Miscellaneen (Journal von und für Franken, Band 3, 3)

Textdaten
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Autor: Diverse
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Titel: Miscellaneen
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aus: Journal von und für Franken, Band 3, S. 364–376
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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VIII.
Miscellaneen.


1.

Der jetzt regierende ältere Herr Graf von Castell-Remlingen ist sehr auf die Verbesserung der Wege bedacht. Der Anfang wird mit der Straße gemacht, welche von Schweinfurt nach Nürnberg geht. Es ist zu erwarten, daß sie alsdann in Zukunft mehr befahren werden wird.


2.

Herr Kirsch, Rector des Gymnasiums zu Hof, hat auf sein Ansuchen die Entlassung, und als Zeichen der Schätzung seiner Verdienste von Seiten seines Fürsten, den Hofrathscharakter erhalten. Er privatisirt nun auf seinem Landgute in Thüringen, wo er ganz sich und den Wissenschaften leben wird.


3.

Herr Landgerichts-Canzlist, Johann Gottfried Köppel, zu Anspach hat das Prädicat als Registrator erhalten.


4.
Seine Hochfürstl. Durchlaucht, der Herr Marggraf von Brandenburg Anspach-Bayreut hat, mit Einwilligung Sr Maj. des Königs in Preußen beschlossen, den königl. geheimen Ober- Finanz- Kriegs- und Domainen Rath, Herrn Johann Georg Wilhelm von Bärensprung, zum Hochfürstl. wirklichen geheimen Rath, mit Sitz und Stimme in dem geheimen Ministerio, jedoch mit| Beybehaltung seines bisherigen Dienstverhältnisses, zu ernennen.


5.

Im II B. 1. Heft. S. 40 dieses Journ. glaubt ein Correspondent, die Fürstliche Bayreutische Volkstabelle sey die älteste in Franken gewesen. Im Hochstift Wirzburg ist dergleichen schon 1682 verfertigt worden. Im J. 1749 ist allen Beamten in den Rechnungs-Bescheids-Puncten auferlegt worden, diese Tabellen jährlich den Amtsrechnungen beyzufügen. s. J. M. Schneidts Thes. Iur. Franc. II Abschn. S. 2051 und 1747.


6.

Die auf dem Umschlag des 6ten Hefts des I Bandes dieses Journals berührte Preisfrage von den Gauen, zu welchen das Bistum Wirzburg ehemahls gehört, ist von Herrn Hofr. und Professor Schneidt zu Wirzburg in seinem Thes. Iur. Franc. II Abschn. S. 1752 aufgegeben, und S. 3085 wiederhohlt worden; aber niemand hat sich um die Beantwortung derselben die geringste Bemühung gemacht. Ein schlimmes Zeichen von dem Eifer der Franken, die Geschichte ihres Vaterlandes zu bearbeiten!


7.
Zur Beantwortung der Anfrage im 6 Hefte des II B. S. 750. n. 8.) Ob irgendwo in Franken statt der kostbaren bleyernen und hölzernen Wasserröhren die von Erde gebrannten eingeführt sind? kann ich Ihnen sagen, daß das Capucinerkloster zu Ochsenfurt vor 6 bis 7 Jahren statt eines großen Theils der hölzernen Brunnenröhren, irdene, die ein Hafner in Kitzingen gebrannt hat, durch den| Kupferschmid und Brunnenmeister Nägelein in Kitzingen hat einlegen lassen. Der Stadtmagistrat zu Kitzingen soll schon vor mehrern Jahren der Ersparniß wegen beschlossen haben, statt der hölzernen Röhren irdene einlegen zu lassen. Er hat daher einige hundert Stücke dergleichen von der Masse der Selzerwasserkrüge zur Probe kommen lassen, welche man noch im vorigen Jahre in dem dortigen Bauhofe sehen konnte. Die Einlegung solcher irdener Röhren ist zwar anfangs theuer: Denn der Schuh derselben von der Masse der Selzerwasserkrüge kostet bis Frankfurt bey 10 Kr. und unter 1000 Stücke werden nicht gerne gebrannt: allein ihre Anschaffung verdient doch alle Empfehlung: denn 1) dienen sie zur Ersparniß des Holzes; 2) sind sie in der Folge in Ansehung der wenigern Reparatur, Pflege und Säuberung merklich wohlfeiler, als hölzerne; und 3) wird das Wasser in denselben viel schmackhafter, als in den hölzernen, hergeleitet, weil letztere leicht verschlammt sind. Irdene Röhren müssen einen guten Canal von Bruchsteinen haben, und in Sand gelegt werden. Etwa alle 60 Schuh kommt ein Stück von bleyernen Röhren dazwischen, um im nöthigen Fall die Säuberung der Röhren wohlfeiler und leichter besorgen zu können. – So vortheilhaft aber die irdenen Röhren in jeder Betrachtung sind, so finden sie doch bey Bauvorstehern großer Gemeinden selten Beyfall: weil die Abfälle von neuen hölzernen Röhren und die alten unbrauchbar gewordenen zum Feuern besser, als irdene Scherben, gebraucht werden können.
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8.
Anspach im September.

Die Parforce-Jagd ist aufgehoben worden, und die dabey angestellt gewesenen Piqueurs hat man auf die Forsteyen verlegt, damit sie sich im übrigen Jagdwesen die nöthigen Kenntnisse erwerben, und einst als Wildmeister angestellt werden können. Bis dahin behalten sie ihr Gehalt; und jeder erhielt ein Pferd zum Geschenk, jedoch ohne Fourage.

Die herrschaftliche Fasanerie hatte gleiches Schicksal. Ein Theil der Fasanen wurde sogleich abgeschafft, ein geringerer Theil derselben aber in die Feuchtlach, (eine Waldung nahe bey der Residenz gegen Triesdorf) verlegt, um sich daselbst fortzupflanzen: welches aber von diesem zarten Federvieh um so weniger zu hoffen seyn dürfte, da es bisher gewohnt war, seine Nahrung nicht selbst zu suchen, sondern solche von dem herrschaftlichen Fasanenmeister zu erhalten, welcher auch mit Beybehaltung seines Gehalts zur Ruhe gesetzt ist. Gegenwärtig ist die ruhmwürdige Bemühung des menschenfreundlichen dirigirenden Herrn Ministers auf Verminderung des Wildes gerichtet, und man hat schon in einigen Gegenden den Anfang mit Wegschießen des allzuhäufigen Wildprets gemacht.


9.
Lichtenfels d. 22. Aug.
Gestern wurde hier ein Jüngling von etwa 18 bis 20 Jahren eingezogen, der sich einige Tage hier aufgehalten hat, durch Steckbriefe aber verfolgt und aufgesucht wurde. Sein angebliches| Verbrechen ist eine That, davor sich die Menschheit entsetzet, und die Feder zittert, es zu nennen: Vater- und Mutter-Mord zu gleicher Zeit. Die Ermordeten waren Bewohner einer sogenannten Wüstung, unweit des Pfarrorts Burggrub hinter dem ritterschaftlichen Dorfe Mittwitz zwischen Kronach und Neustadt an der Heide. Diese Wüstungen, deren es mehrere in jenen Gegenden gibt, sind einzelne Bauernhöfe von weitem Umfang. Die Wüstung, welche die Ermordeten bewohnten, gehört zu dem von Wasmerischen Dorfe Haßenberg. Der einzige Sohn seiner Eltern, Nikel Hofmann, war von seinem Vater wegen ruchloser Streiche verschiedene mahle gezüchtiget worden. Über diese Züchtigungen aufgebracht, faßte der lose Bube den Entschluß, von Nachbarn entfernt und unbemerkt, Vater und Mutter zu ermorden. Die Mordthat geschah vom 16ten auf den 17ten und ward erst am 19ten entdeckt. Den Vater fand man im Bette liegend, Nase, Kinn und Gemächt mit der Axt weggehauen. Überhaupt hatte er sieben Wunden. Der Mutter war der Kopf mitten entzwey gehauen, so daß das Gehirn auf die Erde gefloßen war. Der Vater lag in der obern Stube im Bette; die Mutter in der untern nackend auf dem Boden: woraus man muthmasset, sie habe ihrem Manne zur Hülfe eilen wollen. Die Axt, deren sich der Mörder bediente, war nebenhin an die Wand gelehnt. Nach Vollbringung dieser entsetzlichen That schloß er das Haus zu und ging nach Wallstadt, zwischen Michelau und Lichtenfels,| wo er bey dem Kirmestanz durch eine Frau entdeckt, und gefänglich nach Lichtenfels geführt wurde. Man fand an ihm das von Vater- und Mutterblut bespritzte Hemd. Die Sache wurde auf folgende Weise bekannt. Die entfernten Nachbarn dieser Wüstung wurden durch das heftige Blöcken des Hunger leidenden Viehes herbeygezogen, öffneten das Haus und sahen den schaudervollen Anblick. Den 21 Aug. wurden die unglücklich Ermordeten zu Burggrub beerdiget, wohin sie gepfarrt waren. Der Bösewicht wird nächstens an die hochadelichen von Wasmerischen Gerichte ausgeliefert werden.


10.

Es gibt hin und wieder noch einige, vorzüglich kleinere Herrschaften in unserm Franken, welche durch Verschwendung genöthiget, oder von Geitz und Habsucht irre geführt, sich nicht zu überzeugen vermögen, daß der Unterthan noch zu etwas andern da ist, als für seine Herrschaft zu arbeiten: er ist mit Frohndiensten überladen, man erpreßt Abgaben von ihm, die er zu erschwingen nicht im Stande ist, und er hat mit Unmuth und Dürftigkeit zu kämpfen, so lange er auf der Welt sich herumschleppen muß.

Es versteht sich von selbst, daß hier die Rede nicht von den gewöhnlichen Abgaben ist. Diese zahlt der Landmann gerne, und kann sie zahlen: aber es gibt noch andere Prästanda, die äusserst| drückend für ihn sind, und unter diesen stehen Handlohn und Nachsteuer oben an. Es sind zwar dieses Gefälle, die kein Plusmacher neuerer Zeiten auf die Bahn gebracht hat; aber die Ausdehnung und neuerliche Einführung verschiedener Gattungen derselben an Orten, wo sie sonst nicht hergebracht waren, ist das Werk solcher Geschöpfe.

Man hat Sterb- Erb- Bestehe- Heyraths- Neu- Handroß- und Gott weiß, was alles für Handlöhner, und man hat gesucht, diese Handlöhner, die in einigen großen Reichsländern und hier nur in den besten Gegenden derselben einzeln eingeführt sind, in manchem kleinen und armen Bezirk alle mit einander in Gang zu bringen.

Gleiche Beschaffenheit hat es mit der Nachsteuer. Sie wird an vielen Orten nicht nur von dem eingezogen, was der Auswandernde etwa wirklich wegbringt, sondern auch von dem, was er hätte wegbringen sollen, wenn er ein Unterthan gewesen ist, der von seinem hinausziehenden Vermögen vorher Schulden zu zahlen hatte, welche von der Herrschaft nicht consentirt waren. Sind es seine Erben, und sie lassen ihre Erbtheile bis zu ihrer Unterkunft unter der Herrschaft stehen, so wird, im Fall sie sich alsdann auswärts niederlassen, nicht nur von diesen Erbgeldern, sondern auch von den bis dahin davon gezogenen jährlichen Zinsen die Nachsteuer, und nebenher noch Gebühren, Zählgelder, Collateralgelder etc. genommen. Kurz, der Abziehende wird als eine Person betrachtet, welche die Gesellschaft weiter nichts mehr angehet, und beynahe sollte man glauben,| daß man sein Vermögen für eine gute Prise halte, davon man so viel zurück behalten müsse, als er sich unter dem Schein Rechtens nur immer thun lasse. – Noch auffallender ist endlich die Nachsteuer, welche von demjenigen, der aus einem Ort seiner bisherigen Herrschaft in einen andern eben derselben unterworfenen zieht, genommen wird, und zwar nicht einmahl in der Maaße, in welchem sie der letzte Ort im ungewandten Fall zu erheben pflegt, sondern noch einmahl so hoch.

Wenn daher ein wohlwollender Mann mit dem zufriednen Blicke der Gottheit in den Kreis derer, die über Menschen zu gebieten haben, hintritt, seinen Mund öffnet, und spricht: laßt uns Menschen glücklich machen! sie sind unsere Brüder: wie muß sich nicht der Menschenfreund darüber erfreuen!

Dieser wohlwollende große Mann ist Graf Schönborn zu Wiesenthaid. Er hat in der Beylage an den Rittercanton am Steigerwald den Antrag zur Freyzügigkeit der Unterthanen aus einem ritterschaftlichen Ort in das andere gemacht, und der Canton hat diesen Antrag den Mitgliedern communicirt.

Es ist zu befürchten, daß wenige oder gar keines demselben beytreten werden, die Nachsteuer-Revenüe ist zu beträchtlich, als daß man sie sogleich in den Wind schlagen sollte, auch können viele aus noch triftigern Gründen dieses Opfer nicht bringen; aber es ist doch erquickend, wenn man sieht, daß man oben her daran denkt, die| Lasten leichter zu machen, die den größten Theil des Menschengeschlechts noch so schwer drücken.


Beylage.

Euer etc. wird es nicht unbekannt seyn, daß das Nachsteuergefäll eine Geburt jüngerer Zeiten, und daß bey derselben Veranlassung mehr der Nutzen, als das Recht der Kammern berechnet worden sey. Der Vorwand, die Verziehung des baaren Vermögens aus dem Lande durch diese neu ersonnene Abgabe hindern zu wollen, muste die wahre Absicht, die Gefälle ohne Rücksicht auf Gerechtigkeit zu vermehren, bedecken. Andere, denen die Schwäche dieses Vorwands zu sehr auffiel, weil er den Eingang des auswärtigen baaren Vermögens in der Maas verschloß, als er den Ausgang des inländischen vorgeblich hemmte, und weil er den freyen Gebrauch des Eigenthums, dem Zwecke bürgerlicher Gesellschaft zuwider, willkührlich beschränkte, oder weil sie aus Mangel eines Landes, oder auch nur eines kleinen Gebiets, ihn gar nicht anwendbar fanden, versteckten sich hinter den Grund der Retorsion, der aber, da diese gewöhnlich – und in dem aufgestellten Falle durchgehends – den unschuldigen Theil betrifft, eben so zweydeutig und schwankend, als der vorige ist.

Unter dem Schutz dieser Gründe hat zwar das Nachsteuer-Gefäll nach und nach die Rechte der Gewohnheit und des Herkommens erhalten, aber da gleichwohl demselben weder Vernunftmäßigkeit noch Billigkeit zur Seite stehen, da dasselbe das freye Verkehr der Unterthanen hindert, und daher| für dieselben in manchem Betracht sehr drückend und beschwerlich ist, auch eben dadurch den Herrschaften der Vortheil, welchen sie auf einer Seite erlangt zu haben glauben, auf der andern wieder entgehet: so habe ich den Entschluß gefaßt, mich dieses Gefälls gegen alle jene Herrschaften zu begeben, die gegen meine Unterthanen eine gleiche Willfährigkeit beobachten wollen.

In dieser Absicht wende ich mich also an Euer etc. mit dem ergebensten Ersuchen, meinen Antrag sämmtlichen Herren Mitgliedern des Kantons bekannt zu machen, ihnen desselben Annahme zu empfehlen, und mir ihre Entschliessungen zu eröfnen, oder wofern es besser scheinen sollte, die Einleitung dahin zu treffen, daß zwischen allen Mitgliedern des Kantons, oder vielmehr ihren Unterthanen, eine wechselseitige Nachsteuer-Freyheit hergestellt werde.

Könnte die nemliche Absicht auch bey den andern Ritter-Kantonen, sonderheitlich in Franken, sodann bey den nächst angrenzenden Ständen erreicht werden: so würde es desto wünschenswerther seyn.

Euer etc. aufgeklärte und gerechte Gesinnungen sind viel zu sehr bekannt, als daß ich nicht erwarten sollte, Sie werden in dieser Sache alles, was in ihren Kräften stehet, zur Erleichterung der ritterschaftlichen Unterthanen beytragen, zumal zu einer Zeit, wo jede Herrschaft es sich zur besondern Angelegenheit machen sollte, den Unterthanen die deutlichsten Beweise zu geben, daß sie unter keiner Verfassung glücklicher, als unter der ritterschaftlichen seyn können. Ich bin etc.

     Wiesenthaid, Euer etc.
den 29. Junii 1791. Schönborn.


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11.
Sonnenfeld, d. 28 Aug.

Folgende vortreffliche Handlung des Consistoriums zu Hildburghausen ist ein Beweis, daß es noch viele edle Menschen gibt. Vor wenig Monaten fiel der Pfarrer Scheider zu Eberharz, auch Mäbriz genannt, welcher auf einem dürftigen Dienstchen mit seiner Frau und drey Kindern sich härmte, in eine schmerzhafte Krankheit, von welcher er sich nur schwer nach und nach erhohlte. Noth und Elend war bey ihm zu Hause. Sein Beichtvater, Herr Pfarrer Dotzauer zu Häßelrieth bat heimlich für ihn bey dem Herrn geheimen Rath Brunnquell, allein die Hülfe verzog. Als schon seine Gattin unter vielen Thränen ihre letzte wenige weiße Wäsche und Tuchzeug versetzen wollte, um sich nur ein wenig noch damit fortzuhelfen, klopfte jemand an der Thüre, und – es war ein Bote, von dem wohlthätigen herzoglich Sächs. Consistorio gesandt, welcher dieser armen Pfarrerfamilie 25 fl. als ein Geschenk überbrachte. Kurze Zeit darauf wurde er als Diakonus nach Eisfeld zu einer einträglichern Stelle befördert. – Vielleicht windet sich noch mancher Kummervolle, von ähnlichen Sorgen genagt, auf seinem Krankenlager, oder an seinem Schreibpulte, welchem diese Nachricht einstweilen zum Trost und zur Beruhigung dienen kann!


12.
Wirzburg.
Am 25 Brachmonat war die ewige Anbetung in das hiesige Hospital über den Main| gekommen. Es ist gebräuchlich, daß vorher eine Procession durch einige Straßen geführt wird, wobey das Venerabile mitgetragen wird. Unter andern Zuschauern stand auch ein hier studirender Graf von Plettenberg vor der Kirche. Dieser ließ seinen Kopf bey den vordern der Procession bedeckt, nahm aber den Huth beym Vorbeytragen des Venerabils ehrerbietig ab, und setzte ihn dann wieder auf. Ein eifriger Schuhmacher, mit Namen Lauer, trat aus der Reihe und schlug dem Grafen den Huth vom Kopfe. Dieß that er auch zum zweytenmahle, als die Procession zurückkam. Der Graf schenkte einem Knaben einen Laubthaler, und ließ sich von demselben den Namen des Schuhmachers sagen, ging zum Vicedom, und verlangte Genugthuung, welche er auch erhielt, so daß der Schuhmacher eine Stunde in die Kohlkammer gesperrt wurde, und hernach dem Deputirten des Grafen abbitten mußte. Seither ist kein Jurist gegen Insultationen des Schuhmachers und seines Gleichen sicher. Dieß sind die Folgen eines unzeitigen Eifers unserer Ketzermacher über den Herbarius Jonas.


13.
Gunzenhausen.
Am 3ten August dieses Jahrs starb Herr Johann Jakob Mack, Dechant und Stadtpfarrer zu Gunzenhausen an der Altmühl, und der Teutschen Gesellschaft zu Altdorf und Anhalt-Bernburg Ehrenmitglied in einem Alter von 75 Jahren und 10 Monaten. Er war 8 Jahr lang Pfarrer zu Frankenhofen, (einem an der Gränze des Oberamts Wassertrüdingen gelegenen und dahin gehörigen Dorf), 27 Jahr Diakonus in Crailsheim, während dieser Zeit wurde er in die obengenannten| Teutschen Gesellschaften aufgenommen, und seit 1776 bekleidete er auf das ruhmvollste die Würde eines Dechants in gedachtem Gunzenhausen. Alle die ihn kannten, und besonders die, welche in einem etwas nahen Verhältniß mit ihm standen, trauren über seinen Verlust, und warum sollten sie dieses nicht? – Er war ein eben so bescheidener und menschenfreundlicher, als gelehrter und einsichtsvoller Mann, ein ungeheuchelter thätiger Verehrer Christi und seiner Religion, ein gewissenhafter Seelsorger seiner Gemeinde, ein zärtlicher Gatte und Vater, ein kluger Rathgeber, ein angenehmer und lehrreicher Gesellschafter, und ein treuer Freund seiner Freunde. Von seiner gründlichen Gelehrsamkeit und dem feinen richtigen Geschmack, welchen er hatte, zeugten unter andern hauptsächlich seine vortrefflichen Synodal- und Kanzelreden, und die im Druck von ihm herausgegebene Schriften, denen selbst Ernesti seinen Beyfall nicht versagte. Meyer hat in seinen biographischen und litterarischen Nachrichten von den Schriftstellern des Fürstenthums Anspach und Bayreuth pag. 218. seine Schriften angezeigt, und auch daselbst seine Lebensgeschichte ausführlich beschrieben.
–r.