Geschichte von Kloster Heilsbronn/Das Gemeindewesen

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Das Schulwesen »
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2. Das Gemeindewesen.

Ein solches war während der Klosterzeit in Heilsbronn nicht vorhanden; denn es existirten daselbst keine selbstständigen Bewohner, die sich hätten aneinander schließen können, um eine Gemeindekorporation zu bilden. Das Kloster acquirirte nach und nach alle Anwesen im Orte und übertrug die Verwaltung eines jeden einem Mönch, welcher es mit nichtansässigen Knechten und Mägden bewirthschaftete. Auch die übrigen im Orte arbeitenden Handwerker waren Lohnarbeiter ohne Ansässigkeit und Grundbesitz. Ebenso wurde es nach der Klosterauflösung zur Zeit der Fürstenschule gehalten: wie vormals das Kloster, so bewirthschaftete nun das Klosteramt Alles in eigener Regie mit besitzlosen unselbstständigen Lohnarbeitern. Allein die durch den 30jährigen Krieg erzeugte Verarmung hatte zur Folge, daß dieser Selbstbetrieb mehr kostete, als einbrachte. Man fing daher an, wenig oder gar nicht rentirende Objekte durch Verkauf rentabel zu machen. Zuerst kam an die Reihe der „Steinhof“, damals das einzige Wirthshaus in Heilsbronn, dessen Verkauf nun von den beiden Markgrafen anbefohlen wurde. Sam. Röll kaufte i. J. 1626 für 1200 fl. Haus, Stallung, Städelein, Tanzboden, die Grasnutzung vom [187] Klostergarten und den Garten, übrigens keine weitere Grundstücke, konnte sich aber auf dem Anwesen nicht halten, da fünf Jahre darauf die im X. Abschn. berichteten Kriegsdrangsale eintraten und die Fürstenschule auseinander ging. Das Wirthshaus, zugleich Post, fiel wieder der Herrschaft heim, wurde baufällig, wie alle Gebäulichkeiten im Orte, und konnte erst nach 50 Jahren (1680) wieder an den Mann gebracht werden. Das vormals für 1200 fl. verkaufte Anwesen war nun fast werthlos. Um es anzubringen, mußte man dem Käufer, Wildmeister Griesmeier, obendrein einen der verödeten Bauernhöfe in Weiterndorf für 180 fl. überlassen. Zu diesem Hofe gehörten 87 Mgn. Ackerland, 6 Mgn. Wiesen, 3 Mgn. Wald. Der Käufer hatte davon jährlich 81/2 Sra. Korn, 6 Sra. Haber und 7 fl. baar an das Amt zu entrichten. Seine Wittwe zahlte 41 fl. Handlohn. Fünf Jahre darauf kaufte das Anwesen Gg. Mausner aus Nürnberg, welcher auch den herrschaftlichen Viehhof, jetzt Post, kaufte und daselbst eine Wirthschaft, die zweite in Heilsbronn, errichtete. Dieß die Geschichte des ersten, 1626 gegründeten selbstständigen Anwesens; es war 29 Jahre lang das einzige. Erst nach dem Kriege setzten die beiden Regierungen das angefangene Werk fort, um das durch den Krieg und durch die Zerstreuung der Fürstenschule ziemlich entvölkerte Heilsbronn wieder zu bevölkern und, zum Besten des erschöpften Staatsärars, die neuen Ansiedler abgabepflichtig zu machen. Die entbehrlichen, insgesammt ruinosen Wohnungen und die im Orte vorhandenen freien Plätze wurden feilgeboten. Bayreuth beantragte 1635: „Im Kloster sind viele leere Plätze, worauf zur Förderung des Klosterinteresses Häuser gebaut und also die Mannschaft verstärkt werden könnte. Bereits hat sich der Zimmermann Beck von Habersdorf erboten, er wolle, wenn ihm des Klosters Bronnenwartei überlassen werde, auf seine Kosten eine eigene Behausung in das Kloster bauen. Finden sich dergleichen Leute mehr, so habt ihr Vorschläge vorzulegen. Man könnte von dem Überfluß der weitläuftigen Klosterfelder zu den Häusern schlagen.“ Der leeren Plätze im Orte gab es viele. Auf dem Areal vom untern Thor herein rechts, worauf jetzt bis [188] hinauf zum Steinhofwirthshause etwa 30 Wohnungen stehen, standen damals und zuvor in der Klosterzeit nur drei Häuser, nämlich der Saalhof (Hs. N. 106), das Schlachthaus (Hs. N. 103, Löwenwirthshaus) und die Richterswohnung (Hs. N. 73, jetzt Landgericht). Die dazwischen stehenden Häuser wurden erst von 1655 an nach und nach auf bis dahin unbezimmerten Plätzen erbaut, das erste von dem gedachten Beck aus Habersdorf i. J. 1655, jetzt Hs. N. 86, seit 1688 eine Bäckerei; zwei andere Häuser, jetzt Hs. N. 91–94, erbauten G. Müller und J. G. Müller, die zuvor als Schustergesellen bei der Fürstenschule gearbeitet hatten. 1688 erbaute J. G. Stapfer, früher Gesell in Heilsbronn, eine Schmiede, jetzt Hs. N. 74. Die übrigen Bauplätze in dieser Häuserreihe und von dieser aus westlich wurden erst im 18. Jahrhundert bezimmert, wie nachher berichtet werden wird. Noch im 17. Jahrhundert (1698) verkaufte die Herrschaft den „Kapellengarten“ (zum obern Thor hereinkommend rechts, zwischen dem Thor und der 1771 abgetragenen Katharinenkapelle) an den bereits in Heilsbronn arbeitenden Schuster Heulein, welcher das zweistöckige Haus Nr. 52 darauf erbaute und eine Handelschaft betrieb. Die übrigen noch im 17. Jahrhundert entstandenen selbstständigen Anwesen waren folgende: 1675 kaufte H. Keser von der Herrschaft das Haus, jetzt Nr. 51, vor dem Kriege Wohnung des vierten Lehrers an der Fürstenschule, nun aber entbehrlich geworden, da nach dem Kriege die vierte Lehrerstelle nicht mehr besetzt wurde. Der Käufer erhielt zu dem Hause den Grabengarten, welcher außerhalb der Ringmauer vom obern Thor an bis zum Badweiher hinab sich erstreckte, zahlte dafür 200 fl. in zehnjährigen Raten, dazu das Handlohn, jährlich 2 fl. 10 kr. Grundzins etc., baute 1693 das Haus fast neu und richtete eine Bäckerei ein. Man nannte ihn gewöhnlich „Postbäcker“, weil sein Haus nahe beim Steinhofe, der vormaligen Post, stand. 1680 kaufte der Schlosser Süßner von Altdorf von der Herrschaft das sehr baufällige Häuslein, jetzt Nr. 54, früher Amtsbotenwohnung, auf der Ecke der Ringmauer, vom obern Thor hereintretend rechts, sammt Stallung und einem [189] Stück Grabengarten, für 36 fl., zahlbar in fünfjährigen Fristen, und hatte dafür 2 fl. 24 kr. Handlohn, dann jährlich 1 fl. Grundzins an das Amt zu entrichten. 1680 kaufte H. Rasch, bereits Büttnergesell beim Amt, von der Herrschaft das kleine Häuslein, jetzt Nr. 34, für 20 fl., erhielt dazu noch ein Gärtlein am Abhang hinab bis zum Kirchhof und 3 Kl. Waldrecht; dafür hatte er Handlohn und jährlich 32 Kreuzer Grundzins zu entrichten. 1680 kauften M. G. Franz, bereits als Glaser, und H. Küffner, bereits als Häfner im Orte arbeitend, von der Herrschaft für 120 fl. das alte Badhaus, jetzt Nr. 115 und 116, Gemeinde- und Armenhaus am Badweiher, vormals das Bad für die Knechte und Mägde; die Käufer erhielten dazu nahe beim Hause einen Garten, ein Schorgärtlein und eine Wiese. 1681 etc., kaufte Regelein, ein Wagner, von der Herrschaft für 70 fl. das Haus zwischen Hs. Nr. 1 und dem neuerlich in ein Wohnhaus umgestalteten „Haberboden“; Baßler, ein Weber, ein Häuslein für 30 fl.; der Küchenmeister Kleß ein Haus mit Grasgarten für 100 fl.; Reuter für 20 fl. ein Häuslein, jetzt Nr. 25, nebst 3 Kl. Waldrecht. In der Nähe stand das „Schul- oder Lokatenhäuslein“, welches Beck, ein Sattler aus Mergentheim, für 50 fl. kaufte. 1686 kaufte der Konrektor Stübner, nachmals Rektor, für 8 fl. und 32 Kreuzer Handlohn einen Platz bei der Mühle und baute darauf ein Haus, jetzt Nr. 22 und 23, kein Haus des Friedens, wie oben Abschn. XI berichtet wurde. 1687 kaufte Lor. Lösch das ohne große Kosten nicht mehr zu reparirende Badershaus, jetzt Nr. 28. Er wohnte darin als Bader für die Fürstenschule schon seit Jahren unentgeltlich. Als nunmehriger Besitzer erhielt er, wie bisher, das benöthigte Holz, dazu 10 Kl. Waldrecht, Bauholz, den kupfernen Kessel mit den sonstigen Badfurnituren, ein Gärtlein etc. Dafür hatte er 200 fl., das Handlohn, jährlich 2 fl. 24 kr. an das Amt zu zahlen, die Alumnen nach Anordnung des Medici mit Schröpfen und Aderlassen zu versehen und die Erkrankten im Patientenstüblein zu verpflegen. 1687 kaufte Rebell, ein Schneider, für 4 fl. einen Bauplatz zwischen dem Spital und Hs. N. 86 zur Erbauung [190] von Haus und Stadel, der Glaser Franz nicht weit davon für 8 fl. einen Bauplatz für Stadel und Haus, jetzt Nr. 82; Kummer, welcher bereits als Buchbinder im Orte lebte, für 55 fl. das Bräumeistershäuslein, jetzt Nr. 45; 1688 der Zimmermann Haindel aus Neunkirchen für 12 fl. einen Bauplatz zwischen dem Mühlschutz und der Ringmauer zur Erbauung des Hauses Nr. 17, verkaufte es aber für 240 fl. an den Färber Rechenberger. 1688 bis 1700 kaufte Dorninger, bereits Ziegelknecht im Orte, für 6 fl. einen Bauplatz vor dem Thor; Gestattner, ein Schlosser, das Kastenmessershäuslein; Schober und Bub aus Kadolzburg ein Stück vom Pfortengarten zur Erbauung der beiden Häuser Nr. 47a bis 49 nebst Scheune; der Glaser Cranz einen Bauplatz bei der Pferdeschwemm zur Erbauung des Hauses Nr. 77. Die Zahl der von 1627 bis 1700 gegründeten selbstständigen Anwesen belief sich auf 24.

Im 18. Jahrhundert wurde das angefangene Werk noch weit eifriger betrieben. 1705 traten Abgeordnete von den beiden Fürstenhäusern in Heilsbronn zusammen zum planmäßigen Betrieb der Gütervererbung, zur Besichtigung und Schätzung der wenig oder gar nicht rentirenden Liegenschaften, welche durch Verkauf rentabel gemacht werden sollten. Noch in diesem Jahre wurden die herrschaftlichen Felder größtentheils verkauft, daher die sehr großen, aber auch sehr baufälligen Scheunen hinter den Häusern Nr. 78 bis 81 und 102 bis 105 entbehrlich. In demselben Jahre wurde die herrschaftliche Bräuerei an den bereits hier arbeitenden Braumeister Hahn für 4100 fl. verkauft. Dieser kaufte dazu die alte herrschaftliche Küche, welche er zu einer Wohnung, jetzt Hs.Nr. 46a, einrichtete. In den Kauf einbegriffen waren: Felder, dann „Mulztennen, Weichdörre und Schwelkböden“ in der anstoßenden architektonisch interessanten Kapelle,[1] der Keller unter der großen Bibliothek, der nichtgewölbte Gang unter der kleinen Bibliothek zum Faßlegen, der Sommerkeller unter dem Wirthshause (jetzt Hs.N. 71) und acht Klftr. Waldrecht. [191] Hahn erbaute 1720 einen zweiten „Sommerkeller“ (Felsenkeller) vor dem Orte, nahe am bonhofer Wege. Er verstand es, jene Zeit der Güterverschleuderung zu seinem Vortheil zu benützen. Die dem Einsturz drohende alte Abtei[2] wurde von den beiden Regierungen feilgeboten. Hahn meldete sich als Käufer mit dem Erbieten, auf dem freien Raume vor der Abtei an die Strasse der Länge nach ein stattliches Wohnhaus zu bauen, und die alte Abtei in eine Brauerei umzugestalten. Er zahlte 500 Thaler, erhielt dafür die alte Abtei, alles benöthigte Bauholz zur Errichtung seiner zweiten Brauerei, acht Klftr. Waldrecht, Schenkgerechtigkeit wie auf seiner bereits erkauften ersten Brauerei, einen Anstich vom Abtsbrunnen und die Zusicherung, daß keine dritte Brauerei im Orte errichtet werden dürfe. Dagegen verpflichtete er sich, Steuer, Handlohn, jährlich 10 Gulden Erbzins etc. zu zahlen. Er nahm zwar den Bau sofort in Angriff, ließ das Bauholz auf den Zimmerplatz führen, verfuhr aber dann nicht weiter, sondern verkaufte 1722 die alte Abtei nebst Bauplatz und Bauholz für 1200 fl. an den Brauer Renner von Treuchtlingen, welcher das projektirte Haus, jetzt Nr. 95, erbaute. In dem rückwärts anstoßenden Brauereigebäude erinnert hier und da eine Thür- oder Fensteröffnung an das, was es einst war – die Wohnung der Äbte. Den freien Platz abwärts von der Brauerei verkaufte die Herrschaft an J. Länglein und den Handelsmann Seuffert zur Erbauung der Häuser Nr. 96 und 98. Hahn verkaufte sein erstes Brauanwesen an Hüftlein von Dautenwinden, welcher aber bald in’s Abwesen kam. So hatte Heilsbronn in dem kurzen Zeitraum von 1705 bis 22 zwei selbstständige Brauanwesen erhalten, während dort in der ersten Klosterzeit 250 Jahre lang keine Brauerei bestand; späterhin eine einzige, und diese nicht schwunghaft betrieben. Der nördliche Kreuzgangflügel wurde an den Major Funk verkauft, 1771 abgetragen. Die darunter befindliche Faßlege des Brauers wurde dahin verlegt, wo sie noch ist, nämlich vor das schöne Portal der [192] Kapelle. Über das auf der Spitalkapelle i. J. 1708 erbaute Haus Nr. 89 ist Band I S. 604 berichtet worden. 1720 verkaufte die Herrschaft einen Bauplatz an der untern Scheune und am Saalgarten an den Zimmermann Fayh, welcher das zweistöckige Haus, Nr. 105, seit 1740 Apotheke, darauf erbaute. In demselben Jahre 1720 wurde die 125 Fuß lange herrschaftliche untere Scheune für 200 fl. an die Erbauer der drei davorstehenden Häuser Nr. 102 bis 105 verkauft; gleichzeitig auf Abbruch der benachbarte Saalhof, Marstall des Klosters, zur Erbauung des Hauses Nr. 106. Über den Saalhof ist Bd. I, 595 Näheres berichtet worden. Das angebaute Häuschen diente, wenn die Markgrafen in dem Hause Nr. 1 anwesend waren, als herrschaftliche Küche; späterhin war es ein Wachhaus. Die obere Scheune, 218 Fuß lang und 85 breit, weit größer als die untere, stand hinter dem Wirthshause zum Steinhof und dem „Zimmerplatz“. Dieser ist noch jetzt ein freier Platz mit einer Linde. Die Scheune wurde gleichfalls i. J. 1720 verkauft und niedergerissen; an ihrer Stelle und vor derselben wurden die Häuser Nr. 78 bis 81 erbaut. Als Ersatz für die verkauften und niedergerissenen zwei Scheunen erbaute man 1730 außerhalb der Ringmauer die noch stehende, neuerlich gleichfalls verkaufte herrschaftliche Zehntscheune. Das Richtershaus, Nr. 73, Nachtquartier des Herzogs Bernhard von Weimar, während des 30jährigen Krieges bußwürdig geworden und zum Theil eingefallen, kaufte 1725 der Amtsverweser Zindel, verkaufte es aber an den zunächst wohnenden Wirth und Posthalter Maußner, welcher es abtragen und neu bauen ließ. Neuerlich wurde es Landgerichtsgebäude. Die Amtsbotenwohnung an und auf dem obern Thor wurde 1720 vom Schreiner Tröster gekauft, neu gebaut, darauf an den Nachbar Schröppel verkauft. Tröster kaufte 1722 die unter dem Thorwege der Katharinenkirche befindliche Thorwartswohnung, welche, wie nachher bei der Katharinenkirche berichtet werden wird, als Erdgeschoß des dicken Thurmes noch besteht und mit Hs. N. 70 bezeichnet ist. Die beim Spital neben dem „Gerbhaus“ und der alten „Pferdeschwemm“ gelegene [193] Ziegelhütte wurde ganz abgetragen und nicht wieder errichtet. Ein ständiger Ziegelbrenner war schon zur Klosterzeit nicht vorhanden, auch kein Bedürfniß, da man Ziegel und Backsteine lediglich für den eigenen Bedarf brannte und nicht damit Handel trieb, wie mit Lebkuchen, Wein, Getreide und Fischen. Trat das Bedürfniß ein, so requirirte man einen Ziegelbrenner aus der Nachbarschaft. Die meisten der bisher bezeichneten, im 17. und 18. Jahrhundert gegründeten selbstständigen Anwesen liegen auf der Westseite des Ortes.

Die in diesem Zeitraum auf der Ostseite gegründeten Anwesen sind folgende: Bei Nr. 30 im Hausnummerverzeichniß heißt es: „abgebrochen, nur noch ein Garten.“ Es stand auf dieser Stelle, nordöstlich von der Klosterkirche, ein altes 140 Fuß langes, 36 Fuß breites Klostergebäude mit hohen Fenstern und einem Nebenhäuslein, später Rektors- oder Konrektorswohnung, während des 30jährigen Krieges ruinos geworden, 1684 von beiden Regierungen feilgeboten: „die schweren Reparaturkosten zu verhüten, es an den Mann zu bringen und dadurch rentabel zu machen.“ Der Käufer, der bereits genannte Sattler Beck aus Mergentheim, zahlte dafür 50 fl. an das Amt. Die Nachbesitzerin, die Gesandtenwittwe von Reck, verkaufte das Haus an den ehemaligen öttingischen Rath Heberlein, welcher eine Flanelldruckerei darin einrichtete, aber keine gute Geschäfte machte. Eben so der nachherige Besitzer, der Gerber G. Walter, worauf das Haus dem Hypothekengläubiger, Administrator Staudt, zufiel, welcher es abbrechen und nicht wieder bauen ließ. Das Areal wurde und ist noch ein Garten. Nebenan stand, an das Infirmitorium oder Siechhaus angebaut, die St. Laurentiuskapelle, welche der Büttner Kolb von der Herrschaft kaufte und niederriß; an ihrer Stelle steht jetzt das Haus Nr. 31. Nördlich davon standen drei Klostergebäude: das Büttenhaus, das hohe Haus und das Verwaltershaus. Das Büttenhaus oder Kalterhaus, 111 Fuß lang und 60 Fuß breit, mit zwei massiven Giebelmauern, diente im 17. Jahrhundert nicht mehr als Kalterhaus, da die Weinberge bei Heilsbronn und Bonhof schon 1591 in [194] Ackerland umgewandelt wurden; man benützte es daher als Stallung und Speicher. „Ist nicht mehr zu flicken, da das Holzwerk verfault ist, das Fundament und der ganze Bau sich senkt,“ wurde i. J. 1693 berichtet. 1726 stand es leer, bis endlich (1743) sich zwei Käufer fanden, Zimmermann Fayh und Maurer Leidinger, welche das Haus niederrissen und an seine Stelle das zweistöckige Haus Nr. 34 setzten. Vier Jahre später baute Heinz auf dem Platze hinter dem Büttenhause ein neues Haus, jetzt Nr. 33. Wenige Schritte davon stand das Kantoratshaus, jetzt Nr. 36, über welches die Beamten um 1697 berichteten: „Ist die schlechteste Wohnung aller herrschaftlichen Diener, zwar zweistöckig, aber eng, an der Ringmauer, unten feucht und ungesund, sehr schadhaft. Magister Pöschel ist wegen Lebensgefahr aus- und zur Rektorswittwe Stübner gezogen.“ Jahrzehnte lang certirten Onolzbach und Bayreuth und die Beamten im Orte selbst wegen der Reparatur, bis diese endlich (1744) vollzogen und das Haus dem Kandidaten Heidenreich, welchen man dem greisen Prediger Hocker adjungirte, eingewiesen wurde. Nahe bei diesem Hause, hinter der neuen Abtei (jetzt Schulgebäude), an der Ringmauer, stand das hohe Haus[3] Zu welchem Zwecke dieses vom Kloster erbaut wurde, ist nicht bekannt. Es hatte ein Gemach, die Abtsstube genannt, einen mit Blech gedeckten Erker, war „das vornehmste Gebäu im Kloster“, aber nach dem 30jährigen Kriege verödet, so daß 1664 darüber berichtet wurde: „Ist in diesem Haus an Thüren, Fenstern, Schlössern und Öfen seit der eingeführten Schul alles gestohlen, verbrochen und zu Schanden geworden.“ Es enthielt nur noch zwei Behälter, eine Truhe etc. Im Ganzen aber war es solid gebaut: „aus schönen gehauenen Steinen und Werkstücken, mit einem guten Dach,“ so daß es in der markgräflichen Zeit als Theater benützt werden konnte, laut folgender Notizen: „Im hohen Hause 1679 Comödia in Gegenwart der Herrschaft von Onolzbach. 1694 dem J. J. Gundling, Maler zu Nürnberg, welcher das in [195] dem hohen Haus verfertigte Theatrum gemalet, 20 fl. 1695 dem Schneider Schauer den Vorhang in das Theatrum der Comödia zu machen 25 kr. Dem Maler K. Eckhard zu Fürth, diesen Vorhang perspektivisch zu malen 15 fl.“ Um diese Zeit wurde für den Küchenmeister „die ehemalige Abtsstube auf dem hohen Haus zugerichtet zu seinem Logiament.“ In einem Berichte von 1726 hieß es: „Das alte hohe Haus, ein auf dem Einfall stehendes zweigädiges Haus, kann nicht bewohnt werden, macht dem darunter wohnenden Metzger Preis oft bang durch Krachen.“ 1751 fand sich endlich ein Käufer, der Gegenschreiber Jak. Weinhard, welcher in das hohe Haus zwei Wohnungen, jetzt Hs. Nr. 37 und 38, einrichten ließ. Die vordere mit dem im untern Tennen befindlichen Gewölbe und dem Kellerlein verkaufte er an den Metzger Hofmann. Über das vorhin erwähnte Verwaltershaus ist Folgendes zu berichten: 1620 waren die geistlichen und weltlichen Räthe, Kanzler und Superintendenten ober- und unterhalb Gebirgs, 14 Tage lang in Heilsbronn versammelt, die Fürstenschule zu visitiren, die Rechnungen zu revidiren und den Prediger Plofelder zu installiren. Man ließ sich’s wohl sein bei Austern etc., wofür die Amtskasse 1800 fl. zu zahlen hatte. Noch ahnete man nichts von dem Elend, welches der zwei Jahre vorher ausgebrochene Krieg auch über Heilsbronn bringen werde. Es handelte sich zur Zeit nur um mäßige Kontributionen für das bayerische Kriegsvolk, um Reparatur der Speicher im heilsbronner Hofe in Nürnberg zur Unterbringung der Getreidevorräthe für den Fall, daß der noch ferne Kriegsschauplatz in die Nähe verlegt werden würde. Man verhandelte über die Abtheilung zwischen den beiden Fürstenhäusern und schließlich auch über das höchstbaufällige Verwaltershaus, dessen Abbruch und Neubau beschlossen wurde. Auf dem Areal des abgebrochenen Hauses baute man nicht wieder, sondern auf einem freien Areal am jetzigen Marktplatze. So entstand 1621 das neue Verwaltershaus, Hs. Nr. 1. Das Erdgeschoß mit vier Wohnzimmern und drei Kammern wurde Wohnung des Verwalters, der obere Stock mit vier Wohnzimmern und vier Kammern für die fürstlichen [196] Ablager reservirt, an der Vorderseite des Hauses Jahreszahl und Klosterwappen angebracht, an der Rückseite ein Garten angelegt, darin ein Springbrunnen, welcher sein Wasser durch eine, jetzt nicht mehr unterhaltene Röhrenfahrt längs der haslacher Allee erhielt. Dabei blieb es bis nach dem Kriege. 1670 etc. kam dazu ein achteckiger mit Blech gedeckter Schneckenthurm, eine Sonnenuhr und Renovatur der Wappen. Wie der Garten von 1692 bis 95 geschmückt wurde, erhellt aus folgenden Rechnungspositionen: „54 fl. dem C. Hemms, Bürger zu Nürnberg, welcher das Gartenhaus mit Bildern ausgearbeitet, vergoldet und andere Sachen zu dem Crottenwerk verfertigt; 78 fl. dem J. J. Gundling, Maler in Nürnberg, für Malerei im gedachten Gartenhaus; das Bronnenwerk wurde heuer gemacht und besteht nun in den drei Bronnenbildern Fortuna, Hercules und Neptun und Krebs aus Blei, dann ein großes rundes und zwei ovale Becken aus Kupfer, drei Schildcrotien, sechs Eidechsen und zwölf Fröschen. 7 fl. dem Maler C. Eckhard von Fürth für zwei Tafeln zu dem Crottenwerk und Portal, perspektivisch zu malen.“ Das Haus kam im 19. Jahrhundert in Privathände, der Schmuck am Gartenhaus und Brunnen nach und nach abhanden. Die herrschaftliche Klostermühle kaufte für 1800 fl. i. J. 1714 Molisme, bisheriger Bestandmüller, welcher sich zu jährlichen fixirten Abgaben verpflichtete. Da, wie vorhin berichtet wurde, sich zwei selbstständige Bäcker im Orte ansässig machten (späterhin noch zwei), so ließ man die Bäckerei in der Mühle, früherhin die einzige im Orte, eingehen und brach das an die Mühle angebaute Backhaus ab; die Spuren des Abbruches kann man vom anstoßenden Pfarrgarten aus an der Außenmauer der Mühle noch sehen. Auf dem Areal der jetzt mit Nr. 3 und 4 bezeichneten Häuser standen bis zur Zeit der „Gütervererbung“ im 18. Jahrhundert der Haberkasten oder Haberboden, ferner ein Thurm und ein damals die Straße sperrendes Thor, Rosenthor genannt, mit einem niedrigen Thorthurme. Auf diesem war die Sartoria oder Schneiderei (s. Abschn. V, C, 4), in welcher zur Zeit des Klosters und zur Zeit der Fürstenschule ein Schneider [197] mit Gesellen arbeitete, späterhin nicht mehr, nachdem zwei derselben, Schauer und Rebell, selbstständige Anwesen gegründet hatten. Das dadurch entbehrlich gewordene Lokal wurde nebst dem Haberkasten und dem Thurme auf Abbruch feilgeboten, 1720 vom Klosterverwalter Rosa für 500 Thaler gekauft und abgetragen. Der Käufer verpflichtete sich, auf der Grundfläche drei rentable Anwesen oder Mannschaften zu gründen, Handlohn, 6 fl. Erbzins etc. zu entrichten; dagegen erhielt er alles Bauholz. Seine Wittwe verkaufte wegen Ueberschuldung die drei Häuser, das nördliche an den Hofrath Heistermann, die beiden andern für 1041 fl. an die Herrschaft zur Beherbergung des Gefolgs („Cavaliere“) bei fürstlichen Ablagern. An der nordöstlichen Ecke des äußersten dieser drei Häuser unter einem gegen den Marktplatz gerichteten Fenster wurde ein Wappen und die Jahrzahl 1573 eingemauert. Nach dem gänzlichen Verschwinden des Haberkastens durch die Gründung dieser drei Häuser gab man den Namen „Haberkasten“ einem andern, am Marktplatz gelegenen Gebäude, welches neuerlich in ein Wohnhaus umgeschaffen wurde, zur Klosterzeit aber die Abschn. V, C, 20 besprochene Bursaria war. Die beiden Häuslein des Kastenmessers und des Küchenmeisters wurden an einen Buchbinder und einen Maurer verkauft, abgetragen und neu gebaut, jetzt Hs. Nr. 2 und 45. Die Klosterverwalterswittwe Bernhold erhielt daneben ein freies Plätzlein und baute darauf das Haus Nr. 44. Die Klostermetzgerei wurde 1708 an den bereits im Orte arbeitenden Metzger Kupfer verkauft, abgetragen und neu gebaut, jetzt das Wirthshaus Nr. 103. Über die Gründung der Anwesen Hs. Nr. 14 und 15 durch Verkauf der ruinosen Granaria oder Kornschreiberei i. J. 1720 siehe oben Abschn. V, C. 19, über die Gründung der Anwesen Hs. Nr. 40, 41, 42, 43a durch Verkauf des Siechhauses oder Infirmitoriums Abschn. V, C. 16. An das Siechhaus war in westlicher Richtung die „herrschaftliche Alumnorumküche“ angebaut, welche nach Aufhebung der Fürstenschule nicht mehr gebraucht und durch Verkauf rentabel gemacht wurde. Der Käufer ließ den gewölbten massiven Unterbau stehen, brach [198] die am Gewölbe noch sichtbaren röhrenformigen Rauchfänge ab und erbaute darüber das Haus Nr. 43b. Das damalige „Meßnershäuslein“, jetzt Nr. 29, enthielt nur ein Stüblein und eine Kammer, war höchst baufällig, sollte für 20 fl. verkauft und durch Neubau rentabel gemacht werden. So wollte es 1704 Bayreuth; dem entgegen verfügte Onolzbach Nichtverkauf und Reparatur. Die jetzige Meßnerswohnung, Hs. Nr. 27, war damals Predigerswohnung. Das Haus Nr. 26, „das schöne Häuslein genannt auf dem Kirchhof, so vor Zeit Meister Kaspar Balbierer inne gehabt,“ war, wie Bd. III, 6 berichtet wurde, von 1590 bis 92 die Wohnung des ersten Titularabts Limmer. Ein permanentes Pfarrhaus besteht in Heilsbronn erst seit 1747. Die ersten lutherischen Prediger fungirten nicht in der Klosterkirche, sondern in der Katharinenkirche, in deren Nähe sie auch wohnten, und zwar erst in dem Hause 53, dicht am obern Thor, dann in dem Hause 51 dicht an der Katharinenkirche. Nach Errichtung der Fürstenschule fungirten sie vorzugsweise in der Klosterkirche und erhielten ihre Wohnungen in der Nähe dieser Kirche: der Prediger Ley 1590 auf markgräflichen Befehl im Burggrafenhause, dem jetzigen Pfarrhause, Nr. 7, aber nur vorübergehend, denn schon dem nächstfolgenden Pfarrer wurde das Haus Nr. 27, jetzt Meßnershaus, als Wohnung angewiesen. Während des. 30jährigen Krieges war die Pfarrei acht Jahre lang erledigt, daher eine Pfarrwohnung kein Bedürfniß. 1675 wurde das Haus Nr. 30, jetzt ein Garten, Pfarrhaus, da der darin wohnende Gymnasialrektor Cöler die Pfarrstelle erhielt mit der Vergünstigung, in seiner Wohnung bleiben zu dürfen. Der Prediger Hocker bewohnte eines der vorhin bezeichneten, vom Verwalter Rosa 1720 erbauten Häuser. Nach seinem Tode wurde für seinen Schwiegersohn und Nachfolger Heydenreich 1747 das in den Beitr. ausführlich beschriebene und besprochene Burggrafenhaus, Hs. Nr. 7, zur Wohnung eingerichtet.

So war es denn gelungen, während der vier ersten Dezennien des 18. Jahrhunderts zwanzig Klostergebäulichkeiten an den Mann zu bringen und durch Umgestaltung oder Demolirung rentabel zu [199] machen. Nun kam das eigentliche Klostergebäude mit den Kreuzgängen, Hs. Nr. 5 und 6, an die Reihe. Einen Theil davon schenkte der Markgraf i. J. 1739 dem Hofrathe von Heistermann, welcher, wie vorhin erwähnt, das angebaute, späterhin, wie noch jetzt, durch ein Gäßchen davon getrennte Haus bereits besaß. Heistermann erhielt die westliche Front des Klostergebäudes, jetzt das Bezirksamtsgebäude[4] mit dem thurmartigen Vorbau, das seitwärts liegende Gärtchen, den nördlichen 86 Fuß langen und 161/2 Fuß breiten Flügel des Klostergebäudes, worin sich zur Klosterzeit zu ebener Erde ein Kreuzgang befand. Nach der Klosterauflösung wurde dieser Flügel als Faßlege, Stallung und Remise benützt, dann aber ganz abgetragen, so daß an dessen Stelle gegenwärtig das ebenbezeichnete Gäßchen ist. Ferner erhielt Heistermann den Hofraum um den sogenannten Heilbronnen. 1753 verkaufte er dieses ganze Besitzthum für 3000 fl. an den Major Funk von Altenmuhr, welcher von der Herrschaft auch den östlichen Flügel des Klostergebäudes, den großen Bibliotheksaal, kaufte, nicht aber den darunter befindlichen Gierkeller. Zugleich kaufte er den „Pfortengarten“, welcher an der Westseite des Pfarrhauses liegt und jetzt in mehrere Parzellen zertheilt ist. Diese ansehnlichen Besitzungen insgesammt verkaufte Funk i. J. 1769 an den Klosterverwalter J. Jak. Weinhard. Die besprochenen vier Kreuzgangflügel zusammen nannte man den vordern oder alten Kreuzgang. Der westliche Flügel bildete die Hauptfront des Klostergebäudes. Der nördliche ist, wie eben berichtet wurde, völlig verschwunden. Der östliche mit der großen Bibliothek wurde und war bis in die neueste Zeit Frohnfeste. Der südliche, an die Ritterkapelle angebaute, verbindet jetzt das Bezirksamtsgebäude mit der vormaligen Frohnfeste.

Der hintere oder neue Kreuzgang[5] mit seinen vier Flügeln zwischen dem nördlichen Seitenschiff der Kirche und der Brauereikapelle wurde völlig abgetragen, nachdem der Verwalter [200] Weinhard und der Bauinspektor Bruckner i. J. 1770 dem Markgrafen vorgestellt hatten: „Wir haben in Überlegung genommen, daß die in Gewölben und Dachungen äußerst schadhaften Kreuzgänge zur Vermeidung kostbarer Reparationen abgebrochen und hiedurch auch der Eingang bequemer gemacht werden könnte.“ Bescheid: „Es wird sich eine hochfürstliche Deputation zum Augenschein einfinden. Inzwischen sind solche Kreuzgänge mit der Kirche nach ihrer Situation Serenissimo vorzulegen.“ Nach Vorlage des Situationsplanes erfolgte der weitere Bescheid: „Die Kreuzgänge sind successive abzubrechen, gegenwärtig aber nur diejenigen, die auf dem Einfall und der Klosterkirche im Lichte stehen. Die Materialien sind zum herrschaftlichen Gebrauch verwahren zu lassen.“ Im Laufe der successiven Abtragung dekretirte die fürstliche Kammer weiter: „Die Quader von den Kreuzgängen sind zu consigniren, die größten als eine gute Waare zu asserviren, um solche zu anderen herrschaftlichen Gebäuden verwenden zu können.“ „Das Bauamt hat angezeigt, daß nicht nur diejenigen großen Quader, die in den Kreuzgängen liegen und worauf gegenwärtig viel Schutt liegt, sehr gut sind, sondern auch noch ein starker Rost von weichen Pfählen und eichenen Dielen gefunden wurde, die so brauchbar wären, als wenn sie erst von der Schneidmühle kämen, so daß die Arbeit für Wegschaffung des Schuttes reichlich gedeckt werden kann. Das Klosteramt hat die Arbeit zu veranstalten und anzuzeigen, wie viel Quader, Dielen und Pfähle erlangt werden.“ Es fanden sich im Rost vier eichene Dielen, jede 18 Fuß lang, 132 eichene Pfähle, jeder 51/2 Fuß lang. Letztere wurden in’s Bauamt nach Ansbach geliefert. Die Quader sollten theilweise zum Kanzleigebäude in Ansbach verwendet werden. Das Klosteramt erhielt den Befehl, „die Steine und Quader feilzubieten.“ Somit war die Devastation des hintern Kreuzganges vollendet; doch waren i. J. 1861 noch Ansätze und Bruchtheile von den Spitzbogengewölben sichtbar. Der Grund und Boden, worauf der Kreuzgang erbaut war, war fest und trocken, nur an einer kleinen Stelle, vor dem westlichen Flügel locker und feucht, weßhalb der gedachte hölzerne Rost eingelegt werden mußte. [201] Dieselbe Beschaffenheit des Terrains ergab sich, als i. J. 1850 an jener Stelle Strebepfeiler an der Frohnfeste angebracht wurden. Über die Erbauung dieses Kreuzganges in den Jahren 1464 bis 71 ist oben beim 23. Abt Wegel ausführlich berichtet worden, zugleich auch über die den Kreuzgang schmückenden 18 Glasgemälde, die nicht zerstört, aber nach Ansbach abgeliefert worden sind, inhaltlich folgender Liefer- und Empfangsscheine: „Zum hochfürstlichen Bauamt Onolzbach werden anmit die aus der hiesigen Kirche genommenen gemalten Fenster an achtzehn Flügeln übersandt. Hailßbronn, am 28. Dez. 1774. J. J. Weinhard, Verwalter.“ „Die Einlieferung zum Bauamt bescheint, Onolzbach, am 29. Dez. 1774. G. F. Knoll.“

Nach Beseitigung des hintern Kreuzganges kamen zwei anstoßende Bauten an die Reihe, nämlich das oben beim 7. Abt Walter und 23. Abt Wegel beschriebene Kapitolium und die daran stoßende, in den Beitr. S. 109 und 110 besprochene Kaiserkapelle. Im Jahre 1775 erging an den Bauinspektor Bruckner, den Verwalter Weinhard, den herrschaftlichen Maurermeister Schmidt und den Zimmermeister Dennemann der Befehl, über den Fortgang des Zerstörungswerkes zu berichten. In ihrem Berichte hieß es: „Der Kreuzgang ist gänzlich weggeschafft; der Giebel, wo die Kayßerkapelle abgebrochen worden, ist zu verputzen, das Beinhäuschen unter der Heydeckerkapelle von Knochen zu reinigen und solche zu verscharren, das Pflaster auf dem Gewölb aufzubrechen und einzulegen, statt der dermaligen Thür ein Fenster einzurichten, um der feuchten Kirchenmauer Luft zu verschaffen.“ Das Alles wurde pünktlich vollzogen.

Neun Jahre darauf war auch der zierliche Sattelthurm auf dem Kirchendache, über dessen Erbauung oben beim 21. Abt berichtet wurde, nahe daran, demolirt zu werden. Am 20. Febr. 1784 zeigte der Verwalter Weinhard dem Markgrafen an: „Der Thurm auf der Kirche ist sehr bußwürdig und Einsturz zu fürchten; bitte daher um Augenschein.“ Schon am folgenden Tage wurde Augenschein genommen, und zwar von demselben Trio, von den ebengenannten Herren Weinhard, Schmidt und Dennemann; [202] der Vierte im Bunde war der Bauinspektionsadjunkt Nolde. Diese berichteten nach genommenem Augenschein: „Ja, äußerst schadhaft und gefährlich, Sprünge in der Mauer; die Bögen auf den Schalllöchern auseinander gewichen, das durchbrochene Dach zerschlagen; sollte bis auf den Hauptfuß abgetragen, mit einer Kuppel wieder aufgeführt, oder der gothische Thurm ganz abgetragen und auf dem vordern Portal ein neuer Thurm für die Glocken aufgebaut werden.“ Die Regierung ließ über die Kosten für das Abbrechen Voranschläge fertigen, auch Voranschlag und Riß über den projektirten neuen Thurm; zugleich befahl sie, daß nur mit zwei Glocken und immer nur kurz geläutet werden dürfe. 1786 neuer Augenschein durch den Ingenieur Meyer. 1788 wurde auf Regierungsbefehl das Läuten ganz eingestellt, zugleich ein neuer Augenschein genommen, aber glücklicherweise nicht von den wiederholt genannten drei Okularinspektoren, sondern von den Regierungsräthen Scheghk, Kern, Weiß, den Bauinspektoren Bischof und Apel und dem Hofmaurermeister Wohlgemuth. Das Gutachten derselben, besonders des sachkundigen Bischof, lautete: „Der für schadhaft erklärte Thurm ist nicht schadhaft, sondern dauerhaft. Wird der Glockenstuhl freigestellt und nicht mit Eisen an die Mauer befestigt, so kann durch das Läuten kein Schaden geschehen. Die Meister Schmidt und Dennemann verbargen das alles; es ist ihnen nur darum zu thun, einen neuen Thurm bauen zu dürfen.“ Alles wurde im Sinne Bischof’s vollzogen und der Verwalter mußte in dem 1790 von ihm verlangten Berichte über den Vollzug erklären: „Die Reparatur Bischof’s hat sich als völlig nachhaltig bewährt und das Läuten bringt keinen Schaden mehr, weder dem Thurme, noch dem Glockenstuhl.“ So wurde der Thurm erhalten.

Dagegen fiel als Opfer der damaligen Zerstörungsmanie die den Heiligen Jakobus und Katharina geweihte Katharinenkirche.[6] Heilsbronn hatte, wie in den Beitr. Abschn. I gezeigt wurde, schon vor der Klosterstiftung eine Kirche (Abenbergische [203] Grabstätte), welche aber bei der Erweiterung des östlichen Chors der Klosterkirche i. J. 1284 abgebrochen wurde. Selbstverständlich mußte das Kloster als Ersatz eine andere Kirche für das Volk bauen, welches in der Regel den Gottesdiensten in der Klosterkirche nicht beiwohnen durfte. Ohne Zweifel war diese neuerbaute Kirche die Katharinenkirche, welche auch fortan als Volkskirche erscheint. Sie wurde nicht im innern, sondern im äußern Rayon des Klosters erbaut. Der innere Rayon umfaßte die hauptsächlichsten Klostergebäude und war von dem äußern durch zwei Thore getrennt. Das eine dieser Thore, Rosenthor genannt, mit einem Thorthurme, sperrte die Straße bei den Häusern Nr. 3 und 4; es wurde, wie oben berichtet, i. J. 1720 niedergerissen. Das andere Thor, der weiße Thurm genannt, mit Uhr und einer Glocke, sperrte die Straße bei den Häusern Nr. 47 und 48; es wurde 1771 gleichfalls völlig niedergerissen; die darin befindlichen zwei Gemächer dienten zur Klosterzeit als Arsenal zur Aufbewahrung von Waffen, später als Wohnung des Amtsdieners und der Arrestanten. Außerhalb dieser beiden Thore, im äußern Rayon, lagen die vorhin beschriebenen großen Scheunen, der Saalhof, das Schlachthaus, das Spital, der Zimmerplatz, das Wirthshaus und die Katharinenkirche. Letztere stand bei dem erst i. J. 1771 neuerbauten dicken Thurme, welchen man heutzutage „den weißen Thurm“ zu nennen pflegt. Dort war nach Vermauerung des Thorweges unter dem Wachtthurm im jetzigen Pfarrgarten das einzige Außenthor; denn das jetzige obere Thor bei dem Hause Nr. 53 wurde erst bei einer späteren Erweiterung und Hinausrückung der Ringmauer erbaut. Das Thor bei der Post war zur Klosterzeit nur ein Pförtchen, kein Fahrthor. Die Katharinenkirche stand sonach an dem Außenthor und heißt daher in den Aufschreibungen der Äbte und Mönche gewöhnlich ecclesia in porta, nach der Klosterzeit die obere Kirche. In späterer Zeit wurde sie in westlicher Richtung erweitert über den Thorweg hin, so daß dieser unter der Kirche hindurch führte. Sie war 113 Fuß lang, 45 breit, im gothischen Style gebaut, hatte auf der Südseite 5 hohe Fenster im Schiff, [204] 4 dergleichen im Chorbau; ebenso auf der Nordseite, und war sonach ein ansehnliches Gebäude. Daß auch ihr Inneres gut ausgestattet war, zeigen einige Ueberreste, die bei der Abtragung theils in das Dormitorium, theils in die Klosterkirche, theils in die Heideckerkapelle verbracht wurden und noch vorhanden sind: Steinhauerarbeiten, Schnitzbilder (z. B. ein Kruzifix,[7]) Christus mit seinen zwölf Aposteln[8] und ein Ölbild (die Ausführung nach Golgatha).“[9] Der Weihe eines Altars und einer Firmelung in dieser Kirche ist oben beim 25. Abt gedacht worden, der Einführung des Gottesdienstes nach lutherischem Ritus beim 27. Abt Schopper und beim 34. Abt Beck. Sie war das Gottesdienstlokal nicht bloß für die im Orte selbst Arbeitenden, sondern auch für die Umwohnenden beiderlei Geschlechts. Den Gottesdienst, insonderheit die in der Klosterkirche nie vollzogenen Taufen und Trauungen, besorgten Mönche. Der Kustos verrechnete alljährlich die daselbst angefallenen Einlagen unter dem Titel: De trunco et offertorio ecclesiae nostrae St. Catherinae in porta. Dagegen bestritt er auch alle für diese Kirche erforderlichen Ausgaben. Der mit Blech gedeckte, mit Knopf und Fähnlein geschmückte Sattelthurm hatte eine Uhr und drei Glocken. Als höchster Punkt im Orte diente er im 30jährigen Kriege als Warte, auf welcher ein Wächter stets Umschau hielt. Nach Einführung der Reformation durch die Äbte besorgten diese den Gottesdienst in der Katharinenkirche entweder selbst, oder sie stellten eigene, lutherisch gesinnte Prediger an. Nach Errichtung der Fürstenschule wurde die Klosterkirche Volkskirche, in welcher Männer und Frauen, Herren und Dienstboten, Professoren und Gymnasiasten, auch die Markgrafen bei ihren Ablagern, dem Gottesdienste beiwohnten. In der Katharinenkirche wurde dann über hundert Jahre lang gar kein Gottesdienst gehalten. Zwei ihrer Glocken wurden 1610 in die Stiftskirche nach Ansbach verbracht, die [205] dritte 1617 nach Neustadt, zugleich „ein vergoldeter Altar“. Während des 30jährigen Krieges konnte die Kirche nicht in Bau und Besserung erhalten werden; auch nach demselben nur nothdürftig. Der Verwalter Störr berichtete i. J. 1667: „Die Fenster an der Katharinenkirche, welche zu nicht geringer Disreputation beiderseits hochfürstlicher Herrschaften stracks im Eingang des Klosters vielen vornehmen katholischen und evangelischen, fürstlichen und andern Standespersonen vor Augen stehen, möchten etwa 150 fl. zu repariren kosten. Auch ist die Kirche auszuweißen und zu versperren.“ Hierauf resolvirte die beiderseits hochfürstliche Visitationskommission: „Die Beglasung der Kirche ist zu kostbar, daher nur der Chor, welcher jedem vom Thor herein in’s Wirthshaus Gehenden vor Augen steht, zu verglasen; die andern Fenster sind mit Brettern zu verschlagen.“ 1697 wurde die Uhr nach Neuhof, wo man Uhr und Glocken durch Brand verloren hatte, abgegeben. Der Thurm, nunmehr ohne Uhr und Glocken, wurde abgetragen. Man benützte die Kirche als Brettermagazin, nicht ahnend, daß ihre Wiederherstellung zum gottesdienstlichen Gebrauche bald ein dringendes Bedürfniß werden würde. Dieses Bedürfniß ergab sich, als 1710 die ruinose Holzdecke in der Klosterkirche den Einsturz drohte, der Gottesdienst daselbst eingestellt, in die Katharinenkirche verlegt und 60 Jahre lang daselbst gehalten werden mußte; denn erst nach 60 Jahren war die Restauration, d. h. Verunstaltung der Klosterkirche vollendet, wie im XIV. Abschn. berichtet werden wird. Die thurmlos gewordene Katharinenkirche erhielt 1735 wieder ein Thürmlein auf der Mitte des Daches, da die Gebrüder Maußner von Nürnberg eine Glocke stifteten, welche täglich Mittags 12 Uhr geläutet werden sollte. Dazu stiftete der Markgraf einen jährlichen Getreidebezug zu der Besoldung des Zwölfuhrglöckners; zugleich lieferte er das Holz zur Erbauung des Thürmchens, welches aber schon nach 35 Jahren wieder abgetragen werden mußte, als man die ganze Kirche niederriß. Man hatte in dieser bereits 60 Jahre lang Interimsgottesdienst gehalten, als sich in derselben 1770 dieselbe Kalamität ergab, wie 60 Jahre zuvor in der Klosterkirche: [206] der Dachstuhl drohte den Einsturz, laut Anzeige des Pfarrers Heidenreich an den Markgrafen. Die Katharinenkirche wurde sofort geräumt und der Gottesdienst wieder in der Klosterkirche gehalten. Da diese aber bei Weitem noch nicht restaurirt war, so mußte der Gottesdienst anderthalb Jahre lang im südlichen Seitenschiff gehalten werden, gerade da, wo im 19. Jahrhundert Jahre lang der Gottesdienst interimistisch gehalten wurde. Eine von der Regierung ernannte Kommission: die Räthe Greiner, Hirsch, von Pöllnitz, Bauinspektor Brückner und der Verwalter Weinhard, sprach sich unt. 7. Mai 1770 gutachtlich dahin aus: „Die sehr bußwürdige Katharinenkirche kann nur mit großen Kosten reparirt werden und sollte daher, um nicht zwei Kirchen unterhalten zu müssen, abgetragen, das von derselben noch Taugliche zur Herstellung der Klosterkirche emplojirt werden, deren Herstellung nicht viel, etwa nur ein Paar Hundert Gulden mehr kosten dürfte, als die der Katharinenkirche.“ Pöllnitz und Weinhard berichteten noch besonders an den Markgrafen in diesem Sinne unter Beilegung eines Kostenanschlages des Maurers Schmidt und des Zimmermeisters Röhn, welche die Kosten zur Reparatur der Katharinenkirche auf 657 fl. veranschlagten. Die hochfürstliche Kammer resolvirte, daß die Katharinenkirche niedergerissen, davon 25000 Ziegel, 40 Sparren, 12 Schock Bretter, Latten etc. zum Infanteriekasernenbau in Onolzbach und Backsteine an das Lotto daselbst verabfolgt werden sollten. Die Quader erhielt theilweise der Verwalter Weinhard zur Erbauung seines Landhauses bei Weißenbronn, welches er nach seinem Namen „Jakobsruhe“ nannte. Ein größeres Quantum kam nach Ansbach laut folgender Entschließung vom 28. Sept. 1773: „Nachdem Serenissimus dem Obrist-Stallmeister von Mardenfeld erlaubt haben, die zu seinem neuen Bau (jetzt Bahnhof) auf dem Holzgartenplatz erforderlichen Quader von der zum Theil schon eingerissenen Katharinenkirche zu Heilsbronn auf seine Kosten abbrechen und anhero transportiren zu lassen: als wird solches dem Verwalteramt angefügt.“ Mardenfeld erhielt 4036 Schuh Quader. Gleichzeitig erhielt das Verwalteramt Befehl, die Steine und Quader von der [207] Katharinenkirche und von den gleichfalls niedergerissenen Kreuzgängen feilzubieten. So viel über das Entstehen, Bestehen und Vergehen der Kirche, deren Grundfläche verkauft wurde zur Erbauung der Häuser Nr. 51a und 51b. Nur ein kleiner Theil der Kirche blieb stehen, nämlich das westliche Ende, dessen Unterbau zur Klosterzeit die Thorwartswohnung war, welche 1722 durch Verkauf rentabel gemacht wurde und jetzt mit der Hs. Nr. 70 bezeichnet ist. Man hielt es für profitabler, beim Niederreißen der Kirche dem Käufer des Unterbaues seinen rentablen Besitz nicht abzukaufen, sondern mit ihm dahin übereinzukommen, daß er gestattete, auf dem soliden Unterbau drei bis vier Stockwerke aufzusetzen mit Wohnungen, die man zum Besten des Staatsärars vermiethen wollte. So entstand der dicke Thurm mit Glocken und Schlaguhr: allerdings ein Bedürfniß, nachdem man, wie oben berichtet, die alte Abtei, den weißen Thurm und die Katharinenkirche mit ihren Glocken und Schlaguhren abgetragen hatte. Die Glocken und die Uhr auf dem Thurm der Klosterkirche konnten das Bedürfniß nicht befriedigen, wegen tiefer Lage und Entlegenheit der Kirche, auch wegen Mangels von Zifferblatt und Viertelschlag. Die gedachten Requisite wurden auf dem dicken Thurme vereinigt: Glocken, Uhr, Zifferblatt und Viertelschlag. Die Maußnerische Zwölfuhrglocke transferirte man nach Abtragung der Katharinenkirche gleichfalls dahin und übertrug das Läuten und den Nachschlag einem Thurm- und Feuerwächter, welcher bis in die neueste Zeit zugleich Ortsmusikus war. Am Rande der Zwölfuhrglocke stehen die Namen der Stifter, das Jahr der Stiftung und die Worte: „So oft ich meinen Ton laß in die Luft erschallen, so vieler Segen soll auf dich, mein liebes Heilsbronn, fallen.“ Im Erdgeschoß des Thurmes erinnern steinerne Heiligenbilder, Kreuzgewölbe etc. noch an die ursprüngliche Bestimmung des Gebäudes.

Heilsbronn hatte zur Klosterzeit zwölf Thürme; sechs derselben innerhalb der Ringmauer, sechs an oder auf dieser. Die innerhalb erbauten waren: 1. der auf der Katharinenkirche, 2. der beim Haberkasten, 3. der auf dem Rosenthor, 4. der weiße Thurm, [208] 5. der auf der Klosterkirche und 6. der auf der Brauereikapelle. Die vier erstgenannten sind, wie wir oben gesehen haben, im 18. Jahrhundert niedergerissen worden; nur die bei 5 und 6 genannten stehen noch. Die übrigen sechs Thürme standen an oder auf der Ringmauer. Auf dieser lief ein mit Ziegeln gedeckter Gang hin, welcher in Folge der nach dem 30jährigen Kriege eingetretenen Erschöpfung der Amtskasse nicht mehr unterhalten werden konnte, daher verfiel und 1667 ganz abgetragen wurde; die sechs Ringmauerthürme dagegen wurden unterhalten, neu eingedeckt, mit neuen Knöpfen und Fahnen versehen, „um dem Kloster von außen wieder einige Zierde zu geben.“ Sie hatten verschiedene Namen, z. B. Pulverthurm, Eckhard, „Gefängnuß, darein die Hexen gelegt worden,“ Wachtthurm etc. Die Bedachung aller war spitzig und hoch. Fünf unter ihnen wurden, um die Unterhaltungskosten zu ersparen, später verkauft und von den Käufern niedergerissen. Nur der in den Beiträgen abgebildete und besprochene Wachtthurm steht noch. So sind denn von den ehemaligen zwölf Thürmen nur noch drei vorhanden.

Von den während der Klosterzeit vorhandenen zwölf Getreidespeichern wurden elf abgetragen, darunter der sogenannte „Farbkasten“, früher „das Kornhaus“, erst in der neuesten Zeit. Nur der Speicher auf der Mühle besteht noch.

Über den erst i. J. 1729 geschaffenen Heilbronnen ist in den Beiträgen S. 28 bis 47 ausführlich berichtet worden.

So viel über die baulichen Veränderungen, welche sich im 17. und 18. Jahrhundert innerhalb der Ringmauer theils durch Zerstörung von Gebäuden, theils durch Gründung selbstständiger Anwesen ergeben haben. Außerhalb der Ringmauer lag der Viehhof, in welchem zur Klosterzeit nur Rindvieh und Schweine, aber keine Pferde gehalten wurden. Dieser Hof, wahrscheinlich das bei der Klosterstiftung den fünf Grafengeschwistern abgekaufte Prädium, lieferte dem Kloster, späterhin der Fürstenschule und allen dabei Bediensteten den vollen Milchbedarf. Es gehörten dazu 190 Morgen Ackerland, 971/2 Mgn. Wiesen und 10 Mgn. Baumgartenfeld. Die Bewirthschaftung in eigener Regie wurde [209] immer kostspieliger, ebenso die Unterhaltung der während des Krieges ruinos gewordenen Gebäulichkeiten. Daher verkaufte man i. J. 1705 den Hof an den Posthalter und Wirth zum Steinhof, G. Maußner, welcher alle Gebäulichkeiten, von den übrigen Liegenschaften aber nur 60 Mgn. Äcker und 151/8 Mgn. Wiesen erhielt; die übrigen Grundstücke wurden anderweitig verkauft. Maußner zahlte 3400 fl. Kaufschilling und verpflichtete sich, das Handlohn, jährlich 6 fl. Baudung oder Ewigzins, 6 fl. Frohngeld, 61/2 Sra. Korn, 3 Sra. Haber, Zehnt und Steuer wie Andere zu entrichten und die Milch um einen festgesetzten Preis an die Fürstenschule, Geistliche, Professoren etc. zu liefern. Dagegen erhielt er 12 Klftr. Waldrecht und die Zusicherung, auf dem Hofe eine Wirthschaft, die zweite im Orte, errichten zu dürfen, daß aber Niemanden gestattet werden würde, eine dritte zu errichten. Die beiden Fürstenhäuser bezogen sofort den Kaufschilling zu gleichen Theilen. Maußner errichtete seine zweite Wirthschaft zum goldenen Hirsch, verlegte die Post dahin und setzte an die Stelle des ruinosen Hauses ein neues. Seine Wittwe erhielt eine Verwarnung, da sich die Reisenden über die theuren Zechen beschwerten. Einige freie Plätze in der Nähe des Viehhofes wurden von der Herrschaft verkauft mit der Auflage, zinspflichtige Häuser darauf zu erbauen. So entstand 1731 das Haus 117a nebst Scheune, erbaut vom Klosterverwalter Bernhold. Das am Badweiher gelegene Badhaus, jetzt Nr. 115, war, wie oben berichtet, schon 1694 durch Verkauf rentabel gemacht worden. Die ersten Erbauer von Häusern auf freien Plätzen vor dem obern Thore waren ein Bäcker, ein Metzger und ein Schneider, letzterer zugleich Zolleinnehmer.

So war es denn der Regierung gelungen, eine große Zahl selbstständiger abgabepflichtiger Anwesen zu schaffen. Ihr weiteres Bestreben ging nun dahin, die Neuangesessenen zu einer Gemeinde zu vereinigen, dieser einige Konzessionen und Vortheile zu gewähren, dagegen ihr auch Lasten aufzubürden, welche bisher ausschließlich von der Amts- und Staatskasse getragen worden waren. Zur Erreichung ihres Zieles oktroyirte sie eine Gemeindeverwaltung, [210] eine Gemeinde- und eine Kirchenkasse. Sie verfuhr dabei wie folgt: Dringende Bedürfnisse für die Neueingesessenen waren ein Weideplatz, ein Hirte und ein Hirtenhaus. Den obengenannten ersten selbstständigen Ansiedlern im 17. Jahrhundert wurde gestattet, ihr Vieh durch den herrschaftlichen Hirten des Viehhofes auf den herrschaftlichen Hutplätzen mit der herrschaftlichen Herde weiden zu lassen. Dieß war nun nicht mehr möglich, da die Herrschaft all ihre Felder verkauft hatte, keine Herde mehr besaß und daher keinen Hirten mehr brauchte. Da man aber wohl einsah, daß die Ansiedler ohne Viehhaltung außer Stand waren, ihre Steuern, Gülten und Zehnten zu entrichten, so sorgte die Herrschaft in ihrem eigenen Interesse für die Befriedigung dieser Bedürfnisse, zunächst durch Gestattung der Viehweide am und im Wald längs der Ansbacher Straße und des Petersauracher Fußsteigs. Waldungen verkaufte die Herrschaft nicht. 1707 wurde auf Kosten der Amtskasse, theilweise auch durch Beiträge der Ansiedler, ein Hirtenhaus (jetzt Nr. 61) erbaut. Der Hirte, dessen Lohn in Hirtenpfründen bestand, mußte jährlich 1 fl. Steuer und 1 fl. 18 kr. Schutzgeld an die Amtskasse entrichten. Schon sehr bald beschwerten sich die Ansiedler beim Markgrafen über die Forstmeister, weil sie ihnen garzuschlechte Weideplätze anwiesen; auch über die Klosterverwalter, weil sie von ihnen Beiträge zu allerlei Bauten verlangten. Besonders beschwerten sie sich über den Klosterverwalter Rosa, weil er von jedem Fremden bei der Aufnahme 3 fl. verlangte; allein der Bescheid des Markgrafen lautete: „Nicht bloß jeder Fremde soll bei seiner Aufnahme drei Gulden, sondern auch jeder bereits Ansässige jährlich einen Gulden in die Klosteramtskasse zahlen.“ Demzufolge wurden 1724 von den 58 Angesiedelten und 4 Hausgenossen 62 fl. erhoben. Der Verwalter schlug dem Markgrafen vor, diesen Betrag zur Pflasterung des Ortes zu verwenden, dazu ein vom Schuster und Handelsmann Häulein angebotenes Darlehen von 300 fl.; dafür sollten Häulein und der Schneider Rebell den Titel „Bürgermeister“ erhalten und nebst vier Beisitzern oder Viertelmeistern dem Gemeindewesen [211] vorstehen. Dazu gestattete die Herrschaft der Gemeinde, den Pflasterzoll einzuführen und überließ ihr zur Erhebung desselben die an den Thoren gelegenen beiden Wachhäuschen. So hatte denn die Gemeinde eine Gemeindeverwaltung und eine Gemeindekasse. Die Einnahme der letzteren bestand lediglich im Pflasterzoll und in den Aufnahmsgebühren. Die erste Gemeinderechnung schloß ab wie folgt: „Einnahme 14 fl. 271/2 kr. Ausgabe 13 fl. 591/2 kr. Kassebestand – fl. 28 kr.“ Eine kleine Mehrung der Einnahmen ergab sich durch die Einführung einer Schlachtsteuer, die sich aber nur auf Stechschafe erstreckte. Die Nachtwächter bezahlte fortwährend das Klosteramt, welches aber auch von allen Eingesessenen Nachtwachbeiträge zu erheben anfing. Das Hirtenhaus und die beiden Wachhäuschen waren die einzigen Gebäulichkeiten, für deren Unterhaltung die unbedeutende Gemeindekasse zu sorgen hatte. 1727 verfaßte der Klosterverwalter Bernhold eine Gemeindeordnung, welche vom Markgrafen genehmigt wurde. Das nicht mehr stehende Schießhaus wurde 1691 erbaut, selbstredend nicht auf Kosten der Gemeindekasse, da eine solche damals noch nicht existirte, sondern auf Kosten der Amtskasse; doch leisteten die Beamten und sonstige Ortseinwohner freiwillige Beiträge. Dieses „herrschaftliche Schießhaus“ wurde in Folge eines markgräflichen Erlasses folgenden Inhalts erbaut: „Alle Bürger, ausgenommen Greise etc., sollen gehalten sein, an bestimmten Tagen zu schießen. Ausbleibende zahlen 12 kr. Strafe. Dabei ist alles Hadern, Schwören, Gotteslästern und Tabaktrinken bei 12 kr. Strafe verboten.“ 1724 wurde das Schießen an Sonntagen verboten.

Die Ausgaben für Armenbedürfnisse bestritt einzig und allein die Klosteramtskasse, z. B. 1698 mit 132 fl. Dabei heißt es in der bezüglichen Rechnung: „Weil aber dieser Post etwas viel scheint, so ist von Amtswegen veranstaltet worden, daß, nachdem sämmtliche Inwohner, wie auch geistliche und weltliche Diener, nach ihrem Gutdünken etwas darzuschießen sich erboten, alle Freitage die ankommenden Bettler unterm Thor mit einem christlichen Almosen abgespeist werden sollen, und soll gnädigste Herrschaft [212] nur solchen Personen, die zur Erbauung neuer Kirchen und andere Nothwendigkeiten kollektiren, ein mäßiges Almosen abzureichen haben.“ Diese Art und Weise der Armenversorgung durch freiwillige Beiträge blieb 150 Jahre lang in Übung, bis neuerlich beschlossen wurde, den Bedarf für Arme durch Zwangsbeiträge aufzubringen. Für Ortsarme machten die Wittwe des wiederholt genannten Verwalters Bernhold und der Orgelbauer Nößler, für Waisenkinder der Bierbrauer Humbser von Bonhof und seine Frau Stiftungen. Über eine Wohlthätigkeitsstiftung des Freiherrn Carnea–Steffaneo wird im XIV. Abschn. berichtet werden. Noch im XIII. Abschn. werden wir sehen, wie das Klosteramt durch Oktroyirung einer „Gotteshauskasse“ Ausgaben für Kultusbedürfnisse der Gemeinde zugewiesen hat. Bezüglich des Begräbnißplatzes an der Südseite der Kirche bestritt alle Unterhaltungskosten ausschließlich das Klosteramt ohne Inanspruchnahme der neugegründeten Gemeinde. In der bayerischen Zeit übernahm die Gemeinde die Kosten zum Ankauf eines neuen Begräbnißplatzes, dessen Umfriedigung auf Kosten des Müllermeisters J. Wiesinger und des Kaufmannes Ch. Wening hergestellt wurde.

Aus der vorstehenden Darlegung ergibt sich Folgendes: Die Klostergebäude insgesammt wurden nach der Klosterauflösung noch 200 Jahre lang erhalten, im 18. Jahrhundert aber auf Regierungsbefehl in schneller Aufeinanderfolge größtentheils verkauft und entweder völlig niedergerissen, oder ganz umgestaltet. Jeder Käufer eines Hauses oder eines freien Platzes machte sich verbindlich, auf dem Areal ein dem Staatsärar abgabepflichtiges Anwesen zu gründen. So erhielt Heilsbronn seine ersten selbstständigen Bewohner. Das Klosteramt gab diesen durch Oktroyirung eine Gemeindeverfassung, eine Gemeindeverwaltung, eine Gemeindekasse, hatte aber dabei mehr das eigene Interesse, als das der Gemeindeglieder im Auge. Daraus erwuchsen gleich von vornherein Beschwerden bei den Markgrafen, späterhin, und besonders im 19. Jahrhundert, fortwährend Kollisionen und Prozesse zwischen der Gemeinde und dem Fiskus.


  1. S. Situationsplan Tab. II.
  2. S. Situationsplan Tab. II.
  3. S. Situationsplan Tab. II.
  4. S. Situationsplan Tab. II.
  5. Vgl. Stillfried S. 81.
  6. Vgl. Stillfried S. 88.
  7. jetzt in der Sakristei bei Nr. 156.
  8. jetzt an der Kanzel bei Nr. 151.
  9. jetzt bei Nr. 99.
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Das Schulwesen »
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