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 Kloster und Chorherrnstift unterstanden aber dem Bischof von Würzburg. Nicht nur weil sie innerhalb der Grenzen des Bistums lagen, sondern vor allem, weil sie dem Bischof zu eigen gehörten. Daß das Stift auch innerlich mit Würzburg verbunden blieb, dafür sorgte die Bestimmung, daß der Propst des Stiftes jeweils aus den Würzburger Domherren zu wählen war. Eben dieser Domherr und Stiftspropst wurde dann weiterhin zum Archidiakon, also zum bischöflichen Amtswalter über den gesamten Bezirk bestimmt, so daß eine einheitliche Leitung in Stift und Bistum sich von selbst ergab.

 Das Bistum Würzburg war im Jahre 741 durch den bekannten englischen Missionar Winfried (Bonifatius) im Auftrag des fränkischen Königs gegründet und von letzterem reichlich mit Pfarreien, Klöstern, Gütern und Rechten ausgestattet worden. Der Umfang des Bistums reichte damals und bis in die neue Zeit herein weit über das heutige Unterfranken und das westliche Mittelfranken hinaus, nach Norden bis auf die Höhen des Thüringer Waldes, nach Westen tief hinein nach Württemberg bis an den Neckar. Ursprünglich umfaßte es auch noch Oberfranken, bis dieses im Jahre 1007 abgetrennt und dafür das Bistum Bamberg errichtet wurde. Späterhin wurde das Bistum Würzburg in größere Bezirke eingeteilt, die man Archidiakonate nannte. Erst waren es vier, dann zwölf. Unsere Gegend wurde zum Archidiakonat Windsheim geschlagen. Der Archidiakon war der Stellvertreter des Bischofs, hatte in allen kirchlichen Angelegenheiten, wozu damals auch die Ehesachen gehörten, Recht zu sprechen und dazu in seinem Bezirk an bestimmten Orten Sendgerichte abzuhalten. Zum Archidiakon über den Windsheimer Bezirk wurde im Jahre 1168 für immer der jeweilige Propst des Gumbertusstiftes in Ansbach bestimmt. Dieser besaß also über den Pfarrbezirk Sachsen alle kirchenrechtliche Gewalt.

 In rein geistlichen Dingen waren die Pfarrer nicht dem Archidiakon unterstellt, sondern einem Dekan, den sie selbst aus ihrer Mitte wählen durften. In jedem Archidiakonat gab es mindestens einen Dekan, in größeren zwei bis drei. Dem Dekan oblag die Aufsicht über das Leben und die Amtsführung der Geistlichen, wozu er jährliche Kapitelsversammlungen abzuhalten hatte. Durch eine Urkunde vom Jahre 1166 bestimmte jedoch Bischof Herold von Würzburg, daß die zum Stift Ansbach gehörigen Geistlichen nicht mehr dem Dekan des Archidiakonates, der gewöhnlich in Windsheim seinen Sitz hatte, unterstellt sein sollten, sondern ausschließlich dem Stiftsdekan, d. h. demjenigen Chorherrn, der im Gumbertusstift mit dem Amt eines Dekans beauftragt war. Damit war der Pfarrer von Sachsen auch in rein geistlichen Dingen völlig unter das Chorherrnstift gestellt.