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 Im Pfarrbezirk Sachsen sind folgende Grundherren zu nennen:

 1. Der Markgraf von Ansbach. Er war nicht nur Landesherr, sondern zugleich auch Grundherr für viele Höfe und Güter teils in seinem eigenen Lande, teils außerhalb desselben. So gehörten ihm in späterer Zeit z. B. in Alberndorf sämtliche Höfe und Güter mit Ausnahme der Wirtschaft, in Hirschbronn 2 Höfe, in Rutzendorf 1, in Steinbach die vordere Mühle und 1 Gütlein, in Zandt 4 Güter. Zur Einziehung und Verwaltung der Einkünfte war das Hofkastenamt in Ansbach beauftragt, für Zandt das Vogteiamt in Merkendorf.

 2. Die Stadt Nürnberg. Sie war als freie Reichsstadt ebenfalls Landesherrin, nicht nur über Nürnberg selbst, sondern auch über einen stattlichen Landbezirk, wozu auch das Pflegamt Lichtenau gehörte. Aber daneben hatte sie auch die Grundherrschaft über viele Bauerngüter erworben, z. B. in Rutzendorf über sämtliche Höfe mit einer Ausnahme, in Volkersdorf über 4 Anwesen. Die jährlichen Abgaben wurden vom Pflegamt eingehoben.

 3. Der Deutschherrenorden, der auf seinem Gebiete, wie in Eschenbach, Ellingen, Mergentheim, ebenfalls landesherrliche Rechte ausübte. Er war während der Kreuzzüge i. J. 1190 gegründet worden als ein geistlicher Ritterorden, der neben den drei Mönchsgelübden der Armut, Ehelosigkeit und des Gehorsams noch als viertes Gelübde das des beständigen Kampfes gegen die Ungläubigen (Türken), des Schutzes der Pilger zum Heiligen Lande und der Pflege der Kranken unter den Pilgern sich angeeignet hatte. Die Ordensritter trugen einen weißen Mantel mit schwarzem Kreuz. Als Palästina an die Türken verlorengegangen war, zogen sie an die Ostsee zur Bekehrung der damals noch heidnischen Bewohner von Ost- und Westpreußen, und gründeten dort einen Ordensstaat. Dort führte der letzte Ordensmeister Albrecht von Brandenburg hernach die Reformation ein und verwandelte das Ordensland in ein weltliches Herzogtum, das später mit dem Kurfürstentum Brandenburg vereinigt wurde und dem Lande zugleich den Namen gab („Preußen“ mit den Ordensfarben weiß und schwarz). Der katholische Teil des Ordens blieb aber weiter bestehen mit einem Ordenshochmeister in Mergentheim. Eine fränkische Ordensprovinz hatte ihren Sitz in Ellingen, wozu auch das Vogtamt in Wolframs-Eschenbach gehörte. Als Grundherrschaft besaß der Orden 4 Höfe in Unterrottmannsdorf und das Wirtshaus sowie die hintere Mühle in Steinbach.

 4. Das Gumbertusstift in Ansbach. Es besaß keine landesherrliche Gewalt, sondern nur grundherrliche Rechte. Diese waren weit umher zerstreut. Im Jahre 1634 zählte man 421 Höfe