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IV.
Fortsetzung des Beytrags zur statistischen Topographie des Teutschmeisterthums.[1]

Die untern Lande des Teutschmeisterthums werden, wie ich schon oben bemerket


  1. Sowohl über die gegenwärtige Fortsetzung, als über die künftige Folge derselben glaube ich einiges erinnern zu müssen, theils um die Leser von der Absicht, die bey Verfertigung einer Topographie zum Grunde gelegt werden muß, zu unterrichten, theils auch um einige Vorwürfe, die man mir machen könnte, zu beseitigen. Meine Hauptabsicht bey dieser Arbeit ist die bisher vernachlässigte Bekanntmachung des Ländchens zu befördern, und dann meine Landsleute selbst mit sich mehr bekannt zu machen, ihnen das Vortheilhafte ihrer Verfassung, ihres Terrains zu zeigen, und, welches eine natürliche Folge aus dem vorhergehenden ist, ihnen einige Winke zu geben, wie sie ihr glückliches Loos noch mehr erhöhen können. Wenn ich nun etwas sage, was die politische Verfassung deß Teutschmeisterthums angehet, so können sich meine Landsleute um so weniger darüber aufhalten, als ich nie Geheimnisse des Landes aufdecken und nichts weiter sagen wollte, als was die gesetzmässige Publicität erlaubt. Die wenigen Personalitäten hätten zwar wegbleiben können, indem sie im Ganzen ziemlich unbedeutend, zugleich aber für unser Publicum zu wenig unterhaltend sind; allein ich schreibe nur für Franken, und insbesondere nur für einen Theil desselben; das Ganze darf seine Theile näher kennen lernen, und der Theil die ihm gegebenen