Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Postnoten“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 282
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Postnoten. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 282. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Postnoten (Version vom 10.08.2022)

[282] Postnoten (engl. Postal orders), bei der engl. Postverwaltung seit 1880 eingeführte Postanweisungen, welche auf feste Beträge lauten und gegen eine geringe Gebühr bei allen inländischen Postanstalten eingelöst werden, sonach ein Mittelding zwischen Papiergeld und Postanweisung darstellen. Nach Ablauf von drei Monaten werden die P. nur gegen nochmalige Errichtung der ursprünglichen Gebühr ausgezahlt; derselbe Gebührenbetrag ist für jeden weitern Zeitraum von drei Monaten zu entrichten, während nach Ablauf bestimmter längerer Fristen die eingezahlten Beträge verfallen. Das System der P. hat auch in Britisch-Indien, den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und den australischen Kolonien Eingang gefunden, wo, wie in England, höhere Taxen für Postanweisungen bestehen und das Bedürfnis vorlag, die Versendung kleiner Geldbeträge billiger zu gestalten.