Fortsetzung des Beytrags zur statistischen Topographie des Teutschmeisterthums
Die in dieses Amt gehörigen Dorfschaften liegen nordostwärts von der Residenzstadt Mergentheim, gränzen an das Hohenlohe-Öhringische Amt Weickersheim, und das Fürstlich Wirzburgische Amt Bütthard, und sind der verschiedenen Lage wegen auch von verschiedener Fruchtbarkeit, die aber im Ganzen beträchtlich ist, und die der übrigen Ämter, das Amt Gelchsheim ausgenommen, weit übertrifft, so daß jedes Dorf von seinen Producten mehr oder weniger an Auswärtige abgeben kann.
Ehe man den Teutschen Orden dachte, waren die Ortschaften dieses Amtes unter viele Edelleute getheilt, die ihre Güter nachher entweder dem Orden schenkten und verkauften, oder schon vorher nach ihrem Absterben dieselben als heimgefallene Lehen dem Hochstifte Wirzburg überlassen mußten. Unter diesen Edelleuten waren die verschiedenen Linien der Grafen und Herren von Hohenlohe, namentlich die von Bruneck (Brauneck) die vornehmsten, die ihre Güter, so wie| alle Hohenlohische Häuser noch heutzutage, von dem Stift Wirzburg zu Lehen trugen. Als der letzte dieses Stammes mit Namen Gottfried 1320 auf dem Bergschlosse Neuhaus mit Tod abging, fiel das Schloß mit aller Zugehör dem Stifte Wirzburg heim, von welchem es auch eine Zeitlang besessen worden. Es haben sogar einige Bischöffe von Wirzburg bisweilen daselbst sich aufgehalten, wie eine unter den Pfarrschriften zu Lauda, einem Wirzburgischen Amtsdorfe, zwey Stunden unterhalb Mergentheim, an der Tauber, sich befindende Urkunde, welche vom Bischoffe, Johannes von Brun, auf dem Neuhaus unterschrieben ist, beweiset. Der eigentlich Wirzburgische Antheil dieses Amtes soll nach der Behauptung des Stifts Neumünster in Wirzburg, (welches auch den großen Zehend im ganzen Amte, und einigen angränzenden Hohenlohischen Dörfern, wie nicht minder das ius patronatus der Pfarren Markelsheim und Igersheim hat,) bey übler Haushaltung der Fürstbischöffe dreymahl an den Teutschen Orden verpfändet, und endlich demselben gar käuflich überlassen worden seyn. Die Jurisdiction von diesem Amte erstreckte sich sogar über einige zu äusserst gegen Osten gelegene Häuser der Stadt| Mergentheim, bis endlich, nachdem sich der Orden das ganze Amt eigen gemacht, dieselben vom Amte getrennet, und dem Stadtgericht einverleibet worden sind.Von den übrigen Edelleuten, die innerhalb der Gränzen dieses Amtes Güter besassen, weiß ich nichts ausführliches zu sagen, und ist mir bisher nur einer derselben mit Namen bekannt geworden, nämlich, ein gewisser von Bierlein, von dem ich unten beym Amtsflecken Igersheim mehr reden werde.
Die in dieses Amt gehörenden Dörfer sind Markelsheim, Igersheim, Althausen, Apfelbach, Neußes, Harthausen und Bernsfelden, unter denen
Markelsheim hat eine Ziegelbrennerey, verschiedene nach Mergentheim zünftige Handwerker, die hohe Gerichtbarkeit, Marktgerechtigkeit (es werden jährlich 3 Jahrmärkte daselbst gehalten) 2 Gasthäuser, 3 Bäcker und 2 große Mühlen. Hier wohnen auch 2 Beamte, von welchen der eine vom hohen Orden gesetzt wird, die Kameralgefälle im Amte besorgt und zugleich Centgraf ist; der andere ist gleichfalls ein Kameralbeamter und wird vom Stifte Neumünster zu Wirzburg gesetzt, um dessen Zehenden und Gülten in der Gegend zu verwalten. So wird auch der Pfarrer samt seinem Caplane und dem Frühmesser von eben diesem Stifte präsentirt und aus dem Wirzburgischen Clerus genommen. Man nimmt deßwegen auch bisweilen einen aus diesem Orte gebürtigen Candidaten in das Wirzburgische Seminar auf.
Ostwärts am äussersten Ende des Fleckens stehet auf einem jähen Hügel eine kleine Kirche mit einem sehr hohen spitzigen| Thurme, welche ehemahls die Kirche eines Nonnenklosters gewesen seyn soll. Ehemahls ging durch Markelsheim die jährlich am zweyten Pfingsttage von Mergentheim nach Lautenbach an der Vorbach, (der Ort liegt anderthalb Meilen oberhalb Mergentheim und gehöret dem Fürsten von Hatzfeld) einer berühmten Wallfahrtskirche geführte Procession, und kehrte im Rückwege hier ein, um den bey der Sonnenhitze durch Singen und Beten ermatteten Körper mit einem Trunk Weins zu laben; weil aber nicht selten Unordnungen dabey vorgingen, wie denn das beste Institut von seiner ursprünglichen Ordnung und heiligen Einfalt herabsinken kann, so ward 1786 diese Procession, so wie jene nach Waldthürn, die schon im Jahre 1780 eingestellt worden, gänzlich aufgehoben.
An der östlichen Seite des Berges ist ein Gipsbruch, wovon die Steine nach Mergentheim geführet, daselbst gemahlen, und hernach als Dünger häufig auf das Land verkauft werden.
Man will behaupten, es sey in Igersheim vor Zeiten ein Nonnenkloster gewesen: allein diese Meinung hat eben so viele Gründe gegen, als für sich. Ich will die beyderseitigen| Gründe hersetzen, und die Entscheidung andern überlassen. a) Die Kirche des Fleckens ist mit einem Gebäude umgeben, das mit einem Kloster viele Ähnlichkeit hat. Es ist nämlich ein Viereck, hat ringsumher bedeckte Gänge und an der Ostseite einen Hauptbau, den man wohl für die eigentliche Wohnung der Nonnen halten könne. b) Auf der Igersheimer, Neußeser und Harthäuser Markung sind gewisse Äcker, die man Frauenäcker nennt, aus keiner andern Ursache, als weil sie einmahl irgend einem Frauenkloster eigenthümlich oder zinsbar waren. c) Eine Viertelstunde ostwärts vor dem Dorfe stehet eine alte Capelle, die noch deutliche Spuren von Begräbnissen auf ihrem weitschichtigen Kirchhofe hat, und von der die Einwohner zu Neußes behaupten, daß sie die Pfarrkirche von Igersheim gewesen sey, wohin vor der Erbauung ihrer Kirche, welche 1718 geschehen, wie man aus der oberhalb der Thür in einen Stein gehauenen Jahrzahl sehen kann, auch ihre Toden begraben worden. – Gegen diese Meinung streitet: a) daß sich nicht in irgend einer Urkunde davon etwas findet. b) Der hohe Bau über dem Eingange in die jetzige Igersheimer Pfarrkirche kann, wenn man die innere| Einrichtung desselben betrachtet, auch ein Wachtthurm gewesen seyn, indem die ganze Einfassung der Kirche eben sowohl einer alten Vestung gleichet, als einem Kloster, wie es denn bey den Alten gebräuchlich war, daß sie ihre Kirchen nicht selten zu Vestungen machten, welches hier einen ziemlichen Grad von Wahrscheinlichkeit gewinnet, da mehrere Edelleute in dem Flecken wohnten, die sich gegenseitig beobachteten und gegen einander vertheidigten. c. Was insbesondere die Capelle ausserhalb Igersheim angehet, so glauben einige, sie sey von dem heil. Bonifaz schon zur Zeit, da er des christlichen Glaubens wegen Frankenland durchwandert, erbauet worden. Bonifaz habe nämlich allenthalben Jünger gefunden, zu deren Behuf er in gewissen Gegenden von Meile zu Meile auf den Anhöhen Capellen errichtet, damit die zerstreuten Christen dieselben sehen, und darin dem Gottesdienste beywohnen könnten. Und wirklich stehet auf einem Hügel in der Edelfinger Markung noch eine Hintermauer von einer Capelle, von der man eben das behauptet. Die oben berührte Capelle mußte also nicht nothwendiger Weise eine eigentliche Pfarrkirche für Igersheim gewesen seyn.
wegen der vielen Waldungen, von denen es umgeben, ehedem Brensfelden genannt.
Dieser Ort hängt nur an einem kleinen Theile südwärts mit dem übrigen Teutschherrischen| Gebiete zusammen, gränzt an drey Gegenden an das Wirzburgische Amt Bütthard, an der vierten an das Hohenlohische | Amt Weikersheim. Die Lage ist eben, und weil die Markung an den Ochsenfurter Gau stößt, so ist sie bereits sehr fruchtbar, obschon der Boden etwas kalt ist. Man bauet besonders viel und guten Waizen, übrigens alle oben genannte Winter- und Sommerfrüchte etc. nur keinen Wein, dessen ungeachtet jeder Bauer oft mehrere Fuder in seinem Keller liegen hat. Auch die Viehzucht ist hier vortrefflich, und jeder Bauer hat jährlich einen oder zwey Mastochsen im Stalle stehen. Holz gibt es gleichfalls im Überfluße, sowohl an eigenthümlicher als Gemeinde-Waldung.Der Pfarrer gehöret in das Ochsenfurter Landcapitel, wird aber vom Teutschen Orden gesetzt. Bernsfelden ist der einzige mir bekannte Ort im Teutschherrischen, wo eine Art von Beichtpfenning üblich ist. Jeder Communicant muß nämlich an 4 besondern Festen des Jahrs, als an Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Mariä Himmelfahrt dem Pfarrer einen halben Wirzburger Dreyer geben. Das erst 1790 neu erbaute Schulhaus, welches sammt dem Pfarrhause nicht mit unter der obigen Häuserzahl begriffen ist, hat für eine Landschule eine sehr gute Einrichtung. Auch hier herrschte noch vor Kurzem das scandalöse Weihnachtsingen des Schulmeisters. Allein der Sohn des jetzigen Schullehrers, ein Mann, der wegen seines hellen Kopfes und biedern Charakters sich jedem Fränkischen Schullehrer an die Seite stellen kann, hat, von der Würde seines Standes überzeugt, aus eignem Antriebe auf dieses ärmliche Recht Verzicht gethan.
| Ehemahls waren noch 2 andere Dörfchen oder Weiler auf der Markung von Bernsfelden gelegen, Rödelsee und Dexenheim, die aber seit dem Bauernkriege eingegangen sind, weil die Einwohner davon theils nach Bernsfelden, theils in das Wirzburgische gezogen sind.
ein Filial von Bernsfelden, liegt halbwegs in einem etwas erhöhten Thale zwischen Igersheim und Bernsfeld, gränzt sodann ostwärts an das Amt Weikersheim und gegen Westen an das Amt Wallbach, hat 47 Feuerstellen und 270 Einwohner. Alles, was oben von der Fruchtbarkeit der Gegend und der Industrie der Einwohner gesagt worden, gilt auch hier.
In das Amt Neuhaus gehört auch das Dorf
Noch gehört unter die Gerichtbarkeit des Amts Neuhaus
wo nur 4 Bauern wohnen, die ihre Abgaben in das Spital zu Mergentheim liefern; und ein Unterthan zu Sinnershofen, einem Dorfe im königl. preußischen Oberamte Uffenheim, nebst dem beträchtlichen Zehend und Gült in derselben Gegend.
Unter den übrigen Unterämtern des Tauber-Oberamtes, deren Beschreibung ich in alphabetischer Ordnung vornehmen will, stehet
einem katholischen Pfarrdorfe eine halbe Meile unter Mergentheim an der Tauber. Einwohner, von denen die Hälfte dem Teutschen Orden, 1/4 den Freyherren von Zobel, und 1/4 dem Erzstifte Mainz unterthan sind, sind hier gegen 580, die in 103 Häusern wohnen. Das Ius patronatus hat das Stift Wirzburg.
hat größtentheils evangelische Einwohner, deren Bürgerzahl sich auf 275 und 19 Judenhaushaltungen erstreckt. – Da dieser Ort wegen der besondern Industrie der Einwohner und ihrer Verfassung eine eigene Beschreibung verdienet, so verspare ich hier alle weitere Nachrichten bis dorthin.
ein Filial von der Pfarre Mergentheim, wovon es 3/4 Stunden nordwärts auf einem Berge entlegen, hat 43 Häuser und gegen 270 Einwohner. Holz und Wasser sind hier rar, welches die Einwohner fühlen, besonders d[a] das Dorf 1785 und 1791 durch Brand sehr heimgesucht wurde. Das erstemahl brannten 7, das anderemahl 14 Wohnhäuser ab.
In das Amt Ballbach gehören noch die Höfe Teckarstal von 8 Bauern und 1 Schäferey, Neubrunn von 5 Bauernhöfen, welche nach Bernsfelden pfarren; Holzbrunn von 6 und Reisfeld von 4 Bauernhöfen, welche zur Pfarre Igersheim gehören; Sailtheim von 4 und Bowiesen von 2 Bauernhöfen, von denen der Pfarrort Königshofen ist.
liegt im Ochsenfurter Gau, und ist, ob es gleich keinen Wein und nur wenig Wieswachs hat, dennoch das fruchtbarste unter den 5 Teutschherrischen Ämtern dieser Gegend, weil überflüßig Getraid von allen Gattungen in demselben wächst, und die Viehzucht wegen der Stallfütterung vortrefflich ist.
einem artigen Städtchen eine halbe Stunde südostwärts von Gelchsheim. Hier ist auch ein ziemlich gutes Spital, wovon dem Teutschen Orden gleichfalls der dritte Theil zustehet. Das Stift Wirzburg alternirt mit dem Teutschen Orden in Besetzung der Officianten des Spitals.
In diesem Dorfe hat der Teutsche Orden nur 20 Einwohner; die übrigen beynahe 2/3 derselben gehören nach Wirzburg. Gleiche Beschaffenheit hat es auch mit den Einwohnern des Dorfes
wovon der Teutsche Orden nur 10 Unterthanen hat. Übrigens sind auch die Einwohner der beyden letztgenannten Dörfer ziemlich industriös und bemittelt.
ein kleines Dorf von 25 Unterthanen, welche in das nächst gelegene der Familie von Stetten gehörige Dorf Buchenbach pfarren. Hier wohnet der Amtmann.
ein Weiler von 10 Bauern, liegt ganz abgesondert in dem Anspachischen.
ein ganz katholisches Pfarrdorf von 120 Haushaltungen an der Jagst. Hier wird ziemlich Wein gebauet.
ein evangel. Pfarrdorf, worin jedoch der Teutsche Orden nur 10 Unterthanen hat. Das übrige ist Hohenloheneuensteinisch.
ein evangelisches Pfarrdorf. Der Teutsche Orden hat hier 20 Unterthanen, die übrigen gehören der freyherrlichen Familie von Stetten.
ein evangelisches Pfarrdorf an der Jagst, hat 83 Unterthanen, wovon 10 dem Teutschen Orden, die übrigen theils in das Wirzburgische Amt Jagstberg, theils nach Hohenlohe-Langenburg und der freyherrlichen Familie von Stetten gehören.
ein evangelisches Pfarrdorf, woselbst 62 Haushaltungen sind, wovon 16 dem Teutschen Orden unterthan sind, die übrigen aber theils nach Hohenlohe-Langenburg, theils in das Preußische Oberamt Crailsheim gehören.
abermahls ein evangelisches Pfarrdorf, worin der Orden das ius Patronatus hat; zwanzig Unterthanen sind dem Orden unterworfen, die übrigen gehorchen entweder dem Domcapitel zu Wirzburg oder dem fürstlich Hohenlohe-Kirchbergischen Hause.
gränzet ostwärts an das Amt Neuhaus und Hohenlohe-Öhringen, südwärts an die Güter der Herren von Eyb, gegen Abend an einige Mainzische und Pfälzische Dörfer, und ist mit den Gütern der Herren von Adelsheim vermischt. Die Fruchtbarkeit des Bodens ist durchgehends gut, so daß derselbe viel Wein und alle Gattungen von Winter- und Sommerfrüchten, den Waizen ausgenommen, hervorbringet. Auch hier ist wegen des Wieswachses und Kleebaues die Viehzucht beträchtlich, und Holz gibt es im Überflusse. Was die Gerechtsame z. B. der Jagdgerechtigkeit, Gülten und Zehenden antrifft, so hat der Teutsche Orden dieselben größtentheils mit Adelsheim gemeinschaftlich. In dieses Amt gehören 10 Ortschaften, worunter
ein katholischer Pfarrort von 50 Bürgern. Die Kirche wurde 1602 von dem damahligen Statthalter zu Mergentheim Marquard Freyherrn von Egg zu Hungersbach, Sr. Röm. Kais. Majestät Obristen der windischen Mark, Geheimen Rath und Oberststallmeister Sr. Durchlaucht Maximilians Erzherzogs zu Österreich des Teutschmeisters aus eigenen Mitteln erbauet, die Pfarre aber von den Hoch- und Teutschmeistern Karl von Österreich und Eustach von Westernach fundiret, und das Ius patronatus den Orden erworben.
In die Pfarre Stuppach gehöret noch
ein Weiler von 29, und
ein Weiler von 15 Haushaltungen.
ein Pfarrdorf von 37 Unterthanen. Die Pfarre ward 1660 von einem gewissen Vogler, geistlichen Rath und Stadtpfarrer zu Mergentheim, gestiftet, und das Ius patronatus dem Teutschen Orden übertragen.
hat gegen 100 Einwohner, wovon 2/3 Teutschherrisch, 1/3 aber Adelsheimisch sind. Ehemahls soll ein berühmter Gesundbrunnen hier gewesen, aber durch den Ausbruch einer in der Nähe verborgenen wilden Quelle wieder verschlungen worden seyn. – Die Verwaltung der Gerichtbarkeit, Wald- und Zehendrechte hat der Teutsche Orden mit der Familie von Adelsheim gemeinschaftlich, wie in dem Dorfe Wachbach und dem Weiler
welcher 24 bürgerliche Einwohner hat, wovon 1/3 dem Teutschen Orden 2/3 aber der Familie von Adelsheim unterthan sind.
ein Wohnort von 6 Bauern liegt in einer sehr angenehmen Gegend an den Gränzen des Amtes Nitzenhausen.
Endlich gehören noch in das Tauber-Oberamt die Ämter Münnerstadt, Wirzburg, Kloppenheim, ehemahlige Kommtureyen der Balley Franken, mit einigen ganzen, viertels und achtels Dörfern, sammt den eingehörigen Zehend- und Gültgefällen. Kloppenheim in der Wetterau, ein Dörfchen von 10 Feuerstellen mit einem schönen Schloße.
- ↑ Sowohl über die gegenwärtige Fortsetzung, als über die künftige Folge derselben glaube ich einiges erinnern zu müssen, theils um die Leser von der Absicht, die bey Verfertigung einer Topographie zum Grunde gelegt werden muß, zu unterrichten, theils auch um einige Vorwürfe, die man mir machen könnte, zu beseitigen. Meine Hauptabsicht bey dieser Arbeit ist die bisher vernachlässigte Bekanntmachung des Ländchens zu befördern, und dann meine Landsleute selbst mit sich mehr bekannt zu machen, ihnen das Vortheilhafte ihrer Verfassung, ihres Terrains zu zeigen, und, welches eine natürliche Folge aus dem vorhergehenden ist, ihnen einige Winke zu geben, wie sie ihr glückliches Loos noch mehr erhöhen können. Wenn ich nun etwas sage, was die politische Verfassung deß Teutschmeisterthums angehet, so können sich meine Landsleute um so weniger darüber aufhalten, als ich nie Geheimnisse des Landes aufdecken und nichts weiter sagen wollte, als was die gesetzmässige Publicität erlaubt. Die wenigen Personalitäten hätten zwar wegbleiben können, indem sie im Ganzen ziemlich unbedeutend, zugleich aber für unser Publicum zu wenig unterhaltend sind; allein ich schreibe nur für Franken, und insbesondere nur für einen Theil desselben; das Ganze darf seine Theile näher kennen lernen, und der Theil die ihm gegebenen [300] Winke immerhin benutzen. Aus diesem Grunde hoffe ich auch auf Nachsicht bey dem Publicum, wenn die Arbeit zu wenig interessant wird, und erwarte keine Ahndung, wenn ich irgend etwas vorbringe, wodurch sich einer oder der andere für beleidiget halten könnte. Beleidigen wollte ich wenigstens Niemand. Ob ich bey der Beschreibung des Meisterthums in allem so ganz richtig gesehen und gehöret habe, das erwarte ich von meinen bescheidenen Landsleuten, die mich richten sollen. Tausende von lebenden Personen können die Sache besser wissen als ich, und das Publicum wird ohne Zweifel die Verbesserungen eben so dankbar aufnehmen als ich Meine eigne Arbeit muß als ein Beytrag zur Statistik eines so bedeutenden Standes, wie der teutsche Orden ist, auch bey ihrer Unvollständigkeit immerhin eine nicht ganz undankbare Arbeit seyn.
- ↑ [304] Die im Jahr 1791. vom 11ten May ergangene hochfürstliche Verordnung zur Veredlung des Weinbaues ist bereits im Journal von und für Teutschland 11. St. S. 989 des nämlichen Jahrs abgedruckt. In dieser Verordnung wird allen denjenigen, die in dem Tauber-Oberamte ihre Weinberge nach der Weise, wie man dieselbigen am Nekar anleget, behandeln, ein dreyjähriger (nicht dreytägiger, wie irrig in dem citirten Journal stehet) Nachlaß aller Abgaben versprochen. So sorgt der Sprößling der großen Maria Theresia bey seinen Unterthanen ganz wie ein Vater, den Wohlstand durch neue Wohlthaten zu befördern! – Wie weit die Sache bereits gediehen, was der Weinbau in der Neckargegend vor jenem an der Tauber zum voraus habe, und ob sich wohl bey dem verschiedenen Erdreich etwas vortheilhaftes erwarten lasse, werde ich bey der besondern Beschreibung des Nekar-Oberamtes zeigen.
- ↑ Ungeachtet ich mir alle Mühe gegeben, das Verhältniß eines Pfund Hellers zu irgend einer Summe des heutigen Geldes zu finden, habe ich dennoch nichts richtiges antreffen können. Die Schriftsteller jener Zeiten sind nicht einig, und vielleicht war der innere Wehrt von einer solchen fingirten Münze in einer Provinz auch größer als in der andern. Im rheinischen Antiquario pag. 355. ist zu lesen, was ein Pfund Heller sey. Ioh. Limnaeus Tom. II. Iur. Publ. Lib. V. Cap. 7. n. VIII. et XXI. fol. 105 sagt, daß damahls ein Pfund Heller 4 fl. ausgemachet [311] habe. Es ist aber sicher, daß die Heller in den damahligen Zeiten verschiedenen Wehrt hatten. Im Jahre 1200 galten 6 Heller einen Schilling und ein Pfund Heller 2 fl. Im Jahre 1340 machte ein Pfund Heller ebenfalls 2 fl. aus. Nachmahls sind sie etwas wichtiger gemünzet worden, und ein Pfund Heller hat den Wehrt von 3 fl. erhalten. Man verkaufte damahls die Güter und andere Sachen in dieser Gegend nicht anders als um gewisse Pfund Heller, die in den alten Urkunden librae Hallensium heissen. Über die äussere Form der Heller, ob sie rund, eckicht oder hohl gewesen, so wie von dem Ursprunge der Benennung kann ich gleichfalls nichts bestimmtes angeben.
- ↑ Was ein Correspondent in diesem Journal (S. 4. B. 2. St. S. 241.) von dem Weihnachtsingen der Dorfschulmeister sagt, bestättigt sich auch hier mit allen seinen übeln Folgen. Ob ich gleich nicht gerne etwas von andern wiederhohle, so muß ich doch die von mir gemachte Anmerkung vollends hersetzen, theils, weil sie schon vor der Erscheinung [320] jener Bemerkung gemacht war, theils auch, weil mir die Sache zu wichtig scheinet, als daß sie nicht einer nähern Beherzigung wehrt wäre, und daher nicht oft genug wiederhohlt werden kann..Es ist nämlich ein Hauptflecken in unsern sonst so weisen Erziehungsanstalten, daß man so wenig auf die Lehrer des platten Landes siehet. Bey der im katholischen Franken eingeführten Normallehre hat man den Leuten zwar weit mehr Arbeit aufgeleget, aber oft nicht daran gedacht, das geringe Salar derselben nur um einen Kreuzer zu erhöhen. Dieß ist der Fall in allen mir bekannten Territorien. Der eine hat nicht einmahl trockenes Brod genug, und der andere friert mitten im Walde. Man bedarf nicht mehr als helle Augen und ein redliches Herz, um sich zu überzeugen, daß diese Männer dem Staate wichtig, und eben so nothwendig sind, als z. B. die Pfarrer (um nur die mit dem Schulstande zunächst verbundene Classe der Staatsdiener zu berühren) die bey dem 100 fl. starken Gehalt des Schullehrers nicht selten das 6 fache und noch mehr ziehen. Der Schullehrer ist, wie der Pfarrer, ein Diener des Staates, und stehet in der Reihe der Volkslehrer nur eine Stufe niedriger, als dieser; es ist also gar nicht einzusehen, warum der Abstand von dem Unterhalt des einen zu dem andern so gar verhältnißwidrig seyn solle. Ich kenne die erhabnen Pflichten eines Pfarrers zu gut, als daß ich die Welt zum Neid gegen die Belohnung seiner Mühe und [321] Verdienste auffordern sollte: aber die Wahrheit darf ich wohl sagen, da die Sache das Wohl der Menschheit angehet. Man gebe nur jedem das, was er verdienet, oder wenigstens was er nöthig hat, und es ist schon wieder ein großer Schritt zur Beförderung des Staatenglücks gethan, welches zu unserer Zeit das Losungswort der Großen, Minister sowohl, als der kleinen Schriftsteller ist. Aber wenn nur nicht oft mancher Pfarrer lieblos genug wäre, um den Schullehrer, statt denselben mit seinem mächtigen Ansehen gegen Verläumdungen und Kabalen zu schützen, vielmehr durch 5 Dörfer beynahe immer abwärts befördern zu helfen, um Ehre, Wohlstand und Familienglück bis auf die späten Enkel zu bringen. Solche Geschichten verdienen Untersuchung und Ahndung. Kränkend muß es ohnehin für einen ehrlichen, unter dem Schulstaube ergrauten Mann seyn, wenn er seinem launichten Pfarrer mit dem Serviete hinter dem Stuhl aufwarten, und sich nicht selten vor der ganzen Gemeinde und Schuljugend schimpfen lassen muß. etc. Gewiß unterhalten solche Mißhandlungen beym gemeinen Manne das Vorurtheil, als sey der Schullehrer ein Gemeindediener, noch lange. – Es gibt aber auch unter den Schullehrern, bey all den verbesserten Lehranstalten, noch sehr viele trunci stipitesque superbi, die ihres Amtes und Charakters unwürdig sind, so wie ich unter dem oben aufgestellten Bilde eines Pfarrers von 99 nicht den hundertsten auszeichnen wollte, aber darum darf doch der Stand nicht nach einigen wenigen Individuen beurtheilt und minder beobachtet werden.
- ↑ Siehe Kahlens Corpus Iuris publici S. I. R. G. part. I. pag. 868. verbis: Reichsdorf Althausen contra teutschen Orden wegen angeblicher Turbation in ecclesiasticis et politicis. – Fabers europäische Staatskanzley. Th. 58. S. 253–55. Mosers Grundriß der heutigen Verfassung des Teutschen Reiches im 5 B. 1. Cap. §. 5. S. 616. – Struv Corp. Iur. publ. Cap. 32. §. 25. 26. S. 1245–47.
- ↑ Die Anzahl der Juden in diesem Dorfe scheinet mit der Familienzahl der Christen in keinem allzurichtigen Verhältnisse zu stehen; ich kann mich daher nicht enthalten, einige Gedanken zum Besten des Allgemeinen, hier anzubringen. Man klagt mit eben so vielem Rechte auf Seite der Christen über die Vervielfältigung der Judenfamilien, und die Behendigkeit, womit man den Juden Schutz und Erlaubniß zum Heyrathen ertheilt, als von Seite der Juden über die große Bedrückung, die sie aus Vorurtheilen von den Christen leiden müssen. Das ganze Gewerb der Juden bestehet in der Handelschaft, und zwar in allen Zweigen derselben, ohne daß sie mit einigen besondern Kosten gelernet und gewandert haben müssen; daher dann noch unbärtige Jünglinge von 17–18 Jahren schon einen eignen Heerd aufschlagen können, und man trifft bey der jüdischen Nation, so weit das Verhältniß ihrer Menge zu der Zahl der Einwohner [335] in einer Provinz gehet, weit mehr Enkel an, als bey den Christen. Die Verheyrathung und Ertheilung des Schutzes wird besonders in den edelmännischen Ortschaften, oder solchen, wo der Beamte viel zu sagen hat, etwas zu sehr begünstiget, weil jene bey dem lockern Beamten alles mit Gelde durchsetzen können, dieser aber sich dabey wenig um das Wohl des Staates bekümmert, und nichts darnach fraget, wenn auch die ganze umliegende Gegend in Contribution gesetzt, und mancher arme Taglöhner schändlich geprellt wird. Anders verhält es sich bey uns Christen und besonders mit unsern Staatsbedienten, die nur selten vor dem 36sten Jahre sich verheyrathen können und dürfen. Bey manchen dauert es noch länger, welches etwa nur den Hagestolzen angemessen seyn kann. Bald entkräftet sich nun der Mann durch Arbeit und häusliche Sorgen (wenn er nicht gar schon in der Jugend seine Gesundheit durch mancherley Ausschweifungen zerrüttet hat) unterliegt der schweren Last, noch ehe er das sechzigste Jahr erreichet hat, und hinterläßt dem Staate eine trostlose Wittwe, und ein halbes Dutzend um Brod weinender Kinder. Wenn irgend jemand tolerant ist, so bin ich es, glaube aber nie, daß der Staat durch die Vervielfältigung der Juden gewinnen kann, sondern halte vielmehr dafür, daß es nothwendig sey, daß man in Rücksicht der Aufnahme der Juden, und der denselben zu ertheilenden Erlaubniß zum Heyrathen, ein allgemeines Regulativ gebe, wornach sich jedes große oder kleine Mitglied des Fränkischen Kreises, [336] das den Juden Schutz und Aufnahme ertheilen kann, zu richten hat. Hiedurch würde eine gewisse billige Gleichheit der menschlichen Rechte beobachtet, und die Vermehrung der Juden minder befördert, als dem allgemeinen Wohl des Staates zuträglich ist.