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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Post“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 273278
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Post. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 273–278. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Post (Version vom 10.08.2022)

[273] Post (lat.), hinter, nach.

Post (franz. poste, v. mittellat. posta [gekürzt aus posita] im Sinn von Station, Standort der zur Weiterbeförderung aufgestellten Laufboten oder Pferde), Staatsanstalt zur Beförderung von Briefen, Paketen, Geldsendungen, Gedrucktem sowie in einigen Staaten auch von Personen zwischen bestimmten Orten und zu festgesetzten Taxen; auch Bezeichnung der Gebäude dieser Anstalt, der von ihr verwandten Wagen und durch sie beförderten Sendungen.

Die assyrische Sage erzählt von Boten, welche die Befehle der Semiramis in die Provinzen des Reichs beförderten. Im Buch Esther (Kap. 3, 12) wird von berufsmäßigen Läufern berichtet, und einen ziemlichen Umfang hatte der Nachrichtendienst durch berufsmäßige Boten bei den Ägyptern unter der 12. Dynastie, insbesondere aber bei den Griechen und Römern. Die griechischen Hemerodromen hatten den Regierenden auf schnellste Weise Nachrichten zu überbringen. In der römischen Republik wurde der obrigkeitliche und private Verkehr durch cursores, auch statores, später viatores und tabellarii (von tabella, Brieftäfelchen) wahrgenommen. Nach Marco Polo scheint auch in China schon seit alten Zeiten eine Nachrichtenbeförderung durch Läufer bestanden zu haben, welche sich stationsweise ablösten und dadurch Erhebliches in der Schnelligkeit der Beförderung leisteten. Kyros verband die Provinzen seines weiten Reichs durch reitende Boten, welche auf zweckmäßig verteilten Stationen die Pferde wechselten, und deren Organisation die erste eigentliche postmäßige Einrichtung darstellt (Angareion). Cäsar ahmte dieselbe zunächst für den Nachrichtendienst im Krieg nach (reitende Kuriere, veredarii), und unter Augustus entwickelte sich hieraus die römische Staatspost (cursus publicus), welche bis zum Untergang des weströmischen Reichs durch regelmäßige Verbindung zwischen der Hauptstadt [274] und den Provinzen der römischen Weltherrschaft diente. Die Hauptstützpunkte der römischen Staatspost waren die an bedeutendern Handels- und Verkehrsorten errichteten mansiones (später stationes), welche zum Ausruhen und Verweilen der Reisenden während der Nacht dienten und meist je eine Tagereise voneinander entfernt waren. Zwischen je zwei Mansionen befanden sich 6–8 Mutationen für den Pferdewechsel. Die Stellung der Beförderungsmittel lag den Bewohnern der betreffenden Poststation ob und gestaltete sich zu einem schweren Frondienst für die Bevölkerung. In eiligen Fällen fanden ganze Truppenabteilungen mit ihren Ausrüstungsgegenständen durch den cursus publicus Beförderung. Während die römischen Posteinrichtungen durch die Wogen der Völkerwanderung zerstört und ein späterer Versuch des Frankenkönigs Chlodwig und später Karls d. Gr. zur Errichtung regelmäßiger Postverbindungen auf Grundlage der römischen Fronen nur zu Einrichtungen von kurzer Dauer geführt hatte, entstand im 7. Jahrh. im mohammedanischen Kalifenreich ein geregeltes Postinstitut, das im beschränkten Umfang auch Privaten seine Dienste lieh und damit einen mehr gemeinnützigen Charakter annahm.

Nach der Auflösung des karolingischen Reichs entbehrte das abendländische Verkehrswesen jeder Organisation, bis in den spätern Jahrhunderten des Mittelalters das Bedürfnis der einzelnen Lebenskreise, zunächst der Höfe und dann der geistlichen und weltlichen Körperschaften, Einrichtungen für den Nachrichtenverkehr hervorrief. Die Klöster, Abteien und geistlichen Orden unterhielten für den Verkehr mit benachbarten Klöstern und den Sitzen des Kirchenregiments aus der Zahl der Klosterbrüder entnommene Klosterboten, welche sich ebenso wie die von den Universitäten im 12. und 13. Jahrh. unterhaltenen Universitätsboten zu einem ziemlich weit verzweigten Institut gestalteten. In einzelnen Gegenden Deutschlands wurden auch die Metzger, welche ihre Geschäftsreisen oft auf weite Entfernungen ausdehnten, zu Besorgungen von Briefen etc. benutzt. Die Metzgerzünfte traten untereinander in Verbindung und schufen die sogen. Metzgerposten. Zu weit größerer Bedeutung gelangte das Städtebotenwesen, welches mit dem Emporblühen der Städte und der Entwickelung des Handels entstand. Die städtischen Boten waren meist zu einer Zunft unter einem Botenmeister vereinigt; ihre Obliegenheiten waren durch Botenordnungen geregelt. Schon seit dem 13. Jahrh. wurde durch die Städteboten ein mehr oder weniger regelmäßiger Verkehr zwischen den Hansestädten unterhalten, und von diesen aus bestanden Verbindungen über Nürnberg nach Salzburg, Venedig und den Haupthandelsplätzen Italiens sowie nach Frankfurt, Köln, Lindau und Augsburg. Eine gewisse Bedeutung erlangte auch die P. des Deutschen Ritterordens, welche vom 14. Jahrh. ab bis zur Auflösung des Ordens (etwa 1525) auf dem Gebiet des Ordens sowie mit benachbarten Gebieten regelmäßige Postverbindung unterhielt. – Die bisher erwähnten Verkehrseinrichtungen bildeten zwar gewisse Kernpunkte einer regelmäßigen Nachrichtenübermittelung; allein es fehlte ihnen der Grundzug des modernen Postwesens: die unbedingte Zugänglichkeit für jedermann.

In Deutschland gründete Franz von Taxis 1516, nachdem schon sein Vater Roger I. von Thurn und Taxis in Tirol uniformierte Postreiter zur Beförderung von Briefschaften aufgestellt hatte, vom Kaiser Maximilian I. veranlaßt, die erste wirkliche P. zwischen Wien und Brüssel; er selbst ward zum niederländischen Generalpostmeister ernannt. Bald erweiterten die Taxis jenen ersten Postkurs durch Abzweigungen von Brüssel nach Frankreich und von Wien durch Tirol bis Rom. Hieran schlossen sich Postkurse zwischen Nürnberg, Frankfurt a. M. und Schaffhausen, während sich nach Norden der Taxissche Postenlauf bis Hamburg erstreckte. 1615 wurde Lamoral von Taxis unter Erhebung in den Grafenstand zum Reichs-Generalpostmeister ernannt mit der Wirkung, daß er dieses Amt als ein neueingesetztes Regal für sich und seine Erben zum Lehen erhielt. Dies war der Anfang eines Kampfes, den die einzelnen Landesfürsten, welche die Posthoheit in ihren Gebieten für sich in Anspruch nahmen, gegen die Lehnsherrlichkeit des Hauses Taxis führten, und der bis in unser Jahrhundert währte. Der erste deutsche Fürst, welcher die Ordnung des Postwesens in seinen Landen selbst in die Hand nahm, war der Große Kurfürst. Er gründete 1651 die brandenburgisch-preußische P., welche eine hohe Entwickelung erreichte. Ihm folgten Kursachsen, Braunschweig-Lüneburg und andre Reichsstände. Die durch den Rheinbund erlangte Souveränität der Landesfürsten veranlaßte weitere Beschränkungen der Taxisschen Posten. Letztern wurde zwar bei Errichtung des Deutschen Bundes ihre Gerechtsame gewährleistet, die Errichtung von Landesposten wurde aber unter Voraussetzung entsprechender Entschädigung des Taxisschen Hauses nicht gehindert. Bei dieser Entwickelung hatte das Postwesen in Deutschland in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts eine sehr zersplitterte Gestaltung angenommen, in Hamburg hatten sogar Schweden und Dänemark Postämter errichtet. Die gesteigerten Anforderungen, welche der zunehmende Verkehr stellte, machten eine engere Vereinigung der deutschen Postverwaltungen nötig. Am 18. Okt. 1847 trat zu Dresden eine deutsche Postkonferenz zusammen, deren Arbeiten zum Abschluß des deutsch-österreichischen Postvereinsvertrags führte, welcher 1. Juli 1850 ins Leben trat. Dieser Vertrag (revidiert 1. Juli 1852 und 18. Aug. 1860) gestaltete die 16 vereinigten Postverwaltungen für ihren gesamten Wechselverkehr zu einem einzigen Postgebiet, dessen Verhältnisse zu dem Postvereinsausland durch eine Reihe einzelner Verträge geordnet waren. Nach den Ereignissen des Jahrs 1866 gelang Preußen die Beseitigung der Thurn und Taxisschen P. durch einen 28. Jan. 1867 mit dem fürstlichen Haus Thurn und Taxis geschlossenen Vertrag vom 1. Juli 1867. Wichtigere Veränderungen hatte die Errichtung des Norddeutschen Bundes zur Folge. Gemäß Abschn. 8 der norddeutschen Bundesverfassung wurde das Postwesen für das gesamte Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 1. Jan. 1868 ab als einheitliche Staatsverkehrsanstalt eingerichtet. Gleichzeitig erhielt der Postverkehr mit den süddeutschen Staaten und Österreich-Ungarn unter Auflösung des deutsch-österreichischen Postvertrags durch besondere Übereinkommen auf Grundlage weiterer Verkehrserleichterungen eine neue Regelung. Die oberste Verwaltung des norddeutschen Postwesens führte das Generalpostamt des Norddeutschen Bundes, welches eine Abteilung des Reichskanzleramtes bildete. Durch die Verfassung des neuen Deutschen Reichs (Abschn. 8, Art. 48–51) war das Postwesen für das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs als einheitliche Verkehrsanstalt einzurichten und wurde die norddeutsche P. zu der deutschen Reichspostverwaltung erweitert. Nur Bayern und Württemberg blieben kraft ihrer Reservatrechte außerhalb [275] der Reichspost. 1876 wurde die Telegraphenverwaltung mit der Postverwaltung zu einem selbständigen ministeriellen Ressort, dem seit 1880 die Bezeichnung Reichspostamt beigelegt wurde, vereinigt.

Außerdeutsche Postverwaltungen.

Österreich-Ungarn errichtete 1615 eine eigne Territorialpost und verpachtete 1627 das Postwesen an den Grafen von Paar, bis 1720 Karl VI. das Posterblehen ablöste und den Betrieb auf den Staat übernahm. Nach der Errichtung des Deutsch-Österreichischen Postvereins nahm die österreichische P. in ihrer äußern und innern Gestaltung eine ähnliche Einrichtung wie in Deutschland an. Sowohl in Österreich als auch in Ungarn steht die Postverwaltung unter dem Ressort des Handelsministeriums mit einem Generalpost- und Telegraphendirektor an der Spitze. In Frankreich schuf Ludwig XI. 1464 eine Botenanstalt für die ganze Ausdehnung seiner Krongüter, welche ausschließlich Zwecken der Staatsverwaltung diente. Die Kurierritte wurden „postes“ genannt. Diese Bezeichnung tritt hier zum erstenmal auf, und seitdem scheint das Wort „Post“ auch in andern Staaten sich eingebürgert zu haben. Der erste Erlaß, welcher auf eine Umwandlung in eine gemeinnützige Anstalt im Sinn der modernen P. hindeutet, rührt von Heinrich III. aus dem Jahr 1576 her, welcher für die Beförderung von Briefen und andern Sendungen bestimmte Taxen vorschrieb und bestimmte Abgangs- und Ankunftszeiten festsetzte. 1668 wurde Louvois zum Postchef ernannt, der 1676 das gesamte Postwesen gegen eine Pacht von 320,000 Thlr. auf elf Jahre verpachtete. Bis 1733 waren diese Pachtgelder auf die Summe von 3 Mill. Frank gestiegen. Als beim Ablauf der letzten Pacht 1791 die Posten dem Staat anheimfielen, betrugen die reinen Einkünfte über 11 Mill. Fr. Während der nun folgenden Schreckensperiode und des Kaiserreichs zeigten die postalen Verhältnisse keine wesentlichen Fortschritte, bis sich nach der Rückkehr Ludwigs XVIII. 1815 wieder eine stetigere Entwickelung anbahnte. Das französische Postwesen wurde indes wesentlich nach fiskalischen Gesichtspunkten verwaltet, bis Frankreich 1878 dem Weltpostverein beitrat, die Taxen herabsetzte und in allen Dienstzweigen Verkehrserleichterungen herbeiführte. Seit 1887 ist das Ressort der P. und des Telegraphen dem Finanzminister unterstellt. In England finden sich die ersten Anfänge des Postwesens um die Mitte des 14. Jahrh. in Verordnungen des Königs Eduard III. Zur Zeit der Königin Elisabeth gab es schon reitende Boten; Jakob I. ließ eine eigne Briefpost für die Korrespondenz nach dem Ausland einrichten, und Karl I. befahl, die überseeischen und nach dem Kontinent gehenden Briefe nur durch jene Briefpost zu versenden und (1635) besondere Briefpostexpeditionen in England und Schottland zu errichten. Die Privatposten wurden aufgehoben und die P. für ein königliches Recht erklärt. Karl I. kann daher als der eigentliche Schöpfer der englischen Postverfassung betrachtet werden. Er verpachtete das Postwesen für 7000 Pfd. Sterl. 1710 erhielt das Postwesen eine Verfassung, welche noch jetzt die Grundlage der englischen P. bildet. Ein General P. Office wurde für die drei Königreiche und die Kolonien errichtet und dem Postmaster General unterstellt. Eine durchgreifende Reform im Postbeförderungsdienst, welcher noch im 18. Jahrh. viel zu wünschen übrigließ, wurde von dem Theaterdirektor John Palmer in Bristol angeregt und fand den Beifall des Premierministers Pitt. Unter demselben trat das Institut der Mail-coaches in Kraft, deren erste 1784 zwischen London und Bristol fuhr. Die Höhe des Tarifs veranlaßte jedoch vielfache Mißbräuche und Portohinterziehungen (ermöglicht durch die Privilegien einzelner Stände), so daß die Notwendigkeit einer abermaligen Reform des Postwesens allgemein anerkannt ward. 1839 kam ein von Rowland Hill (s. Hill 2) ausgegangener, hierauf bezüglicher Plan zur parlamentarischen Verhandlung, worin die Einführung des gleichförmigen Portosatzes von 1 Penny für Briefe bis zum Gewicht von 1/2 Unze (etwa = 14,2 g) nach allen Entfernungen innerhalb des Vereinigten Königreichs beantragt wurde. 1840 trat das neue System ins Leben; gleichzeitig wurden die Briefmarken eingeführt, welche sich bald auch in den übrigen Kulturstaaten Eingang verschafften. Die Folge dieser Reform war eine ungeheure Steigerung des Briefwechsels. 1861 ging die englische Postverwaltung mit der Einrichtung von Postsparkassen (s. d.) vor. Die Oberleitung der englischen P. hat das Generalpostamt (General P. Office) mit einem Postmaster General an der Spitze. Da dieser Mitglied des Kabinetts ist und bei jedem Kabinettswechsel aus dem Amt scheidet, so liegt die ständige Leitung der Geschäfte in der Hand von drei Secretaries, von welchen der erste die Postabteilung, der zweite die Finanzangelegenheiten und der dritte die Telegraphenabteilung leitet. Die sämtlichen Postanstalten stehen (ohne Vermittelung von Provinzialbehörden, wie in Deutschland und andern Ländern mit dezentralisierter Verwaltung) unmittelbar unter dem General P. Office. In Spanien bestanden schon zu Ende des 13. Jahrh. zünftige Vereinigungen von Boten, welchen die später auf das Postwesen übergegangen Bezeichnung Correos beigelegt wurde. Eigentliche Posten wurden erst vom Haus Taxis in der Gefolgschaft des österreichischen Kaiserhauses gegründet. Im 18. Jahrh. erhielt das Postwesen eine mehr nach französischem Muster gehaltene Organisation und wurde 1716 unter Staatsverwaltung genommen. Italien besitzt seit Errichtung des Königreichs ein einheitliches Postwesen. Eine erhebliche Einnahme (etwa 1 Mill. Lire) bezieht Italien durch den Transport der Überlandpost (s. d.), welche über Brindisi befördert wird und dort auf die Postdampfer nach Alexandria übergeht. Dänemark erhielt seine erste P. durch Christian IV. 1624. In Schweden erfolgte die Einführung der Posten 1636 durch die Königin Christine; fahrende Posten wurden daselbst aber erst von Karl XII. gegründet. Norwegen hat ein selbständiges Landespostwesen. Den ersten Ursprung nahm dasselbe durch eine 1611 zwischen Christiania und Kopenhagen eingerichtete Briefpost. Seit 1826 sind alle an der Seeküste liegenden Handelsstädte von Frederikshall und Christiania bis Hammerfest durch ineinander greifende Dampfschiffahrten in Verbindung gesetzt. In Rußland finden sich die ersten Spuren von Postverbindung in der Mitte des 16. Jahrh. Die ersten regelmäßigen Posten wurden 1630 unter Michael Feodorowitsch eingerichtet. Unter Peter d. Gr. ward 1711 das Postamt zu Moskau, 1717 das zu Petersburg gegründet, letzteres auch 1721 durch Briefposten mit Riga in Verbindung gesetzt. 1720 wurden auch auf andern bedeutendern Straßen, namentlich zwischen Moskau und Petersburg, regelmäßige Posten errichtet, und 1775 waren bereits alle bedeutenden Städte des Reichs mit Postanstalten versehen. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist das Postwesen, gleich dem schweizerischen (das bis 1849 Angelegenheit der einzelnen Kantone war), Bundessache [276] und wird von der Präsidialstelle aus über die ganze Ausdehnung des Staatengebiets nach einheitlichen Grundsätzen geleitet und verwaltet. Der Betrieb nahm in den Vereinigten Staaten jährlich einen namhaften Zuschuß aus allgemeinen Staatseinkünften in Anspruch, und erst in den letzten Jahren beginnen die Einnahmen und Ausgaben der amerikanischen P. im Gleichgewicht zu bleiben. In Asien bestehen nach europäischem Muster eingerichtete Postverwaltungen, abgesehen von denen in Russisch-Sibirien, in Britisch- und Niederländisch-Indien, in Japan, in Siam (wo die P. seit 1885 durch einen deutschen Postbeamten organisiert worden ist), ferner in Persien, wo die Grundlage der Verwaltung von einem österreichischen Beamten gelegt wurde. China hat keine P. im modernen Sinn; es bestehen nur ausschließlich zur Beförderung von Staatsdepeschen dienende Kurierverbindungen zwischen Tiëntsin und Peking sowie nach den wichtigern Provinzialhauptstädten. Außerdem werden von England Postämter in Hongkong und Schanghai und von Deutschland eine Postanstalt in Hongkong unterhalten. Das Postwesen von Kotschinchina und Tongking ist von der französischen Kolonialregierung organisiert, ferner unterhält Frankreich Postämter in Beirut (Syrien) sowie in Tschandarnagar, Ponditscherri und Karikal in Ostindien. In Australien haben die einzelnen Kolonien Posten nach englischem Muster. Deutsche Postanstalten befinden sich in Apia und Tongatabu. Afrika hat postalische Einrichtungen in den verschiedenen Kolonien in Verbindung mit den Postanstalten der Mutterländer sowie eine selbständige nach englischem Vorbild eingerichtete P. in Ägypten.

Neuere Entwickelung des Postwesens.

In dem deutschen Reichspostamt werden die Geschäfte unter Leitung des Staatssekretärs durch drei Abteilungen (mit je einem Ministerialdirektor an der Spitze) geführt, von denen die erste die posttechnischen, die zweite die telegraphentechnischen und die dritte die gemeinsamen Angelegenheiten bearbeiten. Um den Verwaltungsorganismus für erweiterte Aufgaben zu befähigen, wurde die Verwaltungsorganisation, nach welcher sich die Geschäfte zwischen der Zentralbehörde und den 40 Oberpostdirektionen als Mittelbehörden teilen, im Sinn einer erweiterten Dezentralisation revidiert. Durch Errichtung neuer Klassen von Postanstalten mit einfachern Betriebsverhältnissen, Postagenturen und Posthilfsstellen (s. Postanstalten) wurden die Segnungen des regelmäßigen Postdienstes weiten, bisher nicht in das Postnetz hineingezogenen Landstrichen zugänglich gemacht. Die Zahl der Reichspostanstalten, welche noch 1872: 4927 betrug, ist dadurch bis 1888 auf 17,800 vermehrt worden; sie beträgt unter Hinzurechnung der Reservatstaaten Bayern und Württemberg rund 20,000 und übersteigt diejenige jedes andern europäischen Landes. Das Postrecht (s. d.) wurde einheitlich kodifiziert, dabei der Postzwang (s. d.) und der Begriff der Postübertretungen (s. d.) wesentlich beschränkt und der Entstehung regelmäßiger Privatpersonen-Fuhrgelegenheiten zum Ersatz für die Personenposten Vorschub geleistet. Hand in Hand mit der örtlichen Ausbreitung des Post- und Telegraphendienstes ging eine durchgreifende Reformierung der Tarife (s. Porto), insbesondere auch des Päckereitarifs (s. Postpaketverkehr), wodurch dem Päckereiverkehr ein bedeutender Aufschwung verliehen wurde. Der Briefverkehr erfuhr eine wichtige Erleichterung durch die Einführung der Postkarte (s. d.). Der litterarische Austausch wurde durch Einführung von Bücherbestellzetteln gegen ermäßigtes Porto, Einrichtung einer Bücherpost durch Erhöhung des Meistgewichts der Drucksachen um das Vierfache (auf 1 kg), durch Zulassung von Drucksachen als außergewöhnlicher Zeitungsbeilagen und durch Erleichterungen in dem postmäßigen Zeitungsvertrieb gefördert. Erhebliche Ausbreitung erfuhr der bankmäßige Verkehr der P. durch Erweiterung des Postanweisungsdienstes (s. Postanweisungen) und Einführung des Postauftragsverkehrs (s. Postauftrag). Der Landpostdienst erhielt eine durchgreifende Reform, durch welche das Netz der Landpostverbindungen so eng gezogen worden ist, daß jeder Ortschaft und ländlichen Niederlassung die Wohlthat einer beschleunigten Zuführung der Postsendungen und einer täglich mindestens ein- bis zweimaligen Postverbindung zu teil geworden ist. Der Verkehr innerhalb der Reichshauptstadt wurde durch die seit 1876 erfolgte Einrichtung einer Rohrpost (s. d.) erleichtert. Der technische Postdienst wurde in allen Zweigen systematisch reformiert, und es wurden für die Behandlung der Postsendungen neue Expeditionsformen geschaffen, welche eine beschleunigte Expedition mit verhältnismäßig geringem Beamtenaufwand herbeiführten. Zur Förderung der Lage des zahlreichen Beamtenpersonals (1887: 88,606 Köpfe) wurden Wohlfahrtsanstalten geschaffen, namentlich die Postarmen- und Unterstützungskasse, eine Poststerbekasse, Vermittelung von Lebensversicherungen auf Grundlage von Verträgen mit bewährten Lebensversicherungsgesellschaften unter Gewährung von Zuschüssen aus der Postkasse, Kleiderkassen für die Unterbeamten, gleichfalls mit finanziellen Beihilfen seitens der Verwaltung, Spar- und Vorschußvereine auf Grundlage gegenseitiger Selbsthilfe der Beamten (1887: 67,015 Mitglieder mit einem ersparten Vermögen von 15,079,068 Mk.), endlich eine von Überschüssen aus der Verwaltung der P. in den französischen okkupierten Gebietsteilen während des Kriegs 1870/71 gebildete und inzwischen durch Schenkungen bedeutend angewachsene Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung (Grundkapital 1887: 562,300 Mk.) mit dem Zweck der Förderung des geistigen und materiellen Wohls der Beamten. – Ein von dem System in andern Verwaltungszweigen abweichendes Verfahren beobachtet die deutsche Reichspost in der Heranbildung des Personals für den höhern Verwaltungsdienst, indem eine Übernahme von ausschließlich juristisch oder mathematisch-technisch vorgebildeten Beamten (wie beispielsweise bei der Eisenbahnverwaltung) in den höhern Verwaltungsdienst nicht stattfindet, die höhern Stellen vielmehr durch Berufsbeamte aus der Klasse der Posteleven (s. Postbeamte) besetzt werden. Die für den höhern Dienst bestimmten Beamten erhalten ihre Ausbildung in einer seit 1879 in Berlin errichteten Post- und Telegraphenhochschule.

Die bahnbrechenden Reformen im deutschen Postwesen machten ihren Einfluß auf die vertragsmäßigen Beziehungen zu ausländischen Postverwaltungen geltend. Bis 1874 wurden vom Reichstag des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs 24 Postverträge durchberaten, bei welchen Deutschland stetig das Ziel verfolgte, die Verträge von der einseitigen Herrschaft fiskalischer Rücksichten zu befreien und den Interessen der verschiedenen Verwaltungen eine einheitliche Richtung zu geben. Diese Bemühungen führten eine bedeutende Vereinfachung des Inhalts der Postverträge und eine Annäherung der internationalen Portotaxen herbei und veranlaßten den Staatssekretär v. Stephan, das Zusammentreten [277] eines internationalen Postkongresses zu betreiben, welcher 1874 in Bern tagte und zu dem allgemeinen Postvereinsvertrag vom 9. Okt. 1874 führte. Dieser Vertrag schuf für das Postwesen einen völkerrechtlichen Verband, wie er bei keinem andern Zweig des internationalen Völkerlebens besteht. Er behandelt das Gesamtgebiet der vertragschließenden Staaten als ein einziges Postgebiet, innerhalb dessen vollste Freiheit des internationalen Verkehrs gewährleistet und die gleichmäßige Behandlung aller Sendungen der Hauptsache nach sichergestellt wurde. 1878 wurde der Allgemeine Postverein zum Weltpostverein (s. d.) erweitert; er erstreckt sich gegenwärtig (1888) auf ein Gebiet von 80 Mill. qkm mit 830 Mill. Seelen. Außerhalb des Vereins standen 1888 nur noch Australien, das Kapland und China, welch letzteres Land übrigens durch die in den wichtigsten Hafenplätzen eingerichteten fremden Postanstalten dem Verkehr des Weltpostvereins mittelbar gleichfalls erschlossen ist. Seit der Errichtung des Weltpostvereins bestehen für die wichtigsten Korrespondenzgattungen einheitliche Taxen für die ganze Erde. Während vor der Begründung der Weltpost für den Verkehr Deutschlands mit dem Ausland 55 verschiedene Portosätze für Briefpostgegenstände in Geltung waren, kann man heute durch einen Brief für 20 Pf., eine Postkarte für 10 Pf. und eine Drucksache für 5 Pf. nach den Wohnstätten des ganzen Erdenrunds in Korrespondenz treten. Die Errichtung des Weltpostvereins hat erklärlicherweise eine erstaunliche Steigerung des Postverkehrs zur Folge gehabt. 1874 betrug der damalige Briefverkehr auf dem ganzen Erdball etwa 3300 Mill. Stück, 1883 wurden dagegen 7030 Mill. Stück befördert. Wie sich der Verkehr auf die einzelnen Staaten verteilt, ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Übersicht des Postverkehrs in den Ländern des Weltpostvereins (1887).
Länder Zahl der Postan­stalten Auf eine Postanstalt kommen: Auf einen Einwohner entfallen Briefe und Postkarten Insgesamt befördert: Gesamt­einnahme
Briefe u. Drucks. etc. Postkarten gewöhnliche Pakete
QKilom. Einw. Tausend Tausend Tausend Frank
Ägypten 161 3478 42276 0,74 8535 250 107 2963442
Belgien 839 35 7044 17,1 213900 22687 2281 14869964
Brasilien 2065 4055 6323 1,2 29982 761 4748088
Britisch-Indien 8118 290 31308 0,8 236168 956 29112100
Bulgarien 103 950 27329 0,77 2303 299 9 503693
Chile 461 1585 5587 5,2 16595 498 2292198
Congostaat 9 300000 4444444 0,0002 23 0,04 19662
Dänemark 763 52 2596 17,8 37010 730 1683 6292308
Deutschland 18686 29 2508 20,4 931516 244904 90595 252933664
Domin. Republik 86 620 4651 0,28 206 1 36632
Frankreich (mit Alg. und Tun.) 7296 154 5781 14,6 1338090 35883 18062 172945928
Griechenland 226 281 9238 2 10501 171 1096755
Großbritannien 17191 18 2135 44,8 1982167 180100 32850 211779950
Haïti 31 771 30645 0,14 321 0,5 69200
Italien 4893 60 5924 6,4 331970 40170 5339 40112477
Japan 4054 94 9420 2,4 66185 45721 2376988
Luxemburg 77 33 2770 11,8 3734 550 138 517338
Niederlande 1253 26 3504 18,1 136159 21276 3019 12176724
Norwegen 1217 261 1622 7,7 17060 1161 134 3137411
Österreich 4347 69 5094 14,3 294686 70344 11516 65917757
Paraguay 19 12541 18213 0,24 196 1 39053
Peru 230 4582 12978 0,51 583 2 4 741551
Portugal 1575 58 2889 4,2 32960 2738 58 4254730
Rumänien 306 523 16471 1,8 11900 1483 4530468
Rußland 5277 4210 19242 1,2 125187 13972 1028 67694516
Schweden 2141 202 2203 9,7 46465 4015 366 8674500
Schweiz 3067 13 929 26,05 86657 11055 9496 20110000
Siam 79 9200 75949 0,02 147 5 34277
Spanien 3069 165 5466 5,8 110967 352 122 16577417
Ungarn 4221 76 3730 5,8 86442 25442 4060 22684628
Uruguay 443 421 1316 4,4 11783 40 967081
Vereinigte Staaten 54489 190 920 0,77 57407 1596 227712036
Britische Kolonien:                
Cypern 16 360 11636 1,3 240 2 2 57065
Guayana 60 5631 4203 3,3 1191 20 253598
Hongkong 12 964 4 5 6686736
Neufundland 270 411 734 3,7 1735 4 146082
Dänische Kolonien:                
Dän. Antillen 5 717 7740 3,4 322 1 1 76999
Französ. Kolonien:                
Guadeloupe 36 52 4154 2,4 686 4 8 79915
Indische Niederlassungen 5 101 57148 0,10 45 0,2 1 10582
Kotschinchina u. Kambodscha 60 2275 43064 0,4 1971 1 3 156290
Martinique 32 31 5464 2,7 788 1 10 105045
Neukaledonien 27 738 2248 2,2 224 1 1 54546
Senegal 37 9259 7305 1,8 488 3 8 50796
Tahiti 5 731 5165 2,6 203 12411
Niederländ. Kolonien:                
Curassao 4 282 11280 1,2 122 1 39262
Surinam 10 11932 5800 1,1 200 1 30320

[278] Der Wirkungskreis der P. erstreckt sich zur Zeit auf die Beförderung folgender Gegenstände: 1) geschlossene Briefe bis zum Meistgewicht von 250 g, 2) Postkarten (s. d.), 3) Zeitungen und andre Drucksachen. Die Versendung der Drucksachen erfolgt gegen ermäßigtes Porto entweder unter Streif- oder Kreuzband oder als außergewöhnliche Beilage zu den durch die P. vertriebenen Zeitungen. In Deutschland, Österreich, der Schweiz, Dänemark, Schweden und andern Ländern besorgt die P. neben der Beförderung auch den geschäftlichen Vertrieb der Zeitungen (Entgegennahme der Abonnements, Geschäftsverkehr mit den Verlegern etc.) und berechnet hierfür eine Gebühr nach Prozenten des vom Verleger festgesetzten Nettopreises. In England, Frankreich, Italien, Amerika etc. besorgt dagegen die P. nur die Beförderung, indem der Verleger die Zeitungen unter Kreuzband direkt an die Bezieher zu versenden hat. Das deutsche Verfahren hat für das Publikum den Vorteil größerer Bequemlichkeit und Billigkeit. 4) Warenproben, d. h. Gegenstände ohne eigentlichen Kaufwert bis zum Gewicht von 250 g, welche im Interesse des Handels gegen ermäßigtes Porto befördert werden, 5) Paketsendungen mit oder ohne angegebenen Wert (s. Postpaketverkehr), 6) Geldbriefe (s. Postgeldsendungen). Ferner die Vermittelung eines bankmäßigen Zahlungsverkehrs, nämlich 7) Postanweisungen (s. d.), als deren Untergattung auch Postnoten (s. d.), Postkreditbriefe (s. d.) anzusehen sind, 8) Postnachnahmen (s. d.), 9) Postaufträge (s. Postauftrag), 10) Personenbeförderung durch Personenposten, welche indes nur in Deutschland, Österreich, Rußland, der Schweiz, Belgien, Dänemark, Luxemburg, Rumänien, Bulgarien, Schweden u. einigen außereuropäischen Kolonialgebieten bestehen und mit dem Ausbau der Eisenbahn in stetiger Abnahme begriffen sind. Hierzu treten 11) in vielen Ländern die Postsparkassen (s. d.), ferner die Beteiligung der P. an den Geschäften staatlicher Renten- und Lebensversicherungen und zu gunsten einzelner Verwaltungs- und Industriezweige (Vertrieb von Wertzeichen zu Steuererhebungszwecken, Vertrieb von Patentschriften u. dgl.) sowie die Leistungen im Dienste des Kriegs (s. Feldpost).

Beförderungsmittel. Auf den Eisenbahnen wird der Postdienst durch fahrende Postämter (Bahnposten) wahrgenommen. Auf den Landstraßen erfolgt die Beförderung durch Staatsfahrposten, mit denen oft Personenbeförderung verbunden ist (Personenposten, Privatpersonenfuhrwerke mit Postsachenbeförderung, Güterposten, Stafettenposten, fahrende Landbriefträgerposten etc.). Auf den Nebenrouten wird die Beförderung durch Fußboten (Botenposten) wahrgenommen. In den Hauptstädten dient für den Schnellverkehr die pneumatische Beförderung (s. Rohrpost). Die Seebeförderung liegt den Postdampfschiffen ob.

[Litteratur.] Herz, Die Postreform im deutsch-österreichischen Postverein (Wien 1851); Flegler, Zur Geschichte der Posten (Nürnb. 1858); Hüttner, Das Postwesen unsrer Zeit (Leipz. 1854–60, 5 Bde.); Stephan, Geschichte der preußischen Posten (Berl. 1859); Derselbe, Das Verkehrsleben im Mittelalter (Raumers „Historisches Taschenbuch für 1869“); Hartmann, Entwickelungsgeschichte der Posten (Münch. 1868); A. v. Rothschild, Histoire de la poste aux lettres (4. Aufl., Par. 1879, 2 Bde.); Dambach, Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs (4. Aufl., Berl. 1881); Fischer, Die deutsche Post- u. Telegraphengesetzgebung (2. Aufl., das. 1876); Derselbe, P. und Telegraphie im Weltverkehr (das. 1879); Meili, Die Haftpflicht der Postanstalten (Leipz. 1877); L. Renault, „La poste et le télégraphe“ (Par. 1877); Tybusch, Die internationale Postreform (in „Unsre Zeit“ 1875); Hoffmann, Ein Stück nationaler Arbeit im deutschen Verkehrswesen (in „Deutsche Rundschau“ 1882); Geistbeck, Der Weltverkehr (Freiburg 1887); Hudemann, Geschichte des römischen Postwesens (2. Aufl., Berl. 1879); Veredarius, Das Buch von der Weltpost (das. 1885). Aus der umfangreichen ältern Litteratur, welche meist durch den Streit über die staatsrechtliche Natur des Postregals hervorgerufen war, sind zu erwähnen: Beust, Über das deutsche Postregal (Jena 1748); Mathias, Über Posten und Postregal (Berl. 1832); Stängel, Das deutsche Postwesen in geschichtlicher und rechtlicher Beziehung (Stuttg. 1844). Einen großen Reichtum an Beiträgen über die Entwickelung des Postwesens enthält das seit 1871 erscheinende amtliche „Archiv für P. und Telegraphie“.


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 667
korrigiert
Indexseite

[667] Post, s. Privatposten und Straßenpost (Bd. 17).

 Post, 1) Karl Borromäus, Kupferstecher, geb. 1834 zu Prag, begann seine Studien bei Haushofer an der Prager Akademie und erhielt 1853 vom Kaiser Ferdinand ein Stipendium, worauf er sich in Wien unter Stöger weiter ausbildete. P. hat eine große Zahl von Landschaften und Tierstücken nach Hansch, Gauermann, Markó, A. Achenbach, Voltz, Pausinger u. a. gestochen. Er starb 17. März 1877 in Wien.

  2) Albert Hermann, Forscher auf dem Gebiet der allgemeinen und vergleichenden Rechtswissenschaft, geb. 8. Okt. 1839 zu Bremen, studierte in Heidelberg, Berlin und Göttingen, wurde 1874 Mitglied des Richterkollegiums in Bremen, wo er gegenwärtig als Richter am Landgericht thätig ist. Er schrieb: „Das Samtgut“ (Brem. 1864; 2. Aufl., Halle 1879); „Entwurf eines gemeinen deutschen und hansestadtbremischen Privatrechts“ (Brem. u. Halle 1866–87, 4 Bde.); „Das Naturgesetz des Rechts“ (Brem. 1867); „Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit und die Entstehung der Ehe“ (Oldenb. 1875); „Der Ursprung des Rechts“ (das. 1876); „Die Anfänge des Staats- und Rechtslebens“ (das. 1878); „Bausteine für eine allgemeine Rechtswissenschaft auf vergleichend-ethnologischer Basis“ (das. 1880–81, 2 Bde.); „Die Grundlagen des Rechts und die Grundzüge seiner Entwickelungsgeschichte“ (das. 1884); „Afrikanische Jurisprudenz“ (das. 1887, 2 Bde.); „Studien zur Entwickelungsgeschichte des Familienrechts“ (das. 1889) u. a.


Jahres-Supplement 1890–1891
Band 18 (1891), Seite 731733
korrigiert
Indexseite

[731] Post. Der Weltpostverein umfaßt jetzt beinahe die ganze zivilisierte Welt. Außerhalb desselben stehen zur Zeit (1891) nur noch: die australischen Kolonien, Neuseeland, Fidschiinseln, Tongainseln, die Kapkolonie mit Betschuanaland, Natal, Oranjefreistaat, die südafrikanische Republik (Transvaal), St. Helena, Ascension und einige wenige Gebiete, welche überhaupt kein geregeltes Postwesen besitzen (Afghanistan, Abessinien, Innerafrika). Der Weltpostverein umfaßt hiernach ein Gebiet von 60 Mill. qkm mit rund 810 Mill. Einwohnern (s. Tabelle S. 732).

In Italien ist 1889, in Serbien 1890 die Telegraphie mit der P. vereinigt, dagegen sind in Belgien 1889 die beiden bis dahin vereinigten Verkehrswesen getrennt worden. Rußland ist 1890 mit der Einrichtung von Postsparkassen vorgegangen.

Die deutsche Reichspost.

1) Der Dienstbetrieb im innern Verkehr hat wesentliche Erleichterungen und Verbesserungen erfahren. Die Begleichung von Postanweisungen auf dem Wege des Giroverkehrs (s. Postanweisungen) ist erheblich ausgedehnt worden und erfreut sich immer wachsender Beliebtheit. Das Porto (s. d.) für Postnachnahmen (s. d.) sowie dasjenige für Drucksachen ist teilweise ermäßigt, die Versendung der letztern in Rollenform zugelassen worden; die Beträge für Postaufträge (s. d.) sind erhöht und die Ansdehnungsgrenzen für Warenproben erweitert worden, die letztern dürfen 30 cm in der Länge und 15 cm im Durchmesser betragen. Der Postdienst auf dem platten Lande hat durch Vermehrung der Postagenturen und Posthilfsstellen, durch Verstärkung des Bestellpersonals und nicht zum wenigsten durch die Einrichtung der fahrenden Landbriefträger (s. Briefträger) eine wesentliche Verbesserung erfahren; desgleichen sind die Gebühren für das Abtragen von Paket- und Geldsendungen an die im Landbestellbezirk wohnenden Empfänger sowie das Eilbestellgeld ermäßigt worden. Besondere Erwähnung verdient die Einrichtung der Straßenposten (s. d., Bd. 17) in Berlin.

In der S. 732 abgedruckten statistischen Übersicht ist der Gleichmäßigkeit wegen Deutschland mit dem Stande seiner postalischen Einrichtungen von 1889 aufgeführt. Die nachstehenden Zahlen lassen den Fortschritt erkennen, den das deutsche Postwesen in wenig mehr als einem Jahre gemacht hat, und liefern den Beweis, daß dasselbe die führende Rolle unbestritten behauptet. Im Januar 1891 waren vorhanden: 22,667 Postanstalten (darunter 11,394 Posthilfsstellen); Bayern mit 1604 und Württemberg mit 594 Postämtern dazu gerechnet, ergibt für Deutschland 24,865 Postanstalten, eine Zahl, welcher in Europa Großbritannien allein allenfalls nahekommt während alle andern Länder von ähnlicher Ausdehnung und Einwohnerzahl ganz erheblich zurückstehen. Die Zahl der obern Postbeamten, einschließlich Posthalter, [733] betrug 37,127, die der Unterbeamten, einschließlich Postillione und Posthilfsstelleninhaber, 70,696, zusammen 107,823 im deutschen Reichspostdienst beschäftigte Personen. Hierzu 15,500 bayrische und württembergische Postbeamte, ergibt ein Gesamtpersonal von 123,323 Köpfen.

2) Internationaler Verkehr. In dem Bestreben, durch Herstellung eines eignen Postwesens in den von deutschen Handels- und Kolonisationsbestrebungen beherrschten Ländern die Reichsangehörigen von fremden Posteinrichtungen thunlichst unabhängig zu machen und den Postverkehr der Kolonien und Schutzgebiete mit der Heimat zu erleichtern, hatte die deutsche Postverwaltung zunächst in Kamerun, dann in den von den Reichspostdampfern berührten Häfen, wo sich deutsche Handelsniederlassungen (Schanghai und Apia) befinden, ein geordnetes, die deutschen Verkehrsinteressen sicherndes Landpostwesen aber nicht bestand, deutsche Postämter errichtet. Von der Handelswelt mit lebhafter Befriedigung aufgenommen, ist an dem Ausbau und der Vervollkommnung dieser Einrichtungen rüstig weiter gearbeitet worden, so daß nun (1891) sämtliche unter dem Schutze Deutschlands stehende Gebiete mit deutschen Posteinrichtungen versehen sind. Außer dem deutschen Postamt in Konstantinopel, welches schon 1870 eingerichtet wurde, bestehen deutsche Postanstalten 1) in Asien: Schanghai; 2) in Afrika: Kamerun, Victoria und Bibundi (Kamerungebiet), Klein-Popo, Lome (Togogebiet), Sansibar, Bagamoyo, Dar es Salam (Deutsch-Ostafrika), Otyimbingue (Südwestafrika); 3) in Australien: Finschhafen, Stephansort, Konstantinhafen, Hatzfeldhafen, Herbertshöhe, sämtlich zum Neuguinea-Schutzgebiet gehörig, Jaluit (Marshallinseln) u. Apia (Samoainseln). Im ersten Jahre ihres Bestehens haben die unter 1–3 genannten Postanstalten einen Nettoüberschuß von 9000 Mk. erzielt.

An Verkehrserleichterungen sind zu erwähnen: Austausch von Postanweisungen, Postpaketen und Postaufträgen mit verschiedenen Ländern, mit denen ein solcher Dienst noch nicht eingerichtet war; Zulassung von Postfrachtstücken (s. d.) nach den asiatischen, afrikanischen und australischen Anlaufhäfen der Reichspostdampferlinien; Portoermäßigung für Briefsendungen im Verkehr mit den nicht zum Weltpostverein gehörigen Ländern (Vereinsausland) und Zulassung von Geschäftspapieren in diesem Verkehr; Beschleunigung in der Beförderung der nach Deutschland bestimmten amerikanischen P. dadurch, daß deutsche Beamte die P. am Anlaufhafen direkt in Empfang nehmen und auf der Eisenbahnfahrt durch die Niederlande, bez. Belgien verarbeiten; die Anbahnung eines internationalen Postzeitungsdienstes (s. d.), endlich die Einrichtung der Postdampferlinie nach Ostafrika (s. Dampfschiffahrt). Alle Maßregeln indessen für die sofortige Bearbeitung und rasche Weiterbeförderung der amerikanischen P. reichten nicht hin, um den 1889 hin- und herwärts auf 39 Mill. Postsendungen angewachsenen deutsch-amerikanischen Verkehr ohne wesentliche Verzögerungen zu bewältigen, und es wurden Verhandlungen zwischen der deutschen und der Generalpostdirektion der Vereinigten Staaten eingeleitet, um diesem Übelstand abzuhelfen. Das Ergebnis derselben war die zum 1. April 1891 in Kraft getretene Einrichtung der Seeposten, die zwischen Bremen und Hamburg einer- und New York anderseits wöchentlich dreimal (zweimal bei den Fahrten der Schnelldampfer des Norddeutschen Lloyd und einmal bei denjenigen der Schnelldampfer der Hamburg-Amerikanischen Paketfahrt-Aktiengesellschaft) verkehren. Diese Seeposten oder schwimmenden Postämter bilden eine gemeinsame Einrichtung beider Postverwaltungen und heißen in der Richtung nach Amerika deutsch-amerikanische, in umgekehrter Richtung amerikanisch-deutsche Seeposten. Das Beamtenpersonal wird von beiden Verwaltungen in gleicher Anzahl gestellt und wird im Anfang zwei Beamte und ein Unterbeamter für jede Fahrt stark sein. Die Räume für Unterbringung derselben sowie Verpflegung werden von den Dampfergesellschaften gegen eine Vergütung von 1500 Mk. für jede Hin- und Rückfahrt hergegeben. Die Thätigkeit der Seeposten dient in erster Linie dem Verkehr zwischen Nordamerika und Deutschland, doch ist schon jetzt Fürsorge getroffen, sie auch für den Verkehr einiger Hinterländer, z. B. Skandinaviens seitens Deutschlands und Mexikos seitens Nordamerikas, nutzbar zu machen.

Übersicht des Postverkehrs in den europäischen sowie in den bedeutendern außereuropäischen Ländern des Weltpostvereins für 1889.
Lau­fen­de Num­mer Länder Postanstalten Post­personal Beförderte Postsendungen (aufgegeben, vom Ausland eingegangen, im Durchgang befördert) Auf einen Ein­wohner entfallen aufge­gebene Post­sendungen überhaupt Betriebs­ergebnisse:
Gesamt­stückzahl der beförderten Post­sendungen darunter waren
Zahl Eine Postanstalt entfällt auf Briefe Postkarten Drucksachen, Zeitungs­nummern, Geschäfts­papiere, Waren­proben Post­anweisungen Pakete mit und ohne Wertangabe Briefe mit Wertangabe Überschuß (+)
Zuschuß (−)
Quadrat­kilometer Ein­wohner Mark
1 Deutschland (mit Bayern und Württemberg) 21198 21,0 1861 121877 2805100000 1055612000 318420000 1148990000 78215000 123990000 10212000 48,0 +31973362
2 Belgien 843 34,9 7205 3347 362670000 112460000 34409000 204265000 2551000 2963000 403000 54,9 +4821705
3 Bulgarien 65 954,2 30754 536 590000 350000 39000 201000 0,3 −677460
4 Dänemark 782 50,7 2533 4032 98639000 42956000 1555000 50039000 1269000 1906000 683000 45,9 +204083
5 Frankreich mit Algerien 7381 152,2 5695 62046 1956946000 780146000 47069000 1062468000 25668000 25127000 5579000 43,1 +42636182
6 Griechenland 249 255,5 9237 544 13258000 5347000 179000 7701000 31500 4,6 −3634
7 Großbritannien und Irland 17829 17,7 2105 108552 2324498000 1569101000 201400000 563900000 10508000 39589000 +60801480
8 Italien 5391 54,9 5370 24151 442654000 181417000 49259000 200137000 5545000 6254000 23000 14,3 +3841061
9 Luxemburg 71 36,4 3003 380 8539900 3428000 949000 3622000 218000 246000 6900 28,8 +24318
10 Montenegro 8 1184,4 25000 28 130000 55000 13000 58200 1300 2500 0,7 −627
11 Niederlande 1268 26,0 3587 5520 199013000 74215000 28469000 89107000 2245000 3882000 293000 40,0 +2730043
12 Norwegen 1414 225,0 1414 1961 50815000 20585000 1784000 26835000 107000 238000 1256000 22,3 +127713
13 Österreich 4554 65,9 5150 22998 617165000 338173000 85188000 124852000 27065000 28049000 7936000 23,8 +7298716
14 Ungarn 4291 75,1 3654 13475 272312000 130224000 38967000 75657000 11633000 12790000 2871000 13,9 +6170924
  Bosnien und Herzegowina 82 623,3 17122 414 8011000 6084000 709000 1218000 −195040
15 Portugal mit Azoren u. Madeira 1942 47,5 2343 3673 46718000 23204000 3434000 19498000 301000 163000 3400 10,3 −127336
16 Rumänien 337 475,2 14955 1445 23424000 13043000 3436000 6136000 229000 255000 321000 3,5 +890431
17 Rußland 5881 3777,6 17405 26862 316594000 127773000 20573000 152521000 3631000 11995000 2,8 −17631001
18 Schweden 2295 188,7 2084 4841 111091380 53521000 5323000 49755000 669000 541000 1106000 20,9 +348293
19 Schweiz 3202 13,5 911 8151 232555000 87872000 18721000 105385000 3474000 13800000 126000 68,6 +1834273
20 Serbien 96 507,0 20112 463 7575000 4629000 127000 2553000 35000 107000 124000 3,2 −201648
21 Spanien 3069 165,6 5466 9208 131518000 112619000 372000 18297000 154000 76000 7,3 +5902961
22 Türkei, europäische 702 373,8 9448 544 3003000
3003000
0,5 +1178651
23 Vereinigte Staaten von Amerika 60084 172,0 835 98250 4116986023 1997333630 379049904 1655794318 11625910   −24802042
24 Brasilien 2065 4055,0 6325 ? 31112000 30100500 775000 1940000 1,2
25 Britisch-Ostindien 8970 262,4 28335 31484 381171540 155200100 76325100 152271215 1212370 502000 1,1 +3445810
26 Japan 3670 105,6 10953 11596 170000000 75182500 62742100 25100000 3,5 −3459532
27 Ägypten 179 3128,5 38024 179 12980000 4212000 475000 2725500 163210 132700 0,9 +624892
Anmerkung: Die Striche in den Kolonnen bedeuten, daß in dem betreffenden Lande der diesbezügliche Dienst nicht eingerichtet ist, oder daß eine besondere Statistik in den einzelnen Fällen nicht geführt wird, oder endlich, daß die betreffenden Verwaltungen dem internationalen Büreau des Weltpostvereins keine Angaben gemacht haben.