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schloß Gutenberg einen andern Vertrag mit dem Vogt Hans Riffe in Lichtenau und unterrichtete diesen im Spiegelmachen. Die Erzeugnisse der gemeinsamen Arbeit, an welcher Gutenberg mit zwei Drittel, Riffe mit einem Drittel beteiligt war, sollten auf der großen Messe verwertet werden, dem sogenannten Bend, der bei Gelegenheit der alle sieben Jahre stattfindenden aachener Heiltumsfahrt und Reliquienverehrung in der alten Reichsstadt gehalten wurde.

Als Dritzehn von jenem Übereinkommen hörte, wünschte auch er in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Gutenberg willfahrte seinem Verlangen und räumte ihm die Hälfte seines Anteils ein, sodaß jeder der Gesellschafter ein Drittel Gewinn oder Verlust am Geschäft haben sollte. Dritzehn teilte den wesentlichen Inhalt dieses Vertrags seinem Zunftgenossen Andreas Heilmann mit. Von dem in Aussicht stehenden Gewinn mächtig angezogen, bat dieser seinen Bruder Anton Heilmann, einen Geistlichen, auch ihm zum Eintritt in die Gesellschaft behilflich zu sein. Gutenberg wollte anfangs nicht auf den Vorschlag eingehen, ließ aber bald darauf den Andreas Heilmann doch zu, weil er, wie es scheint, inzwischen erfahren hatte, daß dieser zugleich auch den Geschäftseinschuß für den verschuldeten Dritzehn leistete, und weil auch Riffe keinen Einwand gegen dessen Aufnahme erhob. Es wurde also ein neuer Vertrag vereinbart, dem entsprechend Gutenberg zur Hälfte, Riffe zu einem Viertel, Dritzehn und Heilmann aber jeder zu einem Achtel beteiligt sein sollten. Die beiden letztgenannten mußten zusammen 160 Gulden für ihre Unterweisung in der Kunst an Gutenberg zahlen. Spiegel aus Glas, deren Anfertigung den ausschließlichen Zweck des zweiten Vertrags bildet, und die durchaus kein Geheimnis mehr war, waren zu jener Zeit noch eine ebenso große Seltenheit, als ein gesuchter Luxusartikel.

Die vier Unternehmer arbeiteten fleißig für die aachener Fahrt und hatten bald für den ursprünglich bestimmten Termin ihr Lager im Stande. Die „Ochevaart“ (Fahrt nach Aachen) war aber, wie es in den Prozeßakten heißt, zu jener Zeit auf das Jahr 1440 verschoben worden, eine Angabe, die übrigens auf einem Irrtum beruhen muß, da die Wallfahrt von vornherein auf 1440 festgesetzt war und auch wirklich in diesem Jahre stattfand. So scheint dem das für die aachener Fahrt beabsichtigte Geschäft verunglückt zu sein. Was in der Folge aus den Spiegeln geworden, ob Gutenberg oder einer der übrigen Teilhaber,

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 035. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_01.djvu/035&oldid=- (Version vom 1.8.2018)