Es war der erste Versuch der Errichtung einer Volksbewaffnung in Preußen und es ist demnach in den Jahren 1813 und 1848 nichts Neues geschehen.
Bereits 1697 war von Kurfürst Friedrich III. ein Einquartirungs-Reglement erlassen worden.
1706 kamen Sonnsfeldische Dragoner und 1707 Wittgensteinsche Leibdragoner hier und in der Umgegend in Winterquartiere.
Die eingeführten gewaltsamen Werbungen waren so verhaßt, daß im Anfange des achtzehnten Jahrhunderts im Amte Blankenstein und den Gerichtssprengeln Schwelm, Hagen und Herdecke ein dagegen gerichteter Aufstand ausbrach. Die Werber hatten die Kirchthüren besetzt und dieses Verfahren stritt offenbar gegen die Bestimmung des alten Vestrechts: „Jedermann soll haben einen freien Weg von seinem Hause zum Hochaltar, unbekümmert.“
Vom Könige wurden darob 2000 Thaler Strafgelder zu Gunsten des Potsdamer Waisenhauses auferlegt. Bei der Vertheilung fielen
auf | das | Gericht Volmerstein | Thlr. | 1679 |
„ | „ | Dorf Ende |
„ | 349 |
„ | Wetter |
„ | 110 |
Der Magistrat beklagte sich über diese ungerechte Belastung, da es ja actenkundig sei, daß Wetter an der Meuterei keinen Theil genommen habe.
Das harte Verfahren und die Nachbarschaft des gewerbfleißigen Herzogthums Berg, wo die massenhaft austretenden Kantonisten Erwerb und Unterkommen fanden, veranlaßten, daß der König bereits unterm 11. März 1720 eine Ordre erließ, dahin lautend: daß die gewaltsamen Werbungen aufhören sollten.
Später erlangten die Fabrikdistrikte Werbefreiheit gegen Ausgleichung in Geld.
1812 stellte Wetter 21 Freiwillige zum II. Bataillon des ersten westphälischen Landwehr-Regiments, deren Namen auf dem Denkmal an der Kircheiche verzeichnet sind.
Friedrich Harkort: Geschichte des Dorfs, der Burg und der Freiheit Wetter. Gustav Butz, Hagen 1856, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Wetter.pdf/15&oldid=- (Version vom 1.8.2018)