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führte, die Korrektheit der Abschriften überwachte und zugleich deren Preise bestimmte. Die Brüder waren besonders im Norden und Nordwesten Deutschlands thätig und hatten unter anderm um die Mitte des 15. Jahrhunderts auf dem Mariä-Leuchtenhof in Hildesheim so viel Meßbücher zu schreiben, daß sie daran einschließlich des Einbandes über 1000 Gulden verdienten[1] (also wenigstens 20000 Gulden nach heutigem Geldwert).

Diejenigen Schreiber endlich, welche im spätern Mittelalter Clerici heißen, hatten mit dem eigentlichen Handschriftenhandel nichts zu thun und bekleideten auch keine geistliche Würde. Man gab ihnen einfach diesen Titel, weil die Geistlichen im frühen Mittelalter als die einzig litterarisch gebildeten Männer fast ausschließlich schrieben und weil die Weltgeistlichen oft sogar ihren Lebensunterhalt als Lohnschreiber suchten. Das ist der Ursprung des Namens. Später bezeichneten die Rechtsgelehrten auch denjenigen als einen Clericus, welcher nach ihrer Anweisung schrieb und abschrieb. Gegen Ende der hier in Betracht kommenden Periode wird der Stadt- und Gerichtsschreiber, auch der Notar vielfach als Clericus angeführt. In den Urkunden jener Zeit finden sich häufig die Ausdrücke Clerici uxurati oder conjugati, also verheiratete Männer, welche mit geistlichen Pflichten nichts zu thun hatten. Die Angabe über ihren Ehestand findet sich vielfach in der Beglaubigungsformel, mit welcher die notariellen Urkunden zu schließen pflegten. So heißt es z. B. in einer solchen vom 11. Mai 1330: „Albertus de Ryle, dictus de Colonia, in Oppenheim commorans, clericus conjugatus, publicus imperiali auctoritate clericus.“ Unterm 11. November 1403 nennt sich Heilmannus, genannt Grails von Drydorff: „elig clerig Trierer Bischtoms, von des Keisers gewalt, eyn offenbar schreiber“. Vornehme und reiche Männer hielten sich ihren Clericus, Clerk, Clerc, Pfaffen oder Pagen, der ihre Briefe las und schrieb. Die letztere Bezeichnung spricht dafür, daß ursprünglich der Geistliche der alleinige Schreiber gewesen war, und daß erst später das Geschäft allmählich ganz auf Nichtgeistliche überging. Der demnächst anzuführende Dr. Konrad Humery in Mainz wird in den Urkunden jener Zeit „der Stadt Pfaff und Jurist“, auch Cancellor genannt. Anknüpfend an sein früheres Gewerbe als Schreiber nennt sich Ulrich Zell, der erste Drucker in Köln, auf verschiedenen seiner Werke Clericus aus Hanau in der Diöcese Mainz.


Fußnoten

  1. Kirchhoff, Albr., Die Handschriftenhändler des Mittelalters. Leipzig 1853. S. 110–123 und: Weitere Beiträge dazu.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_01.djvu/018&oldid=- (Version vom 1.8.2018)