieß der erste Walzer, Lewis des Hammerschmied, Mac Mullen der Puddlermeister.

Das Verfahren verbreitete sich rasch in der Grafschaft Mark und kam von Wetter aus, durch Ingenieure, Arbeiter und gelieferte Maschinen, auch nach Schlesien. Die Revolution in der Eisenfrischerei und Stabeisenstreckung war in wenigen Jahren eine vollendete Thatsache.

1826 wurde der eiserne Hochofen, unter Beistand des Oberhütteninspectors Zintgraff, im Werke angeblasen; Arndt war der Name des braven Hüttenmeisters.

Der alte Eisenstein-Bergbau bei Voerde und Zur Straße ward aufgenommen und Rasenerz bei Castrop gewonnen.

Der Chemiker Goldammer machte um diese Zeit die erste Analyse des heute bekannten Blakbands aus dem Hörder Reviere, welcher versuchsweise, bei zu schwachem Gebläse, am hiesigen Hochofen verschmolzen wurde.

Die Henriettenhütte bei Olpe ward 1830 erbaut und der eiserne Hochofen bewährt sich bis auf den heutigen Tag, trotz aller Abmahnungen der damaligen Sachverständigen. Der Grubenbau der Umgegend gewann größeres Leben: Valberg, Löh, Molitor und andre Gruben wurden durch die Hütte aufgenommen. Steiger Junge bewährte Treue und Umsicht.

Durch Goldammer kamen die bedeutenden Lager von Rotheisenstein bei Wetzlar in den Besitz der hiesigen Firma.


| Die Opfer und Schwierigkeiten waren groß. Der Übermuth und die Völlerei der Ausländer, Mangel an passenden Materialien und guten Wegen, die Unerfahrenheit der hiesigen Arbeiter – all’ dies führte eine Menge Übelstände herbei, welche man heute nicht mehr kennt. Allein durch Beharrlichkeit behauptete sich die neue Industrie! sie hat die alte feudale Burg erobert und in ihr einen bleibenden Sitz aufgeschlagen, in welchem Eisen und Stahl in die mächtigsten Waffen des Gewerbefleißes umgeschaffen werden. Prangt auch das Banner der alten Grafen nicht mehr auf den Zinnen des gewaltigen Thurmes, so schauen wir demungeachtet dort in festlichen Tagen die wehenden Farben des großen preußischen Vaterlandes!

Der Kampf der alten und neuen Zeit ist hier augenfällig zu Gunsten der letzteren entschieden, sowohl in Bezug auf Volkszahl, als auf Wohlstand und Bildung. In Dorf und Freiheit, wo die Ritterzeit kaum 400 Menschen kümmerlich erhalten konnte, leben jetzt auf derselben Bodenfläche 2000 Seelen, geistig und körperlich besser gestellt, von dem Fleiße ihrer Hände; es ist keiner vorhanden, welcher auch nur einen Groschen aus dem Staatssäckel bezieht.

1605 betrug der Steuerausschlag der Grafschaft Mark 12.000 Rthlr.; davon fielen 8 Rthlr. auf die Freiheit Wetter. Heute zahlen Dorf und Freiheit 2118 Thlr. allein an directen Steuern und für die Gemeinde-Bedürfnisse werden 1700 Rthlr. aufgebracht.

1790 ward der Werth der hiesigen Fabrikate auf 15.487 Rthlr. geschätzt und 93 Arbeiter waren dabei beschäftigt.

Die wenigen Briefe holte man von dem eine Stunde weit entlegenen Herdecke.

Heute sind 427 Arbeiter vorhanden, welche allein 1086 Rthlr. jährliche Beiträge für die Krankenkasse aufbringen. Der durchschnittliche Verdienst für 10 Arbeitsstunden beträgt 16 Silbergr. Der Werth der Fabrikate übersteigt 400.000 Thlr.

Der Verkehr des Bahnhofs umfaßt 240.000 Centner und über 30.000 Passagiere kommen und gehen jährlich ab.

1854 betrug die Einnahme der Postexpedition 1373 Thlr; fast 500 Briefe und Pakete kommen in einer Woche, welche täglich dreimal ausgetragen werden.

1642 waren ein Wirth und ein Bäcker vorhanden, während 1854 die hiesige Gewerbesteuer 395 Rthlr. aufbrachte.

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19 Gastwirthe und Schenken,
09 Bäcker,
02 Metzger

sind in beiden Orten.

1706 waren 082 Häuser zu 00.7125 Rthlr. versichert –
1855 dagegen 160 Häuser zu 182.860 Rthr.!

Wer erkennt nicht den ungemeinen Fortschritt in diesen Zahlen? –

Der heutige Viehstand weiset

138 milchgebende Kühe,
320 Ziegen,
114 Schweine,
026 Pferde

nach. Deutlich geht daraus die Wichtigkeit der Ziege für die kleineren Wirthschaften hervor. Die östlichen Provinzen sind nicht so reich an Rindvieh wie Westphalen und entbehren meist die Ziege etc., in Folge der Schafheerden der großen Grundbesitzer.

Größere Werke sind seit Gründung der hiesigen, durch Association, in der Mark entstanden, allein Wetter hat die Bahn gebrochen.

In folgenden Dingen wird namentlich der Vortritt in Anspruch genommen:

In der Eisengießerei die Einführung der Cupuloöfen mit Stichherden, die Formerei schwieriger Maschinenstücke in Sand und den Guß der Hartwalzen.

Die Anfertigung und Verwendung eiserner Getriebe, namentlich der conischen Räder und deren genauer Modellirung nach richtigen Grundsätzen.

Die verbesserte Construction der Cylindergebläse und Wasserräder.

Die Herstellung der ersten doppeltwirkenden Dampfmaschinen bis 100 Pferdekraft.

Die Errichtung einer Kesselschmiede nach englischer Methode und dazu erforderlichen Maschinen und Geräthschaften. Die Meister Moll, Pollmann, Berninghaus, Stuckenholz und Schäfer sind aus dieser Schule hervorgegangen.

Ferner die Anfertigung der ersten Heizapparate mit warmer Luft.

Die Puddlingfrischerei.

Die Einführung der feineren Schleiferei für Stahlwaaren, (mit Hülfe des Mechanikers Prinz aus Aachen,) so wie der englischen Rundsäge.

| Die Befürwortung der Anlagen von Eisenbahnen; 1827 erging eine desfallsige Denkschrift an den Minister vom Stein, und gleichzeitig wurde zur Belehrung des Publikums eine Palmer’sche Probebahn in Wetter gelegt und später in Elberfeld aufgestellt.

Die Anfertigung der Schlösser und Schlüssel durch Maschinen erhielt hier den ersten Impuls.


Das Kirchenwesen.

„Jedermann soll haben einen freien Weg von seinem Hause zum Hochaltare unbekümmert!“ In dieser Bestimmung des alten Vestrechtes liegt der Väter Anerkennung der Erhabenheit des göttlichen Wortes über dem täglichen Treiben und Hader der Menschen. Wo eine Kirche sich erhob durch die frommen Gaben der Gläubigen, da wurde der Kirchhof ummauert: an dem geweihten Orte suchte man Schutz bei kriegerischen Überfällen; rings um denselben entstanden die ältesten Häuser der Dörfer und Städte. Hier wurden die Jahrmärkte unter der Bürgschaft des Gottesfriedens abgehalten.

Die Kirche im Dorfe ist die ältere, das Jahr ihrer Errichtung unbekannt. Anfänglich klein, ward sie später, wie die Bauart zeigt, vergrößert. Die heutige Thurmspitze wurde durch die Bemühungen des würdigen Pfarrers von Oven in unserer Zeit errichtet. Die Inschriften der Grabsteine des Kirchhofes gehen nicht hinter das Ende des sechszehnten Jahrhunderts zurück. Es scheint, daß die Reformation einen Abschnitt bildete in dieser steinernen Chronik der Todten. Die Orgel ist 1723 neuerbaut. Die Schloßkapelle war ein Filial der Dorfkirche. Everhard Blankenagel, erster Vicarius an derselben, führte 1550 den lutherischen Gottesdienst ein. Diesem folgte 1558 Johann Fischer, aus Wetter gebürtig; nach dessen Tode 1580 kam Heinrich Vaerstmann aus dem Bergischen an seine Stelle. 1597 ward Johann Werdinghauß, vom Hofe Werdinghausen bei Wengern, erwählt; er wohnte 1612 der ersten lutherischen Synode in Unna bei. 1629 verbot Pfalz-Neuburg, durch den Jesuiten Roos, diesem Geistlichen das Predigen und ein katholischer Nachfolger ward angekündigt, allein von Steinen sagt: „es blieb bei den Worten!“

| 1638 folgte der aus der Pfalz vertriebene Pastor Roddenroth, welcher 1655 nach dem Frieden in seine Heimath zurückkehrte. 1656 ward Philipp Vieffhaus von Brünninghausen als Pfarrer eingesetzt; sein Vicarius Johann Ernesti unterschrieb das Bekenntnißbuch von 1643, und ihm wurde 1658, wegen hohen Alters, Johann Springorum, bisheriger Schuldiener, beigeordnet. Vieffhaus ging 1679 ab nach Wickede, ihm folgte Wennemar Heinrich Trippler von Blanckenstein, welcher 62 Jahre lang sein Amt verwaltete und im 87. Lebensjahre starb. 1742 trat Heinrich Karthaus von Schwelm in’s Amt, folgte indessen 1747 einem Rufe nach Hagen; an seiner Statt ward Hermann Becker, Pastor in Königssteel, erwählt. Nach seinem Absterben kam Jacobus Griesenbeck 1755 hierher und ward 1763 nach Iserlohn berufen. Ihm folgte 1764 Wennemar Trippler, welcher den Bau des neuen Pfarrhauses eifrig betrieb und 1800 mit Tode abging.

Darauf kam der Kandidat Steinhaus, aus Dresel gebürtig, in’s Amt; er starb 1807.

Der Nachfolger war Johann Friedrich Müller aus Soest, früher Feldprediger des von Schenk’schen Infanterie-Regiments, ein würdiger Mann, menschenfreundlich und wohlthätig, welcher 1821 nach Hagen berufen wurde.

Zwei Jahre lang blieb die Pfarre offen, bis 1823 die Wahl auf Carl Heinrich von Oven, Prediger in Stiepel, fiel, dessen Andenken ehrenvoll in der Gemeinde fortlebt. Nach seinem Abgange nach Neuß wurde der jetzige Pfarrer:

Friedrich Wilhelm Andreas Roeder, aus Soest gebürtig, 1831 in das Amt eingeführt.

Die Kirche in der Freiheit.

Der ältere Theil der Schloßkapelle wurde wohl gleichzeitig mit der Burg erbaut, man sieht noch heute den Anschluß der alten Ringmauer; später vergrößert, haben sich 1811 die Gebrüder Herminghausen (Ernst und Moriz), Nachkommen des früheren Predigers, um die innere Ausschmückung verdient gemacht.

Diese Kapelle war der heiligen Catharina gewidmet; 1643 lag dieselbe nebst dem Vicarienhause wüste, und 1646, sagen die Nachrichten, waren auch die Kirche und das Pfarrhaus im Dorfe baufällig.

| 1657 ward die Kapelle, nebst den Einkünften der Vicarien St. Annen, St. Nicolas und St. Vincentius, den Evangelischen genommen und den wenigen Reformirten übergeben; daraus erwuchs lang dauernder Haß zwischen den Gemeinden.

Die Vicarie St. Annen ist durch die von Boyle gestiftet worden. Der Vicarius von St. Nicolai trug 8 Acker Landes, zwischen Schornefeld und Urdinghausen gelegen, zum volmerstein’schen Lehen.

Dasselbe war in Herdecke der Fall mit der Vicarie St. Annen und dem Hofe zu Hasley; diese kam später an die Kirche in Wetter.

1725 wurde die neue Orgel erbaut und die Gemeindekasse steuerte 2 Thlr. bei.

Der erste reformirte Prediger war 1657 Antonius Dülcken. 1673 folgte Theodor Platenius, welcher vorher einige Jahre die Schule in Wetter bedient hatte.

1696 finden wir Conrad Ahltus, Prediger der kurfürstlichen Gesandtschaft in Brüssel, hieher versetzt. Sein Nachfolger war 1702 Conrad Engels und nach dessen Tode wurde Gottfried Carp erwählt.

Diesem wurde 1745 Wilhelm Herminghausen als Candidat adjungirt.

1754 trat der Candidat Albert Sethmann ein und verwaltete 47 Jahre lang das Amt; er starb 77 Jahre alt.

1801 fiel die Wahl auf den Candidaten Leopold Beckhaus, welcher 6 Jahre später mit Tode abging.

Die Reihe der Heimgegangenen schließt würdig Joh. Heinr. Carl Hengstenberg, früher Prediger in Frömern, gewählt am 18. Dec. 1807 und eingeführt am 22. Mai 1808. Geboren am 3. September 1770, gestorben am 28. August 1834, hinterließ er den wohlverdienten Ruf eines gelehrten Mannes von ächt evangelischer Gesinnung, der uns ein treuer Freund war und auf dessen Grab wir dieses Blatt dankbarer Erinnerung niederlegen! – Sohn und Nachfolger im Amte ist der jetzige Prediger Carl Hengstenberg.


Unter dem Vorsitze des Bischoff Eylert traten beide Gemeinden 1822 der Union bei und wir hoffen, daß das Band der Eintracht zwischen ihnen für alle Zeiten befestigt sein werde!


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Die katholische Kirche

rief das Bedürfniß der Eingewanderten hervor.

Die Mission zu Wetter, womit ein Schulamt verbunden ist, wurde gegründet im Jahre 1849; die Eröffnung der Stelle datirt sich vom 6. November 1851.

Einen Theil des Gehaltes bilden die Zinsen eines Stammkapitals, welches durch Beiträge vom Bonifazius-Verein, durch Collecten und Schenkungen der Geistlichkeit aufgebracht worden ist; der am 16. Febr. 1851 verstorbene Pfarrer Meckel in Hagen, den die Anstalt als ihren größten Wohlthäter verehrt, schenkte an dieselbe die Summe von 700 Rthlr. Der beträchtliche Theil des Gehaltes wird durch Hausmiethe und freiwillige Beiträge der Gemeindemitglieder kompletirt.

Die Anzahl der Gemeindemitglieder beläuft sich auf 400; Zahl der Schulkinder: 73.

Name des zeitigen Geistlichen: Friedrich Theodor Bonsmann.

Bemerkenswerth könnte wohl erscheinen die außerordentliche Zunahme der ursprünglich kleinen Gemeinde: 4 Jahre nach der Eröffnung der Anstalt zählte die Schule 31 Kinder mehr als im Anfange.

Eine kleine Vicarie-Bibliothek von 280 Bänden ist bereits vorhanden. Sie enthält Werke aus verschiedenen Literaturgattungen, hauptsächlich aus dem Gebiete der Geschichte und der altclassischen Philologie.

Wegen der bedeutenden Zunahme der Gemeinde ist das Bedürfniß eines neuen, größeren Gotteshauses ein sehr fühlbares geworden. Diesen Herbst ist ein Capitälchen von 200 Rthlr. zusammencollectirt, welches als etwaiger Anfang zum Baukapitale bezeichnet werden kann.


Schule.
Im Mittelalter bestanden keine eigentlichen Volksschulen; die Lehr-Anstalten der Klöster waren der Erziehung der Geistlichen und der höheren Stände gewidmet. Die Kirchspielschulen verdanken wir der Reformation. Schon Luther sagte in seinem Feuereifer: „Es ist aber in einer Stadt an einem Schulmeister so viel gelegen als an einem Pfarrherrn. Bürgermeister, Fürsten und Edelleute kann man entbehren. Schulen kann man nicht entbehren, denn sie müssen die Welt regieren.“| Allein auch die katholische Kirche nahm den Wettstreit auf und namentlich zeichnete sich später in Westphalen der Minister von Fürstenberg durch treffliche Einrichtung des Schulwesens im Bisthum Münster aus. Der Name des Lehrers Bernhard Overberg wird in spätesten Zeiten noch rühmlichst genannt werden.

Über die Schule von Wetter sind keine ausführlichen Nachrichten vorhanden. Vor der Reformation haben sich wohl die Vicarien mit dem Unterricht beschäftigt, selbst nach derselben finden wir in den Acten, unterm 15. März 1654, eine Kapitulation des Raths mit dem Vicarius und Schuldiener Johann Springorum. Derselbe mußte die Kinder, der Augsburgischen Confession gemäß, in der deutschen und lateinischen Sprache unterrichten, gute Sitten lehren, den Kirchengesang leiten und die Begräbnisse verrichten helfen. Das Gehalt bestand in dem Beneficium St. Vicentis und Wohnhaus nebst Garten. An Schulgeld zahlte jedes Kind halbjährig 13 Schilling.

1687 vermachte Matthias Mertens an die lutherische Schule eine Obligation von 160 Rthlr., ausgestellt von Agnes Gerdrut Stael von Holstein, Wittwe des Richters Wortmann. Möge solcher Bürgersinn auch in unsern Tagen neu erwachen! – Einige Jahre vor 1773 stand Platenius, später Pastor, der reformirten Schule vor. Ein fortlaufendes Lehrerverzeichniß findet sich nicht in den Acten. In der neueren Zeit haben sich die entschlafenen Lehrer Lieth, Hermann der reformirten und Lugh und Windfuhr der lutherischen Confession angehörig, bleibende Verdienste um die Wetter’sche Schule erworben. Der jüngst verstorbene Lehrer Scheve besaß eine seltene Gabe, die Liebe der Kleinen zu erwerben und mit Erfolg zu lehren. Dem ebenfalls heimgegangenen Bernhard Frielinghaus verdankt die hiesige Schule einen großen Theil des Ruhms, eine der besten der Inspection zu sein. Seine Einführung erfolgte 1824, sein Tod im März 1856. Die lutherische und reformirte Schule sind längst vereinigt und bewähren die großen Vortheile eines Zweiklassen-Systems; in dieser Beziehung werden die Katholiken bald gewahren, daß ihre Abtrennung und Übergang zu einer Klasse ein Nachtheil für sie ist. Das neue Schulhaus ist 1838 erbaut. Schulpflichtige Kinder sind 240 evangelische vorhanden und 73, die dem katholischen Bekenntniß angehören. Das Gehalt der evangelischen Lehrer beträgt für die erste Stelle 250 Rthlr. und für die zweite 200 Rthlr. – bei den jetzigen Bedürfnissen einer gebildeten Familie kaum angemessen.

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Fortbildungsschule.

Das Areal von Wetter ist klein, der Boden ernährt die dichte Bevölkerung nicht in patriarchalischer Weise und die jetzt blühenden Gewerbe sind die Träger der bürgerlichen Wohlfahrt. Allein diese nehmen täglich mehr Kenntnisse in Anspruch für die Ausbildung der Arbeiter, als wie der Lehrplan der Elementarschule, nach neuerer Beschränkung, gewährt. Aus diesem Grunde ist eine obere Klasse, oder Fortbildungs-Schule, verbunden mit einer passenden Bibliothek, ein dringendes Bedürfniß und wir hoffen, daß die eingeleiteten Schritte, um dahin zu gelangen, mit einem günstigen Erfolge gekrönt werden mögen.

Die Kleinkinder-Bewahranstalt

wurde 1848 durch den menschenfreundlichen Sinn der hiesigen Frauen in’s Leben gerufen, das Gebäude auf Actien gebaut und die Lehrerin Engelbrecht aus der Anstalt in Kaiserswerth eingeführt. Der größere Theil der Kosten wird durch freiwillige Beiträge aufgebracht. Das Schulgeld beträgt vierteljährig fünf Silbergroschen.

Die Zahl der Schüler schwankt zwischen 40 bis 50 und es ist wahrhaft zu bedauern, daß die Anstalt, deren heilsame Einwirkung auf die Jugend so unverkennbar ist, nicht besser von den Bürgern gewürdigt wird. Die alte Erfahrung bestätigt sich, daß man das Gute nicht achtet, wenn sein Preis zu billig ist.

Schule für weibliche Arbeiten.

Das Wohl der arbeitenden Klassen hängt vorzugsweise von der Tüchtigkeit der Hausfrau ab und dazu gehört die Fertigkeit im Nähen, Stricken und Zuschneiden, welche leider gar Vielen abgeht. Die jungen Mädchen sollten vorzugsweise dazu angeführt werden.

Einzelne Frauen beschäftigen sich zwar mit Unterweisung in diesem Fache; allein unserer Ansicht nach müßte die Nähschule einen Zweig des öffentlichen Unterrichts bilden und deren Besuch ein gebotener sein.

Armen Kindern fehlt nicht allein das Schulgeld, sondern auch der zu nähende Stoff, welchen nur die Gemeinde oder ein Verein beschaffen und verwerthen kann.



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Die Sparkasse

wurde 1853 eröffnet und verwaltete bereits bis Schluß des Jahres 1854 ein Kapital von 4679 Rthlr., welches meist gegen Handscheine und Bürgschaften, zur Hebung der kleinen Gewerbe, ausgeliehen wird.

Möge der Vortheil dieser so nützlichen Anstalt bald mehr eingesehen werden und die Theurung weichen, welche seit einigen Jahren den Arbeitern wesentliche Ersparungen fast unmöglich macht. Um die Sparkasse zu einer wahren Volksbank umzugestalten, muß ein Credit-Verein, gleich dem Dortmunder, damit verbunden sein; nur dadurch ist der Verlegenheit des redlichen kleinen Mannes und dem Wucher gründlich abzuhelfen. Dieser Credit-Verein gestatte nur Solchen den Eintritt, welche Mitglieder der Spar- oder Kranken- und Invaliden-Kassen sind, denn sie bezeichnen den guten Haushalter.


Die Krankenkassen

für die Arbeiter bestehen seit 1820 und, wie bereits früher bemerkt, zählen solche 427 Mitglieder mit einem Jahresbeitrage von 1086 Rthlr., einschließlich der Eintritts- und Strafgelder.

Der Erfolg hat gelehrt, daß ein wöchentlicher Beitrag von zwei Sgr. hinreicht, um freie ärztliche Hülfe und Medicin, so wie eine Wochen-Unterstützung von 11/2 Rthlr., auf sechs Monate, zu gewähren.

Diese Pflicht der Selbstversicherung sollte nicht allein den Fabrik-Arbeitern, sondern allen Arbeitern, ländlichen oder gewerblichen, auferlegt werden, um die schweren Gemeindelasten zu erleichtern.


Das Armenwesen.
Die Mittel der Kirchengemeinden sind gering und durch geleistete Unterstützungen, welche die Einnahme überschritten, entstanden Schulden, welche durch Stundung aller Ausgaben gedeckt werden sollen. Aus diesem Grunde hat die politische Gemeinde die Verwaltung, so wie die Herbeischaffung der Mittel übernehmen müssen. Nach Möglichkeit sucht| man die Geldspenden zu vermeiden, zahlt dagegen Miethe, Gartenpacht und Kleidung nach Bedürfniß. Ungefähr 700 Thlr. werden jährlich dazu verwendet und im Verhältniß genießen die Fabrikarbeiter die geringste Unterstützung, wahrscheinlich als Folge der Krankenkassen. Die Invaliden- und Alterversorgungs-Anstalt wird größere Ersparnisse herbeiführen.

Das Verhältniß der Armen zur Bevölkerung beträgt ungefähr 5%. Unterstützung ohne irgend eine Gegenleistung sollte nie bewilligt werden, deshalb organisire man die Handarbeit für die sich meldenden Firmen. Das Unglück verdient Hülfe; Faulheit und Müssiggang dagegen Zwang und Strafe.


Das Schiedsgericht

besteht seit 1853 und bekehrt durch seine Vortheile selbst die früheren Zweifler. Die meisten Fälle werden endgültig durch Vergleich entschieden.

Das Verfahren ist durchaus kostenfrei und jährlich kommen über zwanzig abgemachte Sachen vor.

Wir hoffen, daß die Zeit naht, wo die Namen der Wetter’schen Bürger beim Kreisgericht meist verschwinden, wo der Hausvater einsieht, daß Prozesse gar häufig die Familie verderben und jedenfalls den Frieden untergraben.


Die Invaliden und Altersversorgungs-Kasse

ist die jüngste gemeinnützige Schöpfung, welche leider unbegründeten Widerspruch gefunden hat; die größten Schreier haben meistens die falschesten Begriffe von der bestrittenen Sache. Jeder Mensch trägt die moralische Verpflichtung, in der Jugend und in den Tagen der Arbeitskraft und des Verdienstes für die Gebrechen seines Alters zu sorgen, und jede Gemeinde hat das Recht, ihre Glieder dazu anzuhalten. Die Verhältnisse des Arbeiters erlauben nur wöchentliche Ersparungen groschenweise zu machen; diese kann nicht er, sondern nur die Sparkasse mit Zins zu Zins rentbar anlegen.

Die Einzahlung des Arbeiters geschieht nicht im Interesse Anderer, sondern für sich und seine Familie; außerdem erwächst ihm der Vortheil, den Zuschuß des Arbeitgebers ebenfalls zugeschrieben zu erhalten – so wird unmerklich ein Kapital gesammelt, welches bis zum 60. Jahre| 3 bis 400 Rthlr. erreichen kann! Während der Leichtsinnige im Alter von fremden Wohlthaten kümmerlich das Leben fristen muß, trägt der fleißige Sparer das Bewußtsein: ich bin mein eigener Helfer!

Hilf dir selber, so wird Gott helfen! sagt mit Recht das alte Sprüchwort. Auch den Krankenkassen trat bei ihrer Stiftung Opposition entgegen und heute erscheinen sie Allen als eine große Wohlthat.


Zerstreute historische Erinnerungen.

Die Burg Wetter diente den Grafen von der Mark häufig zum Aufenthalt; sie pflegten hier des Jagdvergnügens, da der große reiche Ardeywald bis an die Ringmauer des Schlosses reichte. Im Jahr 1819, bei Räumung der Ruinen, fand man im Schutt eine Menge großer Eberzähne und Hirschknochen. Nach den Fundamenten zu schließen, bildeten die Gebäude ein verschobenes Viereck. Gegen Osten stehen, auf steiler Höhe, die Ruinen des alten Amthauses noch; die Baulichkeiten nach Süden, wo jetzt die Maschinenfabrik steht, schlossen sich an den gewaltigen runden Thurm an, dessen unterer Raum ohne Eingang war; man ließ die Gefangenen mit Stricken in die eng gemauerten Zellen hinab, wo noch zu unserer Zeit Ketten und Steinblöcke aufgefunden wurden.

Gegen Westen lagen wahrscheinlich die Stallungen und gegen Norden die Dienstwohnungen; bei Wegschaffung der Trümmer entdeckte man hier die Asche auf dem alten Heerde der Küche.

Zwei Eingänge waren vorhanden. Gegen Norden, wo 1827 der Raum für das Puddlingwerk ausgegraben wurde, stand ein Doppelthor, zugänglich für Fuhrwerke. Von der Südseite führte eine Zugbrücke über den jetzt ausgefüllten und bebauten Graben in die Burg.

Die Schloßkapelle war mit der Befestigung verbunden; noch heute sieht man die Zahnung der Ringmauer und den Bogen des gewölbten Ganges, welcher nach dem Schloß führte. Die Vergrößerung der Kirche stammt wohl aus späterer Zeit.

Die Freiheit war ebenfalls mit Mauer und Graben umgeben. Das doppelte Hauptthor stand gegen Westen.

1386 erschien der edle Herr von Volmestein in Wetter auf einem Tage, welcher zur Schlichtung der Händel zwischen dem Herrn von Limburg| und dem Ritter Sobbe anberaumt war; er verzehrte zehn Mark, eine bedeutende Zeche für jene Zeit.

1391 starb hier, wie gemeldet, Engelbert III., der letzte Graf von der Mark.

1444 war Johann, der tapfere Junker von Cleve, Herr in Wetter. Auch die Herzoge von Cleve besuchten das Schloß, wie eine von hier aus erlassene Verordnung bekundet.

Die alten Amtsversammlungen, Erbentage genannt, hatten größeres Gewicht als wie die heutigen Kreistage! Der Erbentag vom 19. Juli 1736 wurde in Schwelm unter dem Vorsitze des Ministers von Borke abgehalten und beschäftigte sich hauptsächlich mit den Steuern. 1732 fand die Versammlung am Vogelsange statt.

Der Jahresausschlag für das Amt betrug 25.065 Rthlr. Die Diäten für den deputirten Richter aus Wetter beliefen sich auf 1 Rthlr. 15 Stüber und die Zehrung der übrigen Beamten 1 Rthlr. 56 Stüber. Die Zeiten waren allerdings billiger, allein man lebte auch wohl einfacher als wie heute.

1684 wurden für das Amt Wetter vom Mai bis December folgende Steuern ausgeschlagen:

für das Gericht Schwelm 3469 Rthlr. Stbr.
Hagen
2313 30
Volmerstein, Herdecke und Ende 1156 Rt 30 Rt
also
6939 Rthlr. Stbr.

Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts wurden die Gemeinheiten, aus Weide und Wald bestehend, getheilt.

Viel Wald ist seitdem gerodet worden; dagegen litten die Äcker im Kaltenborn ungemein durch den Abbruch der Ruhr.



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Schluß.

In diesen Blättern haben wir die fünfhundertjährige Geschichte eines kleinen Gemeindewesens an uns vorübergehen lassen, welche mit der der Grafschaft Mark innig verwebt ist. Unsere Väter fochten in den Kriegen des alten Heldengeschlechts der Grafen von der Mark, der tapferen Herzoge von Cleve, des großen Kurfürsten und jenes Königs, welchen man mit Recht den Einzigen nennt. Die alte Treue lebte fort unter der Fremdherrschaft und in den Tagen der glorreichen Erhebung von 1813-15 haben auch unsere Veteranen die Schlachtfelder von Ligny, Waterloo bis Paris, mit den Siegern ausdauernd, überschritten.

Durch die Vermählung der Erbtochter unseres alten Fürstenhauses mit einem Sprossen des Stammes der Hohenzollern, gehören wir fast seit drittehalb Jahrhunderten der Krone Preußen an, und wir räumen Niemand die Ansprüche ein, König und Vaterland mehr zu lieben als wir.

In Bezug auf die bürgerlichen Verhältnisse haben die Gewerbe sich zu einer hohen Blüthe entfaltet und mit jenem Sachsengrafen in Siebenbürgen dürfen wir sagen: „wir sind geadelt durch die Arbeit unserer Hände!“

Der Gemeinsinn hat viele nützliche Anstalten in’s Leben gerufen, allein noch Manches bleibt zu erstreben übrig an Kenntnissen, Sitte und Zucht.

Kirche und Schule sind die Grundlagen der Volkswohlfahrt; aus ihnen fließt die wahre Bildung, welche den freien Mann den Gesetzen freudig unterthan macht. Gottesfurcht, Intelligenz und Bürgersinn mögen für uns und unsere Nachkommen die Stützen der Familien und des Gemeinwesens sein, dann mag Wetter getrost den Schicksalen der kommenden Jahrhunderte entgegen gehen.



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Urkunden.
I.

Wy Engelbert Greve Von Der Mark doen Kund allen Lüden, de düßen gegenwerdigen Breff sollen ansehen off hören lesen dat wy Van unsern Frönden heben Verhört dat Van alldings hebbe gewesen Tho Wetter ein alde Vryheit end sunderliche Gnad und Recht Van unsre Aldern end VorVaren.

Wegen und want nu alle Dink vergenglich sind, und vergetten werden men möge sey Bewysen mit Oirkunden hierumb so wy mit Willen unser rechten ErVen und mit Rade unser Frönde gegeben und gestediget eine gantze Vryheit binnen der Muren Tho Wetter und geven den Bürgern Von Wetter in der Vryheit und in dem Dorpe und in dem gantzen eigen also vere als dat wendet de dar und sind off immer mehre To Kommen mögen also dann Gnade und Recht als hierna in dißem Breve geschreVen steth.

Tho dem ersten so we en binnen der Vryheit in dem Vorgeschreiven eigen Tho Wetter stirfft de dar Börger is off Börgers Kind, so wat die achter latet und Van ein Verstirfft an wilcker Hände Gude dat sy off war dat gelegen sy en binnen dem eigen Tho Wetter dat sall alink vallen an dat nechste Lyff Van synen Magen dat en binnen dem eigen wohnhaftig und Börger is off Borgers Kind dat sy Mann of Wyff Knecht off Maget echte off unechte.

SterVe ock ein Mann Von seinem Wive off ein Wyff Von erem Manne ere ein sal öpbören anders herwede off gerade; dei anderen gemeinen Lüde wat dar Verstörve so wat daraff gevelle dat were hervede off gerade dat sall upbören dat nechste Lyff als Vorgl. iß und neuergehende GeVelle en soll men gewen off langen uth unserm VorgeschreVen eigen.

| Mar wert dat unsen Vorgl. Börgern verstörve off gevelle einiger Hande gudt in unsern Lande und Buten unsen Vorßleigen dem dem GeVelle sollen sei nicht de Vürder sein.

Würde uns och Tho düßem Gevelle off Tho einigen düßen Vorgeschl. Stücken Van enen binnen dem eigen off dar enbuten Gerichte geeschet dat solle wy en uthrichten alß recht is.

Wertt ock dat we en binnen dißen eigen störVe de dar binnen eingen Volger en hedde Van einiger Magt habe wegen als Vorgeschr. iß off wer der da nein Börger en were so watt de achter Luthe und Van ene Verstörve dat mögen wy off unse Amptmann Van unser wegen Vpböven und richten dat viß off uns des Noth iß ohne meldinge der Vorgl. Vryheit.

Wertt ock datt unse Vorßt. Börgere off ihre Kinder enbuten unsern Vorßl. Eigen drinde off eime Kop manschop Vören dewile dat sei nicht selff en weren worden dar en Buten VerstörVe geVelle en wat dar en binnen dem Vorschl. eigen dem geVelle mögen se volgen und gebruken der gelick unsen andern Börgern Vorßl. Börgern.

Ock mögen unse Vorgeschr. Man off Wyff nemen und ere Kinder Veraden en binnen dem eigen und dar enbuten an welcher statt dat sei wellet sonder Brocke edder unsen onelmoet.

Wertt ock dat einen Borger Tho einem Borgmanne off einem Borgmann Tho einem Börgern wat werendes werede sollen sich VerVolgen Vor einem Borgmann und einem Börger und geschee en dar nicht beschedenlichen so mögen se idt socken Vor unsem Gerichte. Ouch en soll man unser Borgmann und Borger noch ere erfflicke Güder eder gereide Gut in unsem Lande mit geinen Gerichten bekümmern beschweren se en sein erst Vor unser Borgmannen und Börgern Tho Wetter Verfolgt Verklagt und uthgeschleten.

Auch sall unse Amtmann Tho Wetter de Huis und de Kotten binnen der Vryheit und dem eige mit allen Tho behöringen von unser wegen belehnen unver Tagt alß Dycke als dat gevellet waner oem dat mit Bescheidenheit geeischet wert umb Twelf pennige da man Tho Wetter Bier und Brodt mit köpet Tho unser Behoeff und dem Börgern TwelVe Tho erem rechten unser rechten Gelde die wy jährlichs daruß hebben darmit unVersümet die mag ock unse Knecht binnen der Vryheit ußspenden off se uns Tho rechten Tidt nicht en wörden betalt.

| Auch sollen alle de gene die in unse eigen Varet und dar Börger werdet uß wat Lande dat se Kompt dißer Gnade und Rechtsgebruken Tith gescheid vnse und unser Vorglüde vulschuldige Lüde de nageninge dißes Breves in dat Vorghl. eigen quemen enbinnen Jahrs und Dage besprocken wörden mit recht in dit Vorgl. eigen en sall ock nein vrygraschap off off Send van des decans wegen ingehn off nein Bett hebben.

Ock mögen unsere Vorgl. Börgern ere Buirgerichte waren als ere alba gewondte iß und er heirdenlohn ußpenden mit erem Hunde ane Bröcke.

Ock en sollen se neinge Volginge doen Vörder dat eigen wendet idt en were orlogs wegen, wegen unser off unser rechten Ernen. Woirde ock in dat eigen wenn sie Schuldt gebracht offen Bode gesandt de satt dar blieVen Tho der Tidt unbesat mit Gerichte he en mackede dan Schuldt.

Wy willen ock unse Vorß Vryheit Tho Wetter binnen dt. Muren also Vorgt. und also Vast Halden und gehalten hebben van unsen rechten Erven und NaKomlingen dat dar neinger Hande Gerichte em sall ingahn dan aner den geven und aner de geve de Handt de dich war den dar en binnen ußgescheden düße Punkte de in düßen Breve Vorgeschl. staet.

In Urkunde aller dieser Vorgeschl. Stücke so is unse meiste Ingesitgel mit unser wetschap und van unsem geheiten an dißen Breff gehangen.

Datum anno Dei MIllesimo C C C quinquagesimo quinto in vigilia

Epiphania Domini.


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II.

Wy Engelbert GreVe Vau der Mark doen Kundig allen Lüden die diesen eige werdigen Brief sollen ansehen, off hören lesen, dat wy Von unsen Freunden hebben gehört, dat Van aldes hebbe gewest Tho Wetter ein alde Vryheit und sonderlicke Gnade und Recht, von unsere Äldere, und VorVaren wegen und want nu alle Dink vergenklich sind, und vergeten werden, men möge se bewiesen met Urkunden. So hebben wy mit Willen unsre rechten erVen, und mit Ade unser Frönde gegeven und bestediget eine ganze Vryheit binnen der Muren Wetter, und geven den Börgern Van Wetter in der Freiheit in dem Dorpe, und in dem gantzen egen Vere alß dat wendet, de daer nu sindt off immen Kommen mögen, also dane Gnade, und Recht; alß hierna in diesem Breve geschreven steith Uthent Halden Unse Renthe und Gülden, de wy Jahrlicks daruth hebben, de mag unse Knecht binnen der Fryheit und Dorpe Uthpenden off se uns To rechter Tidt wörden betaldt.

Int erste mögen unse Börger er Buirgerichte waren, alß ere alda gewönte ist, und ere Aldern Van aldings an se gebracht hebben un ock ere Zyse und Herden-Lohn uthpenden mit eren Hunde ohne Bröcke.

It. se ensollen ock geine Volginge doen förder, den dat eer egen wendet, idt en were Van orlings wegen unser off unser rechte Erven.

It. einen mißdedigen Menschen dorffen se nit wyder bringen, denn oer Gerichte wendet.

It. dat Gerichte Van Wetter beginnt boVen an dem Kattensteine an dem nächsten Sypen, bet in de krumme Ruhr, Van der krummen Ruhr twes neder, went an unse Vorsteine, und von den Vorsteinen neder, under den AnVer went in de Sültebecke, de Sültebecke neder an de alde Ruhr, und Vort um de alde Ruhr, unter dem Over went in die rechte Ruhr, Vort up die Syde Van der Ruhr Tho Volmestein wert, went an de alde Mölen, von der alden Mölen up de gene Syde, nederwert, went an de Schnotterbecke, und Vort Van der Schnotterbecke op went an de Lütke Diepe Dellen.

It. so mögen se er Vier Vötige queck drinnen beth an den Kollsypen, Van dem Kollsypen an des Wessels Crütze, Van des Wessels| Crütze an dem Brutstein, Van dem Brutstein up de Horpöte, Van den Horpöten up de wilden Stäpel.

It. all dat Tüschen den Borgmännen und Börgern absteit, dat mögen se under sick richten, dat sy wat dat sy, mit Vorsteinen, mit Tünen.

It. besprecke wey dem andern sein erne, dat mag he mit seiner vorder Handt beholden allein.

It. wert dat ein den andern stecke eine Wunde eines ledes Diepe de hefft gebröcket Viff Mark.

Aver ist de wunde dieper, dat iß umb ein Hand und hier were der Herren Gnade by.

It. wert dat en ´den andern dodt schlöge buten der Fryheit, seligede en Gott, dat he in de Fryheit queme, de es frv hundert Jahr und einen Dag.

It. wert dat ein den andern schlöge mit einer Vußt, Brande, uff mit einem Stole, dat heitet Dulschlage, sall men betern mit Vier schillingen buten der Fryheit, und binnen der Fryheit mit Vyff Marken.

It. wan ein Richter Tho Wetter richten will, soll he den Borgemeistern seggen, dat se de Börger beden laten Thom Gerichte, und welker Borger mit ankommet und dat verachtet, heben de Borgermeister tho straffen.

It. de Richter en soll nicht Vrägen Vier noch Brod Scheppel noch Becker Buten de Börgermeister.

It. Wyne, Bier und Brodt hebben de Börgermeister Tho setten.

It. Wey einen Börgermeister edder Rathmann Versprinkt, dat Van der Börger wegen her queme, he sy Mann edder Wyss, Knecht edder Magd, sall syner Börgerschop quit syn, und jeder Börger Verfallen mit Vier penningen, noch dartho beheltlick meinem Gn. Herrn dat sine.

It. off wey Vth. Klage dede, und den Borgermeister To Voren nicht geklaget en hedde, soll Verfallen syn mit derselben Ven poene, alß Vorglt, ock beheltlick unsem G. L. H. dat sine.

It. wenn de Borgermeister Boden Laten Van der ganzen Gemeine Tho Borgerdenste, off an die Kerckeicke, de dar verharret, sonder arloff sall man penden Vor 4 penninge, und den andern dag weder Boden.

It. de sine Wacke Versümet, sal man penden; Van Vier penninge, und den andern Dag weder Boden.

| It. Nemand sall ock einigen Börger mit Vthleudigem Gerichte drengen, he en sy erst Verfolget Vor den Borgermeistern na Fryheit rechte.

It. wat in jeder Börger Van Küen edder Schwinen nicht den Winter op sinem eigen Statte geVort hefft, sall he ock den Sommer op de Weye nicht bringen.

It. Nemandt sall schmale Rinder op de Weye driven de boVen Twe Köe hefft, mer de nicht mehr dan Twe Köe, offt der under, so mag he ein schmal rind dryVen, so ver alß het dat den Winter selffst op dem Stall gevort hefft.

It. Nemand sall pferde op de weyde driwen, he hebbe dat den Winter op den Statt geVort, und Borger denst mede doen Können.

It. wan Mast is, soll nemand op de Mast driven he en hebbe die Schwine selffs opgevort.

It. Van einer Koe und Twe Schwinen sall men einen Dag Vöden, lohnen und ohrden.

It. Van einer Sterken de Tive Winter Stroe gegeten hefft, und van Verken, die seßtein Wecken alt sint, daer sall man Buirrecht Voen doen, mer queme de Herde im ganze sal men der an Twe edden drey Dage nicht sehen.

It. wann Mast is, sall men Buirrecht doen van allen Verken, de under den Boem gaeth, se syn junk oder alt.

It. eine Soge de Verken hefft, sall Vj wecken fry syn, mer Kompt de Herde im gange, sall men des an Twe oder 3 Dage mitsehen.

It. Van Twe Schopen sall men einen Dag Buier recht doen, und Van den Lammern nicht bith S. Victor Vor is.

It. gein Börger edder Borgersche sall dem andern Knecht edder Magd undermeiden, noch Keine Köpe off Gewinn undergaen, he en geVet ein erst Tho erkennen.

It. de einen Stam blätet, sonder arloff, sall bräken eine Mark, und Van einem Twelen de Fruchtbar ist, sall he Bröcken Vier schillinge.

It. Wörden unsem Hunde einige Pande geweigert off de an stätte edden schlöge, hefft gebröcket iiij ß so Ver he mit geblöet wundet en is, und in der Fryheit nit geschuth.

It. Nemand sall geinerley sunder Hoede halden, noch mit Koen oder Schwinen, off emiger Hande queck, dat en sy sacke, dat he op dem sinen Blive.

| It. Nemand sal Ziegen halden, he en halde se op dem sinen, dat se op den Börgergrund nicht kommen.

It. Wanner einen Borger ein Boem Van sinem Grunde op eines andern Börgers GrundVelle, so sall de gene, deme de Boem gehört, sinen Boem weder halen, und dem andern den schaden richten, de ein Bewißlick geschehen is, mer dewile de Boem stehet, wat dar Van frucht op eines andern grund felt, sollen se glyck deilen.

It. idt en sall nemand Schwine op de Weyde den Sommer driven, he en hebbe de den Winter selves gevoet und Borgerrecht daVon gedaen.

It. ock sall Nemandt Schwine oder Verken wann Mast is, op de Mast drive, he hebbe de selBes gevoet und Buirrecht darVan gedaen.




Anmerkungen

  1. Die französische Herrschaft brachte die bergische Gemeinde-Ordnung, deren Hauptnachtheil darin bestand, daß der Gemeinderath sich selbst, ohne Wahl der Bürger, ergänzte. Die preußische Regierung schwankte in ihren Principien. Der Gemeinde-Ordnung von 1843 folgte die von 1850, deren Loos eine abermalige Beschränkung ist. Es war nicht der octroyirte Buchstabe, welcher das kräftige Gemeindewesen der Vergangenheit schuf, sondern das Bedürfniß und Bürgersinn, der nicht im Schatten furchtsamer und eifersüchtiger Bevormundung gedeiht; Ehre und Achtung der Mitbürger war Lohn in alter Zeit und nicht Geld.
  2. Die heutigen Preise [nach dem mittleren Marktpreis zu Witten vom 8. Nov. 1855] sind:
    Weizen 5 Thlr. 01 Sgr. Erbsen 3 Thlr. 15 Sgr.
    Roggen 4 0 01 0 Kartoffeln 1 0 10 0
    Gerste 2 0 26 0 Rabsamen 5 0 0
    Hafer 1 0 17 0 Rübsamen 4 0 25 0
    Bohnen 4 0 0 Heu [Centr.] 1 0 05 0
    Buchweizen 2 0 26 0 Stroh [Schock] 7 0 0
    Butter [Pfd.] 8 Sgr. 4 Pf.,

    wodurch ein schwerer Druck für die arbeitenden Klassen herbeigeführt ist.