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Artikel „Vögelin, Salomon – Anton Salomon – Friedrich Salomon“ von Gerold Meyer von Knonau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 143–154, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:V%C3%B6gelin&oldid=- (Version vom 10. Oktober 2024, 17:49 Uhr UTC)
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Vögelin: Salomon V., geboren am 12. Juni 1774, † am 3. Januar 1849 – Anton Salomon V., geboren am 12. Mai 1804, † am 17. October 1880 – Friedrich Salomon V., geboren am 26. Juni 1837, † am 17. October 1888: Zürcherische Theologen und Historiker in drei sich folgenden Generationen.

Die aus dem Thurgau stammende Familie Vögeli – noch der Vater des ältesten Salomon und dieser selbst bis 1797 schrieben sich, gleich den anderen des Geschlechts, ohne das angefügte n am Schlusse – war 1620 ins Zürcher Bürgerrecht aufgenommen, dann rasch zu einem gewissen Ansehen gelangt. Salomon V. war von Zürich aus als Pfarrer an die Kirche der bis 1798 unter Zürcherischer Hoheit stehenden kleinen Stadt Stein, am Rhein am Ausgange des Untersees gelegen, gesetzt worden, und hier wurde ihm, das einzige am Leben gebliebene Kind, Salomon V. geboren. In der ihren inneren Verhältnissen nach eine selbständige Republik bildenden Stadt, deren noch heute – trotz mancher auch hier nicht vermiedenen nüchternen Neuerungen – erhaltene malerische Eigenthümlichkeit geeignet war, den historischen Sinn zu wecken, in einer höchst anmuthigen durch See und Fluß belebten Landschaft verlebte V. seine Knabenjahre. 1789 bis 1795 durchlief er die Zürcherischen Schulen. Dann verzichtete er nach Abschluß der Studien dem Vater zu Liebe auf die beabsichtigte Reise nach Deutschland; als Vicar trat er, von den höchsten Vorstellungen von der Wichtigkeit des geistlichen Amtes erfüllt, bei dem Vater in Stein ein. Aber als dieser 1799 gestorben war, konnte sich der Sohn, obschon er als Prediger sehr geschätzt war und gewiß nicht einen Mißerfolg gehabt hätte, tief verstimmt, wie er war, infolge der revolutionären Umgestaltung der Schweiz, vieler sein feines Gefühl verletzenden brutalen Erscheinungen der neuen Einrichtungen, nicht entschließen, sich um das Pfarramt zu bewerben; nachdem er noch bis zur Mitte des Jahres 1800 – wegen der damaligen Grenzsperre, die den neugewählten Pfarrer von Stein fern hielt – die Amtsverrichtungen versehen hatte, zog er mit der Mutter nach Zürich, wo er nun zunächst privatisirte. Erst 1802 – in dem Jahre seines Verlöbnisses mit der Tochter des 1800 verstorbenen, in Zürich zumal in altgesinnten Kreisen höchst angesehenen Rittmeisters und Rathsherrn Anton Ott, Besitzers des Gasthofes zum Schwert – fand V. Anstellung als Prediger an der Kirche des Waisenhauses, womit auch die Seelsorge im benachbarten Zuchthause verbunden war. Diese segensreiche Wirksamkeit dauerte bis 1814, wo V. durch einen Blutsturz auf der Kanzel überrascht wurde, mitten in einer immer mehr allgemeinen Beifall findenden, eine wachsende Hörerschaft an sich fesselnden Thätigkeit als Prediger, der freiwillig übernommene private homiletische Uebungen mit Theologiestudirenden parallel gingen. Nur die größte Schonung der Kräfte machte es möglich, daß V. – freilich jetzt auf anderem Felde – wieder arbeitsfähig wurde. Es wurde seine theologische Erfahrung theils für liturgische Arbeiten herangezogen, theils für die Redaction kirchlicher Lehrbücher, wobei ihm, wie früher als Prediger, der Jugendgottesdienst vorzüglich [144] am Herzen lag; dann nahm er sich der theologischen Uebungsgesellschaft, der 1768 gestifteten sogenannten ascetischen Gesellschaft, lebhaft an, und ebenso suchte er die Jubelfeier der Zürcherischen Reformation 1819 für die Kirche recht fruchtbar zu machen. Dabei interessirte ihn, der von Jugend an wirksamen eindrucksvollen Theilen des katholischen Cultus ausdrückliche Aufmerksamkeit geschenkt hatte, die Frage, durch welche positive Vorschläge – aber im Zusammenhang mit dem Princip der Reformation – der reformirte Cultus eine Hebung im Sinne eines liturgischen Gottesdienstes gewinnen könnte, und noch 1837 ließ er diese schon 1817 bis 1821 niedergeschriebenen Vorschläge im Drucke erscheinen: „Welche Veränderungen und Verbesserungen sollten in unserem evangelisch-reformirten Cultus vorgenommen werden?“ Außerdem hatte das Jubelfest von 1819 Vögelin’s Herausgabe von „Huldreich Zwingli’s sämmtlichen Schriften im Auszug“ – gemeinschaftlich mit Leonhard Usteri (s. A. D. B. XXXIX, 398) – zur Folge. Dazu hatte sich Vögelin’s Gesundheit wieder so weit gestärkt, daß er sehr gesuchte private Confirmationscurse veranstalten konnte. Durch all das war seine Geltung so gewachsen, daß nicht nur der Führer der rationalistischen Theologie der Schweiz, Professor Joh. Schultheß (s. A. D. B. XXXII, 697–700), Beirath und Mithülfe des erheblich jüngeren V., in Anerkennung der vorsichtig friedliebenden Art und Weise desselben, für seine zahlreichen exegetischen und polemischen Arbeiten in Anspruch nahm, sondern auch in der Erwählung Vögelin’s als Mitglied des Kirchenrathes 1824 öffentlich das Zutrauen zu dessen Einsicht bezeugt wurde. Als 1828 Antistes Heß (s. A. D. B. XII, 284–289) starb, waren Vögelin’s nähere Freunde davon überzeugt, daß, wenn er sich hätte in den Vorschlag bringen lassen, die Wahl auf ihn als den Nachfolger gefallen wäre. Wie dann nach der Umwälzung des Staates nach der Julirevolution auch die Kirche eine neue Organisation erhielt, hatte V. auf die Gestaltung dieses Kirchengesetzes entschiedenen Einfluß – eine in einem Zwischenstadium in Aussicht stehende, ihm allzuweit gehend erscheinende Ausdehnung der Staatsgewalt veranlaßte ihn zwar zu dem für ihn ganz außergewöhnlichen Schritt einer öffentlichen Protesterklärung –, und 1831 wurde er als zweites Mitglied des neu gewählten Kirchenraths bezeichnet. So wenig er, seiner ganzen persönlichen Richtung nach, 1839 der Actionspartei irgendwie angehörte, so entschieden wandte er sich doch nach der Berufung von Strauß (s. A. D. B. XII, 291) schon gleich am 28. Januar in einer von ihm verfaßten kirchenräthlichen Denkschrift an den Regierungsrath gegen diese Maßregel, deren Folgen er mit ebenso freimüthigen, als maßvollen Worten voraussagte. 1843 lehnte er die abermals – für das erste Mitglied – auf ihn gefallene Erneuerungswahl ab. Daneben war V. noch in verschiedenen Kreisen, besonders als Mitglied der Hülfsgesellschaft und als solches 1809 in der Stiftung der Anstalt für die Blinden, ferner als eifriger Förderer der Stadtbibliothek, deren Räume sein liebster Aufenthalt waren, thätig. In Vögelin’s Hause wohnte von 1817 bis 1829 sein Freund aus der Zeit der Wirksamkeit zu Stein, der damalige Diakon zu Hemishofen, Johannes Büel, ein Bürger von Stein, der zwar dreizehn Jahre älter als V. war, mit demselben aber auf dem Fuß inniger Freundschaft lebte, wie sie denn seit 1797 und wieder bis 1830, dem Todesjahre Büel’s, in regelmäßiger einläßlicher Correspondenz standen. Der vielfach gebildete, auf pädagogischem Felde vorzüglich bewährte, dabei mit auffallender Kenntniß von Welt und Menschen ausgestattete Theologe war 1802 auf einen größeren Schauplatz versetzt, Gothascher Hofrath, Hofmeister in einem vornehmen Hause in Wien geworden; während seines Aufenthaltes in Zürich wurde das Haus des Freundes durch vielerlei Anregung und Besuch belebt, die Büel an sich zu ziehen wußte.

Vögelin’s Name ist ganz vorzüglich mit den historischen Arbeiten verbunden, [145] die er hinterließ. Theils knüpfen sich dieselben, zumeist in Form von Monographien Zürcherischen Neujahrsblättern einverleibt, der Reformationsgeschichte an; theils vertiefte er sich, in Zusammenhang mit seinen liturgischen Bestrebungen – er war beispielsweise auch seit früher Jugend ein leidenschaftlich andächtiger Verehrer des Glockengeläutes –, in das Gebiet kirchlicher Archäologie und mittelalterlicher Kunstgeschichte, wo er erstaunlich belesen war, aber gewiß voran infolge seiner Jugendeindrücke in Stein sich so heimisch fühlte. Vorzüglich studirte er die Zürcherischen Alterthümer, sammelte in ein „Glockenbuch“ die erreichbaren Inschriften Zürcherischer Glocken, und so entstand aus den eindringlichsten Studien, deren Quellen der Verfasser nur nicht genügend erkennen ließ, das Buch: „Das alte Zürich oder eine Wanderung durch dasselbe im Jahre 1504“ (1829), das V. „seiner werthen Vaterstadt“ widmete. War die Einkleidung – ein Zuger Geistlicher, der das große Ehren- und Freischießen des Jahres in Zürich sich ansehen will und durch zwei wohl unterrichtete angesehene junge Zürcher durch ihre Stadt und deren Sehenswürdigkeiten geführt wird, erzählt seine Eindrücke aus diesem Bilde des eben scheidenden Mittelalters – höchst geeignet, weitere Kreise zu interessiren (Heinrich Keller – s. A. D. B. XV, 581 – erläuterte noch die Schilderung durch einen 1829 herausgegebenen Stadtplan), so enthält der 466 oft zu Excursen sich erweiternde Noten bringende Anhang eine Fülle weiterer nicht bloß zum Jahre 1504 gehörender Mittheilungen. Ein berufener Kenner – wohl Georg von Wyß – urtheilte: „In vollem Umfange war hier zum ersten Male die Aufgabe einer wahren und genauen Darstellung des Werdens und der gesammten baulichen Entwicklung der Stadt gelöst“. Einige zumeist durch allzu vertrauensselige Herübernahme älterer Materialiensammlungen verschuldete Irrthümer fallen wenig in Betracht, gegenüber der mit Recht an dem Buch gerühmten historisch und kunstgeschichtlich divinatorischen Kraft Vögelin’s, der ganz in geschichtlichen Dingen Autodidakt und niemals gereist war. Andere Arbeiten schlossen sich noch an, besonders über das Großmünster, in Band I der Mittheilungen der Antiquarischen Gesellschaft, 1841, dann die Geschichte der Wasserkirche und der darin aufgestellten Stadtbibliothek, seit 1842, deren spätere Abtheilungen einer eigentlichen Fundgrube für Zürcherische Gelehrtengeschichte gleichzustellen sind, in den Neujahrsblättern der Stadtbibliothek, freilich so, daß die Vollendung – s. unt. – durch den Sohn geschehen mußte.

1846 nämlich traf ein Nervenschlag B. mitten im freudigen Schaffen und versetzte den geistig noch frischen Greis in schmerzlich empfundene Unthätigkeit. Er lebte noch zwei Jahre, bis ihn eine schnell sich entwickelnde Brustkrankheit abrief.

Vgl. das vom Sohne verfaßte Neujahrsblatt zum Besten des Waisenhauses für 1850 (zumeist über Vögelin’s Thätigkeit am Waisenhause und als Verfasser von Neujahrsblättern), ebenso von demselben im Neuen Nekrolog der Deutschen, Jahrgang XXVII, S. 54–58, ganz besonders aber vom Enkel den Lebensabriß in den Neujahrsblättern der Stadtbibliothek der Jahre 1884 und 1885.

Anton Salomon V. war das einzige Kind aus der Ehe S. Vögelin’s und der Susanna Ott. Der äußerst lebhafte Knabe, dessen reizbare Beweglichkeit durch die nicht genügende Leitung der Schule anfangs nicht zur Zufriedenheit des Vaters geregelt werden konnte, kam durch den gemessenen Ernst seines Privatlehrers Fäsi (s. A. D. B. VI, 579) zu einer geordneten Verwendung seiner reichen Begabung und vollendete dann bis 1826 den regelmäßigen Lehrgang der Zürcherischen Schulen, an den sich bis 1828 eine Studienreise in [146] Deutschland, voran zum Besuche der Universitäten Leipzig und Berlin – anschloß. Wenn auch Schleiermacher’s Einwirkung in dem ordinirten Zürcher Theologen den Gedanken, den Predigerberuf zu seinem Lebenswerk zu machen, von neuem stärker geweckt hatte – zwar stand dem andererseits wieder die während der Studienzeit stets peinlicher hervortretende, durch einen unglücklichen Fall in frühester Jugend verursachte hochgradige Rückenverkrümmung im Wege –, so war doch V. innerlich schon in Zürich durch Orelli (s. A. D. B. XXIV, 411–416) für die Philologie gewonnen, und der Umgang mit dem von ihm hoch verehrten Lehrer Gottfried Hermann war geeignet, ihn hierin zu bestärken; doch neben dem griechischen Alterthum fesselten das feine kunstsinnige Gefühl des Vielbelesenen auch die Litteraturen der neueren Sprachen, in die er, wie schriftliche Uebersetzungen der ganzen Divina Comedia, des Sterne’schen Tristram Shandy, noch andere Arbeiten in dem Nachlasse der Manuscripte deutlich beweisen, tief eingedrungen war. Immerhin ergab sich für V. nach der Heimkehr, wo er zunächst in verschiedenen philologischen Schulvicariaten thätig war, eine gewisse ihn auf die Länge unbefriedigt lassende Zersplitterung des Thuns und eine Getheiltheit des Sinns. Dazu kam, daß Eigenschaften, die ihm schon in den Schuljahren oft Schwierigkeiten bereitet hatten, eine äußerst spürbare Sensibilität und ein starker Hang zur Satire – der schmerzliche Verzicht auf die durch das Gebrechen beeinträchtigte körperliche Schönheit kam hinzu –, bei ihm fortdauerten. Sie ließen ihn, wie die eifrig gepflegte Correspondenz zeigt – die Freunde, meist Theologen, daneben der Jurist Heinrich Hug, sahen in den Briefen einen wahren Schatz –, vielfach höchst unbefriedigt, ja unglücklich sich äußern, und dazu kam noch, mit dem Umschwung von 1830, während er doch früher, beispielsweise über den Schlendrian im Zürcher Schulwesen, ironisch genug sich geäußert hatte, das Gefühl, in einer im Niedergange stehenden Zeit zu leben, da die radikalen modernen Forderungen seine nur auf die Betonung geistiger Cultur zielenden conservativen Auffassungen beleidigten; diese Wandelungen waren ihm doppelt schmerzlich, weil sie ihm theils die Beziehungen zu Orelli trübten, theils den Herzensfreund Hug – dieser fiel als Beamter des jungen Kanton Basel-Landschaft am 3. August 1833 im Bürgerkriege durch die Kugel eines baselstädtischen Garnisonssoldaten – ihm entfremdeten und entrissen. Als jetzt die Neugestaltung der Zürcherischen höheren Lehranstalten vor sich ging, sah sich V., der doch schon 1830, noch am alten Karolinum, mit Vorlesungen über Plutarch, gewissermaßen als Privatdocent, hervorgetreten war, bei den Ernennungen für das neu geschaffene obere Gymnasium peinlich zurückgesetzt. Zwar kam er 1841 in das seiner wissenschaftlichen Richtung weniger zusagende Lehramt des Hebräischen; aber die vicariatsweise 1845 ihm zugetheilte seiner Individualität ganz entsprechende Function – ein Theil des griechischen Sprachunterrichtes am oberen Gymnasium – wurde ihm 1847 schon wieder entzogen, als ein von dem damaligen Leiter des Erziehungswesens, Dr. Alfred Escher, bevorzugter, keineswegs geeigneter Mann untergebracht werden sollte. Daneben unterrichtete V. seit 1849 als Nachfolger Orelli’s im Lateinischen, und endlich 1855 trat er in das längst gewünschte griechische Lehramt ein. Außerdem docirte er seit 1833 an der Universität, wo er – seit 1852 titulirter außerordentlicher Professor – zumal Plato und griechische Dramatiker behandelte; die Collegen der Facultät haben 1852 V. vor seinem Eintritt in ihren Kreis zum Doctor honoris causa ernannt. Als Philologe wandelte V. streng in der Bahn seines Lehrers Hermann, der ausschließlich exegetischen, hatte aber dabei, wenigstens im Schulunterricht, nicht den Erfolg, den seine Gewissenhaftigkeit und die Beherrschung des Stoffes verdient hätten. Sehr fördernd war dagegen für ihn als Schüler Hermann’s die seit 1850 eingetretene geistige Berührung mit dem nach Zürich [147] berufenen Vertreter dieser Schule, Köchly (s. A. D. B. XVI, 410–414), mochten auch die beiden Männer in Vielem einander sehr ungleich sein. So trat V. eben in diesen späteren Jahren auch litterarisch als Philologe mehr hervor. Neben seiner einzigen schon 1833 erschienenen Classikerausgabe; Plutarchi vita M. Bruti – stehen Arbeiten über Plato, Aeschylos, Aristophanes, Demosthenes, sämmtlich Gelegenheitsschriften in Form von Schulprogrammen oder akademischen Festschriften, wobei vorzüglich das feine Formgefühl des Uebersetzers und die volle Vertiefung in die Eigenart der antiken Schriftsteller und Dichter zu Tage kommen. Aber daneben behielt V. das regste Interesse für die deutsche Litteratur, das er noch 1879 durch das mit philologischer Akribie verfaßte Werk: „Herder’s Cid, die französische und die spanische Quelle“ bewies. Mit dem in Basel heimisch gewordenen Wilhelm Wackernagel verband ihn, der selbst mit Glück sich poetisch bei Gelegenheit bethätigte, enge Freundschaft, und 1873 gab er, mit einer von ihm verfaßten Vorrede – auch die in Wackernagel’s „Kleineren Schriften“, Band III, S. 434–442, abgedruckte Lebensskizze ist von V. geschrieben – „Gedichte von Wilhelm Wackernagel, Auswahl“ selbst heraus. 1868 trat V. von der Universität zurück, und 1875 legte er das Lehramt am Gymnasium gänzlich nieder.

Allein neben dieser Thätigkeit als philologischer Lehrer widmete sich V. auch fortwährend noch der Kirche, theils zeitweise als Prediger, dann aber ganz besonders seit 1848 als Mitglied des Kirchenrathes, wo ihn die Reorganisation des Zürcherischen Kirchengesetzes, dann – gleich dem Vater – liturgische Fragen oder die Sorge für die Besserung des Kirchengesangbuches zumeist beschäftigten. Andere Dienste leistete er dem Schulwesen der Stadt Zürich, wohlthätigen Anstalten. Aber vorzüglich war der Stadtbibliothek, der er an Seite seines Jugendfreundes, des 1886 verstorbenen Oberbibliothekars Dr. Joh. Jak. Horner, seit 1841 als zweiter, seit 1851 als erster Unterbibliothekar diente, seine Kraft gewidmet: er betheiligte sich ganz wesentlich an der Herstellung eines neuen gedruckten Kataloges des Bücherbestandes bis 1864, und machte dann die Vorarbeiten für einen Handschriftenkatalog. Außerdem setzte V. die Arbeiten des Vaters zur Geschichte und Schilderung Zürichs in vielseitiger Weise fort, und gleich diesem legte er die meisten Hervorbringungen dieser Art in Neujahrsblättern nieder, unter denen er sich ganz besonders derjenigen zum Besten des Waisenhauses annahm, als Vorstandsmitglied der diese Serie besorgenden Gesellschaft, schon deßwegen, weil der Vater zur wohlthätigen Anordnung der Zutheilung der Erträgnisse der Neujahrsblätter, überhaupt zur Stiftung oder vielmehr Verjüngung der betreffenden Gesellschaft den Anstoß gegeben hatte. Diese von V. herausgegebenen Abhandlungen gehören theils der Geschichte kirchlicher und wissenschaftlicher Institute – so der Zürcherischen Stiftsschule beim Großmünster –, theils der Reformationsgeschichte, oder der Gelehrtenbiographie, so beispielsweise die Würdigung seines früheren Lehrers und hochgeschätzten Collegen Fäsi, an. Des Vaters Geschichte der Stadtbibliothek führte V., mitten im Texte den Faden neu aufnehmend, in den Neujahrsblättern von 1847 und 1848 zu Ende. Ein neues litterarisches Unternehmen für Zürich war 1858 das mit dem Freunde G. Meyer v. Knonau (s. A. D. B. XXI, 618–619) begonnene Zürcher Taschenbuch, von dem V. allein 1862 noch einen dritten Jahrgang erscheinen ließ. Wo es sich um Erhaltung von Denkmälern oder um zweckmäßige Herstellungsarbeiten handelte, ging V., der sonst vor solchem Hervortreten sich scheute, wenn nothwendig, auch öffentlich vor; so vereitelte vorzüglich sein energisches Eintreten – „Schreiben an das Comité der Chorherrenbaute“, 1850 – die Durchführung des unglücklichen Gedankens, durch Niederlegung des romanischen Kreuzganges eine „Freistellung der Großmünsterkirche“ zu erzielen. [148] Aber auch schon 1841 hatte er in das damalige Organ der conservativen Partei in Zürich, „Beobachter aus der östlichen Schweiz“, einen lebhaft gehaltenen Artikel: „Pia desideria für architektonische Restaurationen in Zürich“ einrücken lassen.

Die Pietät für Zürich, für die Eltern, in deren Wohnung der 1835 – mit Karolina Escher – verheirathete Sohn, in dem bis 1812 auch äußerlich höchst ansehnlichen Hause zum „Alten Seidenhofe“ – einem Renaissancebau von 1592 – seinen Sitz hatte, für seine Freunde, ein ungemein reges ästhetisch durchhauchtes wissenschaftliches Feingefühl, eine vollendete Humanität, vorzüglich auch eine aufrichtige Religiosität zeichneten den liebenswürdigen Charakter des vielfach anregenden Mannes aus. Auch drohende Erblindung, die allerdings nicht völlig den gefürchteten Umfang annahm, vermochte die Arbeitslust nicht zu vermindern, und noch wenige Tage vor dem durch einen Herzschlag herbeigeführten Tode fand sich der getreue Bibliothekar trotz seines schweren körperlichen Gebrechens im Arbeitszimmer seiner geliebten Stadtbibliothek ein.

Vgl. neben dem Nekrolog des philologischen Schülers Dr. Th. Hug in der Neuen Zürcher Zeitung, Nr. 310–314, von 1880, und der Würdigung von Vögelin’s Thätigkeit auf dem historischen und antiquarischen Gebiete, vom Verf. d. Art., im Zürcher Taschenbuch für 1881, S. I–XVI, ganz besonders die Neujahrsblätter des Sohnes, von der Stadtbibliothek, für 1886 und 1887.

Friedrich Salomon V. war der älteste von drei zu höherem Alter gelangenden Söhnen aus der Ehe A. S. Vögelin’s, der einzige, der den Vater überlebte. Von Jugend auf zu einer wissenschaftlichen und speciell zur theologischen Lebensaufgabe bestimmt, verlebte der höchst lebhafte, geistig bewegliche Knabe im großelterlichen und elterlichen Hause eine sorgsam eingegrenzte Jugend, so daß die auch auf dem Boden der Romantik gern sich tummelnde fröhliche Lust sich außerhalb dieser Schranken entfalten mußte; doch gewann der Sohn aus der väterlichen Einwirkung eine Fülle von Anregungen, und auch die satirische Ader des Vaters zeigte sich schon früh an ihm. Nach Vollendung der Gymnasialstudien in Zürich wurde V. 1857 an die Universität Basel geschickt, um an der dortigen theologischen Facultät die orthodoxe Gelehrsamkeit in sich aufzunehmen, die ihn zum Predigtamte befähigen würde. Mit vollem Eifer gab der Studirende den so beschaffenen Lehren hier sich hin, doch nicht ohne daneben bei Jakob Burckhardt auch die von Haus aus ihn lebhaft anziehenden kunsthistorischen Interessen weiter zu pflegen. In Zürich, Heidelberg, Berlin wurden die Studien vollendet, dann 1862 eine Studienreise durch Italien gemacht, nach der Ordination – 1861 – 1862 zuerst vicariatsweise, seit 1864 endgültig das Pfarramt in dem großen Industriedorfe Uster (Kt. Zürich) angetreten. Allein schon in diesen Zwischenjahren hatte theils die anfangs unbegrenzte Hingabe an die kirchliche Orthodoxie einer stets abweichenderen Auffassung Platz gemacht; anderntheils hatte V. schon ernsthaft geschwankt, ob er nicht ganz sich der Kunstgeschichte zuwenden sollte. Jedenfalls aber zeigte er jetzt als Kanzelredner – 1864 und 1865 erschienen einzelne Predigten im Druck – bedeutende Befähigung; aber nur um so mehr erhob sich der Widerspruch der orthodoxen Gemeindeglieder und bald auch weiterer Kreise gegen V. Schon 1865 gaben 78 zürcherische Geistliche eine öffentliche Erklärung gegen seine Predigten ab, wogegen die Gemeindebehörden von Uster für ihn Zeugniß ablegten, und es kam in der Geistlichkeitssynode des Kantons zu Verhandlungen über die Angelegenheit. V. seinerseits faßte 1867 in dem Buche: „Die Geschichte Jesu und der Ursprung der christlichen Kirche“ die Ergebnisse der Strauß’schen Forschungen für das Verständniß weiterer Kreise zusammen. Daneben [149] aber begann er auch auf dem Felde der kantonalen Politik hervorzutreten. Als seit 1867 die Agitation für eine weitergehende demokratische Umgestaltung des Kantons Zürich immer größeren Umfang annahm, war Uster bald ein Hauptquartier für diese Bestrebungen, und eine der die Bewegung unmittelbar einleitenden Volksversammlungen fand im December 1867 in nächster Nähe von Vögelin’s Kirche statt. Hauptredner war dabei Secundarlehrer Sieber, einer der rücksichtslosesten, dabei aber unleugbar von idealen Gedanken – besonders betreffend das Erziehungswesen – erfüllten Führer der vorwärtsdrängenden Partei, ein um sechzehn Jahre älterer Gesinnungsgenosse, der auf V. großen Einfluß gewann. So kämpfte V. als Sprecher der demokratischen Partei in dem 1868 einberufenen Verfassungsrathe mit, und als 1869 nach Annahme der neuen Verfassung Sieber im ganz umgestalteten Regierungsrathe Director des Erziehungswesens geworden war, erfolgte 1870 Vögelin’s Berufung auf den neu geschaffenen Lehrstuhl für Cultur- und Kunstgeschichte an der Zürcher Hochschule als Extraordinarius – 1876 kam die Erhebung zum Ordinariate nach –; daneben gehörte er seit 1872, in dessen Frühling freilich das auch von V. im Kantonsrath und in eifriger Agitation feurig verfochtene Sieber’sche Unterrichtsgesetz in der Volksabstimmung des 14. April verworfen wurde, neun Jahre hindurch dem Erziehungsrathe des Kantons an.

V. war, als er 1870 sein Lehramt übernahm, durchaus nicht bloß durch seine Freundschaft mit Sieber, sondern auch sachlich sehr wohl empfohlen. Schon 1862 hatte er in Band XIV der Mittheilungen der Zürcher Antiquarischen Gesellschaft die Abhandlung: „Das Kloster Rüti, Stiftung der Freiherren von Regensberg und Grabstätte der Grafen von Toggenburg“ gegeben, 1866 bis 1869 in „Neujahrsgaben für Uster“ Arbeiten zur Geschichte seiner Kirchgemeinde und wieder zu derjenigen von Rüti – „Aufhebung des Klosters Ried, ein Beitrag zur Reformationsgeschichte“ – folgen lassen. Die 1870 begonnenen „Denkmäler der Weltgeschichte“ waren ein geschickt geschriebener, wissenschaftlich als selbständige Arbeit jedoch nicht in Betracht fallender Text zu einem Illustrationswerke. Dagegen hatte sich V. schon 1868 durch einen in Basel gehaltenen und nachher gedruckt erschienenen Vortrag: „Die Religion im Spiegel der Kunst“, hernach durch einen noch von Uster aus in Zürich veranstalteten Vortragscyclus über Raffael als Kenner und geschmackvoller Interpret auf kunstgeschichtlichem Felde erwiesen, ebenso durch eine in ihrer These zwar später von ihm selbst nicht mehr festgehaltenen Schrift: „Die Madonna von Loreto“ (nämlich als ein in einer Privatsammlung auf Schloß Kiburg, Kt. Zürich, erhaltenes Kunstwerk Raffael’s) seinen Scharfsinn dargelegt. Als Universitätslehrer entfaltete V. alsbald eine sehr vielseitig anregende Thätigkeit, die seine vorzügliche Befähigung, wissenschaftlichen Stoff aus eigener Erfassung heraus geschickt und originell zu gestalten, in fesselnder Weise zum Vortrage zu bringen, durchaus bezeugte. Aus den mannichfaltigsten Materien der Kunstgeschichte, alter und neuer Zeit, der allgemeinen und der schweizerischen Culturgeschichte wählte er seine Vorlesungen; nebenher gingen einige litterargeschichtliche Themata – so in Nachfolge des Vaters über Herder – oder Collegien aus der Geschichte des Theaterwesens, wie er denn überhaupt stets für dramatische Poesie und für Theater sich lebhaft interessirte, längere Zeit der Vorsteherschaft des Zürcher Stadttheaters angehörte, an den Bestrebungen des von seinem Freunde Gerold Vogel gegründeten dramatischen Vereins von Zürcher Dilettanten lebhaften Antheil nahm; nachdem V. die Forschungen über Tschudi an die Hand genommen hatte, begann er auch die römischen Inschriften in Vorlesungen zu behandeln; Ankündigungen aus der Kirchengeschichte, besonders über das Urchristenthum, über Zwingli, fehlten gleichfalls nicht; durch die Veranstaltung von Uebungen [150] im historischen Seminar verstand er es gut, unmittelbar auf die Studirenden, denen er auch gern auf Excursionen Kunstwerke vorführte, zu wirken. Außerdem bethätigte sich V. auch am zürcherischen Lehrerseminar von 1871 bis 1877 als Lehrer und hob da das Fach der Geschichte zu einem geachteten Range empor; unermüdet trat er außerdem vor den verschiedenartigsten Versammlungen privater oder öffentlicher Natur als packender Redner mit Vorträgen historischen Inhaltes hervor. Das von ihm 1872 herausgegebene geschichtliche „Lehr- und Lesebuch für die Volksschule“ war zwar, wie das bald sich ergab, wegen der zu breiten Anlage und der zu weitgehenden Voraussetzungen praktisch nicht zu verwenden, auch in manchen Ausführungen gewagt und einseitig; indessen verbreitete das Buch in viele Kreise, die sonst derartiger höher gegriffener Belehrung ferner standen, abermals Anregungen, und der Verfasser hatte selbst überall in Lehrerconferenzen dessen Handhabung zu erklären versucht. Freilich scheute da V., in dem Wunsche, originelle Ansichten zu wecken, auch vor Paradoxen mitunter nicht zurück, und das bald eifrigst von ultramontaner Seite aufgegriffene geflügelte Wort vom „Glück bei Cappel“, d. h. daß Zwingli und damit die weiter greifende, nach Vögelin’s Meinung die Eidgenossenschaft mit Zerstörung bedrohende Politik Zürichs 1531 unterlegen seien, verdankte einem solchen Vortrage seinen Urprung.

Daneben war nun V. als Politiker und Parlamentarier von der demokratischen bis in die socialdemokratische Auffassung vorgerückt, und nachdem er 1875 – nach dem völligen Austritt aus dem geistlichen Stande – als Mitglied des Nationalraths erwählt worden war, hatte sich auch nach dieser Seite hin seine Thätigkeit – von 1869 bis 1884 gehörte er ununterbrochen dem Zürcher Kantonsrath als Mitglied an – noch erweitert. Wenn auch nicht häufig, vermochte er, wenn er in Rathsverhandlungen sprach, um so wirksamer seine rhetorische Begabung zu zeigen, und ein Journalist sprach, nach Vögelin’s Tod, über dessen Haltung in Bern das Urtheil aus: „Klare, logische Gliederung der Gedanken, Wohllaut des Ausdrucks und schöne Diction waren seine großen Vorzüge, und es war nicht nur eine Lust, ihm zuzuhören; sondern es war auch ein Vergnügen, ihm nachzuschreiben“. So war V. zwar nicht Führer, aber sehr wesentlich ein Förderer der Gruppe seiner politischen Freunde, als wissenschaftlicher Vertreter der von ihnen verfochtenen demokratischen Principien. So trat er für das Zustandekommen des eidgenössischen Fabrikgesetzes 1877 sehr nachdrücklich ein, und später sprach er – 1886 bei einer Centralversammlung der schweizerischen Grütlivereine – für ein Weltfabrikgesetz. Dagegen scheute er sich 1881 im Zürcher Kantonsrath nicht, als er – gegenüber einer von 30 000 Unterschriften bedeckten Protesterklärung – für die Abhaltung eines internationalen Socialistencongresses in Zürich eine Rede hielt, die freilich den Congreß nicht rettete, eben in diesen seine ganzen Ansichten über Socialdemokratie ausführenden Worten auch der „systematischen Verhetzung“, wie solche das in Zürich erscheinende Parteiorgan betreibe, entgegenzusprechen. Ueberhaupt wollte V., wie er in einem Wahlmanifest von 1881 sich äußerte, „der dünkelhaften Ueberschätzung der eigenen Gesinnungstüchtigkeit“ steuern, und so redete er, obschon er beispielsweise 1882 in der Agitation für das nachher in der Abstimmung verworfene eidgenössische Schulaufsichtsgesetz als Mitglied der radicalen Partei der Bundesversammlung auch den katholischen Ueberzeugungen scharf widersprochen hatte, stets wieder für die Gleichberechtigung der Katholiken in der Bundesversammlung, besonders für die Erwählung eines conservativen Katholiken in den Bundesrath. Gleichen Erwägungen entsprang seine Betheiligung an der Arbeit für Proportionalvertretung beim Wahlverfahren. Aber bis zu den letzten Consequenzen radical zeigte er sich in einer den Kanton Zürich speciell betreffenden [151] Frage. Bei der Berathung des Entwurfes eines neuen kantonalen Kirchengesetzes 1883 wollte der frühere Pfarrer nicht nur die zürcherische evangelische Landeskirche ganz aufheben, sondern auch den Kirchgemeinden – abgerechnet die ihnen verbleibenden Kirchen und Pfarrhäuser – eine Staatsdotation nicht auf den Weg geben, vielmehr in der Höhe des capitalistrten Betrages des bisherigen Cultusbudgets eine Staatsanleihe zum Behufe der Unterstützung von Spitälern und Schulen aufnehmen. So vertrat V. fortwährend nach den verschiedensten Seiten die demokratischen Forderungen; aber auch sonst beschäftigten ihn stets die mannichfaltigsten öffentlichen Angelegenheiten. Beispielsweise schrieb er 1879 an Bluntschli als an den Vorsitzenden des Instituts für Völkerrecht und setzte ihm einen Gedanken, den er schon seit Jahren in sich trage, aus einander, des Inhaltes, daß dem schweizerischen Bundesrathe eine Vollmacht übertragen werden solle, den europäischen Cabineten im Namen der Eidgenossenschaft den Vorschlag einer Convention zu unterbreiten, deren Glieder sich verpflichteten, zwischen ihnen sich erhebende politische Differenzen in erster Linie einem aus ihrer Mitte bestellten Schiedsgerichte zu unterbreiten. – Ein Project dagegen, zu dem V. durch eine glänzende Rede im Nationalrath 1883 den ersten Anstoß gegeben hatte und für das er unermüdet, stets von neuem, eintrat, kam erst nach seinem Tode allerdings – wie übrigens die auch in jener Rede berührte Restauration der ehemaligen Klosterkirche zu Königsfelden im Aargau –, zur Durchführung, die Errichtung eines allgemeinen schweizerischen Landesmuseums, das nach den 1891 gefaßten Beschlüssen Zürich zugewiesen wurde. V. ist intellectueller Urheber dieser Schöpfung.

Neben all dieser aufreibenden vielfach ausdrücklich agitatorischen Thätigkeit schritt aber Vögelin’s streng wissenschaftliche Arbeit ununterbrochen fort, wenn es ihm auch nicht vergönnt war, hier etwas Großes, an das sein Name sich für weitere Kreise hätte knüpfen können, zu vollenden. Insbesondere hatte der Plan, eine Culturgeschichte des 16. Jahrhunderts zu schreiben, ihn beschäftigt. Doch ist auf diesem Gebiete der Renaissance-Zeit immerhin eine ganze Anzahl wichtiger Einzelarbeiten von ihm durchgeführt worden. Vorzüglich wendete er da sein Augenmerk unter den Künstlern Holbein zu, von dem er auch ein wichtiges Jugendwerk aus dem Dunkel, in dem es lange gelegen hatte, wieder hervorzog. V., gleich Großvater und Vater ein gründlicher Kenner der Zürcher Stadtbibliothek, fand auf dem Estrich wieder die 1514 oder 1515 für Hans Bär in Basel gemalte Tischplatte, deren Ausgabe, in den Publicationen der Gesellschaft für vervielfältigende Künste in Wien 1878, dann sein Text begleitete. Dagegen erwies sich sein mit großem Aufwande von Fleiß und Scharfsinn – in den Mittheilungen der Antiquarischen Gesellschaft, Band XX – durchgeführter Versuch einer Beweisführung, die Wandbilder im bischöflichen Schloß in Cur seien Holbein’s Originalconception des Todtentanz-Cyclus, eine durch Woltmann und Rahn von Anfang an bekämpfte Hypothese, durch die nachträgliche Auffindung des Datums 1543 an den Curer Gemälden als ein Irrthum. Werthvolle Forschungen bieten dagegen die 1879 und 1882, sowie 1887, im Repertorium für Kunstwissenschaft erschienenen Ausführungen über Holbein’s Holzschnittwerk und darüber, daß Beatus Rhenanus dem Maler die Kenntniß des classischen Alterthums vermittelt habe. Ein Aufsatz über Sebastian Münster’s Cosmographey – im Basler Jahrbuch von 1882 –, ferner aber zahlreiche Arbeiten in nicht weniger als zehn Neujahrsblättern der Stadtbibliothek – das erste von 1872, das letzte von 1883: über die ehemalige Zürcher Kunstkammer, über mittelalterliche Altargemälde, über Bildnisse zürcherischer bemerkenswerther Persönlichkeiten, über Glasgemälde im Besitze der Bibliothek, dann über die Holzschneidekunst des 16. Jahrhunderts in Zürich – gingen zur Seite, ferner [152] an verschiedenen Stellen niedergelegte Beschreibungen schweizerischer Façadenmalereien und eine Würdigung des Berner Malers Manuel. Ein Einzelbeitrag zur Reformationsgeschichte war 1882, im Jahrbuch für schweizerische Geschichte, Band VII, die Schilderung des Dichters Utz Eckstein, und ebenso beschäftigte sich V. stets wieder mit der Person Zwingli’s – Rede bei der Zwingli-Gedenkfeier der Grütlivereine 1884 –, und er beabsichtigte, eine allerdings sehr nothwendige neue Ausgabe der Zwingli’schen Werke anzubahnen. Aber noch viel mehr concentrirte er die ganze Arbeit seiner letzten Jahre auf Aegidius Tschudi, den er in großem Umrisse aus dem gründlichsten Quellenstudium zu würdigen gedachte. Doch auch hier vermochte er nur allerdings sehr werthvolle Vorarbeiten, die zum Theil erst nach seinem Tode im Druck erschienen, abzuschließen. Theilweise in Widerlegung einer These Mommsen’s wies V. nach, daß Tschudi zuerst in der Schweiz römische Inschriften sammelte und erklärte, und dann ging er Tschudi’s Bemühungen um eine urkundliche Grundlage für seine Forschungen zur schweizerischen Geschichte bis in das einzelnste nach (Jahrbuch für schweizerische Geschichte, Band XI, XIV und XV); im Band XXIII der Mittheilungen der Antiquarischen Gesellschaft kam der Nachweis heraus, daß Tschudi auch in Südfrankreich und Italien epigraphischen Studien oblag. Die großen Collectaneen des Vögelin’schen Nachlasses haben das Zeugniß geliefert, wie nachdrücklich diese gesammten Studien betrieben worden waren; aus einem dem Abschlusse näher gebrachten Fragmente gestaltete G. von Wyß auf die Bitte des Sterbenden für 1889 das Neujahrsblatt der Stadtbibliothek über die in deren Verwahrung liegende Tschudi’sche Handschrift der Chronik der Eidgenossenschaft.

Ein Werk der Pietät war dagegen die durch V. in Verbindung mit Dr. Arnold Nüscheler 1878 bis 1883 herausgegebene, in den sehr erweiterten „Nachweisungen und weiteren Ausführungen bis auf die Gegenwart“ völlig neubearbeitete zweite Auflage des großväterlichen Werkes: „Das alte Zürich“, dessen 1890 erschienenen Band II erst nach Vögelin’s Tode „eine Vereinigung zürcherischer Geschichtsfreunde“ zu Ende führte. Von den hier gegebenen acht Einzeldarstellungen des Ueberblicks der Geschichte Zürichs bis 1500 konnten bloß ein ganzer Aufsatz und ein Stück eines zweiten, die von V. selbst herrührten, eingereiht werden, während andere von ihm beabsichtigt gewesene Excurse theils von Andern übernommen wurden, theils ganz unausgeführt bleiben mußten. – Ebenso können andere durch V. geschaffene Arbeiten – ganz abgesehen von als Manuscript gedruckten Nekrologen, so auf die Mutter, 1883 – als solche aus warmer Pietätsempfindung entsprungene Schöpfungen bezeichnet werden. Dahin zählen ganz voran die hier schon erwähnten Lebensbeschreibungen des Großvaters und Vaters, von größter Liebe und höchster Objectivität durchwehte Biographien, in denen für die zweite dieser Eigenschaften ganz besonders ein auf das Verhältniß Vögelin’s zum Vater bezüglicher Satz spricht, den der Sohn über die dem Vater zum Aergerniß gewordene „Demokratisirung der Kirche“ einflocht: „Eine besondere Bitterkeit erhielt diese politische und kirchliche Bewegung für Vögelin dadurch, daß er erleben mußte, wie sie in sein eigenes Haus eindrang, und wie durch seinen Sohn der Name „Salomon Vögelin“ in bleibende Verbindung mit diesen seinem innersten Wesen widerstrebenden Tendenzen kam“. Ein mit wahrer Hingabe entworfenes Lebensbild aus dem eigenen Familienkreise war ferner dasjenige des Vaters der Großmutter: „Rittmeister Anton Ott, zum Schwert, und seine Gattin Dorothea Ott, geb. Rosenstock“, ein Stück Geschichte besonders der Jahre 1798 bis 1800 von größerer Bedeutung, das der Verf. d. Art. aus Vögelin’s Nachlaß im Zürcher Taschenbuch von 1890 herausgab. Eine moderne Künstlerbiographie bot V. selbst noch in den Neujahrsblättern der Künstlergesellschaft, die für 1881 und 1882 unter vorzüglichem Verständnisse der Eigenthümlichkeit des Malers [153] alter Schweizerkraft, des originellen Meisters Ludwig Vogel (s. o. S. 116), die Charakteristik einer ganzen Kunstentwicklung brachten. Als Geschenk zum 80. Geburtstage Ferdinand Keller’s (s. A. D. B. XV, 563) hatte V. 1880 die Gratulationsschrift der philosophischen Facultät der Zürcher Hochschule: „Aus der Familiengeschichte der Keller vom Steinbock in Zürich“ verfaßt. Denn überhaupt war V., gleich dem Vater, stets ein treues, anregend wirkendes Mitglied der von Keller gestifteten Antiquarischen Gesellschaft gewesen, und Proben seiner bei mancher Gelegenheit hervortretenden poetischen Begabung waren ihr von ihm 1882 in einer trefflichen „Reimchronik“ aus Anlaß der fünfzigjährigen Stiftungsfeier dargebracht worden.

In jeder Beziehung war die Anerkennung wohl verdient, die 1885 die philosophische Facultät zu Basel V. in der Ernennung zum Doctor honoris causa entgegenbrachte, eine Ehre, die er um so mehr schätzte, als er wußte, wie vielfach er selbst ein Anderer geworden war, seit er der dortigen Universität als Studirender der theologischen Facultät angehört hatte.

V. erlag nach furchtbaren Schmerzen, denen er mit größter Energie Widerstand leistete – er erfüllte noch während des ganzen Sommersemesters 1888 seine akademischen Pflichten – dem zerstörenden körperlichen Leiden – Nierenschwund – am Todestag seines Vaters. Bei der Bestattung am 20. October, die – nach des Verstorbenen Wunsch – in kirchlichen Formen geschah, zeigte sich darin, wie nacheinander die Sprecher der Universität, der radical-demokratischen Partei im Kanton Zürich und in der Eidgenossenschaft, der organisirten Arbeiterschaft das Wort ergriffen, die Verschiedenartigkeit der Richtungen, denen diese Kraft zur Verfügung gestellt worden war.

In eigenthümlicher Weise waren in V. zwei Naturen verschmolzen, eine Charakterseite voll von zärtlichem Familiensinn, von Verständniß, von Hingebung an historische Erinnerungen der Vaterstadt, des Vaterhauses, von einer gemüthvollen Weichheit, so daß ihn beispielsweise die Ueberzeugung tief erschüttert hatte, die er davon gewonnen, daß Gilg Tschudi geradezu als Fälscher von Angaben und von Urkunden aufzufassen sei (s. A. D. B. XXXVIII, 743), und eine zweite negativ angelegte, ironisch offensive, die im öffentlichen Leben überwiegend hervortrat. Aber dabei hatte V. auch als Politiker, wie schon bemerkt, in vielen Fällen einen weitgehend unparteiischen selbständigen Sinn, und er war gar nicht immer für seine Partei ein bequemer Kampfgenosse, wenn er etwa, für die in seiner Art erfaßte Sache der Freiheit, in einer Frage als Anwalt der Gegner eintrat oder wenn er die Waffen der Ironie gegen das eigene Lager schwang. So kam es einmal vor, daß, als zwei demokratische Parteihäupter als Regierungsrathscandidaien im Kanton Zürich vorgeschlagen wurden und vorauszusehen war, sie würden – wie es dann geschah – in der Volkswahl durchfallen, V. während der Staatsprüfungen im Zürcher Lehrerseminar zum voraus zwei offene Correspondenzkarten an die Beiden, mit Gratulation zur bevorstehenden Wahl, schrieb und hier das Geschriebene überall, ganz überwiegend demokratischen Parteigenossen, vor der Absendung vorzeigte, mit der spöttischen Bemerkung, er habe doch den Beiden auf die voraussichtliche Niederlage hin eine kleine Freude wahren müssen. Der hervorstechendste Zug in Vögelin’s Wesen war eine rastlose Beweglichkeit, die zu den Arbeiten fruchtbarsten Fleißes auf der einen Seite, aber anderntheils zu einer aufreibenden, oft leidenschaftlichen Vielbethätigung führte, der auf die Länge – trotz aller Willensstärke – die Natur die Spannkraft versagen mußte.

Eine größere umfassende Würdigung, die gleich nach Vögelin’s Tode von seinen politischen Gesinnungsgenossen mit aller Publicität geplant wurde, scheint nicht zu Stande kommen zu sollen. Einen Ersatz dafür bietet wohl das „im Auftrage einer [154] von der demokratischen Decemberversammlung des Jahres 1888 gewählten Commission“ bearbeitete „Lebensbild eines schweizerischen Volksmannes“, von A. Isler, Lehrer in Winterthur (Winterthur 1892). Vgl. außerdem die im Anzeiger f. schweizerische Geschichte, Bd. V, 398, verzeichneten Nekrologe, worunter besonders W. Oechsli’s Würdigung der litterarischen Thätigkeit und der Nachruf J. R. Rahn’s, jene in der Neuen Zürcher Zeitung von 1888, Nr. 303, 305 und 306, dieser im Anzeiger für schweizerische Alterthumskunde, Jahrgang XXII, S. 142–144; dazu eigene Erinnerung.