Geschichte von Kloster Heilsbronn/Das Schulwesen

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3. Das Schulwesen.

Zur Klosterzeit bestand in Heilsbronn noch keine deutsche Schule. Erst später wurde eine solche gegründet auf Anregen des Klosterverwalters Reichenbacher, welcher 1587 an die Regierung zu Onolzbach berichtete: „In Folge der Errichtung der Fürstenschule sind viele Kirchen- und Schuldiener und andere Personen hier angestellt worden. Jeder derselben hat kleine Kinder; wir bedürfen daher eines deutschen Schulmeisters. Zu solchem Dienst erbietet sich uns Leonhard Hofmann aus Merkendorf, ein hiesiger Fürstenschüler, durch Krankheit auf dem Gymnasium dahier zurückgehalten, dazu im Alter vorgerückt. Wir sind bereit, ihm ein Ort für jedes Kind, das wir ihm anvertrauen, quartaliter zu geben. Dazu soll er in Kost, Wohnung und Kleidung gleich einem Alumnus gehalten werden, oder, wenn man es für besser erachtet, den Tisch mit dem Kornschreiber oder Küchenmeister erhalten.“ Hofmann, einer der i. J. 1582 bei Errichtung der Fürstenschule aufgenommenen hundert Alumnen, erklärte in einem Bittgesuch. „Man geht mit dem Plan um, da viele Familien das Bedürfniß eines deutschen Schulmeisters fühlen, einen solchen anzustellen. Durch stete Kränklichkeit in meinen Gymnasialstudien zurückgehalten, glaube ich doch, diesen Posten ausfüllen zu können.“ Hofmann erhielt die Stelle mit den bezeichneten Emolumenten, auch täglich eine Maas Wein und eine Maas Bier, fungirte zu voller Zufriedenheit und erhielt 1590 bei seiner Verheirathung aus der Amtskasse eine Addition von 10 fl. und 3 Sra. Korn. Er erhielt, wie auch jeder seiner Nachfolger, den Titel „Locat“. Nach seinem Tode fungirten nicht mehr verheirathete Lehrer, sondern ältere Alumnen. Diese konnten etwas für die Universität ersparen, da sie als Alumnen freie Station und als Schullehrer vierteljährig 15 Kreuzer von jedem Kinde, übrigens aber keine weitere Besoldung erhielten. Das Institut war wohlfeil, aber nicht gut und veranlaßte Beschwerden von Seite der Eltern, schon wegen des häufigen Lehrerwechsels. Nach Hofmann’s Tod fungirten binnen 23 Jahren 9 Locaten, mancher nur ein Jahr lang. Beim Loraten L. S. [214] North ist bemerkt: „Ging schon nach zwei Jahren nach Wittenberg.“ Dort bezog er das heilsbronner Stipendium, magistrirte, wurde 1605 Kantoratsverweser an der Fürstenschule, hierauf Feldprediger „bei den Truppen des Obersten Lieutenants Hans Philipp Fuchsen zu Meheren.“ Als in dem verhängnißvollen Jahre 1631 die Fürstenschule auseinander ging, löste sich auch die deutsche Schule auf. Der letzte Locat war der Alumnus Ihring, Kirchnerssohn aus Heilsbronn, nachmals Pfarrer in Großhabersdorf. Die deutsche Schule wurde 1644 nach 13jähriger Unterbrechung wieder eröffnet, die Fürstenschule erst 1655; es konnten sonach aus dieser keine Locaten für jene entnommen werden; es wurde daher vom Verwalter und vom Richter von anderwärtsher ein Schulmeister, K. Seligmann, „angenommen“ und dieser von den beiden Markgrafen bestätigt. Hieraus entstand mitten unter den Wehen des Krieges ein heftiger Kompetenzkonflikt. Der Prediger Knoll erhob Klage gegen den Verwalter und Richter beim Konsistorium, worauf dieses resolvirte: „Bei der Ernennung eines Schulmeisters sei der Prediger nicht so gar auszuschließen, diese Wahl daher eigentlich zu annulliren; doch sollte der bereits Ernannte zwar beibehalten, aber vom Prediger zuvor geprüft und dann, wenn tauglich befunden, eingewiesen und inspizirt und künftig nicht mehr so einseitig verfahren werden.“ Seligmann wurde Schulmeister und zugleich Meßner, da die Amtskasse einen eigenen Meßner nicht mehr besolden konnte. Er erhielt aus der Amtskasse 10 fl. Geldbesoldung, 4 Sra. Korn, 1 Sra. Gerste, 1 Mtz. Habermehl, 1 Mtz. Linsen, 1 Mtz. gerändelte Gerste, 1 Mtz. Schönmehl, 8 Mäß Holz. 20 fl. für Fleisch, Lichter und Anderes, dazu von jedem schreibenden Kinde vierteljährig 15 kr., von jedem nichtschreibenden 12 kr. Sein Schullokal war in dem nicht mehr stehenden Hause Nr. 30. Einen großen Raum hatte er nicht nöthig, da seine Schule nur 15 Kinder zählte. Nach sieben Jahren wurde er Gerichtsschreiber in Neuhof. Sein Nachfolger als Schulmeister und Meßner war Ch. Clemm, welcher nach sieben Jahren gleichfalls Gerichtsschreiber in Neuhof wurde. Als er abzog, war die Fürstenschule [215] bereits wieder eröffnet worden, worauf man dem Tertius oder untersten Fürstenschullehrer Brecht auch die deutsche Schule nebst der Meßnerei übertrug. Bald darauf trennte man die drei Ämter wieder und übertrug die Meßnerei einem Schreiner, die deutsche Schule wieder, wie vor dem Kriege, einem Alumnus, Locaten, z. B. dem Alumnus Sylv. H. Schmidt, nachmals Rektor der Fürstenschule. Es ergaben sich bei dem Locateninstitut nach dem Kriege dieselben Gebrechen und Chikanen wie zuvor. Die Locaten Oertel und Krehe erhielten die Erlaubniß, ihre Portionen nicht bei den Alumnen, sondern in ihrem Schulhäuslein zu verzehren, was ihnen aber der Verwalter Rephun, den Unterländern abhold, nicht mehr gestattete. Es bedurfte eines markgräflichen Befehls an den Verwalter, dem Locaten das Verzehren seiner Portion im Schulhäuslein, den Bezug seiner drei Brote und drei Pfund Lichter wöchentlich, seiner zwei Maas Bier täglich nicht mehr vorzuenthalten, auch ihm die Reparaturen an Fenstern, Ofen und Thüren im Schulhause nicht länger zu verweigern, seine Schreiben nicht mehr zurückzuweisen, auch ihn selbst nicht, wenn er begehre, vorgelassen zu werden. Die Räumlichkeiten waren leicht ausreichend, da nur 30 Kinder die Schule besuchten. Das Schulzimmer war 8 Ellen lang und 41/2 breit. Dem amtlichen Inventar zufolge befanden sich im deutschen Schulhaus: „1 Schülertafel, 2 Sitzbänke, 1 kleiner Tisch, 1 Wandtafel, 1 Bettstatt, 1 Truhe ohne Schloß.“ 1671 wurde die Locatenpraxis abermals beseitigt laut folgender Verfügung der in Heilsbronn tagenden acht ober- und unterländischen Räthe von Lilien, Gabriel, Luther etc.: „Zur besseren Erauferung der Fürstenschule soll ihren drei Professoren ein vierter, zugleich musikkundiger beigegeben werden mit dem Titel Collaborator. Dieser soll den drei Präceptoribus Beihilfe leisten, die angehenden Fürstenschüler in den Elementen der lateinischen und griechischen Sprache, die Alumnen in der Musik unterrichten und den Unterricht in der deutschen Schule besorgen, damit die Gymnasiasten (als Locaten) nicht mehr von ihren Studien abgezogen werden.“ Der erwählte Collaborator Gmeinhard, Pfarrerssohn aus Zell, kam [216] schon nach 5 Jahren von Heilsbronn weg nach Bayreuth. Man besetzte seine Stelle nicht wieder und ließ wieder durch Alumnen in der deutschen Schule unterrichten, 17 Jahre lang, bis endlich die betheiligten Inwohner, der Locatenpraxis müde, bei der Regierung in Onolzbach, welcher 1693 das Besetzungsrecht zustand, vorstellten: „Diese Locaten oder Alumni sind lauter junge Leute, die beständig wechseln, dabei manchmal ohne gute Conduite. Unsere Kinder haben vor ihnen weder Respect noch Furcht, verwildern und lernen nichts. Wir bitten daher um Anstellung eines ständigen Lehrers.“ Die Bitte wurde gewährt, doch mit dem Bemerken, daß man vorerst keinen geeigneten Mann auftreiben könne. Endlich fand sich ein solcher: J. K. Dell, welcher sich in Nürnberg aufhielt, zuvor aber in Würzburg Benediktinermönch war. Er hatte in seiner deutschen Schule im Lesen, Schreiben, Rechnen „und Anderem“, besonders im Christenthum zu unterrichten, bei der Fürstenschule in der Musik; auch war er Organist. Seine von der Regierung festgestellten Bezüge waren: „60 fl. fränkisch oder 75 fl. rheinisch von des Klosters Gefällen, 2 Sra. Korn, 1 Sra. Dinkel, 12 Klftr. Holz, 1 Maas Bier täglich, freies Lossament, 15 kr. Schulgeld vierteljährig von jedem Kinde.“ Er kam 1694 nach Heilsbronn, heirathete und starb daselbst 1712. Zwei Jahre vor seinem Tode schrieb er in einem Gesuche um Addition: „Ich bin nun in die 23 Jahre der reinen evangelischen Lehre zugethan, seit 15 Jahren hier, habe vier Kinder, im Sommer 29, im Winter 30 Schulkinder, von welchen ich jährlich 31 fl. erhalte.“ In einem Konflikt mit dem Küchenmeister wird er von diesem in einer an den Markgrafen gerichteten Gegenschrift folgendermassen charakterisirt: „Ein hochmüthiger, kaltsinniger, lutherischer Christ, der mit seinem ehrgeizigen Weibe der Gemeinde beim Abendmahl Ärgerniß gegeben hat.“ Zu seinem Nachfolger ernannte das bayreuther Konsistorium den bisherigen Kantor zu Mönchberg, J. B. Zabitzer, welcher schon nach drei Jahren seinen Abschied nahm, bei welcher Gelegenheit der Verwalter an die Regierung berichtete: „daß die hiesige deutsche Schuljugend sehr verdorben und versäumt sei.“ Onolzbach [217] verlieh 1715 die Schulstelle dem F. Weselius, welcher mit Familie von Schweinfurt nach Heilsbronn zog. Nach seinem Amtsantritt bat er den Markgrafen um Holz zur Beheizung der Schulstube und bemerkte: „Es haben meine Antecessores etliche Jahre her die Schuljugend angehalten, in Ermangelung des benöthigten Brennholzes, wenn sie in die Schule gegangen sind, allemal ein Scheitlein Holz oder alte Bretter von ihren Eltern mit großem Geschrei und Unordnung in die Schule gebracht, sogar das Holz von andern Leuten weggenommen, dadurch Unwillen erregt und zur Übertretung des 7. Gebotes gereizt; daher bitte ich um Addition von Holz.“ Weselius war 22 Jahre lang im Amte und 74 Jahre alt, als die Fürstenschule aufgehoben und nach Ansbach und Bayreuth verlegt wurde. Er war nunmehr der einzige in Heilsbronn noch vorhandene Lehrer. Nach dieser Veränderung hatte sein bisheriger Titel „Collaborator“, d. h. Mithelfer an der Fürstenschule, keinen Sinn mehr; er bekam nun den Titel „Kantor.“ Sein Amtsnachfolger war J. N. Lösch. Die Gründung der vielen obenbezeichneten neuen Anwesen und die vermehrte Zahl der Einwanderer hatte zur Folge, daß die Schülerzahl schnell wuchs und ein größeres Lokal beschafft werden mußte. Man verlegte daher die deutsche Schule in die neue Abtei, jetzt Hs. Nr. 39, wo nach Errichtung einer zweiten Lehrerstelle im 19. Jahrhundert ein zweites Lehrzimmer und Wohnungen für beide Lehrer eingerichtet wurden. Früherhin wurde die Schule bald da, bald dort, meist in ruinosen oder sonst ungeeigneten Lokalitäten gehalten, z. B. in den Häusern Nr. 26 und 30. Alle Ausgaben für die Schule und ihre Lehrer bestritt die Amtskasse, nie die Gemeinde; nur das Schulgeld zahlten die Angehörigen der Kinder.

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