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bestimmen, einmal nach Nürnberg und das anderemal nach Wirzburg alternative und jeder dem verstorbenen 30 Meßen schicken.

 3) an solchem Begängniß-Tag sollen alle Gesellen erscheinen, wer aber wichtiger Verhinderungen halber nicht kommen könnte, einen Beytrag an den Kosten schicken.

 4) das Begängniß soll wenigstens mit 12 Priestern gehalten werden, deren jeder 5 Schilling Heller Währung nebst einer Mahlzeit zur Belohnung haben solle, auch sollen wenigstens 40 Pf. Wachs zu Kerzen, auch Lichter dabey verwendet werden.

 5) die Kosten und Zehrung zahlen die sämtlichen Gesellen zu gleichen Theilen, wer aber aussen bleiben und seine Ratam nicht senden würde, dessen Antheil soll bey Juden oder Christen entnommen werden und um 1 fl in die Poen fallen. Die 30 Meßen, so jeder schicken soll, sollen zu des Gestorbenen Heil seiner Seelen gesprochen werden.

 6) Der Obrist oder Hauptmann soll Gewalt haben vorgenannte Gesellschaft heißen Gesellen Röcke und Kappen von Gewandt nach seinem Willen ein Jahr lang zu tragen.