Geschichte der Pfarrei Sachsen bei Ansbach und der zugehörigen Orte/Die alte Zeit

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Geschichte der Pfarrei Sachsen bei Ansbach und der zugehörigen Orte
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Die Reformation »
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A. Die alte Zeit 


| | 1. Die Landschaft

 Die Pfarrei Sachsen liegt auf der breiten Keuperplatte, die sich über den größten Teil von Mittelfranken ausdehnt, von dem Fuß des Frankenjura im Osten und Süden sanft ansteigend bis zu dem Steilabfall im Westen gegen Rothenburg, Burgbernheim, Windsheim und Scheinfeld. Es ist ein welliges, von mäßigen Talsenkungen durchzogenes Gelände, das sich zwischen 300 und 500 Metern über dem Meeresspiegel erhebt. Der Boden besteht innerhalb des Pfarrgebietes durchweg aus „Keuper“, d. h. aus jener bunten Mischung und Schichtung von Sandsteinen, Letten und Geröllen, wie man sie in Steinbrüchen, an Hohlwegen und bei jedem tieferen Erdaushub wahrnehmen kann, bald in grauen, bald in gelben, braunen, bläulichen und anderen Farben übereinander lagernd. Der Erdforscher erkennt aus diesen Schichten und Lagen, daß einst in Urzeiten das Meer über die Gegend hinflutete und in langen Zeiträumen den von da und dort hereinströmenden Schlamm mit seinem Geröll und Geschiebe absetzte und so den bald weichen und gründigen, bald felsigen und sandigen Boden bildete. Daraus erklärt sich die so unterschiedliche Fruchtbarkeit des Bodens, nicht nur bei den einzelnen Ortschaften, sondern auch innerhalb der betreffenden Flurbezirke. Sie ist im allgemeinen besser in den Talgründen als auf den Höhen, besser auf lehmigem als auf sandigem Gelände. Auf der Höhe macht sich gern der Blasen-Sandstein bemerkbar, während an den Hängen die sogenannten Lehrberg-Schichten hervortreten und in den Tälern angeschwemmter Boden sich findet. Ein besonders fester Sandstein in starker Lage erscheint bei Lichtenau, wie auch in dem Tal zwischen Milmersdorf und Herpersdorf. Aus den dortigen Steinbrüchen wurde seit Jahrhunderten das Baumaterial für die ganze Umgegend, teilweise sogar für die Stadt Ansbach gewonnen. Eine allerdings recht magere Kalksteinschicht zeigt sich am südlichen Talrand zwischen Rutzendorf und Lichtenau und ebenso am nördlichen Rand zwischen Sachsen und Alberndorf. Die dort liegenden Grundstücke heißen heute noch „Kalkofen“-Äcker und -Wiesen, ein Beweis dafür, daß dort ehedem Kalk in besonderen Öfen gebrannt wurde. Den Ofen bei Rutzendorf betrieb, wie aus der Geschichte bekannt ist, die nürnbergische Herrschaft in Lichtenau, den anderen wohl die markgräfliche Regierung in Ansbach. Es war das für jene Zeit ein hochwichtiger Betrieb, da man sonst den Kalk viele Stunden weit hätte herbeiführen müssen. Die an den beiden genannten Orten, besonders zwischen Rutzendorf und Lichtenau, noch deutlich erkennbaren Schutthalden bilden eine Hinterlassenschaft dieser Kalköfen.

|  Zahlreiche Flüsse und Bäche durchziehen die große Keuperplatte. Der Hauptfluß für unser Gebiet ist die Fränkische Rezat, die bei Oberdachstetten entspringt, durch die Hauptstadt Ansbach fließt, dann ostwärts zieht, bis sie bei Georgensgmünd mit der Schwäbischen Rezat vereinigt die Rednitz bildet, deren Gewässer nordwärts zum Main und weiterhin durch diesen zum Rhein und zur Nordsee strömen. Als bedeutendere Orte an der Rezat sind nach Ansbach noch Lichtenau, Immeldorf, Windsbach und Spalt zu nennen. Der alte Name für den Fluß lautet „Rehtradenza“ = „Rechte Rednitz“ und gibt damit seinen Zusammenhang mit diesem Flusse, der Rednitz, zu erkennen. Innerhalb unseres Pfarrbezirkes münden in die Rezat der von Brodswinden und Deßmannsdorf herkommende Silberbach, der bei Steinbach in die Rezat fällt, dann der von Ratzenwinden und Wolfartswinden kommende Büchenbach, weiter bei Rutzendorf der Weickershofer Bach. Der Zandtbach hat seinen Ursprung bei Zandt und fließt bei Schlauersbach in die Rezat. Von der Nordseite kommt der Erlbach bei Sachsen und Volkersdorf, dann der Milmersdorferbach, der bei Lichtenau von der Rezat aufgenommen wird. Sowohl an der Rezat wie an den Seitenbächen sind mehrfach Mühlen entstanden.
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 Das ganze Keupergebiet war noch vor 2000 Jahren und einige Zeit darüber hinaus mit Wald bedeckt. Freilich war es kein Wald in unserem Sinne, mit hochkultiviertem Forstbetrieb; eine wirtschaftliche Pflege des Waldes gibt es ja überhaupt erst seit etwa 200 Jahren. In alter Zeit wuchs alles wild durcheinander, bald in dichter Urwaldwildnis, bald in lichten Beständen mit viel Unterholz und leeren Grasflächen, bald auch in offener Heide mit wenig Gebüsch und dürrem Unkraut. Noch jetzt geben viele Orts- und Flurnamen Kunde davon. Wenn wir von „Lohe“ hören, z. B. von der „Keferlohe“ zwischen Oberrammersdorf und Ratzenwinden, oder von dem Ort „Langenlohe“, so haben wir uns an diesen Stätten ursprünglich einen ganz lichten Wald mit wenig Baumgruppen, aber ziemlich Graswuchs vorzustellen. Wir finden solche Lohen gern an feuchten, oft auch sumpfigen Stellen. Das gilt allerdings nicht von der „Kefer“-Lohe, denn das alte deutsche Wort „Kefer“ bedeutet soviel wie Kies, Sand, also hier einen schlechten Untergrund mit geringem Graswuchs. Auf „Lohe“ weisen auch noch die Namen: „Lochwiesen“ bei Neukirchen, „Lochäcker“ bei Volkersdorf und Oberrammersdorf, „Löchel“ und „Fürstenlohe“ bei Herpersdorf. In eine ähnliche Richtung führt uns die Bezeichnung „Struth“ oder „Strüth“, die eine mit viel Buschwerk bewachsene, auch oft feuchte und grasbestandene Fläche bedeutet. Wir denken dabei an den Ort „Strüth“ bei Ansbach, an den „Strüthhof“ zwischen Rutzendorf und Oberrammersdorf,| an den alten Waldbezirk „Pfaffenstruth“ zwischen Oberrammersdorf und Weickershof, an die „Struth“ bei Wengenstadt und andere Örtlichkeiten. Die Talgründe waren wohl meist überhaupt frei von Wald, da hier Wasser und Eis den Baumwuchs hinderten. Da konnten sich dann auch schöne Wiesenflächen bilden, „Auen“ genannt, wie z. B. Lichtenau, die „lichte Aue“. Der Flurname „Blössing“ bei Oberrammersdorf darf wohl so gedeutet werden, daß dort in alter Zeit eine „Blöße“, also eine von Wald freie Fläche sich fand.

 Es war ein Mischwald, der so das Land bedeckte. Am häufigsten wird, wie heute noch, die Föhre oder Kiefer anzutreffen gewesen sein. Aber nicht selten war gewiß auch die Fichte, die z. B. in der „Feuchtlach“, d. i. „Fichten-Lache“, offenbar in besonders starkem Bestande sich zeigte. Daneben traten oft Laubholzarten mehr oder weniger geschlossen hervor. „Ober- und Untereichenbach“ haben ihren Namen von den vielen dort einst stehenden Eichen, von denen uns auch im Herrenwald später oft berichtet wird. Der „Büchenbach“ mit der „Büchenmühle“ und der „Buchleiten“ bei Rutzendorf weisen auf Buchen, das „Birkfeld“ bei Hirschbronn auf Birken, der „Erlbach“ bei Sachsen auf Erlen, „Eschenbach“ auf Eschen, „Eyb“ auf die jetzt fast ganz verschwundene Eibe, „Weidenbach“ und die „Weidenmühle“ auf große Weidenbestände, „Haslach“ auf Haselnußstauden, das „Lindach“ bei Rutzendorf auf Linden, „Dombühl“ und „Dombach“ (aus „Tannbühl“ und „Tannbach“ entstanden) auf Tannen, usw.

 Bei dieser Gestaltung der Wälder ist es begreiflich, daß sie ehedem vielfach zur Weide für das Vieh benützt wurden, wie es uns des öfteren in den alten Akten berichtet wird. Der Wald- und Flurname „Urlas“ hat davon geradezu seine Benennung (Urlas bei Sachsen und bei Kammerforst, Münch = Urlas hinter Langenlohe); das Wort kommt von „Uslaß“ = „Auslaß“, nämlich vom Auslassen des Viehes auf die Weide. In dieselbe Richtung weist der Name „Espann“, wie vordem der sogenannte Herrenwald zwischen Milmersdorf, Neukirchen, Wicklesgreuth und Herpersdorf hieß. Es ist das ein im bayerischen Sprachgebiet sehr bekanntes Wort und bedeutet „Viehweide“. Von einem „Harten Espan“ hinter Zandt im Rosenberg wird uns um 1615 berichtet, von einem „Dörnespann“ (wohl = dürren Espan) um die gleiche Zeit zwischen Alberndorf und Hirschbronn, und von einem „Roß-Espan“ bei Oberrammersdorf. Heute ist das Wort Espann aus dem Sprachgebrauch der Gegend verschwunden.

 Der Wald war auch mehr als heute von Wild bevölkert. Der Ort „Hirschbronn“ hat ohne Frage von den Hirschen seinen Namen, die dort in ältester Zeit aus dem umliegenden Wald zu der noch heute beim Dorf befindlichen Quelle kamen, um ihren Durst zu löschen.| Die Anwesenheit von Hirschen bekundet auch der Flurname „Hirschenhütten“ bei Neukirchen. Auch der Name „Boxbrunn“ wird wohl auf Hirsche zu deuten sein. Noch zur Markgrafenzeit war es ein beliebtes Vergnügen der Herren, Hirsche zu jagen. Ebenso wurden damals Wildschweine gehegt, die offenbar von alters her in unseren Wäldern hausten. Die Flurnamen „Bärental“ bei Neukirchen und „Berngraben“ bei Adelmannssitz beziehen sich darauf („Bär“ = Wildeber, Wildschwein). Von Wölfen sagen noch die Flurbezeichnungen „Wolfsheulen“ oder „Wolfstall“ auf der Höhe bei Rutzendorf, „Wolfsleiten“ bei Volkersdorf, „Wolfsbuck“ bei Zandt, auch zwischen Brodswinden und Höfstetten. Zum Fang der Wölfe wurden da und dort Gruben angelegt, woher die Waldbenennung „Wolfsgrube“ zwischen Sachsen und Hirschbronn kommt, auch die Bezeichnung „Wolfsgrubenäcker“ auf der benachbarten Hirschbronner Flur. Anderes Wild war selbstverständlich da, wie auch heute noch: Rehe, Hasen, Füchse und dergleichen. Auch Wildhennen fanden sich in reicher Zahl, Auer-, Birk- und ähnliches Wild. Für sie richteten einst die Jäger gern ihre „Vogelherde“ zum Fange auf.

 Erwähnt muß noch werden, daß die Täler, voran der Rezatgrund, in ältester Zeit weithin versumpft waren, was man selbst heute noch erkennen kann, da trotz jahrhundertelanger Kulturarbeit die Entsumpfung und Entwässerung der Grundwiesen immer noch nicht völlig gelungen ist.


2. Die Besiedlung des Landes

 Erst spät wurde unser Waldland von Menschen besiedelt. Während in anderen, fruchtbareren Gegenden, wie im Ries oder in Unterfranken, sich schon in frühester Vergangenheit erst fremde und dann deutsche Volksstämme niederließen, blieb unser Land gemieden, da weder der Boden noch das Klima noch sonst etwas zur Ansiedlung lockte. Gewiß kamen immer einzelne Leute mit ihren Familien herein, aber sie bildeten keine festen und dauerhaften Niederlassungen, keine Höfe und Dörfer. Es waren wohl meist Jäger und Fischer, keine Bauern. Man findet von ihnen da und dort noch Geräte und Werkzeuge, auch Überreste von Wohnungen und vor allem Gräber. Im Museum zu Ansbach kann man solche Geräte sehen, die zum Teil noch aus der sog. Steinzeit stammen, d. h. aus einer Zeit, wo die Menschen das Metall noch nicht zu verarbeiten verstanden und sich darum mit steinernen Werkzeugen begnügen mußten. Eine Wohngrube aus dieser Zeit wurde an dem Höhenweg von Eyb nach| Obereichenbach östlich von Pfaffengreuth entdeckt und von Architekt Gumpert in alter Form wiederhergestellt. Diese Funde führen bis in die Zeit von 6000 Jahren v. Chr. zurück. Aus späterer Zeit, wo man schon Metall zu verwenden verstand, also etwa 1200–500 Jahre v. Chr., gibt es nicht wenige Hügelgräber, d. h. zu hohen Hügeln aufgeschüttete Gräber, so z. B. am Rande des Feuchtlachwaldes oberhalb Wallersdorf, wo eine Inschrift auf einem Steine besagt, daß hier ein „Heidengrab“ aus der „Früh-Latene-Zeit“ um 500 v. Chr. liege. Ähnliche Gräber wurden bei Steinbach, ebenfalls am Rande der Feuchtlach, gefunden, dann bei Schalkhausen, Triesdorf, Sauernheim und anderwärts. Was für einem Volksstamm diese Urbewohner unserer Gegend angehörten, läßt sich nicht sagen; jedenfalls waren es keine Germanen, keine Vorfahren des deutschen Volkes. Die letzten Bewohner aus der Zeit vor Christus waren wohl Kelten, Leute, die mit den Franzosen und Irländern nahe verwandt sind und die vor den aus Norden eindringenden Germanen nach Süden und Westen weichen mußten.

 Aber was es auch für Leute gewesen sein mögen, die so vereinzelt bei uns wohnten, es waren keine Siedler, die das Land kultivierten, den Wald rodeten, Ackerbau trieben und seßhaft wurden. Nach Christo saßen übrigens die Römer hinter der Teufelsmauer (Limes, Grenzwall), wie sie bei Gunzenhausen vorüberzog und an dem Hesselberg vorbei nach Württemberg hinein ging; die Römer aber duldeten keinerlei Ansiedlung in einem breiten Streifen vor dieser Befestigung, also auch nicht in unserer Gegend. Eine wirkliche Besiedlung des Landes war erst viel später möglich. Soweit wir aus spärlichen Nachrichten schließen dürfen, begann die Einwanderung von bäuerlichen Siedlern erst ungefähr um das Jahr 700 nach Christo. Sie kamen nicht mit einem Male, sondern langsam nach und nach, und es währte wohl an die 500 Jahre, bis unsere Gegend richtig besiedelt und kultiviert war.

 Woher diese Siedler kamen, meldet uns keine Urkunde. Wir können nur aus den Orts- und Flurnamen, sowie aus gelegentlichen Nachrichten späterer Zeit einiges erschließen. Der bekannte Forscher Professor Beck weist in seiner Schrift „Zwischen Frankenhöhe und Frankenjura“ darauf hin, daß sich bayerische Niederlassungen bis Gunzenhausen, Spalt und Mitteleschenbach erstreckten, daß Colmberg und Leutershausen um 1320 noch bayerische Lehen waren, daß der „Wimpeshof“ bei Roßtal einen nur im bayerischen Sprachgebiet vorkommenden Namen trägt. Letzteres gilt auch von dem Orte „Zandt“, von den mit „reuth“ und „lohe“ zusammengesetzten Ortsbezeichnungen, von den Flurbenennungen „Espan“, „Gern“ und den zahllosen „Leiten“ (Winterleiten, Wolfsleiten, Geißleiten, Schmalzleiten, Buchleiten, Schmidleiten, Priesterleiten usw.). Ganze Reihen| von Ortsnamen aus unserer Gegend finden sich gleichmäßig in Niederbayern und in den bayrischen Siedlungsgebieten Oberösterreichs. Sprachliche Eigentümlichkeiten, die freilich jetzt vielfach aus der Volksrede verschwunden sind, stehen noch in den alten Schriftstücken und bekunden ebenfalls bayrische Art, z. B. „ferndig“ statt vorjährig, „Teile“ für die aus Holz gebohrten Wasserleitungsrohre, „Höllhafen“ für den im Ofenwinkel in der Wohnstube angebrachten Hafen mit Wasser, „Übertan“ für das über den Toten ausgebreitete weiße Leichentuch, usw. Alles das sagt uns, daß wir einen Großteil der einstigen Siedler unter den Bayern zu suchen haben. Altbayrische Niederlassungen sind ja nicht allzu weit entfernt; wir treffen sie im ganzen Juragebiet zwischen Eichstätt und Thalmässing, in der Nürnberger Gegend und weiterhin durch die Oberpfalz bis tief hinein nach Oberfranken. Bis dorthin waren sie aus Niederbayern, dem Herzen des bayrischen Volksstammes, gedrungen. Es ist darum nicht zu verwundern, daß sie auch bis in die Ansbacher Gegend ihren Weg gefunden haben.

 Aber sehr nahe liegt auch das Land der Schwaben. Die Gegend um den Hesselberg, der südliche Jura, das Ries usw. geben sich heute noch als durchaus schwäbisch. Allerlei Anzeichen, wie z. B. die Kirchenheiligen, deuten sogar darauf hin, daß das mittlere Altmühltal mit seinen vielen Orten auf „heim“ nicht, wie man bisher annahm, fränkischen, sondern schwäbischen Ursprungs ist, wie denn auch der schwäbische Gau Sualafeld dieses Gebiet noch mit einschloß. Schwaben waren sogar bis in das Rednitz- und Regnitztal vorgedrungen, wie der Name der Stadt Schwabach und der Flußname Schwabach bei Erlangen beweisen. So werden wir auch den Schwaben einen erheblichen Anteil an der Besiedlung unseres Landes zugestehen müssen.

 Am geringsten waren offenbar die Franken vertreten, obwohl sie die Herren des Landes waren und da und dort ihre Königshöfe anlegten, wie in Königshofen im Wiesethgrund und in Weißenburg an der Schwäbischen Rezat. Aber sie fanden ja, als sie vom Rhein her den Main heraufzogen, reichliches und viel besseres Siedlungsland in Unterfranken, im westlichen Mittelfranken bis her an die Bergeler Steige, und im nördlichen Württemberg, so daß sie nicht nötig hatten, unsere unwirtliche Gegend aufzusuchen. Man findet deshalb von ihnen wenig Spuren aus der Siedlungszeit. Später hat sich ihr Einfluß allerdings stärker geltend gemacht, da unser Gebiet politisch zur Provinz Ostfranken und kirchlich zum Bistum Würzburg geschlagen war. Die Stammesunterschiede zwischen Bayern, Schwaben und Franken haben sich überhaupt im Laufe der Zeit ausgeglichen und der Bevölkerung ihr jetziges Gepräge gegeben.

|  Eines aber war allen Siedlern gemeinsam: Es waren deutsche Bauern, die das Land urbar machten. Sie kamen stets mit ihrer Familie, mit Knechten und Mägden, wohl auch mit Verwandten und anderen angeschlossenen Leuten. Sie brachten einen stattlichen Viehstand, vor allem auch Pferde mit, daneben Schweine, Schafe und Ziegen, ferner das nötige Getreide, hauptsächlich Korn und Haber. Auch Hühnerzucht und Flachsbau war ihnen nicht fremd. Denn das müssen wir festhalten, daß die bäuerliche Kultur in Deutschland schon in frühester Zeit auf einer sehr hohen Stufe stand, höher als in dem vielgerühmten alten römischen Weltreich. Sie bauten sich dann ihre Höfe, eine stets größere Anlage von Wohnhaus mit Stallung, Scheune und Nebengebäuden, vielleicht auch Nebenwohnungen für das Gesinde. Zum Bauen benützte man anfangs immer Holz, das in reicher Menge vorhanden war, sei es, daß man die Baumstämme in Blockform aufeinander legte, oder daß man sich des Fachwerks mit Riegelwänden aus Flechtwerk und Lehmverputz bediente. Das Ganze wurde nebst einem größeren Hofraum und einem kleineren Gartengelände mit einem aus festen Planken gebildeten Zaun umschlossen, der von starken Hunden bewacht wurde. Dieser umschlossene, meist abgerundete Raum bildete dann die Hofrait. Erste Bedingung für eine solche Hofanlage war die unmittelbare Nähe einer Quelle, die das nötige Wasser für Menschen und Vieh lieferte; weiter die Nähe eines guten Wiesengeländes, um für den Winter das Futter für das Vieh zu gewinnen, dann ein ebenfalls nahe gelegenes Ackerland zum Getreidebau; endlich mußte viel Weideland vorhanden sein für das Vieh, das vom ersten Frühjahr ab bis in den spätesten Herbst hinein draußen gehütet wurde. Die Weide konnte vom Hof weiter entfernt liegen, da man das Vieh leicht dorthin treiben konnte; gern wurden dazu Berghänge, auch Wälder genommen.
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 Es war selbstverständlich, daß die ersten Siedler sich den besten Grund und Boden aussuchten. Dieser lag und liegt noch heute an den beiden Talseiten des Rezatgrundes, wo die besten Wiesen und Ackerböden zur Verfügung standen und auch reichlich Quellen flossen. Hier werden also die ersten Höfe entstanden sein, an der Stelle der heutigen Dörfer Alberndorf, Rutzendorf, Volkersdorf, Malmersdorf, Immeldorf, Kirschendorf. Auch Ansbach (alt „Onoldisbach“) ist als Einzelhof sehr früh entstanden, schon vor dem Kloster, also vor 750. Erst nachdem das Rezattal besetzt war, kamen die Seitentäler und Höhenlagen an die Reihe, also in der Pfarrei Sachsen die Orte Milmersdorf, Unterrottmannsdorf, Oberrammersdorf, weiter hinaus Elpersdorf, Kurzendorf, Deßmannsdorf, Wallersdorf, Herpersdorf, Thurndorf und andere. Hierbei ist zu beachten, daß die auf „dorf“ endigenden, fast durchweg mit Personennamen| zusammengesetzten Orte zu der älteren Siedlungszeit in unserer Gegend gehören, während Orte, die auf „bach“ enden, wie Fischbach, Wattenbach, Steinbach, Ober- und Untereichenbach, Hennenbach usw., später anzusetzen sind. Letzteres gilt auch von Orten wie Zandt, Höfstetten, Wengenstadt, Lichtenau und dergleichen. Ganz spät endlich kommen Orte auf „reuth“ (Wicklesgreuth, Kaltengreuth, Pfaffengreuth, deren Endsilbe von „reuten“ = „roden“ abgeleitet ist) oder auf „lohe“ (Langenlohe) oder ähnliche Namen (z. B. Neuses, Kammerforst, Strüth u. a.). Im einzelnen läßt sich natürlich nicht sagen, wann und in welcher Reihenfolge die Siedlungen entstanden sind; man kann hier nur allgemeine Regeln und Ordnungen aufstellen. Wenn die Besiedlung des Landes etwa um das Jahr 700 n. Chr. ihren Anfang nahm, so wird sich der Ausbau des Siedlungswerkes bis etwa in die Zeit um 1200 n. Chr. erstreckt haben.
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 Alles noch unbebaute Land stand ursprünglich im Eigentum des Königs, mit dessen ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung allein eine Niederlassung erfolgen konnte. Je länger, je mehr kam aber aller noch freie Grund und Boden in die Gewalt großer Herren oder Klöster. Bekannt ist, daß einst der fränkische Großherr Gumbert um Ansbach her einen mächtigen Wald besaß, wahrscheinlich durch königliche Schenkung, daß er dann um das Jahr 745 ein Kloster in Ansbach gründete und diesem Kloster den großen Wald vermachte. Damit konnten Siedlungen in diesem Waldgebiet rechts und links der Rezat nur noch mit Zustimmung des Klosters geschehen, eine Zustimmung, die nur gegen Leistung jährlicher Abgaben gewährt wurde. In der Regel nahm wohl das Kloster selbst die Ansiedlung in die Hand, wie es bei den sogenannten Wendensiedlungen um Ansbach her offensichtlich der Fall war. Gemeint sind die Orte Ratzenwinden, Wolfartswinden, Brodswinden, Bernhardswinden, Dautenwinden, Meinhardswinden, Egloffswinden. Die Entstehung dieser Orte hängt aller Wahrscheinlichkeit nach zusammen mit einer Schenkung des Königs Konrad I. im Jahre 911. Konrad gab damals dem Kloster St. Gumbert seinen Besitz in Viereth bei Bamberg, zugleich mit einer Reihe von Orten, die damals von Wenden oder Slawen (Volksverwandten der Slowaken, Tschechen, Polen und Russen) bewohnt waren. Das benützte offenbar Bischof Rudolf von Würzburg, der die Güter des inzwischen wieder eingegangenen Klosters verwaltete, um eine größere Zahl solcher Wenden nach Ansbach überzusiedeln. Unter der Aufsicht und Leitung deutscher Herren bildeten sie rings um Ansbach her Niederlassungen, die dem Kloster zinspflichtig waren und so an Stelle des damals ertraglosen Waldes gute Einkünfte dem Kloster verschafften. Die Namen ihrer Herren| ergeben sich aus den Ortsnamen, z. B. Razzo (deutscher Kurzname für Radulf, Radbert oder ähnlich) in Ratzenwinden, Wolfhart in Wolfartswinden, Gozbert in Brodswinden (früher „Gozbertswinden“ genannt).

 Eine andere Klostersiedlung, vielleicht um dieselbe Zeit, ist vermutlich Hirschbronn. Durch seine Flur- und Dorfanlage gibt sich der Ort als Herrensiedlung zu erkennen. Die Höfe liegen längs einer geraden Straße, und zwar so, daß die zugehörigen Grundstücke sich unmittelbar an die Hofrait anschließen und in einem entsprechenden Streifen durch die ganze Flur bis an die Grenze gehen. Auch die übrige Flur außerhalb des Dorfes ist in gleicher Weise in durchgehende Streifen aufgeteilt, genau so, wie man es bei ähnlichen Herrschaftssiedlungen anderwärts wahrnehmen kann. Als Siedlungsherr kann nur das Gumbertuskloster in Betracht kommen, da sich sein Waldbesitz, wie nachher noch bei Sachsen gezeigt werden wird, ohne Frage über den ganzen Höhenrücken hin erstreckte, auf dem jetzt Hirschbronn und Kaltengreuth liegen. In Hirschbronn wurden offenbar nicht Wenden, sondern Deutsche angesiedelt.

 Die gleiche Dorfanlage und Flureinteilung wie Hirschbronn zeigt der Ort Neukirchen. Auch dieses Dorf ist darum als Herrensiedlung anzusprechen. Nur daß hier nicht das Gumbertuskloster in Frage kommt, sondern höchstwahrscheinlich die Herrschaft von Vestenberg. Auch dieses uralte Geschlecht besaß in der Gegend größeren Grund- und Waldbesitz und hatte späterhin Vogteirechte in Neukirchen mit Dorf- und Gemeinrecht nebst Kirchweihschutz. Daß frühzeitig in Neukirchen eine Kirche erbaut wurde, läßt sich nur aus dem Umstande erklären, daß der Ort einem anderen Grundherrn zugehörte, und nicht dem Gumbertuskloster, das gewiß nicht seiner nur eine halbe Stunde entfernten Patronatskirche in Sachsen dadurch Abbruch getan haben würde, zumal es anderwärts, z. B. in dem auch fast ganz zum Kloster gehörigen Oberrammersdorf viel mehr Ursache zum Bau einer Filialkirche gehabt hätte.


3. Die Gründung des Ortes Sachsen

 Eine besondere Behandlung verdient der Ort Sachsen in der Siedlungsgeschichte. Man kann diesen Namen nicht gut anders erklären als durch Ableitung von dem Volksstamm der „Sachsen“, die einst in Norddeutschland an den unteren Ufern der Elbe wohnten. Es geht nicht an, etwa wie bei dem Orte Sachsbach bei Bechhofen an den in Ortsnamen recht seltenen Wortstamm „Sahs“ = Segge (eine Sumpfpflanze) zu denken, denn Sachsen liegt nicht in oder an einem Sumpf,| sondern auf trockener Anhöhe. Ebensowenig kann man, wie z. B. bei Waldsassen in der Oberpfalz, das Wort „Sassen“ = Leute, die sich ansässig machten, zur Erklärung beiziehen, weil bei Sachsen das nötige Bestimmungswort fehlt, das uns sagt, wo oder wie sich die Leute seßhaft machten. Wir müssen vielmehr an die vielen anderen „Sachsen“ denken, die es noch weithin im deutschen Lande gibt: Sachsen bei Leutershausen, Ober- und Untersachsen bei Neustadt an der Aisch, Wüstensachsen in der Rhön, Sachsendorf bei Aufseß in Oberfranken, Sachsenflur bei Lauda in Baden, Sachsenhausen bei Frankfurt und bei Wertheim, Saxen, Saxenau, Saxenburg, Saxendorf und Saxenegg in Österreich, und noch an eine Reihe ähnlicher Orte da und dort im deutschen Land. Diese so zahlreich auftretenden Ortsnamen legen von selbst die Erinnerung nahe an die bekannte geschichtliche Tatsache, daß einst der Frankenkönig und spätere deutsche Kaiser Karl der Große Tausende von Sachsenfamilien aus ihrer Heimat wegführte, sie über sein ganzes Reich hin zerstreute und unter den anderen deutschen Volksstämmen ansiedelte. Er hatte 33 Jahre lang immer wieder mit den Sachsen Krieg zu führen, weil sie seinem Plane, auch dieses letzte deutsche Volk seinem alle deutschen Stämme umfassenden Reiche einzuverleiben, dauernd widerstrebten. Auch das Christentum, das ihnen Karl der Große als inneres geistiges und religiöses Band für sein gewaltiges Reich aufnötigen wollte, lehnten sie immer wieder ab, obwohl sich bereits alle übrigen deutschen Völker zum Christentum bekehrt hatten. Im Verlaufe dieses Krieges nun griff der Frankenkönig, um endlich den Widerstand der Sachsen zu brechen, zu dem Mittel, eine große Zahl von Familien dieses Volkes umzusiedeln. So führte er im Jahre 795 über 7000 Sachsen fort aus ihrem Lande, 799 folgte weiter eine größere Zahl, und 804 kam der größte Trupp mit 10 000 Leuten. Vor allem war es der Sachsenstamm der Nordalbinger, aus dem die Familien entnommen wurden. Wohin diese Sachsen verpflanzt wurden, wird uns von den alten Geschichtsschreibern nicht im einzelnen überliefert; wir hören nur, daß sie an Bischöfe, Klöster, Grafen und andere Herren übergeben wurden, damit diese sie in ihren Herrschaftsgebieten ansiedelten. So wissen wir bestimmt, daß auch der Bischof von Würzburg eine Anzahl Leute zugewiesen erhielt. Die Ansiedlung von Sachsen konnte aber nur dort geschehen, wo noch freies, unkultiviertes Land vorhanden war. Solches fand sich damals nur noch in geringem Umfange in dem eigentlichen Frankenlande Unterfranken, dagegen in reichlichem Maße in unserer Gegend am Ostende des Bistums. Es lag darum nahe, daß der Bischof hierher seine Blicke lenkte. Und da das Gumbertuskloster in Ansbach dem Bischof zu eigen war, ergab es sich weiter von selbst, daß er eben diesem Kloster einige Sachsenfamilien zur weiteren Unterbringung| übersandte. So läßt sich die Gründung der beiden „Sachsen“ bei Ansbach und bei Leutershausen sehr wohl als Sachsensiedlung erklären, wenn nicht auch Leutershausen selbst, wie schon vermutet wurde, eine Niederlassung von Sachsen war, und vielleicht auch das alte Roßtal. Bei unserem Sachsen sprechen noch andere Gründe für die Ansiedlung von Sachsen durch den Frankenkönig, wie im folgenden bei der Gründung der Pfarrei Sachsen gezeigt werden wird.

 Unser Ort „Sachsen“ (ursprünglich „Zu den Sachsen“) bestand am Anfang offenbar nur aus einem einzigen größeren Hof, der mit Frauen, Kindern und Gesinde vielleicht 20 Personen umfassen mochte. Mehr Familien hatten auf der engbegrenzten Flur und bei der damaligen Wirtschaftsweise keinen Raum. Zur Bebauung eignete sich ja damals nur der im Tale liegende, von Volkersdorf und Rutzendorf äußerst eingeengte Boden, während die anschließenden Hänge nur als Weide für das zahlreiche Vieh zu benützen waren. Auf der Höhe aber stand überall der Wald, der auch heute noch einen Großteil der Sachsener Flur ausmacht.


4. Die Dörfer und ihre Frühgeschichte

 Abgesehen von Hirschbronn und Neukirchen wurde bei jeder Siedlung in unserer näheren Umgebung anfangs immer nur ein einziger großer Hof angelegt. Der Ortsplan, die Anlage der vom Ort ausgehenden Feldwege, die abgerundete Hofrait, die Nähe einer Quelle und anderes weist unausweichlich daraufhin. Noch heute findet man „Dörfer“, die so klein sind, daß sie kaum über einen oder allenfalls ein paar Höfe hinausgehen (z. B. Waltendorf unter Lichtenau, Milmersdorf bei Sachsen). Bei genauer Betrachtung besonders kleinerer Dörfer ist vielfach noch der Urhof zu erkennen, teils an der Größe seiner, nicht selten noch ganz oder halb abgerundeten Hofrait, teils an den Feldwegen, die von überallher in dem Hof zusammenlaufen, teils an der günstigen Lage überhaupt, an der dabei befindlichen Quelle und anderem. Die übrigen jetzt vorhandenen Höfe ergeben sich meist deutlich als Ableger des ersten Hofes durch ihre Lage an Seitenwegen oder durch andere ungünstige Umstände.

 In der Regel wird sich schon sehr frühe die Notwendigkeit einer zweiten oder dritten Hofanlage neben der ersten ergeben haben. Wenn die Familie größer wurde, wenn ein zweiter oder dritter Sohn sich selbständig machen wollte, auch wenn vielleicht Verwandte aus der Ferne zugezogen kamen, ließ sich der Bau weiterer| Höfe nicht vermeiden. Meist war ja hinreichend Siedlungsland in der Flur vorhanden. Es mußte nur ein Stück Wald neu gerodet werden, um für den neuen Hof das nötige Ackerland zu beschaffen. Die Weide und der Wald, wohl auch anfangs die Wiesen, blieben gemeinsames Eigentum. Auch beim Ackerland pflegte es anfangs so gehalten zu werden, daß der bestimmte Teil nur solange bewirtschaftet wurde, bis er ertragsmüde geworden war, worauf dann ein anderes Stück Land in Angriff genommen und dabei jedem Hofbesitzer wieder sein Anteil zugewiesen wurde. Erst später entwickelten sich daraus bleibende Besitzstücke für jeden Hof.

 Gewisse Flurnamen erinnern noch heute an diesen Ausbau der Höfe und damit des ganzen Dorfes. Bei Oberrammersdorf gibt es ein „Ossi“ („Ossig“, auch „Ossifeld“); der Name kommt vom „Absengen“ = Abbrennen des Waldes, wie es eben in der ersten Zeit bei Neurodungen geschah. Gleiches sagt der Name „Brünst“ (Prünst“), z. B. auf dem Höhenzug zwischen Immeldorf und Schlauersbach, vom „Brennen“ = Niederbrennen des Waldes. Der Name „Brandweg“ bei Steinbach bedeutet das gleiche. Wenn jetzt hin und wieder Waldteile solche Namen tragen, so ist dies dahin zu verstehen, daß später das Ackerland wieder aufgelassen wurde und sich dann von selbst neu mit Wald bestockte. Auf neuere Landrodung deutet der Name „Neubruch“ bei Unterrottmannsdorf; es wurde dort neues Land „umgebrochen“, d. h. urbar gemacht.

 Wo weiteres Siedlungsgelände innerhalb der Ortsflur nicht mehr vorhanden war, half man sich damit, daß man die großen Höfe teilte und „Halbhöfe“ daraus machte. Soviel ersichtlich, ist das fast überall in der Gegend geschehen. Die alten Halbhöfe stellten immer noch stattliche Anwesen dar, weshalb auch sie oft nochmals geteilt wurden, woraus dann die „Güter“ entstanden. Manchmal, wie in Sachsen, Volkersdorf und anderwärts, ging bei einzelnen Gütern die Teilung so weit, daß nur noch kleine Gütlein übrigblieben, die kaum mehr eine Familie zu ernähren vermochten. Späterhin nahmen die Städte die überschüssige Bevölkerung auf. Die Dörfer behielten dann ihren festen Bestand ohne nennenswerte Veränderungen bis in die neuere Zeit herein.

 Über die einzelnen Ortschaften gibt nachstehende Übersicht Aufschluß.


Sachsen

 Die Lage des einstigen „Sachsenhofes“ läßt sich mit ziemlicher Sicherheit feststellen. Da alle Flurwege unterhalb des Kirchhofs zusammenlaufen, kann für den ersten Hof kein anderer Platz in Betracht kommen als der, wo jetzt der schon in alter Zeit bekannte| Gasthof steht (vordem Reubert, jetzt Geyer). Der Platz bot auch auf dem abschüssigen Gelände des Ortes allein genügend Raum für eine größere Hofstatt. Daß sich auf diesem Hofe eine Gastgerechtigkeit bildete, ist sehr wohl begreiflich, da die Besucher des Gotteshauses, die in alter Zeit zum Teil zwei Stunden und darüber zurückzulegen hatten, notwendig ein Haus zum Ausruhen und zur Erfrischung brauchten, wozu nur der große Sachsenhof genügend Raum darbot. Sehr lange scheint freilich der Hof als Ganzes nicht bestanden zu haben. Soweit wir Nachrichten von Sachsen besitzen, hören wir immer nur von kleineren Gütern dort, wobei einzig der Gasthof als größeres Gut hervorragte. Dies läßt darauf schließen, daß der alte Sachsenhof schon frühzeitig aufgelöst und in eine Reihe kleinerer Güter zerschlagen wurde. Man kann diese Aufteilung noch deutlich an den Anwesen sehen, die nördlich von der Kirche längs der Dorfstraße liegen; es sind sechs gleichmäßig abgegrenzte und annähernd gleich große Hof- und Gartenflächen. Eine solche genaue Landvermessung hat man in der ersten Zeit nicht gekannt, sie ist erst später in Übung gekommen; und sie kann in Sachsen nur auf Kosten des ursprünglichen großen Sachsenhofes erfolgt sein, da auf der kleinen Ortsflur ein weiteres Siedlungsland nicht zur Verfügung stand. Genauere Angaben fehlen uns leider über die älteste Zeit.

 Erst im Jahre 1277 wird uns zum ersten Male etwas von Sachsen berichtet. Damals stiftete der Ritter Konrad von Heideck ein Gut und eine Wiese zum Seelenheil für seine verstorbene Frau und Tochter an die Kirche von Sachsen. 1288 hören wir weiter, daß das ganze Gebiet um Lichtenau mit Einschluß von Sachsen, Volkersdorf, Rutzendorf, Unterrottmannsdorf und Zandt an die Herrschaft der Herren von Heideck überging, nachdem die Herren von Dornberg ausgestorben waren. 1303 erhielt Gottfried von Heideck das Gericht und die Vogtei über Sachsen als bischöfliches Lehen. Derselbe wird auch 1328 erwähnt als Zeuge für die Stiftung einer Wiese bei Malmersdorf zur Kirche in Sachsen. Unter ihm wurde auch der gotische Chor an der Kirche von Sachsen gebaut und 1323 eingeweiht. 1407 verkaufte die Stadt Nürnberg, die 1406 das Lichtenauer Herrschaftsgebiet käuflich erworben hatte, 24 Güter in Sachsen mit ihren Zinsen und Gülten an das Reiche Almosen in Nürnberg. 1463 kommen 26 Gemeindeglieder mit Einschluß des Pfarrers vor, eine Zahl, die weiterhin jahrhundertelang feststehend blieb. Schon damals wird von einem „Tefert“ geredet, d. h. von dem Inhaber einer Tafernwirtschaft, also einer Wirtschaft mit Erbschankrecht. Weitere Mitteilungen über Sachsen hören wir späterhin bei den Ausführungen über die alten Herrschaften, über die Pfarrei und Pfarrpfründe, auch über die Kirche und das Kirchenvermögen, ferner auf S. 309.


| Milmersdorf

 Der Ort hieß früher „Wilmersdorf“ und noch öfter „Willmannsdorf“. Der Name bedeutet, daß einst ein Bauer, namens „Willmann“, die erste Niederlassung gründete. Bei der Suche nach dem ältesten Hof wird man wohl das Anwesen Hs.-Nr. 3 (früher Leuchs, jetzt Meyer) zu nehmen haben, da dieses am günstigsten für die Feldflur gelegen ist und auch die Feldwege hier zusammenlaufen. Bei der Kleinheit der Flur konnten sich hier nur drei Höfe entwickeln. So begegnen sie uns später in allen Urkunden und Schriftstücken bis in die neueste Zeit herein, erstmalig im Lichtenauer Salbuch von 1517. Weiteres siehe S. 312.


Volkersdorf

 Wie der Name besagt, ist der Ort die Niederlassung eines Mannes, namens „Volker“ oder „Volkhart“, der dort den ersten Hof anlegte. Dieser dürfte an der Stelle zu suchen sein, wo die Feldwege von Herpersdorf, Lichtenau und aus dem Grunde zusammenliefen, also wo jetzt die Höfe Obermeyer und Helmreich stehen, wobei vielleicht auch noch das Anwesen von Beuschel mit einzubeziehen wäre. Wie schon gesagt, zeigt Volkersdorf nach Sachsen die größte Zersplitterung der Höfe und Güter. Die erste urkundliche Nachricht erhalten wir erst 1405, wo Friedrich von Heideck ein Gut zu Volkersdorf an das Gumbertusstift in Ansbach verkaufte. Im Jahre 1412 hören wir dann, daß Albrecht Lotter seine drei Eigengüter zu Volkersdorf an den Bürger Fritz Schneider zu Ansbach verkaufte. 1421 vermachte Friedrich im Steinhaus zu Schwäbisch-Gmünd einen Hof zu Volkersdorf dem Gumbertusstift. 1445 übergab Pfarrer Krepflein von Sachsen ein zur Pfarrei gehöriges Gut in Volkersdorf als „Lehen“, d. h. leihweise, an Stephan Schuster dort, und 1467 ein anderes Gut an Kunz Weiß. 1463 benannte das Reiche Almosen zu Nürnberg neun Güter und Höfe zu Volkersdorf als sein eigen. 1547 kaufte die Stadt Nürnberg von Frau Anna von Rothenburg zwei Güter in Volkersdorf. Es scheinen gerade in Volkersdorf öfters Besitzveränderungen vorgekommen zu sein. Um das Jahr 1500 und noch lange fort wurden 15 Höfe und Güter gezählt. Fortsetzung siehe S. 312.


Rutzendorf

 Ein freier Bauer, namens „Rutz“ oder „Ruzzo“ (Kurzform eines Namens wie Rudolf, Ruttmann, Ruthard oder ähnlich), hat hier den ersten Hof gebaut. Als solcher kann nur das jetzige Wirtschaftsanwesen| Führhäuser in Frage kommen, da fast alle Flurwege darauf zulaufen, da auch die alte abgerundete Hofrait noch deutlich erkennbar ist, da endlich eine nahe Quelle im Wiesgrund, jetzt allerdings versumpft, zu sehen ist. Als zweiter Hof wird das unterste Anwesen (Wagner) zu gelten haben, da auch hier die abgeschlossene Hofrait klar zutage tritt.

 Von Rutzendorf hören wir zuerst im Jahre 1303, wo Gottfried von Heideck auch über diesen Ort die Vogteiherrschaft als bischöfliches Lehen erhält. Im gleichen Jahre wird Gottfried von Feldbrecht genannt, der zwei Güter in Rutzendorf, ebenfalls als bischöfliche Lehen, besaß. Im Jahre 1400 wird berichtet, daß ein Hofbesitzer Hans Walder (oder Wolwer) jährlich vier Metzen Korn an das Gumbertusstift in Ansbach zu liefern hatte. 1409 verkaufte die Stadt Nürnberg an den reichen Bürger Hans Rummel dort das Schloß Lichtenau samt den zugehörigen Gütern zu Rutzendorf, Malmersdorf und Langenlohe. 1463 erscheint ein Hans Wild in Rutzendorf als zinspflichtig zum Reichen Almosen in Nürnberg, desgleichen 1517 ein Kunz Weiß und ein Hans Vettermann. 1504 kaufte Hans v. Leonrod einen Hof zu Rutzendorf von Leonhard Grundherr und verkaufte ihn 1506 wieder an die Stadt Nürnberg. Im gleichen Jahre verkaufte Wolf Wurm von Gunzenhausen seinen Hof zu Rutzendorf an die Markgrafen Georg und Albrecht in Ansbach (Hof Nr. 19, Besitzer Reim). Über die spätere Zeit siehe S. 313.


Neukirchen

 Der Ort hieß früher „Neunkirchen“. Der Name entstand aus der alten Bezeichnung „Zur neuen Kirchen“, und erscheint 1376 in einer Urkunde als „Nuenkirchen ob Vestenberg“ und schon 1303 als „Newenkirchen“. Es ist dieser Name zugleich ein Beweis dafür, daß dort schon in ältester Zeit, vielleicht bereits bei der Gründung des Dorfes, eine Kirche gebaut wurde, die dann im Filialverhältnis zu Sachsen stand. Der Ort selbst und wohl auch die Kirche ist aller Wahrscheinlichkeit nach von den Herren von Vestenberg angelegt worden. Allem Anschein nach waren es ursprünglich nur drei große Höfe, sämtlich auf der Westseite der Dorfstraße gelegen. Die Ostseite ist vermutlich erst später mit einem großen Hofe bedacht worden, was man aus der Lage der zu diesem Hof ehedem gehörigen Grundstücke schließen darf. Durch Teilung und Zusiedlung hat sich der Ort später zu neun Höfen und Gütern ausgewachsen, die lange Zeit in dieser Zahl geblieben sind.

 Im Jahre 1303 begegnet uns wiederholt der Name Neukirchen. Albert von Vestenberg besaß damals einen Hof in dem Ort, dazu| Zehntrechte und Zinsen. 1335 und 1336 kaufte der Abt Gamsfelder von Heilsbronn zwei Güter in Neukirchen (eines davon jedenfalls Hs.-Nr. 11, Besitzer Wittmann). Ferner verkaufte 1335 Leonhard Hauslod ein Gütlein zu Neukirchen an Heinrich Wiesenhofer. 1431 wurden für die neu gestiftete Frühmesse zu Immeldorf drei Güter in Neukirchen angekauft (Hs.-Nr. 3, 4 und 13, jetzige Besitzer Volland, Arold und Eschenbacher). Weiteren Bericht siehe S. 315.


Hirschbronn

 Der Name erscheint in alten Akten gern als „Hirschbrünn“, „Hirsbronn“ oder „Hirzbrunn“ und bedeutet stets dasselbe, nämlich einen Brunnen oder eine starke Quelle, bei der sich die Hirsche einzufinden pflegten, damals als der ganze Höhenzug noch mit Wald bedeckt war. Der Brunnen fließt heute noch dicht unterhalb des Dorfes und kommt aus dem Anwesen Hs.-Nr. 2 heraus; er ist als Hirschbrünnlein bekannt. Es ist schon ausgeführt worden, daß wir es hier mit einer Herrensiedlung zu tun haben, die offenbar von den Herren des Klosters, beziehungsweise des Chorherrenstiftes in Ansbach ausging. Bei genauer Betrachtung der Ortschaft und des Flurplanes legt sich der Gedanke nahe, daß ursprünglich auch nur drei große Höfe angelegt wurden, und zwar an der Nordseite der Straße, wobei die heutigen Anwesen Hs.-Nr. 1 und 3, dann 5, 7, 8 und 9, und endlich 11 und 12 je einen zusammengehörigen Gutsbesitz von gleicher Größe darstellten. Die südlich der Straße liegenden Anwesen sind offenbar erst später entstanden, wie man aus ihrer Lage und dem Mangel eines weiter hinausreichenden Grundstreifens schließen kann. Wie überall, so wurde auch hier durch Teilung der großen Höfe und durch neue Siedlungsanlagen das Dorf ausgebaut, bis im ganzen elf Höfe und Güter vorhanden waren.

 Im Jahre 1303 hatte Albert von Vestenberg den gesamten Zehnten in Hirschbronn inne, ferner ein Herr Cuspis von Ansbach ein Gut als bischöfliches Lehen. 1323 wird der Ort aufgeführt in einem Ledigungsbrief des Königs Ludwig für Gottfried und Kunigunde von Heideck. 1336 verkaufte Gottfried von Seinsheim drei Höfe zu Hirschbronn an das Kloster Heilsbronn (die heutigen Anwesen Hs.-Nr. 2, 8, 11/12 mit den Inhabern Ebert, Kittel, Berger und Helmreich, wobei damals Nr. 11 und 12 nur Einen Hof bildeten). 1372 schenkte Burggraf Friedrich IV. dem Herrn Ludwig v. Eyb um seiner getreuen Dienste willen ein Gut zu Hirschbronn. 1391 verkaufte Adelheid Steiner, Bürgersfrau zu Ansbach, dem Gumbertusstift ihr Hirschbronner Gut, 1399 stiftete der Chorherr Hermann von Kalchreuth eine Vikarei am Gumbertusstift und gab dazu unter anderem| auch Einkünfte aus Hirschbronn. 1407 verkaufte Heinrich Knorz von Ansbach den 9. Teil des Hirschbronner Zehnten an Hans Teuer zu Katterbach, 1476 Hans und Adam Weiß zu Greuth ebenfalls den 9. Teil des Zehnten an das Chorherrnstift zu Ansbach. 1498 stiftete der Ritter Ludwig von Eyb eine „halbe Almosenschüssel“ und ein ewiges Licht bei St. Gumbertus aus Einkünften von Hirschbronn und Adelmannssitz. Für die Folgezeit siehe S. 316.


Alberndorf

 Der Name dieses Dorfes lautet in alten Urkunden: „Adelberndorf“ (um 1268), „Malbrechtsdorf“ (1313), „Albrechtsdorf“ (1409 und 1421), „Albersdorf“ (1433), später in der Regel „Alberndorf“. Daraus ergibt sich, daß der Gründer des Dorfes ein Herr „Adalbero“ oder „Adalbrecht“ (= Albrecht oder Albert) war. Der älteste Hof lag ohne Zweifel am Eingang des Dorfes von Ansbach her, wo die vier Flurwege zusammentreffen. Dort bildeten die beiden Höfe Hs.-Nr. 1 und 12, die bis 1725 zusammengehörten, sichtlich eine schön geschlossene Hofrait, der auch eine Quelle im Talgrunde zur Verfügung stand (jetzige Besitzer Helmreich und Vogelhuber). Als nachfolgender zweiter Hof gibt sich durch Lage und Hofrait am andern Ende des Dorfes Hs.-Nr. 9 (Heubeck) zu erkennen, zu dem früher auch Nr. 10 (Meyer) gehörte. Alle übrigen Anwesen sind sichtbar Ableger dieser beiden Höfe. In der Folgezeit waren neun, zum Teil recht kleine Anwesen vorhanden.

 In alten Schriften wird Alberndorf zum erstenmal 1268 erwähnt, wo der Abt Rudolf von Heilsbronn eines seiner beiden Güter dort an Burkhard von Eschenbach auf Lebenszeit zu einem festgesetzten Zins überließ. 1313 vertauschte der Edelherr Gottfried von Heideck einen Hof zu Alberndorf gegen einen solchen zu Eichenbach. 1409 verschrieb Burggraf Friedrich VI. der Stadt Ansbach unter anderem auch Einkünfte zu Alberndorf. 1421 kommt in der schon bei Volkersdorf berührten Stiftung des Friedrich im Steinhaus auch ein Gut zu Alberndorf vor. Im weiteren siehe S. 317.


Steinbach

 Der „Bach“, der von Wallersdorf herabfließt und allerlei „Stein“-Geröll in seinem Bette zeigt, hat dem Orte offenbar seinen Namen gegeben. Schon die für den Feldbau wenig günstige Lage läßt erkennen, daß wir hier eine Spätsiedlung vor uns haben. Vermutlich ist sie von Alberndorf ausgegangen, da beide Orte von jeher eine Gemeinde bildeten. Als ältester Hof ist wohl die heutige| Gastwirtschaft anzusehen, bei der nicht nur die Wege zusammentreffen, sondern auch eine gewisse Abrundung der Hofrait zu erkennen ist. Die alte Brauerei- und Schankgerechtigkeit deutet in dieselbe Richtung. Wichtig war für den Ort die spätere Anlage zweier Mühlen an der Rezat und am Bach. Sonst entstanden meist kleinere Niederlassungen. Am Ausgang des Mittelalters treten im ganzen acht Anwesen hervor, wozu noch die im Flurbezirk gelegene Büchenmühle zu zählen ist.

 Die erste Nachricht über Steinbach lesen wir 1323 in dem schon bei Hirschbronn angeführten Ledigungsbrief des Königs Ludwig für die Heideckschen Eheleute. 1403 verkaufte Friedrich von Heideck verschiedene Güter und Gülten zu Steinbach an das Gumbertusstift zu Ansbach. 1420 verkauften Heinrich und Adelheid Backofen von Oberrammersdorf an Friedrich im Steinhaus eine Wiese bei der Egerlach zu Steinbach, 1424 Kunz Bühler zu Steinbach an das Gumbertusstift verschiedene Grundstücke oberhalb der Büchenmühle und auf dem „Obenberg“, 1433 derselbe an das Stift Abgaben, die auf der „Oberhagwiese zwischen Dornespan und Alberndorf“ ruhten. In dem bereits bei Volkersdorf und Alberndorf vermerkten Vermächtnis des Herrn Friedrich im Steinhaus 1421 sind auch zwei Güter in Steinbach vorgetragen. 1451 kaufte das Stift zu Ansbach verschiedene Grundstücke in Steinbach und an anderen Orten von der Kirche zu Sachsen. Für die neuere Zeit siehe S. 318.


Ratzenwinden

 Wie bereits dargelegt wurde, stellt dieser Ort eine Zwangssiedlung von Wenden aus der Bamberger Gegend dar. Sie standen unter einem deutschen Herrn, namens „Ratz“ oder ursprünglich „Razo“ (abgekürzte Namensform aus „Radulf“, „Radbert“, „Radbod“ oder ähnlich), wonach die Niederlassung dann den Namen erhielt: „Zu den Wenden des Razo“ = „zu den Razenwenden“ = Ratzenwinden. Es war selbstverständlich Ein großer Hof, der dort mit Hilfe der wendischen Familien bewirtschaftet wurde. Dieser Hof stand jedenfalls dort, wo heute der Appoldsche Hof steht (Hs.-Nr. 9), wobei wir noch den Schwabschen Hof als zugehörig dazu nehmen müssen (Nr. 8). Hier sehen wir eine wohlabgerundete Hofrait mit großen umliegenden Grundstücken; hier treffen sich alle Feldwege, hier fließt auch im Hof eine stattliche Quelle. Auch in der übrigen Feldflur gehören die größten, zusammenhängenden Landstücke diesen beiden Höfen. Die Wenden werden sich vermutlich da niedergelassen haben, wo jetzt die anderen Dorfhäuser stehen. Es waren Unfreie, Leibeigene, die nicht selbständig über sich verfügen konnten, sondern ihr Leben lang als Knechte und Mägde zu dienen hatten. Selbstverständlich ist von diesen| Wenden nichts mehr im heutigen Dorf zu finden, denn sie sind längst im Laufe der Jahrhunderte ganz und gar im deutschen Volke aufgegangen.

 Ihre Leibeigenschaft währte überhaupt nicht sehr lange, sondern sie wurden auch in dieser Hinsicht bald den deutschen Siedlern gleichgestellt. Das ersehen wir aus einer Urkunde, die uns aus dem Jahre 1111 erhalten ist und die zugleich die älteste Urkunde aus dem Pfarrbezirke darstellt. Danach übergab ein Herr, namens Acemann mit Familie, als Stiftung „zum Altar des heiligen Gumbert“ den Leibeigenen Abo nebst dessen zwei Söhnen und vier Töchtern, mit der Bestimmung, daß diese jährlich drei Goldmünzen oder dafür den Wert in Wachs oder in Tuch an das Gumbertusstift zu leisten hätten, wofür sie aber dann von jedem weiteren Knechtsdienst befreit sein sollten; nur beim Besitzwechsel infolge Todesfall sollten sie noch das beste Kleid oder das beste Stück Vieh an das Stift abzuliefern haben. Damit wurde diese unfreie Familie aus ihrer Leibeigenschaft gelöst; sie hatte künftig nur ähnliche Abgaben zu entrichten, wie sie auch sonst im Verhältnis zur Grundherrschaft üblich waren. Auf diese Weise konnten sich auch in Ratzenwinden gleichwie in anderen Dörfern weitere Höfe und Güter bilden, wenn diese sich auch in bescheidenen Grenzen halten mußten. Späterhin erscheinen acht größere und kleinere Anwesen.

 Aus der Frühgeschichte des Dorfes sind noch folgende Angaben bekannt: Im Jahre 1240 wies ein Herr Schwigger von Oberbach der Frau Hadwig von Bibelried zur Sicherung ihres Witwenstandes verschiedene Einkünfte zu, darunter die Schutzherrschaft über das Dorf Ratzenwinden. Um 1400 werden verschiedene Abgaben aus dem Dorf an das Stift in Ansbach aufgezählt. 1401 verkaufte Hans Derrer von Nürnberg an das gleiche Stift drei Güter und eine Hofstatt zu Ratzenwinden, die er vom Burggrafen zu Nürnberg–Ansbach als Lehen besaß. 1419 verkaufte Markgraf Friedrich zwei Güter zu Ratzenwinden an Hans Rummel von Nürnberg; dieser veräußerte sie 1443 weiter an Fritz Kreß in Nürnberg, dieser wieder 1502 an Sebastian von Eyb, dieser endlich 1509 an das Gumbertusstift, bei dem es dann dauernd verblieb. 1523 werden zwei „ungezimmerte Güter“ in Ratzenwinden erwähnt, also zwei Güter, zu denen keine Gebäude vorhanden waren. Die Bewirtschaftung dieser Güter geschah jedenfalls von benachbarten Höfen aus. Fernere Mitteilungen siehe S. 319.


Oberrammersdorf

 Bis vor etwa 200 Jahren hieß der Ort stets nur „Rammersdorf“ oder in früheren Zeiten „Rumelsdorf“ (im Jahre 1254), „Rumoltzdorf“| (1323), „Ramingsdorf“ (1400), „Rumesdorf“ (1403), „Raumersdorf“ (1455), „Radmersdorf“ (1500). Es hat sich hier also ein Herr „Ratamar“ oder „Radmar“ oder ähnlich niedergelassen und dem Dorf seinen Namen gegeben; durch Abschleifung im Sprachgebrauch entwickelte sich dann die Namensform „Rammer“ mit seinen vielgestaltigen Nebenformen. Der Zusatz „Ober–“ ist erst in neuerer Zeit dazugekommen, als die mundartliche Aussprache von Rottmannsdorf ganz ähnlich lautete wie Rammersdorf und man deshalb beide Orte unterscheiden wollte. Bei Oberrammersdorf lassen sich zwei Siedlungzeiten unterscheiden, einmal die alte Hofsiedlung, die auf der südlichen Talmuldenseite gelegen war, wo offensichtlich ursprünglich nur Ein großer Hof stand; und dann die vom Gumbertuskloster aus betätigte Siedlung auf der Nordseite, die allem Anschein nach zunächst drei Höfe umfaßte. Die erste Siedlung läßt sich genau erkennen an der großen abgerundeten Hofrait, die heute die beiden Anwesen Hs.-Nr. 12/13 und 8 nebst der Schmiede umschließt, wobei auch die Quelle im Wiesgrund nicht fehlte; auch die alten Feldwege laufen hier zusammen. Auf der gegenüberliegenden Seite bildeten die Anwesen Nr. 1 und 4 ehedem sichtlich Einen Hof, ebenso die Anwesen Nr. 2 und 3. Diese, nebst dem Hof Hs.-Nr. 6, hatten ihre Grundstücke einst in der gleichen Feldlage, die offenbar ehemals klösterlicher Grund und Boden war, abgezweigt von der angrenzenden „Pfaffenstruth“, die damals den „Pfaffen“, d. h. den Kloster- und Chorherren gehörte. Die drei Höfe waren auch zum Gumbertusstift zehntpflichtig, während der alte Hof auf der anderen Seite des Dorfes sowie die später von ihm abgezweigten Anwesen zehntfrei geblieben waren.

 Geschichtlich wird der Ort erwähnt im Jahre 1240 in der schon bei Ratzenwinden angeführten Urkunde betreffend Schwigger von Oberbach. 1254 verzichteten Ludwig von Wizelsdorf und Rudiger von Hengersbach auf ihr Erbrecht an Gütern zu Oberrammersdorf zugunsten des Gumbertusstiftes in Ansbach. 1323 kommt das Dorf in dem Ledigungsbrief des Königs Ludwig vor, von dem schon bei Hirschbronn und Steinbach die Rede war; ebenso in dem Schenkungsbrief des Herrn im Steinhaus von 1421 (siehe Steinbach und Ratzenwinden). 1403 verkauften Ritter Friedrich von Heideck und sein Sohn Johannes dem Gumbertusstift sieben Güter zu Rammersdorf, die fortan beim Stift verblieben. Um 1436 und später lebte in Oberrammersdorf eine Familie Backofen, die durch ihre Prozesse viel von sich reden machte.

 Um 1500 und weiterhin finden sich stets acht Höfe und Güter (siehe S. 320).


| Unterrottmannsdorf

 Der Ort führte bis vor etwa 200 Jahren stets den Namen „Rottmannsdorf“ oder „Rodmannsdorf“. Nachdem sich aber im Volksmund die Aussprache dieses Wortes in „Rammersdorf“ gewandelt hatte, fühlte man das Bedürfnis, das untere von dem oberen Rammersdorf zu unterscheiden (siehe Oberrammersdorf). Es wurde zunächst „Unterrammersdorf“ gebildet, in welcher Form es in den Urkunden seit 1839 öfters vorkommt. Da aber auch die Form „Rottmannsdorf“ bestehen blieb, so wurden schließlich die beiden vereinigt in der heutigen Namensform „Unterrottmannsdorf“. In alter Zeit lesen wir „Rodmannsdorf“ (1304), „Rottmersdorf“ (1403 und 1588), „Rudmannsdorf“ (1436). Daraus ergibt sich, daß wir es hier mit der Ansiedlung eines gewissen „Rodmann“ (= Ruttmann) zu tun haben. Er baute seinen Hof aller Wahrscheinlichkeit nach an der Stelle, wo jetzt die beiden Höfe Nölp und Ströhlein stehen. Denn dahinein führt unmittelbar der von der Höhe kommende wichtigste Feldweg, dahin laufen auch die übrigen Flurwege zusammen. Es ergibt sich dort eine schöne Hofrait und vor allem sprudelt daneben eine starke Quelle aus dem Berghang. Nach und nach schlossen sich an den einen, später geteilten Hof noch weitere Güter und Höfe an. Um das Jahr 1500 hören wir von elf Anwesen, wozu dann noch die Weidenmühle kam.

 In der Geschichte erscheint der Ort zum erstenmal im Jahre 1304. Damals schenkte Konrad Rolse für den Fall seines Todes seine Güter zu Unterrottmannsdorf und anderwärts den „Brüdern vom Deutschen Hause zu Eschenbach“, also dem Deutschherrenorden, der zu Wolframs-Eschenbach eine Niederlassung hatte. Es kann sich dabei nur um die Güter Hs.–Nr. 7, 8, 10 und 16 in dem Dorfe gehandelt haben. 1403 verkaufte Friedrich von Heideck dem Gumbertusstift zu Ansbach ein Gut in Unterrottmannsdorf. Ebenso verkaufte die Kirche zu Sachsen 1451 ihr dortiges Gut an das Stift. 1434 gab Siegmund von Leonrod dem Stift zwei Güter in Unterrottmannsdorf nebst dem großen und kleinen Zehnten dort im Tausch gegen andere Liegenschaften in der Nähe von Leonrod. 1499 verkauften die Erben des Peter Betz ihr Hof- und Erbgut samt allen Zugehörungen an das Stift. Zur weiteren Geschichte siehe S. 321.


Zandt

 Der Name des Ortes ist schwer zu deuten. Manche Gelehrte wollen ihn ableiten von dem Worte „Zahn“, das anderwärts für spitzige Felsen und Bergzacken gebraucht wird; aber dergleichen fehlt bei Zandt. Andere denken an „Zaun“, wobei man anzunehmen hätte, daß ursprünglich die Stätte, auf der jetzt das Dorf steht, und noch ein| Stück Feldflur mit einem Zaun umgeben war, um das darin weidende Vieh zu schützen, ein Gedanke, der nicht unmöglich, aber auch nicht nachweisbar ist. Eine sichere Erklärung muß vorläufig dahingestellt bleiben. – Die Namensform lautet 1303 „Zante“, 1374 „Zant“, 1550 „Zannt“, später oft „Zanth“. Das älteste Anwesen stand jedenfalls inmitten des heutigen Dorfes, da, wo der Bergweg in die Längsstraße des Dorfes einmündet, also auf der Stelle der beiden, ehemals sicher zusammengehörigen Höfe Heidingsfelder und Schwab. Hier haben wir die übliche stattliche Hofrait, die einlaufenden Feldwege und auch die Nähe des Quellwassers. Alle übrigen Höfe und Güter geben sich ihrer Lage und Anlage nach als spätere Zusiedlungen. Am Ausgang des Mittelalters waren im ganzen 14 Anwesen vorhanden, mit Einschluß der talabwärts liegenden Mühle.

 Die älteste urkundliche Mitteilung geht auf das Jahr 1289 zurück, wo die Witwe Wolframs von Dornberg dem Kloster zu Heilsbronn Güter in Zandt schenkte. 1303 wird erwähnt, daß der Ritter Friedrich von Thann zwei bischöfliche Lehensgüter in Zandt besaß. 1344 kaufte der Abt Gamsfelder von Heilsbronn in Zandt zwei Güter von Konrad von Dietenhofen. 1374 stifteten Hans von Seckendorf zu Jochsberg und seine Frau 15 Metzen Korngült von einem Hof zu Zandt an das Kloster Heilsbronn „zu ihrem Seelenheil“, d. h. zu jährlichen Messen für ihre Seelen. 1431 verkaufte Hans Pitterolf von Zandt die Gült von zwei Wiesen an das Gumbertusstift. 1532 verkaufte Hans Melber in Zandt eine Wiese zu Claffheim an das Reiche Almosen zu Nürnberg. Ferneren Bericht über den Ort siehe S. 322.

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 Im Anschluß an die aufgeführten Pfarrdörfer seien noch einige kurze Angaben über benachbarte Orte gemacht, die einst mit der Pfarrei Sachsen in Verbindung standen.

 Lichtenau, eine Spätsiedlung auf der „lichten“, d. h. von Waldwuchs freien und mit Gras bestandenen „Aue“ auf der rechten Seite der Rezat, gehörte wie die ganze Gegend einst den Herren von Dornberg, die dort ein „Wasserschloß“ bauten, ein rings vom Wasser der Rezat umflossenes festes Schloß. 1288 fiel Schloß und Dorf mit der ganzen Umgegend an die Herren von Heideck, von denen später noch zu reden sein wird. 1406 verkauften diese ihren Besitz an die Stadt Nürnberg, die aus dem Schloß eine Festung machte. Frühzeitig schon wurde Lichtenau mit Marktgerechtigkeit begabt und später mit Mauer und Wassergraben nebst zwei Toren befestigt. Jährlich fanden zwei bis drei Märkte statt. Sämtliche Häuser links der Rezat sind erst in neuerer Zeit erbaut worden zum Teil auf Volkersdorfer Flurmarkung.

|  Strüthof, der Hof in der mit Buschwerk und Gestrüpp bewachsenen „Strüth“, ist eine ganz späte Gründung. Er gehörte 1472 den Herren von Eyb und kam später an das Kloster Heilsbronn, das ihn 1560 an die Herren von Crailsheim zu Sommersdorf vertauschte. Diese verkauften ihn 1605 an die Stadt Nürnberg, die ihn bald wieder weiterveräußerte. Nach dem Dreißigjährigen Kriege lag er lange öde. 1724 erwarben ihn zehn Bürger von Lichtenau, die dort eine Schäferei einrichteten und an Stelle der abgekommenen Hofgebäude einen Schafstall und eine Wohnung für den Schäfer errichteten. Erst in jüngster Zeit entstand dort wieder ein eigener Hof.

 Immeldorf, eine Niederlassung des „Immilo“, gehört zu den ältesten Siedlungen im Rezattale. Eine am Kirchturm eingehauene Jahreszahl lautet auf 1011, was sich nur auf das frühere Kirchengebäude beziehen kann, da das jetzige sicher späteren Datums ist. Ein Schloß im Dorf soll einst den Herren von See zu eigen gewesen sein; es ging später in den Besitz der Herren von Dornberg über. Weiteres über den Ort ist noch bei der Geschichte der Pfarrei Sachsen zu sagen.

 Petersaurach liegt am oberen Eingang in das „Aurach“-Tal. Dieses hat seinen Namen von den in ältesten Zeiten dort noch umherschweifenden Wildrindern, dem Urstier oder „Auer“-Ochs mit seiner wildlebenden Herde. Zum Unterschiede von anderen Orten in diesem Tale (Veitsaurach, Barthelmesaurach) wurde das oberste „Aurach“ nach dem Kirchenheiligen „Peter“ (Petrus) benannt. 1312 wird es kurz als „Uraha“ und als Filiale von Sachsen bezeichnet.

 Heilsbronn, einst „Halesbrunn“ und „Haholtisbrunn“ geheißen, ist die Siedlung eines Mannes, namens „Hahold“, der an dem dortigen „Brunnen“ (= Quelle) seinen Hof baute. Der Name Heilsbronn hat nichts zu tun mit dem Worte „Heil“ oder „Heilung“, und die Sage von einer Heilquelle oder einem Gesundbrunnen ist erst vor rund 200 Jahren aufgekommen. Im Jahre 1132 wurde dort ein Kloster gegründet, das Zisterzienser-Mönchen übergeben wurde, einem in Landwirtschaft und später auch in Wissenschaft sehr tätigen Mönchsorden, der in weißer Kutte mit schwarzem Mantel einherging. Bedeutsam ist für sie, daß sie keine Türme an ihre Klosterkirchen bauten, sondern nur einfache Dachreiter aufsetzten, wie man heute noch an dem berühmten Münster in Heilsbronn sehen kann. Viele Herren von Heideck und von Abenberg, auch viele Markgrafen von Ansbach sind in der Klosterkirche begraben. An das Kloster schloß sich, wie überall, nach und nach eine größere Niederlassung an, die bald zum Markt und 1932 sogar zur Stadt erhoben wurde. Nach der Aufhebung des Klosters infolge der Reformation wurde dort eine Fürstenschule| für die studierende Jugend gegründet, diese aber dann 1736 nach Ansbach verlegt (das heutige Gymnasium).

 Vestenberg, ein zu einer „Feste“ ausgebauter „Berg“, also eine feste Burg, ist der Stammsitz eines sehr alten Rittergeschlechtes, der Herren von Vestenberg. Sie kommen schon 942 vor und besaßen vor allem grundherrliche Rechte in Neukirchen und Külbingen. Später ging die Burg an die Herren von Dornberg über, dann 1288 an die Herren von Heideck, 1435 an die Herren von Eyb. Letztere verkauften Ort und Veste i. J. 1724 an die Markgrafen zu Ansbach.

 Langenlohe, eine Spätniederlassung auf der dortigen „Lohe“, einem mit viel Graswuchs durchsetzten Waldbestand. Zur Unterscheidung von anderen Orten auf gleichem Grund und Boden (Beutellohe, Eyerlohe, Breitenlohe u. a.) erhielt der Ort den Namen „Langen-Lohe“.

 Herpersdorf, in alten Urkunden „Heribrandesdorf“ genannt, ist die Siedlung eines Mannes, namens „Heribrand“. Der Ort kommt schon 1137 vor, dann wieder 1166.

 Eyb, alt „Ibe“ (1323), hat seinen Namen von den „Eiben“, einer jetzt fast ganz ausgestorbenen, aber damals nicht seltenen Holzart, die in der dortigen Gegend offenbar in zahlreichen Büschen und Bäumen gedieh. Es dürfte sich hier um eine spätere Siedlung handeln. Das Rittergeschlecht der Herren von Eyb war dort ehedem seßhaft, hatte ein Schloß im Dorf und soll die alte Kirche darin gebaut haben. Bekannt ist der Edle Ludwig von Eyb (1417–1502), der ein treuer Ratgeber des Markgrafen Albrecht Achilles war. Der markgräfliche Hofrat Veit Asmus von Eyb baute 1593 das stattliche Haus am untern Markt zu Ansbach (jetzt Gaststätte „Eybhof“).

 Ansbach hieß in ältester Zeit „Onoldisbach“, später „Onolzbach“, woraus erst in neuerer Zeit „Onsbach“ und dann „Ansbach“ wurde. Ein Herr, namens „Onold“, hatte sich an dem von Schalkhausen her in die Rezat einmündenden Bache mit einem großen Hofe jedenfalls schon in sehr früher Zeit niedergelassen. Als dann um das Jahr 745 ein Kloster der Benediktiner an dem Zusammenfluß des Baches mit der Rezat gegründet wurde, ging der Name der Ursiedlung „Onoldisbach“ auch auf die an das Kloster sich anschließende Dorf- und spätere Stadtsiedlung über. Erstmalig wird das Kloster sowie der Name Onoldisbach 786 urkundlich erwähnt. Das Kloster ging nach einiger Zeit wieder ein, aber die Klostergüter blieben, und mit Hilfe derselben errichtete der Bischof von Würzburg etwa um das Jahr 1050 ein Chorherrenstift, das den Namen des Klostergründers, des hl. Gumbertus, fortführte. Kloster und Chorherrnstift waren mit| der Pfarrei Sachsen aufs engste verbunden, weshalb noch öfters von ihnen die Rede sein wird. Die Stadt Ansbach, die sich westwärts an das Kloster angeschlossen hatte, wird als solche erstmalig 1221 erwähnt.

 Brodswinden, eine der klösterlichen Wendensiedlungen (siehe S. 18) führte ursprünglich den Namen „Gozbrechtswinden“ (1240 und 1374). Der über die hörigen Wenden gesetzte Herr hieß also „Gozbrecht“, von dessen Namen der Volksmund allmählich die erste Hälfte fallen ließ, so daß „Brechtswinden“ oder „Protzwinden“ (1434), auch „Bratswinden“ (um 1500) daraus wurde. Der Ort gehörte von Anfang an zur Pfarrei Sachsen, erhielt erst 1467 einen eigenen Kaplan und blieb noch lange im Filialverhältnis zu Sachsen.

 Winterschneidbach lautete bis in die neue Zeit herein stets „Windisch-Schneitbach“ oder ganz früh (1240) „Windischen-Sneitbach. Es ist also auch eine Wendensiedlung, gleichwie die benachbarten Wolfartswinden, Ratzenwinden und Brodswinden.


5. Die Landesherren

 Als unsere Gegend besiedelt wurde, bildete sie einen Bestandteil des großen Karolingerreiches, des Frankenreiches, das seinen Hauptsitz am Rhein hatte, sich aber nach Westen über das ganze heutige Frankreich erstreckte und im Osten zuletzt alle deutschen Stämme in sich vereinigte. Der bekannteste Herrscher in diesem gewaltigen Reiche war Karl der Große (768–814), vom Jahre 800 ab zugleich römischer Kaiser. Da die Franken vom Rhein her als Siedler den Main aufwärts zogen und sich weithin über das heutige Unterfranken und zum Teil auch über Mittel- und Oberfranken ausbreiteten, erhielt dieses ganze Gebiet den Namen „Ostfranken“, wobei aber im Westen auch andere Stammesangehörige, Bayern, Schwaben und Wenden mit eingeschlossen wurden. Eine Zeitlang bestand sogar ein eigenes Herzogtum Franken, später nahmen die Bischöfe von Würzburg die herzogliche Gewalt in Anspruch. Doch machte sich die Oberhoheit des deutschen Königs stets viel stärker und unmittelbarer geltend als sonst in den Herzogtümern Deutschlands.

 Wie die anderen deutschen Länder, so war auch Ostfranken damals in Gaue eingeteilt, über die königliche Beamte als Grafen gesetzt wurden. Diese Gaugrafen übten die gesamte Regierungsgewalt aus, die Verwaltung des Landes, die Rechtsprechung in besonderen da und dort abgehaltenen Sendgerichten, den Heerbann und das Finanzwesen. Anfangs waren es nur Beamte, die vom König nach| Belieben abgesandt und wieder zurückberufen wurden. Aber mit der Zeit wurde das Grafentum erblich, oder es wurden Große des Landes, die viel Besitz ihr eigen nannten, mit Rechten ausgestattet, die sonst den Grafen zukamen. Reiche Grundherren wußten sich nach und nach auch Regierungsgewalt anzueignen; es bildeten sich im Laufe der Jahrhunderte die verschiedenen Landesherrschaften heraus, wie wir sie im Mittelalter und in der neueren Zeit kennenlernen.

 Unser Gebiet zählte zum „Rangau“, der seinen Namen von einem oberhalb Windsbach in die Aisch fließenden Bache, der „Ranna“, erhalten hatte. Dort lag das älteste Gebiet dieses Gaues, der sich erst nachher über unsere Gegend ausdehnte. Die Pfarrei Sachsen lag wohl an der äußersten Südgrenze des Gaues, der sich nach Westen hin über den oberen Altmühlgrund bis Rothenburg erstreckte, nach Osten zu die Richtung auf Schwabach einschlug. Jenseits dieser Grenze lag nach Süden zu der Gau Sualafeld. Welches nun die einstigen Grafen im Rangau waren, liegt im Dunkeln. Es werden die Grafen von Hohenlohe genannt und besonders die Grafen von Abenberg, aber etwas Bestimmtes kann nicht gesagt werden.

 Das Dunkel lichtet sich erst mit dem Auftreten der Herren von Dornberg. Sie hatten in der Gegend großen Besitz und übten längere Zeit die Regierungsgewalt in der Gegend aus. Sie waren auch die Schirmvögte über das Gumbertusstift in Ansbach und besaßen am oberen Ende der Stadt ein eigenes Schloß (in der jetzigen Schaitbergerstraße). Man nimmt an, daß sie zuerst in Schalkhausen saßen und sich dann um 1170 die Burg auf der Höhe über dem Orte Dornberg hinter Schalkhausen bauten. Daß sie auch in Lichtenau ein Schloß hatten, wurde schon gesagt, ebenso daß sie die Burgen in Vestenberg und Immeldorf in ihren Besitz brachten. Zu Vestenberg starb dann der letzte Herr aus diesem Geschlecht, Wolfram von Dornberg. Das Erbe ging an seine drei Töchter über, von denen zwei an Grafen von Öttingen verheiratet waren, die dritte an den Ritter Friedrich von Heideck. Erstere erhielten das Gebiet um Ansbach und westlich davon, letztere Lichtenau mit den umliegenden Ortschaften Sachsen, Volkersdorf, Milmersdorf, Rutzendorf, Zandt, Unterrottmannsdorf, Bammersdorf, Gotzendorf, Wattenbach, Malmersdorf, Immeldorf, Weltendorf, Fischbach, Büschelbach, Herpersdorf, Langenlohe und Vestenberg.

 Die Herren von Heideck stammten aus der Umgebung des gleichnamigen Städtchens bei Hilpoltstein. Der dicht dabeiliegende, weithin schauende Schloßberg trug die bedeutende Burg dieses Geschlechts. Die neue Herrschaft wohnte gern im Schloß zu Lichtenau und machte sich besonders um die Pfarrei Sachsen verdient. Schon 1277 stiftete Konrad von Heideck für seine verstorbene Frau Elisabeth| und seine Tochter an die Kirche zu Sachsen ein Gut zu Weiherschneidbach für das „Seelenheil“ der beiden, ferner für sich selbst eine Wiese zu Seebrunn. Weiter hören wir von Gottfried von Heideck, „regierend im Schloß Lichtenau“, wie es in der betreffenden Urkunde heißt, daß er 1328 als Zeuge amtierte, als Konrad Wusing eine Wiese bei Malmersdorf „zum Seelenheil“ stiftete. Er war es jedenfalls auch, der den Bau des gotischen Chores an der Pfarrkirche zu Sachsen veranlaßte, und der sicher auch reichlich dazu beisteuerte. Nicht umsonst ist das Heidecksche Wappen an einem Steinsockel außen am Chor angebracht, heute noch sichtbar, wenn auch das steinerne Ritterbild, das einst darauf stand und vermutlich die Gestalt des Herrn Gottfried darstellte, leider verschwunden ist. Das Wappen zeigt den Hals des Vogels Strauß mit einem Hufeisen im Schnabel.

 Im Jahre 1406 verkaufte Friedrich von Heideck Schloß und Markt zu Lichtenau samt den zugehörigen Dörfern an die Stadt Nürnberg. Diese überließ 1407 den Ertrag von 24 Gütern in Sachsen, 4 zu Volkersdorf, 28 zu Immeldorf und 4 zu Boxbrunn an die Burkhard Seilersche Almosenstiftung zu Nürnberg, später das „Reiche Almosen“ genannt, im Wege des Kaufes, und 1409 in gleicher Weise Schloß und Markt Lichtenau mit den Dörfern Rutzendorf, Malmersdorf und Herpersdorf an den reichen Nürnberger Herrn Friedrich Rummel, dieses allerdings mit verschiedenen Vorbehalten bezüglich des Schlosses, der Wälder, der Gerichtsbarkeit und anderem. Das ritterliche Geschlecht der Rummel wohnte nun im Schloß zu Lichtenau und übte von da aus die Landesherrschaft aus. Doch schon 1472 verkaufte die Familie Rummel wieder ihren Besitz an die erwähnte Almosenstiftung, die ihrerseits alles an die Stadt Nürnberg weitergab. Seitdem regierte Nürnberg ununterbrochen bis 1806 über den Lichtenauer Bezirk, und zwar durch ein besonderes Pflegamt, das die Stadt dort einrichtete und jeweils mit einem vornehmen Nürnberger Herrn besetzte. Das Schloß wurde zur Festung umgebaut.

 So war der eine Teil der Pfarrei Sachsen nürnbergisch geworden. Der andere Teil dagegen mit den Orten Neukirchen, Hirschbronn, Alberndorf, Steinbach, Ratzenwinden und Oberrammersdorf, dazu die damals noch eingepfarrten Ortschaften Külbingen, Untereichenbach, Brodswinden mit seinen zugehörigen Ortschaften, war i. J. 1288 den Grafen von Öttingen zugefallen. Nicht lange allerdings, denn schon 1331 sahen sich die Öttinger unter dem Drucke großer Schulden genötigt, Ansbach mit Umgebung an den Burggrafen Friedrich IV. zu verkaufen. Die Burggrafen stammten aus dem Geschlecht der Hohenzollern, wohnten zuerst auf der Burg zu Nürnberg, dann infolge von Streitigkeiten mit der Stadt auf der Feste Cadolzburg. Dort blieben sie auch nach dem Erwerb von Ansbach. Erst um| das Jahr 1400 ließ Burggraf Friedrich VI. das erste Schloß in Ansbach bauen, um künftig dort zu wohnen.

 Im Jahre 1415 erhielt dieser Fürst durch kaiserliche Belehnung die Mark Brandenburg mit dem damit verbundenen Kurfürstentum. Damit war der Grund gelegt zu der nachmaligen Herrschaft der Hohenzollern im Norden Deutschlands, zu dem späteren preußischen Staate. Doch blieben dabei die fränkischen Lande insofern selbständig, als sie fast immer eigene Regenten aus dem Hause Hohenzollern hatten. Nur führten sie neben dem Titel eines Burggrafen von Nürnberg als Haupttitel den eines „Markgrafen von Brandenburg“, in der Regel mit der Erweiterung „Brandenburg-Ansbach“ oder in Oberfranken „Brandenburg-Kulmbach“ bzw. „Brandenburg-Bayreuth“. Gewöhnlich sprach man nur von den Markgrafen zu Ansbach. (Fortsetzung siehe S. 129.)


6. Die Grundherrschaften

 Von den im vorigen Abschnitt aufgeführten Landesherren sind streng zu unterscheiden die Grundherren. Erstere übten die volle Regierungsgewalt über das ihnen zustehende Landesgebiet aus, erließen Gesetze und Verordnungen (Mandate), sorgten für Ordnung und Frieden im Lande, hielten das nötige Militär, hatten die Verwaltung der Landesfinanzen in der Hand usw.; sie glichen also unserer neuzeitlichen Staatsregierung. Die Grundherren dagegen hatten es nur mit dem Grund und Boden zu tun, mit dem Eigentum an Grund und Boden und mit den Erträgnissen daraus. Sie waren die eigentlichen „Herren“ über den Grund und Boden und darum die „Grund“-Herren.

 Es wurde schon gesagt, daß ursprünglich alles freie, unkultivierte Land dem König gehörte. Wer sich auf solchem Boden ansiedelte, wurde damit dem König zinspflichtig; der König war sein Grundherr. Der König gab jedoch von seinem Grund und Boden im Laufe der Zeit immer mehr ab, sei es an Große seines Reiches zur Belohnung für ihre Verdienste, oder sei es an Bistümer, Klöster und fromme Stiftungen, oder an Städte oder sonstwie. Diese waren dann ihrerseits Grundherrschaften, und wer sich mit ihrer Erlaubnis auf ihrem Boden niederließ oder wer von ihnen selbst angesiedelt wurde, der wurde damit abgabenpflichtig an sie. Alle angesiedelten Bauern waren somit nicht freie Herren auf ihren Höfen| oder Gütern, sondern sie besaßen diese nur in Abhängigkeit von ihren Grundherren, unter denen sie als „Grundholden“ standen. Man bezeichnete sie gerne als Halbfreie im Unterschiede von den freien Rittern und anderen Herren, aber auch im Unterschiede von den Unfreien, die zumeist aus Kriegsgefangenen oder aus unterworfenen Völkern, wie den Wenden oder Slawen, hervorgegangen waren. Diese mußten ganz als Leibeigene, als fest an den Hof gebundene Knechte und Mägde ihren Herren dienen, durften aber auch mit der Zeit zu den Rechten der Halbfreien aufsteigen, wie wir bei der Beschreibung des Dorfes Ratzenwinden gesehen haben. Diese Halbfreien konnten trotz ihrer Abhängigkeit doch zumeist ziemlich frei über ihren Hof verfügen, konnten ihn verkaufen und vor allem an ihre Kinder weitervererben. Die zu leistenden Abgaben waren verschieden; meist war es eine Geldabgabe („Zins“) und weiter eine Jahresleistung an Getreide (die „Gült“). Dazu kam bei Verkauf oder Vererbung noch das sogenannte „Handlohn“, eine Besitzveränderungsabgabe in verschiedener Höhe, meist der 15. Teil vom Wert des Hofes bei einem Verkauf, und der 30. Teil bei der Vererbung.

 Große Herren suchten auch noch durch Ankäufe ihren Grundbesitz und ihre Einkünfte zu vermehren. Die größten unter ihnen verstanden es, mit der Zeit auch landesherrliche Rechte zu erwerben und wurden so nach und nach aus Grundherren zu Landesherren. Andere freilich vermochten ihren Besitz nicht zu erhalten; Notzeiten, Unglücksfälle, Schulden u. a. nötigten sie oft, ihr Grundeigentum wieder ganz oder teilweise zu veräußern. Dadurch kam die Grundherrschaft häufig in die Hände kleinerer Herren, reicher Bürger und anderer Privatleute. Grundherrliche Rechte waren dann oft nur noch ein Gegenstand des Handels und der Kapitalsanlage.

 Als Zeichen für die Anerkennung der Grundherrschaft galt vielfach, wenn auch nicht immer, die Abgabe einer oder mehrerer Fastnachts-Hennen an den Grundherrn. Auch sonst wurden oft Hennen, z. B. Herbsthühner, als Leistung vereinbart, daneben mitunter noch Wachs (meist an Gotteshäuser zur Bereitung von Kerzen) oder Brot, wie die „Weihnachtssemmel“, und anderes.

 Mit der Grundherrschaft waren gewisse Aufsichtsrechte verbunden, „Vogtei“- und Polizeirechte, ja nicht selten sogar die niedere Gerichtsbarkeit in Prozeßsachen, geringeren Vergehen, Nachlaßsachen und dergleichen. Bürgerliche Grundherren konnten freilich solche Rechte nicht ausüben, sie mußten sich notgedrungen an den Landesherrn halten. Dagegen machten größere Grundherren wohl davon Gebrauch, wie das Gumbertusstift in Ansbach oder das Reiche Almosen in Nürnberg.

|  Im Pfarrbezirk Sachsen sind folgende Grundherren zu nennen:

 1. Der Markgraf von Ansbach. Er war nicht nur Landesherr, sondern zugleich auch Grundherr für viele Höfe und Güter teils in seinem eigenen Lande, teils außerhalb desselben. So gehörten ihm in späterer Zeit z. B. in Alberndorf sämtliche Höfe und Güter mit Ausnahme der Wirtschaft, in Hirschbronn 2 Höfe, in Rutzendorf 1, in Steinbach die vordere Mühle und 1 Gütlein, in Zandt 4 Güter. Zur Einziehung und Verwaltung der Einkünfte war das Hofkastenamt in Ansbach beauftragt, für Zandt das Vogteiamt in Merkendorf.

 2. Die Stadt Nürnberg. Sie war als freie Reichsstadt ebenfalls Landesherrin, nicht nur über Nürnberg selbst, sondern auch über einen stattlichen Landbezirk, wozu auch das Pflegamt Lichtenau gehörte. Aber daneben hatte sie auch die Grundherrschaft über viele Bauerngüter erworben, z. B. in Rutzendorf über sämtliche Höfe mit einer Ausnahme, in Volkersdorf über 4 Anwesen. Die jährlichen Abgaben wurden vom Pflegamt eingehoben.

 3. Der Deutschherrenorden, der auf seinem Gebiete, wie in Eschenbach, Ellingen, Mergentheim, ebenfalls landesherrliche Rechte ausübte. Er war während der Kreuzzüge i. J. 1190 gegründet worden als ein geistlicher Ritterorden, der neben den drei Mönchsgelübden der Armut, Ehelosigkeit und des Gehorsams noch als viertes Gelübde das des beständigen Kampfes gegen die Ungläubigen (Türken), des Schutzes der Pilger zum Heiligen Lande und der Pflege der Kranken unter den Pilgern sich angeeignet hatte. Die Ordensritter trugen einen weißen Mantel mit schwarzem Kreuz. Als Palästina an die Türken verlorengegangen war, zogen sie an die Ostsee zur Bekehrung der damals noch heidnischen Bewohner von Ost- und Westpreußen, und gründeten dort einen Ordensstaat. Dort führte der letzte Ordensmeister Albrecht von Brandenburg hernach die Reformation ein und verwandelte das Ordensland in ein weltliches Herzogtum, das später mit dem Kurfürstentum Brandenburg vereinigt wurde und dem Lande zugleich den Namen gab („Preußen“ mit den Ordensfarben weiß und schwarz). Der katholische Teil des Ordens blieb aber weiter bestehen mit einem Ordenshochmeister in Mergentheim. Eine fränkische Ordensprovinz hatte ihren Sitz in Ellingen, wozu auch das Vogtamt in Wolframs-Eschenbach gehörte. Als Grundherrschaft besaß der Orden 4 Höfe in Unterrottmannsdorf und das Wirtshaus sowie die hintere Mühle in Steinbach.

 4. Das Gumbertusstift in Ansbach. Es besaß keine landesherrliche Gewalt, sondern nur grundherrliche Rechte. Diese waren weit umher zerstreut. Im Jahre 1634 zählte man 421 Höfe| und Güter, die in alter Zeit hauptsächlich durch Stiftungen und Schenkungen, teilweise auch durch Ansiedlung auf klösterlichem Boden angefallen waren. Innerhalb der Pfarrei Sachsen besaß das Stift 1 Anwesen zu Alberndorf, 4 zu Steinbach, die Büchenmühle, je 9 zu Ratzenwinden und Oberrammersdorf, 4 in Unterrottmannsdorf, 1 zu Volkersdorf, 2 in Neukirchen, 3 zu Hirschbronn. Eine außerordentlich reiche Schenkung fiel dem Stift durch das Vermächtnis des Ritters Friedrich im Steinhaus 1421 zu, besonders in den Orten Weidenbach, Leidendorf, Claffheim, aber auch innerhalb der Pfarrei Sachsen (siehe die Beschreibung der Orte Oberrammersdorf, Steinbach, Alberndorf und Volkersdorf im 4. Abschnitt). Über die Entstehung des Klosters und Stiftes ist bereits das Nötige gesagt worden (S. 33). Nach der Reformation wurde das Stift aufgelöst (1563) und zur Verwaltung der Einkünfte ein markgräfliches Stiftsamt eingesetzt. Erst die preußische Regierung hob 1797 das Stiftsamt auf und machte die Stiftsgüter zu Staatsbesitz. Außer den ihm als Grundherren zustehenden Höfen und Gütern befand sich auch noch viel liegender Besitz, besonders Wald, im Eigentum des Stiftes; so die ganze Feuchtlach, der Zeilberg und Urlas bei Ansbach, die Pfaffenstruth bei Oberrammersdorf mit 25 Morgen, das Lotterhölzlein bei Ratzenwinden, 10 Morgen bei Boxbrunn, die Pfaffenweiher im Rosenberg bei Zandt usw. Im Jahre 1637 belief sich der ganze Grundbesitz auf 10113 alte Tagwerk. – Weiteres siehe S. 43.

 5. Das Reiche Almosen zu Nürnberg ist hervorgegangen aus einer Stiftung des Bürgers Burkhard Seiler i. J. 1388. Diese Stiftung, die zur Unterstützung für Arme bestimmt war, fand bald durch Zustiftungen und durch geschickte Verwaltung eine außerordentliche Vermehrung, so daß ihr der Name „Reiches-Almosen“ gegeben wurde. Nach der Reformation wurde die Verwaltung des großen Vermögens dem Landalmosenamt übertragen. Innerhalb der Pfarrei Sachsen waren sämtliche Güter in Sachsen einschließlich des Pfarrhofes dem Almosen zugehörig, nachdem das früher zuständige Gumbertusstift i. J. 1444 diese an das Reiche Almosen verkauft hatte, zugleich mit anderen Gütern und Rechten in Volkersdorf, Herpersdorf und Immeldorf. Weiter besaß das Almosenamt 2 Güter in Neukirchen, 6 in Zandt, 7 in Volkersdorf. 1673 stellte es für seine Grundholden im Lichtenauer Bezirk einen eigenen Vogt in der Person des Müllers Kaspar Heydelfelder zu Immeldorf auf.

 6. Das Kloster Heilsbronn (siehe Abschnitt 4) ging nach der Reformation ebenso wie das Chorherrnstift in Ansbach ein. Seine Einkünfte wurden zur Unterhaltung der Fürstenschule und zu Beihilfen für bedürftige Studierende verwendet. Eigentum des Klosters waren 3 Höfe in Hirschbronn, 1 Hof in Neukirchen und 1 Gut in Zandt.

|  7. Die Herren von Vestenberg (siehe S. 34) waren nur in Neukirchen grundherrlich über zwei ursprünglich besitzlose Häuser. Sie wurden 1724 vom Markgrafen abgelöst.

 8. Nürnberger vornehme Familien (Patrizier) haben sich gerne auf dem Lande Höfe und Güter erworben. Es sind hierbei zu nennen die Herren v. Haller mit 1 Gut in Hirschbronn, v. Stromer mit 1 Hof in Oberrammersdorf, die Zeltner mit 2 Höfen in Neukirchen. Die Ayrer und Schnödt haben nur vorübergehend Besitzungen in der Pfarrei besessen.

 9. Auch Nürnberger Klöster und Stiftungen machten sich ansässig: In Milmersdorf das St. Clara-Kloster, die Schlüsselfeldersche Stiftung und die Mendleinsche Zwölfbruder-Stiftung, in Volkersdorf das Kloster St. Katharina.

 10. Die Pfarrei Sachsen war ebenfalls Grundherrin über 2 Güter in Volkersdorf und 1 in Neukirchen.

 11. Zur Frühmesse Immeldorf (später Pfarrei) gehörten 3 Höfe in Neukirchen und 1 Gut in Zandt.

 12. Die Herren v. Förster, die in Thüringen ihren Sitz hatten, aber in Nürnberg ein eigenes Amt unterhielten, waren Grundherren über die Weidenmühle und je 1 Gut in Unterrottmannsdorf und Zandt.

 13. Die Stadt Ansbach hatte je 1 Gut in Hirschbronn und Steinbach.

 14. Vorübergehend haben sich auch die Herren v. Wolmershausen (Württemberg), Wolf Auer von Eyb und noch andere in der Pfarrei Anwesen erworben.


7. Das Christentum im Lande

 Die Siedler, die etwa vom Jahre 700 n. Chr. ab nach und nach das Land einnahmen, waren keine Heiden mehr, sondern brachten bereits den christlichen Glauben mit in ihre neue Heimat. Gleichviel ob es Bayern, Schwaben oder Franken waren, sie kamen aus Volksstämmen, die das Christentum schon eine geraume Zeit zuvor angenommen hatten. Mochte auch ihr Glaube noch recht mangelhaft und mit mancherlei heidnischen Anschauungen durchsetzt sein, es war doch die christliche Weltanschauung, die den Grund ihres Lebens bildete.

 Nur Eines hatten sie nicht mitbringen können: Die Einrichtungen zur Pflege des christlichen Glaubens. Es fehlte ihnen in der neuen Heimat an Kirchen und Geistlichen, an Gottesdiensten und anderen religiösen Handlungen. Eine, freilich recht bescheidene Fürsorge| brachten ja die Klöster, die bald gegründet wurden: Das Kloster zu Heidenheim, das um das Jahr 751 entstand, und die Klöster zu Herrieden und Feuchtwangen, die um dieselbe Zeit errichtet sein mögen. Vor allem muß für unsere Gegend das Ansbacher Kloster hervorgehoben werden. Ein fränkischer Edelherr, vermutlich ein militärischer Befehlshaber, besaß größeren Landbesitz, den er wohl vom König geschenkt erhalten hatte, darunter auch einen großen Wald rings um Ansbach her. Er hieß Gumbert, ein alter deutscher Name, der ursprünglich „Gundbrecht“ lautete, woraus dann Gumbrecht und Gumbert, oder in lateinischer Form Gumbertus, wurde. Dieser beschloß, mitten in seinem großen Wald ein Kloster zu gründen und wählte dazu den Platz, der an dem Zusammenfluß der Rezat und des Onolzbaches lag, also den Bezirk, der sich heute um den Unteren Markt nach beiden Seiten hin ausdehnt. Das Jahr der Gründung steht nicht fest; es mag wohl um das Jahr 745 gewesen sein. Das Kloster übergab er dem Mönchsorden der Benediktiner, einer Vereinigung, die sich heute noch durch ihre Leistungen in Kultur und Wissenschaft auszeichnet, deren Grundsatz immer war, beides im Leben zu verwirklichen, echte Frömmigkeit und fleißige Arbeit. Ihre Tracht besteht in einer schwarzen Kutte. Es waren wohl anfangs nur wenig Mönche, da die Einkünfte des Klosters gering waren. Aber es darf angenommen werden, daß sie sich nach Möglichkeit um die neuen Siedler im Lande annahmen. Aber diese wohnten allzu weit vom Kloster entfernt, im Rezatgrund unterhalb Ansbach bis hinunter nach Windsbach und vielleicht noch da und dort in einem Seitentale. Wohl stand im Kloster eine der hl. Maria geweihte, kleine Kirche; aber es war doch eine allzu große Zumutung an die Leute, 3-4 Stunden Wegs zurückzulegen, um dort den Gottesdienst zu besuchen, dort taufen zu lassen usw. Eine ordnungsmäßige kirchliche Versorgung war nur denkbar, wenn draußen im Lande Pfarreien errichtet und entsprechend Geistliche angestellt wurden. Eine kirchliche Organisation war unabweisbar.
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 Gumbert wird in späteren Urkunden als „Bischof“ bezeichnet, womit aber nur gemeint sein kann, daß er „Klosterbischof“ war in dem Sinne, daß ihm die Leitung des Klosters zustand. Eine Urkunde vom Jahre 786 besagt, daß Gumbert das Kloster dem fränkischen König übergeben habe. Karl der Große übergab es seinerseits wieder dem Bischof zu Würzburg. Von da an blieb das Kloster bischöfliches Eigentum. Nicht allzu lange bestand das Kloster, es ging – vielleicht um das Jahr 900 – wieder ein. Das vorhandene Klostergut wurde aber nicht eingezogen, sondern blieb unter bischöflicher Verwaltung bestehen und wurde anscheinend noch vermehrt durch die neuen Siedlungen um Ansbach her (Wendensiedlungen u. a.). Etwa 100 Jahre| später wurde dann vom Bischof ein Chorherrenstift mit dem Klostergute gegründet. Etwa 20 Geistliche mit einem Propst an der Spitze und einem Dekan als geistlichen Leiter sollten hier ein gemeinsames Leben nach fester Regel führen, ihre täglichen Gottesdienste, den Chordienst, halten, ein fromm-beschauliches Wesen haben, und sich sonst, z. B. durch Führung einer Schule, nützlich machen. Das gemeinsame Leben wurde allerdings bald aufgegeben, indem jeder das zum Leben Notwendige gesondert als „Präbende“ erhielt. Es wurden auch Nichtgeistliche aufgenommen und nicht selten adelige vermögenslose Herren mit den Präbenden versorgt. Einige bauten sich späterhin sogar eigene Häuser und führten ein recht freies Leben, ließen sich in ihren geistlichen Verrichtungen durch Vikare vertreten und sorgten so für eine starke Verweltlichung des Stiftes. Es war schade, daß das alte Benediktinerkloster so bald verblühte; Ansbach hätte ganz anders eine Stätte der Kunst und Wissenschaft wie der allgemeinen Kultur werden können, wenn dieser Orden bestehen geblieben wäre.

 Von dem Kloster Heilsbronn ist in diesem Zusammenhange zu sagen, daß es viel zu spät gegründet wurde, um für die kirchliche Versorgung des Landes in der Anfangszeit irgendeine Bedeutung zu gewinnen; es entstand erst 1132.


8. Die Urpfarreien

 Bei der Frage, wo und wann die ersten Kirchen im Lande gebaut und die ersten Pfarreien errichtet wurden, ist man versucht, an das Gumbertuskloster in Ansbach zu denken. Aber aus dem bisher Gesagten geht schon hervor, daß und warum Ansbach nicht in Betracht kommen konnte. Eine „Stadt“ Ansbach gab es damals noch nicht; es hatte sich höchstens eine kleine Dorfsiedlung an das Kloster angeschlossen. In weitem Kreise umher aber stand noch der Wald, wie wir besonders auch aus der Urkunde Karls des Großen von 786 über das Gumbertuskloster klar erkennen (siehe Tafel Nr. I im Anhang). Wir müssen uns aus der Landschaft alle erst später entstandenen Orte hinwegdenken, um ein richtiges Bild zu gewinnen. Es waren damals noch nicht vorhanden alle Dörfer im Rezatgrund oberhalb Ansbach und ebenso die Dörfer im Tal des Onolzbaches; es fehlten auf den Höhen und in den Seitentälern alle Wenden-Orte, dazu Strüth, Hennenbach, Kammerforst, Wengenstadt, Ober- und Untereichenbach, Eyb, Pfaffen- und Kaltengreuth, Hirschbronn, Neukirchen, Steinbach, Wallersdorf, Deßmannsdorf und noch viele andere. Es fehlte| also an einem richtigen Pfarrbezirk zu einer Pfarrei Ansbach. Die dortige St. Johanniskirche ist kaum vor dem Jahre 900 oder 920 entstanden. Bedeutsam ist, daß Eyb von alter Zeit her zehntpflichtig nach Sachsen war, also kirchlich am Anfang dorthin gehörte. Ebenso war auf der anderen Seite von Ansbach Schalkhausen eine Filiale von Neunkirchen, und dieses wieder stand in Abhängigkeit von der Pfarrei Leutershausen. Hätte in Ansbach eine erste Pfarrkirche gestanden, so wäre es widersinnig gewesen, die dicht dabei liegenden Orte zwei entfernten Pfarreien zuzuweisen. Die Kloster- und spätere Stiftskirche zu St. Gumbertus hat auch niemals Pfarreirechte besessen; erst nach 1800 ist ihr diese Eigenschaft zugesprochen worden.
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 Es gibt einen sicheren Maßstab für die Frage nach den ältesten Pfarreien: Das ist der große Umfang, den eine solche Pfarrei gehabt haben muß, und dazu der Nachweis, daß andere Pfarrorte, die uns in späterer Zeit begegnen, ursprünglich in einem Filialverhältnis zu dieser Urpfarrei gestanden sind. Bei der Umschau nach solchen Großpfarreien treffen wir im Westen auf das schon genannte Leutershausen und im Osten auf das sehr alte Roßtal. Beide zählen ohne Frage zu den Erstpfarreien. Aber dazwischen stoßen wir auf eine dritte Urpfarrei, und das ist Sachsen. Man staunt, wie weit sich einst der Sprengel dieser Pfarrei erstreckte (siehe Tafel Nr. II im Anhang). Es gehörte dazu Lichtenau, dessen Tote noch bis 1788 im Kirchhof zu Sachsen beigesetzt wurden; Immeldorf mit allen jetzt dahin eingepfarrten Ortschaften; Petersaurach, das im Jahre 1312 ausdrücklich als Filiale von Sachsen bezeichnet wird; ebenso die von Petersaurach abhängigen Filialen Gleizendorf und Neuendettelsau samt zugehörigen Orten; Brodswinden, das erst 1467 einen eigenen Kaplan erhielt, und alle dorthin gepfarrten Orte; endlich noch die später von Sachsen ausgepfarrten Orte: Bammersdorf, das 1740 zu Merkendorf kam; Untereichenbach, das 1808 zu Eyb geschlagen wurde; Külbingen, das 1809 von Vestenberg übernommen wurde. Dieser Umfang ist durch Urkunden nachweisbar. Verschiedene Beobachtungen führen aber noch weiter hinaus. Der schon erwähnte große Zehnte, den die Pfarrei Sachsen bis 1808 in Eyb besaß, ist ein Beweis dafür, daß auch dieser, vermutlich erst später gegründete Ort, einst zur Pfarrei Sachsen gehörte. Erst nachdem dort eine eigene Kirche erbaut wurde, wahrscheinlich eine Eigenkirche der Herren von Eyb, die sich einen Schloßkaplan hielten, löste sich nach und nach die Verbindung mit Sachsen. Einen gleichen Zehnten besaß die Pfarrei in Bechhofen bei Windsbach, das heute noch zur Pfarrei Neuendettelsau gehört, also im alten Pfarrsprengel von Sachsen lag. Vestenberg ist als Pfarrei hervorgegangen aus einer Schloßkaplanei der dortigen| Herren und einer von ihnen erbauten Eigenkirche; da das den Vestenbergern gehörige Külbingen ebenso wie Neukirchen bei Sachsen verblieb, darf daraus der Schluß gezogen werden, daß auch Vestenberg ursprünglich nach Sachsen pfarrte. Großhaslach gibt sich durch seinen Namen als eine Spätsiedlung zu erkennen; da eine andere Urpfarrei nicht in der Nähe lag, darf wohl die Vermutung gewagt werden, daß zunächst auch Sachsen dort zuständig war, bis – allerdings sehr frühe – dort eine eigene Pfarrei errichtet wurde. Dafür spricht auch, daß das ältere Gleizendorf, das nahe bei Großhaslach liegt, nicht zu dieser Pfarrei geschlagen, sondern bei dem weiter entfernten Petersaurach und damit bei Sachsen belassen wurde. Es darf angenommen werden, daß von Anfang an der große Wald, der noch heute vor Heilsbronn liegt, die Ostgrenze der Pfarrei Sachsen bildete. Damit kommen wir an die alte Grenze der nächsten Urpfarrei, nämlich Roßtal. Nach Norden lagen in jener ersten Zeit wohl gar keine oder doch nur ganz vereinzelte Siedlungen; als sie entstanden, werden sie wohl auch zu Sachsen gehört haben, soweit nicht die nächste Urpfarrei im Bibertgrund zuständig war. Nach Süden war die Grenze der Pfarrei Sachsen gegeben durch die Grenze des Bistums Würzburg, also durch eine hinter Claffheim, Winterschneidbach, Zandt, Wöltendorf, Fischbach und Kirschendorf liegende Linie. So ergibt sich ein ungeheurer Umfang der alten Pfarrei Sachsen, der im Rezatgrund von Ansbach bis nahe an Windsbach reichte.

 Ein weiterer Beweis für Sachsen als Urpfarrei darf in seiner reichen Vermögens- und Einkommens-Ausstattung erblickt werden. Es wird später noch davon berichtet werden; hier sei nur kurz gesagt, daß zum Pfarrgut einst über 100 Tagwerk Felder gehörten, dazu die Zehnten von Eyb, Bechhofen, Sachsen und teilweise noch von anderen Orten. Dazu kamen später noch allerlei Zinsen, Gülten, Handlöhne und sonstige Einkünfte. Das entsprach ganz der Ausstattung, wie sie bei den ältesten Pfarreien üblich war. Ebenso besaß das Gotteshaus, der sogenannte „Heilige“, ehedem ein stattliches Kirchenvermögen. Die Lage der Kirche auf einer Anhöhe darf auch in diesem Sinne gewürdigt werden.


9. Die Gründung der Pfarrei Sachsen

 Wer hat nun die Pfarrei Sachsen gegründet? Das Kloster zu Ansbach kann es nicht getan haben; es war dazu viel zu klein und zu arm. Irgendein großer Herr, ein Graf oder Edelherr, kommt ebenfalls nicht in Frage; es gab bei uns keine solche Herren, die dazu reich| genug gewesen wären. Aus eigener Kraft können es auch die damaligen Bewohner der Gegend nicht getan haben; dazu waren sie viel zu schwach und zu zerstreut. Der Bischof von Würzburg wäre an sich die geeignetste Persönlichkeit dazu gewesen; allein das erst 741 gegründete Bistum hatte ohnehin mit näherliegenden Aufgaben genug zu tun, auch dürften ihm die nötigen Mittel gefehlt haben. Vor allem aber bedurfte es, um alle Hindernisse zu bewältigen und alle verfügbaren Kräfte einzusetzen, besonderer Vollmachten, wie sie nur der Landesherr geben konnte. So kommen wir von selbst wieder auf den fränkischen König, und zwar auf Karl den Großen, in dessen Zeit die Gründung der Urpfarreien in unserem Lande gefallen sein muß.

 Wir wissen, daß dieser mächtige Herrscher sehr auf die Herstellung kirchlicher Ordnung in seinem Reiche bedacht war. Gerade von Ostfranken ist uns berichtet, daß er für die Wenden in Oberfranken nicht weniger als 14 Pfarrkirchen bauen ließ, und zwar durch den Bischof von Würzburg, dem er dazu Auftrag und Vollmacht gab. Was liegt näher als die Annahme, daß er einen ähnlichen Auftrag für Mittelfranken, soweit es neu besiedelt war, erteilte? Hierzu hatte er besonderen Anlaß eben durch die Ansiedlung von Sachsen, von denen wir im dritten Abschnitt hörten. Er wollte doch die Sachsen zum Christentum bekehren, so mußte er alles tun, damit sie diesen Glauben kennenlernten. Vielleicht hat der damalige Bischof von Würzburg ihn selbst auf den kirchlichen Notstand in unserer Gegend aufmerksam gemacht. Jedenfalls dürfen wir annehmen, daß der Bischof von Würzburg mit den nötigen Vollmachten zur Errichtung von Pfarreien und zum Bau von Kirchen ausgestattet wurde, daß weiter auch die Gaugrafen angewiesen wurden, dabei nach Kräften mitzuwirken. Aus allem darf geschlossen werden, daß die Gründung der Pfarrei Sachsen und wohl gleichzeitig auch der Pfarreien Leutershausen und Roßtal annähernd gleichzeitig mit der Ansiedlung der Sachsen erfolgte. Wir werden nicht irren, wenn wir ungefähr das Jahr 800 n. Chr. festhalten.

 Eine Frage drängt sich dabei auf: Warum wurde gerade Sachsen als Pfarrsitz genommen? Wenn schon Ansbach nicht in Frage kommen konnte, warum dann nicht ein Ort, der noch mehr im Mittelpunkt der alten Rezatsiedlungen gelegen war, z. B. Immeldorf oder eine ähnliche Niederlassung? Es ist selbstverständlich, daß man nicht der wenigen „Sachsen“ wegen die Rücksicht auf die vielen schon länger ansässigen Bauern zurückstellte, sondern es müssen andere Gründe ausschlaggebend gewesen sein. Sie sind unschwer zu erkennen. Dem Bischof von Würzburg, wie auch dem Gumbertuskloster zu Ansbach, mußte alles daran liegen, daß die neue Kirche noch auf klösterlichem Grund und Boden zu stehen kam,| nicht nur weil dadurch manche Hindernisse aus dem Wege geräumt wurden, sondern vor allem, weil dann das Besetzungsrecht für die Pfarrei beim Kloster und damit zugleich beim Bischof verblieb, dem ja das Kloster übergeben war. Bis nach Sachsen her erstreckte sich aber ohne Zweifel der Klosterwald, wie auch die Ansiedlung der Sachsen schon auf Klostergrund geschehen war. Die Erlangung des Patronates dürfte so Anlaß gewesen sein, daß die Pfarrei gerade nach Sachsen verlegt wurde. Weiter hinab im Rezatgrund hatte das Kloster nichts mehr zu sagen. Tatsächlich besaß hernach auch das Kloster und später das Gumbertusstift stets das Besetzungsrecht zur Pfarrei. Daß aber Kirche und Pfarrhof auf klösterlichem Boden errichtet wurden, beweist allein schon die Tatsache, daß der Pfarrer von Sachsen jährlich eine bestimmte Gült (2 Simra Korn und 1 Simra Haber) nebst 2 Fastnachthennen und 4 Herbsthühnern, sowie einen geringen Geldzins an das Kloster bzw. Chorherrnstift abzuliefern hatte. Kloster und Stift waren also die Grundherren für den Pfarrhof, bis das Stift im Jahre 1407 und 1444 diese Reichnisse an das Reiche Almosen in Nürnberg verkaufte. Dorthin mußte dann der Pfarrer von Sachsen bis zum Jahre 1806 seine Jahresabgaben leisten. Auch die übrigen Bewohner von Sachsen hatten Zins und Gült an das Stift zu geben, bis sie in den genannten Jahren ebenfalls nach Nürnberg verkauft wurden.

 Königliche Vollmacht war vor allem notwendig, um das erforderliche Einkommen für die Kirche und die Pfarrei sicherzustellen, wozu offenbar die Pfarrangehörigen kräftig beigezogen wurden, wie nachfolgend noch gezeigt werden wird.

 Als Patron und Schutzherr der Kirche wurde der heilige Alban erwählt. Er findet sich bei uns im Lande nur ganz selten, dagegen sehr häufig im altfränkischen Lande am Rhein und auch in Frankreich. Man weiß eigentlich nichts Sicheres über diesen Heiligen. Er soll im vierten oder fünften Jahrhundert in Mainz gelebt und dort den Märtyrertod erlitten haben. Er fand aber große Verehrung, besonders in und um Mainz. Auch Karl der Große war ein Verehrer des Heiligen und bestimmte die St. Albanskirche bei Mainz, wo dieser Heilige angeblich begraben worden war, zur Ruhestätte für seine dritte Gemahlin Fastrade. Bei der Kirche stand später ein Albanskloster, bei dessen Abbruch die Gebeine der Fastrade in den Dom zu Mainz verbracht wurden, wie eine dort angebrachte Gedenktafel bekundet. Auch der Kirchenheilige von Sachsen steht also im Zusammenhang mit Karl dem Großen. Nach damaligem Brauch, der auch heute noch in der katholischen Kirche geübt wird, mußte beim Bau einer Kirche stets eine Reliquie (Überrest) von einem Heiligen zum Altar gebracht und darin verwahrt werden. Es ist sehr wohl möglich, daß| Karl der Große nicht nur für den äußeren Bau des Gotteshauses sorgte, sondern sich auch um die Beischaffung der nötigen Reliquien bemühte und daß er hierbei auch Überreste des heiligen Alban aus Mainz hersandte, die dann der Kirche in Sachsen zugewiesen wurden. Jedenfalls ist einst im Hauptaltar der Kirche von Sachsen als vornehmstes Reliquienstück ein „Heiltum Albans“ (Sanctuarium Albani) aufbewahrt worden, wie das Salbuch von 1450 ausweist.


10. Mutterkirche und Tochterkirchen

 Bei der weiten Entfernung vieler Orte von Sachsen war es natürlich, daß da und dort Kapellen errichtet wurden, damit darin die Gläubigen ihre Andacht verrichten konnten, ohne so oft den weiten Weg zur Pfarrkirche zurücklegen zu müssen. Aus solchen Kapellen werden mit der Zeit Kirchen geworden sein, die dann als „Töchter“ (Filialen) der Mutterkirche galten. Fromme Gemeindeglieder oder wohlwollende Herrschaften machten dann auch wohl Stiftungen, die es ermöglichten, daß ein Kaplan von Sachsen öfters Gottesdienste (Messen), Jahrtage und dergleichen abhielt, bis schließlich ein eigener Geistlicher (Vikar, Kaplan, Meßpriester) angestellt werden konnte. Nach und nach wurden dann aus den Filialkirchen selbständige Pfarreien, nicht ohne daß die Mutterkirche oft noch jahrzehntelang bestimmte Rechte, z. B. das Beerdigungsrecht, für sich behielt.

 Eine besondere Stellung nahmen hierbei die „Eigenkirchen“ ein. Wo ein begüterter Edelherr wohnte, da baute er gerne in oder bei seiner Burg oder seinem Schlosse eine eigene Kapelle für sich und die Seinen und hielt dazu, sei’s ständig oder nur zeitweise, einen eigenen Kaplan, der täglich Messe zu halten und etwaige sonstige gottesdienstliche Handlungen zu vollziehen hatte. Zunächst waren diese nur für die Insassen des Schlosses oder der Burg bestimmt; es ergab sich aber von selbst, daß auch die zur Herrschaft gehörigen Dorfbewohner daran teilnahmen. Aber über das Dorf hinaus pflegte sich der Wirkungskreis des Schloßgeistlichen nicht zu erstrecken; selbst ganz nahe gelegene Ortschaften mußten sich nach wie vor zur Mutterkirche halten. So erklärt es sich z. B., daß Külbingen nach Sachsen gehen mußte, obwohl es nach Vestenberg, wo die Herrschaft eine Eigenkirche gebaut hatte, nur einen ganz kurzen Weg zurückzulegen gehabt hätte. Ähnlich bei Boxbrunn, das sich nach Sachsen halten mußte, statt den nahen Schloßkaplan in Lichtenau aufsuchen zu dürfen. Die Eigenkirchen besaßen eben keine Pfarr–Rechte. Erst mit der Zeit gelang es ihnen, solche zu erwerben oder stillschweigend sie sich anzueignen.

|  Wenn Großhaslach, wie es den Anschein hat, anfangs noch zum Pfarrbezirk Sachsen gehörte, so hat es sich doch offenbar sehr früh schon selbständig gemacht. Es gab dort nach Nordosten zu noch mehr Neusiedlungen, die unmöglich von Sachsen aus dauernd bedient werden konnten, wie Bruckberg, Wustendorf, Ketteldorf u. a. Die Errichtung einer eigenen Pfarrei ließ sich dort bei der wachsenden Bevölkerung nicht umgehen. Wann und wie die Pfarrgründung geschah, darüber ist uns nichts berichtet. Urkundlich wird Großhaslach erst 1255 genannt.

 Vestenberg ist fraglos eine Eigenkirche der Herren von Vestenberg (später Dornberg, Heideck und Eyb). Noch 1436 wird dort von einer Burgkaplanei geredet. Aus ihr hat sich die jetzige Pfarrei nach der Reformation entwickelt. Die Stelle stand ehedem im Filialverhältnis zu Großhaslach. Das nahegelegene Külbingen kam erst 1809 dazu.

 Eyb ist als Pfarrei ohne Zweifel auf ähnliche Weise entstanden. Aus dem Jahre 1043 wird berichtet, daß dort eine kleine, durch die Herren von Eyb erbaute, dem heiligen Lambrecht geweihte Kapelle stand. Da anscheinend die Mittel für den Unterhalt eines eigenen Kaplans auf die Dauer nicht zureichten, traten Geistliche des Gumbertusstiftes für ihn ein. Selbständige Pfarrei soll Eyb erst 1482 geworden sein. Ein eigenes Pfarrhaus wurde erst 1565 gebaut. (Nach Mitteilungen des dortigen Pfarramtes.)

 In Lichtenau war in alter Zeit nur ein Schloßkaplan an der dortigen Schloßkapelle tätig. Auch als der Ort an Nürnberg fiel, änderte sich dieses Verhältnis nur insofern, als aus dem Schloßkaplan ein Festungskaplan wurde. Da die Stelle kein eigenes Pfründevermögen besaß, wurden die Bezüge des Kaplans von der Stadt Nürnberg geleistet. Man empfand dies als eine unnötige Belastung, weshalb die Landpfleger zu Nürnberg im Jahre 1523 erklärten, daß sie die Haltung eines Priesters im Schlosse für überflüssig hielten; der Pfarrer von Sachsen sei verpflichtet, wöchentlich ein paarmal einen seiner Kapläne nach Lichtenau zu schicken und im Markte Messe lesen zu lassen. Doch blieb es bei der alten Übung. Im „Markt“, d. h. im Ort Lichtenau, wurde auch schon frühzeitig eine Kapelle und später eine Kirche errichtet und der heiligen Barbara geweiht. Der Schloßkaplan versah offenbar auch dieses Gotteshaus neben seiner Schloßkapelle und bediente die Gemeinde bei kirchlichen Amtshandlungen, nicht ohne zeitweiligen Widerspruch des zuständigen Pfarrherrn von Sachsen, da Lichtenau eben zur Pfarrei Sachsen gehörte. Nach der Einführung der Reformation machte sich Lichtenau selbständig. Doch mußten die Toten von dort noch weiter in Sachsen beerdigt werden,| was Anlaß zu vielen Streitigkeiten gab, von denen später erzählt werden wird. Erst 1788 legte Lichtenau einen eigenen Friedhof an und löste sich damit völlig von der Mutterkirche Sachsen.

 Petersaurach, das ja reichlich 8 km von Sachsen entfernt liegt, hat jedenfalls auch schon sehr früh eine eigene Kirche und einen Kaplan erhalten. In der schon erwähnten Urkunde von 1312 wird der Ort zwar noch als Filial von Sachsen, aber gleichzeitig schon als Pfarrei („Parochie“) bezeichnet, ein Beweis, daß die Trennung von Sachsen schon so gut wie vollzogen war. Im Salbuch der Pfarrei Sachsen von 1450 findet sich keinerlei Hinweis mehr auf das frühere Verhältnis. Das Patronat über die Pfarrei stand bis 1556 dem Gumbertusstift zu; in diesem Jahre wurde es an das Kloster Heilsbronn abgegeben im Tausch gegen einen Klosterhof in Ansbach.

 Neuendettelsau, Filial von Petersaurach, kam mit diesem Orte weg von Sachsen und wurde später selbständige Pfarrei.

 Immeldorf erfreute sich auch schon sehr früh einer eigenen Kapelle und nachfolgenden Kirche, die dem heiligen Georg geweiht war. Die Kirche wurde in der alten Zeit stets von Sachsen aus versehen. Erst im Jahre 1453 fiel ein reiches Vermächtnis des Peter Lympach und seiner Ehefrau Margareta von Schlauersbach an, und es wurde damit eine Frühmesse in Immeldorf gestiftet mit einem eigenen Kaplan. Doch behielt sich der damalige Pfarrer von Sachsen, Krepflein, alle pfarrherrlichen Rechte in Immeldorf ausdrücklich vor; dem Frühmesser wurden nur beschränkte Rechte eingeräumt. Dem Pfarrer Krepflein war es dabei freilich mehr um die dortigen Einkünfte zu tun, als um die Ausübung von Amtspflichten. Es geht das aus einer Beschwerde der Gemeinde Immeldorf hervor, worin es heißt, der Pfarrer halte nicht mehr regelmäßig die Messen, die ihm an jedem Freitag in der Woche sowie an den Feiertagen oblägen, ebenso versäume er oft die „Metten“ (Abendgottesdienste) sowie die Jahr- und Seeltage. Ob die Beschwerde viel geholfen hat, ist nicht bekannt. Es wird wohl so gewesen sein, daß der Kaplan nach und nach alle geistlichen Amtsgeschäfte übernahm, wenn auch in steter Filialabhängigkeit von Sachsen, bis dann nach der Reformation diese Bindung sich von selbst löste und Immeldorf selbständige Pfarrei wurde. – Die Frühmesse besaß drei Höfe in Neukirchen und ein Gut in Zandt, sowie eine Reihe von Grundstücken nebst anderen Einkünften.

 Auch Brodswinden erhielt schon bald eine Kapelle und später eine Kirche, geweiht dem heiligen Sixtus. Die Bedienung derselben oblag jederzeit dem Pfarrer von Sachsen, bis im Jahre 1467 der damalige Markgraf Albrecht Achilles die Mittel zur Gründung einer „Vicarie“ zur Verfügung stellte. Von da ab hatte Brodswinden| seinen eigenen Vikar oder Kaplan, dessen Ernennung sich der Markgraf vorbehalten hatte. Doch behauptete die Mutterpfarrei Sachsen noch weiter wichtige Rechte. So durfte der Kaplan an den „Hoch–Zeiten“, d. h. an Weihnachten, Ostern und Pfingsten, weiter an Mariae Reinigung (Lichtmeß), an Himmelfahrt und Fronleichnam, dann am St. Albans- und St. Stephanstag in Brodswinden nicht amtieren, sondern die Leute mußten nach Sachsen zur Hauptkirche gehen. Weiter durfte der Kaplan nicht Beichte hören, nicht taufen, nicht „einleiten“ (Brautleute trauen), niemandem ohne Erlaubnis des Pfarrers von Sachsen die „Sakramente“ reichen (heiliges Abendmahl und Letzte Ölung). Ferner hatte der Pfarrer noch Anspruch auf bestimmte Einkünfte (1491: 2 fl. aus der Stiftung, 15 Käse und 3 Pfund Flachs aus den anfallenden Opfern). Mit der Einführung der Reformation kamen alle diese Sonderrechte von selbst in Wegfall; Brodswinden wurde mit seinen zugehörigen Orten selbständige Pfarrei. Nur die Toten wurden noch bis 1611 in Sachsen begraben.

 So hatte sich schon in der alten Zeit eine Tochtergemeinde nach der anderen von der Mutterkirche gelöst. In der neuen Zeit folgten noch einige Ortschaften nach, wie später berichtet werden wird (S. 163).


11. Der Pfarrhof

 Bei der Kirche mußte stets ein Pfarrhof stehen. Nicht nur ein Pfarrhaus zur Unterkunft für den Pfarrer und seine Kapläne, die er zur geistlichen Versorgung der weitverzweigten Pfarrei brauchte, sondern ein größerer Hof mit den notwendigen landwirtschaftlichen Gebäuden, mit Garten und Hofrait, genau wie bei den damaligen bäuerlichen Siedlungen. Denn der Pfarrer mußte sich selbst versorgen und dazu die Grundstücke der Pfarrei selbst bebauen, einen gewissen Viehstand halten und dazu wieder das erforderliche Dienstpersonal einstellen. Daraus ergibt sich, daß es ein richtiger Pfarr-„Hof“ sein mußte.

 Wo stand nun der alte Pfarrhof? Soviel steht fest, daß er ursprünglich nicht an der Stelle stand, wo er sich heute befindet. Eine Aufzeichnung in den Akten der Pfarrei vom Jahre 1511 sagt: „Dieser Pfarrhof ist vor vielen Jahren ein Bauernhof gewesen“; und weiter wird hinzugefügt, daß vordem das ganze Dorf abgebrannt sei samt dem Pfarrhof und daß darauf die Nürnberger letzteren auf| seiner jetzigen Stelle errichtet hätten. Diese Mitteilung ist unzweifelhaft richtig; nur was über die Nürnberger gesagt wird, kann nicht stimmen, denn diese haben in Bausachen niemals für Kirche und Pfarrhaus etwas geleistet. Richtiger sagt ein Baupflichts-Gutachten der Kreisregierung zu Ansbach: Nürnberg habe nach jenem Brande dafür gesorgt, „daß 1451 dem Pfarrer ein Bauernhof überlassen wurde“. Damit stehen wir auf festem geschichtlichen Boden. Die angegebene Jahreszahl 1451 weist uns hin auf den Krieg, den damals der Markgraf Albrecht mit dem Beinamen „Achilles“ mit der Stadt Nürnberg und den Bischöfen zu Bamberg und Würzburg in den Jahren 1449 und 1450 geführt hatte. Nach damaliger Kampfesweise brach man gegenseitig in das Gebiet des Gegners ein und suchte ihm durch Plünderung und Niederbrennung der Dörfer möglichst viel zu schaden. So wird berichtet, daß damals eine Nürnberger Streifschar sogar bis in die Nähe von Ansbach kam und die Stadt schwer heimsuchte. Vielleicht war es diese Schar, die Kirche und Pfarrhaus in Sachsen niederbrannte, weil beide zu Ansbach (Gumbertusstift) gehörten; doch ist es ebensowohl möglich, daß markgräfliche Truppen den Ort Sachsen, weil er nürnbergisch war, mit Feuer verheerten und daß dabei dem Brand wider den Willen des Markgrafen auch die kirchlichen Gebäude zum Opfer fielen. Jedenfalls ist es Tatsache, daß in den genannten Jahren der Pfarrhof abbrannte und daß er dann an die gegenwärtige Stelle verlegt wurde.

 Daß an der heutigen Stelle vordem ein „Bauernhof“ stand, ergibt schon die Betrachtung seiner Lage. Wie bereits in dem 3. Abschnitt bei der Gründung von Sachsen hervorgehoben wurde, liegt der jetzige Pfarrhof in einer Reihe gleichmäßiger anderer Höfe auf der Nordseite der Dorfstraße, die offenbar seinerzeit bei der Aufteilung des alten Sachsenhofes angelegt wurden als sechs gleichgroße Bauernsiedlungen. Da alle Güter und Höfe damals schon zum Reichen Almosen in Nürnberg gehörten, so mußte natürlich dieses Amt zur Verlegung des Pfarrhofes seine Zustimmung geben; in diesem Sinne kann allein von einer Mitwirkung der „Nürnberger“ die Rede sein. Den Wiederaufbau des Pfarrhofes an seiner jetzigen Stelle mußte der damalige Pfarrer Krepflein selbst besorgen. Aus einer Urkunde von 1451 wissen wir, daß diesem Pfarrer von dem Gumbertusstift in Ansbach ausdrücklich erlaubt wurde, verschiedene Einkünfte der Pfarrei aus Gülten und anderem zu veräußern, um damit die Baukosten zu bestreiten.

 Aber – so muß man wieder fragen – wo stand dann der alte Pfarrhof? Er war selbstverständlich möglichst nahe bei der Kirche. Wenn wir uns da im Dorfe umsehen, so gibt es nur eine Stätte,| die hierfür nach Lage und Ausdehnung geeignet war: Das ist das jetzige Bickelsche Anwesen samt dem dahinter liegenden Garten, wobei wir uns das Steinbauersche Anwesen Hs.–Nr. 14, das erst viel später gebaut wurde, hinwegzudenken haben. Diese Hofstätte zeichnet sich durch eine große, allseitig abgeschlossene und abgerundete Hofrait aus, wie man sie nur in ältesten Zeiten anzulegen pflegte. Nach drei Seiten hin fällt diese Hofrait (mit Garten) in einem Steilhang ab, der nach Westen sogar durch einen Graben gebildet wird. Man gewinnt den Eindruck, daß die ganze Anlage (Hof mit Garten) einst befestigt war, wenn auch nur durch Wall und Graben und mit einem starken Plankenzaun. Hier muß der alte Pfarrhof gestanden sein, da sich ein anderer Platz nicht finden läßt. Vielleicht erklärt sich daraus auch der Name „Schloßberg“ für den dortigen Dorfteil. Da der Pfarrhof nach allen Seiten hin „abgeschlossen“ war und vermutlich auch ein stattlicheres Gebäude in sich schloß, so konnte er nach damaliger Anschauung sehr wohl als ein „Schloß“ gelten. Jedenfalls befand sich in Sachsen sonst niemals ein anderes Schloß, weder an dieser noch an einer anderen Stelle. Es hat auch niemals irgendeine „Herrschaft“ da gewohnt.

 Mit Recht fragt man wohl, warum der neue Pfarrhof nicht wieder auf seiner alten Stelle aufgebaut, sondern diese einem anderen Bewohner Sachsens, wahrscheinlich einem Bauern, überlassen wurde. Es ist uns darüber nichts berichtet. Wir können nur vermuten, daß vielleicht die hohe Lage dieses Hofes mit seiner schwierigen Einfahrt den Pfarrer Krepflein veranlaßte, den Hof mit einem anderen, in dieser Hinsicht günstiger gelegenen zu vertauschen. Doch mögen auch andere Gründe noch mitgesprochen haben, wie z. B. die größere Nähe des neuen Hofes bei der Kirche und der Sakristei.

 Über die Nebengebäude des alten Pfarrhofes wissen wir nichts Näheres. Es wird wohl ebenso gewesen sein wie im neuen Hof und wie überall bei den alten großen Bauernhöfen. Die Stallung befand sich im Wohnhaus, in dem auch das ausgedroschene Getreide und anderes auf den Dachböden untergebracht wurde. Die Scheune stand auf einer anderen Seite des Hofes, beim neuen Pfarrhof unterhalb des Hofraums gegen den Garten zu. Auf der dritten Seite lagen die Schweineställe, ein Hofhaus mit Wohnungen für das Gesinde und etwaige sonstige Nebenräume. Im neuen Pfarrhof waren auch zwei laufende Brunnen vorhanden, die sich jedenfalls früher beim alten Hofe befanden und nach der Umsiedlung hierher geleitet wurden. Weiteres zum Pfarrhof siehe S. 174.


| 12. Die Pfarrpfründe

 Zugleich mit der Errichtung der Pfarrei mußte nach kirchlicher Ordnung das zum Unterhalt der Geistlichen erforderliche Einkommen, die Pfarrpfründe oder das Pfarrwiddum, jetzt Pfarrstiftung genannt, bereitgestellt werden. Dazu gehörten vor allem genügend Grundstücke, die vom Pfarrhof aus zu bewirtschaften waren; dazu zählten weiter die Zehntabgaben, die von den Pfarrangehörigen zu leisten waren. Erst in zweiter Linie und meist erst später kamen dazu noch Gülten und Zinsen von einzelnen Gütern, die zur Pfarrei gestiftet oder auch von der Pfarrei angekauft worden waren; ferner Handlöhne aus solchen Gütern, sonst bestimmte Naturalreichnisse, Sammlungen und dergleichen, endlich persönliche Abgaben der Eingepfarrten.

 Die zur Pfarrpfründe Sachsen gehörigen Grundstücke lagen weit zerstreut umher in den Fluren von Sachsen, Milmersdorf, Volkersdorf, Rutzendorf und Lichtenau. Man merkt es dieser zerstückelten Lage an, daß einst bei der Gründung der Pfarrei die damals vorhandenen Orte verpflichtet wurden, zur Pfarrei nach Möglichkeit Grund und Boden bereitzustellen. Da aber der beste Boden schon von den Ortsbewohnern mit Beschlag belegt war, so erklärt es sich, daß man für den Pfarrhof minderwertigere und abgelegenere Grundstücke zur Verfügung stellte. Sachsen mit seiner kleinen Flur konnte ohnehin nur wenig abtreten (Acker und Wiese im Wasserstall). Volkersdorf gab am meisten Grundstücke, aber nur wenige in der Nähe von Sachsen (Brückleinswiese), einiges bei Volkersdorf (die ehedem recht versumpfte Grundwiese und die magere Pfarrleite), dagegen viel am Herpersdorfer Weg und am Hohlenstein. Es sind im allgemeinen wenig ertragreiche Felder, die zum Teil sogar einst öd lagen. Felder bei Lichtenau mögen von Malmersdorf und Immeldorf aus gegeben worden sein (Immeldorferwegäcker). Eine größere Fläche lag und liegt noch vor dem Strüthof; hier mag Rutzendorf der Geber gewesen sein, wenn nicht etwa das Gumbertuskloster mit einem gerodeten Waldstück sich beteiligte. Auch hier ist die Bonität gering.

 Grundstücke von über 100 alten Tagwerk geben sonst einen stattlichen Bauernhof. Aber hier lagen die Grundstücke meist so weit vom Hof entfernt (1/23/4 Stunden) und waren in der Mehrzahl so geringwertig, daß der Hofbetrieb zwar viel Mühe und Arbeit verursachte, aber nur geringen Ertrag abwarf, so daß ein Pfarrer mit zwei Kaplänen – so viele waren es vor alters – und den notwendigen Knechten und Mägden niemals davon hätten leben können. Es mußten darum notgedrungen noch andere Einkünfte dazukommen.

|  Das war vor allem der Zehnte. Er war von Karl dem Großen gesetzlich festgelegt worden, nachdem er bis dahin freiwillig gereicht worden war. Es sollte eine rein kirchliche Einnahme sein, um daraus alle Arten kirchlicher Bedürfnisse zu bestreiten, den Unterhalt der Geistlichen, das Bauwesen an Kirche, Pfarr- und Mesnerhaus, die Ausrichtung der Gottesdienste (Lichter, Meßwein, Gewänder für Altar und Geistliche usw.), nicht zum letzten auch die kirchliche Armenpflege. Aber schon bald wurde der Zehnte seinem kirchlichen Zweck weithin entfremdet. Nicht nur, daß Klöster und Stifte (z. B. das Chorherrnstift in Ansbach) solchen in Anspruch nahmen, auch weltliche Arme streckten sich nach ihm aus. Große und kleine Herren suchten davon einen nicht zu geringen Anteil zu gewinnen. Je länger, je mehr wurde er, genau so wie die Gülten und Zinsen der Grundherren, als eine Sache behandelt, die man nach Belieben kaufen und verkaufen konnte. Es kam schließlich soweit, daß die Kirche nur noch einen geringen Teil des Zehnten besaß, während der weitaus größte Teil sich in anderen Händen befand. Innerhalb der Pfarrei Sachsen hatten Zehntrechte das Gumbertusstift Ansbach, das markgräfliche Kastenamt daselbst, das Reiche Almosen zu Nürnberg, das Kloster Heilsbronn, die Stadt Nürnberg und andere. Selbst Bürger aus der Stadt und Bauern vom Lande hatten kleinere Zehnten für sich erworben. So bezog z. B. um das Jahr 1600 der Bauer Michael Danner von Ratzenwinden einen Schober Zehntheu von einer Wiese des Lorenz Kolb zu Steinbach, Simon Sohler und Leonhard Lotter in Alberndorf den Grummetzehnten von einer Wiese am Egelsteg, zwei Bauern in Ratzenwinden Heuzehnten bei Steinbach. Es gab verschiedene Zehnten.
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 Der häufigste war der Getreidezehnte oder Großzehnte, bei dem je die zehnte Garbe von dem Erntefeld abgegeben werden mußte. Demgegenüber erfaßte der kleine Zehnte nur die Zwischenfrüchte auf dem Felde, wie Erbsen, Linsen, Wicken, Flachs, Hanf, Kraut, Rüben und dergleichen, später auch Kartoffeln. Beim Heu- und Grummetzehnten war je der zehnte Haufe auf den Wiesen fällig, beim Obstzehnten der zehnte Teil des Ertrags der Obstbäume, beim Blutzehnten je das zehnte junge Tier, das zur Welt kam. Es wäre jedoch weit gefehlt, zu meinen, daß nun jeder Bauer oder Gütler sämtliche Zehnten zu leisten schuldig gewesen wäre. Der Blutzehnte z. B. fand sich nur ganz selten, innerhalb der Pfarrei nur bei einem Hof in Milmersdorf und bei einigen Häusern in Sachsen, und bezog sich da nur auf Schweine, Hühner und Gänse, wenn die Betreffenden überhaupt Schweine zogen und Hühner oder Gänse ansetzten. Selten war auch der kleine Zehnte, der aus den Akten nur für Eyb und teilweise für Sachsen zu entnehmen ist. Obstzehnter sollte in Sachsen gereicht| werden, es fiel aber fast nie etwas an. Heu- und Grummetzehnter war auch nicht häufig. So blieb in der Hauptsache nur der Getreidezehnte übrig, der allerdings fast überall die Regel war und auch am meisten trug. Doch gab es auch da öfters Ausnahmen, wie z. B. in Oberrammersdorf, wo vier Höfe völlig zehntfrei waren, oder auch in Rutzendorf, wo dies von verschiedenen Höfen berichtet wird.

 Die Pfarrpfründe Sachsen hatte in späterer Zeit – von früher ist uns nichts bekannt – nur auf folgende Zehnten Anrecht:

 a) In Sachsen den Getreide- und Wiesenzehnten von sämtlichen Grundstücken, dazu den Obstzehnten von den Gärten und den Blutzehnten von 7 Häusern und ein wenig Kleinzehnten. Dieser ausgiebige Zehnte scheint für Sachsen um deswillen festgesetzt worden zu sein, weil der Ort nur ganz wenig Grundbesitz zur Pfarrei beizusteuern vermochte.

 b) In Milmersdorf den Getreide-, Heu- und Blutzehnten von einem der 3 Höfe. Die beiden andern Höfe zehnteten nur von 8 Morgen Feld.

 c) In Eyb den Getreidezehnten von über 61 Morgen Äckern und den Heuzehnten von fast 15 Tagwerk Wiesen. Hier scheint es sich um spätere Neurodung zu handeln, wobei der Zehnte an die Pfarrei fiel. Die Pfarrei Eyb nahm den kleinen Zehnten für sich in Anspruch.

 d) In Bechhofen bei Windsbach von 8 Pflichtigen den Getreidezehnten aus 145 Morgen Feld. Auch das ist vielleicht ein später Neureuth-Zehnter.

 e) Auf dem Strüthof ein Drittel des Getreidezehnten. Dieser wurde 1569 in eine jährliche Kornlieferung von 1 Simra und 2 Metzen umgewandelt und dabei auf ein Gut in Malmersdorf übertragen.

 f) In Külbingen einen geringen Zehnten an Getreide, der auf 10 Metzen veranschlagt wurde, desgleichen in Büschelbach mit 4 Metzen und in Petersaurach mit 2 Metzen.

 In einer Urkunde von 1312 behauptete das Gumbertusstift Ansbach, daß alle Zehnten der Pfarrei Sachsen von alters her zum Stift gehörten. Danach wären alle die vorgenannten Zehnten vom Stift erst zur Pfarrei geschenkt worden. Das trifft jedenfalls nicht zu, denn das Stift war mit Schenkungen sehr zurückhaltend und hat vielmehr die Einkünfte der Pfarrei für sich zu gewinnen gesucht, wie gerade jene Urkunde beweist. Denn durch diese wurde die Pfarrei dem Stift einverleibt, sehr zu ihrem Schaden. Auch wurde durch diese bischöfliche Urkunde ein Bestandteil des Pfründe-Einkommens, den bisher das Stift zu leisten hatte, nämlich 18 Pfund Heller (nach heutigem Wert etwa 700–800 RM), wieder zum Stift gezogen und daraus eine Vikarie zum Altar der hl. Jungfrau Maria| in der Gumbertuskirche gegründet. Tatsache ist nur, daß das Gumbertusstift selbst reichlich Zehnten in der Pfarrei einnahm, besonders in Ratzenwinden und Oberrammersdorf, jedenfalls viel mehr als die Pfarrei für sich bezog. Es ist nicht ausgeschlossen, daß das Stift schon früher einige Zehnte der Pfarrei an sich zog und dafür eben jene Geldsumme, die gewiß nicht von Anfang an zur Pfarrpfründe geleistet wurde, festsetzte, also auf diese Weise die Pfründe um den Zehnten und hernach auch noch um den Geldpreis brachte.

 Grundstücke und Zehntrechte bildeten den Grundstock der Pfarrpfründe und werden anfangs die einzigen Einkünfte gewesen sein. Erst im Laufe der Zeit kamen noch andere hinzu, besonders durch Stiftungen, die gern zum „Heil der Seele“ gemacht wurden, wie wir solche z. B. bei den Herren von Heideck (S. 36) kennengelernt haben. Dazu zählen vor allem die „Jahrtage“, die jährlichen Seelenmessen, für die öfters Grundstücke oder Geldsummen gestiftet wurden. Diese wurden dann zum Ankauf von Gülten, Zinsen und anderen Rechten, auch zum Ankauf ganzer Güter mit ihren Abgaben verwendet. In letzterem Falle wurde dann die Pfarrei Grundherrin über die betreffenden Güter. Das trifft für folgende Anwesen zu:

 a) Ein größeres Gut zu Volkersdorf (jetzt Hs.–Nr. 7 und 7a), das an die Pfarrei jährlich 2 Simra Korn (etwa 6,6 hl.), 1 Simra Haber (etwa 7 hl.), 7 Pfund Heller (um das Jahr 1500 im Geldwert etwa 100 M, früher mehr, später immer weniger, zuletzt nur noch etwa 15 M wert) und 1 Fastnachtshenne zu leisten hatte.

 b) Ein kleineres Gut zu Volkersdorf (jetzt Hs.–Nr. 4), das nur 13 Metzen Korn (etwa 2,7 hl), 1 Gulden (um 1500 etwa 30 M Kaufwert, später immer weniger), 1 Herbsthuhn und 1 Fastnachtshenne, sowie eine „Weihnachtssemmel“ (einen großen Stollen Weißbrot) zur Pfarrpfründe liefern mußte.

 c) Ein Gut zu Kirschendorf, dessen Abgaben an Geld, Käse, Weihnachtssemmel, Herbst- und Fastnachtshuhn mit 8 Pfund Heller abgelöst waren (um 1500 an Geldwert etwa 115 M, früher mehr, später immer weniger, bis zuletzt herab auf etwa 6 M Wert).

 d) Ein kleines Gut zu Neukirchen (jetzt Hs.–Nr. 2), von dem die Pfarrei nur das „Handlohn“ bezog, während die übrigen Abgaben an das Gumbertusstift flossen.

 Das Handlohn, von dem schon auf S. 39 die Rede war, betrug für die Pfarrei in den genannten 4 Fällen je den 30. Teil vom Werte des Gutes, wenn der Inhaber mit Tod abging und seine Erben das Gut übernahmen, dagegen den 15. Teil, wenn der Besitzer das Gut an Fremde verkaufte.

 Eine bloße Gült ohne grundherrliche Rechte bezog die Pfarrei noch aus Külbingen, nämlich 1 Simra Korn (etwa 3,3 hl) und| 1 Simra Haber (etwa 3,5 hl) zusammen von 2 Bauern, ferner 3 Metzen aus Schlauersbach (etwa 0,6 hl).

 Vor der Reformation erhielt der Pfarrer noch verschiedene Bezüge von der Kirchenstiftung aus Jahrtag-Stiftungen, die dorthin angefallen waren. Um das Jahr 1500 betrugen diese Anfälle im ganzen 6 fl. (nach heutigem Geldwert etwa 180 RM). Ebenso bezahlte die Sebastians–Bruderschaftsstiftung 2 fl. für die Abhaltung von Totenmessen (etwa 60 RM nach heutigem Geld). Einen ähnlichen Betrag leistete die Kirche in Neukirchen je nach der Zahl der dort jährlich gehaltenen Messen.

 An dem Gemeindebesitz der Ortschaft Sachsen besaß die Pfarrei ein doppeltes Gemeinderecht von alters her. Sie hatte darum zweifaches Anrecht an den Gemeindenutzungen, also besonders an dem reichlich vorhandenen Weideland an den Hängen und auf den Höhen, und weiter an dem stattlichen Gemeindewald, dem „Urlas“. Der Wald trug freilich recht wenig ein, da er völlig ungepflegt war. Es fielen für die Pfarrei jährlich kaum ein paar Klafter an, und der Pfarrer war genötigt, sich noch anderweitig mit dem nötigen Brennholz zu versehen. Berichtet wird öfters von einem „Schleißbaum“, den er wie auch die anderen Gemeindebürger zu beanspruchen hatte. Es war das eine gut gewachsene, möglichst astfreie Föhre, aus der man die für den Haushalt erforderlichen „Schleißen“ abspalten konnte, d. h. die langen Späne, die man damals zur Beleuchtung der Wohnräume brauchte. Soweit für die Benützung des Gemeindelandes Kosten entstanden, hatte auch der Pfarrer seinen Anteil zu tragen; daher heute noch der sog. „Urlaszins“. Zu Leistungen mit der Hand, z. B. bei Ausbesserung der Wege durch die Gemeindeglieder, war er jedoch nicht verpflichtet.

 Von einer besonderen persönlichen Abgabe der Pfarrangehörigen wird im Salbuch von 1450 berichtet. Am Tag Martini (11. November) hatten die zur „Kapelle Immeldorf“ gehörigen Leute aus allen Dörfern sich in Immeldorf einzufinden zum „Send“ (= Synode, Zusammenkunft). Dabei hatten sie dem Pfarrer zu übergeben: Junge Hausleute 1 Groschen (nach heutigem Wert etwa 1 RM), Bauern je 1 Heller (etwa 15 Pf heute) für sich und je 1 Pf (etwa heute 10 Pf) für ihre Kinder und Ehehalten, dann Frauen und Köbler (Kleinbauern) ebenfalls je 1 Pf. Ein ähnlicher „Send“ wurde auch in Sachsen selbst am Sonntag vor Martini abgehalten; doch ist uns darüber nichts Näheres berichtet.

 Wenn der Pfarrer oder sein Kaplan sich tagsüber in Immeldorf aufzuhalten hatten, wie an bestimmten Feiertagen oder zum Abhören der österlichen Beichte, dann hatte er Anspruch auf Verköstigung durch die Gotteshauskasse.

|  Von den an gewissen Tagen (Kirchweihen, St. Albanstag, Stephanstag u. a.) im Gotteshause aufgelegten Opfern an Geld und Naturalien hatte er Anspruch auf einen bestimmten Anteil, während das übrige der Kirche zugute kam. Von Brodswinden haben wir bereits ein gleiches gehört.

 Es waren so außerordentlich gemischte und verschiedenartige Einkünfte, aus denen der Pfarrer in alter Zeit für sich, seine Kapläne und das Hausgesinde den Lebensunterhalt zu bestreiten hatte. Wir begreifen es, daß damit nicht nur sehr viel Arbeit, sondern auch sehr viel Unannehmlichkeit und Verdruß verbunden war.

 Nicht nur die gesamte Lebenshaltung des Pfarrhofes war aus diesen Einkünften zu bestreiten, sondern es mußten daraus auch die auf dem Hofe ruhenden Lasten abgetragen werden. Von der Abgabe an die Grundherrschaft (erst das Gumbertusstift in Ansbach, dann seit 1444 das Reiche Almosen in Nürnberg) ist schon die Rede gewesen; sie betrug 2 Simra Korn (6,6 hl) und 1 Simra Haber (7 hl); dazu 48 Pf fränkisch und 3 Pfund Heller, weniger 2 Pf (zusammen nach heutigem Gelde etwa 50 RM, die sich jedoch im Laufe der Zeit durch das Sinken des Geldwertes immer mehr verringerten). Da der Inhaber des zur Pfarrei gehörigen größeren Gutes in Volkersdorf die gleiche Getreidegült an die Pfarrei abzuliefern hatte, so wurde im Jahre 1455 mit diesem vereinbart, daß er an Stelle des Pfarrhofes unmittelbar die 2 Simra Korn und den 1 Simra Haber an das Reiche Almosen nach Nürnberg schaffte. Neben dieser Grundlast hatte der Pfarrer von Sachsen noch zu zahlen: 9, nach anderen Notizen 10 Pfund Geld an das Präsentamt im Stift zu Ansbach (nach heutigem Geldwert etwa 270–300 RM um das Jahr 1500). Diese Abgabe hatten wohl nur diejenigen Chorherren zu leisten, die als Pfarrer von Sachsen ihre Pfarrei selbst versahen und in Sachsen wohnten, deshalb aber nicht in Ansbach gegenwärtig (präsent) sein und ihren Chorherrn–Pflichten nachkommen konnten. Es war das eine Geld–Buße an den Poenitentiarius, wie es auch in den Akten heißt. Sie ersparten dafür das Gehalt für einen Vikar. Weiter mußten 10 Pfund an den Pfarrer zu Eyb (um 1500 etwa 300 M) und 51/2 Pfund als „Kathedraticum“, d. h. als Bischofs-Abgabe, nach Würzburg bzw. an den Vertreter des Bischofs, den Archidiakon (= Stiftsprobst) in Ansbach abgegeben werden (etwa 165 M). Zu den Lasten gehörte in alter Zeit auch die Unterhaltung der Gebäude im Pfarrhof, die Stellung von Reitpferden für den Außendienst der Kapläne, und noch manches andere.

 Über die Schicksale der Pfarrpfründe in späterer Zeit wird S. 181 berichtet werden.


| 13. Die Pfarrer vor der Reformation

 Wie über die Geschichte der ältesten Zeit in der Pfarrei nur ganz wenig überliefert ist, so auch über die alten Pfarrer. Erst im Jahre 1277 wird uns von einem Viceplebanus Heinz berichtet. „Plebanus“ bedeutet den Pfarrer, „Viceplebanus“ ist der Stellvertreter des Pfarrers. Dieser Titel des Herrn Heinz besagt also, daß damals der Pfarrer selbst nicht in Sachsen wohnte, sondern daß er einen Stellvertreter dorthin gesandt hatte, der zusammen mit den beiden Kaplänen die Pfarrei zu versehen hatte. Wie das kam, sagt uns eine Urkunde vom Jahre 1312. Darin lesen wir, daß um jene Zeit und anscheinend schon länger her immer einer der Chorherren vom Gumbertusstift zum Pfarrer von Sachsen ernannt wurde, daß dieser aber für gewöhnlich nicht nach Sachsen hinausging, sondern irgendeinen anderen Geistlichen hinaussandte, der für ihn die Arbeit zu leisten hatte. Der Chorherr bezog natürlich das gesamte Einkommen der Pfarrei, noch neben seiner Chorherrnpfründe, und überließ davon dem Stellvertreter nur einen dürftigen, gerade zum Leben ausreichenden Anteil. Es kam sogar vor, wie in der Urkunde selbst geklagt wird, daß der betreffende Chorherr nicht einmal ein Geistlicher war und trotzdem zum Pfarrer von Sachsen bestimmt wurde. Das war ein Mißbrauch des geistlichen Amtes, der aller kirchlichen Ordnung Hohn sprach. Der Stiftspropst Konrad von Öttingen suchte durch die betreffende Urkunde solchem Unfug zu steuern, zwar die Besetzung der Pfarrei mit einem Chorherrn beizubehalten, aber Vorsorge zu treffen, daß dafür nach Sachsen stets ein geeigneter Vikar käme und daß dieser entsprechend besoldet würde, daß überhaupt alles in eine feste kirchliche Ordnung gefaßt würde. Die Pfarrei Sachsen wurde deshalb mit Zustimmung des Bischofs von Würzburg dem Chorherrnstift einverleibt (inkorporiert), das Patronatsrecht vom Propst dem gesamten Stift (dem Kapitel, das ist den sämtlichen Chorherren) übertragen, damit diese aus ihrer Mitte einem die Pfarrei zuwenden könnten, während Sachsen selbst durch einen „ständigen Vikar“ versehen werden sollte, dessen Ernennung der Propst sich vorbehielt. Daß dabei gleichzeitig ein Teil des Pfarreinkommens abgetrennt und damit eine Vikarie in der Kirche St. Gumbertus zu Ansbach gegründet wurde, ist bereits im vorigen Abschnitt („Pfarrpfründe“) hervorgehoben worden.

 Mit dieser Urkunde ist nun zwar eine bessere Ordnung herbeigeführt worden, aber das Hauptübel wurde nicht beseitigt. Nach wie vor mußten die eigentlichen Pfarramtsgeschäfte von einem gering besoldeten „Vikar“ geführt werden, während der eigentliche Pfarrer in Ansbach saß. Es mußte das Amt notwendig darunter leiden, die| Gemeinde wurde geistlich nicht so versehen, wie es hätte geschehen können und geschehen sollen. Daß es anderen Pfarreien um Ansbach her ebenso erging (Ansbach-St. Johannis, Weihenzell, Forst usw.), war ein schlechter Trost für Sachsen. Übrigens haben es einzelne Chorherren doch vorgezogen, in Sachsen selbst ihren Wohnsitz zu nehmen, vermutlich um die Kosten für den Vikar einzusparen.

 Von den Chorherren, die so zu Pfarrern von Sachsen gemacht wurden und die im Unterschiede von den Vikaren als „eigentliche Pfarrer“ bezeichnet wurden, sind uns folgende Namen überliefert:

1323 Schürstab Hermann, aus Nürnberg.

1354 Berthold. Er hat offenbar, wenigstens eine Zeitlang, die Pfarrei selbst versehen. Denn in dem genannten Jahre bat er den Propst zu Ansbach, an seiner Statt den Priester Heinrich als Vikar einzusetzen, da er „aus Sorge um Leib und Vermögen“ drei Jahre von der Pfarrei abwesend sein müsse.

1425 Schedel Johann. Auch er nahm seine Wohnung in Sachsen, hat sich aber das Amt sehr leicht gemacht, weshalb sich im Jahre 1433 die Gemeinde über ihn beschwerte. Es wurde daraufhin genau festgesetzt, was der Pfarrer mit seinen „Gesellen“ (Kaplänen) alles zu tun hätte. Die Beschwerde richtete sich aber auch gegen das anstößige Leben, das Schedel führte: Er hatte im Pfarrhaus eine Weinschenke eingerichtet und dazu eine Kellnerin angestellt, zu der er in einem unerlaubten Verhältnis stand. Es wurde ihm bei Strafe von 50 fl. (nach heutigem Geldwert etwa 2000 RM) geboten, beides abzustellen und der Gemeinde künftig kein Ärgernis mehr zu geben.

1445 Krepflein Konrad. Er stimmte der Errichtung der Frühmesse in Immeldorf 1453 zu unter Vorbehalt aller bisherigen Rechte und Einkünfte. In Geldsachen war er überhaupt sehr bewandert und auf seinen Vorteil bedacht. Darum hat er auch das älteste Salbuch für die Pfarrei Sachsen im Jahre 1450 angelegt und darin die Einkünfte der Pfarrei eingehend verzeichnet. Ein Verdienst war es von ihm, daß er dazu auch allerlei wertvolle geschichtliche Notizen vermerkte und Urkunden in Abschrift brachte, so daß wir durch ihn viel Wichtiges aus der alten Zeit erfahren. Er starb 1458.

1468 Krell (Kreel) Wolfgang. Sein Name kommt wiederholt in Urkunden vor (1474 und 1477). Er stiftete für sich und seine Vorfahren einen Jahrtag, wobei alljährlich um Ägidien (1. September) Vigilien (Abendgottesdienste) und Messen gehalten werden sollten, und zwar durch den Pfarrer zu Sachsen im Beisein seines Kaplans, sowie der beiden Frühmesser von Immeldorf| und Brodswinden und des Kaplans von Lichtenau. Jeder der Beteiligten sollte aus der Stiftung einen bestimmten Betrag erhalten. Er starb wohl 1487.

1487 Wagner Johann Gosprecht, aus Schwabach. Er traf 1490 ein Abkommen mit den Heiligenpflegern von Sachsen über seinen Anteil an den Opferspenden, die am Fest des hl. Stephanus (2. Weihnachtsfeiertag) in der Kirche zu Sachsen anfielen. Am 24. Juni (Johannistag) 1491 hielt er bei der Einweihung der Sebastianskapelle die erste Messe. Er wird noch 1495 und 1498 erwähnt.

1501 Heiden Konrad. Er kommt in einer Urkunde vom 13. August 1501 vor (Bischöfliches Archiv zu Würzburg).

1502 Scheuch Jobst (Jodocus), wohl aus Rothenburg und ein Verwandter des Stiftsdekans Stephan Scheuch († 1484). Sein Name erscheint bei der Abhör der Gotteshausrechnungen in Sachsen. Gelegentlich wird er als „Schulherr des Stifts Onolzbach“, also als Leiter der dortigen Stiftsschule, bezeichnet.

1511 Keller (Kellner) Paulus, genannt „Küchenmeister“, weil er offenbar im Stift zu Ansbach die Verwaltung des Küchenwesens mit allem Zubehör unter sich hatte. Um die geistliche Versorgung seiner Pfarrkinder hat er sich wenig gekümmert, weshalb sich die Bewohner von Sachsen, Volkersdorf, Lichtenau und Büschelbach beim Rat der Stadt Nürnberg darüber beschwerten, daß er sie durch seine Verweser so übel versehen lasse. In der Tat fand damals ein steter Wechsel unter diesen, offenbar recht schlecht besoldeten Vikaren statt. Aber erst mit der Einsetzung des Pfarrverwesers Jakob Hoffmann und mit der Einführung der Reformation im Jahre 1528 wurde es besser. Doch durfte Keller die Pfründe in Sachsen noch bis an sein Lebensende (1539) beibehalten. Das Kapitel der Domherren, soweit solche noch vorhanden waren, wählte sogar noch einen Nachfolger:

1540 Seehofer Rochus. Wird 1543 als „Chorherr und rechter Pfarrer“ von Sachsen erwähnt. Er starb 1554.


Als Vikare oder Pfarrverweser – sie werden gelegentlich auch Pfarrer genannt – lernen wir erst aus der letzten Zeit vor der Reformation einige Namen kennen, meist aus den Kirchenrechnungen.

1503 Weiß Konrad, „Kleriker“.

1504 Urban, „Vicarius“.

1506 Vogelsang Konrad, „Vicecuratus“ (= Verweser).

1510 Hydlar Urban, Verweser.

| 1511 Harder Hans, „Provisor“ (Verweser).

1515 Heinrich, „Herr im Pfarrhof“. Bis 1517.

1517 Scholl Berthold, „Vikar“. Bis 1523.

1524 Herzog Johannes, von Weißenburg, „Vicecuratus“.

1525 Kutten Heinrich, Vikar.

1527 Deininger Matthias, Verweser. Er zog im Jahr darauf nach Burgbernheim im Tausche mit Jakob Hofmann, der von dort nach Sachsen zog.

1528 Hofmann Jakob. Er führte noch im gleichen Jahre die Reformation in Sachsen ein.

 Noch weniger Namen erfahren wir von den vielen Kaplänen, die im Laufe der Zeit in Sachsen amtierten. Sie hatten ja kein selbständiges Amt und erscheinen darum auch nicht in Urkunden und nur selten in einem anderen Schriftstück. Erwähnt werden lediglich:

1311 Berthold, Kaplan.

1505 Grießbauer Hans, Kaplan.

1510 Ott Kilian, Kaplan.

1523 Ochsenstirn Hans, Kaplan.


14. Die alte Kirche in Sachsen

a) Die alte Basilika

 Über die erste Kirche, wie sie um das Jahr 800 n. Chr. gebaut wurde, wissen wir gar nichts. Es könnte ein einfacher Holzbau gewesen sein, der dann freilich nicht lange hielt, sondern mit den Jahren der Fäulnis oder auch einem Brande zum Opfer fiel. Wahrscheinlicher ist jedoch, daß schon damals ein massiver Steinbau, wenn auch einfach und schmucklos, errichtet wurde. Denn Karl der Große war überall auf steinerne Gotteshäuser bedacht; und entsprechendes Baumaterial gab es hinreichend in den Sandsteinen unserer Gegend. Die Kirche stand ohne Zweifel auf derselben Stelle, auf der sie sich heute noch befindet; nur daß sie sich nicht so weit nach Osten hin erstreckte.

 Diese erste Kirche wurde etwa 400 Jahre später von einem anderen Bau abgelöst. Von diesem neueren Bau können wir uns heute noch ein gewisses Bild machen, da der Grundstock dazu noch in dem jetzigen Bau erkennbar ist. Man muß sich nur von unserer heutigen Kirche alles hinwegdenken, was erst später dazugekommen ist. Man muß hinwegdenken den gotischen Chor im Osten, von dem hernach die Rede sein wird; ferner alle die Umbauten vom Jahre| 1803: Die vielen großen Fenster, die Verlängerung des Kirchenschiffes nach Osten hin, die hohen Türen; man muß sich den Turm viel niedriger denken und nicht wie jetzt seitwärts an der Kirche, sondern in der Mitte der Giebelwand, da, wo heute noch die Anschlußsteine aus der Giebelmauer herausragen. Man muß weiter die kleinen schmalen Fenster dicht unter dem Dachgesimse auf der Süd- und Nordseite der Kirche und auch noch am Westgiebel scharf ins Auge fassen; Fenster, die jetzt zwar – bis auf ein kleines am Giebel – zugemauert, aber noch deutlich erkennbar sind. Man muß auch auf das Mauerwerk achten, das ein ungemein festes Gefüge hat und in bestimmter Weise zugerichtet ist. Wenn man alle diese Dinge beachtet, so sieht man klar, daß dieser Kirchenbau ursprünglich die Form einer sogenannten „Basilika“ hatte und vermutlich schon vor dem Jahr 1200 oder doch kurz danach aufgerichtet wurde. So ähnlich baute man damals, wie man anderswo an Kirchen gleichen Alters heute noch sehen kann. Solche Basiliken hatten an Stelle des Chores an der Ostseite nur einen halbrunden Ausbau, den man „Apsis“ nannte. Der Turm war nur je 6 m breit im Geviert und nicht sehr hoch und trug ein vierseitiges schräges Dach. Die am Schlusse auf Tafel Nr. IV beigefügte Zeichnung gibt einen Begriff, wie ungefähr dieser Kirchbau ausgesehen haben mag. Das Schiff war außen etwa 22 m lang und – wie noch heute – 14 m breit, die Apsis innen etwa 6 m breit und 4 m tief. Die Kirche hatte wahrscheinlich nur einen Eingang, und zwar auf der Südseite, ein oben rund gewölbtes Tor. Der jetzt zwischen Turm und Kirche befindliche Durchgang bestand damals noch nicht. Die kleinen schmalen Fenster ließen natürlich nur wenig Licht in den Innenraum der Kirche fallen, so daß auch am Tage ein dämmeriges Halbdunkel herrschte. Die damalige Gemeinde brauchte auch nicht viel Licht, da sie ja noch keine gedruckten Gebet- und Gesangbücher besaß; die wenigen Gebete und Lieder, mit denen sie sich am Gottesdienst beteiligte, kannte sie auswendig und im übrigen verhielt sie sich schweigend im Gotteshause. Nur der Geistliche am Altar mußte mehr Licht haben; aber dort brannten dann die Kerzen; auch waren an dem Rundbau um den Altar (die Apsis) jedenfalls größere Fenster angebracht als am Schiff der Kirche.


b) Der gotische Chorbau.

 Es kam die Zeit, wo man in Deutschland eine andere Bauweise an Stelle der alten einführte, wo man hohe Gotteshäuser mit gewaltigen Chören errichtete, Gebäude mit hohen Spitzbogenfenstern, mit mächtigen Strebepfeilern und prächtigen Zieraten aller Art. Wir denken z. B. an die Johanniskirche in Ansbach, die so um 1441| entstand, an die mächtige Lorenzerkirche in Nürnberg und ähnliche. Man nannte diese Bauweise den „gotischen“ Baustil. Da regte sich auch für Sachsen der Wunsch, wenigstens einen solchen Chor zu bauen an Stelle der allzu kleinen und dürftigen Apsis. Wir werden kaum irre gehen, wenn wir den damaligen Landesherrn, Gottfried von Heideck, der im Schlosse zu Lichtenau wohnte, als den Träger dieses Gedankens und den starken Förderer des Baues ansehen. Die Anbringung seines Wappens an dem neuen Chor und darauf ein Ritterstandbild, das ihn jedenfalls selbst darstellte, ist der Beweis dafür; ebenso die Anbringung des Heideckschen Wappens am Chorgewölbe im Innern der Kirche.

 Über die Gestalt dieses gotischen Chores können wir uns leicht eine Vorstellung machen, da ja der östliche Teil desselben noch steht. Allerdings sind seine Fenster mit ihren hohen Spitzbogen jetzt zum Teil zugemauert, auch hat man im Jahre 1804 unten breite viereckige Fenster in die Wände eingebrochen. Vor allem aber müssen wir berücksichtigen, daß der Chor früher doppelt so lang war als jetzt (etwa 10 m), da die rückwärtige Hälfte gegen das Schiff der Kirche zu erst 1804 abgebrochen und der Hauptbau der Kirche um ebensoviel verlängert wurde (rund 5 m). Die Zeichnung auf Tafel Nr. V im Anhang gibt ein Bild des damaligen Choranbaues. Wohl zur gleichen Zeit wurde am Langhaus der Kirche auf der Nord- und Südseite dicht beim Chor je ein gotisches Fenster eingesetzt, wie auf der Nordseite ein solches noch deutlich zu erkennen ist.

 Die Zeit der Erbauung des Chores ist uns genau bekannt. Im ältesten Salbuch der Pfarrei lesen wir: „Im Jahr des Herrn 1323 am Sonntag nach Martini wurde die umgestaltete Kirche und der Kirchhof eingeweiht von dem Bischof von Macri, namens Hartung, vom Orden des hl. Johannes, unter dem Bischof von Würzburg, dem Herrn Gottfried von Hohenlohe; Ortspfarrer aber war Hermann Schürstab von Nürnberg.“ Aus dieser Aufzeichnung ergibt sich, daß damals die Kirche ganz umgestaltet wurde, was offenbar durch den Neubau des Chores geschah, da andere Veränderungen am Kirchengebäude in jener Zeit nicht vorgenommen worden waren. Die Einweihung nahm aber der Bischof von Würzburg nicht selbst vor, sondern der Bischof von Macri, einem Ort in Thrazien, das damals von den Türken besetzt war, so daß der Bischof dort sein Amt nicht versehen konnte. Darum hatte er sich nach Würzburg begeben und dem dortigen Bischof unterstellt, und nahm nun im Jahre 1323 im Namen und Auftrag des zuständigen Bischofs von Würzburg die Weihe der Sachsener Kirche vor. Daneben gehörte dieser Weihbischof auch dem Johanniterorden an, einem geistlichen Ritterorden ähnlich wie der Deutschherrenorden (siehe S. 40).


| c) Der große Brand von 1449/50.

 Ein böses Geschick traf Kirche und Turm im Jahre 1449 oder 1450, als der Markgraf Albrecht Achilles mit den Nürnbergern und den Bischöfen von Bamberg und Würzburg Krieg führte, wie schon im 11. Abschnitt beim „Pfarrhof“ berichtet wurde. Nicht nur das Pfarrhaus brannte damals nieder, sondern auch die Kirche und der Turm. In einer Urkunde von 1451 klagen die Gotteshauspfleger, daß die Kirche „zugrunde verbrannt, Glocken, Horlei (Uhrwerk) und aller anderen Gezierden, damit es löblich bekleidet gewesen, beraubt und ganz entblößt worden“ sei. Ebenso sei das Pfarrvolk und die „Umsassen mit den Kriegen verwüstet“ worden. Der Turm hatte hierbei so schwer gelitten, daß er ganz abgetragen und neu aufgeführt werden mußte. Damals wurde er offenbar ein gutes Stück nach Süden zu gerückt, so daß er jetzt nicht mehr in der Mitte steht, sondern mit seiner Südseite in einer Linie mit der Südfront der Kirche liegt. Von der abgebrochenen Nordwand hat man die Anschlußsteine an dem Westgiebel der Kirche bis heute stehen lassen, zwar keine Zierde für die Kirche, aber ein wichtiges geschichtliches Zeugnis. Die Spuren des damaligen Brandes sind übrigens noch an der Innenwand des Nordgiebels auf dem Kirchenboden zu erkennen. Der Turm erhielt nun 8,50 m im Geviert und in seiner massiven Steinbau-Höhe rund 33 m. Das Dach war vermutlich ähnlich wie beim ersten Turm (siehe Tafel Nr. V im Anhang).

 Um Kirche und Turm wieder aufbauen zu können, mußte damals der größte Teil des umfangreichen Kirchengutes veräußert werden. Zwei Urkunden vom 28. Mai 1451 und vom 10. März 1454 geben uns darüber genauen Aufschluß, wie im nachfolgenden Abschnitt vom „alten Kirchengut“ gezeigt werden wird. Willige Käufer waren die beiden Stiftungen, deren Aufgabe es eigentlich gewesen wäre, selbst Hilfe zu leisten: Das Gumbertusstift in Ansbach und das Reiche Almosen in Nürnberg. Die Pfarrgemeinde konnte nichts zum Bau beisteuern, weil sie selber durch Brand und Plünderung ganz „verderbt“ war; ebensowenig war der sonst gern beschrittene Weg einer Hauskollekte bei den „Umsassen“ gangbar, da alle umliegenden Orte auch durch den Krieg „verwüstet“ worden waren. Die Wiederherstellungsarbeiten haben sichtlich mehrere Jahre gedauert. Ein Stein an der Südseite des Turmes trägt die Inschrift: „Da man zählt nach Christi Geburt 1461 Jahr.“ Es ist nicht ersichtlich, ob dieses Jahr das Ende des Turmbaues angeben soll, oder ob in diesem Jahre erst das Fundament mit dem untersten Stockwerk fertiggestellt wurde. Man pflegte in alter Zeit bei dem Mangel an| technischen Hilfsmitteln einerseits und bei der Sorgfalt der Arbeit anderseits sehr langsam zu bauen. Die Kirche selbst, bei der anscheinend nur der Dachstuhl niedergebrannt war, wurde noch im Jahre 1451 fertiggestellt. Die Wiederweihe derselben vollzog der Weihbischof Johannes (eigentlich Bischof von Accon in Palästina, aber an der Ausübung seines Amtes durch die Türken verhindert); er tat es im Auftrag des zuständigen Bischofs von Würzburg, Gottfried Schenk von Limburg.


d) Das Innere der alten Kirche.

 In alter Zeit gab es in den Gotteshäusern weder Emporen noch Bänke. Man pflegte bei den Gottesdiensten zu stehen und bei bestimmten Anlässen zu knien. Der Boden war vermutlich mit Sandsteinplatten belegt. Die Decke der Kirche bestand jedenfalls aus Holz, wie es der Art einer Basilika entsprach. Anfangs war sicher nur ein Altar vorhanden, der zuerst in der halbrunden Apsis stand und später in dem neuerbauten, stattlichen Chor. Nach und nach kamen aber zu dem Hauptaltar noch Seitenaltäre, ähnlich wie man es heute noch in katholischen Kirchen wahrnehmen kann. Das Salbuch der Pfarrei von 1450 zählt fünf Altäre auf:

 Der Hauptaltar im Chor der Kirche war geweiht – offenbar im Jahre 1323 – zu Ehren der hl. Jungfrau, des hl. Alban und des hl. Stephanus. Es waren also zu dem ursprünglichen Kirchenheiligen, dem hl. Alban, noch hinzugekommen die hl. Jungfrau Maria, deren Verehrung sich die damalige Zeit besonders angelegen sein ließ, und der hl. Stephanus, dem wenigstens in Sachsen große Ehre widerfuhr. Im Altar waren, wie damals üblich, allerlei Reliquien (Überreste der Heiligen und andere Heiligtümer) verwahrt, an erster Stelle ein „Sanctuarium Albani“, ein Heiltum des hl. Alban, weiter Reliquien des Stephanus, des Laurentius, Vitus, Modestus, Sebastian, Gumbert, Mauritius, der hl. Katharina, Juliane, Agathe, Maria Magdalena, der 11000 Jungfrauen und „anderer Heiligen“.

 Der zweite Altar, der wohl seitlich an der vorderen Kirchenwand beim Eingang in den Chor stand, enthielt Überreste des Apostels Bartholomäus, ein Stück vom Holz des heiligen Kreuzes, Reliquien von der Jungfrau Katharina, von den 11000 Jungfrauen und vom „Bekenner“ Antonius.

 Der dritte Altar, vermutlich auf der Gegenseite beim Eingang in den Chor, war geweiht zu Ehren der Apostel und Evangelisten und enthielt Überreste von Bartholomäus, Christophorus, den 10000 Märtyrern, von Bischof Erhard und dem Märtyrer Mauritius.

|  Der vierte Altar, wohl weiter rückwärts an der Seite des Kirchenschiffes, barg in sich Reliquien der Heiligen Laurentius und Erhard, dazu ein Stück von dem „Stein der Auffahrt, da Christus gen Himmel fuhr“.

 Der fünfte Altar, vermutlich gegenüber dem vierten Altar auf der anderen Seite des Schiffes, verwahrte Überreste der Heiligen Erasmus und Bartholomäus, der 10000 Märtyrer und des Bekenners Erhard.

 Über den äußeren Aufbau der Altäre liegt noch eine teilweise, leider mangelhafte Beschreibung aus dem vorletzten Jahrhundert vor. Danach befand sich am Hauptaltar zuoberst ein aus Holz geschnitztes Bild der Maria als „Mutter Gottes“ mit einem Schwert in der Brust, weiter unten der Gekreuzigte mit den beiden Schächern, dann unterhalb rechts St. Alban und Maria, links Johannes und Stephanus, weiter auf den Stufen des Altars zu beiden Seiten je auf einer Holzsäule stehend St. Stephanus und St. Sebastian, „alles von Schnitzwerk“. Rechts vor dem Aufgang zum Chor stand ein Altar mit St. Veit in einem Gehäuse, unter dem die Flammen hervorschlugen, an beiden Seiten Laurentius und Stephanus. Links vom Chor war ein kleiner Altar, gewidmet dem hl. Sebastian, von Schnitzarbeit; mit zwei Flügeln, darauf rechts St. Sebald und St. Alban, links St. Johannes und St. Bonifatius zu sehen war. – Der vierte und fünfte Altar war damals, etwa um 1750, schon verlorengegangen, die übrigen wurden später, vor allem bei dem großen Umbau 1804, verschleudert oder zerstört.

 Zu erwähnen ist noch, daß eine Kanzel an der Südwand der Kirche, anstoßend an den Chor, angebracht war, und daß die Sakristei zur Kirche auf der Nordseite angebaut war, wo heute noch die Fundamente zu erkennen sind. Auf dem Turm befanden sich drei Glocken. Für die neuere Zeit siehe S. 187.


e) Der Kirchhof

 Wo eine Pfarrkirche gebaut wurde, verfehlte man nicht, zugleich einen größeren Hof um die Kirche her anzulegen und denselben mit Zaun oder Mauer einzufriedigen. Es war das an sich schon nötig zum Schutz der Heiligkeit des Ortes. Es wurde aber auch dieser geweihte Ort nun benützt, um die Toten hier zu begraben, damit sie gleichsam im Schatten der Kirche ruhen und den vom Gotteshause ausströmenden Segen gewinnen könnten. Der „Kirchhof“ wurde von selbst zum „Friedhof“ und zum „Totenacker“. So war es selbstverständlich| auch in Sachsen. Nur daß der alte Kirchhof kleiner war als der jetzige. Er beschränkte sich offenbar auf den höher gelegenen Raum um die Kirche her, der ziemlich eben liegt und für die Totenbestattung am geeignetsten war, wobei wir auch den Platz nördlich und westlich der Kirche als zugehörig betrachten müssen. Dieser Kirchhof genügte vollauf, solange die Bevölkerung in der Pfarrei noch gering war. Er mußte aber unzureichend werden, als die Bevölkerung im Laufe der Jahrhunderte stark zunahm, und noch mehr, als die Kirche durch den Chorbau erweitert wurde und als überdies noch Kapellen darin errichtet wurden. Eine Vergrößerung des Kirchhofs war daraufhin unvermeidlich. Diese erfolgte jedenfalls, als um 1323 der schon erwähnte Bau des neuen Chores vollendet wurde. Bei der Einweihung dieses Chores heißt es ausdrücklich, daß auch der Kirchhof geweiht wurde. Daraus darf geschlossen werden, daß der Kirchhof damals erweitert worden war. Es wurde nun auch der im Süden und Osten an den Kirchhof sich anschließende Hang dazu genommen und mit einer neuen Mauer umgeben. Man erkennt heute noch deutlich die beiden Teile des Friedhofes, die durch den ziemlich steilen Hang voneinander geschieden sind.

 Der Kirchhof war in alter Zeit sichtlich befestigt. In den unruhvollen Zeiten der Vergangenheit war es nicht selten notwendig, daß die Leute sich rasch mit ihrem Vieh und ihrer wertvollsten Habe flüchteten; und dazu war ein mit fester Mauer umgebener Kirchhof recht geeignet. Nicht umsonst war dazu das alte untere Eingangstor ganz besonders stark gebaut. Es liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, daß auch der oben liegende alte Pfarrhof mit seinem Garten um deswillen so gut geschützt war, um für die flüchtende Bevölkerung und vor allem für das Vieh genügend Raum zu bieten. Beide, Kirchhof und Pfarrhof, bildeten dann wohl eine geschlossene Befestigungsanlage. Läßt sich das auch nicht urkundlich nachweisen, so spricht doch die ganze Anlage der beiden Höfe dafür. Alte befestigte Kirchhöfe sind übrigens heute noch da und dort zu sehen. (Fortsetzung siehe S. 201.)


15. Das alte Kirchengut

 Wie die Pfarrpfründe, so war auch die Kirche in Sachsen vor alters mit einem ausreichenden Besitz zur Erhaltung des Gebäudes, zur Ausrichtung der Gottesdienste und zu anderen kirchlichen Notwendigkeiten ausgestattet. Man konnte sogar sagen, daß ein reiches Kirchenvermögen vorhanden war. In einem Verzeichnis des Kirchengutes von 1432 werden aufgezählt:

|  a) Äcker, zum Teil von größerem Umfang, am Kalkofen bei Alberndorf, am hohen Weg, am krummen Berg, an der Hutklingen bei Eyb, der Bergacker zu Untereichenbach, ein Acker am kurzen Aßwing und in der Haid.

 b) Wiesen: Die Aigenwiesen, eine Wiese zu Waltendorf, je eine bei Lichtenau, zu Bechhofen, an der Streitfurt, und die Sandwiese. Dazu der „Heiligengarten“ am Kirchhof und ein Garten am Weickersbach.

 c) Gülten, Zinsen und andere Abgaben von Gütern, Häusern und einzelnen Grundstücken zu Steinbach, Gösseldorf, Weiherschneidbach, Neubrunn, Winterschneidbach, Unterrottmannsdorf, Boxbrunn, Hirschbronn, Volkersdorf (4 Güter), Sachsen (ebenfalls 4 Güter). Durch anfallende Stiftungen und wohl auch durch Überschüsse aus den jährlichen Einkünften war die Kirche in den Stand gesetzt worden, dieses stattliche Vermögen anzusammeln, wenn uns auch im einzelnen nur spärliche Mitteilungen überliefert sind. Als Beispiel sei angeführt, daß das Gotteshaus i. J. 1415 von den Brüdern Kunz und Fritz Holzinger zu Colmberg eine Hofrait in Volkersdorf käuflich erwarb.

 Meist waren die Pachtleistungen und die Abgaben von den Gütern in Geld vereinbart. Mehrfach finden sich aber auch Getreidelieferungen und andere Naturalabgaben. Beliebt war die Forderung von Wachs und Unschlitt für die Herstellung von Kirchenkerzen. So fielen in dem genannten Jahre 1432 im ganzen 14 Pfund Wachs und 75 Pfund Unschlitt an. Ähnliche Einkünfte besaß die Kirche zu Immeldorf. Diese war verpflichtet, von ihren Wachseinkünften jährlich 11/2 Pfund in das Kloster nach Heilsbronn zu senden und dafür große und kleine Hostien einzutauschen, die dort hergestellt wurden, die großen für die Feier der Messen, die kleinen für die Feier des hl. Abendmahls. Die Hostien mußten für Immeldorf und Sachsen reichen.

 Zu diesen Einnahmen aus dem Kirchengute kamen noch allerlei Opfer an Geld und Naturalien, besonders Käse, Flachs u. ä. Die Opfer fielen regelmäßig an gewissen Festtagen an, wie Kirchweihfest, St. Albanstag, Stephanstag.

 Es ist schon im vorhergehenden Abschnitt ausgeführt worden, daß das Kirchenvermögen eine schwere Einbuße erlitt, als nach dem großen Brande von 1449/50 die Kirche wieder hergestellt und der Turm ganz neu gebaut werden mußte. Um dazu die Mittel beizuschaffen,| mußten zweimal große Verkäufe von Kirchengut vorgenommen werden. Unterm 28. Mai 1451 veräußerten die Gotteshauspfleger an das Gumbertusstift zu Ansbach folgenden Besitz:
1 Gut zu Neubrunn, das jährlich zu liefern hat 1 Sümmer Korn Nürnberger Maß (etwa 3,3 hl), 33 Pfennige (nach heutigem Geldwert etwa 5 RM) und 1 Fastnachtshuhn.
1 Gut zu Steinbach, das 14 Pfund gibt, das Pfund zu 30 Pf (etwa 70 RM i. Sa.).
1 Gut zu Gosteldorf (Gößeldorf), das jährlich 27 Pfund Unschlitt zu liefern hat.
1 Gut zu Weiherschneidbach mit jährlich 80 Pf Landswährung (etwa 15 RM).
1 Hofrait zu Boxbrunn, mit jährlich 36 Pf (etwa 6 RM).
1 Gütlein zu Rodmannsdorf, mit jährlich 40 Pf (etwa 7 RM).

 Weiter verkauften sie am 10. März 1454 an das Reiche Almosen zu Nürnberg:

1 Gut zu Sachsen mit jährlicher Abgabe von 40 Pf) (etwa 7 RM).
1 Gut zu Sachsen mit jährlich 52 Pf (etwa 9 RM).
1 Gut zu Sachsen, das jährlich 18 Pfund Unschlitt gibt.
1 Gut zu Volkersdorf, das jährlich 3 fl. römisch und 1 Ort (= 1/4 fl.) zu zinsen hat (fast 100 RM heute).
1 Gut zu Volkersdorf, mit 1/2 Sümmer Korngült (= 1,65 hl.), 8 Pfund Haller Gelds, das Pfund zu 30 Pf (etwa 40 RM i. Sa.), 1 Fastnachtshuhn.
1 Gut zu Volkersdorf, mit jährlich 2 fl. römisch (über 60 RM) und 11 Metzen Korngült Ansbacher Maß (= 2,21 hl.).
1 Gut zu Volkersdorf, das 1 Sümmer Korn nach Ansbacher Maß jährlich gibt (= 3,3 hl) und 30 Pfund Unschlitt.
 Wie schon gesagt, stammte nicht wenig Kirchengut aus der Stiftung von Jahrtagen und Seelenmessen. So rührte das Gut zu Weiherschneidbach, das 1451 verkauft wurde, von einer Stiftung her, die i. J. 1277 Konrad von Heideck für das „Seelenheil“ seiner verstorbenen Frau Elisabeth und seiner Tochter gemacht hatte. 1467 lesen wir im Salbuch von 1450, daß „Puchhennslein 1/2 Tagwerk Wiesen stiftete, die Sandwiesen ob Volkersdorf, zu einem Jahrtag“. Noch 1511 gab Dorothea Scherb von Neukirchen 20 fl. (etwa 600 RM nach heutigem Wert) zur Ausrichtung eines Jahrtages. Unter diesen Stiftungen befanden sich auch manchmal sogenannte „Immerkühe“. Bares Geld war um jene Zeit oft rar, Grundstücke mochte man auch nicht immer gern hergeben, so griff man zu der Auskunft,| daß man eine gute Kuh stiftete. Diese wurde dann irgendeinem Liebhaber übergeben, der davon den vollen Nutzen haben, aber jährlich einen bestimmten Betrag an Geld oder Wachs an die Kirche zu leisten hatte. Ging die Kuh ab, so mußte er aus eigenen Mitteln eine neue Kuh bereitstellen, so daß die Kuh gleichsam „immer“ oder „ewig“ da war. Daher der Name „Immerkühe“ oder, wie sie anderwärts auch hießen, „Ewigkühe“ oder „Eiserne Kühe“. Von einer solchen Kuh lesen wir in dem vorhin erwähnten Verzeichnis von 1511: Jakob Bauer von Brodswinden gibt (an die Kirche) von einer Immerkuh 1 Pfund Wachs an Viti (= St. Veitstag, 15. Juni). Bei der Sebastiansstiftung befanden sich 1523 nicht weniger als 8 solche Kühe.

 Sonst gab es noch allerlei Rechte, aus denen die Kirche Einkünfte bezog. So kommt 1577 ein „Gattergeld“ vor, das 22 Haushaltungen in Sachsen zu entrichten hatten, d. h. eine Geldausgabe, die eingesammelt werden mußte und die über den „Gatter“ im Hofe hinausgereicht werden mußte. Sie ertrug jährlich etwa 14 fl. (nach heutigem Geldwert rund 200 RM). Auch der Pfarrer hatte diese Abgabe zu leisten. Ferner hören wir von einem „Mistrecht“, das auf 3 Grundstücken ruhte und einiges zur Kirchenkasse trug.

 Die Verwaltung des Kirchengutes geschah durch vier Gotteshauspfleger, die vom Pfarrer und von der Gemeinde „gesetzt“, d. h. nach gegenseitiger Beratung ausgewählt und vom Pfarrer „mit Treuen an Eidesstatt“ verpflichtet wurden. Sie behielten dieses Amt in der Regel längere Zeit. Eine Entschädigung erhielten sie dafür nicht; es wurde ihnen höchstens bei auswärtigen Geschäften ein bescheidenes Zehrgeld zugebilligt. Irgendeine obrigkeitliche Bestätigung war nicht vorgesehen. Als die Pfarrei 1406 in eine markgräfliche und eine nürnbergische Hälfte auseinandergerissen wurde, wählte man je zwei Gotteshauspfleger aus den markgräflichen und aus den nürnbergischen Orten der Pfarrei.

 Alljährlich hatten die Gotteshauspfleger Rechnung abzulegen. Um das Jahr 1425 tat man dies regelmäßig am 3. Tag nach „Obersten“ (= nach Epiphanias, 6. Jan.), also an St. „Erhardstag“, wie es auch hieß, d. i. am 8. Januar (bei der Zählung „dritter Tag“ ist der Epiphaniastag noch mitgerechnet nach damaliger Zählungsweise). Die Abhör der Rechnung erfolgte in der „Pfarre“ durch den Pfarrer „und wer von der Gemeinde dazu geschickt“ wurde. Zugegen war wohl von alters her stets ein Chorherr vom Gumbertusstift als Vertreter des Kirchenpatronates. Später wurde auch ein Vertreter von Nürnberg zugelassen, entweder vom Reichen Almosen oder von der Pflegschaft Lichtenau. Da die markgräfliche Regierung daraufhin| ein gleiches Recht beanspruchte, ergaben sich viele Streitigkeiten, wie später noch berichtet werden wird.

 Zur Rechnungsabhör gehörte ehedem auch eine entsprechende „Zehrung“, bei der sich die Gotteshauspfleger samt den abhörenden Herren mit Speisen und Getränken gütlich tun durften. Es ging dabei stets hoch her, und der erste Posten unter den Ausgaben in der nächsten Rechnung erreichte immer eine beträchtliche Höhe. Immer wieder ergingen darum im Laufe der Zeit Weisungen der vorgesetzten Stellen, dabei das richtige Maß einzuhalten. So heißt es 1425, daß nicht mehr als ein halber Gulden (Geldwert für heute etwa 20 RM) verzehrt werden dürfe; was darüber hinausging, hätten die Beteiligten selbst zu bezahlen.

 Rechnungen sind im Archiv der Pfarrei Sachsen erst seit dem Jahre 1495 vorhanden, aber bei weitem nicht vollzählig.

 Am Ende der alten Zeit um 1511 besaß die Kirche von Sachsen folgende Grundstücke:

2 Tgw. Wiesen am Steinfurt (bei Volkersdorf).
2 Tgw. Wiesen, am Sand gelegen (bei Volkersdorf).
1/2 Tgw. Wiesen am Steinfurt.
1 Morgen Acker und Wiesflecklein am Kalkofen bei Alberndorf.
1 Morgen Acker und 1 Wiesflecklein (Ort nicht angegeben).
3 Tgw. Wiesen an der „Selwend“.
1/2 Tgw. Wiesen auf der Treib (wohl bei Volkersdorf).
1 kleines Wiesflecklein bei Rutzendorf, „ist um Gottes willen an das Gotteshaus gegeben“ (sog. Kirchturmspitze).
3 Tgw. Wiesen bei Bechhofen „bei der Teufelswag“.

 Neben diesen Grundstücken werden in dem Verzeichnis von 1511 noch verschiedene Abgaben benannt, die auf Grundstücken anderer Leute ruhten und an die Kirche zu leisten waren; so von 9 Grundstücken 10 Pfund Wachs, von einem Acker am Mühlrangen 1 Maß Wein als „Speisewein“ am Gründonnerstag, außerdem noch geringe Geldleistungen.

 Über das Kirchengut in neuerer Zeit wird S. 209 berichtet werden.


16. Die Kirche in Neukirchen

 Da die „Kirche“ dem Orte den Namen gab, ist als sicher anzunehmen, daß dort schon sehr früh eine Kapelle oder Kirche errichtet wurde, wenn nicht gleichzeitig mit der Gründung der Ortschaft, so doch bald darauf. Erbauer waren vermutlich die Herren von Vestenberg. Als| „neue“ Kirche wurde sie bezeichnet im Gegensatz zur alten Kirche in Sachsen, zu der sie immer im Filialverhältnis stand. Das jetzige Kirchengebäude geht in seinem Grundstock sichtlich auf ein ähnlich hohes Alter wie die Mutterkirche in Sachsen zurück, da sie ähnliche, jetzt allerdings fast ganz verwischte Bauformen zeigt. Doch fehlen hierzu alle urkundlichen Nachrichten. Die Länge der Kirche beträgt 13 m, die Breite 11 m, die Höhe mit Dach etwa 12 m. Ein Dachreiter mit einer Glocke war wohl schon in ältester Zeit aufgesetzt.

 Als Kirchenheilige werden im Salbuch der Pfarrei Sachsen von 1450 die beiden Apostel „Simon und Judas“ genannt, deren gemeinsamer Gedenktag auf den 28. Oktober fällt. Gemeint ist Simon von Kana oder, wie er auch heißt, Simon der Eiferer; und Judas, mit den Beinamen Thaddäus und Lebbäus. In späterer Zeit erscheinen jedoch „Peter und Paul“ als Kirchenheilige, ohne daß ein Grund hierzu ersichtlich ist. Als Tag des Kirchenheiligen (Patrocinium) wurde jedenfalls auch weiterhin „Simon und Judae“ (28. Okt.) gefeiert, allerdings unter dem Namen „Herbstkirchweih“. Die eigentliche und richtige Kirchweih („Kerbei“ oder „Kerbeihe“, wie man in den alten Akten liest) fiel einst auf den Sonntag vor Margareten, also vor dem 13. Juli. Später wird der Sonntag nach Mariae Heimsuchung genannt, also nach dem 2. Juli. Beide Angaben kommen so ziemlich auf die gleiche Zeit heraus. Auch Peter und Paul, nach denen sich heute die Kirchweihfeier richtet, liegt nicht weit davon (29. Juni).

 An den beiden Kirchweihtagen wurde stets ein feierlicher Gottesdienst in Neukirchen gehalten. Gleiches geschah am „Aufertag“, dem Auffahrtstag, d. i. Christi Himmelfahrt. Auch ein Hagelfeiertag mit Flurumritt wurde im Laufe des Sommers gehalten. Außerdem hören wir von einer „Wochenmesse“ in Neukirchen; nach Ausweis der alten Rechnungen kam wöchentlich einmal ein Kaplan von Sachsen nach Neukirchen, um dort eine Messe zu lesen. Das Salbuch von 1450 verzeichnet noch zwei Ablässe, die man sich in Neukirchen erwerben konnte, wenn man sich am Tag der 10000 heiligen Märtyrer (22. Juni) und am Tag der 11000 Jungfrauen (21. Okt.) in der Kirche einfand und vor dem Altar bestimmte Andachtsübungen verrichtete.

 Das Kirchengut, der „Heilige“, wurde von zwei aus der Gemeinde erwählten Heiligenpflegern verwaltet, die jährlich vor dem Pfarrer von Sachsen und vor den Gemeindegliedern Rechnung zu legen hatten. Als Tag der Rechnungsabhör erscheint bald der Sonntag Jubilate, bald der Feiertag Peter und Paul, bald ein anderer Tag. Die Gemeinde war sehr darauf bedacht, die Einkünfte ihres Kirchleins zu vermehren und das Vermögen sicherzustellen.| Darum kaufte man vor allem Wiesen an. So hören wir i. J. 1507 von einer Wiese „im Lottersee“ zwischen Lichtenau und Herpersdorf, von einer Wiese „auf der Au“ (bei der Aumühle), von einer solchen bei der „Wilden Grub“ (bei Rutzendorf), von einer „im Steinfurt“ (bei Volkersdorf). Letztere wurde 1519 gegen einen großen Acker von vier Morgen bei der Büchenmühle umgetauscht. Im Jahre 1522 wurde eine Wiese von Hans Weiß in Volkersdorf um 15 fl. (nach heutigem Geld etwa 450 RM) erworben. Später wurden auch Wälder angekauft und Geld auf Zinsen ausgeliehen. An Kirchweihen und anderen Feiertagen wurden Opfer „auf die Tafel“ gelegt, Geld oder Flachs, Eier, Käse u. a., die dann für die Kirchenkasse verwertet wurden. Die Kirche zu Immeldorf hatte jährlich zwei Pfund Wachs zur Kerzenbereitung zu liefern. Man hielt sogar längere Zeit Bienen, um für diesen Zweck Wachs zu gewinnen, wie aus den Kirchenrechnungen ersichtlich ist. Ebenso hielt man für das Gotteshaus Schafe, um aus dem Verkauf von Wolle und Jungschafen Einkünfte zu erzielen. So befand sich die Kirchenstiftung stets in bestem Stande und konnte mit der Zeit noch reichliche Überschüsse erzielen.

 Die Einnahmen dienten dazu, das Kirchlein in gutem Stande zu erhalten, die Ausgaben für die Gottesdienste zu bestreiten, die Geistlichen für ihre Amtsverrichtungen zu entschädigen u. dgl. Auch die „Zehrung“ bei der Rechnungsabhör wurde nicht vergessen, wobei sich sämtliche „Nachbauern“ (Nachbarn) von Neukirchen zu beteiligen pflegten.

 Über die spätere Geschichte siehe S. 215.


17. Die Sebastians-Bruderschaft und ihre Kirche.

 Bis zum Jahre 1813 stand im Kirchhof zu Sachsen noch die alte Kapelle der Sebastians-Bruderschaft. Man konnte sie wohl eine Kirche nennen, denn sie hatte einen erheblichen Umfang und glich einer kleinen Dorfkirche. Der Chor dieser Kapelle befand sich auf der Stelle, wo heute das Gefallenen–Denkmal steht; das Gemäuer erstreckte sich von da aus in gerader Richtung gegen Westen, so daß die Nordwestecke des Baues nahe an die heutige Südostecke der Hauptkirche heranreichte. Überreste von alten Grundmauern, die bei der Aushebung der Gräber immer wieder gefunden wurden, bestätigen den Umfang der Kirche.

 Wann die Kirche gebaut wurde, läßt sich nicht genau bestimmen. Es wird berichtet, daß über der auf der Westseite befindlichen Türe| die Jahreszahl 1463 eingemeißelt gewesen sei. Um diese Zeit ist jedenfalls der Bau ausgeführt worden. Er scheint sich aber längere Zeit hinausgezogen zu haben, denn die Einweihung der Kirche erfolgte erst 1491 am Johannistag (24. Juni) durch den Würzburger Weihbischof Georius (eigentlich Bischof von Nicopolis, im damals türkischen Gebiet), wobei der Pfarrer Johannes Wagner die erste Messe hielt. Geweiht wurde die Kirche zu Ehren des Schutzheiligen der Bruderschaft, des hl. Sebastian, außerdem noch zu Ehren des hl. Wolfgang und der 14 Nothelfer, der Heiligen Martin, Wendelin, Kilian, Bonifatius und Rochus. Reliquien waren im Altar verwahrt von den Heiligen Wolfgang, Sebastian, Martin, der Jungfrau Helena und den 14 Nothelfern.
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 In den alten Rechnungen über die Kirche wird von einer Frühmesse gesprochen. Danach scheint täglich eine Messe in der Kirche gelesen worden zu sein. Das entspricht ganz dem Zweck, zu dem einst die Sebastians–Bruderschaft gegründet wurde. Solche Bruderschaften erfreuten sich in jener Zeit, etwa seit dem Jahre 1400, großer Beliebtheit. Sie waren eine Ausprägung der damaligen Frömmigkeit, die beherrscht war von der Furcht vor dem Fegfeuer nach dem Tode. Um seine Seele aus dieser Qual zu erretten, machte man allerlei Stiftungen, brachte Opfer und übte sich in vielen und langen Gebeten (Rosenkränzen u. a.). Vor allem aber erstrebte man durch das heilige Meßopfer Gnaden und Segnungen sich zuzueignen. Dazu stiftete man gern „Jahrtage“ zu dem Zweck, durch jährliche Messen das Heil seiner Seele sicherzustellen. Zu gleichem Zweck gründete man auch „Bruderschaften“, bei denen die Mitglieder sich verpflichteten, durch Gebete, Opfer und regelmäßige Messen, besonders auch beim Tode der Mitglieder, nach Kräften Vorsorge für die Ewigkeit zu treffen. Es waren somit die Bruderschaften, wie jemand gesagt hat, eine Art „Versicherungsanstalten für das Seelenheil“, damit die Seelen der „Brüder“ und der „Schwestern“ möglichst vor dem Fegfeuer bewahrt oder doch baldigst daraus erlöst würden. In Ansbach gab es eine ganze Reihe solcher Bruderschaften; die vornehmste war die von dem Markgrafen und Kurfürsten Friedrich I. gegründete, die sich auch nach dem hl. Sebastian nannte. Vielleicht war diese das Vorbild zu der Bruderschaft in Sachsen. In einem alten Verzeichnis der Toten aus der Sachsener Bruderschaft ungefähr aus dem Jahre 1500 werden über 100 Namen von Männern aufgezählt, zu denen noch die Namen ihrer Frauen hinzuzurechnen sind. Die Mitglieder setzten sich aus der ganzen ehemaligen Pfarrei zusammen. Bedeutsam ist eine Notiz von 1518, worin es heißt: „So oft ein Bruder oder eine Schwester in der Bruderschaft stirbt, soll man solche gestorbene Person an einem Sonntag in der Pfarrkirche mit| einer Messe die Loßletz (letzte Lektion) besingen als an einem Tag, so man einem ein Opfer (Meßopfer) sollt halten; welcher aber mehr Messen wollt lassen halten, soll es von seinem Gut ausrichten.“

 Unter dem Chor der Sebastians-Kirche hatte man eine Krypta angelegt, d. h. eine unterirdische Kapelle. Der an dieser Stelle abfallende Hang im Friedhof bot dazu bequeme Möglichkeit, besonders auch für den Eingang an der Ostseite. Die Krypta ist heute noch vorhanden, unmittelbar unter dem Gefallenen-Denkmal, wenn sie auch seit der Reformation nicht mehr als Kapelle benützt wird; sie wurde eine Zeitlang sogar als „Keller“ gebraucht und hat davon heute noch den Namen im Munde der Leute. Der Gedanke zur Anlage einer solchen Krypta kam wohl über Ansbach, wo sich unter der Gumbertuskirche von alter Zeit her eine Krypta befand und noch befindet. Auch die Kirche in Roßtal, die ebenfalls eine Krypta besitzt, kann anregend gewesen sein. Die Sachsener Krypta war freilich ein ganz einfach gehaltener Raum mit einem schlichten Steingewölbe und zwei schmalen Fensterschlitzen. Doch stand ein Altar darin, der – jedenfalls auch im Jahre 1491 – zu Ehren des hl. Bischofs Erhard, des Bekenners Nicolaus, der Jungfrau Ottilie und des Bekenners Jodocus (Jobst) geweiht worden war. Im Altar waren Reliquien des hl. Erhard, des hl. Alban und der 10000 Märtyrer (des „Achatius und Genossen“) verwahrt. Mit dem Altar war ein Ablaß verbunden, d. h. ein Nachlaß von Fegfeuerstrafen, wenn jemand an den genannten Heiligentagen des Erhard, Nikolaus, Jodocus und der Ottilie (8. Jan., 6. Dez., 13. Dez.) den Altar besuchte und opferte (Gebet und Gaben).

 Aus Stiftungen und Opfern brachte die Bruderschaft trotz der Ausgaben für Messen, Lichter u. a. ein ganz hübsches Vermögen zusammen, so daß sie in der Lage war, eben dieses Gotteshaus mit der Krypta zu errichten. Sie erhielt aber auch Grundbesitz. Im ältesten Verzeichnis um das Jahr 1500 lesen wir:

„Wiese am Steinfurt“ (bei Volkersdorf), von deren Ertrag ein Teil zu vierteljährlichen Brotspenden an arme Leute verwendet werden sollte.
„Wölfleinswiese“ (ohne nähere Angaben).
„Eine Wiese zu Gößeldorf“, von der jährlich ein Teil des Pachtertrages an die Frühmesse zu Brodswinden abzugeben war.
„Ein Wieslein bei der Erlmühle, das Werlein genannt“, gestiftet von Michel Miltner von der Erlmühle „zu einer ewigen Frühmesse“ bei der Bruderschaft des hl. Sebastian. – Dazu kam später
„Eine Wiese unter dem Pfarrgarten“, 1513 erwähnt, und
„Eine Wiese am Büchenbach“, 1522 angekauft.
| Außer den Grundstücken werden als Besitz der Bruderschaft noch aufgeführt eine Anzahl „Immerkühe“ (siehe S. 72). Ferner wurden zur Wachsgewinnung Bienen gehalten. Endlich wurden Schafe gegen bestimmte Abgaben ausgeliehen, z. B. im Jahre 1523 an den Wirt zu Leidendorf 18 Schafe gegen eine Leistung von 51/2 fl. (etwa 160 RM heute), an einen Bauern zu Weiherschneidbach ebenfalls 18 Schafe, an andere noch 12 Schafe. Bei der „Einschäftung“ (Aufnahme) in die Bruderschaft wurde entweder Geld gegeben oder eine Kuh gestiftet oder ein wertvolles Kleidungsstück („Röcke“) dargereicht oder sonst etwas geopfert.

 Für die Folgezeit siehe S. 234.


18. Alte Kapellen

 Bei einer Stiftung, die der Ritter Konrad von Heideck i. J. 1277 machte, war unter anderem vorgesehen, daß ein „Licht“ (offenbar ein Ewiges Licht) in der Kapelle St. Oswald unterhalten werden sollte. Eine Kapelle dieses Namens ist sonst innerhalb des damaligen Pfarrbezirkes nicht bekannt. Dagegen erscheint im Salbuch der Pfarrei von 1450 eine andere Kapelle, in deren Altar Reliquien des „Königs Oswald“ aufbewahrt wurden, das ist die Kapelle St. Kunegunde. Auffallenderweise wurden in dieser Kapelle keine Reliquien der hl. Kunegunde aufbewahrt, so daß der Schluß nahe liegt, daß wir es hier mit der einstigen Kapelle St. Oswald zu tun haben, die vielleicht bei irgendeiner Gelegenheit neu geweiht und dabei auch zu Ehren der hl. Kunegunde bestimmt wurde.

 Diese Kapelle stand wahrscheinlich westlich vom Kirchturm nahe an der dortigen Kirchhofmauer. Dort wurden bei der Anlage eines Brunnens noch Grundmauern gefunden, deren Vorhandensein nicht anders erklärt werden kann, als daß hier Überreste einer alten Kapelle zum Vorschein kamen. Diese Kapelle war es dann auch, die nach der Reformation als „Beinhaus“ verwendet wurde, d. h. zur Aufbewahrung der bei Wiederbenützung von Gräbern ausgegrabenen Totengebeine; denn von einem besonders erbauten Beinhaus ist sonst nirgends die Rede. Als Pfarrer Roth i. J. 1763 für seinen Pfarrhof ein Hofhäuslein baute, wurde dazu „das hinter der Kirche befindliche alte Gemäuer von dem verfallenen sog. Beinhäuslein verwendet“, wie es wörtlich in den Akten heißt. Die noch vorhandenen Gebeine wurden wohl daneben vergraben; denn dort wurde noch in der Gegenwart gelegentlich eine große Menge gefunden.

|  In der Kunigunden-Kapelle wurden außer den schon genannten Reliquien St. Oswalds noch hl. Überreste verwahrt vom hl. Sixtus, von den 10000 Märtyrern und ein Stück von dem Stein, den „des Herrn Haupt berührte am Abend, als er verraten wurde“ (gemeint ist wohl, als er im Garten Gethsemane auf sein Angesicht niederfiel). Als Kirchweihtag wurde für die Kapelle der Sonntag nach Ostern gefeiert, jedoch nur „bis Mittag“.

 Im Jahre 1520 wurde bei der Rechnungsabhör im Pfarrhof zu Sachsen eine Kapelle St. Lienhard bei Sachsen erwähnt. Pfarrer Paulus beklagte sich damals, daß „die in der Gemein zu Sachsen“ sich unterfingen, selbständig Pfleger über die Kapelle zu setzen, ohne sich mit dem Pfarrer darüber zu benehmen. Die Leute antworteten, solche Verwaltung sei ihnen vor etwa 26 Jahren durch die Nürnberger Herrschaft (in Lichtenau) bewilligt worden. Worauf ihnen der Bescheid erteilt wurde, daß sie sich stets mit dem Pfarrer zu benehmen hätten und ihm auch Rechnung ablegen müßten. Demnach scheint die Kapelle etwa um das Jahr 1494 erbaut worden zu sein, offenbar von den Bürgern der Gemeinde Sachsen, selbständig und aus eigenen Mitteln. Da aber von „Gefällen“ die Rede ist, die in dieser Kapelle geopfert wurden, so mußte selbstverständlich eine geordnete Verwaltung und Verrechnung statthaben. Von einer Weihe der Kapelle ist nichts bekannt. Doch war sie jedenfalls dem hl. Leonhard zu Ehren errichtet worden, dessen Gedenktag auf den 6. November fällt. St. Leonhard galt damals als Schutzpatron für die Landwirtschaft und besonders für das Vieh; er wurde hauptsächlich in Franken und Altbayern verehrt, und war ein richtiger „Bauernheiliger“.

 Wo seine Kapelle stand, ist völlig unbekannt. Es heißt nur „bei Sachsen“. Vermutlich war es eine Feldkapelle, wie man solche heute noch vielfach in katholischen Gegenden findet, meist an einem viel benützten Feldweg.

 Hinter Zandt, an der Stelle, wo die Fluren der drei Ortschaften Zandt, Großbreitenbronn und Bammersdorf zusammenstoßen, stand ehedem eine Kapelle, deren Grundmauern noch um 1890 sichtbar waren, die „Stephans-Kappel“, wie sie auf alten Karten genannt wird. Sie war, wie ihr Name besagt, dem hl. Stephan gewidmet, einem besonders in der Pfarrei Sachsen viel verehrten Heiligen. Näheres ist uns über die Kapelle nicht bekannt; das Feld ringsum heißt heute noch das „Kappelfeld“.

|  Die Anhöhe hinter dem Schulhaus in Zandt führt den Namen „Kirchenbuck“. Warum, konnte nicht ergründet werden. Von einer Kapelle oder Kirche auf dieser Anhöhe ist weder mündlich noch schriftlich auch nur das geringste überliefert. Vielleicht hängt der Name damit zusammen, daß die Leute gern, zumal bei schlechtem Wetter, über diesen „Buck“ und weiter über Oberrammersdorf zur Kirche nach Sachsen gehen, obwohl der eigentliche Kirchenweg ganz anders läuft.


19. Der alte Kultus

a) Das geistliche Amt

 Ein Schiedsgericht, das 1432 zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen dem Pfarrer Schedel und der Gemeinde eingesetzt war, gibt uns einen klaren Einblick in die Amtstätigkeit der damaligen Geistlichen. Der Pfarrer zu Sachsen hatte danach alle Wochen drei oder vier Messen in der Kirche zu halten oder sie durch seinen Gesellen (Kaplan) halten zu lassen, im Winter um 2 Uhr auf den Tag (= eine Stunde nach Tagesanbruch, gemäß der Nürnberger Zeitrechnung), im Sommer um 3 Uhr aus den Tag (= zwei Stunden nach Tagesanbruch). Weiter sollte er an allen Sonn- und Feiertagen „eine Predigt tun“ oder tun lassen, an sämtlichen Heiligennächten wie an allen Samstagnächten die Vesper singen zu rechter Vesperzeit, damit das Pfarrvolk zugegen sein könne (also nicht zu früh, etwa schon am Nachmittag, aber auch nicht zu spät, sondern, wie man damals das Wort „Nacht“ verstand, um die spätere Abendzeit). Den Sterbenden sollte er „ohne Verzug, es sei früh oder spät“, die heiligen Sakramente (heiliges Abendmahl und Letzte Ölung) reichen, ebenso die Kinder, die man zur Taufe brachte, „gütlich und ohne Verziehen taufen und seine Arbeit derweilen unterwegs lassen“. „Desgleichen soll er auch tun, wenn die Leute zur Ehe greifen.“ Wenn Frauen „aus dem Kindbett gehen“, hatte er sie „einzuleiten“, d. h. in das Gotteshaus zu geleiten und dort auszusegnen. Weiter hatte er Beichte zu „hören“, sonderlich in der Fastenzeit (Passionszeit), ohne einen Unterschied zwischen arm und reich zu machen, zu „ziemlicher Zeit“ (= zu geeigneter Zeit). Dabei sollte er die Leute „gütlich und bescheiden, ohne Zorn und Beschämung ausrichten und tugendlich anweisen und einem jeglichen eine heilsame Buße aufsetzen nach Vernunft und Gewissen“. „Auch wenn man dem Pfarrer Seelgerät (Reichnisse für eine besondere Totenfeier) gibt, soll er den 7. und 30. über das Grab gehen“ (am 7. und 30. Tag das betreffende| Grab besuchen zur Weihe und Segnung). – Pfarrer Schedel hatte es an Treue in seinem Amte sehr fehlen lassen, weshalb ihm seine Pflichten in der vorbezeichneten Weise eingeschärft werden mußten.

 Wie in Sachsen, hatte der Pfarrer auch in Immeldorf seine Amtspflichten, die er entweder selbst oder durch seinen Kaplan auszurichten hatte. Er sollte dort alle Sonn- und Feiertage eine Messe halten, ebenso während der Fastenzeit an jedem Mittwoch. Am Abend vor St. Georgen (dem Kirchenheiligen in Immeldorf) mußte ein Vespergottesdienst gehalten werden, an der Kirchweih sogar zwei. An zwei Tagen vor Oculi und an einem Tag nach Palmsonntag war Beichte zu hören.

 Von den Wochenmessen in Neukirchen und anderen Gottesdiensten dort ist schon gesagt worden.


b) Jahrtage, Seelenmessen und Ablässe

 Das Hauptanliegen der Gläubigen damaliger Zeit war, wie schon hervorgehoben wurde, die Sorge um die Seele und im Zusammenhang damit die Rettung aus den Fegfeuerqualen. Hierzu sollten die sogenannten guten Werke dienen, wie das Fasten, die Opfer in den Kirchen, Almosen, Stiftungen, Rosenkranzgebete usw. Da man aber fühlte, daß das alles nicht ausreichte, so wollte man noch etwas Besonderes leisten, um ganz sicher zu gehen. Von einem Weg ist bereits ausführlicher gehandelt worden, von den Bruderschaften, wie eine solche in Sachsen in der Sebastiansbruderschaft bestand. Einen anderen Weg bedeuteten die Jahrtage, die Seelenmessen und die Ablässe.

 Der Messe schrieb man besondere Heilwirkung zu, denn in der Messe wurde ja nach damaliger Anschauung das heilbringende Opfer Christi wiederholt. Dieses Opfer kam den Lebenden zugute, wenn sie sich an der Feier der Messe betend beteiligten oder gar Messen stifteten; es entfaltete aber seine Segenswirkung noch über das Leben hinaus, wenn es für Verstorbene dargebracht wurde. Darum versäumte man nie, für die Abgeschiedenen eine und womöglich mehrere Seelenmessen lesen zu lassen, Totenmessen, wie sie heute noch in der katholischen Kirche üblich sind. Es wurden aber auch dauernde Messen für die Verstorbenen gestiftet. Ritter Konrad von Heideck gab 1277 eine Wiese zu Seebrunn an die Kirche zu Sachsen, damit der dortige Pfarrer allwöchentlich zwei Messen für die „verstorbenen Gläubigen“ in der St. Oswaldkapelle halte. Die von der Sebastiansbruderschaft in ihrer Kirche gestiftete Frühmesse wird einen ähnlichen Zweck gehabt haben. Mit den Totenmessen war öfters eine „Vigilie“ verbunden, d. h. ein Gottesdienst am Abend zuvor. Weiter liebte| man eine „Memorie“, d. h. ein öffentliches Gedenken der Toten von der Kanzel im Anschluß an die Sonntagspredigt.

 Vermögende Gemeindeglieder suchten sich nun aber den Segen des erlösenden Meßopfers dauernd für sich und ihre Familie zu sichern, indem sie einen Jahrtag stifteten. Sie übergaben der Pfarrei oder der Kirche bestimmte Grundstücke, Kapitalien oder jährliche Einkünfte aus ihren Gütern mit der Auflage, dafür alljährlich am Todestag der Betreffenden eine oder auch mehrere Messen zu halten zum Heil ihrer Seelen. So stiftete z. B. Hans Seußner von Hirschbronn im Jahre 1495 mit seiner Frau einen Jahrtag, indem er 29 fl. rheinisch (nach heutigem Geldwert etwa 900 RM) aussetzte, wofür dann alljährlich an drei Quatembern (= vierteljährlichen Fasttagen) je eine Messe gelesen und eine Memorie gehalten, am 4. Quatember aber zwei Messen mit vorausgehenden Vigilien zu drei Lektionen vollzogen werden sollten. Neben dem amtierenden Geistlichen sollten dabei auch der Kaplan und der Glöckner mit Gebühren bedacht und den Armen Almosen dargereicht werden. In dem schon oft angeführten Salbuch der Pfarrei Sachsen von 1450 finden wir sowohl für Sachsen als für Immeldorf eine lange Reihe von Jahrtagen vorgetragen. Als Beispiele seien hervorgehoben: Klaus Priester von Sachsen mit Frau und Sohn eine Vigil und vier Messen jährlich; Kunz Hystmann von Alberndorf zwei Messen; Fritz Schmid von Ratzenwinden und Kinder zwei Messen; Peter Schmid von Rottmannsdorf zwei Messen; Pinhenslein und Erben drei Messen und Gedenken im Gottesdienst; Kunz Schmid und Frau von Sachsen zwei Messen, eine Vigilie und Umgang durch die Kirche mit Weihwasser und Weihrauch.

 Eine besondere Einrichtung der Kirche war der Ablaß. Durch bestimmte Leistungen, wie Gang zu einem bestimmten Gotteshaus mit entsprechenden Gebeten und Opfern, konnte man sich einen Anteil an den guten Werken der Heiligen zueignen und damit die Fegfeuerstrafen vermindern. So war in der Krypta unter der Sebastianskirche, wie schon gesagt wurde, ein Ablaß zu erwerben, ebenso in der Kirche zu Neukirchen. Für das Gotteshaus zu Immeldorf sind zweimal päpstliche Ablaßbriefe ausgestellt worden, 1360 und 1459.


c) Heiligenverehrung

 Zur mittelalterlichen Frömmigkeit gehörte vor allem die große Verehrung der Heiligen. Voran stand, besonders im späteren Mittelalter, Maria, die heilige „Jungfrau“, die „Gottesmutter“. Sie wurde auch in Sachsen bei der Neuweihung der Kirche 1323 dem alten Schutzpatron St. Alban vorangestellt. Natürlich bildete für jede Gemeinde der Kirchenheilige einen Gegenstand besonderer Verehrung,| so für Sachsen der heilige Alban, für Immeldorf der heilige Georg, für Brodswinden der heilige Sixtus. Ihm wurde in der Gemeinde ein besonderer Feiertag gewidmet, das sogenannte Patrocinium, d. h. das Fest des Kirchenpatrons. In Sachsen fiel dieses Fest auf den 22. Juni als den Albanstag. Dieser Tag galt späterhin als zweite Kirchweihe, fiel aber mit der Zeit aus. Die eigentliche Kirchweihfeier traf auf den Sonntag nach Mariä Himmelfahrt, also nach dem 15. August. Ob dies von alters her der Kirchweihtag war oder ob er erst später so gelegt wurde, kann nicht entschieden werden. Es ist möglich, daß er erst seit 1323 so bestimmt wurde, nachdem damals die Kirche an erster Stelle zu Ehren der Maria geweiht worden war. In neuerer Zeit bezeichnete man als Kirchweihtermin den Sonntag vor Bartholomäus, also vor dem 24. August, was annähernd auf den gleichen Tag herauskommt. Diese andere Bezeichnung ist vermutlich deshalb gewählt worden, weil seit 1715 Mariä Himmelfahrt in Sachsen nicht mehr gefeiert wurde, wohl aber noch der Bartholomäustag. Übrigens tauchte vorübergehend auch die andere Kirchweihfeier nach 1700 wieder auf; im Jahre 1748 heißt es: „Erste Kirchweih ist Montag vor Johannis“, also vor dem 24. Juni, wobei der Montag um deswillen genannt wurde, weil damals am Sonntag keine öffentlichen Lustbarkeiten (Tänze usw.) stattfinden durften.

 Für die Kirche in Sachsen wurde 1323 noch ein dritter Kirchenheiliger genommen, nämlich St. Stephanus, der erste Märtyrer der christlichen Kirche. Sein Gedenktag, der zweite Weihnachtsfeiertag, wurde darum in der Pfarrkirche besonders hoch gefeiert mit Gottesdiensten, Darbringung von Opfern und Gebeten, um sich die außerordentlichen „Gnaden und Segnungen“ dieses Heiligen zu erwerben. Stephanus galt vor allem als Schutzpatron der Pferde und war schon darum auf dem Lande sehr beliebt.

 Nachstehend sei über die wichtigsten hier in Betracht kommenden Heiligen das Notwendigste mitgeteilt:

 Maria, Peter und Paul, Simon und Judas, Johannes der Täufer (24. Juni) und Stephanus sind aus der Heiligen Schrift zur Genüge bekannt, weshalb über sie nichts weiter gesagt zu werden braucht. Über den heiligen Alban wurde schon in dem Abschnitt von der Gründung der Pfarrei Sachsen geredet.

 Sebastian soll in Frankreich geboren und in Italien erzogen worden sein. Als Hauptmann der kaiserlichen Leibwache soll er offen seinen Christenglauben bekannt, deshalben an einen Baum gebunden und von Bogenschützen mit Pfeilen durchschossen worden sein, bis er für tot liegen blieb. Aber er sei wieder genesen, dann von dem bekannten Christenverfolger Diokletian zum Tode durch Stockschläge verurteilt worden. Sein Leichnam sei in den großen Schmutzkanal zu| Rom geworfen, aber von einer Christin wieder herausgezogen und bei Rom beerdigt worden. So erzählt uns die Sage aus dem Jahre 288 n. Chr. Sein Todes- und Gedenktag ist der 20. Januar. Er wurde als Helfer in Todesnot von den Sterbenden gern angerufen, weshalb sich auch die Bruderschaft in Sachsen nach ihm benannte.

 Georg, der Ritter, soll zur Zeit der Christenverfolgungen unter den römischen Kaisern gelebt und im Jahre 303 ritterlich sein Leben für den Herrn gelassen haben. Sein Bild ist ganz von Sagen und Legenden umwoben. Er wird meist als der Held dargestellt, der dem Lindwurm, dem „alten Drachen“, die Lanze in den Rachen stößt. So soll er nämlich einst eine verlassene Königstochter aus der Gewalt eines Drachen errettet haben. Als Schutzherr aller Verlassenen und Bedrängten wurde er darum gern angerufen. Seine Heldengestalt fand überhaupt den Beifall unserer Vorfahren.

 Oswald war ein englischer König, der vor seinen Feinden nach Schottland fliehen mußte. Er konnte aber zurückkehren und über seinen Gegenkönig einen glänzenden Sieg erringen, weil er vor der Schlacht ein Kreuz aufgerichtet und vor allem Kriegsvolk den „wahren Gott“ um Schutz und Hilfe angerufen hatte. Er soll sich dann sehr um die Ausbreitung des Christentums bemüht, aber schließlich in einer Schlacht im Jahre 642 sein Leben verloren haben. Sein Gedenktag ist der 4. August.

 Leonhard, ein fränkischer Edelmann, hatte sich nach seiner Bekehrung als Einsiedler in einem Walde niedergelassen und ein Bethaus gebaut, aus dem hernach ein berühmtes Kloster erwuchs. Er hatte seine besondere Freude daran, für die Gefangenen und Eingekerkerten zu wirken. Später wurde er als Pfleger der Landwirtschaft und Beschützer der Pferde und Rinder verehrt. Er starb im Jahre 559 am 6. November. Letzteres ist darum auch sein Gedenktag.

 Sixtus, ein Papst, hielt trotz des Verbotes des Kaisers Valerian einen feierlichen Gottesdienst in den unterirdischen Gewölben zu Rom (Katakomben), wurde dabei von eingedrungenen Soldaten ergriffen, mit seinen Diakonen vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt, auch auf der Stelle enthauptet, am 6. August 258.

 Kunegunde war die Gemahlin des Kaisers Heinrichs II. und führte mit ihrem Manne ein christlich frommes Leben. Der Kaiser hatte im Jahre 1007 das Bistum Bamberg gegründet. In dem dort hernach erbauten Dome liegt er mit seiner Gemahlin begraben. Ihre Standbilder, in Stein gehauen, sind an der Ostpforte des Domes zu sehen. Weil Kunegunde kinderlos blieb, wurde sie als Beschützerin der Jungfräulichkeit verehrt. Ihr Gedenktag ist der 3. März.

 Die 14 Nothelfer, eine Zusammenstellung von zweimal sieben Heiligen, gelangten erst gegen das Ende des Mittelalters zu besonderer| Verehrung. Es sind meist weniger bekannte Heilige, denen aber in ihrer Gesamtheit außerordentlich viel Möglichkeit zur Hilfe in allen Nöten zugesprochen wurde. In der berühmten Wallfahrtskirche „Vierzehnheiligen“ in Oberfranken haben sie eine bekannte Stätte der Verehrung gefunden, zu der heute noch viele Wallfahrten ziehen.


d) Weihen und andere Bräuche

 Viel Gewicht legte man in alter Zeit auf Weihen aller Art. Bekannt ist das Weihwasser, mit dem der Geistliche bei bestimmten Anlässen die Gläubigen besprengt und mit dem sie sich selber beim Ein- und Ausgang an der Kirchentüre besprengen. Bekannt ist auch der Weihrauch, wie er bei katholischen Gottesdiensten gebraucht wird. Aber die Weihen griffen damals noch viel weiter. In der Brandenburgisch-Ansbachischen Kirchenordnung von 1533 hören wir noch von „Wachsweihen“, womit Osterkerzen gemeint sind, die man in der Kirche weihen ließ und daheim zur Vertreibung von Unheil und bösen Geistern anzündete; weiter von „Palmen“, d. h. den blühenden Weidenzweigen mit den sogenannten Palmkätzchen, die man im Gotteshause weihen ließ, um sie daheim aufzustecken oder auf die Felder hinauszutragen, beides zur Gewinnung von Schutz und Segen für Haus und Feld; dann von „Osterfladen“, d. h. Osterkuchen, die man zur Weihe in die Kirche trug, damit das Brot im Jahr gesegnet ist; endlich von einer „Kräuterweihe“, womit wohl die Weihe der Feldfrüchte gemeint ist oder auch anderer „Kräuter“, die man im Hause gebrauchte.

 Was die Feldfrüchte betrifft, so erzählen uns die ältesten Kirchenrechnungen von Neukirchen von einem „Flurumritt“, der alljährlich im Frühjahr stattfand, also von einer Prozession, bei der ein Teil der Männer zu Pferd voranritt, während der Geistliche mit dem übrigen Teil der Gemeinde nachfolgte; unter Gebeten und Gesängen zog man durch die Feldflur, die der Geistliche segnete und deren Saaten und Wieswuchs er weihte. Ebenso wird uns von einer Hagelfeier aus Neukirchen berichtet, vermutlich einem ähnlichen Bittgang durch die Fluren alljährlich im Sommer, um Hagelschaden abzuwenden. Was in Neukirchen geschah, wird jedenfalls anderwärts in gleicher Weise vor sich gegangen sein. Hagelfeiertage waren übrigens nach der Reformation auch in evangelischen Gemeinden vielfach recht beliebt, wenn sie auch nur im Gotteshause gehalten wurden.

 Daß an Fronleichnam die geweihte Hostie als Leib („Leichnam“) des Herrn („Fron“, alter Name für Herr) in feierlichster Weise umhergetragen wurde, war selbstverständlich. Von Wallfahrten wird uns zwar nicht ausdrücklich aus der Gemeinde berichtet; wir wissen aber sonst, daß man z. B. am Pfingstmontag gern nach Ansbach zur| Kirche des heiligen Gumbertus pilgerte. So wird auch aus der Pfarrei Sachsen mancher Pilgerzug nach Ansbach oder anderswohin gewandert sein.

 Ein eigentümlicher Brauch war der „Johannis-Segen“. Am dritten Weihnachtsfeiertag, der ja dem Andenken des Apostels Johannes gewidmet war, wurde ein Kelch mit Wein in der Kirche gesegnet und in Erinnerung an den Apostel der Liebe, den Lieblingsjünger Jesu, die Johannes-Minne (Johannes-Liebe) getrunken. Dadurch erwarb man sich den Johannes-Segen, der vor Unheil, besonders auch auf Reisen, schützen sollte.

 Das „Ewige-Licht“, das man heute noch in allen katholischen Kirchen trifft, brannte damals auch in unseren Kirchen und zum Teil sogar in Kapellen als ein schönes Sinnbild des ewigen Gotteslichtes, das in Christo in der Welt erschienen ist und uns den Weg zum ewigen Himmelslicht erleuchtet. Der Ritter Konrad von Heideck hatte 1277 ein solches Licht für die Oswald-(Kunegunden-)Kapelle in Sachsen gestiftet.

 Gern richtete man Kreuze und Martern draußen an Wegen in freier Flur auf. Solch ein Kreuz stand auf dem Kreuzweg bei Steinhof und an der Straße von Neukirchen nach Wicklesgreuth („des Wiglas Kreuz“, wie es in alten Schriften genannt wird). Eine Marter, d. h. eine Steinsäule mit eingemeißelten Bildern von Heiligen oder von Christi Leiden, wurde oft zur Erinnerung an einen Unglücksfall errichtet. Am Wege nach Hirschbronn in der Nähe von Sachsen befand sich eine solche Marter, von der heute noch der Flurname „Marterwasen“ Zeugnis gibt; ebenso am Külbinger Kirchenweg beim Ausgang aus dem Walde oberhalb Külbingen, wo auch die „Kirchfichte“ stand.


e) Kultus-Gegenstände

 Wir besitzen leider kein Verzeichnis davon, was einst in der Kirche von Sachsen an heiligen Geräten und Gefäßen, Gewandungen und Bildern vorhanden war. Als Ersatz mag ein Verzeichnis aus der Kirche von Immeldorf dienen, das aus dem Jahre 1431 stammt und das wir uns für Sachsen nur in wesentlich größerem Umfang zu denken haben. Danach gab es in Immeldorf:

2 Meßbücher, 1 Gradual (Buch mit Meßgesängen), 1 Psalter.
1 kleines Meßbuch.
3 Meßgewänder mit ihren Zugehörungen.
2 vergoldete Kelche mit Patenen (Hostientellern).
1 silberne Büchse zum Sakrament (zur Aufbewahrung der geweihten Hostien als „Leib des Herrn“), mit einem kleinen Büchslein darin und einem silbernen Löffel.|
1 Himmel zum Sakrament (zum Herumtragen am Fronleichnamsfeste) mit einem Altartüchlein.
1 Stange mit einem Kreuz, einer Fahne und einer Laterne daran, „damit man Leut berichtet“ (d. h. zum Vorantragen vor dem Geistlichen, wenn er zu einem Sterbenden ging, um ihm das heilige Abendmahl zu reichen und die Letzte Ölung zu spenden).
1 „Or-Scheuben“ (gemeint ist eine Uhrscheibe, ein Zifferblatt).
2 Engel, die Leuchter in den Händen halten.
1 „Pettel–Tafel“ mit St. Jorgen. („Tafel“ bedeutet ein auf Holz gemaltes Bild, hier offenbar mit St. Georg, dem Kirchenheiligen; das „Pettel“ will wahrscheinlich besagen, daß vor diesem Bilde „gebettelt“ wurde, was in alter Zeit gleichbedeutend war mit „gebetet“; vermutlich wurden auch vor diesem Bilde die Opfer an Geld oder Naturalspenden aufgelegt, „auf die Tafel gelegt“, wie es oft in den Akten heißt).
1 Pacem-Tafel mit einem Kreuz. (Wieder ein auf eine Holztafel gemaltes Bild, hier mit einem Kreuz; dieses wurde im Gottesdienst nach dem Friedensgruß, der „Pax vobiscum“ lautete, zum Friedenskuß herumgereicht, damit man so am Frieden des Erlösers teilhabe.)
2 Lampen, 2 zinnene Leuchter.
1 herrliche Fahne (zum Herumtragen bei den Prozessionen).
1 Tafel, gemalt mit St. Jorgen Legende und geschrieben der Ablaß daran. (Also wieder ein auf Holz gemaltes Bild, mit Abbildungen aus der Geschichte des Ritters St. Georg und mit Angaben über den Ablaß, den man sich durch Opfer und Gebete vor diesem Bilde erwerben konnte.)


20. Die alte Kirchenbehörde

 Wie schon wiederholt betont wurde, stand die Pfarrei Sachsen in enger Verbindung mit dem einstigen Kloster und nachherigen Chorherrnstift St. Gumbertus in Ansbach. Soweit geschichtliche Nachrichten zurückreichen, übte der Propst (Vorgesetzte) des Stiftes das Patronat (Besetzungsrecht) über die Pfarrei aus. Zu Pfarrern wurden auch schon vor der Einverleibung der Pfarrei in das Stift mehrfach Chorherren ernannt und nach der Einverleibung (Incorporierung) im Jahre 1312 war dies selbstverständlich. Damit war auch die geistliche Aufsicht auf das Kirchenwesen in Sachsen von selbst gegeben.

|  Kloster und Chorherrnstift unterstanden aber dem Bischof von Würzburg. Nicht nur weil sie innerhalb der Grenzen des Bistums lagen, sondern vor allem, weil sie dem Bischof zu eigen gehörten. Daß das Stift auch innerlich mit Würzburg verbunden blieb, dafür sorgte die Bestimmung, daß der Propst des Stiftes jeweils aus den Würzburger Domherren zu wählen war. Eben dieser Domherr und Stiftspropst wurde dann weiterhin zum Archidiakon, also zum bischöflichen Amtswalter über den gesamten Bezirk bestimmt, so daß eine einheitliche Leitung in Stift und Bistum sich von selbst ergab.

 Das Bistum Würzburg war im Jahre 741 durch den bekannten englischen Missionar Winfried (Bonifatius) im Auftrag des fränkischen Königs gegründet und von letzterem reichlich mit Pfarreien, Klöstern, Gütern und Rechten ausgestattet worden. Der Umfang des Bistums reichte damals und bis in die neue Zeit herein weit über das heutige Unterfranken und das westliche Mittelfranken hinaus, nach Norden bis auf die Höhen des Thüringer Waldes, nach Westen tief hinein nach Württemberg bis an den Neckar. Ursprünglich umfaßte es auch noch Oberfranken, bis dieses im Jahre 1007 abgetrennt und dafür das Bistum Bamberg errichtet wurde. Späterhin wurde das Bistum Würzburg in größere Bezirke eingeteilt, die man Archidiakonate nannte. Erst waren es vier, dann zwölf. Unsere Gegend wurde zum Archidiakonat Windsheim geschlagen. Der Archidiakon war der Stellvertreter des Bischofs, hatte in allen kirchlichen Angelegenheiten, wozu damals auch die Ehesachen gehörten, Recht zu sprechen und dazu in seinem Bezirk an bestimmten Orten Sendgerichte abzuhalten. Zum Archidiakon über den Windsheimer Bezirk wurde im Jahre 1168 für immer der jeweilige Propst des Gumbertusstiftes in Ansbach bestimmt. Dieser besaß also über den Pfarrbezirk Sachsen alle kirchenrechtliche Gewalt.

 In rein geistlichen Dingen waren die Pfarrer nicht dem Archidiakon unterstellt, sondern einem Dekan, den sie selbst aus ihrer Mitte wählen durften. In jedem Archidiakonat gab es mindestens einen Dekan, in größeren zwei bis drei. Dem Dekan oblag die Aufsicht über das Leben und die Amtsführung der Geistlichen, wozu er jährliche Kapitelsversammlungen abzuhalten hatte. Durch eine Urkunde vom Jahre 1166 bestimmte jedoch Bischof Herold von Würzburg, daß die zum Stift Ansbach gehörigen Geistlichen nicht mehr dem Dekan des Archidiakonates, der gewöhnlich in Windsheim seinen Sitz hatte, unterstellt sein sollten, sondern ausschließlich dem Stiftsdekan, d. h. demjenigen Chorherrn, der im Gumbertusstift mit dem Amt eines Dekans beauftragt war. Damit war der Pfarrer von Sachsen auch in rein geistlichen Dingen völlig unter das Chorherrnstift gestellt.

|  Aber nicht nur die Pfarrer, sondern auch die Gemeindeglieder der Pfarrei Sachsen unterstanden in allen kirchlichen Angelegenheiten mit Einschluß der Ehesachen dem Chorherrnstift und hatten dort ihr Recht zu holen. Das galt nicht nur für die Pfarrei Sachsen samt allen angeschlossenen Filialen (Immeldorf, Lichtenau, Petersaurach, Neuendettelsau, Brodswinden), sondern auch für die übrigen Pfarreien, über die das Stift das Besetzungsrecht besaß, also für die Stadtpfarrei St. Johannis in Ansbach, für die Pfarreien oder Filialen Forst, Eyb, Weihenzell, Wernsbach, Schalkhausen und Neunkirchen.


21. Alte Kriegsläufte

 Es ist nicht die Aufgabe einer Ortsgeschichte, alle die vielen Kriege und Fehden aufzuzählen, an denen das deutsche Volk oder auch nur unser Frankenland beteiligt war. Nur was unsere engere Heimat näher berührte, das kann und soll kurz angeführt werden.

 Da müssen zuerst die Einfälle der Ungarn erwähnt werden, die um das Jahr 900 in das deutsche Land einbrachen und überall, wohin sie kamen, das Land verwüsteten und ausraubten, erbarmungslos mordeten und zahllose Menschen als Gefangene fortführten. Auch nach Franken kamen sie und hausten in gleicher Weise. Bischof Rudolf von Würzburg fiel im heißen Abwehrkampf gegen sie am 3. August 908. Es darf als sicher angenommen werden, daß sie auch unsere Gegend dabei schwer heimsuchten, wenn wir auch keine näheren Nachrichten darüber besitzen. Den Einfällen des wilden Volkes wurde erst 955 durch ihre furchtbare Niederlage auf dem Lechfeld bei Augsburg ein Ende bereitet.

 Dann haben wir der Hussiten zu gedenken, die 500 Jahre später das deutsche Land zum Schauplatz wilder Kämpfe machten. Johannes Hus, bekannt als einer der Vorläufer der Reformation, war im Jahre 1415 zu Konstanz auf dem Scheiterhaufen verbrannt und seine Lehre öffentlich verdammt worden. Darüber flammte die Wut der Böhmen auf und in wildem, alles zerstörendem Hasse stürmten sie über die angrenzenden deutschen Länder herein, alles verwüstend und zerstörend. Im Jahre 1430 kamen sie über das fränkische Oberland, wo sie die Orte Hof, Bayreuth, Kulmbach, Creußen, Pegnitz, das Kloster Himmelkron und viele andere Stätten erst ausplünderten und dann mit Feuer verbrannten. Auch gegen Nürnberg wandten sie sich, und es kostete die Nürnberger viel Geld und Mühe, bis sie die Mordbrenner aus ihrem Gebiete wegbrachten. Viele Leute von nah| und fern hatten sich damals mit ihrer Habe in die Stadt geflüchtet. Selbst in der Nähe von Ansbach erschienen sie, und die Stadt mußte eine ungeheure Geldsumme als Brandschatzung erlegen, um von ihnen verschont zu werden. Das Land aber war ihrer Willkür preisgegeben und mußte aufs schwerste unter ihnen leiden.

 Einen dritten Krieg, der das Land heimsuchte, haben wir schon wiederholt bei dem Bericht über den Pfarrhof und die Kirche in Sachsen berührt, das war die Fehde des Markgrafen Albrecht Achilles mit der Stadt Nürnberg und den Bischöfen von Bamberg und Würzburg in den Jahren 1449 und 1450. Wir haben dabei gesehen, wie alle Ortschaften ringsum niedergebrannt wurden, wie auch Sachsen mit Kirche und Pfarrhaus ein Raub der Flammen wurde. Im ältesten Salbuch von Sachsen lesen wir dazu den Eintrag: „Am Abend vor St. Kilian, also am 7. Juli 1450, wurde der Krieg zur Ruhe gebracht.“ Der Markgraf war am Pillenreuther Weiher zwischen Schwabach und Nürnberg von den Nürnbergern, die er spöttisch zum Fischessen eingeladen hatte, unversehens überfallen worden und hatte eine sehr schmerzliche Niederlage erlitten, bei der er selbst beinahe gefangen genommen worden wäre. Sein Enkel Kasimir machte diese Niederlage wieder wett, indem er bei dem Streit über den Affalterbacher Kirchweihschutz im Jahre 1502 die Nürnberger schwer aufs Haupt schlug, wobei die Sage berichtet, die Nürnberger hätten zuvor den Markgrafen auf die Kirchweih geladen.

 Im Nürnberger Pflegschafts-Salbuch von 1515 findet sich ein Hof von Rutzendorf angeführt, der als „Brandstütze“, d. h. als abgebrannte Ruine, bezeichnet wird mit der Erläuterung: „In der SchottenFecht abgebrennt.“ Es ist das der Hof Hs.–Nr. 16 (Hörauf). Dieser Eintrag erinnert an eine Fehde („Fecht“), die mehrere Jahre zuvor der Burgvogt Kunz Schott vom Rotenberg bei Lauf mit den Nürnbergern hatte. Er glaubte sich von Nürnberg schwer beeinträchtigt, sagte der Stadt darum Fehde an, sammelte eine große Schar rauflustiger und beutegieriger Leute um sich und machte nun jahrelang die Straßen um Nürnberg unsicher. Schließlich begann er auch das Nürnberger Landgebiet mit Rauben, Morden und Brennen heimzusuchen. Dieses Gesindel erschien nun auch in der Pflegschaft Lichtenau und brannte dabei den Hof in Rutzendorf nieder. Ob sie im Lande noch weiter Schaden anrichteten, ist nicht bekannt. Es beweist aber diese Fehde, wie unsicher in alter Zeit die Verhältnisse waren und wie sehr die Bevölkerung oft genötigt war, selbst für sich zu sorgen, z. B. durch Befestigung ihrer Friedhöfe, wie bei der Beschreibung des Kirchhofs in Sachsen gezeigt wurde.


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