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drückend für ihn sind, und unter diesen stehen Handlohn und Nachsteuer oben an. Es sind zwar dieses Gefälle, die kein Plusmacher neuerer Zeiten auf die Bahn gebracht hat; aber die Ausdehnung und neuerliche Einführung verschiedener Gattungen derselben an Orten, wo sie sonst nicht hergebracht waren, ist das Werk solcher Geschöpfe.

Man hat Sterb- Erb- Bestehe- Heyraths- Neu- Handroß- und Gott weiß, was alles für Handlöhner, und man hat gesucht, diese Handlöhner, die in einigen großen Reichsländern und hier nur in den besten Gegenden derselben einzeln eingeführt sind, in manchem kleinen und armen Bezirk alle mit einander in Gang zu bringen.

Gleiche Beschaffenheit hat es mit der Nachsteuer. Sie wird an vielen Orten nicht nur von dem eingezogen, was der Auswandernde etwa wirklich wegbringt, sondern auch von dem, was er hätte wegbringen sollen, wenn er ein Unterthan gewesen ist, der von seinem hinausziehenden Vermögen vorher Schulden zu zahlen hatte, welche von der Herrschaft nicht consentirt waren. Sind es seine Erben, und sie lassen ihre Erbtheile bis zu ihrer Unterkunft unter der Herrschaft stehen, so wird, im Fall sie sich alsdann auswärts niederlassen, nicht nur von diesen Erbgeldern, sondern auch von den bis dahin davon gezogenen jährlichen Zinsen die Nachsteuer, und nebenher noch Gebühren, Zählgelder, Collateralgelder etc. genommen. Kurz, der Abziehende wird als eine Person betrachtet, welche die Gesellschaft weiter nichts mehr angehet, und beynahe sollte man glauben,

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 370. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_3,_3).pdf/7&oldid=- (Version vom 13.9.2022)