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1561 Diedrich Werninck.
1628 Johann Klöver.
1649 Kramer.
1689 Reinermann.
1699 Frithoff.
1710 Reinermann.
1718 Erckels, welcher stets mit der Bürgerschaft im Streite lebte.

Gerichtschreiber waren:

1608 Hackenberg.
1699 Hackenberg.
1708 Sethmann.

Im Jahre 1753, bei Einführung der Landgerichte, wurde das Gericht von Wetter nach Hagen verlegt.

Die Freiheit Wetter besaß indessen gewisse Privilegien dem Gerichte gegenüber.

1718 beschwerte sich der Rath über die unbefugte Einmischung des Richters Erckels in die bürgerlichen Händel, welche, uralten Zusicherungen gemäß, dem Rath allein zu schlichten zuständen. Es heiße darin ausdrücklich:

„wenn ein Richter zu Wetter richten will, so soll er es dem Bürgermeister sagen, damit dieser lade die Bürger zum Gericht.“

Auch in der Altenaer Reimchronik findet sich die Weisung:

„Es steht jedem Bürger frei: ob er vor dem Magistrat will stehn,
Oder ob er will an das Gerichte gehn.
Da spricht die Gemeinde Urtheil und Recht,
Das gilt dem Meister wie dem Knecht.
Wer das nicht erdulden kann,
Der mag an’s Hochgerichte gahn.“

Lehnsachen wurden vor den Lehngerichten abgemacht, der Lehnsherr berief seine Mannen und ernannte aus ihrer Mitte einen Lehnrichter und die Mannen besetzten das Gericht und fanden das Urtheil. Das Volmersteinsche Lehngericht versammelte sich unter der Linde in Boele.

Die Güterverkäufe geschahen vor dem Freigericht. So finden wir in den hiesigen Acten, daß 1424 Bernd Dobben den Werder an der Ruhr an Hermann Korte vor dem Hochgräfen Johann Bolten in Hagen

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Harkort: Geschichte des Dorfs, der Burg und der Freiheit Wetter. Gustav Butz, Hagen 1856, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Wetter.pdf/17&oldid=- (Version vom 1.8.2018)