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den Statuten der Gesellschaft sind dabey auch bemerkt. Vom Jahr 1404 heist es:

 1404 sind in die Gesellschaft nach Abgang einiger Gesellen wiederum aufgenommen worden, und haben mit Handgebender Treue an Eydes statt gelobet die Gesellschaft i. e. das Ordenszeichen an ihnen zu tragen und zu halten, wie der Brief und die Ordnung besagt:

1) Brand von Seinsheim.
2) Wilhelm von Tüngen.
3) Wilhelm von Grumbach.
4) Jürg Schenk von Geyern.
5) Hanß von Grumbach.
6) Appel Fuchß.
7) Martin von Seinsheim.
8) 9) Erkinger und Jacob von Seinsheim.
10) Arnold von Seckendorf.
11) Hanß Zollner von Birkenfels.[1]
12) Hanß Fuchß von Wunfurth.
13) Hanß von Egloffstein zu Mühlhausen.
14[)] Hartmann Fuchß von Dornheim.
  1. In D. Mich. Roetenbeccii monumentis Marianis Manuscriptis kommen nur Zollner von Rotenstein vor. d. H.