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Stadt Straßburg – „inen zu eren und zu liebe“ – erhielt der Schreiber seine Freiheit wieder, wie das Gutenberg selbst in einer am 12. März 1434 ausgestellten Urkunde ausdrücklich erklärte, ja er befreite „Herrn Nicolausen“ sogar von der Zahlungspflicht von 310 Gulden, die er sich durch dessen Verhaftung hatte sichern wollen. Es scheint auch, daß der mainzer Rat durch gütliche Einsprache der Straßburger veranlaßt wurde, seine Verbindlichkeiten gegen Gutenberg fortan besser zu erfüllen. Wenigstens findet sich aus dem Jahre 1436 ein Eintrag in dem Rechnungsbuche der Stadt Mainz, wonach dem „Henne Gensfleisch genannt Gudenberg von Richter Leheymers (seines Onkels) seligen wegen von Anunciacionis Mariä nehst vergangen zu widderker“ 10 Gulden an Golde gezahlt wurden.[1]

Ein paar Monate später ließ sich Gutenberg sogar einen Abzug von 2 Gulden auf den jährlichen Zins von 14 Gulden gefallen, welche ihm sein Bruder Frilo in Eltville aus dem väterlichen Erbteil zu zahlen hatte. Gründe für diese Handlungsweise sind nicht angegeben. Möglicherweise erstattete Gutenberg damit Vorschüsse zurück, die ihm Frilo früher für seine mechanischen Versuche gemacht hatte, denn daß er damals schon mit derartigen Arbeiten sich beschäftigt haben muß, beweist ein fünf Jahre später spielender Prozeß, welcher den ersten urkundlichen Aufschluß über Gutenbergs Arbeiten in Straßburg liefert und eine bedeutende Rolle in der Geschichte der Buchdruckerkunst spielt.

Diese jahrhundertelang begraben gewesenen Akten wurden zuerst 1740 vom straßburger Archivar Jakob Wencker, beziehungsweise 1745 vom Archivar Heinrich Barth und Professor J. D. Schöpflin im Rathause und im Hellerturm von Straßburg entdeckt und 1760 von dem zuletztgenannten veröffentlicht.[2] Sie enthalten den Rechtsstreit der Gebrüder Georg und Klaus Dritzehn gegen Gutenberg und zeigen diesen als einen bereits hochangesehenen Künstler und Erfinder, welcher seine Schüler und die zur Herstellung seiner Erfindungen erforderlichen Kapitalien damals nicht zu suchen brauchte, sondern sich von ihnen suchen ließ. So war denn auch ums Jahr 1436 oder 1437 der straßburger Bürger Andreas Dritzehn mit dem Antrage zu Gutenberg gekommen, von ihm gegen Honorar „in etlicher Kunst“ unterwiesen zu werden. Gutenberg ging auf diesen Wunsch ein und lehrte den Dritzehn das Steinschleifen, womit der letztere viel Geld verdient zu haben zugibt. Bald darauf


Fußnoten

  1. Heffner a. a. O. S. 171.
  2. Linde a. a. O. S. 514.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_01.djvu/034&oldid=- (Version vom 1.8.2018)