Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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kleine Weisskupfermünze ab 350 n. Chr., Obolos
Band VI,2 (1909) S. 28322838
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5) Eine kleine Weißkupfermünze, von den atticistisch schreibenden Griechen durch ὄβολος übersetzt (Procop. hist. arc. 22, 1. 25, 4. Hultsch Metrologicorum scriptorum reliquiae I 309, 19. 346, 12), die offenbar danach benannt ist, daß sie jene Säcke füllte. Sie kann daher ihren Namen erst erhalten haben, nachdem jene Rechnung nach Säcken entstanden war, d. h. nicht vor dem Jahr 301. Demgemäß kommt sie unter diesem Namen auch zuerst in einem Gesetze des J. 326 vor (Cod. Theod. VII 20, 3) und auch diese Stelle ist zweifelhaft. Sie lautet nach Mommsens Ausgabe: veterani iuxta nostrum praeceptum vacantes terras accipiant easque perpetuo habeant immunes, et ad emenda ruri necessaria pecuniae in nummo viginti quinque milia follium consequantur, boum quoque par et frugum promiscuarum modios centum. qui autem negotii gerendi habuerit voluntatem, huic centum follium summam inmunem habere permittimus. Hier sind unter den folles des zweiten Satzes unzweifelhaft Geldsäcke, nicht Kleinmünzen zu verstehen, da hundert von diesen unmöglich genügen konnten, um ein Handelsgeschäft zu begründen. Daß aber dasselbe Wort in dem unmittelbar vorhergehenden Satze etwas ganz anderes bedeutet habe, würde dem Gesetzesstil selbst in dieser Zeit seines Verfalles sehr schlecht entsprechen. Auch ist das entscheidende Wort milia gar nicht überliefert, sondern statt dessen steht in der einzigen Hs. militia. Ich möchte daher vermuten, daß zu schreiben ist: viginti quinque follium militiae praemium consequantur. Doch mag diese Konjektur auch zweifelhaft sein, so ist diese Stelle doch zu unsicher beglaubigt, als daß man aus ihr allein schließen dürfte, der Name des kleinen F. sei schon 326 gebräuchlich gewesen. Mit Sicherheit läßt er sich nicht vor 352 nachweisen (Cod. Theod. IX 23, 1 § 1). Er scheint also erst aufgekommen zu sein, nachdem der große F. aus dem Verkehr verschwunden war, und dies entspricht auch der inneren Wahrscheinlichkeit. Denn daß man zwei ganz verschiedene Geldwerte gleichzeitig mit demselben Namen benannt habe, ist doch kaum glaublich. Wenn also die Scriptores historiae Augustae (Heliog. 22, 3) jene Kleinmünze schon erwähnen, so ist dies nur ein weiterer Beweis dafür, daß sie viel später sind, als sie selbst sich den Anschein geben (Seeck Rh. Mus. XLIX 208). Dieser F. bestand dann fort bis mindestens auf die Zeit Iustinians (Procop. hist. arc. 25, 4).

Den Wert dieses F. bestimmen die Metrologen auf δὐο λεπτὰ κατὰ τὸν δηναρισμόν (Hultsch I 267, 6. II 151. 152). Das bedeutet nichts anderes als zwei Denare. Denn Diocletian setzt im Preisedikt das Pfund Schweinefleisch mit zwölf Denaren an, Ιovian im J. 363 mit sechs Folles (Cod. Theod. XIV 4, 3), was offenbar dasselbe ist. Daß sich der gleiche Preis 62 Jahre lang unverändert behauptete, erklärt sich daraus, daß er gesetzlich festgelegt war und durch staatlich organisierte Zufuhren wenigstens in Rom, von dem das Gesetz Ιovians allein redet, künstlich aufrecht gehalten wurde. Wenn andere Metrologen [2833] den kleinen F. auf vier ἀσσάρια (Hultsch I 304, 17. 305, 5) oder vier κοδράνται (Hultsch I 306, 19. 320, 6) normieren, so zeigt hier schon der Wechsel des Ausdrucks, daß er kein technischer, sondern ein gelehrter ist. Die altertümlichen Worte As und Quadrans werden eben für die kleine Kupfermünze des Centenionalis gebraucht, der, wie sein Name besagt, 1/100 des Miliarense, also 1/2 Denar darstellte (s. Bd. III S. 1927). Dem widerspricht freilich die Glosse: κεράτιον φόλλεις κ' (Hultsch I 278, 15); denn nach der Diocletianischen Ordnung entsprach das Miliarense 25 F. und folglich seine Hälfte, die Siliqua (κεράτιον), nicht 20, sondern 121/2. Doch ist in jener Glosse die Ziffer schlecht überliefert – die eine der beiden Hs. liest κ, die andere η –, kommt also nicht in Betracht. Auch würden sich beide Zahlen, sowohl zwanzig als auch acht, aus den wechselnden Kursen des F. erklären lassen. Denn jener Doppeldenar hat eine lange Geschichte, und während derselben war sein Gold- oder Silberwert äußerst schwankend.

Der Doppeldenar ist zuerst unter Caracalla geschlagen worden und wird daher von den modernen Numismatikern nach dem Vorgange Mommsens meist Antoninianus genannt; doch kann dieser Name nicht als überliefert gelten (s. Bd. I S. 2568). Der Zweck dieses neuen Geldstückes war zweifellos, die Zahlungen bequemer zu machen. Denn da der Denar, wie wir oben gesehen haben, kurz vorher durch das successive Erhöhen seiner Kupferbeimischung auf weniger als die Hälfte seines früheren Silbergehaltes herabgegangen war, werden alle Preise entsprechend gestiegen sein. Es mußte daher dem Publikum erwünscht sein, eine wertvollere Münze zu besitzen, damit man bei größeren Zahlungen nicht gar zu viele Geldstücke herzuzählen habe. Doch wird neben dem Doppeldenar auch der einfache weitergeprägt. Um die beiden Münzen, die sich in ihrer Größe nicht augenfällig genug von einander unterschieden, bequem kenntlich zu machen, wurden auf den Doppelstücken der Kaiser mit der Strahlenkrone, die Kaiserin mit dem Halbmond vor der Brust, also als Sol und Luna, abgebildet, eine Form der Darstellung, die man auf den Einzeldenaren streng vermied. Doch wird deren Prägung immer seltener und verschwindet endlich ganz, so daß die einzigen Münzen, die in größerer Menge umlaufen, seit der Mitte des dritten Jhdts. jene Doppeldenare mit Strahlenkrone oder Halbmond sind. Als man daher mit versiegelten Beuteln zahlte, müssen sie es gewesen sein, die diese füllten, und wurden so zu den eigentlichen Follarmünzen, obgleich man damals noch nicht, wie ich früher irrtümlich vermutet habe, den Namen F. auf sie anwandte. In den Finanznöten des dritten Jhdts. legierte man sie immer stärker, so daß ihr Silbergehalt zuletzt auf etwa 4% herabsank. Er wurde nur noch dadurch sichtbar gemacht, daß man sie nach der Prägung in einer Säure kochte, welche das Kupfer auf der Oberfläche wegfraß und ihnen so einen weißen Überzug verlieh. Doch ist dieser nur bei ausgezeichnet erhaltenen Stücken sichtbar; sobald sie etwas abgegriffen sind, sehen sie aus wie reines Kupfer und sind daher in dem Münzkatalog von H. Cohen (Description historique des monnaies [2834] frappées sous l’empire Romain) auch als P. B. (petit bronze) bezeichnet. Wir haben ihr Metall Weißkupfer genannt.

Diese Verschlechterung der Münze half zwar für den Augenblick die Finanznot lindern, insofern sie aus der gleichen Menge Silbers mehr Geld zu schlagen erlaubte; doch in ihren weiteren Folgen wurde sie für die Einnahmen des Reiches verhängnisvoll. Denn da die Tribute der meisten Städte ein für allemal auf eine bestimmte Summe von Sesterzen fixiert waren, so mußte ihr Wert in demselben Maße herabgehen, in dem die Kaufkraft des gesetzlichen Zahlungsmittels sank. Aurelian (270–275) versuchte, wie es scheint, dieser Not durch ein Mittel abzuhelfen, das höchst gewaltsam, aber wohl unentbehrlich war. Auf seinen Doppeldenaren finden sich nämlich zuerst die Wertzeichen XX·I oder XXI oder in griechischen Ziffern KA oder K. Dies scheint so zu deuten, daß die betreffenden Stücke einerseits, wie bisher, als Doppeldenare (XX), andererseits als Einheiten der Rechnung (I), d. h. als Sesterzen, betrachtet werden sollten, mit andern Worten, alle Forderungen, die auf Sesterzen lauteten, sollten in der gleichen Zahl von Doppeldenaren bezahlt werden, wurden also auf das Achtfache ihres bisherigen Nennwertes erhoben. Dies mochte dem Kaiser nicht ungerecht erscheinen, da kurz vorher unter Gallienus (253–268) der Silbergehalt der Doppeldenare wirklich auf ein Achtel seines vorhergehenden Betrages gesunken war, also nur derjenige Wert des Geldes hergestellt wurde, den es zwanzig Jahre vor Aurelian besessen hatte. Trotzdem rief diese Maßregel, die nicht nur die tributpflichtigen Städte, sondern auch die Privatschuldner traf, eine ungeheure Aufregung hervor. Sie machte sich in Aufständen Luft, die in Rom allein 7000 Menschenleben kosteten (Vict. Caes. 35, 6. Eutrop. IX 14; daraus geschöpft Hist. aug. Aur. 38, 2) und wahrscheinlich auch in andern Städten Opfer forderten. Diese Aurelianischen Sesterzen müssen es gewesen sein, nach denen man im Anfang von Diocletians Regierung rechnete (Eumen. paneg. IV 11. 14. CIL VIII 5333[1] = 17487). Denn die hier genannten Beträge sind für die betreffenden Zwecke viel zu niedrig, wenn man den Sesterz nur als ein Viertel des Denars wertet, wie er es in der früheren Kaiserzeit war, während sie auf Doppeldenare bezogen durchaus passend erscheinen (Seeck Wiener numismatische Ztschr. XXVIII 171).

In den ersten Jahren Diocletians beherrschen die Doppeldenare mit der Strahlenkrone noch die Weißkupferprägung, doch beginnt er zugleich wieder Gold und reines Silber nach festen Gewichtseinheiten zu schlagen, und diese neuen Wertmünzen scheinen den Kurs des Weißkupfers herabgedrückt zu haben. Um ihn zu heben, läßt er daher um das J. 296 größere Stücke dieses Metalls prägen, die doch nach den Wertzeichen XX·I und KA den Münzen mit der Strahlenkrone gleichwertig sein sollen. Diese werden nicht von den Staatskassen eingezogen, sondern schlichtweg verboten, ein Gewaltstreich, der wahrscheinlich zu dem Aufstande des Achilleus in Alexandria führte. Die neuen Münzen zeigen den Kaiserkopf durchweg ohne Strahlenkrone und [2835] tragen auf dem Revers anfangs alle die Aufschrift: Genio populi Romani und das entsprechende Bild des opfernden Genius. Offenbar sollte diese Gleichförmigkeit ein deutliches, genau bestimmbares Kennzeichen darbieten, um die erlaubten Münzen von den verbotenen zu scheiden. Doch daß die alten Weißkupfermünzen mit einem Federstrich wertlos gemacht wurden, mußte auch gegen die neuen Mißtrauen hervorrufen. Trotz ihres höheren Metallwertes sanken sie daher im Kurse noch tiefer, als jene gestanden hatten, und es trat jene große Teuerung ein, welche zum Preisedikt führte.

Als mit diesem der Beutel Weißkupfergeld zum gesetzlichen, fest normierten Zahlungsmittel gemacht wurde, müssen die Stücke mit dem Genius es gewesen sein, die ihn füllten. Sie werden daher im Volksmunde auch zuerst den Namen F. erhalten haben, der unter Constantius auch offiziell auf dieses Kleingeld angewandt wurde. Doch hatte es unterdessen seinen Gehalt und seinen Wert schon wieder verändert. Diocletian hatte den F. wahrscheinlich auf ein Gewicht von 10 Scrupeln (11,37 Gramm) normiert, wie er überhaupt bei seinem Münzwesen das Dezimalsystem bevorzugte. Doch lautete seine Bestimmung wohl nur dahin, daß 29 Doppeldenare aus einem Pfunde Weißkupfer geschlagen werden sollten, ohne daß genaue Justierung jedes einzelnen Stückes vorgeschrieben war. Die Münzen, die ich gewogen habe, schwanken daher zwischen 7 und 14,5 Gramm; jenes Gewicht war also nur ein durchschnittliches. Als nun Maxentius 306 den Thron bestieg, brauchte er sehr viel Geld für die Donative an seine Soldaten, mit denen er ja sehr freigebig war, und griff, um seine Barmittel zu vermehren, wieder zu der gefährlichen Auskunft der Münzverschlechterung. Damit aber sein leichteres Geld sich von dem schwereren Diocletianischen nicht gar zu bemerkbar unterscheide, ließ er es derart prägen, daß sein Höchstgewicht 8,14 Gramm betrug, also das Mindestgewicht des letzteren noch etwas überstieg. So konnte der Durchschnitt bedeutend herabgesetzt werden, obgleich die jüngeren Doppeldenare in ganz unmerklichen Übergängen sich an die älteren anschlossen. Die andern Kaiser folgten sehr bald dem Beispiel des Maxentius und mußten es tun, da sonst sein schlechteres Geld ihr besseres in den Schmelztiegel getrieben hätte. Da man mit dem Leichterprägen immer weiter fortschreitet, sinkt so der F. bis auf ein Mindestgewicht von 3,50 Gramm herab, und ohne Zweifel sind alle Preise entsprechend gestiegen. Jetzt wird es auch wieder gestattet, die alten Stücke mit der Strahlenkrone auszugeben, und diese mischen sich im Verkehr mit den verschlechterten F. Diese Münze beherrschte im J. 312 den Geldmarkt so vollständig, daß, wenn man ausdrücken wellte, daß eine Summe nicht in Doppeldenaren, sondern in einfachen zu verstehen sei, man der Ziffer die nähere Bestimmung simplarius, griech. ἁπλοῦς, hinzufügen mußte (E. Bourguet De rebus Delphicis, Montpellier 1905, 45: τὸν ἀριθμὸν μυριάδων ἑκατὸν ἁπλῶν – τὰς πεντήκοντα μυριάδας σιμπλαρίας; da bei dem Kaiserconsulat die Ziffer weggebrochen ist, kann die Inschrift den J. 312, 313 oder 315 zugeschrieben werden; wegen dessen, [2836] was ich im folgenden dargelegt habe, ist das erste dieser Jahre das wahrscheinlichste).

Um das J. 313 suchte Constantin der Münzverschlechterung Einhalt zu gebieten, indem er mit der Prägung des F. ganz aufhörte und nur noch Stücke schlug, die zwischen 3,5 und 2,5 Gramm schwankten und durch das Zeichen X als Denare charakterisiert waren. Wahrscheinlich verfügte er zugleich, daß alle F., die noch umliefen und meist der leichten Gattung angehörten, nur zum Werte des Denars genommen werden sollten. Trotzdem hielt Licinius in seinem Reichsteil die Prägung der F. noch aufrecht; doch um 317 scheint er sich der Münzordnung Constantins angeschlossen zu haben. So verschwanden zeitweilig die Doppeldenare und nur noch einfache beherrschten den Umlauf des Kleingeldes. Doch als Rechnungseinheit, wenn auch nicht als Münze, müssen jene im Volksmunde fortbestanden haben, da wir sie unter Constantius in den Gesetzen erwähnt, also ihren Namen auch in den offiziellen Sprachgebrauch aufgenommen, finden.

Die Kosten, welche die Gründung und Ausschmückung Constantinopels veranlaßte, zwangen auch Constantin, das Gewicht des Denars um etwa 0,5 Gramm zu verschlechtern, und wieder trat so etwa seit 330 ein Sinken des Geldwertes ein (Themist. or. XXXIII 367 B; vgl. Seeck Die Briefe des Libanius 293). Dadurch sahen sich Constantius und Constans um das J. 348 veranlaßt, wieder die alte Münze zu verbieten, und eine neue schwerere zu schlagen (Cod. Theod. IX 23, 1. Themist. a. O.). Um sie von jener nicht nur äußerlich unterscheiden, sondern auch klar gesetzlich definieren zu können, wurde ihr, wie bei der entsprechenden Maßregel Diocletians, eine immer wiederkehrende Legende verliehen: Fel(icium) temp(orum) reparatio. Sie schwankt im Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Gramm, ihre Halbstücke, die gleichzeitig ausgegeben wurden, zwischen zwei und drei Gramm. Die größeren Stücke heißen pecunia maiorina, die kleineren centenionales (Cod. Theod. IX 23, 1). Da jene mitunter das Zahlzeichen LXXII tragen, wird man sie wohl als 1/72 des Miliarense betrachten dürfen. Da der F. unter Diocletian 1/25 des Miliarense galt, können wir ihn unter den Münzen des Constantius nicht zu finden erwarten. Doch als Rechnungseinheit wird er gerade zu dieser Zeit, wo er als Geldstück nicht vorhanden ist, zuerst erwähnt (Cod. Theod. IX 23, 1 § 1). Vermutlich wurden drei Maiorini einem F. gleichgesetzt, was ihrem früheren Nennwerte ungefähr entsprach.

Wie Iulian in der Religionspolitik zu seinen unmittelbaren Vorgängern im Gegensatze steht und auf Diocletian zurückgreift, so auch im Münzwesen. Der Name der pecunia maiorina kommt nur unter Constantius II. vor, und mit seinem Tode verschwindet auch das Geldstück, das durch ihn bezeichnet wurde. Statt dessen erscheint ein großes Weißkupferstück, das zwischen 8,5 und 9 Gramm wiegt, also sehr genau justiert wird. Wie im Gewicht, so ist es auch im äußeren Habitus dem Diocletianischen Doppeldenar sehr ähnlich und bedeutet wohl eine Wiederherstellung desselben. Ihm stehen die kleineren Münzen zur Seite, in denen man den Denar, den Centenionalis [2837] und dessen Hälfte wird erkennen müssen. Die beiden letzteren zeichnen sich dadurch aus, daß sie unter dem heidnischen Iulian nicht den Kaiserkopf, sondern Götterbilder zeigen. Sie wiegen 2,3–3,3 Gramm, 1,5 und 1 Gramm. Unter den folgenden Kaisern werden dieselben Nominale mit Ausnahme des kleinsten beihalten, doch werden die Stücke wieder leichter und kleiner. Unter Honorius werden dann im Westreiche 395 die größeren Münzen abgeschafft und nur noch Centenionales geschlagen (Cod. Theod. IX 23, 2). Auch im Ostreiche folgen einzelne Kaiser seinem Beispiel, andere lassen daneben bald Denare, bald F. prägen. Im ganzen wird die Kupfermünze spärlich; erst unter Anastasius (491–518) tritt sie wieder massenhaft auf, zeigt aber einen ganz neuen Charakter.

Während bis dahin die Rückseiten aller römischen Münzen mit Ausnahme einiger Miliarensia Diocletianischer Zeit nur mit Bildern oder Symbolen geschmückt waren, neben denen die Wertzeichen nur ausnahmsweise in ganz bescheidenen Dimensionen angebracht waren, füllen diese jetzt als große griechische Zahlbuchstaben den ganzen Raum des Reverses. Es sind M = 40, K = 20, I = 10, E = 5; nur auf den kleinsten Stücken, welche die Einheit repräsentieren, fehlt die Ziffer. Das Gewicht ist 14,2–17,8 Gramm; 7,8–9,2; 1,9–3,3; 1,65–2,55; 0,45–0,85. Neben den großen Münzen mit M und K kommen auch kleinere von 6,8–9 Gramm und 3,9–4,6 vor, welche mit denselben Ziffern bezeichnet sind, also den gleichen Wert repräsentieren. Sie scheinen den großen Stücken gleichzeitig zu sein, denn wie unter Anastasius, so finden sich auch unter Iustinian beide Größen nebeneinander. Vermutlich sind die umfangreicheren Münzen von reinem Kupfer, die kleineren von Weißkupfer, so daß ihr Silberzusatz sie jenen gleichwertig macht. Neben der Ziffer 20 erscheinen in gewissen Prägstätten auch 16, neben 10 auch 8, neben 5 auch 4. Offenbar sind diese sekundären Zahlen bestimmt, die Erinnerung an die ältere, durch das Dezimalsystem verdrängte Sechzehnteilung des Denars aufrechtzuerhalten. Wir erfahren also durch sie, daß die Vierziger ursprünglich 32 As oder Nummi enthielten, also Doppeldenare oder F. waren, die Zwanziger Denare, die Zehner Centenionales, die Einer Nummi.

Der Doppeldenar hat niemals als Scheidemünze, sondern immer als Wertgeld gegolten. Seine Kaufkraft bestimmte sich daher im 3. Jhdt. nach seinem Silbergehalt, der immerfort im Sinken war, bis er unter Gallienus etwa 4% erreichte, einen so niedrigen Stand, daß bei weiterer Verringerung auch das Weißsieden nicht mehr möglich gewesen wäre. Im J. 301 wurde er durch das Preisedikt auf 1/25000 des Goldpfundes angesetzt, was 3,65 Pfennig unserer Währung entspricht. Doch stand er im Kurse wahrscheinlich noch niedriger und ging durch die Münzverschlechterung der Folgezeit immer mehr herunter. Doch schon unter Constantin d. Gr. tritt hierin eine Wendung ein. Nach einer Inschrift des J. 323 scheint der Solidus im Kurse 507 Denare gegolten zu haben (Not. d. scavi 1907, 432), was für den F. einen Wert von etwa 5,1 Pfennigen ergeben würde. Ein Gesetz vom J. 352 (Cod. [2838] Theod. IX 23, 1 § 1) bestimmt, daß bei Strafe von Exil und Vermögenskonfiskation kein Kaufmann mehr Kupfergeld als 1000 F. mit sich führen dürfe. Das Kleingeld ist also selten geworden, und man muß zu drakonischen Maßregeln greifen, damit nicht zu viel davon dem öffentlichen Verkehr entzogen werde. Dies bedingte natürlich eine Steigerung seines Kurses, der niemals ein ganz fester war. Denn wenn man für die täglichen Bedürfnisse kleine Münzen brauchte, pflegte man F. bei den Wechslern für Goldsolidi zu kaufen und bekam dann nach dem Stande des Marktes bald mehr, bald weniger (August. serm. 389, 3 = Migne L. 39, 1704. Procop. hist. arc. 22, 1 p. 63 B.). Im J. 396 wird im Westreiche der Wert des Solidus auf 25 Pfund Kupfer normiert (Cod. Theod. XI 21, 2). Da 10 F. auf ein Pfund gingen, entspricht dies 250 F.; jeder hat also einen Goldwert von 5,2 Pfennigen, das ist fast genau derselbe, wie im J. 323. Valentinian III. verfügt dann im J. 445, der Solidus dürfe nicht niedriger als mit 7000 Nummi = 219 F. bezahlt werden (Nov. Val. 16, 1); das ergibt für den F. einen Goldwert von 5,7 Pfennig. Im Anfang von Iustinians Regierung (527) galt der Solidus 210 F. (Procop. hist. arc. 25, 4), der F. also 6 Pfennig. Beim Abschluß des Corpus Iuris (538) wurde der Solidus auf 20 Pfund Kupfer oder 200 F. normiert (Cod. Iust. X 29), was für den F. einen Wert von 6,3 Pfennigen ergibt. Als dann Procop seine Geheimgeschichte schrieb (558), war der Solidus auf 180 F. gesunken (Procop. a. O.), der F. also 7 Pfennig wert, d. h. annähernd doppelt soviel, wie nach der Münzordnung Diocletians. Mommsen Die Follarmünzen in Pinder und Friedländer Beiträge zur antiken Münzkunde 123; Geschichte des römischen Münzwesens 797ff. Christ S.-B. Akad. Münch. 1865 I 128. Seeck Ztschr. f. Numismatik XVII 36; Wiener numismatische Ztschr. XXVIII 171; Geschichte des Untergangs der antiken Welt II 204.

[Seeck. ]

Anmerkungen (Wikisource)

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  1. Corpus Inscriptionum Latinarum VIII, 5333.