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Werk der Bücher Rechnung ablegen solle, und was er darüber hinaus empfangen habe, das solle in die 800 Gulden gerechnet werden (als Abschlagszahlung gelten); habe er aber laut Rechnung mehr als 800 Gulden ausgegeben und dieselben nicht auf den Betrieb der Buchdruckerei verwandt, so müsse er das zurückerstatten. Wenn endlich Fust durch einen Eid oder Kundschaft den Beweis liefere, daß er die betreffende Summe gegen Zinsen aufgenommen habe, dann solle ihm Gutenberg diese Zinsen „laut des Zettels“ zahlen. Oder mit andern Worten: Gutenberg hatte Rechnung abzulegen, nicht über die Verwendung jener 800 Gulden, die er zur Herstellung der Druckerei erhielt, sondern nur über die von ihm geführte finanzielle Haushaltung beim Betriebe des gemeinschaftlichen, in der Ausübung der Druckerei selbst bestehenden Geschäftes.[1] Weise sich durch diese Rechnungsablage aus, daß er nicht alle die für das gemeinschaftlichen Geschäft erhaltenen Gelder in dasselbe verwandt habe, so solle er für das Minus Fusts Schuldner sein und das Geld dann zu dem Kapital von 800 Gulden geschlagen werden, wofür Fust ein Pfand auf die Druckerei hatte. Fust leistete am 6. November 1455 den ihm auferlegten Eid; Gutenberg erschien nicht im Termin. Ob, wie und wann später die Auseinandersetzung erfolgte oder wie der Prozeß selbst beendigt wurde, darüber schweigt die Helmaspergersche Urkunde und darüber sind auch keine sonstigen Angaben vorhanden. Man nimmt aber an, daß Gutenberg seinem Gegner die als Sicherheit zum Pfande bestellte Druckerei habe lassen müssen.

Fast allgemein hat man Fust wegen dieses Prozesses als einen herzlosen Wucherer angegriffen, Gutenberg aber als unschuldiges Opfer seiner Gutmütigkeit oder geschäftlichen Unerfahrenheit bemitleidet. Diese Vorwürfe und Klagen sind jedenfalls übertrieben. Zunächst hatte Fust seinem Schuldner durchaus keine unerschwinglichen Bedingungen gestellt. Sechs Prozent Zinsen waren zu jener Zeit an sich nicht hoch zu nennen und sogar gering im Verhältnis zum möglichen Verlust. Wie nahe eine solche Gefahr vom finanziellen Gesichtspunkte aus lag, wie klein die Zahl der glücklichen und einträglichen Erfindungen stets gewesen und auch jetzt noch ist, das wußte damals so gut wie heute jeder Kapitalist. Dann machte Fust übrigens auch nicht gleich von seinem Rechte Gebrauch, als die neue Kunst sich nicht zahlte. Ohne durch eine beschränkende Klausel des Vertrages gebunden zu sein, wartete er vielmehr bis 1455, ehe er

Fußnoten

  1. Umbreit a. a. O. S. 76–78.
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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 048. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_01.djvu/048&oldid=- (Version vom 1.8.2018)