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Grab besuchen zur Weihe und Segnung). – Pfarrer Schedel hatte es an Treue in seinem Amte sehr fehlen lassen, weshalb ihm seine Pflichten in der vorbezeichneten Weise eingeschärft werden mußten.

 Wie in Sachsen, hatte der Pfarrer auch in Immeldorf seine Amtspflichten, die er entweder selbst oder durch seinen Kaplan auszurichten hatte. Er sollte dort alle Sonn- und Feiertage eine Messe halten, ebenso während der Fastenzeit an jedem Mittwoch. Am Abend vor St. Georgen (dem Kirchenheiligen in Immeldorf) mußte ein Vespergottesdienst gehalten werden, an der Kirchweih sogar zwei. An zwei Tagen vor Oculi und an einem Tag nach Palmsonntag war Beichte zu hören.

 Von den Wochenmessen in Neukirchen und anderen Gottesdiensten dort ist schon gesagt worden.


b) Jahrtage, Seelenmessen und Ablässe

 Das Hauptanliegen der Gläubigen damaliger Zeit war, wie schon hervorgehoben wurde, die Sorge um die Seele und im Zusammenhang damit die Rettung aus den Fegfeuerqualen. Hierzu sollten die sogenannten guten Werke dienen, wie das Fasten, die Opfer in den Kirchen, Almosen, Stiftungen, Rosenkranzgebete usw. Da man aber fühlte, daß das alles nicht ausreichte, so wollte man noch etwas Besonderes leisten, um ganz sicher zu gehen. Von einem Weg ist bereits ausführlicher gehandelt worden, von den Bruderschaften, wie eine solche in Sachsen in der Sebastiansbruderschaft bestand. Einen anderen Weg bedeuteten die Jahrtage, die Seelenmessen und die Ablässe.

 Der Messe schrieb man besondere Heilwirkung zu, denn in der Messe wurde ja nach damaliger Anschauung das heilbringende Opfer Christi wiederholt. Dieses Opfer kam den Lebenden zugute, wenn sie sich an der Feier der Messe betend beteiligten oder gar Messen stifteten; es entfaltete aber seine Segenswirkung noch über das Leben hinaus, wenn es für Verstorbene dargebracht wurde. Darum versäumte man nie, für die Abgeschiedenen eine und womöglich mehrere Seelenmessen lesen zu lassen, Totenmessen, wie sie heute noch in der katholischen Kirche üblich sind. Es wurden aber auch dauernde Messen für die Verstorbenen gestiftet. Ritter Konrad von Heideck gab 1277 eine Wiese zu Seebrunn an die Kirche zu Sachsen, damit der dortige Pfarrer allwöchentlich zwei Messen für die „verstorbenen Gläubigen“ in der St. Oswaldkapelle halte. Die von der Sebastiansbruderschaft in ihrer Kirche gestiftete Frühmesse wird einen ähnlichen Zweck gehabt haben. Mit den Totenmessen war öfters eine „Vigilie“ verbunden, d. h. ein Gottesdienst am Abend zuvor. Weiter liebte