Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1/Erstes Kapitel
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[1] Erstes Kapitel.
Gutenberg und seine Vorläufer.
Erfinder und Entdecker am Ausgange des Mittelalters. – Anlehnung an die gewohnten Gestaltungen des Lebens. – Buchwesen und Handschriftenhandel des Altertums. – In Athen und Alexandrien. – In Rom und in den Provinzen. Massenproduktion. – Das frühe Mittelalter. Die Klöster. – Stationarii und Librarii der Universitäten. – Weltliche Schreiber. Brüder vom gemeinsamen Leben. – Handschriftenhandel in Deutschland. – Bibliotheken. Wert der Handschriften. Verwahrlosung derselben. – Die Renaissance. Erwachen der Bücherliebhaberei. Florenz als Hauptmarkt des Handschriftenhandels. – Gutenberg. – Abstammung, Jugend und Aufenthalt in Straßburg. – Seine mechanischen Arbeiten (Steinschleifen, Spiegelfabrikation). – Verträge mit Dritzehn und Heilmann. – Die „Künste und Afentur“. – Ende des Aufenthalts in Straßburg, Rückkehr nach Mainz. – Zeitpunkt der Erfindung der Kunst. Wesen derselben. – Die ersten Drucke. – Gutenbergs weitere Schicksale. – Technische Vollendung der ersten Drucke. – Gutenbergs Tod. Sein Charakter. – Bedeutung seiner Erfindung. – Äußeres der ersten Drucke. – Aufnahme der Kunst seitens der Gelehrtenwelt und Bücherliebhaber. – Anfängliche Stellung der Kirche zur Kunst.
Vier Männer: Gutenberg, Columbus, Luther und Kopernikus, stehen an der Grenzscheide des Mittelalters und bilden die Marksteine für den Eintritt der Menschheit in eine höhere und stolzere Epoche ihrer Entwickelung. Es wäre schwer zu sagen, wer von ihnen am meisten dazu mitgewirkt hat, den Umschwung der Geister heraufzubeschwören und der neuen Zeit die Thore zum siegreichen Einzuge zu öffnen.
Der mainzer Bürger zunächst entfesselt und beflügelt den Geist, sendet das Blei auf seinen Eroberungszug über den Erdball nicht als todbringende Kugel, sondern als lebenerweckenden, in tausend Zungen redenden Buchstaben. Der genueser Seefahrer und Entdecker erweitert dann die Welt des Raumes, führt Europa aus dem engen Becken des Mittelmeers [2] und der Beschränktheit der nächsten Küsten hinaus auf den unbegrenzten Ocean. Bald darauf zerreißt der wittenberger Reformator die Bande, welche den Geist in Fesseln gehalten hatten, und fordert die Rechte der sittlichen Selbstbestimmung zurück. Der frauenburger Domherr endlich zertrümmert durch seine Entdeckung des kosmischen Bewegungsgesetzes den Himmel kindlicher Überlieferung, welchen die Menschheit bis dahin geträumt hatte, und ruft das Licht herbei, sich von allen Seiten in das bisherige Halbdunkel zu ergießen.
So ward es Licht, so drang das Licht in die Zwingburgen des Geistes, in die Zellen der Mönche, in die Köpfe der Gelehrten und in das Dichten und Trachten der Völker.
Ein paar Jahrtausende waren dahingegangen, innerhalb welcher die denkenden Menschen sich nur mangelhaft mittels Zeichen und Schrift zu verständigen und die Früchte ihres Denkens auf die Nachwelt zu bringen vermocht hatten. Erst Gutenbergs Erfindung, die Voraussetzung und Grundlage des vorliegenden Werks, erweiterte in bisher kaum geahnter Ausdehnung den geistigen Verkehr der Völker und bildete ihn zur weltbeherrschenden Macht aus.
Große Entdeckungen und Erfindungen sind nie die Kinder des Zufalls, sondern stets die Ergebnisse jahrelanger Arbeiten und Beobachtungen, erst verunglückter und dann geglückter Versuche, zahlloser durchwachter Nächte, neuer Sorgen und Zweifel und endlicher Triumphe. Nur im heitern Olymp der Griechen springt Athene gewappnet und in voller Jugendkraft aus dem Haupte des Zeus hervor; in der nüchternen Welt der Thatsachen liegt aber ein langer und banger Zeitraum zwischen dem ersten Gedankenblitz einer neuen Idee und der endlichen Verwirklichung einer auf sie gestützten großen Erfindung. Erfinder und Entdecker fühlen im Bewußtsein der Schwierigkeit ihres Beginnens und in ihrem Streben nach Einbürgerung in die überkommenen Verhältnisse stets das Bedürfnis, sich an verwandte, längst anerkannte Gestaltungen des Lebens anzulehnen. So knüpft denn auch Gutenberg äußerlich ebenso unmittelbar an die Schreibkunst und den Handschriftenhandel des Mittelalters an, wie dieses auf demselben Gebiete die Errungenschaften des Altertums ausbeutet und fortführt.
Es sind aus letzterm nur vereinzelte Bruchstücke und gelegentliche Äußerungen über das Bücherwesen und den Handschriftenhandel auf die [3] Nachwelt gelangt. Altertumsforscher und Geschichtschreiber haben, aus demselben lückenhaften Material schöpfend, veröffentlicht und wieder veröffentlicht, was in den spärlichen Überlieferungen steht. Neue Thatsachen lassen sich schwerlich mehr herbeischaffen, es müßten denn, was sehr unwahrscheinlich ist, bisher undurchforschte Quellen erschlossen werden. Somit bleibt für die Darstellung und die Erkenntnis jenes Zeitalters nichts übrig als eine kurze Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse.
Athen, Alexandrien und Rom sind die drei großen Mittelpunkte der Kultur, welche das geistige Leben der antiken Welt bestimmen und beherrschen.
Da die Griechen nicht vor dem 7. Jahrhundert ihr Papier aus Ägypten erhielten, so kann ihre Litteratur auch erst mit und nach dieser Zeit angefangen haben. Über den Bücherhandel Athens sind nur spärliche Quellen auf die Nachwelt gekommen. Zu der Zeit, welche mit dem Ende der Perserkriege beginnt und mit dem Peloponnesischen Kriege aufhört, treibt der sich frei entfaltende griechische Geist seine schönsten Blüten, Athen aber wird erst später durch seine großen Dichter und Schriftsteller zum litterarischen Mittelpunkte Griechenlands. Es liest dort alle Welt. Schon im 5. Jahrhundert blüht eine volkstümliche Litteratur. Man hat Anekdotensammlungen, Kochbücher und dergleichen Schriften; Bücher werden in der Schule wie zu Hause gebraucht. In den Jahren 432 bis 425 wird zuerst der Bücherverkäufer genannt. Abschreiber vermittelten den geschäftsmäßigen Betrieb des Handschriftenhandels.
Aus diesem Berufe sind die Buchhändler hervorgegangen, und diese wieder haben jenen groß gezogen. Oft waren beide Gewerbe in Einer Person vereinigt. Alexander ließ sich durch seinen Freund Harpulus von Athen aus neue Dichtungen und Geschichtswerke ins Lager nachschicken.
Ein rechtliches Verhältnis zwischen Schriftsteller und Verleger, namentlich aber eine Honorarzahlung des letztern an den erstern, gab es übrigens so wenig wie ein Gesetz gegen den Nachdruck oder vielmehr gegen die Nachschrift. Dem gelehrten Griechen schien es verächtlich, mit seiner schriftstellerischen Arbeit Geld zu verdienen: Autoren verkauften wohl ihre Manuskripte, aber nicht an Buchhändler, sondern an reiche Privatleute. Philosophen, wie Plato und Aristoteles, gaben einzelne ihrer Schriften ihren Schülern oder Freunden, die sie entweder selbst vervielfältigten, oder den Buchhändlern überließen, welche den aus dem [4] Vertrieb gezogenen Gewinn einsteckten. Hermodorus, dem Schüler Platos, wurde es zum Vorwurf gemacht, daß er mit seines Meisters Schriften in Sicilien Handel getrieben habe. Reiche Bürger ließen sich durch ihre Sklaven Abschriften machen oder schrieben mit eigener Hand ein ihnen wertvolles Manuskript ab. So soll Demosthenes selbst achtmal die Geschichtsbücher des Thukydides kopiert haben. Schon vor dem Jahre 400 gibt es in Athen Bibliotheken. Möge selbst die Existenz der angeblich von Pisistratus und Polykrates gegründeten auf gewagten Schlüssen beruhen, so bleiben doch die eines Euripides, Euklides und Nikokratus übrig, von welchen Athenäus berichtet.
Erst seit Alexander dem Großen entwickelte sich in Athen ein regelmäßiger geschäftlicher Betrieb des Handschriftenhandels. Wie der gekrönte Schüler des Aristoteles Alexandrien zur politischen Hauptstadt seines griechisch-asiatisch-afrikanischen Weltreichs erhob, so ehrte er Athen als die geistige Kapitale der damaligen Welt und machte es noch auf Jahrzehnte hinaus zu deren litterarischem Mittelpunkte, bis die Ptolemäer durch ihre stolze Hauptstadt und namentlich deren Bibliothek den Glanz Athens verdunkelten. Trotz seines politischen Verfalls übte aber der Ruhm seiner Vergangenheit noch immer einen so mächtigen Zauber, vor allem auf die Römer aus, daß Athen noch jahrhundertelang, selbst Alexandrien gegenüber, ein bedeutender Büchermarkt blieb. Die Händler hatten ihren Stand auf dem Marktplatz und führten von hier ihre Handschriften bis zu den fernen Barbaren aus, und zwar nicht allein schöngeistige und philosophische Werke, sondern auch Staatsschriften.[1] Reiche römische Große, wie Lucullus und Sulla, kauften dort ganze Bibliotheken; junge vornehme Römer, welche in Athen Rhetorik und Philosophie studierten, betrachteten es als Sache des guten Tons und Geschmacks, von dort mehr oder minder ansehnliche Handschriftensammlungen nach Hause zu bringen. Die Preise derselben waren deshalb nicht billig, weil Bücher bei der geringen Zahl brauchbarer Sklaven nicht massenhaft hergestellt werden konnten und außerdem vielfach durch den schwankenden Preis des Papiers verteuert wurden. Für Athen ist kaum der Name eines berühmten Handschriftenhändlers erhalten; nur aus der Zeit des Untergangs selbständigen griechischen Lebens sind Kallinus und Atticus auf die Nachwelt gekommen, von denen jener sich durch seine schöne Handschrift, dieser aber durch die seinem Geschäft gewidmete [5] Sorgfalt auszeichnete. Der Beruf war sogar ziemlich anrüchig, weil Unredlichkeiten häufig in demselben vorkamen, schlechte und gewissenlos angefertigte Handschriften statt korrekter oder betrügerischerweise neu hergestellte Abschriften, durch künstliche Mittel gefärbt, den Käufern als werthvolle Originale verkauft wurden. So werden denn auch von Theopomp die Buchhändler mit den Sardellen-, Obst-, Feigen-, Leder-, Mehl- und Löffelhändlern auf dieselbe Stufe gestellt.[2]
Nachdem die Römer den Orient erobert hatten, fand der römisch-asiatische Hellenismus seinen eigentlichen Brennpunkt in Alexandrien, welches einige Jahrhunderte lang die Weltherrschaft in der Litteratur siegreich behauptete. Die Ptolemäer gründeten hier die größte Bibliothek des Altertums, welche bekanntlich vor ihrer endlich völligen Zerstörung durch die Araber bis 700000 Rollen gezählt haben soll. Die erstern kauften, was sich nur an griechischer Litteratur vorfand, in solchen Massen auf, daß in manchen griechischen Städten kaum noch Abschriften übrigblieben und daß man sich in spätern Zeiten nach Alexandrien wenden mußte, um nur einen Text für neue Abschriften zu erhalten. Von dem Geschäftsbetriebe der alexandrinischen Rollenhändler, ihren Preisen und Bezugsbedingungen ist leider nichts bekannt. Die zur Anfertigung neuer Texte teilweise herangezogenen Schnellschreiber waren zwar sehr berühmt, aber auch sehr wenig gewissenhaft in ihrer Arbeit, während die Thätigkeit der alexandrinischen Philologen und Bibliothekare sich als gründlich und von nachhaltiger Bedeutung bewährte. Die vom König Attalus in Pergamon gestiftete Bibliothek zählte, als Antonius sie der Kleopatra schenkte, angeblich 200000 Rollen, konnte aber mit der alexandrinischen nicht wetteifern, weil es, wenn auch nicht an Geld, so doch an litterarischen Hilfsmitteln aller Art zu ihrer Herstellung gefehlt hatte. Auch Antiochia konnte nicht gleichen Schritt mit dem Beispiele Alexandriens und dessen reichern Mitteln halten, und die für den griechisch-kleinasiatischen und ägyptischen Handel so günstig gelegene Insel Rhodus vermochte sich nur eine kurze Zeit als bedeutender Büchermarkt zu behaupten.
Rom trat erst mit dem Kaiserreiche, nachdem sich die Urbs zum Orbis, zur geschlossenen Nation erweitert und ausgebildet hatte, die Erbschaft Athens an und entwickelte von nun an mit jedem Jahre mehr das Bedürfnis wissenschaftlicher Ausbildung. Die nach der politischen Niederwerfung [6] ihrer Heimat in Scharen nach Rom strömenden griechischen Philosophen, Rhetoren und Sprachlehrer hatten namentlich einen mächtigen Aufschwung der Schriftstellerei bewirkt, deren Erzeugnisse bald ein selbständiger Schriftenhandel vermittelte. Die großen Bibliotheken, welche die römischen Sieger aus Alexandrien und Griechenland hinwegführten, förderten zugleich das Studium der griechischen Litteratur. Der Bankier Pomponius Atticus war der erste, der diese Bücherschätze nicht bloß für sich, sondern auch für seinen Handschriftenhandel benutzte; er verlegte unter andern verschiedene Werke von Cicero. Je mehr der Verfall des politischen Lebens fortschritt, welches so viele reiche geistige Kräfte in Anspruch genommen hatte, desto größere Bedeutung erlangte der litterarische Verkehr. Seine Blüte begann mit Augustus, wie vorher die in Athen mit der alexandrinischen Periode. Hier wie dort beruht die Herstellung der Handschriften auf der Sklavenarbeit. In Rom wird nur vollständiger und reicher nachgebildet, was in Athen in kleinern Verhältnissen geleistet worden war. Die Zahl der öffentlichen Bibliotheken, deren erste in Rom zur Zeit des Augustus von Asinius Pollio gegründet ward, stieg in ein paar Jahrhunderten auf achtundzwanzig. Mit der Entwickelung des geistigen Lebens unter den Kaisern aber ging auch die entsprechende Bildung der Privatbibliotheken Hand in Hand. Es wurde unter den Patriciern bald eine Forderung äußern Anstandes, im Besitze bedeutender Handschriftensammlungen zu sein. Wenn Athen zehn Sklaven zur Abschrift von Handschriften hatte, so konnte Rom ihrer Tausende zu demselben Zweck verwenden und nun durch das einmalige Diktat eines Manuskripts an eine große Zahl von fleißigen, gleichzeitig schreibenden Händen einen Großbetrieb herstellen, bei welchem man freilich die zahlreichen Hör-, Denk- und Schreibfehler mit in den Kauf nehmen mußte. So kam die massenhafte Verbreitung einheimischer und fremder Geisteserzeugnisse durch die Schrift ihrer heutigen vermittelst der Presse vielleicht fast gleich; selbst die Preise der gangbaren Werke stellten sich in Rom sehr billig. Bei der Menge der Schreiber aber war hier das Bedürfnis einer noch massenhaftern Vervielfältigung der Schriftwerke gar nicht vorhanden, so nahe die Römer, ja selbst die Griechen, dem Grundgedanken der Buchdruckerkunst auch kamen.
Schon das früheste Altertum kannte bewegliche Buchstaben, sowie die Kunst, Schrift und andere Zeichen verkehrt in Stempel von Holz [7] oder Metall einzuschneiden und mittels einer Farbe abzudrucken oder in eine weiche Masse einzudrücken; allein es verstand nicht, diese Kenntnis folgerichtig weiter zu entwickeln. Nach Herodot trug jeder Babylonier einen Siegelring. Scipio Africanus soll der erste gewesen sein, welcher sein Siegel in einen Sardonix schneiden ließ. Der Kaiser Augustus versiegelte seine Briefe und Urkunden mit einer Sphinx. Ebenso hatten die Alten metallene Stempel, in welche die Worte in verkehrter Richtung erhaben eingeschnitten waren, zum Zeichnen der Sklaven, des Viehs, des Brotes und der Töpferwaren. Das Gesetz der Decemvirn wurde in zehn eherne Tafeln eingegraben. Daß sie den anscheinend so leichten weitern Schritt zum Druck nicht thaten, ist um so mehr zu verwundern, als das Abdrücken von verkehrter Schrift schon von Agesilaus, dem König der Spartaner, in Anwendung gebracht und diese Methode weit und breit bekannt wurde. Plutarch erzählt nämlich in den lakonischen Sentenzen, daß der genannte König vor dem Beginn einer Schlacht den Mut seiner Krieger durch folgende List belebt habe: er ließ das Opfer zurichten, schrieb sich heimlich mit schwarzer Tinte das Wort „Sieg“ in verkehrter Richtung auf die flache Hand, trat dann zum Altar, um in den Eingeweiden des Opfers zu forschen, ergriff rasch die Leber des Tieres, drückte sie mit der Hand und schien in tiefes Sinnen versunken, als er plötzlich mit Begeisterung zu erwachen sich anstellte und seinen Soldaten das Wort „Sieg“ auf der Leber als ein Wunderzeichen der Gottheit vorwies.
Die Römer schnitten außerdem einzelne Buchstaben aus Elfenbein, um sie den Kindern, die lesen lernen sollten, zum Spielen zu geben. Der heilige Hieronymus riet dieselbe Methode noch gegen Ende des 4. Jahrhunderts der römischen Dame Laeta zum Unterricht ihrer Tochter Paula an. „Man mache ihr“, sagt er, „Buchstaben von Buchs oder von Elfenbein und benenne sie mit ihren Namen. Man lasse sie mit denselben spielen, damit das Spiel selbst zum Unterricht werde. Man werfe die Buchstaben oft untereinander, die letzten unter jene aus der Mitte und mische diese unter die ersten, damit sie dieselben nicht nur dem Namen nach, sondern auch der Form nach kennen lerne.“ Niemand aber verfiel auf den Gedanken, daß man mit diesen einzelnen Buchstaben Worte zusammensetzen und diese miteinander verbinden und abdrucken könne. Cicero läßt in seinem Werke über die Natur der [8] Götter[3] den Stoiker Balbus dem Epikuräer Vellejus entgegnen: „Da soll ich mich dann nicht wundern, daß jemand sich einbilden kann, eine Anzahl von festen und unteilbaren Körpern könne durch Schwerkraft zusammengebracht und aus ihrem zufälligen Zusammentreffen eine prachtvolle und wunderschöne Welt gebildet werden? Wer glaubt, daß dies habe geschehen können, von dem begreife ich nicht, warum er nicht auch glauben sollte, daß, wenn man an irgend einem Platze unzählige Formen der 21 Buchstaben (von Gold oder anderm Stoffe) zusammenwürfe und auf die Erde schüttete, dadurch die Annalen des Ennius hervorgebracht und lesbar dargestellt werden könnten. Wahrlich, ich glaube, nicht einmal einen einzigen Vers vermöchte der Zufall so zusammenzuwürfeln.“
Auch im Mittelalter schnitt man lange Zeit Schrift erhaben in Holz, Metall und Steine, ehe man auf den Gedanken geriet, solches Einschneiden in verkehrter Richtung vorzunehmen und zum Abdruck zu benutzen.
Wie bedeutend nun aber selbst ohne den Buchdruck die handschriftliche Herstellung von Büchern war, mögen ein paar Beispiele beweisen. Als Augustus das geistliche Supremat mit dem weltlichen vereinigte, konfiszierte er von einer einzigen, allerdings eifrig gesuchten Handschrift, den sogenannten Pseudosibyllen, nicht weniger als 2000 Exemplare.[4] Das dreizehnte Buch der Xenien Martials, welches aus 274 Versen und 127 Überschriften besteht, verkaufte der Verleger Tryphon für 4 Sesterzen oder 54 Pfennige. Martial findet das zu viel und versichert, es könne füglich für die Hälfte, also für 27 Pfennige verkauft werden, und selbst dann werde es dem Verleger noch einen bedeutenden Gewinn abwerfen. Diese Xenien füllen im engen Druck der Teubnerschen Stereotypausgabe gerade einen Druckbogen. Martial sagt von seinem zweiten Buche, welches 93 Epigramme, zusammen 540 Verse enthält, daß der Verleger in einem Tage 1000 Exemplare fertig stelle.[5] Hatte nämlich ein solcher über 100 Schreiber zu verfügen und rechnet man von zehn täglichen Arbeitsstunden je eine auf die Niederschrift eines kleinern Werkes, so konnte allerdings innerhalb jener Zeit mittels Diktats eine Zahl von 1000 Exemplaren angefertigt werden.
Auch in Rom erhielten die Schriftsteller von den Buchhändlern kein Honorar, wenigstens gibt es keine Stelle, aus welcher man darauf schließen könnte.[6] Cicero erwähnt in seinen, selbst die kleinsten Einzelheiten [9] berührenden Briefen nicht, daß er irgend welchen Vorteil aus seiner Verbindung mit Atticus gezogen habe. In den Briefen Quintilians an seinen Verleger Tryphon fehlt jede Anspielung auf eine Honorarforderung. Juvenal schweigt in seiner siebenten Satire ganz von dem Ehrensolde der Schriftsteller, während er die geringfügigsten Einnahmen der Rhetoren, Rechtsanwälte und anderer Berufsarten genau zusammenstellt. Horaz meint, ein erfolgreiches Gedicht bringe nicht nur dem Verleger Geld, sondern auch, da es selbst über das Meer gehe, dem Verfasser Ruhm. Vom Honorar also weiß er nichts. Es ist daher der Schluß wohl gerechtfertigt, daß die Tagesschriftsteller mehr von der Gunst des kaiserlichen Hofes, der Großen und Reichen einen klingenden Lohn für ihre Schöpfungen erwarteten und erhielten, als von ihren Verlegern. Dagegen ist es eine wohlbezeugte Thatsache, daß Privatpersonen von den Schriftstellern Handschriften kauften und diese teuer bezahlten. So gab zu Ciceros Zeiten ein reicher Mann dem Grammatiker Pompilius Andronicus für das Manuskript seiner Geschichtstabellen 16000 Sesterzen (etwa 2500 Mark), und ein anderer bot dem ältern Plinius für seine Excerptensammlung 400000 Sesterzen (annähernd 62000 Mark).
In allen Stadtvierteln Roms gab es so zahlreiche Handschriftenhändler, daß ihre Läden ganze Straßenteile einnahmen. Namentlich fanden sie sich am Forum in der Nähe der Kurie, auf dem Argiletum im Vicus Sandellarius, welchen Gellius als den Hauptbezirk der Handschriftenhändler bezeichnet, und in der Sigillaris. Bekannte Firmen sind unter andern die Gebrüder Sosius, die Verleger des Horaz, und Tryphon, der Freigelassene des Julius Lucensis, Atrectus und Q. Valerianus Pollius, Dorus und Secundus. Ihre Läden, an deren Thürpfosten sie die neuen Erscheinungen ankündigten, waren die Versammlungspunkte der Litteraturfreunde, der Dichter und Rezensenten, der vornehmen und gelehrten Welt, oder dienten auch als Lesekabinette. Das Innere duftete nach Safran und Cedernholz, den Mitteln gegen die Motten; die gebundenen Schriftrollen lagen in den Fächern der Wandschränke, die bessern im Sehkreise der Käufer, die geringern aber zu unterst. Hinter dem Laden befand sich gewöhnlich die Offizin, in welcher die Abschreiber und Abschreiberinnen, sowie die Rollenhefter und Binder arbeiteten. Die Verleger beschränkten sich bereits auf einzelne Zweige der Litteratur. Staatsschriften, juristische Werke und Poesie erschienen [10] vielfach in verschiedenem Verlage. Von einzelnen beliebten Dichtern, z. B. Martial, wurden mehrere Ausgaben veranstaltet. So war eine für die Bibliotheken bestimmte schönere und teuerere bei Atrectus erschienen, während die billige Taschenausgabe bei Tryphon herauskam. Auch in den übrigen Städten Italiens und der Provinzen gab es schon vom ersten Jahrhundert der christlichen Zeitrechnung an Handschriftenhändler, welche ihre Artikel meist aus Rom bezogen und dem Verleger zugleich bequeme Kunden für deren Absatz waren. Von den italischen Städten, wie Mailand, Pompeji, Neapel, Tarent und dem Einschiffungshafen Brundisium ganz zu schweigen, so seien hier von den Provinzialstädten erwähnt Athen, Smyrna und Alexandria im Osten, Autun, Vienne, Rheims, Lugdunum (Lyon) und Massilia im Westen und Karthago und Utica im Süden. So umspannte denn auf Grund der Sklavenarbeit der römische Handschriftenhandel die damalige civilisierte Welt.[7]
Trotz dieses ausgedehnten Geschäftsbetriebes findet sich aber keine Spur der Anerkennung einer Art von Verlagsrecht, geschweige denn, daß dieses durch ein Gesetz geschützt, der Nachdruck oder vielmehr die Nachschrift durch ein solches verboten gewesen wäre. Es findet sich auch nirgends eine Spur, noch weniger eine Klage, daß man hier eine etwaige Verletzung von Eigentumsrechten für denkbar gehalten habe. Einmal konnten einer solchen Verletzung große Auflagen vorbeugen; dann ließ sich der mutmaßliche Erfolg und Absatz eines Buches ziemlich genau nach dem Beifall berechnen, welchen es bei dem in Rom vor seiner Vervielfältigung üblichen öffentlichen Vorlesen fand; endlich aber mag, wie Birt[8] sehr richtig vermutet, unter den Handschriftenhändlern das freundschaftliche Übereinkommen bestanden haben, einander keine neuen Verlagsartikel nachzuschreiben, wie ein solches bezüglich des Nachdrucks noch heutzutage vielfach unter den Verlegern derjenigen Länder üblich ist, welche einander keinen gesetzlichen Schutz gegen letztern gewähren, wie z. B. England und die Vereinigten Staaten.
Die Herstellung der Handschriften und ihr Vertrieb durch den Handel erhielt sich in Rom, als dem bisherigen bedeutendsten Handschriftenmarkt der Welt, ziemlich in derselben Form und in derselben Ausdehnung bis zum 5. Jahrhundert n. Chr. Selbst die ersten Einfälle der Barbaren in Italien vermochten noch nicht, die geistige Herrschaft der [11] Ewigen Stadt in einem einzigen Ansturm zu brechen, höchstens daß sich allmählich die Herstellung der Handschriften der Masse nach vermindert, weil die unruhigen kriegerischen Zeiten die Pflege geistiger Interessen immer weniger gestatteten. Erst der Sturz des Gotenreiches begrub die reiche antike Welt von Schönheit, Pracht und Geist in Schutt und Asche; erst jetzt zertrat der schwere Fuß des Barbaren oder zertrümmerte die rohe Faust des eindringenden Eroberers die tausendjährigen geistigen Schätze Roms und mit ihnen zugleich diejenigen der ganzen damaligen gebildeten Welt. Wie die Lehrer, die Schulen und die Wissenschaften, so gingen jetzt auch die reichen Bibliotheken in dem allgemeinen Ruin mit unter. Denn in den furchtbaren Katastrophen, welche Rom getroffen hatten, konnten seine zahlreichen Büchersammlungen, welche noch die „Notitia Urbis“ hier aufzählte, konnten die Palatina und Ulia, oder die privaten Bibliotheken fürstlicher Paläste, wie sie z. B. Boethius und Symmachus besaßen, nimmer verschont geblieben sein. Und wie in Rom, so verschlang der Vernichtungskrieg der Goten und Byzantiner auch in ganz Italien die kostbaren Schätze der alten Litteratur bis auf solche Überbleibsel, welche die glücklicherweise bald entstehenden Klöster des Benediktinerordens zu sammeln und zu retten vermochten.[9]
Natürlich lähmte dieser, Jahrhunderte dauernde Rückfall in die Barbarei fast alle geistige Thätigkeit. Ein Zeitalter, welches das nackte Leben gegen die Barbaren verteidigt, bedarf keiner Handschriften, geschweige denn ihrer gewerbmäßigen Anfertigung zu Tausenden. Am längsten hielten sich die Nachwirkungen des klassischen Altertums in Italien und gingen hier nie ganz verloren; allein ein halbes Jahrtausend verfloß, bis sich die Anfänge einer andern Ordnung der Dinge langsam wieder aus den Ruinen erhoben. Zunächst waren es die christlichen Klöster, welche die ersten Keime eines neuen geistigen Lebens pflegten und ihren Vermittlern eine gastliche Stätte boten. Auch das Handschriftenwesen trat in den Dienst der Kirche. Da sie von Anfang an wenigstens einige geschriebene Bücher brauchte, so beschäftigte sie ihre schreibkundigen Mönche mit der Anfertigung von Abschriften, welche zugleich dem zurückgezogenen und einförmigen Leben des Klosters den Charakter der Muße und Unthätigkeit nehmen sollte. Der Fleiß ihrer Federn beschaffte allmählich die bescheidenen Anfänge der Klosterbibliotheken, welche den Handschriftenhandel in der vom Altertum betriebenen Ausdehnung [12] gar nicht nöthig hatten. Der Ankauf einer Handschrift durch die Klöster war eine Seltenheit, höchstens, daß ausnahmsweise die Prachtliebe eines Abts oder Bischofs sich den Luxus eines schön geschriebenen und verzierten Breviariums gönnte. Die Bücher jener Zeit bildeten deshalb auch einen eisernen Bestandteil des Kirchenschatzes. Andererseits aber erwarb sich das Mönchtum des frühern Mittelalters dadurch ein großes Verdienst um das geistige Leben der civilisierten Welt, daß es auch Werke der klassischen Litteratur vervielfältigte und vor dem Untergange rettete. Die antike Massenproduktion schrumpfte jedoch immer mehr zur Einzelproduktion zusammen; diese aber stand ganz vereinsamt und kaum im Zusammenhang mit den aufstrebenden zeitgenössischen Geistern.
Der christliche Klerus wird jetzt der fast ausschließliche Träger der gelehrten Bildung, allein er handelt nicht mit seinen lediglich auf Bestellung angefertigten Abschriften, und verdrängt durch seine Thätigkeit den eigentlichen Handschriftenhandel jahrhundertelang fast ganz, denn der auf den Verkauf einzelner Handschriften beschränkte Vertrieb ist noch lange kein Handel, welcher den Verlag und Absatz einer (damals nicht einmal vorhandenen) litterarischen Massenerzeugung hätte vermitteln können. Die Mönche leisten, namentlich vom 9. bis zum 14. Jahrhundert Vorzügliches. Dann aber werden sie mit der zunehmenden Sittenverderbnis der Geistlichkeit faul und kaufen lieber die unentbehrlichsten Bücher oder lassen andere für sich abschreiben. „Sie schwelgen heutzutage lieber im Ausleeren der Becher, statt in der Verbesserung der Bücher“, sagt der englische Bischof Richard de Bury in seinem (1344 vollendeten) „Philobiblion“ von ihnen. In vielen Klöstern schläft die Schreibthätigkeit sogar ganz ein.
Erst die Keime der neuen, in Italien gereiften Bildung und das größere Bedürfnis der namentlich in der Lombardei rege emporblühenden gelehrten Schulen erzeugten eine Nachfrage nach Abschreibern, welche gegen Bezahlung die Vervielfältigung der litterarischen Hilfsmittel besorgten und diese auch verkauften. Wenn in Italien die ersten Universitäten auch schon im 12. Jahrhundert entstanden waren, so traten dort die eigentlichen Anfänge des Handschriftenhandels nachweisbar doch erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts hervor. Unter den zahlreichen, aus den verschiedensten Ländern herzuströmenden Studenten machte sich selbstredend eine lebhafte Nachfrage nach korrekten [13] Abschriften der Lehrbücher geltend. Bologna, als die damals besuchteste Universität Italiens, steht an der Spitze dieser Hochschulen. Hier blühte das Schreibergewerbe vor allen andern und beschäftigte sogar Frauen, da die Männer zur Befriedigung des Bedürfnisses nicht ausreichten.
Der große Jurist F. C. von Savigny hat im 25. Kapitel seiner „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter“ die gesetzliche und thatsächliche Stellung der Handschriftenhändler ein für allemal klar gestellt und ist seitdem der zuverlässige Führer auf einem Gebiete geworden, welches Kirchhoff in seinen „Handschriftenhändlern im Mittelalter“ und Wattenbach in seinem „Schriftwesen des Mittelalters“ durch reiche Einzelheiten noch vielfach erweitert haben.
Damals also wurden Handschriften nur auf Bestellung geschrieben, zu welchem Zwecke derjenige, welcher ihrer bedurfte, unmittelbar mit dem Schreiber kontrahierte. Um nun einerseits die Professoren vor unbefugter Nachschrift ihrer Hefte zu schützen, andererseits aber die Studierenden vor Übervorteilung zu bewahren, erließ die Stadt Bologna schon 1259 strenge Bestimmungen über das Handschriftenwesen und namentlich den Handschriftenhandel. Diesem Vorgange folgten im Laufe der Jahre die übrigen italienischen Universitäten. Ziemlich übereinstimmend in ihren Statuten wurden von ihnen die Schreiber und Handschriftenverleiher als Stationarii angestellt und der Gerichtsbarkeit der Hochschulen unterworfen, dafür aber auch ihrer Privilegien teilhaftig. Der Name wird von Statio, der Werkstätte des Tabellio und Librarius, hergeleitet; das Geschäft aber umfaßt, wenn auch vielfach in beschränktem Sinne, die Thätigkeit der alten Scriptores, Notarii und Librarii. Während in Italien bloß der Stationarius vorkommt, bezeichnet die pariser Universität den Stationarius zugleich als Librarius.
Die Stationarii nun waren Verleiher von Handschriften, von welchen sie einen Vorrat hielten, um sie gegen ein Mietgeld zum Abschreiben herzugeben; nebenher besorgten sie auch kommissionsweise den Verkauf alter Handschriften. Sie durften aber keinen Handel mit Handschriften treiben, d. h. sie kaufen, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen. Es sollte also überhaupt niemand Handschriften kaufen, als wer sie entweder selbst gebrauchen oder als Stationarius verleihen wollte. Diese Anschauung und zugleich gesetzliche Bestimmung entsprach ganz dem Zunftgeiste der Universitäten, welche das, was man damals Wissenschaft [14] nannte, monopolisieren zu können wähnten. Jede Universität suchte sich deshalb auch die in der Stadt vorhandenen Handschriften zu erhalten. Ein bologneser Statut untersagte sogar 1334 allen Scholaren, Bücher aus der Stadt mit sich hinwegzunehmen, wenn nicht vorher eine schriftliche Erlaubnis der Stadtobrigkeit erteilt worden sei. In diesem Geiste wurden denn auch die Stationarii von den Universitäten vorsorglich selbst in ihren geringsten Dienstleistungen beaufsichtigt. Das bereits erwähnte Statut der Stadt und später auch der Universität Bologna bestimmt z. B., daß sie korrekte Exemplare halten, diese nach keiner andern Schule hin verkaufen, die bisherigen Mietpreise nicht erhöhen und sich nicht mit Doktoren verbinden sollten, um ältere Glossen durch neuere zu verdrängen. Die Gesetze der Universität Bologna enthielten noch ausführlichere Vorschriften. Sie machten nämlich 117 Werke namhaft, welche jeder Stationarius vorrätig haben und in einem aufzulegenden Kataloge als wirklich vorhanden nachweisen mußte, wie sie denn auch das Mietgeld für jedes einzelne Werk feststellten. Die Korrektheit der Exemplare und den Wert der Handschriften beaufsichtigte das Amt der sechs Peciarii, welche zur einen Hälfte aus ultramontanen, zur andern aus cismontanen Scholaren gewählt wurden. Bei größern Werken lag der Berechnung des Mietgeldes der Maßstab zu Grunde, daß für die Quaterne 4 Denare, gleich 5 Pfennigen heutigen Geldes, bezahlt wurden. Quaterne hieß eine Lage von vier ineinander geschlagenen ganzen Bogen oder acht Blättern (Quinterne von je fünf, Sexterne von je sechs Bogen u. s. w.). Das Wort, welches zuerst unter Diocletian vorkommt, ist ins Französische als Cahier und ins Englische als Quire übergegangen. Die Hälfte der Quaterne, d. h. zwei ganze Bogen oder vier Blätter, heißen im spätern Mittelalter Pecia, welche übrigens früher eine genau bestimmte Zeilenzahl enthalten mußte. Die Preise der Handschriften wurden anfangs nach der Sexterne, später nach der Quaterne berechnet. Neben diesem Hauptgeschäft des Handschriftenvermietens nahmen die Stationarii den Nachlaß der Verstorbenen, sowie die Bücher abgehender Studenten und der Juden in ihre Obhut, welch letztern der Handschriftenhandel verboten war; endlich aber durften sie unter Wahrung gewisser Förmlichkeiten den Verkauf von Handschriften gegen eine bestimmte, sehr niedrig angesetzte Kommission von 1 ½ bis 2 ½ Prozent des Kaufpreises vermitteln, je nachdem dieser mehr oder [15] weniger als 60 Lire betrug. In Bologna und auch auf jüngern Universitäten wurde das Geschäft der Stationarii in der Regel von den Pedellen (Bidellus) betrieben, deren Zahl selten zwei überstieg, ohne daß übrigens andere Personen ausgeschlossen gewesen wären.
Das italienische Vorbild wurde zunächst von der pariser Universität nachgeahmt. Bald gingen von hier aus die Bestimmungen über Herstellung von Handschriften sowie den Handel mit ihnen auf England und die nach pariser Muster errichteten deutschen Universitäten über.
Schon im 14. Jahrhundert wählte die pariser Hochschule vier Deputierte (principales librarii) aus den Stationarii und Librarii zu deren Beaufsichtigung und zur Abschätzung des Wertes der einzelnen Handschriften. Keine derselben durfte ohne Genehmigung der Universität gekauft oder verkauft werden. Nicht Erleichterung, sondern Erschwerung der Beschaffung wissenschaftlicher Hilfsmittel bildete das auch von der pariser gelehrten Zunft unablässig ins Auge gefaßte Ziel. So mußten denn die pariser Stationarii und Librarii alle zwei Jahre oder erforderlichen Falls öfter schwören, daß sie bei der Aufbewahrung, der Ausstellung und dem Verkauf der ihnen anvertrauten Handschriften sich treu und redlich benehmen, daß sie nicht zugleich Käufer und Verkäufer, daß sie innerhalb eines Monats von dem Tage an, wo sie Handschriften zum Verkauf empfingen, keinen Kauf schließen oder vorgeben wollten, um solche Bücher in ihre Hände zu bekommen; daß sie dieselben nicht verstecken, um sie wohlfeiler zu erhalten, sondern vielmehr gleich als verkäufliche Ware ausstellen, und daß sie ferner den Verkäufern von Büchern den wahren Preis derselben auf Verlangen angeben und sowohl diesen Preis als den Namen des Verkäufers an einer in die Augen fallenden Stelle der Handschriften bemerken wollten. Die Stationarii scheinen weniger die Handschriften von den Verfassern gekauft, als die Kunst des Abschreibens im großen betrieben zu haben. Sie hatten ihre Diener, welche für sie das Geschäft verrichteten. Wer sich ein Buch abschreiben lassen wollte, wandte sich an sie; zugleich aber verliehen sie ihre Handschriften an Gelehrte.
In den Stiftungsurkunden und Statuten der deutschen, mehr provinziell zugeschnittenen Universitäten ist zwar den Stationarien und Handschriftenhändlern dieselbe Stellung angewiesen wie in Italien und Paris, indessen erlangte die ganze Einrichtung dort nie dieselbe Bedeutung. [16] Nur in Heidelberg, Wien und Köln läßt sich eine Aufsicht über den Handschriftenhandel ziemlich sicher nachweisen.[10] Sonst fehlt es an jedem Beleg dafür, obgleich das litterarische Leben und Treiben in Erfurt und Leipzig nicht unbedeutend war. Allerdings darf man nicht außer Acht lassen, daß die deutschen Studenten in ihrer Mehrzahl den unbemittelten Klassen angehörten, sogar meistens arm waren und sich deshalb auch ihre wissenschaftlichen Hilfsmittel selbst abschreiben mußten oder sie nach dem Diktat der Professoren, wie in Prag und Wien, nachschrieben, vielleicht gar um beides sich wenig kümmerten. Die reichern deutschen Studenten dagegen besuchten, schon um in den Augen der Welt mehr zu gelten, große kosmopolitische Hochschulen, wie Bologna oder Paris, und brachten vielfach von hier aus die nöthigen Lehrbücher mit nach Hause.
Für die Anfänge und Entwickelung des deutschen Handschriftenhandels sind also die damaligen heimischen Universitäten von höchst untergeordneter Bedeutung. Die Befriedigung des gelehrten Bedürfnisses bot hier ein zu beschränktes Feld, und selbst dieses war unnatürlich eingeengt vom kleinlichen Zunftgeiste der Fakultäten. Urkundlich lassen sich die ersten Spuren eines ausgebildeten deutschen Handschriftenhandels erst zu Anfang des 15. Jahrhunderts nachweisen, allein es ist keine leere Vermutung, daß eine ausgedehnte Lohnschreiberthätigkeit in eine viel frühere Zeit zurückreicht. Sie ist sogar eine der Folgen jener gewaltigen wirtschaftlichen Umwälzung, welche nach den Kreuzzügen und besonders in der staufischen Zeit das westliche Europa aus Bauernvölkern zu Völkern mit Städten, Gewerben, Großhandel und Kolonien umschuf. Je mehr die Geld- und Kreditwirtschaft über die bisherige Naturalwirtschaft siegte, desto mehr vervollkommnete sich auch die Kunst- und Gewerbthätigkeit der Städte, desto mehr gewann der Bürgerstand an Bildung und Einfluß. Er verwandte nicht allein die Schrift geschäftlich, sondern begann auch Schulen zu errichten, für welche er Lehrbücher brauchte. Lesen und Schreiben bürgerte sich namentlich in den Mittelklassen ein, für welche bald sogar eine populäre Litteratur ins Leben trat. Auch die Verbreitung des aus Lumpen hergestellten Papiers lieferte ein billigeres Material zum Schreiben und förderte in höherm Grade die Vervielfältigung von Handschriften. Die geistlichen Schreiber konnten die Bedürfnisse der gesteigerten geistigen Thätigkeit nicht mehr befriedigen. Es lag [17] in der Natur ihrer Stellung, daß sie sich nicht allzusehr anstrengten, weil sie die gewöhnlichen Lebensbedürfnisse unentgeltlich geliefert erhielten und sich dadurch eines thatsächlichen Monopols erfreuten. Sie arbeiteten deshalb auch nur so viel, als sie Lust hatten, und unterlagen schließlich der weltlichen Konkurrenz, welche durch ihre Arbeit für des Leibes Notdurft sorgen und, wenn sie nicht untergehen wollte, den Kampf bis zum Siege durchführen mußte. Leicht war dieser Kampf nicht, denn namentlich gegen Ende des Mittelalters nahmen einzelne Klöster das Schreibergewerbe und die Schönschreibekunst wieder eifrig auf und lieferten ganz vortreffliche Arbeiten. So zeichneten sich z. B. in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts die Klöster St. Petri in Erfurt und St. Ulrich und Afra in Augsburg durch ihre kalligraphischen Kunstwerke aus. Im letztgenannten stehen die Schönschreiber Leonhard und Konrad Wagner in ihren Leistungen unübertroffen da, haben aber nichts mit dem Bedürfnis des Tages zu thun.
Zwischen den geistlichen und weltlichen Schreibern nahmen eine Art Mittelstellung ein die „Brüder vom gemeinsamen Leben“ (Fratres de vita communi, nach ihrer Kopfbedeckung auch Kogelherren oder Fraterherren oder auch Broeders van der Penne genannt). Wenn auch nach klösterlicher Regel zusammen lebend, so waren sie doch keine mönchischen Abschreiber, weil sie, statt sich vom weltlichen Leben abzuwenden, mit ihrer Thätigkeit ausschließlich Bildungszwecke verfolgten, andererseits aber auch keine gewöhnlichen Lohnschreiber, weil sie sich auf ein bestimmtes Gebiet, die Herstellung guter Lehr- und Andachtsbücher, beschränkten. Dieser Orden, von Gerhard Grote 1383 zu Deventer in Holland gestiftet, zählte vorzugsweise ernste Gelehrte und Lehrer, Männer von sittlichem Gehalt und lauterm Streben zu seinen Mitgliedern. Ausgehend von einer ascetischen Frömmigkeit, verwarfen sie die Scholastik und alle Wissenschaft des Mittelalters als unnütz für die Heiligung des Lebens und arbeiten der Studienreform vor, welche der Humanismus heraufführte. Um nachhaltig zu wirken, widmeten sie sich mit Vorliebe dem Volks- und dem gelehrten Unterricht der Jugend in ihrer Landessprache. Die Kosten ihres Unterhalts dagegen bestritten sie durch gewerbsmäßige Anfertigung von Schul- und Gebetbüchern. Jedes Fraterhaus hatte seinen Librarius, welcher, außer der Sorge für die Bücher, die Aufsicht über das Schreibwesen, die Schreibmaterialien und die Buchbinderei [18] führte, die Korrektheit der Abschriften überwachte und zugleich deren Preise bestimmte. Die Brüder waren besonders im Norden und Nordwesten Deutschlands thätig und hatten unter anderm um die Mitte des 15. Jahrhunderts auf dem Mariä-Leuchtenhof in Hildesheim so viel Meßbücher zu schreiben, daß sie daran einschließlich des Einbandes über 1000 Gulden verdienten[11] (also wenigstens 20000 Gulden nach heutigem Geldwert).
Diejenigen Schreiber endlich, welche im spätern Mittelalter Clerici heißen, hatten mit dem eigentlichen Handschriftenhandel nichts zu thun und bekleideten auch keine geistliche Würde. Man gab ihnen einfach diesen Titel, weil die Geistlichen im frühen Mittelalter als die einzig litterarisch gebildeten Männer fast ausschließlich schrieben und weil die Weltgeistlichen oft sogar ihren Lebensunterhalt als Lohnschreiber suchten. Das ist der Ursprung des Namens. Später bezeichneten die Rechtsgelehrten auch denjenigen als einen Clericus, welcher nach ihrer Anweisung schrieb und abschrieb. Gegen Ende der hier in Betracht kommenden Periode wird der Stadt- und Gerichtsschreiber, auch der Notar vielfach als Clericus angeführt. In den Urkunden jener Zeit finden sich häufig die Ausdrücke Clerici uxurati oder conjugati, also verheiratete Männer, welche mit geistlichen Pflichten nichts zu thun hatten. Die Angabe über ihren Ehestand findet sich vielfach in der Beglaubigungsformel, mit welcher die notariellen Urkunden zu schließen pflegten. So heißt es z. B. in einer solchen vom 11. Mai 1330: „Albertus de Ryle, dictus de Colonia, in Oppenheim commorans, clericus conjugatus, publicus imperiali auctoritate clericus.“ Unterm 11. November 1403 nennt sich Heilmannus, genannt Grails von Drydorff: „elig clerig Trierer Bischtoms, von des Keisers gewalt, eyn offenbar schreiber“. Vornehme und reiche Männer hielten sich ihren Clericus, Clerk, Clerc, Pfaffen oder Pagen, der ihre Briefe las und schrieb. Die letztere Bezeichnung spricht dafür, daß ursprünglich der Geistliche der alleinige Schreiber gewesen war, und daß erst später das Geschäft allmählich ganz auf Nichtgeistliche überging. Der demnächst anzuführende Dr. Konrad Humery in Mainz wird in den Urkunden jener Zeit „der Stadt Pfaff und Jurist“, auch Cancellor genannt. Anknüpfend an sein früheres Gewerbe als Schreiber nennt sich Ulrich Zell, der erste Drucker in Köln, auf verschiedenen seiner Werke Clericus aus Hanau in der Diöcese Mainz. [19] Dieser letztere Zusatz hat zu mancher falschen Annahme verleitet, obgleich der kirchliche Sprengel im 15. Jahrhundert allgemein zur nähern Bezeichnung der Heimat dient. Es bedeutet das gerade so viel, als wollte ein heutiger Hanauer seiner Vaterstadt noch die Worte „Regierungsbezirk Kassel“ hinzufügen. In Frankreich heißt noch heutzutage der Advokaten- und Notariatsschreiber Clerc; in England ist der Ausdruck Clerk nicht allein für die Schreiber der Juristen noch gebräuchlich, sondern auch auf Handlungsdiener und Gehilfen aller Art ausgedehnt worden. Die Stadtschreiber endlich waren Männer, welche sich mehr oder weniger mit dem Studium des römischen und kanonischen Rechts abgegeben hatten und dem Rate als Rechtsbeistände dienten, verunglückte Studenten oder durchs Examen gefallene Kandidaten, welche nicht fähig waren, Richterstellen oder höhere Posten in der städtischen Verwaltung und Rechtsprechung zu bekleiden.
Der Handschriftenhandel entwickelte sich somit von zwei verschiedenen Mittelpunkten aus: einmal in ziemlich beschränktem Umfange von den italienischen Universitäten und Paris aus durch eine besondere Abschreiber- und Bücherverleiher- und Verkäuferzunft, dann aber in den Städten durch die freie Ausübung des Lohnschreibergewerbes und der ihm verwandten Künste. Urkundlich fanden nun die deutschen Lohnschreiber schon im Anfange des 14. Jahrhunderts in den größern Städten und Meßplätzen einen selbständigen Wirkungskreis oder verdienten ihr Brot an Orten, welche durch Kirchen, Heiligtümer, Jahrmärkte und Messen die Massen anlockten. Wo Goldschmiede, Briefmaler, Illuminierer und Buchbinder blühten, da fehlten auch die Schönschreiber und gewöhnlichen Schreiber nicht. Die kostbaren Breviarien und Meßbücher, Gebetbücher und Evangelienharmonien mit ihren goldenen und farbigen Initialen, ihrem weißen oder blauen oder gar purpurnen Pergament wurden von den unzünftigen Schreibern ebenso schön, wenn nicht besser angefertigt, als früher ausschließlich von den Mönchen oder Weltgeistlichen, und ebenso kostbar von den verwandten Gewerben gebunden und mit Edelsteinen verziert. Im ganzen 15. Jahrhundert, welches für den vorliegenden Zweck vorzugsweise in Betracht kommt, bildete die Herstellung derartiger Kunstwerke in Städten wie Brügge, Gent und Antwerpen, in Aachen, Köln, Straßburg, Ulm und Wien einen nicht unbedeutenden Handels- und Erwerbszweig. Namentlich förderten ihn die [20] kunstsinnigen Burgunder-Herzöge. Die „Librariers-Gilden“ zu Gent und Brügge faßten die gesamten bei Herstellung von Handschriften mitwirkenden Gewerbe in sich. Das jetzt in der St. Markus-Bibliothek in Venedig befindliche Breviarium Grimani wurde etwa 1478 von niederländischen Künstlern, namentlich Johann Memmling, anfangen und 1489 vom Kardinal Grimani für 500 Dukaten gekauft. Ziemlich aus derselben Zeit (1468 oder 1469) und aus der nämlichen Schule stammt die ursprünglich für den Sohn Philipps von Burgund geschriebene und gegenwärtig der breslauer Universitätsbibliothek gehörige Froissardsche Chronik. Das in dem Bruckenthalschen Museum zu Hermannstadt aufbewahrte Gebetbuch ist ein ebenso vortreffliches Erzeugnis niederländischer Miniaturmalerei und kommt, wenigstens in seiner ersten Hälfte, durch die Pracht seines matten Goldgrundes und den Glanz seiner Farben dem Grimanischen Breviarium fast gleich.[12]
Indessen waren es nicht bloß Prachtwerke, welche von einzelnen Künstlern hergestellt wurden. Es wurzelt vielmehr das bereits gegen Ende des 14. Jahrhunderts emporblühende Gewerbe der Handschriftenhändler in der Befriedigung des täglichen Bedürfnisses, also in der Anfertigung von Schul- und Andachtsschriften, populärer und sogar politischer Flugschriftenlitteratur. Schon damals kommen in Köln, Frankfurt a. M., Augsburg, Wien und selbst Nördlingen Handschriftenhändler vor. Die zünftigen Universitäts- und diejenigen Schreiber, welche nur auf Bestellung thätig waren, hatten natürlich, da sie durch Monopole und Privilegien geschützt waren, durchaus kein Interesse daran, ihren Wohnort zu verlassen und auswärts Geschäfte aufzusuchen. Dagegen zogen die unzünftigen, schon früh auf Spekulation arbeitenden Schreiber mit einer Auswahl oder dem ganzen Vorrat der Produkte ihrer Federn auf Jahrmärkten und Messen umher und vermittelten als Handschriftenhändler einen, wenn auch beschränkten litterarischen Verkehr. Sie hatten ihre Verkaufslager auf öffentlichen Plätzen, namentlich am Markte, am Rathause oder an den zu den bedeutendsten Kirchen führenden Stufen oder an Portalen und in Nebenkapellen, ja in den Kirchen selbst, wie im benachbarten Dänemark, an Stellen also, wo sie am sichersten darauf rechnen konnten, die größtmögliche Aufmerksamkeit der Vorübergehenden oder Eintretenden auf ihre Handschriften zu lenken. „Der Schreiber Peter von Haselo, der die Bücher verkauft uf den Greden zu Unserer Frauen Münster“ heißt [21] es 1408 in einer straßburger Urkunde. In Köln hatten von alters her die Handschriftenhändler ihre Buden vor dem Dom, gegenüber Fettenhennen, in Münster war das Paradies der Domkirche der Platz, wo die Handschriften verkauft wurden. In großen Städten verhandelten die Händler nicht allein ihre eigenen Waren, sondern auch die älteren Erzeugnisse ihrer Kunst: daher schon frühe der Name „Antiquar“.
Urkundliche Zeugnisse über diesen Handel kommen in andern Ländern schon viel früher als in Deutschland vor. So berichtet schon Richard de Bury in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts von Handschriftenhändlern, welche sich weder durch weite Entfernungen, noch durch Sturm und Wetter abschrecken ließen, Frankreich, Deutschland und Italien zu besuchen, und welche gegen bare Bezahlung die gewünschten Bücher selbst brächten oder überschickten. Während Venedig, Mailand und Florenz schon in früher Zeit, namentlich aber zu Anfang des 15. Jahrhunderts, als bevorzugte Sitze des Handschriftenhandels erwähnt werden, während Paris noch früher den Hauptmarkt Europas für den Handschriftenhandel bildet und sich in London bereits 1403 Stationers und Textwriters zu einer Gilde vereinigen, fließen in Deutschland die positiven Quellen über diesen Handel ziemlich mager. Nur gelegentlich wird das Geschäft erwähnt. So brachten 1439 siebenbürger Kaufleute[13] verschiedene auf der Messe in Basel gekaufte politische und kirchliche Flugschriften mit nach Hermannstadt, wo sie, da sie über das Baseler Konzil handelten, der kirchlichen Censur unterworfen wurden. Nördlinger Stadtschreiber kauften und verkauften um die Mitte des 15. Jahrhunderts Handschriften. Der augsburger Bürger Ulrich Friese besuchte um 1450 mit Pergament und Handschriften die nördlinger Messe.
Dagegen hat A. Kirchhoff das Verdienst, eine Thatsache nachgewiesen zu haben, welche durch ihre Bedeutung Dutzende von Notizen aufwiegt und auf einen stark entwickelten Handschriftenhandel in Deutschland ein klares Licht wirft. Der genannte Forscher hat nämlich überzeugend dargethan, daß in der kleinen elsässischen Reichsstadt Hagenau um 1440–50 Schreiberstuben thätig waren, und daß diese die verschiedensten Arten von Handschriften herstellten, wie z. B. lateinische Werke, Gedichte des Mittelalters, Volks-, Gebet- und Wahrsagebücher, ja selbst populäre juristische Schriften. Der bald als Lehrer, bald als Schreiber bezeichnete Diebold Lauber besorgte den kaufmännischen Vertrieb dieser und ähnlicher, wie es [22] scheint, handwerksmäßig hergestellter Artikel. Man könnte sagen, er habe schon 1447 förmlich Verzeichnisse der von ihm zu beziehenden, von ihm selbst oder unter seiner Leitung angefertigten geistlichen und weltlichen, lateinischen und deutschen Werke herausgegeben; in verschiedenen Handschriften findet man nämlich derartige Verzeichnisse eingeklebt. Die Auswahl war auf die Befriedigung jedes Geschmacks gerichtet und zeugt zugleich von einer ausgedehnten und gebildeten Kundschaft.
Ob sich aber, wie Kirchhoff annimmt, ein vielfach angeführter Brief, welchen Rudolf Agricola als Bibliothekar des Kurfürsten von der Pfalz am 27. März 1485 an seinen Freund Adolf in Frankfurt a. M. schreib (den straßburger Buchhändler Adolf Rusch, vermutet C. Schmidt), auf Handschriften bezieht, ist wohl mehr als zweifelhaft. Agricola verlangt nämlich die Beschaffung folgender Werke: 1) „L. Columella de re rustica cum aliis, illi adjunctis“, 2) „Cornelius Celsus de medicina“, 3) „Macrobii Saturnalia“, 4) „Statii Opera cum commentario“ und 5) „Silius Italicus“, sämtlich damals allerdings in Deutschland noch nicht gedruckt; allein das schließt nicht aus, daß sie anderswo schon erschienen waren. Und in der That war dem so. Es wurde nämlich nach Hain der unter 1 genannte Autor in einen Bande mit Cato, Varro und Palladius – das sind offenbar die alii adjuncti – schon 1472 in Venedig und 1482 in Reggio gedruckt; der unter 2 angeführte 1478 in Florenz und 1481 in Mailand, Macrobius in den Jahren 1472, 1483 und 1485 in Venedig und Brescia, Statius 1476 in Rom und 1483 in Venedig, Silius Italicus endlich 1471 in Rom, 1480 in Mailand und Rom und 1481 in Parma herausgegeben. Wenn auch die frankfurter Buchhändlermesse nachweisbar schon seit Mitte der sechziger Jahre von deutschen Buchhändlern besucht war, welche zudem Verbindungen mit Italien haben mochten, so ist doch immerhin möglich, daß dort zu jener Zeit des Übergangs (1485) ebensowohl noch alte Handschriften als neue Bücher verkauft wurden; allein wahrscheinlich ist es nicht. Abgesehen davon, daß die Vermutung mehr für die letztern spricht, so weist der Zusatz zu der Bestellung des Columella offenbar auf Bücher hin; es müßte sich denn nachweisen lassen, daß auch die Handschriftenhändler diesen Schriftsteller zugleich mit den dort angeführten Autoren verkauft hätten.
Wie dem aber auch sein möge, der Übergang vom Handschriftenhandel [23] zum spätern Buchhandel vollzog sich auf eine ganz natürliche und einfache Weise. Letzterer knüpfte im wohlverstandenen eigenen Interesse an die äußere Form des bisherigen Verkehrs an und fand durch das Betreten alter Geleise zugleich seinen eigenen Weg geebnet. Äußerlich blieb alles beim alten; aber der Inhalt wurde ein reicherer, ausgebreiteterer und namentlich ausdehnungsfähigerer. So hat sich von jeher aller gesunde geschichtliche Fortschritt entwickelt. Jeder Erfinder und Entdecker, überhaupt jeder Weitergehende steht auf den Schultern seiner Vorläufer. Er muß sich an die den Menschen bereits vertraut und lieb gewordenen Einrichtungen und Formen anschmiegen, wenn er Beachtung und Erfolg gewinnen will.
Übrigens hielten sich die Lohnschreiber trotz der Erfindung der Buchdruckerkunst noch bis in die ersten Jahrzehnte des 16. Jahrhunderts hinein. So bat einer von ihnen noch 1525 den straßburger Rat um eine Anstellung als Lehrer[14], weil ihm durch den Druck der Bücher seine Nahrung als Schreiber entzogen worden sei.
Sammlungen von Handschriften waren während des ganzen Mittelalters bis zu dessen letztem Jahrhundert klein, aber sehr kostbar und deshalb selten. Italien und Frankreich hatten allerdings schon Bibliotheken aufzuweisen, als sich in Deutschland erst bescheidene Ansätze zu ihnen zeigten; aber es handelte sich bei jenen immer nur um einige Dutzend Bände. Die vereinzelt als glänzende Beispiele von mittelalterlichen Bibliotheken angeführten Schätze beweisen höchstens die Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit der Beschaffung einer solchen Sammlung für das Durchschnittsbedürfnis. In einer wirtschaftlich und geistig so wenig entwickelten Zeit, wo das Pergament den Wert des Silbers hatte, konnte sich ein einzelner Reicher höchstens ausnahmsweise einen Handschriftenluxus gestatten, welcher Weinberge und ganze Landgüter zu seiner Befriedigung verschlang. Das Kloster Benediktbeuern rühmte sich im 8. und 9. Jahrhundert der kostbarsten und reichhaltigsten Bibliothek in ganz Bayern, weil es etwa 50 Handschriften besaß. Die Merovingerin Gisela, welche nach dem Sturze ihres Hauses im Kloster Kochel den Schleier nahm, brachte selbst 21 Handschriften mit und unterhielt im nahen Benediktbeuern unter Abt Waldram fünf Kapläne zum Kopieren von Werken. Der Mönch Ulrich vertauschte mit Zustimmung des Abtes und Konvents 1054 ein Meßbuch gegen einen umfangreichen Weinberg [24] bei Bozen. Ähnlich erwarb die Nonne Diemuth von Wessobrunn (1057–1130) für eine von ihrer kunstfertigen Hand geschriebene Bibel ein Landgut am Peißenberg. Die Bücherei am Tegernsee nahm unter den Äbten Goßbert, Gotthart, Beringer u. s. w. so ansehnlich zu, daß das Kloster dem Kaiser Heinrich III. im Jahre 1054 eine kleine Bibliothek zum Geschenk machen konnte. Dabei waren viele Handschriften mit silbernen und goldenen Buchstaben geschrieben und die Einbände Prachtarbeiten von getriebenem Goldblech mit edeln ungeschliffenen Steinen, Perlen und Elfenbeinschnitzwerk besetzt. Friedrich Barbarossa machte in Tegernsee eine ansehnliche Bestellung von Büchern; zugleich bezog er von dort Handschriften mit köstlichen Malereien.[15] Noch im 14. Jahrhundert waren die Handschriften so selten und teuer, daß sie häufig, wie z. B. 1332 in Paris, vor einem Notar verkauft und übergeben wurden, andererseits aber auch so kostbar ausgestattet, daß man sich heutzutage kaum mehr einen Begriff von einem derartigen übertriebenen Luxus machen kann. Hier nur einige Beispiele aus dem spätern Mittelalter.
Etienne de Conty zahlte für eine Luxusabschrift und den Prachteinband der 1345 verfaßten Henri Bohicschen Kommentare („In quinque decretalium libros Commentaria“) in pariser Währung 62 Livres 11 Sous, eine Summe, welche einem heutigen Geldwerte von etwa 825 Franken entspricht. Davon kommen unter anderm auf Gebühren an den Abschreiber 31 Livres 5 Sous, auf das Pergament 18 Livres 18 Sous, auf sechs große vergoldete Initialen 1 Livre 10 Sous, auf die übrigen roten, schwarzen und blauen Illuminationen 3 Livres 6 Sous, auf Miete an den Pedell der pariser Universität 4 Livres und auf Einband 1 Livre 12 Sous.
Eine gute Abschrift des „Corpus juris“ kostete 1000 Goldgulden, sodaß der berühmte Jurist Accursius nicht im Stande war, sich eine solche anzuschaffen. Der eichstätter Domherr Hans Prahsel zahlte 1427 für einen Livius 120 Goldgulden. Plutarchs „Parallelen“ wurden 1470 mit 800 Goldgulden bezahlt. Der Bruder Jan von Enkhuisen aus Zwolle erhielt einschließlich seiner Bevorauslagen für ein Prachtexemplar der Bibel 500 Goldgulden; eine einfach geschriebene Bibel dagegen kostete 100 Kronen. Die Gräfin von Anjou gab für ein Exemplar der „Homilien“ Haimons, des Bischofs von Halberstadt, 200 Schafe, 5 Malter Weizen und ebenso viel Reis und Hirse. Im Jahre 1474 [25] verpfändete Ludwig XI. als Sicherheit für ein ihm von der pariser medizinischen Fakultät geliehenes Manuskript des arabischen Arztes Rhases sein Silbergeschirr und stellte außerdem noch einen Edelmann als Bürgen für die Rückgabe. Ja, die Gräfin von Blois, die Gattin eines Barons von Castellane, vermachte 1392 in ihrem Testament ihrer Tochter ein Manuskript des „Corpus juris“ auf Pergament, unter der Bedingung, daß sie einen Rechtsgelehrten heirate, damit dieser kostbare Schatz in die rechten Hände komme. Der große pariser Buchhändler Firmin Didot, einer der gelehrtesten und praktisch erfahrensten Bibliographen der Neuzeit, berechnet die Höhe der Herstellungskosten der beiden in der pariser Nationalbibliothek befindlichen lateinisch-französischen handschriftlichen Bibeln auf fast 82000, beziehungsweise 50000 Franken[16] heutiger Währung und schließt von dieser Berechnung sogar den Preis des Pergaments, den Lohn der gewöhnlichen Schreiber und die Kosten des Einbandes aus. Es gibt aber auch wenig Werke, welche, wie die teuerste der genannten Bibeln, 5122 in Gold und Farbe gemalte Bildchen enthalten. Didot schätzt jede dieser Illustrationen auf nur 16 Franken, ihren Gesamtwert also auf 81958 Franken.
Man darf aber von den erwähnten und sonstigen Prachtwerken nicht auf die Ausstattung und Preise der gewöhnlichen Handschriften schließen, da auch damals jene die Ausnahme und diese die Regel bildeten. Andererseits ist es aber unmöglich, eine sichere Berechnung der Preise der mittelalterlichen Handschriften anzustellen, geschweige denn nachzuweisen. Dazu fehlt es an den nötigen Angaben. Man findet überhaupt nur gelegentliche Aufzeichnungen, welche ein kaum annähernd richtiges Bild zu geben vermögen. Savigny und Kirchhoff führen zwar die Preise für einige hundert Handschriften vom 12. bis 15. Jahrhundert an, indessen lassen sich aus diesen Verzeichnissen keine allgemeinen Schlüsse ziehen, da die Art des Stoffes (Pergament, Papier u. s. w.) und der Schrift, der Ort der Herstellung und die Zeit der Anfertigung bedeutenden Einfluß auf den Preis der einzelnen Handschrift ausüben. Am klarsten lassen sich die verhältnismäßig teuern Preise aus den für den Elementarunterricht bestimmten Schriften nachweisen; sie sind in der That für den kleinen Mann fast unerschwinglich. So kostete nach der Schulordnung von Bautzen 1418 ein A-b-c-Buch und Paternoster 1 Groschen, ein Donat 10 Groschen und ein Doctrinale eine halbe Markt. Nun aber kaufte man [26] noch 1514 dort eine Henne für 1 Pfennig, ein Pfund Rind- oder Kalbfleisch für 2 Pfennige, Brot für drei Menschen per Tag für 3 Pfennige, ein Pfund Käse für 3 Pfennige und ein Maß besten Weines für 1 Kreuzer. Daß also die spätern Bücher bei ihrer massenhaften Herstellung bedeutend billiger waren, ist eine auf der Hand liegende Thatsache, allein Parallelen und Vergleiche lassen sich nicht ziehen. Die Ausbildung des Geschäfts, die gegen Ende der Periode täglich zunehmende Konkurrenz und die dadurch bedingte reichlichere Versorgung des Marktes mit neuen Schriften drückte natürlich in erster Linie die Preise. Wenn 1279 eine in Bologna geschriebene Bibel 80 Lire (gleich 343 Mark heutigen Geldes) kostete, so wurde 1493 eine „Biblia latina“, auf 319 Pergamentblätter geschrieben, in Breslau für 4 Gulden (im jetzigen Gelde 40 Gulden) verkauft. Im 14. Jahrhundert betrug in Italien der Durchschnittspreis eines vollständigen „Corpus juris“ 480 Mark; 1451 brachte ein solches in Florenz 14 ½ Dukaten (gleich etwa 90 Mark nach dem Münzfuß von 1464). Um 1400 kostete ein auf 115 Pergamentblätter in Folio geschriebenes Exemplar des Justin, Sallust und Sueton 16 florentinische Dukaten (gleich 100 Mark), 1467 dagegen wurden für Terenz’ „Komödien“, 198 Blätter in Folio (allerdings auf Papier), in Heidelberg 3 Gulden bezahlt, und 1499, wo die Buchdruckerkunst schon überall blühte, ward eine Handschrift von Euripides’ „Hecuba“ und Theokrits „Idyllen“ (134 Blätter auf Papier, in Quart) für 2 Gulden verkauft. Diese Beispiele werden hinreichen, um das allmähliche Heruntergehen der Preise nachzuweisen.
Bei derartigen Voraussetzungen war also, wie bereits bemerkt, der Besitz von nur einigen Dutzend Bänden auch in reichern Klöstern und Stiften schon eine Seltenheit. Da wo eine Bibliothek bestand, war sie meistens durch Schenkungen und Legate eines kunstliebenden höhern Geistlichen oder sonstigen Gönners oder durch Gaben frommer Leute ins Leben gerufen worden. Bestimmte Mittel für Anschaffungen waren gar nicht vorhanden oder wenigstens nicht angewiesen, und nur selten finden sich in den Kloster- und Kapitelrechnungen vereinzelte Posten über den Ankauf einer Handschrift. Es war eben mit den Jahren der Sinn für die Litteratur immer mehr erstorben. Bischof Wernher von Straßburg (1002–27) schenkte der dortigen Münsterbibliothek etwa 50 wertvolle, meist aus dem 10. Jahrhundert stammende Codices, darunter einige [27] Werke Ciceros, Quintilians Institutionen, Boëtius, Gregor von Tours und andere. Im Jahre 1372 war diese Zahl aber erst auf 91 gestiegen, sodaß auf ein ganzes Jahrhundert etwa ein Dutzend neuen Zuwachses kommt.[17]
Auch die Geistlichen, selbst wenn sie reichen und vornehmen Familien entstammten, schafften sich gar keine oder nur wenig Bücher an und besaßen höchstens einige juristische oder liturgische Werke, welche sie bei ihrem Tode dann wohl ihrem Stift oder Kloster vermachten. Es kommt selten vor, daß sie deren mehr als zwei oder drei hinterließen. Die Laien kauften erst recht keine Handschriften; sie hatten gar kein Bedürfnis dafür. Der Besitz eines ritterlichen Liebesromans oder einer Legendensammlung bildete selbst unter den Rittern eine Ausnahme.
Je mehr das Klosterleben entartete und je weniger wissenschaftlicher Geist unter den Mönchen herrschte, desto mehr wurden auch die spärlichen Anfänge der noch spärlichern Bibliotheken vernachlässigt. Der Übergang vollzog sich, wie oben angedeutet, schon im 13. Jahrhundert; infolge der im 14. aber einreißenden allgemeinen Verwilderung und Roheit verstanden die Mönche kaum mehr die Handschriften zu lesen, warfen sie aus ihren Zellen, in denen sie bis dahin meist verstreut standen, und ließen sie vermodern oder mißbrauchten sie zu niedrigen Erwerbszwecken. Als Boccaccio bei einem Besuche der Benediktinerabtei Monte Cassino in der Bibliothek einige Codices prüfend öffnete, fand er, daß hier die Ränder abgeschnitten oder sonst verstümmelt waren, dort ganze Lagen fehlten. Auf seine Frage, warum man diese herrlichen Schätze so schmählich behandle, erwiderte ein Mönch: einige seiner Brüder hätten, um 2–5 Solidi zu verdienen, das ausgerissene und abgeschnittene Pergament zu Psaltern und Brevieren verwendet, die dann an Frauen und Kinder verkauft würden. Geschah das in diesem Mutterhause der Gelehrsamkeit, was war von andern Klöstern zu erwarten? Trotz der Ketten, welche die einzelnen Bände vor Entwendungen schützen sollten, wurden viele Handschriften gestohlen oder vertrödelt. So verkaufte Nikolaus von Trier 1429 an den Kardinal Giordano Orsini in Rom unter anderm einen Band mit 40 Komödien des Plautus, von denen bis dahin nur 4 bekannt gewesen waren. Der Codex stammte doch sicher in letzter Stelle aus einem unbewachten Kloster oder einer Dombibliothek, vermutet mit Recht G. Voigt in seiner „Wiederbelebung [28] des klassischen Altertums“ (I, 259). Franz Poggio, der bekannte italienische Humanist, besuchte von Konstanz aus, dessen Konzil er als päpstlicher Abgesandter beiwohnte, das Benediktinerkloster St. Gallen, um nach verloren gegangenen lateinischen Klassikern zu suchen. Er fand hier die Bibliothek tief unten in einem finstern und feuchten Turme, in welchem man anderwärts, wie er sich ausdrückt, nicht einmal zum Tode verurteilte Verbrecher einschließen würde. Unter den mit Staub und Schmutz bedeckten Bänden entdeckte er unter anderm sechs bis dahin unbekannte Reden Ciceros, den ganzen unversehrten, bis dahin für verloren gehaltenen Quintilian in demselben Exemplar, welches vom Bischof Wernher dem straßburger Münster geschenkt worden und welches, man weiß nicht wie, nach der Schweiz geraten war. Poggio nahm den Codex mit nach Konstanz und schrieb ihn hier – sede apostolica vacante, also zwischen dem 24. Mai 1415 und 11. November 1417 – in 53 arbeitsamen Tagen mit eigener Hand ab, nahm aber auch das Original mit; dasselbe befindet sich jetzt in der Laurentiana in Florenz. Ähnliche Funde machte derselbe gelehrte italienische Handschriftensammler gerade zu jener Zeit in den Benediktinerabteien Reichenau, Weingarten und Fulda. Rom hatte diese Art von Raub sogar in ein förmliches System gebracht und trieb ihn noch ein volles Jahrhundert lang bis zur Reformation. Der gelehrte Doktor der Theologie, Marino de Frigeno, der 1464 im Norden Deutschland, in Dänemark und Skandinavien den Türkenablaß vertrieb, wurde darüber ertappt, daß er sich in die Bibliotheken unter dem Vorwande des Studieneifers eingeschlichen und sie dann schmählich bestohlen hatte. In Lübeck aber hielt man die von ihm geraubten Bücher trotz seines Drohens und Tobens gewaltsam zurück. Aus einer Empfehlung, welche der Kardinal Sadoletus am 1. Dezember 1517 im Auftrage des Papstes Leo X. einem lütticher Kleriker Johann Heytmers an den Kurfürsten Albrecht von Mainz gab, geht sogar hervor, daß die Kurie ihre besondern Agenten nach Deutschland, den nordischen Reichen und Dacien sandte, um in den dortigen Bibliotheken nach Handschriften von Klassikern zu suchen und für die päpstliche Büchersammlung zu sichern. Im vorliegenden Falle wurde der genannte Heytmers mit dem Auftrage ausgeschickt, den verlorenen Büchern des Livius nachzuspüren. Die fünf ersten Bücher des Tacitus waren schon in den ersten Jahren des Pontifikats Leos X. in Corvey an der [29] Weser gestohlen, man weiß nicht genau, wann und wie, über die Alpen gebracht und in die in Rom 1515 erschienene „Editio princeps“ des Tacitus aufgenommen worden. Im obigen Briefe läßt der Papst der Bibliothek des westfälischen Klosters als Entschädigung für ihren schweren Verlust ein gedrucktes Exemplar des Tacitus anbieten und dieses als bedeutend wertvoller, denn die Handschrift preisen. Im Jahre 1522, man weiß wieder nicht wie, tauchte die corveyer Handschrift in Florenz wieder auf, wo sie sich noch heute in der Laurentiana befindet.[18]
Dieser die fernsten Länder umspannende und vielfach verbrecherische Sammeleifer hatte aber wenigstens die gute Folge, daß er viele sehr wertvolle Schätze des Altertums für die Nachwelt rettete und zugleich die Grundlage für die spätern großen Bibliotheken schuf. Wie Italiens gelehrte Schulen schon im 13. Jahrhundert durch Wiederbelebung namentlich des Rechtsstudiums die Thätigkeit des Schreibergewerbes mächtig gehoben hatten, so stellte auch die von dort ausgehende Renaissance der Künste und Wissenschaften den reichen und vornehmen Kreisen höhere geistige Ziele und förderte zugleich durch Verallgemeinerung des Bedürfnisses an Handschriften das buchhändlerische Geschäft. Schon Petrarca hatte durch seine auserlesene Sammlung klassischer Werke für die spätern Humanisten den Ton angegeben, und wenn die seltenen Handschriften auch nach seinem Tode, seinem Wunsche zuwider, nicht nach Venedig gelangten, so fand sein Gedanke doch bei andern gelehrten und reichen Büchersammlern, wie später beim Kardinal Bessarion, und vor allem in Florenz Nachahmung und glückliche Ausführung. Hier wirkte der Geist Dantes, Petrarcas und Boccaccios lebendig fort; hier bildete sich der erste bedeutende Mittelpunkt des neuerwachten geistigen Lebens; hier traten die mit dem Adel verbündeten Gelehrten unter dem Mäcenat der Medici für die Förderung wissenschaftlicher und künstlerischer Eroberungen ein. Den greif- und sichtbarsten Ausdruck gewann dieses Streben durch die Errichtung großer öffentlicher Bibliotheken, deren Benutzung jedem Gelehrten freistehen müsse, ein Gedanke, dessen Kühnheit bis dahin noch als eine unausführbare revolutionäre Neuerung gegolten hatte. Von Privatbibliotheken war von Niccoli (1364-1437) gesammelte die bedeutendste in Florenz. Als er starb, enthielt sie 800 Bände und wurde auf 4000 Zecchinen geschätzt. Sie bildete in der Folge den Anfang der Marciana, der ersten öffentlichen Bibliothek von [30] Florenz. Als Cosimo von Medici die Laurentiana dort gründete, konnte er die für sie bestimmten Werke nicht kaufen und mußte sie abschreiben lassen. So nahm denn der von ihm beauftragte Buchhändler Vespasiano di Bisticci sofort 45 Kopisten in seinen Dienst und schuf innerhalb 22 Monaten eine Sammlung von 200 Bänden, welche alle bedeutendern Werke der römischen Altertums und der kirchlichen Litteratur enthielt. Nebenher ging die Ansammlung der Mediceischen Haus- und Privatbibliothek, welche an Bedeutung und Wert jene Stiftungen bald weit überragte.
Seitdem bildete Florenz auch den Handschriftenmarkt für die gelehrte Welt. In Rom waren die brauchbaren Kopisten so gut wie ausgestorben; wenn es deren dort noch gab, so waren es meist Deutsche und Franzosen. Selbst die später von Papst Nikolaus V. erweiterte und eigentlich erst begründete Vaticana vermochte an diesem Verhältnis wenig zu ändern. Buchhändler gab es in jeder größern Stadt; indessen handelten sie vorzugsweise mit Psaltern, Schulbüchern und den nächsten Bedürfnissen des Klerus. Nur in Florenz wurden alte Handschriften oder von gelehrter Hand redigierte Abschriften der Klassiker in offenen Läden feilgeboten; nur hier konnte ein Vespasiano di Bisticci erwachsen, der erste Buchhändler im großen Sinne, welchen die Neuzeit kannte und Voigt so gut geschildert hat. Seine Bude wurde bald der Sammelplatz für die Männer der Litteratur, welche hier ihre Börse abhielten und zu bestimmten Tageszeiten ihre Streitfragen verhandelten. Er mußte immer, was selten und gemein, wo Exemplare zu entleihen und zu verkaufen waren, welchen Umfang und welche Teile ein Buch hatte, und wie es im Preise stand. Für solche Fragen war er das Orakel, an welches man sich aus allen Ländern der Kulturwelt wandte. Päpsten, Königin und Gelehrten wies er darin die Wege. Ihm standen dafür, wenn eine Abschrift bestellt wurde, die besten Exemplare aus den Bücherschätzen Niccolis und Cosimos zu Gebote. Sein Geschäft wuchs immer großartiger an; er hatte Schreiber in Menge zur Verfügung und vermochte den größten Bestellungen in kurzer Zeit zu genügen. Schon um die Mitte des 15. Jahrhunderts war er der König der Buchhändler für Italien und die anderen Völker. „In Italien“, sagte damals der Dichter Janus Pannonius, „kann man Bücher haben, soviel man will; schickt nur Geld nach Florenz, Vespasiano allein wird für das Weitere sorgen.“ So [31] bestellte unter andern Matthias Corvinus, König von Ungarn, eine ganze Bibliothek bei ihm und ließ sie unter seiner Aufsicht schreiben.
Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhundert begann das von den italienischen Humanisten gegebene Beispiel auch auf Deutschland seinen Einfluß zu üben. Die Anlegung größerer Privatbibliotheken traf hier also mit der Erfindung und Ausdehnung der Buchdruckerkunst zusammen. Junge Juristen, wie z. B. der Straßburger Peter Schott (1480), welcher in Bologna studiert hatte, brachten wertvolle Handschriften von klassischen, juristischen und theologischen und Werken mit nach Deutschland. Nürnberger, augsburger und straßburger Patricier oder Gelehrte, wie Christoph Scheurl, Wilibald Pirkheimer, Konrad Peutinger, Geiler von Kaisersberg und Sebastian Brant, besaßen ansehnliche Bibliotheken, ja selbst der Adel begann solche anzulegen, und Brant konnte in seinem „Narrenschiff“ schon die Büchernarren verspotten. –
Das ungefähr war die Lage der Dinge gegen Mitte und Ende des 15. Jahrhunderts, als Deutschland eben anfing zu neuem geistigen Leben zu erwachen. Da trat Gutenberg mit seiner Erfindung auf und hob die Kultur, nicht allein seines Vaterlandes, sondern auch von ganz Europa auf eine höhere Stufe der Entwickelung. Der rechte Mann erschien zur rechten Zeit.
Leider steht der große mainzer Bürger in so schwachen, schwer erkennbaren Umrissen da, daß es dem Forscher kaum gelingt, ihn seiner mythischen Umhüllung zu entkleiden und in fester, leibhaftiger Gestalt dem Auge der Nachwelt zu zeigen. Nur wenige vereinzelte Thatsachen sind über ihn erhalten, sein Name wird nicht einmal unter einem der von ihm gedruckten Bücher erwähnt. Wären nicht glücklicherweise in Straßburg und in Mainz zwei Bündel alter Prozeßakten über Gutenberg wieder aufgefunden worden, so würde es kaum möglich sein, sich ein nur annähernd richtiges Bild von dem äußern und innern Gange seiner Entwickelung zu machen. Dank den neuesten Kritiken und Forschungen, namentlich der bahnbrechenden vortrefflichen Werke A. von der Lindes, lassen sich jetzt wenigstens die Hauptmomente im Leben des großen Erfinders nachweisen.[19]
Johann Gutenberg entstammt dem alten mainzer Patriciergeschlecht der Gensfleisch, welches zu den geldprägenden Münzgenossen der Stadt gehörte. Es stand länger als ein Jahrhundert mit an der Spitze des [32] Adels in dessen unaufhörlichen Kämpfen mit den Bürgern und Zünften. Mainz war bis zu seiner, am 28. Oktober 1462 erfolgten Einnahme und Zerstörung die bedeutendste Freie Reichsstadt am Mittelrhein und wetteiferte an Ansehen und Macht mit Straßburg am Oberrhein und Köln am Niederrhein. Die mainzer Bürger fühlten sich in ihrer Kraft und traten, wie auch die übrigen Reichsstädte, gegen Ende des Mittelalters den Herrschaftsgelüsten des Adels mit Festigkeit und schließlichem Erfolg entgegen. So besiegten sie denn auch 1420 die Patricier in dem Streite, welchen diese wegen des Empfangs des neugewählten Kurfürsten Konrad III. von Zaune gebrochen hatten, und zwangen die im Kampfe Unterlegenen zur Auswanderung. Verschiedene Gensfleisch befanden sich unter den Verbannten. Sie müssen echt mittelalterliche Gestalten gewesen sein, diese Junker, voller Tapferkeit und Hingebung an den Freund, dagegen voller Ruchlosigkeit und Treulosigkeit gegen den Feind. Schon Gutenbergs Urgroßvater Frilo Gensfleisch hatte 1322 die Geschlechter seiner Vaterstadt gegen die sich erhebenden Zünfte angeführt, nachdem er kurz zuvor von Kaiser Ludwig wegen Einäscherung von Kirchen und Klöstern mit dem Bann belegt worden war. Frilos Sohn dagegen, Peter, war ein minder unruhiger und gewaltsamer Charakter, da er sich mit Mainz wieder aussöhnte und in der Folge zu dessen Bürgermeister erwählt wurde. Gutenbergs Vater, der auch Frilo hieß und 1410 und 1411 in dem mainzer Ein- und Ausgabebuche als Rechenmeister der Stadt vorkommt[20], stand mit seinen Verwandten 1420 wieder an der Spitze der geschlagenen Patricier und mußte mit ihnen in die Verbannung ziehen. Sonst ist nichts von ihm bekannt. Gutenbergs Mutter, Else, war eine geborene Leheymer. Wenn sie zugleich als eine Erbtochter des schon 1298 in Mainz vorkommenden Geschlechts zu Gutenberg erwähnt wird, so kann diese Verwandtschaft offenbar nur auf mütterlicher Abstammung beruhen.
Über Johann Gutenbergs Kindheit und Jünglingsalter ist keine Kunde erhalten. Sogar sein Geburtsjahr steht nicht einmal fest. Für die Angabe, daß er 1397 oder 1398 geboren sei, fehlt jede geschichtliche Beglaubigung, obwohl sie an sich nicht unwahrscheinlich ist. Wenn seine Mutter 1430 einen Teil der väterlichen Erbschaft für ihren Sohn Johann ordnete, so folgt aus diesem Umstande durchaus noch nicht, daß er damals minderjährig, also unter 25 Jahren alt war. Frau Else muß [33] vielmehr auf Grund einer Vollmacht gehandelt haben, da es feststeht, daß Gutenberg sich damals außer Landes befand und da er als einer politischen Partei angehörig angeführt wird. Die Rechtung (der Versöhnungsvertrag) des Erzbischofs Konrad von Mainz vom 28. März 1430 nennt nämlich Gutenberg „ytzund nit inlendig“ und gestattet ihm die Rückkehr in die Heimat.[21] Hiernach müßte er jedenfalls vor 1405 das Licht der Welt erblickt haben; daß er übrigens vor 1409 geboren war, beweist 1434 sein selbständiges Auftreten in einem von ihm in Straßburg angestellten Prozeß. Man geht also wohl nicht fehl, wenn man seine Geburt um die Wende Jahrhunderts setzt.[22]
Jedenfalls aber steht so viel fest, daß Gutenbergs Jugend gleichfalls von den bürgerlichen Kämpfen seiner Vaterstadt bewegt und sein ganzes späteres Leben sogar durch sie bestimmt wurde. Er folgte nämlich 1420 seinen Angehörigen in die Verbannung. Wohin diese sich wandten, läßt sich nicht mehr ermitteln. Möglicherweise gingen sie nach Eltville im Rheingau, wo die Gutenbergs einen Hof und Güter befaßten und wo um 1433 ein Bruder Johann wohnte. Allein auch zu Straßburg hatten sie Beziehungen, wie eine 1429 von seinem Vater Frilo ausgestellte Urkunde beweist. Als Erzbischof Konrad von Mainz am 28. März 1430 den oben erwähnten Versöhnungsvertrag zu Stande brachte, welcher die Rückkehr der Geschlechter vermittelte, wurde ein Georg Gensfleisch, offenbar als einer der verhaßtesten Patricier, von dieser Erlaubnis ausgeschlossen, während Henne (Johann) Gutenberg, wie bereits bemerkt, ausdrücklich unter denen namhaft gemacht wird, deren Rückkehr nichts im Wege stand. Er scheint indes von der ihm bewilligten Gunst keinen Gebrauch gemacht zu haben, denn 1434 tritt er zuerst in jenem bereits erwähnten und in Straßburg angestrengten Prozeß auf. Gutenberg hatte nämlich von der Stadt Mainz eine jährliche Rente („etliche Zinnse und Gülte“) zu beziehen, welche ihm eine Zeit lang nicht ausbezahlt worden war, und konnte im Nichtbezahlungsfalle Bürgermeister und Rat angreifen und pfänden. Er wohnte damals im Kloster Arbogast an der Ill, dem heutigen Grüneberg, welches etwa eine Viertelstunde vor dem Weißenturmthore liegt. Um zu seinem Gelde zu kommen, ließ er den zufällig in Straßburg zum Besuche weilenden Stadtschreiber Nikolaus aus Mainz als verantwortlichen Beamten des dortigen Rates verhaften. Erst auf Verwendung des Rates und Bürgermeisters der [34] Stadt Straßburg – „inen zu eren und zu liebe“ – erhielt der Schreiber seine Freiheit wieder, wie das Gutenberg selbst in einer am 12. März 1434 ausgestellten Urkunde ausdrücklich erklärte, ja er befreite „Herrn Nicolausen“ sogar von der Zahlungspflicht von 310 Gulden, die er sich durch dessen Verhaftung hatte sichern wollen. Es scheint auch, daß der mainzer Rat durch gütliche Einsprache der Straßburger veranlaßt wurde, seine Verbindlichkeiten gegen Gutenberg fortan besser zu erfüllen. Wenigstens findet sich aus dem Jahre 1436 ein Eintrag in dem Rechnungsbuche der Stadt Mainz, wonach dem „Henne Gensfleisch genannt Gudenberg von Richter Leheymers (seines Onkels) seligen wegen von Anunciacionis Mariä nehst vergangen zu widderker“ 10 Gulden an Golde gezahlt wurden.[23]
Ein paar Monate später ließ sich Gutenberg sogar einen Abzug von 2 Gulden auf den jährlichen Zins von 14 Gulden gefallen, welche ihm sein Bruder Frilo in Eltville aus dem väterlichen Erbteil zu zahlen hatte. Gründe für diese Handlungsweise sind nicht angegeben. Möglicherweise erstattete Gutenberg damit Vorschüsse zurück, die ihm Frilo früher für seine mechanischen Versuche gemacht hatte, denn daß er damals schon mit derartigen Arbeiten sich beschäftigt haben muß, beweist ein fünf Jahre später spielender Prozeß, welcher den ersten urkundlichen Aufschluß über Gutenbergs Arbeiten in Straßburg liefert und eine bedeutende Rolle in der Geschichte der Buchdruckerkunst spielt.
Diese jahrhundertelang begraben gewesenen Akten wurden zuerst 1740 vom straßburger Archivar Jakob Wencker, beziehungsweise 1745 vom Archivar Heinrich Barth und Professor J. D. Schöpflin im Rathause und im Hellerturm von Straßburg entdeckt und 1760 von dem zuletztgenannten veröffentlicht.[24] Sie enthalten den Rechtsstreit der Gebrüder Georg und Klaus Dritzehn gegen Gutenberg und zeigen diesen als einen bereits hochangesehenen Künstler und Erfinder, welcher seine Schüler und die zur Herstellung seiner Erfindungen erforderlichen Kapitalien damals nicht zu suchen brauchte, sondern sich von ihnen suchen ließ. So war denn auch ums Jahr 1436 oder 1437 der straßburger Bürger Andreas Dritzehn mit dem Antrage zu Gutenberg gekommen, von ihm gegen Honorar „in etlicher Kunst“ unterwiesen zu werden. Gutenberg ging auf diesen Wunsch ein und lehrte den Dritzehn das Steinschleifen, womit der letztere viel Geld verdient zu haben zugibt. Bald darauf [35] schloß Gutenberg einen andern Vertrag mit dem Vogt Hans Riffe in Lichtenau und unterrichtete diesen im Spiegelmachen. Die Erzeugnisse der gemeinsamen Arbeit, an welcher Gutenberg mit zwei Drittel, Riffe mit einem Drittel beteiligt war, sollten auf der großen Messe verwertet werden, dem sogenannten Bend, der bei Gelegenheit der alle sieben Jahre stattfindenden aachener Heiltumsfahrt und Reliquienverehrung in der alten Reichsstadt gehalten wurde.
Als Dritzehn von jenem Übereinkommen hörte, wünschte auch er in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Gutenberg willfahrte seinem Verlangen und räumte ihm die Hälfte seines Anteils ein, sodaß jeder der Gesellschafter ein Drittel Gewinn oder Verlust am Geschäft haben sollte. Dritzehn teilte den wesentlichen Inhalt dieses Vertrags seinem Zunftgenossen Andreas Heilmann mit. Von dem in Aussicht stehenden Gewinn mächtig angezogen, bat dieser seinen Bruder Anton Heilmann, einen Geistlichen, auch ihm zum Eintritt in die Gesellschaft behilflich zu sein. Gutenberg wollte anfangs nicht auf den Vorschlag eingehen, ließ aber bald darauf den Andreas Heilmann doch zu, weil er, wie es scheint, inzwischen erfahren hatte, daß dieser zugleich auch den Geschäftseinschuß für den verschuldeten Dritzehn leistete, und weil auch Riffe keinen Einwand gegen dessen Aufnahme erhob. Es wurde also ein neuer Vertrag vereinbart, dem entsprechend Gutenberg zur Hälfte, Riffe zu einem Viertel, Dritzehn und Heilmann aber jeder zu einem Achtel beteiligt sein sollten. Die beiden letztgenannten mußten zusammen 160 Gulden für ihre Unterweisung in der Kunst an Gutenberg zahlen. Spiegel aus Glas, deren Anfertigung den ausschließlichen Zweck des zweiten Vertrags bildet, und die durchaus kein Geheimnis mehr war, waren zu jener Zeit noch eine ebenso große Seltenheit, als ein gesuchter Luxusartikel.
Die vier Unternehmer arbeiteten fleißig für die aachener Fahrt und hatten bald für den ursprünglich bestimmten Termin ihr Lager im Stande. Die „Ochevaart“ (Fahrt nach Aachen) war aber, wie es in den Prozeßakten heißt, zu jener Zeit auf das Jahr 1440 verschoben worden, eine Angabe, die übrigens auf einem Irrtum beruhen muß, da die Wallfahrt von vornherein auf 1440 festgesetzt war und auch wirklich in diesem Jahre stattfand. So scheint dem das für die aachener Fahrt beabsichtigte Geschäft verunglückt zu sein. Was in der Folge aus den Spiegeln geworden, ob Gutenberg oder einer der übrigen Teilhaber, [36] oder wer sonst darüber verfügt hat, das ist aus den Akten nicht ersichtlich.
Im Sommer 1438 aber wurde von Andreas Dritzehn ein neuer und zwar dritter Vertrag mit Gutenberg abgeschlossen. Dritzehn erzählte auf seinem Sterbebett dem Zeugen Mydehart Stocker, daß er mit Andreas Heilmann einmal zu Gutenberg in dessen Wohnung nach St. Arbogast gekommen sei. Da habe dieser „etliche Kunst“ vor ihnen verborgen, die ihnen zu zeigen er nicht verpflichtet gewesen sei. Daran aber hätten sie keinen Gefallen gehabt und an Stelle der alten Gemeinschaft eine andere errichtet, nach welcher Gutenberg fortan nichts von seiner Kunst vor ihnen verbergen durfte. Nach Anton Heilmanns Aussage dagegen habe Gutenberg seinen beiden Gesellschaftern zuerst ein solches Anerbieten gemacht. Wie dem nun auch sein möge, die letztern mußten dem Meister jeder noch 125 Gulden Lehrgeld in Terminen bezahlen. Der Vertrag wurde auf fünf Jahre, also bis zum Sommer 1443 abgeschlossen. Starb einer der Gesellschafter während seiner Dauer, so konnten seine Erben, damit man ihnen nicht „die Kunst zu weisen und zu offenbaren“ brauche, nur Anspruch auf Herauszahlung von 100 Gulden machen, während „alle Kunst, Geschirre und gemacht Werk“ den Überlebenden ohne jede Vergütung verblieb. Andreas Dritzehn starb aber schon in den letzten Tagen des Dezember 1438 und schuldete, da er vor seinem Tode nur 40 Gulden auf jene 125 Gulden gezahlt hatte, dem Geschäft noch 85 Gulden. Seine Brüder und Rechtsnachfolger, Georg und Klaus Dritzehn, traten jedoch als Kläger gegen Gutenberg auf und verlangten von ihm, entweder als Teilhaber an des verstorbenen Bruders Stelle in die Gesellschaft aufgenommen zu werden, oder die 100 Gulden zugesprochen zu erhalten, welche dessen Erben gezahlt werden mußten. Gutenberg bestritt in der Klagebeantwortung den ersten Anspruch als durchaus unbegründet und erklärte sich nur zur Rückzahlung der 100 Gulden bereit, verlangte aber, daß die ihm noch geschuldeten 85 Gulden davon abgezogen würden. Der Richter Cuno Nopes erkannte in seinem Urteil vom 12. Dezember 1439 den Ausführungen Gutenbergs gemäß, legte den überlebenden Gesellschaftern den Eid darüber auf, daß der geschriebene Vertrag (Zedel) in allen seinen Einzelheiten ausgeführt worden sei, Gutenberg aber darüber, daß Andreas Dritzehn bei seinem Tode ihm noch 85 Gulden geschuldet habe, [37] und verurteilte den Verklagten, nachdem derselbe diesen Eid geleistet hatte, zur Zahlung der von ihm nicht bestrittenen 15 Gulden an die Kläger.
Dritzehn hat also drei verschiedene Verträge mit Gutenberg abgeschlossen. Zuerst erlernte er von ihm das Steinschleifen, welches nur gelegentlich zur Erläuterung des Verhältnisses zwischen Meister und Schüler berührt ist, dann aber das Spiegelmachen, welches in den Prozeßakten ausführlich erwähnt wird, und schließlich seine sonstigen „Künste und Afentur“ (Kenntnisse und Unternehmungen), über deren Wesen die gerichtlichen Verhandlungen schweigen. Die beiden ersten Verträge bedürfen, als ihren Zweck bestimmt bezeichnend, keiner Erklärung, wohl aber fragt es sich, worin die in dem dritten Vertrage genannten „Künste und Afentur“ bestanden?
In Ermangelung fast aller thatsächlichen Anhaltpunkte ist man bei Beantwortung dieser Frage lediglich auf Vermutungen beschränkt, welche je nach dem Standpunkte des Urteilenden verschieden sind und sich meist feindlich gegenüberstehen. Da die Geschichte des deutschen Buchhandels im wesentlichen nicht von den ersten mißglückten Versuchen, sondern von der gelungenen Erfindung der Buchdruckerkunst ihren Ausgang zu nehmen hat, so liegt es selbstredend außerhalb ihrer Aufgabe, in eine umständliche Untersuchung des obigen Streites einzutreten, welcher die Welt nur deshalb so lange beschäftigt und erbittert hat, weil von seiner Entscheidung die Ansprüche von Straßburg und Mainz auf die Ehre des ersten Typendruckes bedingt waren. Die leidige Eifersüchtelei zwischen diesen beiden Städten hat die unbefangene Würdigung des Sachverhalts nur zu lange verhindert.
Für den Zweck des vorliegenden Werks reicht also die Feststellung des heutigen Standes der Forschung vollkommen aus. Abgesehen von den ältern unbedingten Parteigängern für und gegen Mainz oder Straßburg, welche meist erst nach wirklichen oder Scheingründen für ihre vorgefaßte Meinung suchten, so können hier nur die sachlichen Untersuchungen unbefangener Geschichtsforscher in Betracht kommen. Der bedeutendste von diesen, A. von der Linde, nimmt an, Gutenberg habe sich in Straßburg überhaupt noch nicht mit der Erfindung des Typendrucks beschäftigt, betrachtet also den zuletzt, im Sommer 1438 abgeschlossenen Vertrag lediglich als eine Erweiterung des zweiten und beschränkt Gutenbergs [38] straßburger Thätigkeit auf die Anfertigung von Spiegeln und Spiegelrahmen. Diese Auffassung scheint jedoch nicht ganz zutreffend zu sein; vielmehr ist daran festzuhalten, daß der Meister auch schon in Straßburg mit Vorarbeiten und Versuchen für den Bücherdruck beschäftigt gewesen ist. Hätte er sich nämlich lediglich der Anfertigung von Spiegeln und Spiegelrahmen gewidmet, so würden Dritzehn und Heilmann gar nicht nötig gehabt haben, einen neuen Vertrag mit Gutenberg abzuschließen, da dieser ohnehin schon kontraktlich verpflichtet war, sie in allen Einzelheiten jener, durchaus nicht als Geheimnis geltenden Fertigkeit zu unterweisen. Andererseits geht aus den Zeugenaussagen unzweideutig hervor, daß „die Künste und Afenturen“, zu deren Mitteilung sich Gutenberg gegen Zahlung eines neuen Lehrgeldes in jenem dritten Vertrage anheischig machte, geheim waren und geheim bleiben sollten. Ältere Forscher dagegen wie A. E. Umbreit[25], oder die neuesten, wie A. Wyß[26], folgern aus den in den Zeugenaussagen vorkommenden technischen Ausdrücken, wie Blei, Drücken, Presse und Formen, daß hier typographische Arbeiten gemeint und jedenfalls von Gutenberg schon in Straßburg in Angriff genommen seien.
Es drängt sich hier zunächst die Frage auf, was die Worte Blei, Drücken, Presse und Formen mit den dazugehörigen Stücken in der hier gebrauchten Verbindung bedeuten? Der Goldschmied Dünne bekundet nämlich, daß er vor etwa drei Jahren (vor dem Prozeß), also um 1436, von Gutenberg an 100 Gulden verdient habe für das, was zum Drucken gehöre. Von der Linde erklärt hier mit Recht, daß das Blei zum Spiegelmachen ebenso unentbehrlich ist wie zum Schriftgießen, und daß Gutenberg es für seine Spiegel und Formen gebraucht habe, von welch letztern sicherlich nicht einmal, sondern häufig welche eingeschmolzen seien. Dünne könne ebenso gut, wenn nicht besser, einzelne Formen und Bilder für Gutenbergs Spiegel gedruckt haben, zu einer Zeit, wo die Bilder-, Brief- und Kartendrucker so oft den Beistand der Goldschmiede in Anspruch nahmen und wo diese zugleich Bildschnitzer und Formschneider waren. Das Wort drucken sei zudem im 14. und 15. Jahrhundert längst im Gebrauch gewesen und später nur auf den Druck der Bücher übertragen worden. Dann aber dürfe nicht übersehen werden, daß Dünne ausdrücklich seine Geschäftsbeziehungen zu Gutenberg in das Jahr 1436 setze, also in eine Zeit, welche dem dritten und letzten Vertrage vom [39] Sommer 1438 vorausging und der Periode des Spiegelmachens viel näher liegt.
Größere Schwierigkeit verursacht die Erklärung der Stellen, welche von der vom Drechsler Konrad Saspach in der Krämergasse angefertigten (also jedenfalls hölzernen) Presse und den dazu gehörigen Formen handeln. Andreas Dritzehn arbeitete in seiner Wohnung, in welcher sich bei seinem Tode auch diese Presse befand. Schon kurz vor Weihnachten hatte Gutenberg seinen Diener Lorenz Beildeck dahin und zu Andreas Heilmann mit dem Auftrage gesandt, alle Formen zu holen, welche er dann in Gegenwart des Anton Heilmann einschmolz (zerließ). Kurz nachdem Andreas Dritzehn gestorben, erschien der genannte Diener mit dem Ersuchen seines Herrn bei Nikolaus Dritzehn, diese Presse niemanden zu zeigen, die daran befindlichen beiden Schrauben aber aufzudrehen, wodurch die vier Stücke auseinanderfielen, und diese dann in oder auf die Presse zu legen, damit niemand sehen könne, was es sei. Als aber Nikolaus nach den Stücken suchte, hat er, wie es heißt, nichts gefunden. Von der Linde bringt auch diese Andeutungen mit der Spiegelfabrikation in Verbindung und denkt sich unter den vier Stücken geprägte Metallwände eines Spiegelkästchens mit etwas freien, nach dem herrschenden Zeitgeschmack sogar leichtfertigen Bildern.[27] Man muß ihm allerdings in der Annahme beipflichten, daß unter diesen Formen kein aus gegossenen Lettern gebildeter Satz eines abzudruckenden Buches verstanden werden kann. Einmal wäre dieser in Kolumnen abgeteilte Satz ohne ein ihn zusammenhaltendes Bindemittel auseinandergefallen, dann läßt Gutenberg dem Dritzehn nicht sagen, diese Stücke nochmals in ihre Bestandteile zu zerlegen, endlich aber verstand man damals unter Formen feste Tafeln, auf welche man Bilder einschnitt, um sie mittels Reibens abzudrucken. Beim Tode Gutenbergs wurden von Konrad Humery Formen und Buchstaben ausdrücklich von einander geschieden. Bewegliche Buchstaben, wie das die ältern Schriftsteller vielfach voraussetzen, werden nirgends genannt, können also auch nicht gemeint gewesen sein; allein ebenso willkürlich ist die Voraussetzung Lindes von dem Auseinandernehmen der angeblichen Spiegelwände. Ohne dem Spiel der Phantasie einen zu freien Flug zu gönnen, kann man angesichts der mangelhaften Zeugenaussagen nur beklagen, daß man über die eigentliche Natur des Geschäfts nichts weiß, voraussichtlich auch nichts erfahren wird. [40] Ebenso wenig geht aus den Prozeßakten hervor, zu welchem Zweck die Presse gebraucht wurde. Ein Streit darüber ist deshalb unnütz, und es mag auch unentschieden bleiben, ob sie zum Metallprägen stark genug war oder welchen Zwecken sie sonst diente. Wenn nun auch in keiner der zahlreichen Zeugenaussagen des Dritzehnschen Prozesses die entfernteste Andeutung dafür vorliegt, daß die Typographie etwas mit Gutenbergs damaligen Arbeiten zu thun hatte, so ist es doch höchst wahrscheinlich, daß er schon damals auf seine Erfindung hinarbeitete oder daß ihm über seinen Arbeiten sein Ziel und seine Angabe immer klarer wurde.
Mit dem Urteil in dem Dritzehnschen Prozesse, also vom Jahre 1440 an, hören nun alle weitern Berichte über Gutenbergs Thätigkeit in Straßburg auf. Es ist nicht einmal bekannt, ob überhaupt und mit wem er seine damaligen Arbeiten fortgesetzt, dagegen steht es fest, daß er wenigstens bis 1444 in Straßburg gewohnt hat. Nach einer dort gefundenen Urkunde vom 15. Januar 1441[28] verbürgten sich Johannes, genannt Gensfleisch, anders auch Gutenberg von Mainz genannt, und Ritter Leuthold von Ramstein solidarisch als Mitschuldner für eine Rente von fünf Pfund Hellern, welche der Knappe Johann Karle für eine gleiche Summe dem Kapitel der St. Thomaskirche verkauft hatte. Am 15. Dezember 1442 erhielt Gutenberg ferner gemeinschaftlich mit dem straßburger Bürger Martin Brechter von dem St. Thomasstift ein Darlehn von 80 Pfund straßburger Pfennigen zu 5 Prozent Zinsen und verpfändete zur Sicherstellung von Kapital und Zinsen die schon erwähnte, ihm von seinem mütterlichen Onkel Johann Leheymer anerfallene jährliche Rente von 10 Gulden. Obige Summe wurde an Gutenberg allein ausbezahlt und nie wieder von ihm zurückerstattet. Endlich aber zahlte Gutenberg laut Ausweis des straßburger Hellerzollbuchs am 1. September 1443 und 12. März 1444 seine Weinsteuer. Er wird hier im Gegensatz zu einem Handwerker als Konstabler bezeichnet, ward also entweder zu den reichen und edeln Bürgern gerechnet, welche keiner Handwerkerzunft zugeteilt waren, oder gehörte zu denjenigen, deren Gewerbebetrieb unzünftig war.[29]
Erst vier Jahre später tritt Gutenberg wieder urkundlich und zwar diesmal in Mainz auf. Am 6. Oktober 1448 erhält er nämlich durch Vermittelung eines Verwandten, des Arnold Gellhues zum Echtzeller, [41] von den beiden Rittern Reinhard Brömser von Rüdesheim und Henne von Rodenstein wieder einmal ein Darlehn von 150 Goldgulden zu 5 Prozent Zinsen. Die dafür ausbedungene Sicherheit stellte der genannte Gellhues in der Ueberweisung der Miete aus fünf Wohnhäusern, welche ihm in Mainz gehörten.[30] Es ist also ziemlich klar, daß die Versuche des Erfinders in dem Zwischenraum, innerhalb dessen auch die leiseste Spur von ihm verloren gegangen ist, eifrig fortgesetzt, wenn auch anscheinend immer noch nicht von Erfolg gekrönt worden waren.
Endlich gelang der große Wurf. Gerichtsakten und sonstige glaubwürdige Aussagen weisen auf 1450 als das Jahr der glücklichen Erfindung. Oder sollte sie schon früher feste Gestalt gewonnen und greifbare Ergebnisse geliefert haben? Einem so großen Ereignis gegenüber ist jede, selbst die unscheinbarste Thatsache oder Äußerung aus älterer Zeit der Mitteilung und Beachtung wert. So möge denn wenigstens in den Anmerkungen eine bisher noch nicht veröffentlichte, sehr positiv auftretende Äußerung des baseler Juristen Dr. Peter Mengerlin angeführt werden; wenn ihr ohne weiteres Beweiskraft beigelegt werden dürfte, so wäre das Jahr 1446 das der Erfindung.[31]
Gutenbergs Name steht auf keinem Titelblatt oder vielmehr in keiner Schlußschrift; allein die Thatsache, daß er ausschließlich der Erfinder der Kunst ist, wird von seinen Zeitgenossen Peter Schöffer, Ulrich Zell, Abt Tritheim und Jakob Wimpheling in den wesentlichsten Punkten übereinstimmend bestätigt. Die Prüfung ihres Zeugnisses in all seinen Einzelheiten gehört nicht hierher und möge bei von der Linde nachgelesen werden. Dagegen sei es gestattet, hier noch zwei bisher unbekannte oder wenig bekannte Zeugnisse anzuführen. Das erste derselben findet sich in der bis heute noch ungedruckten Zimmernschen Chronik über die mainzer Erzbischöfe bis zum Jahre 1555. Ihr Verfasser ist Graf Werner Wilhelm von Zimmern (1485 bis 1575). „Under der Regierung dieses Erzbischoffs“ – heißt es dort wörtlich – „wardt erstlich die Edel Kunst der Buchtruckherei zu Maintz in der statt erfunden durch einen habehaften reichen Bürger daselbst Hannes Gudenberger genannt, der alle seine guter vermögen darauff wenden that, biß er es zu wegen bracht.“ Dieser 51. Erzbischof und 33. Kurfürst von Mainz war Theodorich Graf und Herr zu Erbach, welcher von 1435 bis 1459 regierte.[32] [42] Neuerdings hat der hochverdiente baseler Oberbibliothekar Dr. L. Sieber einen schon Ende 1470 gedruckten, aber seitdem in Vergessenheit geratenen Brief des gelehrten pariser Lektors und Rektors, des Savoyarden Wilhelm Fichet, wieder aufgefunden, den dieser an den Historiker Robert Gaguin geschrieben hatte. Er findet sich auf der Rückseite des zweiten Blattes des in Paris gedruckten und in Basel aufbewahrten Buches „Gasparini Pergamensis Orthographiae Liber“ und enthält eine begeisterte Verherrlichung der in Deutschland erfundenen Buchdruckerkunst sowie ihres Erfinders Johann Gutenberg. „Eine neue Art der Anfertigung von Büchern“, heißt es, „ist in Deutschland erfunden, und ihre Hersteller strömen von dort in die Welt, wie einst die Krieger dem Bauche des trojanischen Pferdes entstiegen. Sie tragen von Deutschland aus das Licht in alle Teile der Erde. Diese Fremden (Kranz, Freiburger und Gering) erzählen nämlich, daß ein Mann Namens Gutenberg schon lange und nicht weit von der Stadt Mainz die Kunst erfunden habe, Bücher, statt mit Griffel und Feder zu schreiben, mit ehernen Buchstaben zu drucken.“ Fichet stellt Gutenberg noch über die Göttin Ceres und deren den Menschen erwiesene Wohlthaten, denen sie nur leibliches Brot gegeben habe, und erhebt ihn zugleich über die übrigen Götter und Göttinnen. Viel wichtiger als diese Verhimmelung ist aber die positive Thatsache, daß Fichet in ganz unzweideutigen Worten Gutenberg als den Erfinder der Buchdruckerkunst preist und daß er diese Thatsache offenbar von obigen drei, durch ihn und Johannes a Lapide nach Paris berufenen Druckern gehört hatte. Denn es waren kaum zwei Jahre seit dem Tode Gutenbergs verflossen; sie selbst aber kamen aus Basel, wo die Kunst schon seit des Hanauers Berthold Ruppel Ankunft blühte und wo sie, die spätern pariser Meister, ihre Kunst gelernt hatten. Daß Gutenberg und kein anderer der Erfinder war, mußte die damalige gebildete Welt ganz genau wissen.[33]
Das geschichtliche Datum der Erfindung der Buchdruckerkunst ist aber der 22. August 1450. An diesem Tage nämlich schloß Gutenberg einen Vertrag mit Johann Fust ab, einem reichen Bürger und Goldschmied von Mainz, welcher ihm 800 Goldgulden zu 6 Prozent Zinsen lieh. Der Erfinder sollte mit diesem Gelde das nötige Werkzeug (Gezüge) zurichten und machen, wogegen letzteres bis zur Zahlung der Schuld das Pfand des Darleihers bildete. Ferner hatte dieser an Gutenberg jährlich [43] noch 300 Gulden zu zahlen, um ihn in den Stand zu setzen, den Hauszins und Gesindelohn zu berichtigen, sowie Pergament, Papier, Tinte und was sonst zum Drucken gehört, zu kaufen. Sollten sich die beiden Kontrahenten in der Folge entzweien, so mußte Gutenberg dem Fust das Kapitel mit Zinsen zurückzahlen und konnte, wenn dies geschehen, das von ihm angefertigte Werkzeug als sein Eigentum behalten, während es im Nichtzahlungsfalle dem Fust anheimfiel. Das Geld, welches sie auf den Bücherdruck – „das Werk der Bücher“, wie Gutenberg sich in der Klagebeantwortung bezeichnend ausdrückt – und nicht auf die Einrichtung der Offizin verwendeten, sollte als auf das gemeinschaftliche Unternehmen und für den beiderseitigen Nutzen verausgabt angesehen werden. Da die zuerst gezahlten 800 Gulden zur Vollendung der Erfindung nicht ausreichten, so schoß Fust Ende 1452 dem Geschäft von neuem 800 Gulden vor, über welche Gutenberg erst später Rechnung ablegen sollte. Fust würde natürlich diese Vorschüsse nicht gemacht haben, wenn er nicht vorher von der Ausführbarkeit der neuen Erfindung überzeugt worden wäre. Gutenberg andererseits, nachdem er für die Verwirklichung seiner Ideen den letzten Rest seines Vermögens zugesetzt hatte, suche selbst unter den lästigsten Bedingungen bei einem reichen Geldmann Hilfe, weil er nur mit ihr seinen großen Gedanken endlich siegreich ins Leben führen konnte.
Worin bestand nun das Wesen und die Bedeutung seiner Erfindung, welcher großen Leistung verdankt Gutenberg seinen unsterblichen Ruhm?
Geschichtliche Unkenntnis und unkritische Methode, örtliche Eifersüchteleien und beschränkte Leichtgläubigkeit, ja Fälschungen und Entstellungen der Wahrheit haben wie auf Verabredung zusammengewirkt, um die ursprünglich klare und einfache Sachlage zu verdunkeln. Es ist das große Verdienst von der Linde’s, das eigentliche Verhältnis für alle Zeiten unumstößlich klar gestellt und Gutenberg den ihm gebührenden stolzen Platz in der Geschichte gesichert zu haben. Vor Linde bewegte sich die quantitativ reiche, aber qualitativ arme Gutenberg-Litteratur in den abenteuerlichsten Voraussetzungen und den unbegründetsten Behauptungen. Im wesentlichen liefen diese darauf hinaus, daß man als ersten Anfang einen Druck mittels hölzerner Tafeln annahm, als Fortschritt über ihn hinaus aber die Herstellung hölzerner und beweglicher Buchstaben als das angebliche Verdienst Gutenbergs pries, Peter Schöffer dagegen den [44] Kern der eigentlichen Erfindung, die Herstellung gegossener Lettern, zuschrieb. Nun hat Gutenberg die Kunst des Druckens überhaupt nicht erfunden, weil die Druckerkunst viel älter ist als seine Erfindung. Schon das 12 Jahrhundert kennt den Zeugdruck, Buchbinder- und Tischlerpressen. Im 14. Jahrhundert gibt es bereits Prenter – im Englischen heißt heute noch der Buchdrucker Printer – Briefdrucker und Kartendrucker. Der älteste bekannte Holzschnitt, der heilige Christoph, trägt die Jahreszahl 1423. Um dieselbe Zeit, wenn nicht früher, fing man an, Heiligenbilder auf Holztafeln einzuschneiden und abzudrucken. Auch die geschnittenen unbeweglichen Holztafeln wurden schon lange vor Gutenberg zum Druck, wenn auch nur weniger Zeilen, meistens zu Über- und Unterschriften benutzt. Zur Herstellung ganzer Seiten, geschweige denn großer Folianten, genügt der bewegliche hölzerne Buchstabe aber nicht. Dazu ist er zu weich und sein Kegel zu wenig gleichförmig. Also auch nicht die Beweglichkeit und Selbständigkeit der Lettern, sondern die richtige Art der Typenbildung war der Gedankenblitz der Erfindung Gutenbergs, wie das Madden und von der Linde überzeugend begründet haben.[34] Bei der Herstellung der Typen ist, wie das von der Linde näher ausführt, bekanntlich der Stempelschneider die wichtigste Person. Er arbeitet nach einer gezeichneten Vorlage den Buchstaben verkehrt und erhaben in Stahl aus. Dieser Stahlstempel heißt Patrize. Die Patrize wird in ein Kupferstäbchen eingeschlagen, das dann den Buchstaben recht und vertieft zeigt. So entsteht die Matrize, welche die Form für den zu gießenden Buchstaben bildet. Zu diesem Zweck wird die Matrize am Grunde des Gießwerkzeugs eingelegt. Die Vervielfältigung der Typen durch den Guß kann dann vor sich gehen. Die aus einer Metallmischung – anfänglich wurde dabei Eisen und Zinn mit verwandt – bestehende, gegossene Druckletter zeigt ein Abbild der Patrize; sie wird zuletzt durch Abbrechen des Angusses, Abhobelung bis auf die Kegelhöhe und Schleifen satztauglich gemacht. „Das Werk der Bücher“ also, d. h. die Möglichkeit der unbegrenzten Vervielfältigung durch den Abdruck von metallenen, aneinander gesetzten Typen von gleichem Kegel und die dadurch gegebene Leichtigkeit, Folianten und alle Formate in tausend und mehr Exemplaren herzustellen, diese unschätzbare Errungenschaft verdankt die Welt Gutenberg. Erst seitdem die Typen hinsichtlich der Kegelgröße im Verhältnis einer geometrischen Präzision zueinander stehen, kann man [45] wirklich Bücher drucken. Wenn die Typen schlecht justiert sind oder auch nur ein einziger Buchstabe einer bestimmten Schriftgattung, z. B. das a, nur um ein Geringes größer ist als die übrigen desselben Gusses, so werden sie sämtlich bei der Zusammensetzung die Folgen dieses Mangels zeigen. Die Unregelmäßigkeit der Linien, in der ersten Zeile kaum wahrzunehmen, kommt schon in der zweiten deutlich zum Vorschein. Der Fehler nimmt mit jeder Zeile zu, bis zuletzt die Typen einen Hexentanz ausführen, dessen der Schriftsetzer nicht mehr Herr werden kann. Eine äußerst geringe Ungenauigkeit also, welche bei einem andern Gegenstande ganz unbeachtet bleiben könnte, hebt beim Drucken den ganzen Vorteil der beweglichen Typen auf. Linde gibt in seinem Werke ein Beispiel von zwei Typen verschiedenen Kegels, eines a und e, welche beide nur 13/1000 eines Zolles größer sind als die übrigen und welche die Folgen dieser Ungleichheit bereits in der 15. Zeile des höchstens 4 cm breiten Petitsatzes in solchen Maße zeigen, daß man sich beim Lesen kaum herausfinden kann.
Gutenberg hat also die Kunst erfunden, mit beweglichen gegossenen Typen Bücher zu drucken, und mit der Ausübung dieser Kunst um 1450 begonnen. So weit reicht die verbürgte Geschichte. Die nächsten Fragen: Was hat Gutenberg gedruckt, und: welches ist sein erstes Werk? lassen sich zur Zeit noch nicht beantworten. Das Zeugnis der bekannten Köhlhoffschen kölner Chronik aus dem Jahre 1499, welches sich auf eine angebliche Erzählung von Ulrich Zell aus Hanau, dem ersten kölner Drucker, stützt, sagt zwar: „Und in dem Jahre Herrn, da man schrieb 1450, begann man zu drucken, und das erste Buch, das man druckte, war die Bibel in lateinischer Sprache, und es ward gedruckt mit einer großen Schrift, mit welcher man Meßbücher druckt.“ Will man aber selbst dieser nach mündlicher Überlieferung aufgezeichneten Nachricht ohne weiteres Glauben schenken, so taucht doch die neue Frage auf, welche der beiden Bibeln, die hier in Betracht kommen können, der Chronist gemeint hat. Es gibt nämlich zwei Ausgaben, beide mit Missalschriften gedruckt, deren eine 36 Zeilen auf jeder Seite hat und deshalb die sechsunddreißigzeilige oder nach ihrem Entdecker die: Schelhornsche Bibel genannt wird, und die aus gleichem Grunde so genannte zweiundvierzigzeilige Bibel, die auch Mazarin-Bibel heißt, weil sie zuerst in der Bibliothek dieses Kardinals wieder auftauchte. Es gibt nun [46] Bibliographen, wie Madden, von der Linde, de Vinne, welche diese beiden Bibelausgaben dem Erfinder Gutenberg zuschreiben, aber es gibt auch solche, welche diese Riesenarbeit für einen Drucker für unmöglich halten und ihm nur eine derselben, die zweiundvierzigzeilige, lassen. Thatsache jedoch ist, daß die Schriftarten, mit welchen beide Bibeln gedruckt sind, auch in andern Druck-Erzeugnissen wieder vorkommen, die von andern Druckern hergestellt wurden; die Schriftgattung der sechsunddreißigzeiligen Bibel nämlich bei Albrecht Pfister in Bamberg, die der zweiundvierzigzeiligen bei Peter Schöffer in Mainz. Ebenso finden sich die Charaktere des gleichfalls Gutenberg zugeschriebenen „Catholicon“ von 1460 in dem „Vocabularium ex quo“ von 1467, welches die Bechtermünze in Eltville druckten. Helfen sich nun die Bibliographen dieser nicht wegzuleugnenden Thatsache gegenüber mit der Erklärung, daß die betreffenden Schriftgattungen ursprünglich Gutenbergsche Typen gewesen, später aber in den Besitz der genannten andern Drucker gelangt und dann weiter von diesen benutzt worden seien, so kann diese Annahme ebenso gut richtig als falsch sein; jedenfalls aber liefert sie keinen Beweis. Die Geschichte kennt zwar den Namen des Mannes, von welchem die Erfindung ausgegangen ist, sie kennt auch den ungefähren Zeitpunkt und den Ort ihrer Entstehung; allein der große, That gewordene Gedanke des Erfinders ist nicht in einem unzweifelhaften Werke in unbedingt greifbarer Gestalt auf die Nachwelt gekommen. Die Geschichtschreibung steht hier bis jetzt zahllosen Zweifeln gegenüber und sieht sich, vorläufig wenigstens, darauf angewiesen, die ersten Druckdenkmale nach den erkannten Typengeschlechtern zu prüfen und zu vergleichen, Gutenbergs Anteil daran aber auf sich beruhen zu lassen.
Über das fernere Schicksal des Erfinders geben zwei Urkunden Aufschluß, von denen die eine, das sogenannte Helmaspergersche Instrument vom 6. November 1455, von dem Prozeß erzählt, welchen Johann Fust gegen Johann Gutenberg wegen Rückzahlung eines ihm gegebenen, oben erwähnten Darlehns angestrengt hatte. Die andere, Dr. Konrad Humerys Urkunde, besteht aus einem von letzterm ausgestellten Dokument vom 24. Februar 1468, wonach er sich dem Erzbischof Adolf von Mainz gegenüber verpflichtet, das von dem verstorbenen Johann Gutenberg hinterlassene und ihm gehörige Druckwerkzeug thunlichst nur in der Stadt Mainz zu veräußern. Auf diesen beiden Urkunden beruhen alle [47] Nachrichten, welche sowohl über das Associationsverhältnis Gutenbergs mit Johann Fust für die erste Druckerei, als auch über die Errichtung von Gutenbergs zweiter Druckerei mit den Mitteln des Dr. Humery verbreitet sind. Die Echtheit beider Urkunden wird in neuerer Zeit aus mancherlei Gründen, besonders wegen der zu damaliger Zeit ungewöhnlichen Schreibweise des Namens „Gutenberg“ und „Guttemberg“ statt des sonst urkundlich vorkommenden „Gudenberg“, angezweifelt. Sollten diese Zweifel jemals durch stichhaltige Beweise ihre Bestätigung finden, so würde dadurch allerdings der Geschichte des ausübenden Buchdruckers Gutenberg jeder thatsächliche Boden entzogen, während dennoch der geschichtlich beglaubigte Erfinder Gutenberg unanfechtbar der Kritik standhalten wird.
Noch aber darf die Geschichte jene zwar bezweifelten, jedoch nicht als unecht erwiesenen Dokumente nicht verleugnen, und so müssen auch notwendigerweise die weitern Schicksale Gutenbergs im Zusammenhange mit ihnen erzählt werden. Zunächst also enthält der Notariatsakt von Ulrich Helmasperger eine kurze Geschichtserzählung samt dem Tenor des Urteils. Danach stellt sich der Sachverhalt wie folgt: Auf Grund eines schriftlichen Übereinkommens hatte Fust den Johann Gutenberg auf Zahlung von zwei Kapitalien zu je 800 Gulden nebst Zinsen zu 390 Gulden und Zinseszinsen zu 36 Gulden, im ganzen auf 2020 Gulden (statt eigentlich 2026 Gulden) verklagt. Davon waren die ersten 800 Gulden, wie oben bemerkt, zur Herstellung der Druckerei geliehen und die andern 800 Gulden später zur Vollendung des angefangenen Werkes noch hergegeben, beziehungsweise von Fust, wie er behauptete, bei Christen und Juden gegen außerordentliche Opfer aufgenommen. Gutenberg entgegnete, daß er den ersten Posten von 800 Gulden nicht vollständig erhalten habe, und berief sich auf eine mündliche Zusicherung des Fust, daß er keine Zinsen zu zahlen brauche. Sodann wandte er ein, daß der Kläger sich verpflichtet habe, ihm jährlich 300 Gulden für Miete und Lohn, sowie zur Anschaffung von Werkzeugen, Papier, Pergament und Tinte zum Drucken zu zahlen. Er sei bereit, über die zuletzt empfangenen 800 Gulden Rechnung abzulegen. Das Gericht, indem es die verlangten Zinsen teilweise, die Zinseszinsen aber ganz abwies, erkannte dahin zu Recht, daß Gutenberg seinem Antrag gemäß über seine Einnahmen und Ausgaben bei dem zu beiderseitigem Nutzen unternommenen [48] Werk der Bücher Rechnung ablegen solle, und was er darüber hinaus empfangen habe, das solle in die 800 Gulden gerechnet werden (als Abschlagszahlung gelten); habe er aber laut Rechnung mehr als 800 Gulden ausgegeben und dieselben nicht auf den Betrieb der Buchdruckerei verwandt, so müsse er das zurückerstatten. Wenn endlich Fust durch einen Eid oder Kundschaft den Beweis liefere, daß er die betreffende Summe gegen Zinsen aufgenommen habe, dann solle ihm Gutenberg diese Zinsen „laut des Zettels“ zahlen. Oder mit andern Worten: Gutenberg hatte Rechnung abzulegen, nicht über die Verwendung jener 800 Gulden, die er zur Herstellung der Druckerei erhielt, sondern nur über die von ihm geführte finanzielle Haushaltung beim Betriebe des gemeinschaftlichen, in der Ausübung der Druckerei selbst bestehenden Geschäftes.[35] Weise sich durch diese Rechnungsablage aus, daß er nicht alle die für das gemeinschaftlichen Geschäft erhaltenen Gelder in dasselbe verwandt habe, so solle er für das Minus Fusts Schuldner sein und das Geld dann zu dem Kapital von 800 Gulden geschlagen werden, wofür Fust ein Pfand auf die Druckerei hatte. Fust leistete am 6. November 1455 den ihm auferlegten Eid; Gutenberg erschien nicht im Termin. Ob, wie und wann später die Auseinandersetzung erfolgte oder wie der Prozeß selbst beendigt wurde, darüber schweigt die Helmaspergersche Urkunde und darüber sind auch keine sonstigen Angaben vorhanden. Man nimmt aber an, daß Gutenberg seinem Gegner die als Sicherheit zum Pfande bestellte Druckerei habe lassen müssen.
Fast allgemein hat man Fust wegen dieses Prozesses als einen herzlosen Wucherer angegriffen, Gutenberg aber als unschuldiges Opfer seiner Gutmütigkeit oder geschäftlichen Unerfahrenheit bemitleidet. Diese Vorwürfe und Klagen sind jedenfalls übertrieben. Zunächst hatte Fust seinem Schuldner durchaus keine unerschwinglichen Bedingungen gestellt. Sechs Prozent Zinsen waren zu jener Zeit an sich nicht hoch zu nennen und sogar gering im Verhältnis zum möglichen Verlust. Wie nahe eine solche Gefahr vom finanziellen Gesichtspunkte aus lag, wie klein die Zahl der glücklichen und einträglichen Erfindungen stets gewesen und auch jetzt noch ist, das wußte damals so gut wie heute jeder Kapitalist. Dann machte Fust übrigens auch nicht gleich von seinem Rechte Gebrauch, als die neue Kunst sich nicht zahlte. Ohne durch eine beschränkende Klausel des Vertrages gebunden zu sein, wartete er vielmehr bis 1455, ehe er [49] sich für seine Forderung deckte. Er hat gehandelt, wie die große Mehrzahl der Gläubiger stets gehandelt hat und handeln wird. Je genialer der Erfinder, desto eher verrechnet er sich in der Zeit und in der materiellen Ausnutzung seiner Erfindung. Man setzt nur zu oft diesen allgemeinen Erfahrungssatz auch dann noch aus den Augen, nachdem sich der ursprüngliche Gesichtspunkt geändert hat und der greifbare Erfolg an die Stelle der Möglichkeit des Gelingens getreten ist. Kann man mit Recht verlangen, daß ein Geldverleiher, um sich einen ihm völlig gleichgültigen guten Ruf bei der Nachwelt zu sichern, sein Kapital fahren läßt und sich selbst, wenn nicht zum armen Manne, so doch zur stark verlierenden Partei macht? Man vergegenwärtige sich nur die Thatsachen. Fust hatte sich als vorsichtiger Kapitalist mit Gutenberg associiert, nicht um erst eine Erfindung zu machen, sondern um eine bereits gemachte geschäftlich mit ihm auszubeuten. Als er im August 1450 das Kapital hergab, war die Möglichkeit der geschäftlichen Verwertung der Kunst auch schon erwiesen. Es dauert aber fünf Jahre, bis nennenswerte, aber noch lange nicht einträgliche Erzeugnisse hergestellt sind. Da klagt Fust im November 1455. Wie oft mag Gutenberg in der Zwischenzeit seinen Gläubiger vertröstet, ihm Zahlung versprochen und diese nicht eingehalten haben! Ist es Fust nun so sehr zu verdenken, daß er, mißtrauisch in den pekuniären Erfolg geworden, sich bei der ersten günstigen Gelegenheit für seine Vorschüsse bezahlt zu machen sucht? Bei einem anfangs so zweifelhaften Geschäft, wie dem vorliegenden, pflegt zudem ein vorsichtiger Gläubiger nur im Falle der äußersten Not zu klagen. Wer hinderte andererseits Gutenberg, seine Erfindung, die er mit Fusts Gelde vervollkommnet und vollendet hatte, zu viel billigern Bedingungen an einen Dritten zu verkaufen oder mit diesem auszubeuten? Wenn auch hier die Person des Schuldners eine derartige Möglichkeit ausschließt, so muß der Gläubiger doch stets das Moment der Sicherheit in Rechnung ziehen. Fust beschwört vor Gericht, daß er bei Juden und Christen Geld zu den, Gutenberg berechneten Zinsen aufgenommen, um die ausbedungenen Vorschüsse leisten zu können. Er hat also offenbar aus dem Zinssatze keinen unerlaubten Vorteil für sich gezogen. Endlich aber ist es ein ganz legitimes Geschäft, daß sich Fust die, wenn nicht ganz, doch zum Teil wenigstens von seinem Gelde angefertigten Typen, Formen und Werkzeuge als Sicherheit für seine [50] Forderung verpfänden ließ. Wenn nun Gutenberg sich über die unmittelbare finanzielle Einträglichkeit seiner Erfindung namentlich deshalb täuschte, weil sie anfangs höchstens lotweise wieder einbrachte, was pfundweise an Herstellungskosten und beim Geschäftsbetrieb daraufging, so kann man doch Fust vom geschäftlichen Standpunkte aus nicht zumuten, daß er unter dieser falschen Rechnung leiden soll.
Übrigens wurde es Gutenberg nicht schwer, einen andern Kapitalisten für sich zu gewinnen, denn nach der obenerwähnten zweiten Urkunde nimmt man an, daß er, nachdem er so glänzende Beweise von der Ausführbarkeit seiner Erfindung gegeben hatte, einen solchen in der Person des Dr. Konrad Humery fand, welchem er gleichfalls seine Druckerei als Pfand verschrieb. Man glaubt ferner, daß Gutenberg nun ganz neue Typen gegossen und außer zwei kleinen undatierten Schriften von Matthäus de Cracovia und Thomas von Aquino nur wenige Jahre später (1460) ein drittes Riesenwerk zu Stande gebracht habe. Es war dies die berühmte erste Ausgabe des „Catholicon“, einer damals sehr beliebten und vielgebrauchten grammatikalisch-lexikalischen Kompilation des Dominikanermönchs Johannes Balbus aus Genua, ein Foliant von 373 zweispaltigen, enggedruckten Blättern, der übrigens im Schnitt der Typen, der Regelmäßigkeit des Satzes und der Eleganz der Ausstattung bedeutend hinter der zweiundvierzigzeiligen Bibel zurücksteht. Die seitdem in den Wiegendrucken ziemlich allgemein gewordene lateinische Schlußschrift des Druckers lautet auf Deutsch wörtlich. „Unter dem Beistand des Allerhöchsten, auf dessen Wink die Zungen der Kinder beredt werden und der oft den Kleinen offenbart, was er den Weisen verbirgt, ist dieses vortreffliche Buch Catholicon im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1460 in der guten Stadt Mainz, angehörig dem ruhmreichen deutschen Volke, welches die Gnade Gottes mit so hohem Geisteslichte und freiem Gnadengeschenke den übrigen Nationen vorzuziehen und berühmt zu machen für würdig gehalten hat, nicht vermittelst des Rohres, Griffels oder der Feder, sondern durch der Formen (Matrizen) wundervolles Zusammenpassen, Verhältnis und Ebenmaß der Patronen (Patrizen) gedruckt und vollendet worden. Darum sei Dir, heiliger Vater, dem Sohne samt dem heiligen Geiste, als dem dreifachen und einigen Gott, Lob und Ehre gegeben. In den frommen Lobgesang der Gemeinde stimme auch durch dieses Buch mit ein, der es nimmer unterlasse, die [51] fromme Maria zu loben, Gott sei Dank!“ Obgleich sich Gutenberg nicht nennt, so hält man es doch für keinem Zweifel unterworfen, daß er der Drucker war, denn man weiß von keiner andern Druckerei, welche 1460 noch außer der Fust und Schöfferschen bestanden hat. Diese hatte auch keine der im „Catholicon“ verwandten Typen, dagegen stimmen die letztern, wie bemerkt, genau mit denen des „Vocabularium teutonicum“ überein, welches laut Schlußschrift die beiden Brüder Heinrich und Nikolaus Bechtermünze 1467 in Eltville gedruckt haben. Ihnen, seinen Verwandten, soll nämlich Gutenberg den Gebrauch seiner 1465 nach diesem Orte verlegten Druckerei überlassen, er selbst aber wahrscheinlich seinen Namen deshalb nicht unterzeichnet haben, weil er noch Schulden hatte und sich einer Beschlagnahme seiner Preßerzeugnisse nicht aussetzen wollte.
Gleich in ihren ersten Leistungen tritt übrigens die junge Kunst in mustergültiger Abrundung, Reife und Vollendung auf. Was auch spätere Übung und Erfahrung in untergeordneten Einzelheiten an Typen, Pressen und Schwärze geändert haben mögen, im Verhältnis zum Ganzen sind alle diese Verbesserungen nur unbedeutende. Der bleierne Buchstabe ist noch heute derselbe, wie vor mehr als vierhundert Jahren in den Typen Gutenbergs. In den allerersten Drucken war die Justierung der Schrift ungenügend gewesen, sodaß dieselbe uneben und unrein aussah. Dieser Fehler verschwindet aber schon nach ein paar Jahren. Wenn es auch keines Beweises dafür bedurft hätte, daß schon in den ersten Jahrzehnten nach Erfindung der Kunst, ja von Anfang an nicht mit Holzbuchstaben, sondern mit bleiernen Typen gedruckt wurde, so liefert ihn der wichtige Fund des Bibliographen J. P. A. Madden in Johann Niders „Tractatus de morali lepra“, welcher von Konrad Winters aus Homberg zwischen 1476 und 1482 in Köln gedruckt wurde. Madden entdeckte nämlich auf einer Seite dieses Werkes den Abdruck einer ausgefallenen Metalltype mit der Signatur (Einschnitt an der Vorderseite des Kegels) für den Griff des Schriftsetzers, ganz wie dieser sich heute noch unverändert im täglichen Gebrauch findet.[36]
Das Psalterium von 1457 wird in vornehmer Würde und Schönheit kaum von den vorzüglichsten typographischen Erzeugnissen der Gegenwart übertroffen. Wenn bei den gewaltigen Fortschritten, welche die Technik und der Dampf in unsern Tagen bewirkt haben, auch die heutige [52] Buchdruckerpresse schneller und wohlfeiler druckt als die alte hölzerne Handpresse, so ist das Wesen ihrer Benutzung doch ganz dasselbe, Papier und Schwärze sind aber in den Inkunabeln viel besser und namentlich dauerhafter als bei der Mehrzahl der heutigen Bücher. Heutzutage werden die ersten Denkmäler der mainzer Presse förmlich mit Gold aufgewogen. Ein Pergament-Exemplar der zweiundvierzigzeiligen Bibel wurde von Merlin de Thionville, als er sich 1793 als französischer Regierungskommissar in Mainz aufhielt, aus der dortigen Universitätsbibliothek gestohlen und dem Buchhändler Nicol in London verkauft, welcher es für 504 Pfd. St. dem bekannten dortigen Bierbrauer Perkins überließ. Im Jahre 1868 mit dessen Bibliothek veräußert, brachte es 3400 Pfd. St. oder 68000 Mark, während ein Papier-Exemplar derselben Bibel für 2648 Pfd. St. oder 52960 Mark aus der genannten Sammlung verkauft wurde. Das Pergament-Exemplar in der reichen Klemmschen Inkunabeln-Sammlung in Dresden hat 66000 Mark gekostet. Wie bescheiden man in Deutschland noch vor kaum fünfzig Jahren über den Wert derartigen Schätze dachte, das beweist am besten der Eintrag einer Schätzung Jakob Grimms in ein anderes Papier-Exemplar ebenderselben Bibel, welche der göttinger Universitätsbibliothek gehört und deren Wert von dem berühmten auf nur 500 Thaler veranschlagt wurde.
Nicht lange nach der Ausgabe des „Catholicon“ brach in Mainz der offene Kampf zwischen den beiden einander befehdenden Kurfürsten aus, indem diese nach einem verworrenen Intriguenspiel endlich zu den Waffen griffen (1462). Adolf von Nassau besiegte den Erzbischof Diether von Isenburg, nahm die Stadt Mainz im Sturme und plünderte sie nicht allein, sondern beraubte sie auch ihrer Freiheiten. Gutenberg scheint sich erst nach der Katastrophe nach dem benachbarten Eltville begeben zu haben, wo er am 17. Januar 1465 vom Erzbischof Adolf „für die ihm und seinem Stifte geleisteten willigen Dienste“ zum lebenslänglichen Hofdienste angenommen wurde. In solchem erhielt er alle Jahre ein neues Kleid, gleich dem übrigen gemeinen Hofgesinde, 20 Malter Korn und 2 Fuder Wein, sodaß er wenigstens vor Nahrungssorgen geschützt war. Die Worte der Bestallung deuten jedoch auf ein lediglich persönliches Verhältnis des Erzbischofs zum Meister und schließen die Annahme einer kargen Belohnung für seine große Erfindung unbedingt aus. Lange genoß Gutenberg seine Ruhe nicht mehr, denn er starb zu [53] Anfang des Jahres 1468, wahrscheinlich in den letzten Tagen des Januar. Es bekundet wenigstens Konrad Humery in seiner Erklärung vom 24. Februar 1468, daß der Erzbischof ihn im Besitze der Druckerei des verstorbenen Johann Gutenberg gelassen habe.
So spärlich nun auch die Quellen über den äußern Lebensgang und die innere Entwickelung des Erfinders berichten, so liefern doch die geringen auf die Nachwelt gekommenen Bruchstücke die wesentlichsten Züge zu seinem Charakterbilde. Gleich in den ersten Zeugnissen seiner Zeitgenossen erscheint Gutenberg im vollen Lichte seiner spätern Bedeutung als hervorragender Techniker, vielseitiger Künstler und ein in seiner Bildung bereits fertiger Mensch. Da ist keine Spur von jener weltschmerzlichen Zerfahrenheit oder übervorteilten Großmut, welche sentimentale Geschichtsdilettanten und Romanschreiber diesem willensstarken, eisernen und schließlich alle Hindernisse besiegenden Genius angedichtet haben; nein, in ihm tritt von Anfang an kein bloßer Projektenmacher, wie heute der Ausdruck lauten würde, sondern ein selbstbewußter Charakter auf, der genau weiß, was er will und was er kann. Mit großem geistigen Können vereinigte er eine gründliche Beherrschung der technischen Einzelheiten und einen freien, ungetrübten Blick. Aus einem alten und reichen Patriciergeschlecht einer Freien Reichsstadt stammend, nimmt Gutenberg durch Geburt und bürgerliche Stellung einen höhern und unbefangenern Standpunkt ein als die zünftigen Meister und Handwerker seiner Zeit. Auch die damaligen Universitäten stehen ihm ebenso fern, als sie sich gegen daß außerhalb ihrer scholastischen Hörsäle aufkeimende neue Leben ängstlich absperrten. Die Buchdruckerkunst geht deshalb auch nicht von einer Universität aus, sondern wird in einer freien Stadt zuerst geplant und später erfunden, und blüht sodann in Städten, in welchen bürgerliches Gewerbe, Handel und Kunst vorzugsweise die Thätigkeit der Einwohner bilden.
Mag er durch eigene, mag er durch fremde Schuld vom Schicksal hin und her geschleudert werden, mag er mehr Niederlagen als Siege im Kampfe mit dem Leben zu verzeichnen haben, dieser tapfere Mann nimmt immer von neuem seine Idee wieder auf, welche ihn jahrzehntelang in ihrem Bann hält. In allen, selbst den schwierigsten Lagen hält ihn der frohe Mut der Überzeugung von ihrer Ausführbarkeit aufrecht. Der Stern in seiner Brust, an den er felsenfest glaubt, [54] läßt ihn nicht ruhen, bis er den Siegespreis errungen hat. Was wollen einem solchen Erfolge des Genius gegenüber die kleinen Nackenschläge des Schicksals bedeuten, was wollen der Unsterblichkeit gegenüber ein paar in Sorgen und Not verbrachte Jahre sagen? Gutenberg hatte eben keine Zeit, Geld zu verdienen, er hatte viel Besseres zu thun. Trotzdem, daß er von Hause aus wohlhabend, ja reich war, befand er sich fast immer in Nöten, brauchte natürlich immer mehr, als er vorausgesetzt und zu verausgaben hatte, weil er, wie jeder Erfinder, seine Voranschläge zu niedrig machte und durch seine nicht hoch genug gegriffenen Forderungen selbstredend das Mißtrauen der Geschäftsleute erwecken mußte. Seine Schüler sind unbedingt von seiner geistigen Überlegenheit durchdrungen und halten das Fehlschlagen seiner Pläne für unmöglich. „Es kann uns (mit Gutenberg) nicht mißlingen“, so erwidert Andreas Dritzehn auf die Einwendungen seiner Nachbarn. Hans Riffe setzt sein vollstes Vertrauen in den Meister; die Erben, Gebrüder Dritzehn, suchen ihm ihre Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag aufzudrängen. Die Hochachtung, mit welcher die Zeugen im Dritzehnschen Prozeß von ihm sprechen, beweist, daß er damals schon ein Mann von anerkanntem Charakter, ein geborener Führer war, der durch seine Arbeit und Erfolge sich eine bedeutende persönliche Stellung erworben hatte und mit der Macht seiner Beredsamkeit auch den Beistand Dritter bei der Ausführung seiner Pläne sich zu sichern verstand. Nachdem er sein Vermögen oder wenigstens seine bereiten Mittel aufgezehrt hatte, nahm er auch wohl zu verwegenen, noch heutzutage üblichen Künsten einer gewagten Geldbeschaffung seine Zuflucht, indem er Waren auf Kredit kaufte und sofort gegen bar wieder verkaufte, seine reichen Verwandten in Mitleidenschaft zog, oder gegen Pfand lieh, bis er endlich bei ein paar reichen Leuten die zur praktischen Durchführung seiner Erfindung nötigen Kapitalien auftrieb. Dabei war er durchaus nicht leichtsinnig. Ehe er auf Kredit kauft, um durch sofortigen Wiederverkauf gegen bar Geld zu beschaffen, erkundigt er sich genau nach den Artikeln, welche eine solche Operation mit dem geringsten Schaden ermöglichen. Als spekulativer Kopf weiß er ein gewinnbringendes Geschäft sehr gut zu würdigen, wie das die Spiegelanfertigung für die aachener Heiltumsfahrt beweist; aber als echtes Erfindergenie ist er wieder so gleichgültig gegen den eigenen materiellen Vorteil, daß er sich ganz auf dieselbe Stufe mit seinen Lehrlingen [55] stellt, welche nur ein paar hundert Gulden zu den Herstellungskosten beitragen. Wäre Gutenberg während des Gesellschaftsvertrags mit Riffe, Dritzehn und Heilmann gestorben, so hätten diese, gegen Auszahlung von 100 Gulden an seine Erben, das ganze Geschäftsinventar an sich nehmen und seine Erfindung als die ihrige ausbeuten können. Auch Fust gegenüber fühlte er sich so sicher, daß er nicht einmal einen Termin bestimmte, bis zu welchem das Geld zurückbezahlt werden sollte. Im Geiste sieht er nach Art aller großen Erfinder seine Pläne schon verwirklicht und bis ins einzelne gelungen, während er zu ihrer praktischen Durchführung noch die schwersten Hindernisse zu überwinden hat.
Dabei muß er ein frisches und leichtlebiges Blut gewesen sein, dieser mainzer Patriciersohn, der schon jung in die Verbannung wandert, aber immer den Kopf voll stolzer und kühner Entwürfe behält, das Vertrauen anderer gewinnt, weil er selbst Vertrauen zu seiner Sache hat und seinen Glauben sogar nüchternen Geschäftsleuten einzuflößen weiß. Daß er den Wein nicht verachtete, sondern in guter Gesellschaft zu trinken liebte, zeigt ihn auch von seiner gemütlichen Seite. Seine beiden neuen Gesellschafter Andreas Dritzehn und Andreas Heilmann machen ihm ein paar Fässer Wein zum Geschenk, welche er mit ihnen in seiner damaligen Wohnung im Kloster Arbogast leerte. Sie verkehren freundschaftlich mit ihm, essen ohne jede Vergütung an seinem Tisch, ruhen mit ihm von des Tages Arbeit aus und verehren in ihm stets den Höherstehenden, den Meister. Es gehört keine große Einbildungskraft dazu, sich dieses Zusammenleben auszumalen, wie es denn auch ein Beweis für die Milde und Freundlichkeit seines Wesens ist, daß der erprobte Diener Lorenz Beildeck trotz aller Not und Sorge treu bei seinem Herrn aushält.
Gutenbergs Erfindung ist – und das kann nicht genug hervorgehoben werden – nicht die Verbesserung einer alten unvollkommenen Einrichtung, sondern vielmehr eine ganz neue Kunst, aus welcher wieder zahlreiche, bisher nicht gekannte Gewerbe und Geschäfte mit den vielfältigsten Interessen hervorgehen. Es ist nicht in erster Linie ein quantitativer, als vielmehr ein wichtiger qualitativer Unterschied, ob die vereinzelte mühsame Abschrift des Sklaven oder Mönchs durch den Handschriftenhändler ihren Weg in die nächsten Kreise findet, oder ob die tausendfache gleichartige Vervielfältigung eines und desselben Buches [56] durch die Presse in alle Welt dringt; es ist ein gewaltiger Unterschied, ob in ein paar Dutzend Welt- und Handelsstädten, Klöstern und Universitäten einige tausend Schreiber arbeiten, oder ob diese örtliche handwerksmäßige Gebundenheit durch eine universale, bis ans Ende der Welt dringende, ungebundene Kunst millionenfach gesteigert und überflügelt wird. Hing bis zum Ausgang des Mittelalters die litterarische Produktion und ihre Verbreitung mehr von Laune und Zufall ab, so schufen Buchdruck und Buchhandel in verhältnismäßig kurzer Zeit wie auf Verabredung eine methodische Verteilung und Solidarität der geistigen Arbeit, einen täglich wachsenden Grundstock von Bildung und zogen allmählich alle Gebiete des Wissens in den Kreis des geistigen Verkehrs. Gerade die Einfachheit der Erfindung beweist ihre Größe, denn das Einfachste ist immer das Größte und Schwerste. Gutenberg bezeichnet deshalb durch massenhafte Herstellung und Vertrieb von Büchern eine noch viel tiefer einschneidende Revolution in der Entwickelungsgeschichte der Menschheit, als sie der heutige Dampfer oder die moderne Lokomotive im Verhältnis zum Ruderboot, oder zum homerischen Fuhrmann, oder selbst zum schnellsten Roß des Ritters bewirkt haben. Die Presse läßt sich überhaupt den Vervielfältigungsmitteln früherer Perioden nur entgegenstellen, nicht damit vergleichen. Man darf von der Ähnlichkeit mancher äußern Erscheinung nicht auf die Übereinstimmung und Gleichheit der Voraussetzungen schließen, welche den alten und mittelalterlichen Handschriftenhandel beherrscht haben und den modernen Buchhandel beherrschen. Die diesem voraufgegangene Epoche hatte nur Surrogate für den Buchdruck und Buchhandel.
Gutenberg und seine ersten Schüler lehnten sich natürlich an den herrschenden Geschmack und das einzige für sie maßgebende Vorbild an, indem sie in ihren Hauptdrucken die bessern Handschriften so täuschend als möglich nachahmten. In ihnen war die sogenannte Missal- (große gotische) Type fast ausschließlich vorherrschend, weil Priester und Laien aller Länder seit Hunderten von Jahren an die mit dieser Schrift geschriebenen Bibeln, Glossarien, Postillen und Meßbücher gewöhnt waren. Das Format war bei Bibeln, Kirchenvätern und theologischen Schriften meistenteils groß Folio (Regal), weil man auch in der äußern Erscheinung die Größe des Autors anzudeuten suchte. Diese Vorbilder suchte die neue Kunst nicht bloß zu erreichen, sondern durch ebenso gute, [57] wenn nicht bessere Ausführung, dasselbe Format und einen geringern Preis in den Schatten zu stellen. Der Haupteinwand gegen gedruckte Bücher ging nämlich anfangs dahin, daß die geschriebenen schöner, reicher und glänzender seien. Wollte der Buchdruck Erfolg haben, so mußte er mit der Schönheit der Handschrift den Wettkampf aufnehmen. Es kam also darauf an, einerseits den vorurteilsvollen und vornehmen Bücherfreunden den Beweis für die Trefflichkeit und Ebenbürtigkeit der neuen Erfindung zu liefern, andererseits aber ärmern Käufern gegenüber die größere Wohlfeilheit und die Überlegenheit des Typendrucks darzuthun. Diesem Kampfe mit den Handschriften sind die vorzüglichen typographischen Leistungen der ersten Zeit zu verdanken, welche noch heute die Bewunderung des Kenners erwecken.
Der Schnitt der Buchstaben der sechsunddreißigzeiligen Bibel und des Psalteriums z. B. stimmt auch in Größe und Umfang mit den Meßbüchern jener Zeit überein. Die diesen eigentümlichen prächtigen Initialen in Gold und bunten Farben und die Karmin ausgeführte Liniirung der einzelnen Zeilen der Prachtexemplare wurden, um sie anziehender und verkäuflicher zu machen, den Handschriften entnommen, die Anfangsbuchstaben aber an der betreffenden Stelle durch kleinern Druck oder Schrift für den Illuminator angedeutet. Man trifft deshalb in sehr vielen Inkunabeln vielfach noch nicht ausgemalte Initialen. Wie die Schreiber nach Vollendung ihrer mühsamen Arbeit häufig in dem Kolophon (Schlußschrift) ihren Namen und einige Worte der Befriedigung oder des Dankes hinzufügten, so finden sich auch in den ersten Büchern derartige Schlußbemerkungen, die über den Drucker, den Ort und die Zeit nähere, meist sehr ruhmredige, wenn nicht, wie bei Schöffer, verlogene Auskunft geben. Das Format war meist groß Quart oder Folio, das Papier selbst aber, ähnlich wie die mittelalterliche Quaterne u. s. w., in eine Lage von drei, vier oder mehr ineinandergeschlagenen Bogen gefaltet. Wiewohl viele geschriebene Codices des Mittelalters bereits Custoden, Signaturen, Rubriken und Blattzahlen aufweisen, kannten die ersten Preßerzeugnisse weder die einen noch die andern: Custos (auch Reklame genannt, englisch Catch-word) nennt man das unten am Ende einer Blattseite stehende erste Wort der folgenden Blattseite. Er deutet die Ordnung an, in welcher die Blätter aufeinander folgen, und war fast unentbehrlich, solange man keine Signaturen [58] verwandte. Diese scheinen zuerst von Johann Köhlhoff in Köln seit 1472 angewandt worden zu sein und sind numerierte Buchstaben, später Zahlen, welche unten auf der Schöndruckseite der ersten Blätter einer jeden Lage oder eines jeden zusammengefalteten Bogens stehen; sie laufen stets bis zum ersten Blatt der zweiten Hälfte einer Lage, sodaß eine Folioquaterne A mit A 1–5 signiert ist, während die drei letzten Blätter keine Signaturen tragen. Sie bezeichnen die Ordnung, in welcher die Bogen aufeinander folgen. Man findet sie zwar schon in den xylographischen Bilderbüchern, sowie in Manuskripten, aber sie mangeln in den ältesten Drucken, sind hier nur manchmal, vielleicht oft, am untersten Rande der Blätter handschriftlich hinzugefügt worden; der Hobel des Buchbinders hat sie beim Beschneiden nur meist entfernt. Vielfach brachte dann, und zwar bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts hinein, der Schluß des Bandes ein „Registrum chartarum“ (französisch Registre) mit Angabe, ob die Signaturen Quaternen, Quinternen u. s. w. seien, um dem Käufer, beziehungsweise Buchbinder, das Kollationieren des Buchs zu ermöglichen. Unter Rubriken versteht man die Überschriften und Inhaltsangaben der Kapitel, weil dieselben in den Manuskripten und den ältesten Druckwerken mit roter Farbe eingeschrieben, in den letztern wenigstens noch markiert wurden. Das Letztere geschah auch bezüglich der großen Versal-Buchstaben im Text.
Wendelin von Speier führte 1470 in Venedig den Gebrauch der Custoden ein und Arnold Ter Hoernen 1471 in Köln (nach andern Anton Sorg in Augsburg) die Blattzahlen. Dagegen brachten schon die ersten Drucker in der Regel die Rubriken und schlossen sich auch in der Interpunktion unbedingt dem Beispiel und Vorgang der Handschriften an. In die sechsunddreißigzeilige Bibel der wiener Bibliothek sind die Interpunktionen, zum Teil sogar erst nachträglich, in den Jahren 1487 und 1589 eingeschrieben worden.
Es ist aus allen diesen Gründen ein Irrtum, wenn man heutzutage vielfach annimmt, daß es mit jener Anlehnung an die Schönschreiber auf einen Täuschung der Bücherkäufer abgesehen gewesen sei, um sich von ihnen die Drucke ebenso teuer wie die Handschriften bezahlen zu lassen. Jedenfalls hätte ein solcher Betrug nicht lange unentdeckt bleiben können, denn die Käufer waren durchaus nicht so unerfahren in künstlerischen Dingen, als daß sie sich so plump hätten betrügen lassen. Zudem [59] liefern die Bestellungen, welche einzelne Klöster schon Schöffer und spätern Druckern zur Anfertigung von Prachtmissalen und Breviarien erteilten, den besten Beweis für die Thatsache, daß die bücherkaufenden Kenner von Anfang an die Herstellung der Luxusdrucke schon in ihren kleinsten Einzelheiten kannten.
Wie aber verhielten sich die damaligen privilegierten Klassen, die Geistlichen und der Adel, die Gelehrten und Reichen zur neuen Erfindung? Die Bücherfreunde zunächst begegneten ihr mit demselben Mißtrauen und Übelwollen, welches die in ihrem bisherigen Besitz gestörten oder bedrohten Gewerbe, namentlich die Schreiber, Formschneider, und Kartenmaler so lange gegen sie hegten, als sie sich noch nicht von der Gemeinsamkeit ihrer Interessen mit denen der Drucker zu überzeugen vermochten. Die reichen Bücherliebhaber zunächst hatten gerade, wie schon erwähnt, zur Zeit des ersten Auftretens der Buchdruckerkunst und noch bis gegen das Ende des 15. Jahrhunderts eine besondere Vorliebe für die Sammlung von kostbaren Bibliotheken, für die Musterleistungen der Schönschreiber. So spotteten denn auch die Abgesandten des Kardinals Bessarion, als sie bei Konstantin Laskaris das erste gedruckte Buch sahen, über die bei „den Barbaren in einer Stadt Deutschlands“ gemachte Erfindung. Vespasiano de Bisticci sagt 1482 mit einer gewissen gewerbsmäßigen Abneigung des alten Handschriftenhändlers von den Schätzen der Urbinischen Bibliothek: „In ihr sind alle Bände von untadelhafter Schönheit, mit zierlichen Miniaturen, sämtlich auf Pergament mit der Hand geschrieben. Kein gedrucktes Buch findet sich darunter: der Herzog Federigo würde sich eines solchen geschämt haben.“[37] Man verachtete eben zum Teil die neue Kunst als gewöhnliches Handwerk, welches nur Bücher ohne Schmuck zu liefern vermöge. Die Handschrift galt deshalb, zugleich auch weil sie teuerer und weniger zugänglich war, als vornehmer. So kommen denn noch Jahrzehnte nach Ausgabe der ersten gedruckten Bücher reich ausgestattete Manuskripte vor, namentlich italienische und französische Gebet- und Erbauungsbücher (Horae, Heures). In der baseler Bibliothek befindet sich unter anderm ein prachtvolles, auf Pergament geschriebenes und mit herrlichen Miniaturen und Initialen geschmücktes Exemplar des Virgil, welches Johann Heynlein de Lapide sich hatte anfertigen lassen, als die von Schweinheim und Pannartz auf Pergament gedruckte Ausgabe desselben Dichters schon [60] vergriffen war. Auch in Deutschland wurden manche gedruckte Bücher, wie z. B. die Werke der Roswitha, das „Chronicon Urspergense“ immer wieder abgeschrieben, vorzüglich aber waren es die großen Chorbücher, welche noch lange Zeit, bis in das 18. Jahrhundert hinein, mit der Hand angefertigt wurden, so z. B. 1489 und 1490 das berühmte, in der augsburger Stadtbibliothek befindliche „Graduale pro choro“ von dem bereits erwähnten Leonhard Wagner, einem der bedeutendsten Schönschreiber aller Zeiten, oder das jetzt in der Ambraser Sammlung aufbewahrte prächtige „Graduale“, welches Jakob von Olmütz 1499 und 1500 anfertigte.[38] Johann Trithemius, Abt von Sponheim, schreibt in einem an den Abt Gerlach von Deutz gerichteten und 1494 in Mainz gedruckten Briefe „De laude scriptorum manualium“: „Die Schrift auf Pergament kann 1000 Jahre halten, dagegen ist es schon viel, wenn das auf Papier Gedruckte 200 Jahre hält. Nicht alle Bücher sind gedruckt; die nicht gedruckten müssen abgeschrieben werden. Wer wegen der Buchdruckerkunst aufhört zu schreiben, ist nie ein wahrer Bücherliebhaber gewesen, weil er, nur die Gegenwart beachtend, nicht für die Erbauung der Nachkommen sorgt. Endlich vernachlässigt der Druck gewöhnlich die Schönheit und schmuckvolle Ausstattung der Bücher, während die Schrift größere Sorgfalt darauf verwendet.“[39] Es dauerte übrigens nur wenige Jahrzehnte, bis der von dieser Seite kommende Widerspruch gegen die neue Kunst durch deren vortreffliche Leistungen zum Schweigen gebracht wurde.
Umgekehrt brachte Rom der Erfindung anfangs ein förderndes Wohlwollen entgegen und trug mächtig zu ihrer allgemeinen Verbreitung bei. Die katholische Kirche fühlte sich zu jener Zeit noch so sicher im Besitz ihrer Herrschaft über die Gemüter und ihrer weltgebietenden Stellung, daß ihr jeder Gedanke einer möglichen Gefahr fern lag. Die damaligen Päpste, Väter und Söhne der Renaissance, huldigten dem heitern Lebensgenuß und der Freigeisterei, unterstützten die Pflege der Künste und Wissenschaften und schwärmten für die Wiederbelebung des klassischen Altertums, dessen Werke sie selbst und ihre Kardinäle durch die neuerfundene Presse förderten. „Die neuen Vorstellungen (Studium der Alten)“ – sagt Hegel S. 495 in seiner „Philosophie der Geschichte“ – „fanden ein Hauptmittel zu ihrer Verbreitung in der eben erfundenen Buchdruckerkunst, welche, wie das Mittel des Schießpulvers, dem modernen [61] Charakter entspricht, und dem Bedürfnis, auf eine ideelle Weise miteinander in Zusammenhang zu stehen, entgegengekommen ist. Insofern sich in dem Studium der Alten die Liebe zu menschlichen Thaten und Tugenden kundthut, hat die Kirche daran noch kein Arges gehabt und sie hat nicht bemerkt, daß in jenen fremden Werken ihr ein ganz fremdes Prinzip entgegentrat.“ Es war also ein sehr glücklicher Umstand, daß die Buchdruckerkunst unter dem Pontifikat des gelehrten und umsichtigen Förderers der Wissenschaften, des eifrigen Büchersammlers Nikolaus V. (1447 bis 1455) erfunden und zuerst ausgeübt wurde. Auch seine unmittelbaren Nachfolger, darunter namentlich Pius II. (1458 bis 1464), Sixtus IV. (1471 bis 1484), Alexander VI. (1492 bis 1503), Julius II. (1503 bis 1513) und Leo X. (1513 bis 1522), zum großen Teil prachtliebende, freigeistige, ja sittlich verworfene und verbrecherische, aber stets klug ihren Vorteil berechnende, bedeutende Kirchenfürsten, welche mehr im Geiste römischer Imperatoren, denn als Väter der Christenheit regierten, erkannten den hohen Wert der Presse, als des besten Mittels zur Behauptung und Ausbreitung ihrer Herrschaft, und faßten vorzugsweise die eine Thatsache ins Auge, daß bei dem damaligen verderbten Charakter des Klerus das gedruckte Wort über die engen Mauern der Klöster und Kirchen hinaus überzeugender und zündender zu weit größern Massen von Gläubigen reden könnte als das gesprochene.
Wenn nun bereits die bildende Kunst der Renaissance gezeigt hatte und täglich mehr zeigte, daß der durch die Antike veredelte Geschmack sich keineswegs von den Überlieferungen der Kirche abgewandt, sondern, durch das Studium der Alten gehoben, deren Helden und Mythen noch vergeistigt und veredelt hatte, so konnte auch der Buchdruck den oberflächlich und leichtsinnig denkenden Würdenträgern der Kirche um so weniger ernstliche Bedenken erregen. Hatte er doch in seiner ersten praktischen Leistung, den zu Anfang der fünfziger Jahre von Gutenberg gedruckten Ablaßbriefen, den vollgültigen Beweis für seine Brauchbarkeit geliefert und ließ er sich doch ebenso gut zur Uniformierung des Gedankens, zur bessern Beaufsichtigung der kirchlichen Lehrsätze und zur Ausschließung ketzerischer Ansichten, kurz zur Förderung geistlicher Zwecke überhaupt verwenden. Aber es kam anders!
Wie die Päpste, so erwiesen sich auch die damaligen Kardinäle und sonstigen vornehmen italienischen Geistlichen als eifrige Förderer der Buchdruckereien; [62] ja sie gehörten zu denjenigen, welche die ersten deutschen Drucker nach Italien riefen. Auch der hohe deutsche Klerus stand den römischen Kardinälen an Anerkennung und Eifer für die neue Kunst nicht nach. Berthold von Henneberg, Kurfürst von Mainz, nannte sie die divina ars imprimendi. Sein Nachfolger, Albrecht von Brandenburg, förderte namentlich vor der Reformation den Bücherdruck nach Kräften. Die mittlere und niedere Geistlichkeit stand in der Würdigung der Erfindung, als Mittel der Belehrung, hinter dem hohen Klerus ebenfalls nicht zurück. „Die in Mainz erfundene Buchdruckerkunst“ – schreibt der Kartäusermönch Werner Rolewinck in seinem Abriß der Weltgeschichte (Fasciculus temporum) – „ist die Kunst der Künste, die Wissenschaft der Wissenschaften, durch deren rasche Ausbreitung die Welt mit einem herrlichen, bisher verborgenen Schatze von Wissen bereichert und erleuchtet worden ist.“ Johann Naucler, der erste Rektor der tübinger Hochschule, preist die neue Kunst, „weil jetzt so zahlreiche Autoren in drei Sprachen (lateinisch, griechisch und hebräisch), so viele Zeugnisse für den christlichen Glauben, so viele wie neu erstandene Werke zu haben sind, daß ich glauben möchte, der Welt sei dies Geschenk von Gott gegeben.“ Felix Fabri, Dominikaner in Ulm, bemerkt in seiner „Historia Suevorum“ zum Jahre 1459, daß es keine Kunst in der Welt gebe, welche würdiger, löblicher, nützlicher, ja göttlicher und heiliger sein könne, als die in Mainz erfundene Buchdruckerkunst.[40] Kartäuser- und Minoritenmönche waren die gelehrten Mitarbeiter und Korrektoren der ersten großen baseler Buchdrucker. Die Brüder vom gemeinsamen Leben gingen schon 1468 vom Abschreiben und Illuminieren von Handschriften zum Buchdruck über; ihnen war die Kunst die Lehrerin aller Künste zum Besten der Kirche. Um den Bücherdruck für ihre Zwecke wirksam auszubeuten, lernten Mönche das Setzen und errichteten Druckereien in den Klöstern, wie z. B. die Benediktiner. So fanden sich deutsche Klosterdruckereien in Straßburg bei den Kartäusern und in Augsburg zu St. Ulrich und Afra, in Erfurt zu St. Peter, in Magdeburg, Marienthal im Rheingau, in Nürnberg und Rostock, also in Orten, wo besonders die Schreibkunst gepflegt und zu einem hohen Grade der Vollkommenheit gelangt war. Da nun die Drucker des 15. Jahrhunderts fast ausschließlich für die Befriedigung des litterarischen Bedürfnisses der Geistlichkeit sorgten, da sie namentlich die Bibel, Katechismen, Meß- und [63] Schulbücher abdruckten und stets neu auflegten, so sicherten sie sich auch die Freundschaft und Unterstützung des lehrenden Klerus und seiner Schüler, der Studenten und der Gelehrten, die sich fortan mit dem mühsamen Abschreiben der Texte und Handbücher nicht mehr abzumühen brauchten. Wenn schon gleich im Anfang der Ausübung der Kunst ein Prachtdruck fünfmal und beim Eintritt in das letzte Viertel des 15. Jahrhunderts selbst achtmal billiger herzustellen war als eine schön illuminierte Handschrift desselben Werkes, so verringerte sich dies Verhältnis in den gewöhnlichen Ausgaben um das Zwanzig- und Dreißigfache; der Gewinn aber kam der Bildung und Wissenschaft zugute.
Dieses für beide Teile günstige Verhältnis änderte sich jedoch in dem Augenblick, in welchem die Humanisten, länger als ein Menschenalter vor der Reformation, die Autorität der Kirche und die Unfehlbarkeit des Papstes angriffen. Natürlich blieb Rom die Antwort nicht schuldig. Fortan eiferten übereinstimmend hohe und niedere Geistliche „gegen die boshaften oder unklugen Menschen, welche die Buchdruckerkunst zur Verwirrung der Geister mißbrauchten, gegen die falschen Erklärer der Heiligen Schrift, welche nur ihr eigenes Licht leuchten lassen wollten“; jetzt entdeckten sie plötzlich, daß alle Irrlehren die falsche Auslegung der Bibel entstanden seien“, und verboten deren fernere Verbreitung, da das unerfahrene Volk an der Lektüre der Heiligen Schrift Ärgernis nehmen würde.[41] Kurz, die herrschende Kirche besann sich auf ihren eigentlichen Charakter und verfolgte nun die von ihr unabhängige Presse.
Allein es war zu spät. Als Rom die riesige Kraft der unscheinbar und bescheiden ins Leben getretenen Macht voll zu würdigen anfing, ließ sich ihr Siegeszug nicht mehr hemmen. Die vatikanischen Blitze zündeten nicht mehr.
Im Gegensatz zu diesen vornehmen und nach außen hin sogar mächtigen Feinden war der Umschwung der Geister ein so gewaltiger, der Lern- und Bildungstrieb infolge der Erschließung des lateinischen und griechischen Altertums ein so reger, das Verlangen nach litterarischen Hilfsmitteln ein so lebhaftes, daß auch äußerlich die Handschriftenhändler diesem allgemein gefühlten Bedürfnis nicht mehr genügen konnten und daß alle in ihren kleinen Interessen nicht bedrohten Volksklassen der Erfindung Gutenbergs freudig entgegenjauchzten. Die tiefe geistige Umwälzung ließ sich nicht mehr bannen. Die Menschheit fing an, sich [64] wieder auf sich selbst zu besinnen und sich wiederzufinden. In diesem Entwickelungsprozeß fiel dem Buchdruck gleich eine wichtige und entscheidende, wenn nicht die wichtigste und entscheidendste Rolle zu. Er bethätigte sich von seinem ersten Auftreten an als der bedeutendste Träger der menschlichen Gesittung, übernahm den geistigen Verkehr unter den verschiedenen Nationen der Erde und entwickelte eine, die Geisteserzeugnisse der ganzen gebildeten Welt umfassende, vielseitige Thätigkeit.
Der Buchdruck beruht auf der unbeschränkten Thätigkeit freier Männer, auf der Ausübung einer Kunst, welche vom Tage ihrer Erfindung an, im Gegensatz zum gebundenen Handwerk, stets als eine freie und löbliche bezeichnet wurde. Es ist deshalb die Ehre und Würde der freien Arbeit, welche dem Buchdruck schon im Zeitalter der Zünfte seinen bevorzugten Charakter verlieh; es ist die hervorragende Mitarbeit an der geistigen Entwickelung des Volkes, welche ihn schon in seinen ersten Anfängen über das Handwerk und zu einem gewaltigen Kulturförderer erhob. Als solcher trug er denn auch im Verein mit andern segensreichen Erfindungen und Entdeckungen mächtig dazu bei, das mittelalterliche Europa einer freiern Auffassung des geistigen und kirchlichen Lebens entgegenzuführen, sowie neue Bildungsansätze zu wecken und zu fördern. Auf Stunde, Tag und Jahr sogar läßt sich der Anfang seiner erfolgreichen Arbeit festsetzen. Es war am 28. Oktober 1462, als der neue mainzer Erzbischof Adolf von Nassau durch die Plünderung der Stadt auch die dortigen Setzer und Drucker zur Flucht zwang. Wenn diese früher wirklich gelobt hatten, „solch edle Gab Gottes“ (die Buchdruckerkunst) „sorgfältig geheim und verschwiegen zu halten“, so erachteten sie sich jetzt selbstredend durch ihren Schwur nicht mehr für gebunden, sondern trugen ihr Wissen und Können in alle Welt und lehrten alle Völker.
Fußnoten
Bearbeiten- ↑ Schoemann, G. F., Griechische Altertümer. Berlin 1853. I, 529.
- ↑ Meineke, A., Fragmenta poetarum Graecorum comicorum. II, 852.
- ↑ Cicero, De Natura Deorum. II, 37.
- ↑ Schmidt, Ad., Geschichte der Denk- und Glaubensfreiheit in dem ersten Jahrhundert der Kaiserherrschaft und des Christentums. Berlin 1847. S. 118.
- ↑ Daselbst S. 131.
- ↑ Marquardt, J., Das Privatleben der Römer im 7. Bande des Handbuchs römischer Staatsaltertümer. Berlin 1882. II, 806.
- ↑ Schmidt, Ad., a. a. O. S. 123.
- ↑ Birt, Th., Das antike Buchwesen in seinem Verhältnis zur Litteratur. Berlin 1882. S. 104–106. 109.
- ↑ Gregorovius, Ferd., Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter. Stuttgart. I, 459.
- ↑ Wattenbach, Wilh., Das Schriftenwesen des Mittelalters. 2. Auflage. Leipzig 1875. S. 384 und später 320 u. 473; sowie die Schriften von J. B. Nordhoff (Münster 1874) über den münsterschen Humanismus und A. Parmet über Rudolf von Langen. Münster 1869.
- ↑ Kirchhoff, Albr., Die Handschriftenhändler des Mittelalters. Leipzig 1853. S. 110–123 und: Weitere Beiträge dazu.
- ↑ Die beiden Breviarien in Venedig und Hermanstadt wurden vom Verf. im April 1881 und August 1883 eingesehen. S. auch über das letztere „Siebenbürgen“ von Rud. Bergner. Leipzig 1884. S. 295, und über das erstere: „Un coup d’oeil au Bréviaire du Cardinal Grimani à Venise“. Venedig 1881. 31 S.
- ↑ Teutsch, Fr., im Archiv für die Geschichte des deutschen Buchhandels. IV, 16 u. 26.
- ↑ Schmidt, Carl, Zur Geschichte der ältesten Bibliotheken und ersten Buchdrucker zu Straßburg. 1882. S. 41 u. 75.
- ↑ Sepp, Festschrift bei Stiftung der Gedächtnisfenster am Erfindungsort der Glasmalerei zu Tegernsee. München 1878. S. 4.
- ↑ Le Livre, Revue du Monde Littéraire. Paris, Mai 1882. S. 168; ferner Wattenbach a. a. O. S. 383. 464. Didot, F., Typographie. S. 715, und Wetter, J. J., Kritische Geschichte der Buchdruckerkunst. Mainz 1836. S. 6–20.
- ↑ Schmidt, C., a. a. O. S. 7 u. 8.
- ↑ Potthast, A., im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Jahrg. 1863. Nr. 10, S. 358-360. P. hat den von ihm in der Berliner Bibliothek zuerst aufgefundenen Brief des Sadoletus wörtlich mitgeteilt. Voigt, G., Die Wiederbelebung des klassischen Altertums. Berlin 1880. I, 236. 241. 300. 403. 410 u. II, 314.
- ↑ Linde, A. v. d., Gutenberg, Geschichte und Erdichtung aus den Quellen nachgewiesen. Stuttgart 1878.
- ↑ Heffner, L., Zur Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst im: Archiv des historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg. XIV. Würzburg 1858. S. 168–174.
- ↑ Linde a. a. O. Urkundenanhang S. VII.
- ↑ Wyß, A., Zur Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst in: Quartalblätter des historischen Vereins für das Großherzogthum Hessen. Darmstadt 1879. Nr. 1-4. S. 11.
- ↑ Heffner a. a. O. S. 171.
- ↑ Linde a. a. O. S. 514.
- ↑ Umbreit, A. E., Die Erfindung der Buchdruckerkunst. Kritische Abhandlungen zur Orientierung auf dem jetzigen Stand der Forschung. Leipzig 1843. S. 42.
- ↑ Wyß a. a. O. S. 14.
- ↑ Linde a. a. O. S. 30 u. 31.
- ↑ Linde a. a. O. S. 35 und die Urkunden im Anhang.
- ↑ Linde a. a. O. S. 35 und die Urkunden im Anhang.
- ↑ Linde a. a. O. S. 35 und die Urkunden im Anhang.
- ↑ Baseler Staatsarchiv, St. 106-118, Abteilung Schmähschriften. – Mengerlin thut diese Äußerung in einer Anklageschrift gegen den Buchdrucker Hans Jakob Decker in Basel. Dieser hatte sich nämlich der nach baseler Gesetzen damals strafbaren Handlung des Druckes verschiedener katholischer Schriften schuldig gemacht. Mengerlin beantragte deshalb unter dem 22. Juli 1676 seine Bestrafung und führte unter anderm aus, daß früher die mittelalterlichen Buchabschreiber nach kaiserlichen Rechten bestraft worden seien. „Anstatt der gedachten Schreiber aber“, fährt er dann wörtlich fort: „ist vor zweihundert dreißig Jahren die Truckerei erfunden und aufkommen.“ Nach dieser Angabe wäre also 1446 nicht allein das Jahr der glücklichen Erfindung, sondern auch ihrer Ausübung. Es kann in der That auffallen, daß der Jurist hier so bestimmt das Jahr angibt. Er sagt nicht, „vor etwa 230 Jahren“, auch nicht „vor 226 Jahren“, sondern spricht in einer amtlichen Eingabe an den baseler Rat mit voller Bestimmtheit von dem Zeitpunkte, den man in einer so alten und bedeutenden Druckerstadt wie Basel, in der die Kontinuität der Entwickelung nie unterbrochen worden war, allenfalls wohl noch hätte kennen können. Die gewählten Worte „230 Jahre“ bezeichnen im Volksmunde keinen der gewöhnlichen, häufiger zitierten Zeitabschnitte, wie man in runder Summe von 100, 200 oder 300 Jahren, oder auch selbst von viertel und halben Jahrhunderten zu sprechen pflegt. Mengerlins Ausdrucksweise könnte daher wohl stutzig machen und immerhin die Annahme nicht ausgeschlossen zu werden brauchen, daß Gutenberg schon 1446 seine Erfindung gelungen war, daß er aber doch noch vier Jahre mit Versuchen und Verbesserungen verbrachte. Zudem darf man nicht außer Acht lassen, daß Fust wie jeder andere Kapitalist sein Geld erst dann in die neue Erfindung gesteckt haben dürfte, als er sich von deren Vollendung und Leistungsfähigkeit überzeugt hatte, daß aber von den ersten Proben bis zum Abschluß des Vertrages sehr leicht noch einige Jahre vergangen sein könnten.
- ↑ Von der Zimmernschen Chronik über die Erzbischöfe von Mainz bis 1555 befinden sich sechs verschiedene Handschriften in Mainz, Weimar, Pommersfelde, Miltenberg und Wolfenbüttel. Das Exemplar in der mainzer Stadtbibliothek gehörte früher den dortigen Augustiner-Eremiten, wurde während der Französischen Revolution von dort verschleppt, kam dann nach Ansbach, später an einen frankfurter Antiquar und wurde von diesem durch Prof. Dr. Julius Grimm in Wiesbaden angekauft, der es am 6. Oktober 1876 der mainzer Stadtbibliothek schenkte. Ein zweites Exemplar gehört dem dortigen Altertumsvereine. Zu der obigen Angabe Zimmerns befindet sich in jenem Exemplar der Zusatz: „Hans Gudenberg wohnt in der Algesheimer Bursch (bursa)“, der weder im weimarschen angeblichen Original, noch in der wolfenbütteler Handschrift steht. Die übrigen Handschriften in Miltenberg und Pommersfelde hat der Verfasser nicht verglichen. „Zum Algesheimer“ ist ein großes Haus mit Hofraum hinter der St. Christophskirche und war im 14. Jahrhundert das Familienhaus der Patricier dieses Stammes. Nach Eroberung der Stadt durch Erzbischof Adolf (1462) wurde es mit den übrigen Patricierhäusern eingezogen und von ihm einem seiner Anhänger, Ludwig von Lichtenberg, als ein Burglehn, 1463 aber auf Lebenszeit übertragen. Im Jahre 1478 schenkte es Kurfürst Diether seiner neuen Universität als Burse oder Kolleg. Nunmehr erhielt es den Namen die „große Burse“, und es fanden hier die Versammlungen der Universität statt. Man nannte das Haus auch das „Kolleg zum Algesheimer“. 1562 übergab es Kurfürst Daniel den in die Stadt aufgenommenen Jesuiten. Daher heißt es in der ersten Stadtaufnahme von 1568 das Kollegium zum Algesheimer, die Jesuitenbursch. (Schaab, Geschichte der Stadt Mainz. I, 440.) Das Gebäude liegt an der Ecke der hintern Christophsgasse und des Christophsgäßchens Lit. C. Nr. 380 1/2, neue Nr. 3, gegenüber dem Invalidenhause, nimmt eine Grundfläche von 638,75 □M. ein und dient allen möglichen Geschäften. Die Keller sind zum Teil an große Weinhandlungen vermietet. Groß genug sind die Räumlichkeiten für mehrere Druckereien. Die Angabe des mainzer Abschreibers klingt also durchaus nicht unwahrscheinlich.
- ↑ „Magnum lumen“ – so lautet wörtlich die betreffende Stelle des im Texte angeführten Briefes – „novorum librariorum genus attulit quos nostra memoria (sicut quidam equus Trojanus) quoque versus effudit Germania. Ferunt enim illic, haut (sic) procul a civitate Maguntia, Joannem quendam (sic) fuisse, cui cognomen Bonemontano, qui primus omnium impressoriam artem excogitaverit, qua non calamo, (ut prisci quidem illi) neque penna (ut nos fingimus) sed aereis litteris libri finguntur, et quidem expedite, polite et pulchre. Dignus sane hic vir fuit! quem omnes Musae, omnes artes, omnesque eorum linguae, qui libris delectantur! divinis laudibusque ornent, eoque magis Diis Deabusque anteponat! ... Atque ut prima Ceres unco glebam dimovit aratro, prima dedit fruges alimenta micia terris. At Bonemontanus ille, longe gratiora divinioraque inocuit, quippe qui litteras ejusmodi exsculpsit! quibus quidquid dici, aut cogitari potest! propediem scribi, ac transscribi, et posteritatis mandari memoriae possit. Neque praesertim hoc loco nostros silebo, qui superant jam arte magistrum, quorum Udalricus, Michael ac Martinus (Gering, Freiburger und Kranz) principes esse dicuntur, qui jam, pridem Gasparini Pergamensis epistolas impresserunt! quas Joannes Lapidanus emendavit... Aedibus Sorbonae raptim a me Kalendis Januariis diluculo scriptum.“
Der von A. Claudin in: Le Livre, Novemberheft 1883, S. 369–372 veröffentlichte Abdruck ist nicht korrekt; ein diplomatisch treuer nach Siebers Abschrift findet sich im Centralblatt f. Bibliothekswesen. 2. Jahrg. Leipzig 1885. S. 89. 90. - ↑ Linde a. a. O. S. 15 und Madden, J. P. A., Lettres d’un Bibliographe. Paris.
- ↑ Umbreit a. a. O. S. 76–78.
- ↑ Madden a. a. O. IV. Serie. Paris 1878. S. 231.
- ↑ Burckhardt, Jak., Die Kultur der Renaissance. 3. Auflage von Ludwig Geiger. Leipzig 1877. I, 239. L. Geiger in Sybels histor. Zeitschrift XXXIII. S. 88. A. Reumont, Lorenzo de Medici Il Magnifico. I, 584.
- ↑ Wattenbach a. a. O. S. 380. Bei einfacheren Chorbüchern wurde die Herstellung übrigens mittels Patronen vorgenommen; auch dies nannte man noch im 18. Jahrhundert: Drucken (Imprimere).
- ↑ Schneegans, W., Abt Johannes Trithemius und Kloster Sponheim. Kreuznach 1882. S. 142.
- ↑ Falk, Franz, Die Druckerkunst im Dienste der Kirche. Köln 1879, enthält noch zahlreiche derartige Beispiele, bricht aber wohlweislich 1520 ab, wo dieselbe Kirche infolge der Reformation der erbitterte Feind und Verfolger der Presse wird.
- ↑ Worte desselben mainzer Erzbischofs Berthold v. Henneberg in seinem Censurerlaß vom 4. Januar 1486, der die göttliche Erfindung der Buchdruckerkunst lobt. Guden, Codex Diplomaticus. IV, 569.