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 Das war vor allem der Zehnte. Er war von Karl dem Großen gesetzlich festgelegt worden, nachdem er bis dahin freiwillig gereicht worden war. Es sollte eine rein kirchliche Einnahme sein, um daraus alle Arten kirchlicher Bedürfnisse zu bestreiten, den Unterhalt der Geistlichen, das Bauwesen an Kirche, Pfarr- und Mesnerhaus, die Ausrichtung der Gottesdienste (Lichter, Meßwein, Gewänder für Altar und Geistliche usw.), nicht zum letzten auch die kirchliche Armenpflege. Aber schon bald wurde der Zehnte seinem kirchlichen Zweck weithin entfremdet. Nicht nur, daß Klöster und Stifte (z. B. das Chorherrnstift in Ansbach) solchen in Anspruch nahmen, auch weltliche Arme streckten sich nach ihm aus. Große und kleine Herren suchten davon einen nicht zu geringen Anteil zu gewinnen. Je länger, je mehr wurde er, genau so wie die Gülten und Zinsen der Grundherren, als eine Sache behandelt, die man nach Belieben kaufen und verkaufen konnte. Es kam schließlich soweit, daß die Kirche nur noch einen geringen Teil des Zehnten besaß, während der weitaus größte Teil sich in anderen Händen befand. Innerhalb der Pfarrei Sachsen hatten Zehntrechte das Gumbertusstift Ansbach, das markgräfliche Kastenamt daselbst, das Reiche Almosen zu Nürnberg, das Kloster Heilsbronn, die Stadt Nürnberg und andere. Selbst Bürger aus der Stadt und Bauern vom Lande hatten kleinere Zehnten für sich erworben. So bezog z. B. um das Jahr 1600 der Bauer Michael Danner von Ratzenwinden einen Schober Zehntheu von einer Wiese des Lorenz Kolb zu Steinbach, Simon Sohler und Leonhard Lotter in Alberndorf den Grummetzehnten von einer Wiese am Egelsteg, zwei Bauern in Ratzenwinden Heuzehnten bei Steinbach. Es gab verschiedene Zehnten.

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 Der häufigste war der Getreidezehnte oder Großzehnte, bei dem je die zehnte Garbe von dem Erntefeld abgegeben werden mußte. Demgegenüber erfaßte der kleine Zehnte nur die Zwischenfrüchte auf dem Felde, wie Erbsen, Linsen, Wicken, Flachs, Hanf, Kraut, Rüben und dergleichen, später auch Kartoffeln. Beim Heu- und Grummetzehnten war je der zehnte Haufe auf den Wiesen fällig, beim Obstzehnten der zehnte Teil des Ertrags der Obstbäume, beim Blutzehnten je das zehnte junge Tier, das zur Welt kam. Es wäre jedoch weit gefehlt, zu meinen, daß nun jeder Bauer oder Gütler sämtliche Zehnten zu leisten schuldig gewesen wäre. Der Blutzehnte z. B. fand sich nur ganz selten, innerhalb der Pfarrei nur bei einem Hof in Milmersdorf und bei einigen Häusern in Sachsen, und bezog sich da nur auf Schweine, Hühner und Gänse, wenn die Betreffenden überhaupt Schweine zogen und Hühner oder Gänse ansetzten. Selten war auch der kleine Zehnte, der aus den Akten nur für Eyb und teilweise für Sachsen zu entnehmen ist. Obstzehnter sollte in Sachsen gereicht