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laßen, vielmehr nach der Schrift fragen, mich hat gehungert und ihr habt etc. etc.

 2) sollen also für jeden Bruder nur 30 Meßen in allem gelesen und bey dem Begängniß nur 30 Pf. Wachs verwendet; hingegen aber durch den Hauptmann und Räthe 2 Räunlein erkauft und unter Haus-Arme ausgetheilt werden.

 3) soll statt des 1 fl. so man bisher für 30 Meßen dem Priester bezahlt, solcher Gulden Haus Armen Leuten jedesmal gegeben werden.

 1524 ist abermahlen von den Brüdern und Gesellen zu Höchstett geeiniget und geschlossen worden

 1) solle man das alte Buch der Fürspangen auch eines alten Briefes mit vielen Siegeln, als der erste aufgerichtete Brief der Gesellschaft, allenthalben aufsuchen, und bey dem Cammermeister Valentin Westheim zu Würzburg, auch bey Hannsen von Bibra und Erhard Truchseß Wittib nachforschen und zurückfordern.

 2) die beyde Pfründen zu Bamberg und Wirzburg soll man schlechten frommen redlichen, gescheiden, verständigen Priestern und keinem großen Herrn verleihen, wie