MKL1888:Postanstalten
[278] Postanstalten, die für die Wahrnehmung des örtlichen Postdienstes (Annahme, Ausgabe und Bestellung von Postsendungen etc.) bestehenden Behörden. In Deutschland werden die P. nach Maßgabe ihres Geschäftsumfanges, bez. der Bedeutung der Orte in vier Klassen eingeteilt: Postämter 1., 2., 3. Klasse und Postagenturen. Die Vorsteher der Postämter 1. Klasse heißen Postdirektoren, der Postämter 2. Klasse Postmeister und der Postämter 3. Klasse Postverwalter. Die Postagenturen sind in Bezug auf den Betriebsverband und die Rechnungslegung einem Postamt zugewiesen und werden durch geeignete Personen aus der Klasse der Ortseinwohner (Postagenten) verwaltet. Außerdem sind in bedeutenden Landorten ohne Postagentur Posthilfsstellen eingerichtet, welche den Verkauf von Freimarken, die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen Briefen und Paketen sowie die Ausgabe von Zeitungen besorgen und im übrigen als Hilfsanlagen für den Landbestelldienst dienen. Die P. eines Bezirks stehen unter der betreffenden Bezirksoberpostdirektion.