Geschichte von Kloster Heilsbronn/Die 11 ersten lutherischen Geistlichen

« Die Schopper’sche Schule Geschichte von Kloster Heilsbronn
Nähere Nachrichten über die einzelnen Bestandtheile des Mönchsstaates, seine Probsteien, Vogteien und Ämter »
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e. Die 11 ersten lutherischen Geistlichen.

Es ist oben beim 27. Abt Schopper berichtet worden, daß [109] dieser reformatorisch gesinnte Abt unter Assistenz seiner Mönche das Predigen und die Verwaltung der Sakramente anfänglich selbst besorgte, aber für die Dauer nicht ausreichend besorgen konnte und daher diese Funktionen zwei jüngeren gleichgesinnten fremden Predigermönchen übertrug. Diese Beiden erscheinen daher als die ersten evangelischen Prediger in Heilsbronn, nämlich 1) Michael Gersdorfer, aus Gersdorf oder Gerasdorf in Bayern. Er fungirte als Prediger von 1532 an nur zwei Jahre lang, da Schopper bei Errichtung seiner Schule ihm die Funktion als Schulmeister übertrug. 1543 wurde er Erzieher des jungen Markgrafen Georg Friedrich, später Pfarrer in Kitzingen, zuletzt in Krailsheim. 2) Georg Erbar, der zweite der von Schopper berufenen Predigermönche, blieb Klosterprediger, während sein Kollege Gersdorfer Schulmeister wurde. Der Abt Schopper be[a]bsichtigte, ihm die Pfarrstelle in Equarhofen zu verleihen. Da sich aber die Besetzung verzögerte, so nahm Erbar 1538 eine Kaplaneistelle in Nürnberg bei St. Sebald an und heirathete. 3) Wilh. Peltzperger aus Messing in Bayern, vom Abt Schopper sehr geschätzt, wurde 1538 von diesem als Klosterprediger nach Heilsbronn berufen, aber schon im folgenden Jahre nach Equarhofen befördert, wo er frühzeitig starb. 4) Sebast. Stiller, (1539–44), aus Österreich nach Heilsbronn gekommen, verehelichte sich im Jahr nach seinem Amtsantritt. Nach Beerdigung des Markgrafen Georg hielt er die Gedächtnißpredigt. Im Jahr darauf (1544) wurde er Dechant in Gunzenhausen. Sein erstes Kind hob der Richter Hartung aus der Taufe. Nach seinem Wegzuge erhielt er vom Abt Wirsing und Konvent und von Hartung folgendes Zeugniß über sein Verhalten und seine Trauung: „Nachdem im Fürstenthum und anderwärts der Ehestand frei zugelassen worden war, heirathete Herr S. Stiller noch als Prediger in Heilsbronn Ursula, welche beim Herrn Kammermeister Purkel Jahre lang treu gedient hat, und wurde am 3. Mai 1540 vom Pfarrer Ul. Reisacker von Weißenbronn in der obern Pfarrkirche vor der christlichen Gemeinde nach christlicher Ordnung kopulirt und hielt, wie andere Brautleute, sein Hochzeitsmahl im Wirthshause [110] zu Heilsbronn. Beide haben sich fromm gehalten. Ihre Kinder sind daher für ehelich zu halten.“ 5) Magister Sebast. Stieber aus Schwabach, (1544–49), zuvor Prediger in Langenzenn und dort bereits verheirathet, wurde vom Abt und Konvent nach Heilsbronn berufen, nachdem die markgräfliche Regierung in seine Abberufung von Langenzenn gewilligt hatte. Gleich bei seinem Amtsantritt legte er die älteste in der Pfarrregistratur vorhandene Matrikel an, aus der sich ergibt, daß die Einwohnerzahl in Heilsbronn damals nicht groß war. Während der fünfjährigen Amtsführung Stieber’s ergaben sich nur neun Sterbfälle. Sein letztes Amtsjahr in Heilsbronn fiel in die Zeit der Scheinrestauration des Klosters durch den Markgrafen Albrecht Alcibiades in Folge des kaiserlichen Interims, gegen welches er sich mündlich und schriftlich, wie oben beim 30. Abt berichtet wurde, energisch aussprach. 1549 zog er nach Weißenburg. Seine Ehefrau wird von Hartung unvortheilhaft charakterisirt. Sie erschien beim Gericht mit der Baderin, ihrer Nachbarin, von dieser verklagt, weil sie ihr vorgeworfen: ihre, der Baderin, Kinder hätten ihr, der Pfarrerin, einen Beutel mit Geld gestohlen. Dagegen warf die Pfarrerin der Baderin vor: sie habe ihr einen Possen gemacht, der keinem frommen Weibe zustehe. Nach vielen gegenseitigen Injurien gebot Hartung Beiden Frieden und fügte der Verhandlung die Bemerkung bei: „Wie lang es Fried bleiben wird, will ich wohl inne werden.“ 6) Joh. Schilling (1550 bis 52) wurde ebenso wenig wie sein Vorgänger vom Interim und von der Klosterrestauration berührt: es blieb Alles in seiner Kirche und in der ganzen Gemeinde auf lutherischem Fuße. Der Richter Hartung hob ihm ein Kind aus der Taufe. Schon nach zwei Jahren kam er nach Uffenheim. Ihm folgte 7) Adam Schneider (1552–53). Dieser war, wie vorhin berichtet wurde, sieben Jahre lang treuer und fleißiger Schulmeister in Heilsbronn, bis ihn der Abt Heberlein zum Prediger daselbst ernannte und den Examinatoren in Onolzbach zur Prüfung und Ordination empfahl, laut folgender Zuschrift: „Damit das Wort Gottes in unserer Pfarrkirche vermöge unserer gnädigen Herren Markgrafen [111] Kirchenordnung lauter und rein gepredigt und die Sakramente gemäß derselben gereicht werden, so haben wir zu solchem Amt den wohlgelehrten Ad. Schneider von Kulmbach, unsern Schulmeister, berufen. Weil er aber noch nicht examinirt und ordinirt ist, so bitten wir, dieses mit ihm fürzunehmen.“ Schneider erkrankte im dritten Monat nach seinem Amtsantritt, wurde (mit ihm Barth. König, einer der noch vorhandenen Mönche) nach Nürnberg in den heilsbronner Hof gebracht, vom Doktor Flosser behandelt, kehrte geheilt zurück und hielt im folgenden Jahre Hochzeit. Unter den Hochzeitsgästen waren der Richter Hartung, der Prior Immel und Joß, des Abts Sekretär. Der Abt Heberlein und sein Bursarius konnten wegen Verrichtungen in Merkendorf und Waizendorf nicht beiwohnen. Wenige Wochen nach der Hochzeit wurde der Pfarrer Herzog in Mkt. Erlbach „jämmerlich entleibt.“ Die dortige Gemeinde bat um baldige Wiederbesetzung der Pfarrstelle, worauf der Abt diese seinem Klosterprediger Ad. Schneider verlieh, welcher aber gleich in den ersten Wochen nach seinem Eintritt erkrankte. Der Richter Hartung, der Schulmeister Eckhard und der Vogt Sturm von Bonhof ritten nach Mkt. Erlbach, um den Kranken und dessen Frau zu trösten. Einige Tage darauf starb Schneider, nachdem er in Heilsbronn kaum ein Jahr lang, in Mkt. Erlbach nur einige Monate lang Pfarrer gewesen war. Der Abt fand vorerst keinen geeigneten Mann für die Predigerstelle in Heilsbronn, ließ diese drei Monate lang vom Pfarrer Winkler von Großhaslach verwesen und bat die Räthe in Onolzbach, ihm einen jungen ledigen Kirchendiener vorzuschlagen. Der Vorgeschlagene 8) Chph. Rurer (1553–57), bisher Diakonus in Windsbach, trat im Dez. 1553 in Heilsbronn ein, starb aber schon nach drei Jahren, kaum 30 Jahre alt. Längere lateinische Aufschreibungen zu seinem Gedächtniß rühmen seine dreijährige Wirksamkeit. 9) Stanislaus Porphyrius (1557–83), geboren zu Glogau in Schlesien, kam 1556 auf Empfehlung Melanchthons von Wittenberg in’s Fürstenthum Onolzbach, wo er vom Markgrafen Georg Friedrich seine erste Bedienstigung in Petersaurach erhielt. Es ist vorhin berichtet worden, daß der [112] dortige Pfarrer Stigler wegen unwürdigen Verhaltens seine Entlassung erhielt. Porphyrius kam an seine Stelle, aber schon nach einigen Monaten als Prediger nach Heilsbronn. Bald nach seinem Eintritt heirathete er eine Tochter des Predigers J. Weselius in Koburg, eine Schwester des Schulmeisters J. Weselius in Onolzbach. Im zweiten Jahre seiner Amtsführung (1558) fand die oben beim 35. Abt Wunder besprochene Kirchenvisitation statt, wobei sich ergab, daß gegen Porphyrius bezüglich seiner einjährigen Amtsführung und seines eben erst gegründeten Hausstandes nichts eingewendet wurde, daß seine bisher noch nicht vollzogene Ordination nachgeholt werden sollte, daß er keine Besoldungsbesserung erhielt und daß der religiös-sittliche Zustand seiner Gemeinde unerfreulich war. Im dritten Jahre nach seinem Amtsantritt erscheint sein und seiner Frau Verhalten, den gerichtlichen Verhandlungen zufolge, in einem ungünstigen Lichte. Zu seinen fassionsmäßigen Bezügen gehörte täglich eine Maas Milch, die seine Frau jederzeit selbst im Viehhofe abholte. Dieß veranlaßte Dissidien mit den Wieshüterseheleuten, welche die Milchwirthschaft zu besorgen hatten und von den Pfarrerseheleuten der Untreue und Dieberei beschuldigt wurden. Der Wieshüter revanchirte sich in der Art, daß er im Garten dem Prediger entgegen trat und ihn mit der Haue zweimal schlug. Der Prediger verklagte beim Abt Beck den Wieshüter, welcher bekannte, den Prediger zweimal geschlagen zu haben. Nach heftigen gegenseitigen Injurien der Parteien in der Gerichtsstube kam durch den Abt und Richter eine Versöhnung zu Stande: Die Wieshüterseheleute gelobten, die Milch unbeanstandet und ungeschmälert abzuliefern und beide Theile versprachen, künftig einander ungeschändet zu lassen. Im achten Jahre seiner Amtsführung bat Porphyrius den Markgrafen um Addition und um eine bessere Wohnung. Er sagte in seiner Bittschrift: „Ich bin als ein Fremdling von E. F. G. vor acht Jahren in E. F. G. Land vom Herrn Phil. Melanchthon aus Wittenberg verschickt und commendirt, auch mit Diensten in E. F. G. Kloster Heilsbronn vor Andern bedacht und befördert worden; habe geringe Besoldung, nämlich 80 fl. Geld, [113] 3 Sra. Korn, täglich ein Viertel Wein, täglich eine Maas Milch aus dem Viehhof, ein Fuder Rüben, am Sonntag und Mittwoch, da ich predige, den Tisch zu Hof (im Refektorium); damit reiche ich in dieser theuren Zeit nicht aus; habe kleine Kinder, deren mir sammt meinem Weibe, so lange wir im Ehestande beieinander gelebt, der Herr alle Jahre eines geschenkt hat. Daher meine Bitte um Addition. Des Predigers Wohnung dahier hat nur eine Stube, in welcher ich unter Kindergeschrei und Gesinde studiren muß. Ich bitte, mir dazu das Schulmeistershäuslein, welches neben meinem unter einem Dache steht und nur durch eine schlechte Wand davon geschieden ist, einzuräumen. Der Schulmeister hat eine lustige und gelegene Wohnung, welche öde und unbewohnt steht, dazu einen Garten.“ Dieses Bittgesuch wurde vom Markgrafen dem Abt Wunder, von diesem dem Schulmeister Preu mitgetheilt, welcher sich darüber äußerte, wie folgt: „Der Herr Prediger will mich aus meinem Hause vertreiben. Er geht schon lange damit um. Ich ließ ihm daher durch die Pfarrer von Petersaurach und Großhaslach vorstellen, daß er mein Beichtvater und nie von mir beleidigt worden sei, während ich oft Ursache gehabt hätte, mich über ihn beim Ministerio zu beschweren, was ich aber unterlassen, um nicht böse Nachrede zu verursachen. Allein umsonst. Seine trutzige und zornige Antwort war: „„Ego non desisto! Will er nicht, so muß er! Doctor Kargius will es so haben.““ Die Wohnung auf der Schule, in die er mich drängen will, kann von Eheleuten mit Kindern nicht wohl bewohnt werden, da kein Keller vorhanden, das Wasser fern, der Lärm durch die Knaben groß ist. Des Predigers Wohnung ist zweimal so groß wie die meinige, war seinen Antecessoren recht und ehemals Wohnung des Burschners mit seinem Hausgesinde. Bekommt er auch meine Wohnung dazu, so bleibt er doch immer nahe am Thor, Wirthshaus, Tanzboden, da sich doch allerlei Getümmel zuträgt. (Die beiden Häuser standen neben der Katharinenkirche.) Ich bitte, den Prediger mit seinem Begehren abzuweisen und bedauere, herausgefordert worden zu sein, gegen meinen Beichtvater auftreten zu müssen.“ Abt, Verwalter und [114] Richter, vom Markgrafen zum Gutachten aufgefordert, erklärten sich einstimmig für den Schulmeister und gegen den Prediger, schlugen aber vor, dem Prediger ein Studirstüblein auf dem Siechhaus (Infirmitorium) einrichten zu lassen, was auch geschah. Der Markgraf dekretirte: dem Prediger sei die begehrte Wohnung nicht einzuräumen, wohl aber bei der gegenwärtigen Theuerung eine Addition zu bewilligen, und zwar 20 fl. baar, 2 Sra. Korn, 2 Sra. Haber, täglich der Tisch bei Hof, wie andern Klosterdienern, doch so, daß er seine Portion heimholen lassen dürfe; ferner eine Metz Erbsen, Linsen, Thatel (Heidel), Habermehl, 3 Mtz. Salz, ein Schwein, im Winter Lichter und Holz, wie dem Schulmeister und Kantor, und ein Gärtlein. 1573 verlor Porphyrius seine Frau. Seine zweite Frau war eine Schwester des Schulmeisters Preu, dessen Wohnung er 8 Jahre vorher zu annektiren beabsichtigte. Die Geburt seines letzten Kindes erfolgte erst nach seinem Tode. Im Jahr vor seinem Tode wurde die Fürstenschule eröffnet (1582) und von der Regierung verordnet, wie es von nun an in der Kirche mit den Gesängen, Ceremonien und Anderem gehalten werden sollte. Der erste Titularabt Limmer, der erste Rektor Raphael, der Verwalter Cornberger und der Richter ordneten zum Vollzug das Erforderliche an; allein Porphyrius legte Protest dagegen ein, besonders gegen die projektirte Versetzung der Kanzel in die Nähe des den Fürstenschülern angewiesenen Raumes. Man hielt diese Annäherung für nothwendig, da das neue Schulregulativ den Fürstenschülern das Nachschreiben der Predigten zur Pflicht machte. Die Räthe in Onolzbach, welchen der Konflikt mit dem Prediger angezeigt wurde, verlangten näheren Aufschluß, worauf Abt, Rektor, Verwalter und Richter berichteten, wie folgt: „Damit die Predigt von Jedermann besser verstanden werde, so haben wir die Verlegung der Kanzel beschlossen. Am Tage darauf, am 1. Mai, betrat der Prediger die Kanzel, um das Evangelium zu traktiren. Er hatte aber einen Groll, den mußte er zuvor ausgießen und es der Gemeinde anzeigen. Es sei, sprach er, des vorigen Tages eine Berathschlagung gewesen und beschlossen worden, die Kanzel an einen andern [115] Ort zu stellen, damit er von allen Zuhörern vollkommen verstanden werde. Nun versehe er sich, daß seine Zuhörer bisher ihn deutlich hören konnten und daß sein gnädiger Fürst und Herr an ihm und seiner Lehr und auf derselben Kanzel ein gnädiges Gefallen gehabt. Die Kanzel habe über 50 Jahre allda gestanden (d. h. an der ersten nordwestlichen Säule bei Nr. 77); nun aber solle sie wieder auf ihren ursprünglichen Stand (d. h. an die erste südöstliche Säule bei Nr. 92) zurückversetzt werden. Das geschehe aber aus Frevel und Hochmuth und aus durstigem Gemüth. Der Hauptursächer (d. h. der Richter Faber, mit welchem Porphyrius nie gut stand) solle wissen, daß er weder für die Schule, noch für die Kirche etwas thue, seit zwei Jahren das h. Abendmahl nicht genossen habe, und daß er (der Prediger) ihm (dem Richter) nicht gestatte, den Predigtstuhl wegzureißen, ohne ausdrücklichen fürstlichen Befehl. Bist du – der Prediger wendete sich an den in der Kirche anwesenden Richter – ein Jedit oder Kuckuck, so bleibe einer und laß mich und meinen Predigtstuhl zufrieden. Willst andere Leute reformiren, und verträgst dich mit Niemand. Darauf fing er seine Predigt an. Aus dem Berichteten mögen Ew. Gnaden (die Räthe) ersehen, wie es mit seiner Predigt geschaffen ist. Ich, der Richter, habe dieselbe vornehmlich auf mich bezogen, da ich gerathen habe, daß man es dem Prediger nicht machen könne, wie es ihm gefalle. Allein der Herr Superintendent weiß, wie er sich zuvor in andern die Kirchenordnung betreffenden Punkten gesträubt hat. Daher seine Bitterkeit, welche er bei der Deliberation sehen zu lassen nicht gewagt, wohl aber vor der Gemeinde ausgegossen hat. Welches Alles wir auf derselben gnädiges Begehren unterthänig nicht verhalten sollen. Datum 29. Apr. 1582. Abt, Rektor, Verwalter und Richter.“ Zuverlässig hatte Melanchthon, als er vor 27 Jahren den Kandidaten Porphyrius dem Markgrafen empfahl, von seinem Empfohlenen eine andere Haltung und Predigtweise erwartet. Porphyrius starb im folgenden Jahre und wurde im Kirchhofe bei dem Ampelhäuslein gegen der untern Kirchthüre bei seiner ersten Hausfrau und seinem Kindlein begraben. Seine [116] zweite Frau starb in ihrer Vaterstadt Weißenburg. Sein Sohn Balthasar war unter den zuerst aufgenommenen Fürstenschülern, studirte in Wittenberg und genoß daselbst ein heilsbronnisches Stipendium. Eine lateinische Inschrift auf einer vormals im Chor der Kirche aufgehängten Tafel besagte, daß Porphyrius in Glogau geboren wurde, seine Bildung auf den drei berühmten Schulen zu Breslau, Königsberg und Leucoreum erhielt, 27 Jahre lang in Heilsbronn treu und mit großem Eifer das Evangelium verkündigte und 53 Jahre alt ohne vorherige Krankheit vom Schlage gerührt am 6. Dezbr. 1583 starb. 10) Konrad Ley (1584–94), Magister und Poeta laureatus, aus Bergbronn bei Krailsheim, früher Pfarrer in Windsbach, 1584 von den Räthen des in Königsberg weilenden Markgrafen nach Heilsbronn berufen. Im zweiten Jahr seiner Amtsführung brach im Klosterwirthshause die Pest aus. Es erlagen der Krankheit binnen vier Wochen sechs Personen. Ley berichtet darüber im Todtenregister: „Pest allhie. Daran sind gestorben vom 26. Sept. bis 21. Okt. 1585: 1. Thom. Herold, des Pachtwirths Söhnlein. 2. Andreas, sein Brüderlein. 3. Anna, deren 21jährige Schwester. 4. Barbara, des Wirths Frau. 5. Veronika Kratzer, des Kochs Töchterlein. Diese Veronika habe ich, Prediger Ley, beim Schindelgarten todtkrank aufgehoben und ihr Herberg verschafft; ist in Bürgla begraben worden. 6. Christina, Schmiedsweib.“ In Heilsbronn kamen weitere Pestfälle nicht vor, wohl aber an andern Orten der Umgegend, namentlich in Ansbach, weßhalb das dortige Regierungspersonal nach Krailsheim übersiedelte. In einem von dort aus nach Heilsbronn ergangenen Befehl hieß es: „Gott läßt allenthalben über die Sünde seinen Zorn sehen durch die Pest, die auch in Onolzbach in vielen Häusern eingerissen, weßhalb die Regierung nach Krailsheim verlegt worden ist. Wir vernehmen, daß auch bei euch zu Heilsbronn im Steinhof die Pest ausgebrochen sein soll, von Personen, die dort zechten, dahin gebracht. Daher ist unser Befehl, Personen, die von Nürnberg oder andern sterbenden Orten kommen, in Heilsbronn nicht einzulassen, die Schüler nicht an unreine Orte zu lassen. Wir vernehmen, [117] daß der mit Recht aus seiner angesteckten Wohnung verwiesene Wirth wieder mit den Seinigen in seine Wohnung zurückgekehrt ist und daß ihm seitdem wieder zwei Personen gestorben sind. Wir befehlen, ihm sogleich wieder eine Wohnung außer dem Kloster anzuweisen und den Steinhof verschlossen zu halten.“ Gleichzeitig erhielten der Prediger Ley und andere Pfarrer folgendes Publikandum zum Verlesen von den Kanzeln: „Nachdem unverborgen, daß die Sterbensläufe allenthalben einreißen, was Jedweden zur Buße reizen sollte, so wird doch solches bei dem gemeinen Volk gar wenig in Acht genommen. Daher verordnen Abt, Verwalter und Richter, daß bis auf Weiteres alle öffentlichen Tänze, Rockenstuben, Fenstern, das Schreien, Poltern und Schlägereien auf den Gassen, vornehmlich aber das Gotteslästern soll abgeschafft werden. Die Beamten sollen dabei nicht durch die Finger sehen und in den Ortschaften 2 bis 4 Mann des Nachts Acht haben und Übertreter gefänglich annehmen. Kein Wirth soll Gastung über 8 Uhr dulden bei Strafe von 5 fl. Weil die Leute bei jetziger Seuche furchtsam sind und die christliche Liebe ausziehen und Einer den Andern in Nöthen verläßt, so befehlen wir den Amtleuten und Dorfmeistern, in jedem Ort 2 bis 4 Leute dazu zu bestellen, den Kranken Speise und Trank zuzutragen, und deren Weiber sollen die Kranken pflegen und reinigen um gebührliche Belohnung aus den Mitteln der Herrschaft, oder der Gotteshäuser, oder der Gemeinden. Die angesteckten Häuser sollen gesperrt, aber die kranken Bewohner darin versorgt werden. Die Bader haben den Kranken gegen billige Gebühr beizuspringen bei Vermeidung der Strafe durch die Herrschaft. Kleider und Betten der Kranken sollen außerhalb der Dörfer gewaschen werden. Das Stroh auf den Wägen, worauf die Leichen aus den Weilern zur Bestattung geführt werden, darf nicht mehr beim Heimfahren an Kreuzwegen oder Martersäulen hingelegt werden, wodurch der Aberglaube die Seuche abzutreiben glaubt, sondern es soll eingegraben oder verbrannt werden, bei Strafe von 10 fl.“ Der Prediger Ley hatte in der eben errichteten Fürstenschule wöchentlich einige theologische Lektionen zu [118] geben. Daß er mit Gewandtheit lateinische Verse schrieb, beurkundet die Pfarrmatrikel, worin er den Tod der beiden kurz nacheinander verstorbenen Titularäbte Limmer und Francisci eintrug und zu deren Gedächtniß lateinische Verse beifügte, die er am Schlusse seiner Gedächtnißrede recitirt hatte. Noch ausführlicher sind seine Aufschreibungen in gebundener lateinischer Rede zum Gedächtniß des von ihm bestatteten Verwalters Cornberger. Er unterschrieb sich gerne: „C. Leius, Ecclesiastes, Orocrenius (d. h. aus Bergbronn), P. L. (d. h. Poeta laureatus).“ Bisweilen nennt er sich „Soterocrenius“, d. h. Heilsbronner. Zum Gedächtniß seiner 12jährigen Tochter, die von einem Knaben durch einen Steinwurf getödtet wurde, schrieb er eine zweizeilige lateinische Grabschrift, aus deren Zahlbuchstaben sich das Todesjahr 1592 ergibt. 1594 kam er nach Lehrberg.

11) Magister Mich. Dreßler (1594–1610) aus Leobschütz in Schlesien, erhielt seine Vorbildung in Breslau, studirte in Wittenberg, bezog daselbst ein ansbacher Stipendium, wurde Diakon in Ansbach, Pfarrer in Gunzenhausen und dann in Heilsbronn. Ein begabter Prediger und Lehrer. Die Schrift auf seinem Grabsteine bezeichnete ihn als Ecclesiastes, hebraicae linguae Professor et Inspector scholae heilsbronnensis per annos 16, religiosissimus, doctissimus, meritissimus, pie in Christo obiit d. 15. Apr. 1610 aetatis suae 63. Über die folgenden Klosterprediger siehe den IX. Abschnitt.

Beim Rückblick auf den VI. Abschnitt ergibt sich das Resultat, daß der Stand des religiös-sittlichen Lebens in den Klosterpfarreien während des ganzen Reformationsjahrhunderts, einige wenige Lichtpunkte ausgenommen, sehr unerfreulich war. Dazu kam, wie unten berichtet werden wird und in den Beitr. S. 192 bis 206 berichtet worden ist, fortdauerndes, immer steigendes materielles Elend und wenige Jahre nach dem Schlusse des Reformationsjahrhunderts durch den 30jährigen Krieg völlige Verödung und Verwilderung.





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