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in der Gumbertuskirche gegründet. Tatsache ist nur, daß das Gumbertusstift selbst reichlich Zehnten in der Pfarrei einnahm, besonders in Ratzenwinden und Oberrammersdorf, jedenfalls viel mehr als die Pfarrei für sich bezog. Es ist nicht ausgeschlossen, daß das Stift schon früher einige Zehnte der Pfarrei an sich zog und dafür eben jene Geldsumme, die gewiß nicht von Anfang an zur Pfarrpfründe geleistet wurde, festsetzte, also auf diese Weise die Pfründe um den Zehnten und hernach auch noch um den Geldpreis brachte.

 Grundstücke und Zehntrechte bildeten den Grundstock der Pfarrpfründe und werden anfangs die einzigen Einkünfte gewesen sein. Erst im Laufe der Zeit kamen noch andere hinzu, besonders durch Stiftungen, die gern zum „Heil der Seele“ gemacht wurden, wie wir solche z. B. bei den Herren von Heideck (S. 36) kennengelernt haben. Dazu zählen vor allem die „Jahrtage“, die jährlichen Seelenmessen, für die öfters Grundstücke oder Geldsummen gestiftet wurden. Diese wurden dann zum Ankauf von Gülten, Zinsen und anderen Rechten, auch zum Ankauf ganzer Güter mit ihren Abgaben verwendet. In letzterem Falle wurde dann die Pfarrei Grundherrin über die betreffenden Güter. Das trifft für folgende Anwesen zu:

 a) Ein größeres Gut zu Volkersdorf (jetzt Hs.–Nr. 7 und 7a), das an die Pfarrei jährlich 2 Simra Korn (etwa 6,6 hl.), 1 Simra Haber (etwa 7 hl.), 7 Pfund Heller (um das Jahr 1500 im Geldwert etwa 100 M, früher mehr, später immer weniger, zuletzt nur noch etwa 15 M wert) und 1 Fastnachtshenne zu leisten hatte.

 b) Ein kleineres Gut zu Volkersdorf (jetzt Hs.–Nr. 4), das nur 13 Metzen Korn (etwa 2,7 hl), 1 Gulden (um 1500 etwa 30 M Kaufwert, später immer weniger), 1 Herbsthuhn und 1 Fastnachtshenne, sowie eine „Weihnachtssemmel“ (einen großen Stollen Weißbrot) zur Pfarrpfründe liefern mußte.

 c) Ein Gut zu Kirschendorf, dessen Abgaben an Geld, Käse, Weihnachtssemmel, Herbst- und Fastnachtshuhn mit 8 Pfund Heller abgelöst waren (um 1500 an Geldwert etwa 115 M, früher mehr, später immer weniger, bis zuletzt herab auf etwa 6 M Wert).

 d) Ein kleines Gut zu Neukirchen (jetzt Hs.–Nr. 2), von dem die Pfarrei nur das „Handlohn“ bezog, während die übrigen Abgaben an das Gumbertusstift flossen.

 Das Handlohn, von dem schon auf S. 39 die Rede war, betrug für die Pfarrei in den genannten 4 Fällen je den 30. Teil vom Werte des Gutes, wenn der Inhaber mit Tod abging und seine Erben das Gut übernahmen, dagegen den 15. Teil, wenn der Besitzer das Gut an Fremde verkaufte.

 Eine bloße Gült ohne grundherrliche Rechte bezog die Pfarrei noch aus Külbingen, nämlich 1 Simra Korn (etwa 3,3 hl) und