Von dem Ritterorden der Fürspänger, welchen Kaiser Karl IV. 1355 zu Nürnberg gestiftet hat

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Autor: Anonym
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Titel: Von dem Ritterorden der Fürspänger, welchen Kaiser Karl IV. 1355 zu Nürnberg gestiftet hat
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 4, S. 665–708
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
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Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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I.
Von dem Ritterorden der Fürspänger, welchen Kaiser Karl IV. 1355 zu Nürnberg gestiftet hat.
Bey der im 3ten Stück des I Bandes des Journals v. u. f. Franken aufgeworfenen Frage über diese ritterliche Gesellschaft, wird der Nachrichten gedacht, die in den Beyträgen der Teutschen Gesellschaft zu Altdorf stehen, und die in Herrn Waldaus Beyträgen zur Geschichte der Stadt Nürnberg bekannt gemacht worden sind. Auch Herr Schellenberger in seiner Geschichte der Pfarre zu U. L. Frauen in Bamberg (1787) hat einige Nachrichten von diesem Orden. Ich will, was diese Schriftsteller nur als wahrscheinlich angeben, zur Gewißheit erheben: denn ich schöpfe aus archivalischen Nachrichten, die bey der Steigerwaldischen Ritter-Ortscanzley aufbewahrt werden. Ihre| unrichtigen Behauptungen will ich berichtigen, und dasjenige hinzuthun, was meine Papiere weiter von dieser ritterlichen Gesellschaft enthalten, und bisher noch nicht bekannt war.

 Die angeführten Schriftsteller sind ungewiß in der Angabe des Jahrs, wann dieser Orden gestiftet seyn soll. Herr Prof. Will, als Verf. des Aufsatzes in den Beyträgen der Teutschen Gesellschaft zu Altdorf, meint: er sey entweder im Jahr 1355 oder 1356 gestiftet worden. Der Ungenannte in den Waldauischen Beyträgen glaubt: wahrscheinlich 1355. Herr Schellenberger setzt den Ursprung, nach einem Msc. dessen Autor unbekannt ist, und welches die Aufschrift hat: Metamorphosis Norimbergae, auf 1366, weiterhin führt er auch aus einer Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg das Jahr 1355 an.

 Die vor mir liegenden archivalischen Papiere, die als Index oder Extractus aus dem alten Buch, die unter verschiedenen reichsadelichen Familien errichtete Gesellschaft der Fürspangen betreffend von 1392 bis 1602 angegeben sind, setzen die Stiftung dieses Ordens ins Jahr 1355.

|  Den Ursprung dieses Ordens, den Namen und das Ordenszeichen geben meine Nachrichten folgendermaßen an:

 „Kaiser Karl IV. hat, auf kluge Vorstellung Ulmann Stromers, Nürnbergischen Stadt Botschafters, die Juden aus der Stadt Nürnberg geschafft und an dem Ort der Synagog eine Capellen zu Ehren der Mutter Gottes gestiftet und eingeweihet, auch sie zu unserer Frauen Saal benennt. Unter andern ihr ertheilten mancherley Einkommen und Heiligthümern auch darein den ganzen Leibgürtel der heil. Maria verehrt und eine Brüder- oder Gesellschaft unter etlichen nahmhaften Geschlechtern in Franken aufgerichtet, die auf dem rechten Ecke ihres Wappens eine güldene – mit queer übergehender Zunge – Gürtelspange zum Ordenszeichen führten, und weil diese Gesellschaft der Mutter Gottes zu Ehren ihren Anfang genommen, so wurde solche unserer Frauen Gesellschaft oder Brüderschaft, in Gemein aber wegen der Gürtelspangen, die Fürspanger genennet.“

 Hr. Prof. Will sagt: die eigentlichen Gesetze und Ordensregeln dieser Gesellschaft, die sie doch etwan mag gehabt haben, sind mir bis daher nicht bekannt worden. Hier| sind sie, und auch die 26 Geschlechter, die zuerst in den Orden aufgenommen worden sind. Die Nachricht des alten Buches hierüber heißt also:

 1392. Ein Hauptbrief lautend über die Gesellschaft der Gesellen des Fürspangs zu Ehren der Jungfrauen Marien errichtet, von 26 Frenkischen von Adel als:

5 Herren von Seckendorf.
2    Wolfskeel.
3    von Seinsheim.
3    von Fuchß.
1   Förtsch.
1   Zollner.
1   von Wenkheim.
1   von Heßberg.
2   von Egloffstein.
3    Truchseß.
2    Grumbach.
2    Schenk.

 In welchem Brief verordnet und verglichen worden. Folgendes

 1) soll alle Jahr ein Obrister oder Hauptmann ex gremio den andern vorgestellt und genommen werden.

 2) wenn einer aus der Gesellschaft stirbt, soll der Obriste es allen übrigen Gesellen verbottschaften und einen Begängniß-Tag| bestimmen, einmal nach Nürnberg und das anderemal nach Wirzburg alternative und jeder dem verstorbenen 30 Meßen schicken.

 3) an solchem Begängniß-Tag sollen alle Gesellen erscheinen, wer aber wichtiger Verhinderungen halber nicht kommen könnte, einen Beytrag an den Kosten schicken.

 4) das Begängniß soll wenigstens mit 12 Priestern gehalten werden, deren jeder 5 Schilling Heller Währung nebst einer Mahlzeit zur Belohnung haben solle, auch sollen wenigstens 40 Pf. Wachs zu Kerzen, auch Lichter dabey verwendet werden.

 5) die Kosten und Zehrung zahlen die sämtlichen Gesellen zu gleichen Theilen, wer aber aussen bleiben und seine Ratam nicht senden würde, dessen Antheil soll bey Juden oder Christen entnommen werden und um 1 fl in die Poen fallen. Die 30 Meßen, so jeder schicken soll, sollen zu des Gestorbenen Heil seiner Seelen gesprochen werden.

 6) Der Obrist oder Hauptmann soll Gewalt haben vorgenannte Gesellschaft heißen Gesellen Röcke und Kappen von Gewandt nach seinem Willen ein Jahr lang zu tragen.

|  7) Nach Verlauf eines Jahres soll der Obrist einen andern Obrist nach seinem Gutdünken und Gewissen bescheiden.

 8) soll jeder das Fürgespannzeichen an ihm tragen, bey einem halben Turnós Strafe, welches Geld zur Ehre der heil. Mariä soll verwendet werden.

 9) Wer aus der Gesellschaft an Höfe oder zu Turnieren außer Landes reiten wollte und kein Pferd hätte, dem soll ein anderer Gesell das Seinige leihen ohne Widerspruch.

 10) Ja die Gesellen sollen Ihnen mit Rath beystehen und die Kosten dazu tragen helfen, daß er einen Dank verdienen möge.

 11) So einer wider seine Ehre thäte, der soll es mit seinem Leib verantworten, oder mit Recht ausmachen oder nicht mehr bey der Gesellschaft seyn, noch den Fürspang an ihm tragen dürfen.

 12) auch wo einer an seiner Ehre unbilligerweise beleidiget würde, dem sollen die andern Gesellen beystehen.

 13) In diese Gesellschaft sollen nicht mehr als 26 Personen aufgenommen werden, wo aber einer mit Tod abgienge, soll ein nachgelaßener Sohn oder Freund an dessen Stelle, auch wohl ein Fremder, es| sey von des abgegangenen Helm und Wappen oder nicht, recipirt werden.

 14) wer recipirt wird, soll dem Obristen Gelübd thun und seine Hand und Siegel an diesen Brief hängen und in einem Jahre 100 Pf. Heller bezahlen, die sollen nach Gutbefinden der Gesellschaft an ewige Meßen, Gedächtniß und Seelen Geräth in den beyden Frauen Capellen Wirzburg oder Nürnberg gewendet werden.

 15) Was der Obriste das Jahr durch einnimmt und ausgiebt, das soll in ein Buch geschrieben und dieses nebst den Briefen und Geld dem neuen Obristen jedesmalen überantwortet werden.

 Hierüber und daß dieses alles richtig gehalten werde, haben die Gesellen einander mit Handgebender Treue gelobet und ihre Siegel an diesen Brief gehangen, der geben ist Montag vor Mariä Empfängniß 1392.

 Die 3 genannten Schriftsteller geben verschiedene Namen von Rittern an, die zu dieser Gesellschaft gehören, und deren Schilde ehemahls in den Frauen-Capellen aufgehangen waren. Ich kann sie nach der Zeitfolge nennen, wie sie aufgenommen worden sind. Die neuen Beschlüsse und Änderungen in| den Statuten der Gesellschaft sind dabey auch bemerkt. Vom Jahr 1404 heist es:

 1404 sind in die Gesellschaft nach Abgang einiger Gesellen wiederum aufgenommen worden, und haben mit Handgebender Treue an Eydes statt gelobet die Gesellschaft i. e. das Ordenszeichen an ihnen zu tragen und zu halten, wie der Brief und die Ordnung besagt:

1) Brand von Seinsheim.
2) Wilhelm von Tüngen.
3) Wilhelm von Grumbach.
4) Jürg Schenk von Geyern.
5) Hanß von Grumbach.
6) Appel Fuchß.
7) Martin von Seinsheim.
8) 9) Erkinger und Jacob von Seinsheim.
10) Arnold von Seckendorf.
11) Hanß Zollner von Birkenfels.[1]
12) Hanß Fuchß von Wunfurth.
13) Hanß von Egloffstein zu Mühlhausen.
14[)] Hartmann Fuchß von Dornheim.|
15) Veit von Rotenhahn.
16) Christoph von Wenkheim.
17) Jörg von Seinsheim.
18) Cunz von Grumbach.[2]

 Im Jahre 1434 sind ferner recipirt worden und haben die Fürspang angenommen

1) Conrad von Seckendorf.
2) Peter   –.
3) Hanß Zollner.
4) Hanß Schenk.

 Im Jahre 1435.

1) Hans von Wenkheim.

 Im Jahre 1451.

1) Heinz von Seckendorf.
2) Sebastian   –.
3) Wilhelm von Schenk.
4) Hanß von Seckendorf.
5) Jacob   –.
6) Eberhard von Grumbach.

 Im Jahre 1453.

1) Erkinger von Seckendorf.
2) Jürg  –.
3) Heintz Fuchs.
|  Im Jahre 1456.
1) Hanß von Wallenrod.
2) Wolfram von Egloffstein.
3) Martin Förtsch. †[3]
4) Jörg von Seckendorf, †

 Im Jahre 1458.

1) Hanß Wolfskehl.
2) Stephan Schenk.

 Im Jahre 1464.

1) Lutz von Rothenhahn.
2) Hanß von Egloffstein.

 Im Jahre 1474.

1) Eberhard Förtsch. †
2) Michel von Rothenhahn. †

In die Fürspangen Gesellschaft sind noch ferner aufgenommen worden

Friedrich von Seinsheim zu Maßerndorf.
Hartung Truchseß zu Ebersbach. †
Migleff von Heßberg zu Eyßhausen. †
Thomas Fuchs von Dornheim.
Merten von Seinsheim. 1467.
Hanß Truchseß von Wetzhausen 1481. †
Wolf Fuchs zu Schweinshaupten 1495. †|
1505. Hanß von Eyb. †
Willibald von Schamberg. †
Heinrich Stiebar. †
Wilhelm von Bibra. †
Hanß Zollner  beyde mit
Wilhelm von Stein. Bedingnisse.
1507. Hanß von Seckendorf zu Uhlstadt.
Oßwald v. Seckendorf. †
Matthes von Rothenhahn †
Wenzel Stiebar   1508. †
Bastian von Eyb cod. anno.
1517. Wilhelm von Bibra. † Dieser verschaffte 1517 in die Fürspang 447 fl. per testamentum.
Sixt von Seckendorf. †
Christoph von Thüngen † und
Wenzel Stiebar. 
1520. Peter von Wallenrode. †
Erasmus von Seckendorf zu Obernzenn. †
Jeremias Zollner. †
Greiff von Heßberg. †
u. Jürg von Bibra † sind zu Bamberg aufgenommen worden.


 Im Jahre 1467 ist unter den Gesellen berathen und verglichen worden bey einer Zusammenkunft:|  1) sollte der Obrist oder Hauptmann 4 Wochen vorher ein jedes Leichenbegängniß verkünden lassen.

 2) ein jeder Abends vor dem Begängnißtage an Ort und Stelle erscheinen und an dem Begängnißtage mit dem Obristen auf gemeine Kosten essen.

 3) bey jeder Begängniß sollen 50 Priester anwesend seyn und jeder 1 Pf. für Kost und Präsenz bekommen. Nichts weniger sollen von 12 Priestern Vigili gehalten werden und jeder 3 Meßen singen, hingegen gedoppelt Präsenz erhalten.

 4) soll jedesmal 50 Pf. Wachs zu Lichtern angewendet werden.

 5) Wo ein Gesell, wegen Hinderung, nicht selbst erscheinen könnte, soll er einen, er käme in seinen Namen, senden dürfen.

 1476 ist in der Gesellschaft beschlossen worden: daß jeder Gesell für einen verstorbenen Mitgesellen von Stund an jedesmalen 30 Meßen lesen lassen und solches bey dem folgenden Begängniß mit einem priesterl. Attestat beweisen sollte.

 1484 ist bei einem Begängniß zu Wirzburg folgendes abgeredet und beschlossen worden:

|  a) man soll keinem Gesellen nichts mehr in Rechnung anstehen lassen.

 b) wer nicht vorher bezahlt, soll den Fürspang nicht an sich tragen.

 c) wer an einem Gemeintag schuldig bleibet, dem soll an dem andern Gemeintage aufgesaget werden, welches ein zeitlicher Hauptmann mit geistlichen Räthen fürzunehmen.

 d) alte Reste sollen biß Petri 1485 bezahlt werden.

 e) welcher halben an diese zu schreiben und sie zu vermahnen.

 f) zu deßen Besorgung sollen dem Hauptmann ex gremio 2 Assistenten zugegeben werden, nemlich von der Niederländer wegen Hildebrand von Thüngen und von den Oberländern Balthasar von Seckendorf.

 1505 ist unter Eberhard Förtsch Hauptmann regulirt worden:

 1) solle alle Jahr ein Hauptmann erwählt und ihm 2 Gesellen zu Assistenz-Räthen zugegeben werden.

 2) die Begängniße der Brüder aus der Gesellschaft sollen ohne Gepräng und sonderliche Kosten geschehen, doch unter 80 Priestern und 40 Pf. Wachs Aufwand nicht.

|  3) Der Hauptmann mit seinen Gesellen, Knechten und Pferdten soll ex Cassa besorgt werden.

 4) der Hauptmann soll des verstorbenen Bruders Abgang einem jeden Mitgesellen baldigst notificiren und jeder MitGesell 30 Meßen lesen lassen.

 5) der nächste Erb des verstorbenen mag Schild Schwerd und Speer tragen lassen, und die Fürspang gegen Erlegung 20 fl. aufs Neue empfangen.

 6) Wenn einige noch nicht recipirte, auch andere zu den Begängnißen kommen wollen: soll es erlaubt seyn, doch auf ihre eigene Kosten.

 7) wenn der Hauptmann und die 2. Assistenten es vor nöthig halten eine gemeinsame Zusammenkunft zu verkünden, sollen sie es Macht haben.

 8) sollen noch 6 Gesellen aus 6 tüchtigen Geschlechtern in die Brüderschaft aufgenommen werden, doch das jeder 100 fl. im Anfang erlege.

 9) wegen Annehmung der 6. neuen Gesellen solle auch mit den dermalen abwesenden vorhero communicirt werden.

|  10) wenn alle Jahr ein Hauptmann erkohren, solle diesem Geld und Rechnung sogleich mit übergeben werden.

 11) die bisherigen Rückstände sollen eingefordert, oder was nach einem Jahr nicht geschiehet, mit 5 pCt. verzinset werden.

 12) das Vicariat oder Pfründ soll Niemand verliehen werden, er thue dann seinen Eid darüber.

 13) ist sogleich Eberhard Förtsch zum Hauptmann und Hannß Truchseß und Matthes von Rotenhahn zu 2 Räthen erkohren und zugegeben worden.

 14) sind 6. neue Gesellen denominirt worden. (S. ihre Namen unter den aufgenommenen Mitgliedern dieses Jahrs.)

 1509 ist unter dem Hauptmann Hannß von Egloffstein, Namens Hauptmann Räth und anderer an die Restantiarios geschrieben und sie zur Zahlung ermahnt worden, ausserdem sie sich der Fürspang äußern und diese nicht mehr tragen sollen.

 1520 ist fernerweit folgendes unter den Brüdern und Gesellen beschlossen und geeiniget worden:

 1) werde an jenem Tage nicht gefragt werden, wie viel Meßen man habe halten| laßen, vielmehr nach der Schrift fragen, mich hat gehungert und ihr habt etc. etc.

 2) sollen also für jeden Bruder nur 30 Meßen in allem gelesen und bey dem Begängniß nur 30 Pf. Wachs verwendet; hingegen aber durch den Hauptmann und Räthe 2 Räunlein erkauft und unter Haus-Arme ausgetheilt werden.

 3) soll statt des 1 fl. so man bisher für 30 Meßen dem Priester bezahlt, solcher Gulden Haus Armen Leuten jedesmal gegeben werden.

 1524 ist abermahlen von den Brüdern und Gesellen zu Höchstett geeiniget und geschlossen worden

 1) solle man das alte Buch der Fürspangen auch eines alten Briefes mit vielen Siegeln, als der erste aufgerichtete Brief der Gesellschaft, allenthalben aufsuchen, und bey dem Cammermeister Valentin Westheim zu Würzburg, auch bey Hannsen von Bibra und Erhard Truchseß Wittib nachforschen und zurückfordern.

 2) die beyde Pfründen zu Bamberg und Wirzburg soll man schlechten frommen redlichen, gescheiden, verständigen Priestern und keinem großen Herrn verleihen, wie| die Copia im alten Fürspangbuche a) besaget.

 a) Dieses mögen die Papiere seyn, die bey Steigerwald liegen.

 3) Solle der Vicarius zu Wirzburg seiner Pfründ Nutzung und Einkommen verzeichnen und dem Hauptmann einsenden.

 4) Einem Priester, der zu Bamberg mit der Pfründ belehnt wird, sollen 100 fl. aus der gemeinen Cassa gegeben, und 2 jährige Rückstände angewiesen werden, dafür solle er die Vicariat-Behausung nach Nothdurft wieder repariren.

 5) die Begängnisse sollen alterniren, einmal zu Bamberg und das anderemal zu Wirzburg gehalten werden.

 6) Die Reste sollen nochmals eingefordert, oder an Landgerichten, worunter einer geseßen, in Rechten fürgenommen werden.

 7) solle eine eiserne Truhe mit 3 Schlößern und Schlüßeln wohl beschlagen gemacht, der eine Schlüßel dem Hauptmann, der zweyte dem Rath und der 3te den Vicarien gegeben werden.

 1528 wurde fernerweit bey der gemeinen Gesellschaft ausgemacht und verglichen,

|  1) Solle an die absentes um die Ursache ihres Außenbleibens geschrieben werden.

 2) solle noch ein Tag zur gemeinsamern Zusammenkunft allen Brüdern und Gesellen angesetzet werden.

 3) sollte jeder anzeigen, wer die Fürspang annehmen wolle oder nicht, auch jeder zahlen, was er schuldig ist.

 4) sollen diejenigen, so diesesmal in Bamberg sich befinden, ausgelöset werden.

 5) wer seinen Rückstand nicht bezahlt, soll belangt werden.


 1531 ist zu Bamberg im Prediger Closter abermals verhandelt worden

 1) hat Rochus von Seckendorf bisheriger Hauptmann Rechnung abgelegt, und ist ihm

 2) Hannß von Rotenhahn succedirt, dann Conz von Eglofstein und Matern Fuchß zu Räthen beygegeben worden.

 3) wer von den Schuldnern eine Reste nicht bezahlen würde, solle an dem Gerichte, darein er gehörig, vorgenommen werden.


 1569–1585. hat Hannß Joachim Stiebar, welcher 45 Jahr in dem Fürspang-Orden und 16 Jahr dabey Hauptmann gewesen, folgendes aufgeschrieben

|  1) habe er dem Hannsen von Rotenhahn Hauptmann ao. 1540 alschon Pflicht, wie gewöhnlich gethan und 10 fl. erlegt.

 2) dem Hannß von Rotenhahn sey sein Sohn Matthes in der Hauptmannschaft gefolget, welcher Brief, Truhen und Register zu sich genommen, welcher Matthes von Rotenhahn 1569 gestorben.

 3) habe man der Stadt Schweinfurt 1000 fl. Capital vor vielen Jahren geliehen auf Zinnß zu 5 prCt., welche solchen Zinns 13. Jahre anstehen lassen, nachhero um Nachlaß gebetten, denen auch endlich 8 Jahre erlaßen und das Übrige sammt dem Capital heimgezahlt worden 1590.

 4) Nach Absterben Matthes von Rotenhahn habe er Hannß Joachim Stiebar die Hauptmannschaft 1569 auch Brief und Geld zu sich genommen und zwar 1119 fl. 6 Pfund 10 Pfenning, ferner 750 fl.

 5) 1569 habe Bischoff Veit zu Bamberg der Pfründ sich angemaßt, und einen jungen Schweinfurter, welcher der Augsburgischen Confession zugethan gewesen, nicht dulden wollen, darauf endlich ein anderer nämlich Felix Götz denominirt worden.

|  6) dieser Bischoff Veit habe auch Brief und Truhen verbieten lassen wollen, nach gethaner Vorstellung und vorgewiesener Confirmation des Fürspann und der Pfründ an Bischoff Alberto de ao. 1408 ist das Verbot wieder aufgehoben worden.

 7) habe Sigismund Fuchs Domherr zu Wirzburg die Pfründ allda eine Zeitlang beseßen, nach dessen Absterben aber Bischoff Friedrich zu Wirzburg solche widerrechtlich Herrn Schenk Albrechten von Limburg, Domherrn zu Bamberg und Wirzburg, ohne Vorwissen der Gesellschaft verliehen; auf weitläuftiges Vorstellen aber die Sache verglichen worden, da gedachtem Schenk solche von der Gesellschaft aus besonderer Consideration gelassen worden ist.

 8) nach Absterben gedachten Albrechten Schenk von Limburg habe solche Pfründ Christoph Nothhafft von Weißenstein – und nach ihm Martin v. Schaumberg, Dom-Probst zu Eichstädt erhalten und einen Revers von sich gestellt.

 9) sind von der Cassa einige Gelder zu milden Steuern verwendet worden.

a) zu Stipendien armer Studenten.
b) Gabriel Stiebarn zum Unterhalt.|
c) Wolf Adam von Seckendorf desgleichen.
d) dem Pfarrer zu Ermreuth Zulage.
e) ist auch für die Bemühung eines Hauptmanns jährlich 30 fl. in Ausgab kommen.


 1586–1602. hat Albrecht Stiebar zu Buttenheim nach Absterben seines vorgedachten Vetters Hanns Joachim Stiebars 1586 die Hauptmannschaft angenommen und geführt, und hat Cassa und anderes zu Händen genommen, in welcher Cassa baar Geld gewesen

1250 fl. 4 Pfund 28 Pfenning

deren von Schweinfurt eingenommene 1000 fl. welch Letztern zu Erkaufung des Zehenden von Treuschendorf verwendet worden und ist nach Abzug aller Ausgaben der baare Cassa-Rest bestanden in 2180 fl. 4 Pfund 28 Pfenning.




Successive sind folgende zu Obristen oder Hauptleuten ernennt worden:

 1) Dietrich Fuchß zu Wolburg, Ritter in annis 1410. 1411 etc.

 2) Hanß von Wallenrode Ritter ao. 1466.

 3) Jürg Fuchß zu Schweinshaupten Ritter 1467 und Rechnung abgelegt.

|  4) Hanß Fuchß Ritter, Amtmann zu Gebelstein. ao. 1482.

 5) Jürg von Seckendorf zu Oberzenn ao. 1492. In eben diesem Jahr hat der vorhergehende Hanß Fuchs seine Rechnung abgelegt.

 6) Cunz von Grumbach zu Rimper ao. 1497. auf andern Blättern heißt es 1495. Rechnung abgelegt 1602.

Ferner Hauptleute

 7) Hanß Tuchseß von Wetzhausen, Marschall, anfänglich hauptmannschaftlicher Verweser – dann Hauptmann 1502 † und Rechnung gelegt.

 Im Jahr 1505 ist von sämmtlichen Gesellen regulirt worden: daß künftig dem Hauptmann 2 Gesellen als Assistenten oder Räthe beygegeben werden sollen.

 8) Eberhard Förtsch zu Thurnau 1505 zum Hauptmann erkoren worden. † Er legte Rechnung 1507.

Dem zu zweyen Rath Gesellen

 a) Hanß Truchseß, † Amtmann zu Dachsbach Ritter. b) Matthes von Rotenhahn. †

 9) Hannß Truchseß zu Dachsbach Ritter ao. 1507. Hauptmann erkiest. † Dann

|  a) Hanß von Seckendorf und b) Heinrich Stiebar † zu Räthen.

 10) Hannß von Egloffstein zum Hauptmann erkoren 1509. Die Räthe sind nicht angemerkt, und haben sich erstmalen (1467) geschrieben:

Hauptmann Räthe und Andere.
Noch Hauptleute.

 11) Jürg Fuchß zu Gleißenau Amtmann zu Bromberg ao. 1511. Hauptmann worden.

 12) Hannß Zollner Ritter ao. 1517 die Hauptmannschaft erhalten.

 a) Hannß von Bibra[4] und b) Erhard von Truchseß zu Wirzburg, Räthe. †

 13) Erhard Truchseß zu Wetzhausen 1520 Hauptmann worden.

 a) Hannß von Rothenhan zu Rentweinsdorf. † b) Martin Fuchß zu Rügheim † Räthe.

 14) Hannß von Rothenhahn ao. 1522 Hauptmann worden. †

|  a) Götz von Seinsheim. † b) Rochus von Seckendorf. †

 Wobey verordnet worden: daß eine Truhen und 3 Schlösser und 3 Schlüßel verfertiget werden und die wohl zu beschlagen, zu Verwahrung Brief, Bücher und Geld.

 15) Rochus von Seckendorf Hauptmann erwählt, und Wolf Stiebar † Rath.

 16) Hannß von Rotenhahn zu Rentweinsdorf, Hauptmann erkoren 1531.

 a) Contz von Egloffstein, Schultheiß zu Worchheim u. b) Matern Fuchs zu Wunfurth, Räthe.

 17) Matthes von Rothenhan, Hauptmanns-Verweser bis 1569.

 18) Hannß Joachim Stiebar von Buttenheim von 1569 bis 1585. Hauptmann gewesen.

 19) Albrecht Stiebar von Buttenheim. Von ihm ist so viel zu finden, daß er der letzte Hauptmann des Fürspangs gewesen sey von 1586–1602. Er hat Rechnung abgelegt und ist schuldig geblieben 2180 fl. nebst andern Posten, und ist aus der Fürspangs-Cassa der Zehenden zu Dreuschendorf erkaufet worden.




|
Von der Fürspang-Pfründ zu Bamberg das Beneficium der zwölf Boten oder Apostel ad fibulas oder Fürspang-Pfründ genannt.

 Die vor mir liegenden Papiere sagen beynahe das nämliche, was Herr Schellenberger in seinem oben angeführten Buche berichtet.

 Bischoff Albert bestättigte die Stiftung 1408 zu einem Vicariat und einer ewigen Messe in der Pfarr-Kirche unserer lieben Frauen auf dem Altar aller 12 Boten mit Gunst und Willen Ottens von Egloffstein, Pfarrers in der Pfarr-Kirche zu Bamberg. Der Hauptmann der Gesellschaft hat das Recht, bey Erledigung solcher Vicarie jederzeit einen tüchtigen Priester, binnen Jahresfrist als Lehnherr zu bestellen. Er muß aber denselbigen in einer Mondsfrist dem zeitlichen Bischoff vorstellig machen, bey Verlust des Lehnrechts, welcher zeitliche Vicarius wöchentlich wenigstens 3 Messen lesen und sich gebührend verhalten soll. Die hierzu gestifteten Güter und deren Abwurf, (davon hat Herr Schellenberger nichts gesagt,) besteht in folgendem:

1 Hof zu Haußen in Wirzburgischer Diöces.|
3 Güter zu Wallersau bey Roth.
1 Gut zu Speckheim.
2 Güter zu Tannhausen.
2 Güter zu Sendelbach.

 Dem Bischoff Albertischen Confirmations-Brief ist eine Teutsche Übersetzung angefügt, in solcher aber die gestifteten Güter ausgelassen. Lange vor dieser erfolgten Bestättigung hatten die Ritter schon Anstalten gemacht, von ihren religiösen Gesinnungen zu Bamberg Beweise zu geben. Das bezeugen

 a) ein Kaufbrief von Schultheisen und Gerichts-Schöpfen zu Bamberg über ein Haus allda in dem Bach gelegen, nächst an dem Steinhause, welches Heinrich Hollermann an Hermann Heßen, Hildebrandts von Seinsheim Dienern verkauft hat 1370.

 b) Ein Kaufbrief von Schultheisen und Gericht zu Bamberg über ein Haus allda, auch im Bach gelegen, nächst an Hannsen von Rotenberg das Vicarien Haus zu dem Thum stoßend, welches Hanß Dietersheim Pfarrer zu Altdorf an gedachten Hanß von Rotenberg verkauft, von 1388.

 Spätere Verhandlungen über diese ritterliche Stiftung sind:

|  1) von 1417. Spruchbrief eines Thumstifts zu Bamberg und deßen Muntal-Kellerey-Amts, worinn der Vicarier Hannß Bezold, sich über Hermann Behaim, wegen hindernden Überbaues beschwehrt hat, worüber nach genommenen Augenschein gesprochen worden.

 2) von eben dem Jahre. Kaufbrief von Martin Egloffstein Thumhern und Obrist-Kellern des Stifts Bamberg gefertiget, über ein Haus im Bach gelegen, welches Hannß Bez Vicarier an Hannß Bezolden auch Vicarien und seine Mutter Adelheid pro 200 fl. rhl. verkauft.

 3) von 1421. Spruchbrief von Peter von Schamberg, Thumherrn und Obristen-Kellers zu dem Thum zu Bamberg über einen Stritt eines Graben eines Hauses am Bach allda zwischen Hannß Betzen und Jürg Müelein, beeden Vicarien des obgedachten Thums dann Hannsen Kümmelmann allda.

 4) von 1440. Kauf und Cessions-Brief von Joh. von Eyb, Thumherrn und Obrist-Kellern des Thumstifts zu Bamberg über einen Groschen ewiger Gült, welchen Herrmann, Kammermeisters Wittib, Namens Gerhauß, eine Burgerin von Nürnberg an Hannß Bezen Vicarien des Thomstifts| verkauft, welchen er Bez von dem Vicariat-Hause jährlich zu entrichten gehabt.

 5) Kaufbrief von Jörg von Geyern nomine Jörg von Schambergs, Thums-Probsten und Obristen Kellners des Thumstifts zu Bamberg ausgefertigt über ein Haus im Bach zu Bamberg, welches Hannß und Jörg Bez an Jurg Fuchß Rittern, Hauptmann, dann Hofmeistern zu Würzburg und Jürgen von Seinsheim und aller ihrer Gesellschaft der Fürspanger pro 76 fl. rhl. verkauft, ihren Caplan des Altars der heiligen 12. Boten in unserer lieben Frauen Kirchen zu Bamberg zu einer Wohnung.

 6) Von 1466. Revers, welchen Ambrosius Meyer von Dünkelsbühl, Prediger in Schwobach, dem Hauptmann der Gesellschaft des Fürspangs Hanns von Wallenrode, Rittern, ausgestellt über das Vicariat zu Bamberg und zwar den Altar der 12 Boten in unserer lieben Frauen Pfarr-Kirchen die verordneten Meßen zu lesen, die Behausung und was dazu gehört wesentlich zu halten, auch denen Begängnißen der Gesellschaft, es sey zu Wirzburg, Bamberg oder Nürnberg beyzuwohnen und zu dienen, alles Kraft des geschwornen Eides.

|
Vicarien zu Bamberg, die Herr Schellenberger in seinem Verzeichniß nicht genennt hat.
1388. Hannß von Rotenberg.
1417. Hanß Bezold.
1421. Hanß Bez. Jürg Müelein.
1466. Ambrosius Meyer.
1570. Sigmund Ritter.
000. Felix Götz.

 Die übrigen sind bey Herrn Schellenberger nach der Zeitfolge zu finden. Der beyden erstern, die aber Herr S. aufführt, als

1431. Otto von Lichtenfels, der Decreten Doctor und Summissarius des Domstiftes,
1540. Kaspar Ockel,

gedenken die vor mir liegenden Papiere nicht. Bey dem letzten Vicarius Felix Götz ist bemerkt:

„in diesem Jahr ist mit dem Fürsten und Bischoffen zu Bamberg ein Streit erwachsen, gewesen und erörtert worden.
Verzeichniß der Ritter, deren Begängniß zu Bamberg gehalten worden.
 Der Ungenannte in Hrn. Waldaus vermischten Beyträgen S. 83. liefert ein Verzeichniß der Toden- und Gedächtnisschilde der Fürspänger, welche ehemahls in| der 1. Fr. Capelle zu Nürnberg aufgehängt gewesen und 1590 bey Renovirung derselben abgenommen wurden. Ich will hier diejenigen verzeichnen, deren Begängniß in Bamberg, und weiter unten diejenigen, deren Begängniß in Wirzburg gehalten worden.

 1467. Jürgen von Seinsheim Begängniß in Beyseyn 76 Gesellen[5] zu Bamberg gehalten –

 1469. Michael Hermann von Schwarzenberg und Engelhard von Seinsheim zu Bamberg.

 1473. Hannß von Wallenrode Gedächtniß zu Bamberg gehalten.

 1475. Mertern Förtschen zu Thurnau Gedächtniß zu Bamberg.

 1478. Wilhelm Schenk von Geyern und Hannß Wolfskehls von Rottenbauer in Bamberg.

 1479. Michael von Seinsheim Begängniß zu Bamberg.

|  1484. Jurg Fuchsens Ritters Begängniß gehalten zu Bamberg.

 1487. Hartung Truchseß von Ebersbach Gedächtniß zu Bamberg gehalten.

 1501. Hat Hanß Truchseß von Wetzhausen folgende Begängnisse begehen lassen

Michael von Schwarzenberg
Veit von Waldenroth
Thomas Fuchs von Kirchschönbach.

 1508. wurde Heinrich Stiebars und Hannsens von Eyb Begängniß gehalten.

 1520. Hans Zollner, Eberhard Förtsch

Willhelm von Seinsheim, Johannis von Heßberg.
Valentin von Bibra Begängniß zu Bamberg.


Von der Fürspang-Pfründ zu Wirzburg.

 1410. Kaufbrief über einen Hof zu Obern Plaichfeld, welchen Hr. Dietrich Fuchß Ritter, Hauptmann der Gesellschaft mit dem Fürspang von Hrn. Wilhelm Grafen und Hrn. zu Henneberg pro 350 fl. rhl. erkauft zu einer ewigen Meß, die die Gesellschaft gestiftet in uns. lieben Frauen Capellen zu Wirzburg auf dem Juden-Platz, welcher Hof jährlich trägt 40 Mltr Korn. 1/8 Erbes und 20 Weynachtshüner nebst andern Gefällen.

|  1411. Kaufbrief über ein Haus zu Wirzburg bey unserer lieben Frauen Capellen gelegen, welches Andreas Steinmetz, Goldhammer genannt, an Hrn. Dietrich Fuchßen von Walpurg für sich und der Gesellschaft wegen mit dem Fürspann für einen zeitlichen Caplan zu der Pfründ in unsrer lieben Frauen Capellen pro 100 fl. rhl. erkauft.

 1435. Revers von Peter von Seckendorf Domherrn zu Eichstädt, welchen er der Gesellschaft der Fürspänger über den Altar in unserer lieben Frauen Capellen zu Wirzburg, deren Meßen zu lesen und die Behausung wesentlich zu halten, ausgestellt hat.

 1461. Revers gleich dem vorigen von Burkhard Truchseß, Doctorn in geistlichen Rechten und Domherrn in Wirzburg ausgestellt, über die Pfründ und Capellen in Wirzburg.

 1465. Revers das nämliche betreffend, welchen Jacobus Buchner zu Nürnberg Herrn Hannsen von Wallenrode, Hauptmann der Gesellschaft der Fürspanger über dem Altar St. Lienhard in der Frauen Capellen zu Wirzburg ausgestellt.




|
Vicarien zu Wirzburg.

 1435. Peter von Seckendorf, Domherr zu Eichstädt, Vicar. z. W.

 1461. Burkard Truchseß, Doctor, Domh. zu Wirzbrg. Vicar.

 1465. Jacob Buchner von Nürnberg. Vicar.

 1477. Meister Hannß, dem ein neu Meß Gewand geschafft worden.

 1570. Sigmund Fuchs Vicar. in welchen Zeiten eine Streitigkeit mit dem Bischoff entstand und abgethan worden.

Schenk Albrecht von Limburg.
Christoph Nothhafft.
Martin von Schamberg, Dom-Probst zu Eichstädt.

 1644. Wolf Philipp Fuchs von Dornheim.

Philipp Rudolph von Frohnhof.

 1676. Georg Friedr. v. Künßberg Dom-Dechant zu Bamberg u. Vicar zu Wirzburg.

 1687. Johann Philipp Fuchs von Dornheim, Cammer-Präsident, renuncirt 1724.

 1724. Johann Veit von Wirzburg, Statthalter und Domdechant zu Wirzburg.

|  1756. Philipp Anton Freyherr von und zu Guttenberg Dom-Capitular zu Wirzburg v. 1756-1788.

 1788. Häuslein von Eüßenheim.




Verzeichniß der Ritter, deren Begängniß zu Wirzburg gehalten worden.

 1468. Heintz Fuchsen Gedächtniß zu Wirzburg begangen.

 1472. Jurg Fuchs von Bimbach und Hanß von Wenkheim Gedächtniß zu Wirzburg.

 1474. Erkinger von Seckendorf Gedächtniß zu Wirzburg.

 1477. Heinzens von Seckendorf Gedächtniß zu Wirzburg.

 1481. Dietrich Truchseß, Lutz von Rotenhahn, und Stephan Schenk zu Geyern zu Wirzburg gehalten.

 1487. Hanß von Egloffstein und Eberhard von Grumbach zu Wirzburg gehalten.

 1492. Hildebrand von Thüngen und Hanß Schenken Gedächtniß zu Wirzburg gehalten.

 1495. Sebastian von Seckendorf und Philipp Fuchs Gedächtniß zu Wirzburg gehalten.

|  1497. Jürg von Seckendorf zu Obernzenn, Christoph Fuchsens und Wilhelm Schenkens Gedächtniß zu Wirzburg.
  1502. Friedrich von Seinsheim.
Migloff von Heßberg.
Gedächtniß
Martin von Seinsheim.
zu
Veit von Rotenhahn.
Wirzburg.
Hannß Fuchß von Rügheim.

 Nach einer 1752 von dem alten Buche beym Ritter-Canton Steigerwald genommenen beglaubigten Abschrift waren über 20 alt adeliche Familien bey der Fürspang-Pfründ recipirt worden. Dieses Verzeichniß ist also viel vollständiger, als das mehr erwähnte Rötenbeckische, das Herr Prof. Will in den Beyträgen der deutschen Gesellschaft in Altdorf hat abdrucken lassen.

Seite des
alten Buches.
Geschlechter. Jahr
von Bibra.
091 Hannß 1502
101 Wilhelm 1505
117 Hannß 1514
120 Valentin 1517
124 Jürg von Irmelshausen 1522
von Egloffstein.
004 Hannß 1392
eod. Albrecht. eod.
012 Hannß von Mühlhausen 1413
|
S. d. a. B. Geschlechter. Jahr
015 Wolfram 1456
017 Hannß 1464
028 Otto, Pfarrer zu Bamberg 1408
036 Martin, Domherr 1411
082 Moritz 1494
094 Mertern 1502
133 Conz 1528
108 Hanns Hauptmann 1509
von Eyb.
022 Bastian. 1508
101 Hannß 1505
117 Sebastian 1514
von Fuchs.
004 Hartung der Ältere. 1392
004 Apel von Stockheim. eod.
eod. Dietrich der Jüngere
011 Apel von Dornheim 1404
eod. Heinz eod.
011b) Hannß von Wunfurth 1408
012b) Hartmann von Dornheim 1428
015 Heinz zu Walpurg 1453
020 Thomas von Dornheim 1467
021b) Wolf von Schweinshaupten 1495
059b) Jürg Hauptmann 1467
071b) Hannß Hptm 1482
080 Philipp von Schweinshaupten 1492
085 Hannß eod.
091b) Thomas von Kirchschönbach 1502
85 Wolf eod.
094b) Bernhard
097 Jürg Hauptmann 1505
102
101 Matern zu Rügheim eod.
101b) Dietrich Hauptmann
108 Wolf zu Haßfurt 1509
144b) Martin 1511
117 Marcus 1514
124b) Wolf. 1522
|
S. d. a. B. Geschlechter. Jahr
133b) Heintz 1528
von Förtsch.
004 Albrecht 1492
015b) Martein 1456
017b) Eberhard zu Thurnau Hauptmann 1520
101b)
von Grumbach.
004 Weyprecht 1392
eod. Erhard von Rimpar eod.
011 Wilhelm 1404
eod. Hannß eod.
013 Cuntz Hauptmann. 1424
076
085
14b) Eberhard 1451
117 Conrad 1514
133b) Wilhelm 1528
von Heßberg.
004. 91 Erkinger 1392
020 Wiclef zu Eißhausen 1467
092 Michles 1502
117 Echarius 1514
120
124b) Greiff 1522
von Rotenhahn.
013 Veit 1424
016 Lutz 1464
018 Michel 1475
079 Veit 1492
094 Matthes 1502
104 Hannß zu Rentweinsdorf Hauptmann 1522
126
134b) Hannß Hauptmann 1531
von Seckendorf.
004 Cunrad 1392
eod. Burkard eod.
|
S. d. a. B. Geschlechter. Jahr.
Beede Aberdar,
diese sind die 2 ersten bey Errichtung des Fürspanngs gewesen.
004 Burkard von Frankenberg 1392
00 Leopold
011 Arnold Aberdar 1404
eod. Jürg
00 Feitz
013b) Conrad 1434
eod. Peter
014b) Heinz Aberdar zu Weiltingen 1451
eod. Sebastian Nolt zu Dettelsau eod.
014 Hannß Aberdar 1451
eod. Jacob Rinhofen
015 Erkinger zu Trautskirchen. 1453
eod. Jürg von Obernzenn Hauptm. eod.
079 Hannß von Niedernzenn 1492
eod. Migles eod.
094b) 104b) Oswald zu Dettelsau eod.
097 Hannß Aberdar 1505
104 Hannß zu Gellerndorf 1507
105 Hannß zu Uhlstädt eod.
110 Balthasar zu Auerbach 1510
eod. Sixt Burggraf zu Rotenberg
117b) Sixt zu Schönberg 1517
124b) Erasmus zu Obernzenn 1522
eod. Rochus Hauptmann 1528
129b) Asmus zu Obernzenn 1529
139b) Hannß Aberdar Amtmann zu Feuchtwang. 1531
von Schwarzenberg.
061 Michel Herrmann Herr zu Schwarzenberg 1469
070 Michel Hr. zu Schwarzenberg. 1477
070b) 72b) 74b) 76-78b) 79. 81b) 85b) 87b) 91. 94b) eben derselbige Michel.
102b) Siegmund 1505
119b) Siegmund 1520
|
S. d. a. B. Geschlechter. Jahr.
von Seinsheim.
004 Michel 1392
eod. Friedrich eod.
00 Eberhardt
011 Brand 1404
00 Martein
00 Erkinger von Stephansberg
00 Jacob
013 Jürg 1424
019b) Friedrich 1467
021 Martin zu Westerndorf 1470
061 Engelhard 1469
085b) Friedrich 1495
091b) Kilian 1502
097 Erkinger 1505
eod. Götz eod.
118 Melchior 1517
120b) Wellner 1520
von Stiebar.
101 Heinrich 1505
022. 108 Wenzel. 1508
117b) Wolf. Rath. 1522
129b)
134 Endreß 1531
135 Hannß Joachim, Hauptm. 1569
147 Albrecht, letzter Hauptm. 1585
von Schamberg sive von Schaumberg.
101. 110b) Wilibald 1505
112 Wilhelm 1511
Schenk von Geyern.
004 Hanß 1392
eod. Wilhelm eod.
011 Jürg 1404
013b) Hannß 1434
014b) Wilhelm 1451
016. 62 Stephan 1458
079 Wilhelm 1492
|
S. d a. B. Geschlechter. Jahr.
085b) Christoph zu Flüglingen 1495
094b)
102 Lorenz 1505
124b) Christoph 1522
von Stein.
102 Hildebrand 1505
117 Philipp 1514
120 Seyfried 1520
von Thüngen.
011 Wilhelm 1404
075b) Hildebrand 1492
082b) Philipp 1494
117b) Christophel 1517
124b) Sigmund 1522
von Truchseß.
004 Jacob von Rechenberg 1392
eod. Andreas eod.
00 Dietz von Wetzhausen
019b) Hartung zum Ebersbach 1467
021 Hannß von Wetzhausen 1481
091 Hanß Hauptmann 1502
117b) Erhard Hauptmann 1514
119b)
126 Hannß Hauptmann 1529
129
Von Wolfskehl.
004 Friedrich 1392
eod.01 Weyprecht eod.
120. 133
016. 60 Hannß 1558
085b) Wolf 1495
Von Wallenrode.
015b) 62b) Hannß Hauptmann 1456
079 Veit 1492
100 Jürg eod.
124b) Peter 1522
von Wenkheim.
004 Hannß 1392
|
S. d. B. Geschlechter. Jahr.
013 Christoph 1424
014 Hannß zu Willigheim 1435
085b) Heintz 1495
097 Juchart 1505
111 Linhard 1510
112 Jobst 1511
von Zöllner.
004 Hannß von Rotenstein 1392
011b) Hannß von Birkenfels 1404
101 Hannß Hauptmann 1505
124b) Jeremias 1522
129b) Hieronymus zu Friesenhausen. 1529
133b) Carl 1528

 Die vor mir liegenden Papiere besagen auch: es sey ehedem bey dieser Capelle ein eigenes zu dieser Gesellschaft verordnetes Buch gewesen, darinnen sich folgende Geschlecht und Personen befunden:

Von Seinsheim.[6]

 1) Michel. 2) Eberhard. 3) Jacob. 4) Friedrich. 5) Erkinger. 6) Brand. alle Ritter. 7) Conz 8) Georg. 9) Ehrhardt.

von Grumbach.

 1) Wilhelm. 2) Hannß. 3) Ehrhardt, Ritter. 4) Weybrecht. 5) Eberhard. 6) Kunz.

von Egloffstein.
 1) Hannß Arnold. 2) Albrecht Heinrich. 3) Hannß Conrad. 4) Walther. 5) Hannß, Ritter. 6) Hannß. 7) Hilpold. 8) Hannß. 9) Arnold. 10) Heintz. 11) Georg. 12) Jacob. 13) Hannß.| 14) Sebastian. 15) Erkinger. 16) Wolfram 17) Claus. 18) Hannß.
von Seckendorf.

 1) Rupprecht. 2) Burkard. 3) Rupprecht, Ritter. 4) Peter. 5) Friedrich. 6) Hilpold. 7) Conrad.

von Wolfskehl.

 1) Eberhard. 2) Friedrich. 3) Friedrich. 4) Weiprecht. 5) Hannß, alle Ritter.

von Thüngen.

 1) Wilhelm. 2) Hilpold. Ritter. 3) Siegmund. 4) Albrecht.

von Wenkheim.

 1) Hannß. 2) Hannß. Ritter. 3) Heinrich. 4) Reinhardt. 5) Christoph. 6) Hannß.

Truchseß von Wetzhausen.

 1) Dietz. 2) Jacob. 3) Endres. 4) Dietz. Ritter. 5) Martin 6) Dietz.

Zollner von Rotenstein.

 Hanß.

Schenk von Geyern.

 1) Ulrich. 2) Heinrich. 3) Hannß. 4) Ulrich. 5) Georg. Ritter. 6) Dietrich. 7) Migles. 8) Sigmund. 9) Fritz. 10) Wilhelm. 11) Stephan.

Fuchsen.

 1) Hartmann. 2) Appel. 3) Dietrich. 4) Georg. Ritter. 5) Hannß. 6) Appel. 7) Jacob. 8) Georg. 9) Hentz.

von Treutlingen.

 Ulrich, Ritter.

von Rotthahn.

 Lutz. Ritter.

Förtschen von Thurnau.
– – –
von Schaumberg.
– – –
von Stiebar.
– – –
|
von Bibrach.
– – –
von Heßberg.

 Erkinger, Ritter.

von Moßbach.

 Dietrich.

von Raveneck.
– – –
von Rechenberg.

 1) Jacob. 2) Hannß. 3) Lamprecht. Ritter.

von Wallenrod.

 Hannß. Ritter.

von Eyb.
– – –
von Stein.

 Hannß.

Die Frage zu beantworten:

„ob die aufgehangenen Schilde der in der Frauenkirche zu Bamberg und Frauencapelle zu Wirzburg bestatteten Fürspänger-Gesellen noch daselbst befindlich seyen,“

wollen wir unsern Herren Correspondenten daselbst überlassen.

 Die Gesellschaft dauert gewiß nicht fort. Sie ist 1602 erloschen. In dem Steigerwaldischen Ritter-Archiv sind Specialacten, wie es neuerer Zeit wegen der Wirzburgischen Ober-Pfarrey oder sogenannten Fürsprang-Pfründ und allen darüber gepflogenen Verhandlungen zu halten sey. Davon also nächstens. Wie stehts um die Pfründe dieses| Ritterordens zu Bamberg? wäre eine neue Frage.



  1. In D. Mich. Roetenbeccii monumentis Marianis Manuscriptis kommen nur Zollner von Rotenstein vor. d. H.
  2. Die Sterblichkeit unter diesen Rittern ist bemerkenswerth, da in einem Zeitraum von 12 Jahren 18 verstorben sind. Nicht weniger der Zuwachs der Casse bey so vielen neuen Mitgliedern.
  3. Wo künftig ein † bei einem Namen steht, da zeigt es an, daß Rötenbeck denselben nicht angegeben hat.
  4. Rötenbeck sagt ausdrücklich: „von dem Geschlecht von Bibra findet sich kein Ritter benennt.“ Das wußte er also nicht genau.
  5. Da nach den Gesetzen der Gesellschaft nicht mehr als 26 Mitglieder seyn sollten: so lasset sich nicht wohl einsehen, wie hier 76 zugegen seyn konnten. Es mögen die Candidaten des Ordens mitgezählt worden seyn. Damit scheint der Schluß 1505 n. 6. einige Übereinstimmung zu geben.
  6. Auch das hier folgende Verzeichniß ist von dem Rötenbeckischen verschieden, darum will ich es, der Vollständigkeit wegen, hieher setzen.