ADB:Jolly, Julius

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Artikel „Jolly, Julius“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 690–701, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jolly,_Julius&oldid=- (Version vom 15. Oktober 2024, 12:47 Uhr UTC)
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Jolly: Julius August Isaak J., badischer Staatsmann, der in der nationalen Politik eine große, erfolgreiche Thätigkeit entfaltet hat. Er entstammte einer wegen ihres reformirten Bekenntnisses aus Frankreich geflüchteten Familie, die seit Anfang des 18. Jahrhunderts in Mannheim nachweisbar ist. Sein Vater Louis J., seit 1809 in Mannheim, hatte sich mühsam im Kaufmannsstande emporgearbeitet; dann gelangte er in bessere Verhältnisse und zu verdientem Ansehen. Er wurde Präsident der Handelskammer und 1836 erster Bürgermeister, in welcher Stellung er auch 1848 noch seines Amtes waltete. Als achtes Kind wurde ihm am 21. Februar 1823 der Sohn Julius geboren, der im Vaterhause schon in früher Jugend durch den Verkehr des Vaters mit angesehenen Politikern reiche Anregung erfuhr. Treffliche Ausbildung fand er auf dem Mannheimer Lyceum unter dessen tüchtigem Director Nüßlin, der in dem Jüngling die Begeisterung für das classische Alterthum erweckte. Er bezog 1840 die Universität Heidelberg, wo er namentlich Vangerow hörte, ging nach vier Semestern nach Berlin, wo ihn besonders Homeyer anzog, und bestand Ende Mai 1845 die Staatsprüfung mit großer Auszeichnung, wofür sein Onkel Isaak, der damalige Justizminister, die Mutter, eine Tochter des Bamberger Archivars Alt, herzlich beglückwünschte. Unmittelbar nach dem Examen schritt er zur Promotion, für die er eine Abhandlung „Ueber das Beweisverfahren nach dem Rechte des Sachsenspiegels“ geschrieben hatte; am 10. Juli bestand er das Colloquium summa cum laude. Um das damals vor der Habilitation vorgeschriebene Biennium auszufüllen, trat J. bei dem Bezirksamt seiner Vaterstadt als Rechtspraktikant ein. Mit der Revision der von den Stadtgeistlichen geführten Standes- und Kirchenbücher betraut, entledigte er sich dieser Aufgabe durch tiefgründliche Prüfung der vielfach mangelhaften Einträge zu größter Zufriedenheit des Justizministers. Schon damals verrieth er körperlich den Gelehrten; der charaktervolle, vorgeneigte Kopf saß etwas tief zwischen den breiten Schultern; das Gesicht war nach Windscheid’s Ausdruck ein Dürer’sches Holzschnittgesicht. Ihm, wie seinem älteren Bruder Philipp, dem Professor der Physik in Heidelberg, war dunkle Hautfarbe eigen; strahlend blaue Augen zeigten zuverlässigen Charakter und Klarheit. Sein Onkel Isaak hätte gewünscht, daß der Neffe sich in Leipzig oder Bonn habilitirte; letzterer ging auch an beide Orte, wurde dann aber von Philipp nach Heidelberg gezogen. Am 1. Juni 1847 richtete er an das großherzogliche Ministerium das Gesuch um Gestattung der Habilitation, die am 10. Juli ihren Abschluß durch öffentliche Disputation fand. Im darauffolgenden Winter wurden die Vorlesungen eröffnet – in einer für ruhige Arbeit allerdings recht ungünstigen Zeit. Der den jungen Docenten umgebende Kreis war der seines älteren Bruders; geistiges Haupt desselben war Gervinus, der im Hause des emeritirten preußischen Geheimrathes Fallenstein, dem Heidelberger Schlosse gegenüber, neben Scheffel’s „Waldhorn ob der Bruck“ lebte, wo die gemäßigt Liberalen (später sog. Gothaer) verkehrten. Julius wurde, nachdem er kurze Zeit für die Abendzeitung von Struve geschrieben, Glied des politischen Kreises, der soeben die „Deutsche [691] Zeitung“ gegründet hatte (Programm vom 8. Mai 1847), während Karl Mathy seine vielgelesene Landtagszeitung und seine Correspondenz für die Allgemeine Zeitung einstellte. Bei Ausbruch der Revolution kamen für Vater wie Sohn schwere Tage. Jener erfuhr für seinen ebenso kühnen wie tapferen Widerstand gegen die Mannheimer Erhebung schnöden Undank: seitdem kränkelte er, um bald von einem ernsten Leiden heimgesucht zu werden. Unter den Kindern forderten Krankheit und Tod schwere Opfer. Julius selbst, der auf seiner akademischen Laufbahn anfangs großen Erfolg gehabt hatte, sah sich mehr und mehr vereinsamt und zurückgesetzt. Durch seinen Wirth, einen Goldarbeiter, zugleich Gemeinderath, dem er einmal eine goldene Kette abgekauft hatte, gewarnt, konnte er sich nach der Vaterstadt (wohin die erste badische Eisenbahn führte) und von dort auf einem holländischen Dampfer nach Mainz retten vor Pressung zum Dienst in republikanischem Heer. Von dort folgte er dem Zuge seines Herzens und stahl sich nach Auerbach, das damals noch hessisch, hart an der badischen Grenze lag. Dort traf er die Fallenstein’sche Familie, außerdem Roggenbach und Gervinus, der aber bald nach Frankfurt abging; es kam dazu Lamey, damals Assessor beim Hofgericht in Mannheim, dann der in Heidelberg überflüssig gewordene befreundete v. Preen mit seinem Praktikanten, dem 23jährigen Victor Josef Scheffel, der sich auch der Conscription entzogen hatte und endlich Häusser. Während er kurzen Liebesfrühling feierte, erlitten die Aufständischen am 30. Mai 1849 ihre erste Niederlage. Es kamen weitere. Nach dem 16. Juni war der Weg nach Mannheim frei. Beim Einzug der preußischen Heerescolonne entblößte der alte Fallenstein sein Haupt vor den Fahnen, unter denen er 1813/14 gefochten hatte. Jetzt wurde Julius des Segens inne – wie er später seinem Sohne im August 1884 schrieb –, „den die Zugehörigkeit zu einem großen Staat für jeden einzelnen einschließe“. Die Familie Fallenstein ging zu Verwandten nach England. Als sie zurückgekehrt, erbat Julius die Hand der Tochter Elisabeth (3. März 1851). Der Vater war nicht in der Lage, den Sohn selbständig zu stellen. Unerschütterlicher Muth der Braut und Großherzigkeit der Eltern, welche die Aeußerlichkeiten des Lebens gering schätzten, ermöglichten das Wagniß einer Heirath, die am 18. December 1852 erfolgte. Mehrere in Aussicht gestandene Berufungen nach auswärts hatten sich zerschlagen, so nach Würzburg, Gießen, Tübingen, Königsberg. Am 8. December 1853 erlag der Vater seiner Krankheit, den noch rüstigen Geheimrath Fallenstein traf nach Weihnachten ein Schlaganfall. Ein neuer Freund wenigstens wurde in Goldschmidt gewonnen, der im Sommer 1850 bei J. deutsches Privatrecht gehört hatte und sich dann 1855 in Heidelberg habilitirte. Zwischen ihnen und ihren Frauen hat dann ein erst durch Jolly’s Tod gelöstes enges Freundschaftsverhältniß bestanden. Ein anderer Freund wurde der von Gervinus herbeigezogene Historiker Hermann Baumgarten. In akademischen Kreisen sank – neben gefährlichen Concurrenten, wie Zöpfl für deutsche Rechtsgeschichte und dem feurigen Virtuos des akademischen Vortrags Achilles Renaud für Privatrecht – Jolly’s Einfluß. Eine Berufung nach Bern, auf die man 1854/55 rechnete, kam auch nicht zu Stande. Am 5. Januar 1856 wurde Ludwig Friedrich Julius J. geboren – gesteigerte Sorge um die Zukunft warf ihre Schatten auf die Freude. Wissenschaftlich hatte sich J. schon öfters glänzend bewährt. Gleich seine erste Arbeit „Das Recht der Actiengesellschaften“ (Ztsch. f. deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft, Bd. XI, 1847, 317–419) hatte große kritische Schärfe gezeigt. Eine zweite Monographie „Die Lehre vom Nachdruck, nach den Beschlüssen des deutschen Bundes dargestellt“, Heidelb. 1852 (auch Beilageheft zum Archiv für die civilistische Praxis, Bd. 35), stellt eine der bedeutendsten [692] Leistungen der einschlägigen deutschen Litteratur auf lange Zeit hinaus dar. Treffliche Arbeiten waren seine Abhandlungen über Fragen des Wechselrechts und der Werthpapiere im Archiv für Wechselrecht von Siebenhaar und Tauchnitz Bd. II (1852), 163–186; III (1853), 1–57, 241–296; IV (1855), 1–48, 374–400; V (1857), 37–112; Ztsch. f. d. ges. Handelsrecht von Goldschmidt I (1858), 177–194, 333–359; krit. Vierteljahresschrift von Pözl Bd. II (1860), 537–577; Bd. III (1861), 207–240; Krit. Ueberschau Bd. VI (1859); dann der Art. „Eike von Repgow“ im Staatswörterbuch von Bluntschli und Brater III, 322–334, dazu später der über „Staatsministerium“ (IX, 1865), 732–734. Alles das hinderte nicht, daß er seiner politischen Gesinnung wegen zehn Jahre lang Privatdocent, dann 1857–61 außerordentlicher Professor, d. h. titulirter Privatdocent, gewesen ist. Er mußte seine Blicke nach anderer Seite lenken.

Schwer hatte Baden unter der Reaction gelitten; die badische Revolution war durch Preußen niedergeworfen worden; Oesterreich erntete die Frucht des Sieges. Die Karlsruher Regierung bewegte sich im österreichischen Fahrwasser, trotzdem der junge Großherzog Friedrich durch seine Vermählung mit einer preußischen Prinzessin eine entgegengesetzte Tendenz kundgab. Da kam es 1859 zu einem Abkommen mit der römischen Curie, das der katholischen Kirche eine große Herrschaft einräumte. Dieses Concordat des Ministeriums Meysenbug-Stengel[WS 1] rief im Großherzogthum ungeheure Aufregung hervor. Es wurde dem Landtage nur zur Kenntnißnahme vorgelegt. Die Zweite Kammer richtete an den Landesherrn die Bitte (mit Dreiviertelmehrheit), es nicht in Wirksamkeit treten zu lassen. Ehe sich die Erste Kammer geäußert, fiel das Ministerium. Es kam ein Ministerium Stabel-Lamey[WS 2] unter Hinzutritt von Roggenbach[WS 3] und Mathey. Zur Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche wurden sechs Gesetzentwürfe eingebracht, denen zufolge die Kirche in ihren eigenen Angelegenheiten volle Selbständigkeit besitzen, im übrigen aber dem Staate unterworfen sein sollte. Zustimmung wie Widerspruch gegenüber den Ansichten Lamey’s in dieser Richtung hat J. in einer Schrift „Die badischen Gesetzentwürfe über die kirchlichen Verhältnisse“, Heidelb. 1860, bekundet. Er begründete darin in einzelnen Punkten abweichende Abschauungen, die er zu Entwürfen zusammenfaßte, und in einem Begleitschreiben an Lamey und Roggenbach erörterte. Ein Exemplar der Schrift sandte er dem Großherzog, worauf dieser seine Anerkennung über die sorgfältige Untersuchung ausdrückte. In den beanstandeten Punkten hat Lamey jedenfalls, wie sich später im preußischen Conflicte zeigte, richtiger geurtheilt, wenn er das Regieren eine Kunst, aber keine Wissenschaft nannte. War J. in juristischer Schärfe Lamey überlegen, so waren doch manche Vorschläge Jolly’s praktisch undurchführbar. Bedenklich war freilich die im Entwurfe gebrachte Nothcivilehe. Die Regierung war damit auf J. aufmerksam geworden und übertrug ihm die Widerlegung der Denkschrift, die die Curie veröffentlicht hatte und berief ihn im April 1861 zum Regierungsrath in das Ministerium des Innern; am 7. Juli 1862 wurde er zum Ministerialrath mit erhöhtem Gehalt ernannt. Sein Einfluß stieg schnell. Die Universität Heidelberg wählte ihn zu ihrem Vertreter in der Ersten Kammer; auf dem Fürstentage in Frankfurt, wo der Großherzog von Baden allein von allen deutschen Fürsten die Unzulänglichkeit der österreichischen Vorschläge darlegte, arbeitete er neben Roggenbach Tag und Nacht. Mehr und mehr beschäftigte er sich mit den Fragen der hohen Politik und erkannte bald die eminente Begabung und patriotische Gesinnung Bismarck’s. Lange freilich hielt er an der Neutralität Badens für den Fall eines ausbrechenden Krieges fest. Dem nationalen Gedanken wurde in der Rede vom [693] 7. Juni 1866 vollster Ausdruck gegeben. Neutralität zu beobachten war inzwischen unmöglich geworden. Das hinderten die Gelüste Baierns und Oesterreichs, während auch Frankreich leise sondiren ließ, ob in Karlsruhe nicht etwa Boden für eine neue Rheinbundspolitik zu ebnen wäre! J. suchte seine Entlassung nach und wurde am 25. Juni 1866 zum Mitglied des Verwaltungsgerichtshofs ernannt. Auch Mathy schied aus dem Ministerium; doch schon am 27. Juli 1866 wurde er mit der Neubildung des Ministeriums betraut und J. Präsident des Ministeriums des Innern, mit Leitung auch des Justizministeriums, bis dieses 1867 von Dr. Stabel wieder übernommen wurde. Es schied v. Edelsheim aus (geboren am 24. October 1823 zu Karlsruhe, † am 23. Februar 1872 zu Constanz) – von Niemandem vermißt; dagegen wurde im Lande sehr bedauert, daß der volkssthümliche Lamey fehlte. Bis zu Mathy’s Tode blieb auch Kriegsminister Ludwig. Gleich zu Anfang hatte J. mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. In bisher ungewöhnlicher Form wandte er sich in einem Rundschreiben an die Beamten seines Ressorts, um sich über seine Absichten auszusprechen. Man solle die erregten Gemüther beruhigen, aber eingerissener Zuchtlosigkeit mit aller Strenge entgegentreten. Den Kirchen sei, wie bisher, in ihren Angelegenheiten Selbständigkeit zu gewähren, doch in gesetzlicher Unterordnung unter den Staat. Das geistliche Amt dürfe kein Deckmantel für gewissenlose Wühlerei sein; den ultramontanen und demokratischen Hetzblättern sei Anwendung scharfer Polizeimaßregeln anzudrohen. Parteilose Gerechtigkeit und gewissenhafte Pflege des allgemeinen Wohls wurden als erste Pflichten bezeichnet. Die wichtigste Vorlage für den Anfangs October versammelten Landtag war der Friedensvertrag vom 17. August, der Baden eine Kriegskostenentschädigung von 6 Millionen Gulden und die Anerkennung der Nikolsburger Friedenspräliminarien auferlegte. Letzteren war allerdings die Spitze abgebrochen durch die vor der Hand geheim gehaltenen Schutz- und Trutzbündnisse der drei süddeutschen Staaten mit Preußen, wonach ihre Truppen im Kriege dem Befehle des Königs von Preußen unterstellt würden. Als Programm des neuen Ministeriums ergab sich, daß man dem Eintritt in den norddeutschen Bund durch die Annahme norddeutscher Einrichtungen, namentlich der Preußischen Wehrgesetzgebung, und durch weitere Ausbildung des Zollvereins vorarbeiten wolle, während man die Theilnahme an einem Südbunde unbedingt verwarf. Um die Bekämpfung dieses Südbundes erwarb sich J. gegenüber seinem eher dafür geneigten Collegen v. Freydorf große Verdienste. So verhinderten denn auch Mathy und J. auf den Februarconferenzen 1867 die Schaffung eines süddeutschen Oberbefehls. Freilich war dieser Plan in Süddeutschland populär und man konnte nicht hoffen, demselben dauernd Widerstand leisten zu können, wenn nicht Preußen die Aussicht auf Aufnahme Badens in den norddeutschen Bund in nicht allzuferner Zeit eröffnete. Diese Anträge Mathy’s, begleitet von einer Denkschrift Jolly’s, wies aber Bismarck ab! Nach den bei den anderen süddeutschen Staaten gemachten Erfahrungen entwickelte man die militärische Verbindung mit dem Norden nach eigenem Ermessen. Man brachte Gesetzentwürfe auf Einführung der allgemeinen Wehrpflicht mit dreijähriger Dienstzeit, mit der im Norden angenommenen Friedensstärke von einem Procent der Bevölkerung und den übrigen preußischen Einrichtungen ein. Auf das Zustandekommen des Contingentsgesetzes legte J. den Hauptnachdruck und sprach in der entscheidenden Verhandlung des Plenums der zweiten Kammer am 24. Januar 1868 dafür mit einer Wärme und Lebhaftigkeit, die zeigten, welchen Werth er darauf lege. Man einigte sich dann schließlich auf Annahme des Gesetzes für zwei (anstatt der von der Commission vorgeschlagenen drei) Jahre; ebenso gingen die anderen Militärgesetze durch und hatte damit Baden im [694] Militärwesen, der nationalen Pflicht des Landes entsprechend, einen Vorsprung vor Baiern und Württemberg gewonnen, der auch anderwärts gute Dienste leistete. Wichtig war neben dieser militärischen Verbindung mit dem Norden auch die Erzielung einer wirthschaftlichen. Nach Kündigung des Zollvereins durch Preußen im Juni 1867 kam es am 8. Juli bei den mit den süddeutschen Staaten eingeleiteten Verhandlungen zu einem Vertrage, der dem Zollverein neben dem Zollwesen die Besteuerung des Zuckers, Salzes und Tabaks überwies, wobei die Beschlußfassung über Zölle und die genannten Steuern dem durch Vertreter der süddeutschen Regierungen verstärkten Bundesrathe und dem durch Abgeordnete der süddeutschen Wähler verstärkten Zollparlamente übertragen wurde. Im J. 1866 nicht zum Abschluß gelangte Vorlagen – in denen J. mit Recht zum Theil liberale Steckenpferde und parlamentarische Kinderspielzeuge sah – wurden unverändert oder noch freisinniger gestaltet den Kammern vorgelegt. Hierher gehört ein Gesetz über Ministerverantwortlichkeit, ein solches über Vereine und Versammlungen, ein andres über parlamentarische Redefreiheit, ein liberales Preßgesetz, eine Erweiterung der Wählbarkeit in die zweite Kammer. Eine Umgestaltung erfuhr das Unterrichtswesen. Im J. 1860 war der öffentliche Unterricht der Staatsleitung untergeben worden. Unter Mitwirkung Jolly’s hatte das Ministerium Lamey Orts- und Kreisschulräthe geschaffen; an Stelle der confessionellen Centralbehörden den staatlichen Oberschulrath für Volks- und Mittelschulen gebildet. Das Gesetz vom 8. März 1868 bewahrte den confessionellen Charakter der Volksschule, gestattete aber den Gemeinden, confessionell gemischte Schulen zu errichten, wovon man vielfach Gebrauch machte, bis 1876 die gemischte Schule gesetzlich eingeführt wurde. Der Lehrplan der Mittelschulen wurde nach den Anschauungen Jolly’s umgestaltet; breiterer Raum wurde dem Griechischen gegeben, besser für Unterricht in deutscher Geschichte und Litteratur gesorgt, die mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung auf größere Höhe gebracht.

Mit alledem hatte J. seinen Gegnern bewiesen, daß ihre Befürchtung, „es stehe eine preußische Reaction vor der Thür“ ganz unbegründet war. Bis hierher war seine Verwaltung erfolgreich und dankenswerth. Nun griff er aber die Frage der Vorbildung der Geistlichkeit auf. Das Gesetz vom 9. October 1860 hatte den Kirchen die theologischen Prüfungen überlassen, die Zulassung zu einem Kirchenamt von dem Besitze einer allgemeinen wissenschaftlichen Bildung abhängig gemacht, deren Nachweis und Umfang durch eine staatliche Verordnung bestimmt werden sollte. Einen solchen Entwurf hatte J. als Ministerialrath ausgearbeitet. Gegenüber Einspruch des Ordinariats ließ Lamey die Sache fallen. Jetzt erließ J. am 6. September 1867 eine Verordnung, die von den Pfarrcandidaten beider Kirchen das sog. Culturexamen (beide alte Sprachen, badisches Staatskirchenrecht, Weltgeschichte, Geschichte der Philosophie und Litteratur) forderte. Er wollte alle leidenschaftlichen Kämpfe, wie sie früher geführt worden waren, beschwichtigen; für eine gebildete katholische Geistlichkeit sorgen, die von selbst zum Staate in ein freundliches Verhältniß treten würde! Dies schien ihm – der aus einer gemischten glücklichen Ehe hervorgegangen war und dessen Jugend noch in die Zeit der Josephiner gefallen – möglich; denn er hatte in seiner Vaterstadt nur Priester der Wessenbergischen Richtung mit humaner, toleranter Gesinnung und litterarischer Bildung kennen gelernt! Für diese seine ideale Auffassung fand er leider eigentlich in keinem Lager Anhänger, vielmehr heftigste Opposition, die seine Stellung auf die Länge bei starrem Festhalten an seiner Idee gefährden mußte. Aehnliche Streitigkeiten ergaben sich bei den klösterlichen und klosterähnlichen Erziehungsanstalten, die das Schulgesetz verbot – wo er [695] zwar schließlich siegte –, dann bei der Frage, wie weit das Recht der Regierung zur Streichung auf Präsentationslisten gehe (wo er unterlag), bei der Lesebuchfrage der Volksschulen und der Katechismusfrage. Da kam ein weiterer Schlag, der Tod Mathy’s am 4. Februar 1868! Der Großherzog übertrug die Neubildung des Cabinets Jolly, „weil er Mathy am nächsten gestanden und ihn am erfolgreichsten unterstützt habe“. Damit war J. vor eine sehr schwere Aufgabe gestellt. Lamey und Bluntschli glaubten als Hauptredner der zweiten bezw. ersten Kammer zu Mathy’s Erbschaft berufen zu sein. J. aber dachte keinen Augenblick daran, in einem Ministerium mit Lamey, dem Mann der laxen Praxis, zu sitzen. Für Bluntschli aber – der für den 27. Juli 1866 in seinen Denkwürdigkeiten geschrieben „ich wäre damals eher als früher bereit gewesen“ – fand sich keine Stützung. Hindernisse bereiteten auch Stabel und Ludwig, die im J. 1866 auf österreichischer Seite gestanden hatten. Nach einjähriger Wirksamkeit wurde Stabel entfernt, was der um das Land vielfach Verdiente niemals verziehen hat! Ebenso konnte sich von dem ihn treffenden Schlag Ludwig († am 8. Novbr. 1871) nicht erholen. Ganz besonders aber überraschten die Ernennungen, indem das Handelsministerium dem aristokratisch gesinnten v. Dusch, das Finanzministerium dem einst Mathy zunächst gestandenen Rathe Elstätter (einem Schüler Hansemann’s, den Liberalen als Jude verdächtigt) übertragen wurde. Und an Stelle Ludwig’s wurde – zum allgemeinen Schrecken – der preußische Militärbevollmächtigte General v. Beyer ernannt, der 1866 die badische Division an der Tauber über ihre Fehler belehrt hatte! Noch in letzter Stunde vor Kammerschluß stellte sich das neue Cabinet den Ständen vor; die betreffende Botschaft wurde in der zweiten Kammer mit eisigem Schweigen aufgenommen. Auf dem nach alter Sitte auf der Karlsburg in Durlach abgehaltenen Abschiedsessen der Stände wurde dem nicht erschienenen Lamey unter großer Begeisterung ein Toast gebracht. J. blieb kühl dabei, „jedenfalls sind wir sie nun auf längere Zeit los, und das ist das Beste an der Sache“ äußerte er gegenüber dem aus Heidelberg herübergekommenen Adolf Hausrath. Die Situation verschlimmerte sich durch den Tod des greisen Erzbischofs v. Vikari (14. April 1868), für den (bei seinem hohen Alter) Hofcaplan Strehle und Kanzleidirector Maas das Regiment geführt hatten. Man wollte Bischof Ketteler von Mainz zum Nachfolger wählen; J. empfahl dagegen Cardinal Hohenlohe [WS 4]. Die diesem geneigte Partei ließ sich aber bei Aufstellung der Wahlliste einschüchtern, man wählte durchweg Zelanti. J. lehnte alle diese Namen, mit einer Ausnahme, als weniger genehm ab und verlangte neue Vorschläge, was der Papst untersagte. Man gab dem Capitelvicar die Vollmacht zur Verwaltung der Diöcese und wurde schließlich nur durch Eingreifen von Harry v. Arnim (für das wegen Hohenzollerns an der Erzdiöcese betheiligte Preußen) an einseitiger Einsetzung eines Erzbischofs gehindert. Glatter wickelte sich die Frage der Leitung des Schenkel’schen Predigerseminars ab. Die Unterwühlung der neuen Regierung betrieb Bluntschli mit den Gepflogenheiten schweizerischer Parteikämpfe. Nach Uebergehung Bluntschli’s bei Besetzung des Justizministeriums (das Oberkircher übertragen wurde) traten am 8. November 1868 die bedeutendsten Mitglieder der zweiten Kammer in Offenburg zusammen, um sich über den Sturz des „Kabaleministeriums“ zu berathen. Vierzehn Abgeordnete unterzeichneten ein Parteiprogramm, was J. veranlaßte, den Ministerialrath Kiefer, der sich zur Entgegennahme von Unterschriften bereit erklärt hatte, zu versetzen und in der Karlsruher Zeitung die Erklärung abzugeben, daß der mit der Bildung eines Ministeriums Beauftragte in Baden gar nicht das Recht habe, über diesen Allerhöchsten Auftrag [696] mit den Kammerparteien zu verhandeln. Die angekündigte Action in Sachen des Militärbudgets werde die Regierung bekämpfen; die 1867 geschaffene Militärverfassung könne man nicht 1868 wieder zerstören; der Vorwurf Mühler’scher Tendenzen in der Cultusverwaltung sei eine durch nichts begründete bedauerliche Verdächtigung. Allem nach müsse man fragen: „Woher die Opposition?“ Mit diesem Titel erschien im December eine Rechtfertigung der im Offenburger Programm erhobenen Vorwürfe. Die badische Presse neigte zu Lamey und Kiefer, der aus dem Staatsdienst ausgeschieden und Rechtsanwalt in Offenburg geworden war. J. fand Unterstützung nur bei Sybel, Baumgarten, Goldschmidt und Heinrich v. Treitschke, der in den Preußischen Jahrbüchern die Lamey’sche Schrift: „Woher die Opposition?“ jenen norddeutschen Kreisen zur Lectüre empfahl, die von den politischen Kräften des badischen Liberalismus eine glänzende Vorstellung hätten. Man kam bald zur Einsicht, daß man falsch gehandelt habe. Auf einer zweiten Offenburger Versammlung wiegelte man ab. Als aber die Regierung in mehreren Fällen die Rechte des Staates gegenüber der Kirche streng durchführte, gründeten die Demokraten eine Wahlreformliga, die Ultramontanen eine katholische Volkspartei. Die „Landeszeitung“ warf dem Ministerium ungenügendes Verständniß des Volkes vor; es wurde eine neue Versammlung nach Offenburg auf den 23. Mai 1869 berufen „zu Einigung der Partei und Berathung der schwebenden Fragen“. Vor Zusammentritt dieser Versammlung liefen tausende von Adressen der Angehörigen der liberalen Partei ein, die dem Ministerium ihr Vertrauen aussprachen. In der sehr zahlreich besuchten Versammlung führten die Verhandlungen zu einem vollständigen Ausgleich. Die Politik der Regierung wurde gebilligt, eine auch Anhänger der Regierung in sich fassende Parteileitung bestellt, die Forderung des directen Wahlrechts und der Kammerauflösung abgelehnt, eine Adresse an den Großherzog beschlossen, die ihn der Ergebenheit der versammelten Liberalen versicherte. Daraufhin reichte J. die Hand zur Versöhnung; er bot Lamey und Kiefer die Wiederaufnahme in den Staatsdienst an. Diese wollten sich aber während des nächsten Landtags nicht binden. Erst im Frühjahr 1870 ließ sich Kiefer als Oberstaatsanwalt wieder anstellen, während Lamey auch aus dem Landtag austrat. Das feste Auftreten Jolly’s in dieser schwierigen Zeit hatte ihm viele Freunde verschafft. Nachdem er schon im Januar durch eine Ordensverleihung ausgezeichnet worden war, fand er für erlittene Angriffe Genugthuung, als ihn die Stadt Pforzheim im Juli zu einem Festmahl lud, auf dem er gefeiert wurde. Im August wurde er von dem Bezirk Kork in die zweite Kammer gewählt, nachdem er zu diesem Zwecke die Wiederwahl der Universität Heidelberg in die erste Kammer abgelehnt hatte. Der Heidelberger Senat sprach sein großes Bedauern, zugleich aber auch wärmste Anerkennung seines achtjährigen Wirkens als Vertreters der Universität aus. Von dem in Heidelberg tagenden deutschen Juristentage wurde die an ihn im Namen des Großherzogs gerichtete Ansprache mit Beifall beantwortet und der treffliche Redner von der Versammlung zu ihrem Ehrenpräsidenten ernannt. Vor großen Gesetzgebungsarbeiten stehend widmete J. der Erholung vierzehn Tage, die er im August mit seiner Gattin in der Schweiz verlebte, wie er bald nach Amtsantritt als Staatsminister kurze Zeit bei seinem als Autorität verehrten, 14 Jahre älteren Bruder Philipp in München zugebracht hatte; von ihm, der das Land genau kennen gelernt, hatte er die Antipathie gegen Oesterreich überkommen.

Der Landtag wurde am 24. September 1869 vom Großherzog selbst eröffnet. Die ihm gemachten Vorlagen waren zahlreich und wichtig. Es handelte sich um Einführung der auf dem metrischen System beruhenden Maaß- und [697] Gewichtsordnung des norddeutschen Bundes, um das Gesetz über die Consum-, Credit- und Vorschußvereine und die Productivgenossenschaften, um das die Personalhaft in bürgerlichen Rechtssachen aufhebende Gesetz, dann um Einführung des Rechtshülfegesetzes in Baden und Leistung der Militärpflicht durch die Angehörigen beider Staaten im anderen Staate nach ihrer Wahl. Man erzielte Verlängerung des Contingentsgesetzes und Erweiterung des Wahlrechts für die zweite Kammer auf alle Staatsbürger, geheime Abstimmung, Initiativrecht der Stände, freie Präsidentenwahl für die zweite Kammer, größere Freiheit bei Feststellung der Geschäftsordnung, Heruntersetzung der Wahlperiode auf 4 Jahre. Die Forderung einjähriger Budgetperioden lehnte das Ministerium ab. Auch die Gemeindeverfassung erlitt verschiedene Abänderungen, wobei Kiefer der Regierung die besondere Zufriedenheit der liberalen Partei mit dem Gemeindegesetz und ihr Vertrauen zum Ministerium ausdrückte. Reformirt wurde auch die öffentliche Armenpflege und im Zusammenhang damit die Eheschließung erleichtert. Besonders wichtig war auch das Stiftungsgesetz, das erst nach einer längeren Auseinandersetzung mit dem Heidelberger Kirchenrechtslehrer Herrmann und nachdem vor der Schlußabstimmung der zweiten Kammer das sog. Festungsviereck demonstrativ den Saal verlassen hatte, zur Annahme gelangte. Weitere Arbeit verursachte der Entwurf über Einführung der Civilehe, der auch durchgebracht wurde. Als der von den Ständen angenommene Rechtshülfevertrag im norddeutschen Reichstag vorgelegt wurde, schilderte Lasker begeistert die Politik Badens während der letzten Jahre und hielt die ablehnende Haltung des Bundeskanzlers in der Frage der Aufnahme Badens in den Norddeutschen Bund für ein Räthsel. Letzterer nahm an, daß der Lasker’sche Antrag, der Regierung und dem Volke von Baden für die nationalen Bestrebungen zu danken und sich mit dem möglichst raschen Eintritte Badens einverstanden zu erklären, von Baden bestellt sei und nahm daraus Anlaß zu einer zornigen Auslassung über solches Verhalten, während er „nicht den Topf absahnen und den Rest sauer werden lassen wolle“. In der Karlsruher Zeitung gab J. in Bismarck’s barschem Tone die Erklärung ab, daß die Regierung dem Antrage Lasker’s völlig fern stehe; Baden mache nationale Politik, nicht um des Wohlgefallens des Grafen Bismarck willen, sondern weil es diese in seinem Interesse für zweckdienlich erachte. Darauf hin zog Bismarck seinen Vorwurf zurück. Der Landtag wurde am 7. April 1870 nach mehr als halbjähriger Dauer mit einer Thronrede geschlossen, in welcher der Großherzog erklärte, mit stolzer Freudigkeit auf die Entwicklung seines Landes sehen zu können, die durch die hingebende Thätigkeit der Volksvertretung so wesentlich gefördert worden sei, wofür er seinen Dank ausspreche.

Für den nun losbrechenden Krieg mit Frankreich war Baden finanziell gerüstet, da eben ein großes Anlehen für Eisenbahnbauten aufgenommen worden war. Die äußerst exponirte Lage des Landes brachte schwere Besorgnisse und trieb zu schnellem Handeln. So glaubte man die Kehler Brücke sprengen zu müssen und that dies. Bald überzeugte man sich, daß man die Verhältnisse in der französischen Armee falsch beurtheilt hatte. Siegeszuversicht stellte sich ein, die Regierung fand vielfache Anerkennung und Lob. Die Aussicht auf Erfüllung des lange gehegten Wunsches bezüglich Eintrittes Badens in den Bund besserte sich. Am 2. October eröffnete der preußische Gesandte dem Staatsminister, daß ein solcher Antrag jetzt dem Kanzler sehr erwünscht sei, worauf am 3. October J. diesen mit Genehmigung des Landesherrn stellte. Am 12. October lud der Kanzler die badische Regierung ein, Unterhändler zur Feststellung der Einzelheiten in das Hauptquartier nach [698] Versailles zu senden. Der Großherzog beauftragte J. und v. Freydorf mit diesen Unterhandlungen, zu denen Legationsrath Hardeck und ein Secretär mitgenommen wurden. Fast gleichzeitig mit den Baiern trafen die Badenser in Versailles ein, später kamen die Württemberger und Dalwigk. Ueber die Reise und die Vorgänge berichtete J. an seine Gattin (vgl. Baumgarten u. Jolly S. 178–203, Hausrath S. 209–272). Am 30. November traf J. in Karlsruhe wieder ein, auf das freudigste empfangen. Der Landtag wurde von J. am 13. December eröffnet. Die Verträge fanden hier die freudigste Aufnahme. Schon am 21. December konnte der Landtag entlassen werden. J. schloß ihn mit einer glänzenden, aus dem Grunde des Herzens kommenden Rede, die in den weitesten Kreisen tiefen Eindruck machte. Bei dem gemeinschaftlichen Mahl der Stände wurde neben dem Landesherrn und dem Kaiser besonders J. gefeiert; er antwortete mit einer glänzenden Improvisation auf Bismarck, den er ja jetzt aus der Nähe kennen gelernt hatte. Es kamen weitere Huldigungen, so namentlich ein Brief von L. K. Aegidi aus Bonn als Neujahrsgruß (vgl. Baumgarten u. Jolly S. 207). Zu den Friedensverhandlungen reiste J. nochmals mit Hardeck nach Versailles (22. Februar 1871). Hierüber berichten wieder Briefe an die Gattin (ebd. 208–219, bez. Hausrath 253–272). Die Reise wurde in gedrückter Stimmung angetreten zufolge der Nachricht, daß der einzige Sohn der Schwiegermutter, Eduard Fallenstein, bei La Chartre den Strapazen des Feldzuges erlegen sei.

Wiederum kam eine arbeitsreiche, aber durch mannichfache Mißhelligkeiten getrübte Zeit. Besonders lästig fiel J. die Betheiligung an den Bundesrathssitzungen, die der Großherzog forderte. Von diesem Organ war er gar nicht erbaut. Aber auch in seiner Umgebung fand er manche Bekämpfung, die ihn schwer bedrückte. Mit großem Eifer ließ er sich die Reorganisation des Schulwesens angelegen sein, berief mehrere norddeutsche Schulmänner, darunter für Karlsruhe den Director des Gymnasiums in Hamm, Wendt [WS 5], der sich allmählich große Anerkennung errang, sodaß sein siebzigster Geburtstag wie ein öffentliches Fest begangen und eine Straße ihm zu Ehren benannt wurde. Sein warmes Interesse für die gründliche Bildung des weiblichen Geschlechts bewies er durch die Errichtung einer höheren Mädchenschule in Karlsruhe, förderte auch die Kunstpflege durch den Staat. Sehr fatal war dann der akademische Streit der Heidelberger Collegenschaft und die Herabdrückung der Universität durch das Aufblühen derer in Berlin, Leipzig und Straßburg, wohin er leider 1872 Baumgarten ziehen lassen mußte. Nur mit großer Umsicht ließen sich geeignete Kräfte gewinnen. Auch die Militärconvention trug in ihrer Festhaltung und Durchführung manchen Stein zur Erschütterung von Jolly’s Stellung bei und drohender gestaltete sich wieder die Kirchenfrage. Katholischerseits fügte man sich nach siebenjährigem Streit, indem man den Pfarrern den Eintritt in den Ortsschulrath befahl – angesichts der Ausbreitung des Altkatholicismus, der eine Stützung durch die Regierung fand, wenn sich diese auch nicht auf die dogmatische Streitfrage einließ. Das Ministerium wich einem Kampfe gegen die Lehrinstitute unter geistlicher Leitung aus und glaubte mit einigen Abschwächungen beim Culturexamen eine friedlichere Stellung der katholischen Partei errungen zu haben, als plötzlich die Curie wieder zurückzog. Frühere Nachgiebigkeit bezüglich des landesherrlichen Patronats zeitigte üble Früchte, und der in Preußen aufgetauchte Culturkampf riß Baden mit. Bismarck ersuchte um Mittheilung der badischen Kirchengesetze und Darlegung der damit gemachten Erfahrungen. Die mit großem Eifer ausgearbeitete Denkschrift vertrat die Anschauungen Jolly’s; man ahmte in Preußen die badischen Vorschriften nach, freilich unter Verschärfung. [699] Leider ließ sich J. zu gleichem Schritte für Baden herbei, da selbst Pfarrverweser, die nicht das Culturexamen abgelegt hatten, nicht sollten verwendet werden dürfen. Es kam über diese und jene Punkte zu Verfolgungen und Verurtheilungen, die natürlich nur Märtyrer schufen. In Rom wollte man Preußen isoliren und zeigte sich deshalb Baden gefälliger. Der erzbischöfliche Stuhl sollte wieder besetzt werden, aber die Verhandlungen zerschlugen sich, während Debatten über ein Altkatholikengesetz zu schroffen Auftritten führten. In anderer Richtung traten weitere Conflicte ein. Man verfiel auf den Gedanken der Nothwendigkeit der Revision der badischen Verfassung. Er ging von Bluntschli als Mitglied der zweiten Kammer aus. Nach seiner Ablehnung griff Kiefer wieder andere Streitpunkte heraus, Abschaffung der Ersten Kammer und Einführung einjähriger Budgetperioden, wofür natürlich die Regierung nicht zu gewinnen war! Die vorgelegte Steuerrevision auf Grund einer Einkommensteuer fiel in der ersten Kammer; ein positiver Erfolg war nur die Einführung der Einwohnergemeinde in die sieben großen Städte Badens. Ein neuer Zwischenfall wegen eines Reichseisenbahngesetzes brachte wieder neue Verstimmung. Man warf dem Staatsminister vor, daß er, nicht genug durch Auslieferung der Armee und der Post die badische Selbständigkeit geschädigt zu haben, nunmehr auch die badischen Eisenbahnen an Preußen ausliefern wolle. Er fand hierin auch Bekämpfung beim Handelsminister Turban. Mit knapper Noth erzielte man eine Reform der Oberrechnungskammer, wobei die Competenz der Volksvertretung erweitert wurde.

Besonders schlimm gestaltete sich die Sache bei Einführung der gemischten Volksschule. Im Grunde war J. ein Gegner der gemischten Schule. Doch ging er einen Mittelweg, für den die Kammer aber nicht zu haben war. Als J. selbst diese Lösung annahm, stand man vor seinem Sturz. Eine Vorlage über Aufbesserung der Gehälter der Geistlichen, welche dafür durch einen Revers zu Gehorsam gegen die Staatsgesetze verpflichtet werden sollten, bekämpfte Kiefer, indem er beide Kirchen auf Kirchensteuern zur Ausbringung ihrer Bedürfnisse verweisen wollte. Der Minister griff zur Vertheidigung seiner Vorlage in der Presse, mußte aber in der Kammer die Vertrauensfrage stellen, um das Gesetz durchzubringen. Man bewilligte das Dotationsgesetz für sechs Jahre und ersetzte den Revers der einzelnen Geistlichen durch einen solchen des Kirchenoberhauptes. Die vom Landtag genehmigten Gesetze wurden dem Großherzog, der seine Sommerresidenz am Bodensee aufgesucht, zur Sanction gesandt. Alle, bis auf das Schulgesetz, kamen rasch vollzogen zurück: endlich kam auch das Schulgesetz, zugleich aber schrieb der Großherzog am 19. September, daß er eine Aenderung in der Leitung des Staatsministeriums infolge der Vorkommnisse auf dem Landtag für nothwendig erachte. J. erbat danach sofort seine Entlassung; sie wurde ihm am 21. September unter Verleihung eines Ordens ertheilt und Handelsminister Turban zum Nachfolger ernannt. Mit J. nahm auch v. Freydorf seinen Abschied.

Die Entlassung in diesem Augenblicke bestürzte J. tief, wenn sie ja auch schon lange gedroht hatte. Denn damit war er in der Blüthe der Kraft zur Unthätigkeit oder doch einer seinen Fähigkeiten nicht entsprechenden Thätigkeit verurtheilt. Es mußte ihm genug sein, daß er sich von Schuld frei wußte; seine Absichten waren stets die reinsten gewesen. Er war mit dem Großherzog in Meinungsverschiedenheiten gerathen, was er beklagen, aber doch nicht als Fehler sich vorwerfen konnte. Auch in seinem Verhalten zum Landtag trug jedenfalls nicht er allein die Schuld an den Mißhelligkeiten. Dies sah man auch allmählich ein. So fügte er sich ohne Verbitterung und Klage in sein [700] Schicksal. Wenige Tage nach seiner Entlassung wurde er zum Präsidenten der Oberrechnungskammer ernannt in Nachfolge des am 5. November 1875 verstorbenen Robert v. Mohl. Er nahm das Amt gern an, da er damit dem Staatsdienst erhalten wurde, was er als Gunstbeweis des Großherzogs ansah. Doch war diese Beschäftigung, wie er bald einsah, nur wenig befriedigend und konnte ihm nicht genügen. So begrüßte er es, als der nationale Wahlausschuß in Pforzheim ihn einlud, bei den im December 1876 stattfindenden Reichstagswahlen als Candidat aufzutreten. Nach einigem Schwanken nahm er das Anerbieten an, während er eine Breslauer Candidatur abgelehnt hatte. Er stellte sich in Pforzheim einer großen Wählerversammlung vor. Sein Sieg über den conservativen Gegencandidaten, einen Holzhändler aus Gernsbach, schien sicher; da erhielten in letzter Stunde die Socialdemokraten die Weisung, „jedenfalls gegen den Minister“ zu stimmen. Es siegte also der conservativ-pietistische Candidat mit den Stimmen der Socialdemokraten. Seinen Ansichten über die Stellung der Parlamente in Deutschland hat J. in der Schrift „Der Reichstag und die Parteien“, Berlin 1880, Ausdruck gegeben. Er bereitete noch eine andere vor, als er über den Ausgang des Streites mit der Kirche tief erbittert war. Hatte sich doch der Staat, wo die Situation in Baden ganz günstig lag, schließlich dazu verstanden, ohne alle Controlle die Ausbildung der Priester dem Bischof zu überlassen – freilich wesentlich unter dem Eindrucke der Vorgänge in Preußen. Aber er sah schließlich davon ab, da weitere Spaltungen in der liberalen Partei doch nur den Ultramontanen genützt hätten. Dagegen gab er sein Befremden über Bismarck’s Rückzug kund im Augustheft (1882) der Preußischen Jahrbücher (separat bei G. Reimer erschienen u. d. T.: „Der Kirchenstreit in Preußen“ von Dr. Jolly. Berlin 1882). Sehr ruhig setzte er auseinander, daß Bismarck allerdings im Kirchenstreit nur einen politischen Streit sehe, wie andere, in dem auch vorübergehend einmal nachgegeben werden könne, während er ein Compromiß mit ultramontanem System eben absolut für unmöglich erklärte. Man muß diese treffliche Auseinandersetzung lesen, um ihren vollen Werth kennen zu lernen. Aber derer, die lernen wollen, sind gar wenige! Sehr richtig scheint sein Freund Hausrath zu urtheilen, wenn er sagt: „Einen Doctrinär nannten Jolly nur die, die selbst nicht wissen, was sie wollen und leider auch nicht wollen, was sie wissen“. Da er für seine Auffassung in weiteren Kreisen, als denen seiner nächsten Freunde kein Verständniß fand, blieb ihm nichts anderes übrig, als seiner Familie zu leben und denen, die an ihm festhielten, wie Wendt, Eisenlohr und Nokk, die Hardecks, Kuno Fischer, Leszcynski und Baumgarten, Theaterintendant G. zu Putlitz und Gattin, und natürlich Roggenbach. Im Jahre 1877 feierte man die silberne Hochzeit, wobei die treue Gattin nach längerem Leiden wieder zum ersten Mal in größerem Kreis erschien. Frohe Tage waren es, wenn die Söhne von der Universität heimkamen und von dem Vater sich belehren ließen; Genuß brachten ab und zu der Besuch von Lustspielvorstellungen, namentlich die Beschäftigung mit der Kunst, die Lectüre der Freunde („Die Ahnen“, „Deutsche Geschichte“ u. a.). Sehr erfreulich war die Ehrung, die ihm beim Universitätsjubiläum 1886 durch die medicinische Facultät in Heidelberg zu Theil wurde, wo man ihn zum Ehrendoctor proclamirte, zum Dank für die großen, trefflich eingerichteten Institute, die 1866 bis 1876 für ihre Zwecke auf Jolly’s Anregung hin ausgeführt worden waren. Schwere Schläge waren dagegen der Tod des Kaisers Wilhelm, der 1874 persönlich ihm einen hohen Orden überreicht hatte, den er seines alten Kaisers stets gedenkend tragen solle; dann der Tod seines Bruders Philipp (24. Dec. 1884) und Bismarck’s Entlassung (März 1890). Eine Belohnung für seine [701] Dienste in der nationalen Sache war ihm nicht beschieden gewesen – aus Rücksicht auf die Nachbarstaaten. War ihm 1889 der erste Enkel geboren worden, so verlor er fast gleichzeitig die Jugendfreundin, seine Schwester Johanna. Auch stellte sich Gebrechlichkeit ein. Ende September 1891 erkrankte er, erholte sich aber scheinbar bald wieder. Als er am 14. October vom ersten Ausgange heimkehrte, erfuhr er von der Absicht, ihn wieder im Staatsdienste anzustellen. Man stieß bei Tisch auf diese frohe Botschaft an – kurz darauf sank er von einem Herzschlage getroffen zu Boden. – Man wird des großen Patrioten in Baden wie im Reich stets gedenken, wie auch seines im Tode ihm bald gefolgten Sohnes Julius August († 20. Febr. 1898).

Verfaßt im engen Anschluß an „Staatsminister Jolly. Ein Lebensbild von Hermann Baumgarten, weiland Professor in Straßburg und Ludwig Jolly, Professor in Tübingen“, Tübingen 1897. – Zur Erinnerung an Julius Jolly von Adolf Hausrath, Leipzig 1899 („Alte Bekannte. Gedächtnißblätter“ I). – Dr. Robert Goldschmit in den Badischen Biographien V, 325–352; – Derselbe, Die politische Errungenschaft Badens unter der Regierung Großherzog Friedrichs, Karlsruhe 1896, S. 20. – Zur Geschichte der liberalen Partei Badens, Konstanz 1880, S. 6, 8, 16–18, 21, 29, 30, 34. – G. Meyer, Die Reichsgründung und das Großherzogthum Baden (in der Festgabe zur Feier des 70. Geburtstages Sr. königl. Hoheit des Großherzogs Friedrich von Baden, dargebracht von den Mitgliedern der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg), 1896. – Friedberg, Der Staat und die katholische Kirche im Großherzogthum Baden seit dem Jahre 1860, 2. Aufl., Leipzig 1874. – Verhandlungen des achten deutschen Juristentages II, 5, 6. – Ueber den Sohn Julius vergleiche Archivrath Dr. Obser in Bettelheim’s Biogr. Jahrbuch III, 312 und Badische Biographien V, 352 ff.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Franz Freiherr von Stengel (1803–1870); badischer Jurist und Politiker
  2. August Lamey (1816–1896); badischer Politiker und Jurist
  3. Franz Freiherr von Roggenbach (1825–1907); badischer Politiker
  4. Gustav Adolf Prinz zu Hohenlohe-Schillingsfürst (1823–1896); deutscher Kurienkardinal
  5. Gustav Wendt (1827–1912); deutscher Altphilologe in Pommern, Hamm und Karlsruhe