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Burgherr suchte Leute zur stets bereiten Vertheidigung anzulocken, da stehende Söldner außergewöhnlich waren; die Finanzen erlaubten deren Unterhalt nicht. Die Waffenfolge erstreckte sich nicht über die Gerichtsgrenze hinaus, es sei denn in Kriegen des Grafen.

Das nahgelegene Gut Schede, welches 1689 der Richter Reinermann besaß, liegt außerhalb des Wetterschen Gerichtssprengels und fehlen sichere Nachrichten über dasselbe. 1371 schenkte der Graf Engelbert von der Mark dem Stifte Herdecke VII Scheffel Rente aus dem Gute des Goebel von Scheyde; vielleicht war es das heutige Schede. 1395 finden wir, daß Goebel Richter zu Wetter war.

Die Wettersche Feldmark ist, nach Erwerbung der Volmersteinschen Güter durch die Grafen, durch Ländereien im Kaltenborn, am linken Flußufer, vergrößert worden. Auch die Mühle gehörte ursprünglich zu Volmerstein.

Die Privilegien wurden durch Bürgermeister und Rath sorgfältig aufbewahrt; sie sind älter als wie jene von Altena, welche erst 1367, den hiesigen ähnlich, erschienen.

1444 übertrug Herzog Johann von Cleve Schloß und Amt Wetter seinem ältsten Sohn, Junker Johann, dem ritterlichen Vertheidiger von Soest.

Die Bestätigung der Privilegien wurde bei jedem Regierungswechsel pünktlich nachgesucht.

In den Urkunden finden wir folgende Bestätigungen:

1355 durch Graf Engelbert von der Mark.
1507 durch Herzog Johann von Cleve und Graf von der Mark.
1522 durch Herzog Johann von Jülich, Cleve, Berg und Mark.
1540 durch Herzog Wilhelm von Jülich, Cleve, Berg und Mark.

Herzog Johann Wilhelm ließ auf Ansuchen von Bürgermeister und Rath Abschriften der alten Wetterschen Briefe ausfertigen, da die Originale in einem Mauerschrank verdorben waren.

1666 bestätigte Friedrich Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg durch seinen Statthalter Moritz, Prinz von Nassau, die Privilegien, und
1713 König Friedrich Wilhelm II. desgleichen.

Die Landtage beschickte seit 1702 Wetter in Gemeinschaft mit den kleineren Städten und Freiheiten der Mark – und heute, wo Bevölkerung und Wohlstand um das Fünffache gestiegen sind, versagt man dem Ort eine selbstständige Gemeindeverwaltung; wo bleibt hier die Consequenz

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Harkort: Geschichte des Dorfs, der Burg und der Freiheit Wetter. Gustav Butz, Hagen 1856, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Wetter.pdf/11&oldid=- (Version vom 1.8.2018)