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verwandte. Diese scheinen zuerst von Johann Köhlhoff in Köln seit 1472 angewandt worden zu sein und sind numerierte Buchstaben, später Zahlen, welche unten auf der Schöndruckseite der ersten Blätter einer jeden Lage oder eines jeden zusammengefalteten Bogens stehen; sie laufen stets bis zum ersten Blatt der zweiten Hälfte einer Lage, sodaß eine Folioquaterne A mit A 1–5 signiert ist, während die drei letzten Blätter keine Signaturen tragen. Sie bezeichnen die Ordnung, in welcher die Bogen aufeinander folgen. Man findet sie zwar schon in den xylographischen Bilderbüchern, sowie in Manuskripten, aber sie mangeln in den ältesten Drucken, sind hier nur manchmal, vielleicht oft, am untersten Rande der Blätter handschriftlich hinzugefügt worden; der Hobel des Buchbinders hat sie beim Beschneiden nur meist entfernt. Vielfach brachte dann, und zwar bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts hinein, der Schluß des Bandes ein „Registrum chartarum“ (französisch Registre) mit Angabe, ob die Signaturen Quaternen, Quinternen u. s. w. seien, um dem Käufer, beziehungsweise Buchbinder, das Kollationieren des Buchs zu ermöglichen. Unter Rubriken versteht man die Überschriften und Inhaltsangaben der Kapitel, weil dieselben in den Manuskripten und den ältesten Druckwerken mit roter Farbe eingeschrieben, in den letztern wenigstens noch markiert wurden. Das Letztere geschah auch bezüglich der großen Versal-Buchstaben im Text.

Wendelin von Speier führte 1470 in Venedig den Gebrauch der Custoden ein und Arnold Ter Hoernen 1471 in Köln (nach andern Anton Sorg in Augsburg) die Blattzahlen. Dagegen brachten schon die ersten Drucker in der Regel die Rubriken und schlossen sich auch in der Interpunktion unbedingt dem Beispiel und Vorgang der Handschriften an. In die sechsunddreißigzeilige Bibel der wiener Bibliothek sind die Interpunktionen, zum Teil sogar erst nachträglich, in den Jahren 1487 und 1589 eingeschrieben worden.

Es ist aus allen diesen Gründen ein Irrtum, wenn man heutzutage vielfach annimmt, daß es mit jener Anlehnung an die Schönschreiber auf einen Täuschung der Bücherkäufer abgesehen gewesen sei, um sich von ihnen die Drucke ebenso teuer wie die Handschriften bezahlen zu lassen. Jedenfalls hätte ein solcher Betrug nicht lange unentdeckt bleiben können, denn die Käufer waren durchaus nicht so unerfahren in künstlerischen Dingen, als daß sie sich so plump hätten betrügen lassen. Zudem

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 058. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_01.djvu/058&oldid=- (Version vom 1.8.2018)