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Artikel „Prasch, Johann Ludwig“ von Daniel Jacoby in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 505–509, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Prasch,_Johann_Ludwig&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 05:26 Uhr UTC)
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Prasch: Johann Ludwig P., Rechtsgelehrter, Sprachforscher und Dichter, geb. zu Regensburg 1637. Nicht leicht, sagt 1702 G. N. Kriegk in seiner lateinischen Vorrede zu einer Schrift Prasch’s, findet man eine Stadt in Deutschland, welche auf die Studien mehr verwendete und die Vertreter der Wissenschaft mehr ehrte als Regensburg. Sehr jung, besuchte P. die Universität Jena, blieb dort drei Jahre; dann ging er nach Straßburg, wo sein Lehrer und Freund der berühmte Philolog und Historiker Joh. Heinrich Boekler war. Zuletzt studierte er in Gießen, besonders gefördert durch den Rechtsgelehrten Joh. Otto Tabor, Kanzler der Universität, seinen späteren Schwiegervater. In seiner Vaterstadt wurde er Syndikus, Rathsherr, bekleidete die höchsten Aemter; ohne seinen Rath unternahm man nichts Wichtiges. Er war Bürgermeister, Präsident des Consistoriums, Oberscholarch, auch Deputirter der Stadt beim Reichstag daselbst. Dabei blieb er stets ein Freund der Wissenschaft und Dichtkunst. Am 12. Juni 1690 starb er zu Regensburg; sein Schwanengesang (cantio cygnae) in vier Strophen beginnt: Valete, amici, iam satur omnium Excedo terris: iam super aethera Libro solutae mentis alas … (abgedruckt in Henning Witte, Diar. biogr. II, 180. 1691). Ein frommer Mann, blieb P. jeder Unduldsamkeit fern; sein „symbolum war conscientia et scientia“ (J. K. Wetzel, Hymnopoeogr. II, 317. 1721). Daß er Lutheraner war, bezeugt u. a. eine Stelle in der „Gründlichen Anzeige von Fürtrefflichkeit und Verbesserung Teutscher Poesie“ (1680 Blatt A 3). Seine Gattin Susanna Elisabeth, welcher er seinen „Geistlichen Blumenstrauß“ zugeeignet hat, ist die Verfasserin der Schrift Reflexions sur les romans; Auszug in den Acta erud. Lips. 1684 S. 433 f.

P. hat sehr viel geschrieben; schon 1680 hat er selbst ein Verzeichniß herausgegeben mit 23 Nummern; bis 1690 folgten noch viele und zum Theil bedeutsame Schriften. Von seinen Arbeiten zur Rechtswissenschaft und Politik seien die wesentlichen genannt: „De caritate patriae liber“ (Noribergae 1662. 4.); 86 Seiten, Addenda bis 93, dann Index. „Juris consultus verus et personatus“ (ib. 1664). Seine Anmerkungen zu Justus Lipsius (s. d.) politica wurden 1666 zu Nürnberg gedruckt; unter dem Namen Lucii Verini erschien sein „Commentarius de aristocratia et oligarchia“ 1669, in welchem er von der Definition des Aristoteles in der Politik ausgeht. „De bono cive ϕιλοσοϕούμενα“ und „de mendacio σϰεδίασμα“ in seines Lehrers „J. H. Boecleri commentatio in Hugonis Grotii iuris belli et pacis lib. II cap. priora VII. ad Boineburgium“ 1687. In dieser Schrift wie in der folgenden „Designatio iuris naturae ex disciplina christianorum“ (Reg. 1688) lernen wir Prasch’s Ansichten vom Staat kennen. Ihn bestritt Christian Thomasius in den „Freimüthigen Gedanken von allerhand neuen Büchern“ 1689 Febr. S. 79 f. P. vertheidigte sich, aber auch andere warfen ihm die Vermischung des Rechts mit der Theologie vor. Fälschlich schrieb man P. die Abfassung der einst so berühmten, epochemachenden Schrift zu: De statu imperii germanici, in welcher der Verfall Deutschlands beklagt, die Politik Oesterreichs verdammt wurde, in welcher der Satz sich findet sacerdotes et monachi ab alio dependent capite extra rempublicam germanicam constituto, cui nunquam in germanos sincerus amor (cap. 7 § 9), ferner die Ansicht, Germaniam esse irregulare aliquod corpus et monstro simile. Sie ist von Samuel Pufendorf unter der Maske eines Italieners Severini de Monzambano 1667 veröffentlicht; P. gab unter derselben Maske heraus „Severini Monzambani de germana imperii germanici Forma, ad Laelium fratrem literae secretiores“, 1668. 12 (18 Blätter), und stellt die Sache dar, als ob Monzamban in einem zweiten Briefe an seinen [506] Bruder widerrufe, was er früher geschrieben. Pufendorf erwiederte ihm in seiner „dissertatio de republica irregulari“ („Londini Scanorum“) § 19 et seq. Zeigt sich P. hier, im Gegensatze zu Pufendorf, noch als Anhänger der alten, scholastischen Auffassung des Rechts und des Staates, so werden wir ihn auf anderem Gebiete als Neuerer kennen lernen.

Seine philologische Begabung zeigte sich früh. Leges Aegyptiorum, sagt Morhof (s. d.) im Polyhistor (ed. 4. 1747. III, 6, 2 § 3), ex Diodoro Siculo peculiari dissertatione explicuit et earum rationes prolixe inquisivit Praschius Argentorati 1657. Anmerkungen zum Phädrus folgten 1660 (Burmana, praef. ad Phaedrum 6). P. schrieb ein treffliches und flüssiges Latein und war in mehreren Schriften bemüht für die Reinhaltung der alten Sprache. Sein „Rosetum seu praecepta styli latini“ (Ratisponae 1676. 8.) wurde neu herausgegeben von G. N. Kriegk. Jena 1702, mit einer die meisten Schriften Prasch’s anführenden Einleitung, ebenso die kleine Abhandlung „de Latinismis et Barbarismis“ Jenae 1704, die ursprünglich 1688 zu Regensburg erschienen war. Auch für den Unterricht sorgte P. durch das mit Unrecht übersehene, deutsch geschriebene „Organon latinae linguae“ (Reg. 1688). Er will zeigen, wie „die Jugend nicht nur bald, sondern auch mit Lust … und gleichsam spielend das beste Latein erlernen kann.“ Seine „Syntax ruhet auf der Gleich- und Ungleichheit, die zwischen der lateinischen und teutschen Sprache ist, mehr als auf vielen unnützen Regeln“. Sein Buch zeigt das vernünftige Bestreben, den Unterricht zu vereinfachen: der „neuen lateinischen Grammatic samt einer nothwendigen Vorrede an die Lehrmeister“ folgt eine Anleitung zum Uebersetzen und Sprechen; lateinische Sätze und dazu gleich die deutsche Uebersetzung, darauf lateinische Uebungsstücke; am Schluß „allerhand köstliche Lehrreiche Wörter und Redarten“ in 74 kleinen Abschnitten.

Zu seiner Zeit wurde P. als Dichter sehr gerühmt. Selbst der streng urtheilende E. Neumeister (s. d.) sagt von ihm in seinem historisch-kritischen specimen de poetis germanicis (1695 p. 83) „vir de republica litteraria immortaliter meritus. Poeta in poesi et latina et germanica laude omni dignus“. Auch Morhof urtheilt von ihm: Praschii carmina heroica Virgilianum aliquid spirant et nitidum (Polyhistor I, 7. 3, § 8). Ein Gedicht in Hexametern des 20jährigen P. steht in J. H. Boeklers Ausgabe des Terentius (Argentorati 1657) nebst Gedichten von J. A. Portner (zu Regensburg 1628 geb., † 1687 zu Wien) und dem Freunde Prasch’s, Joh. J. Kerscher. Diese Verse, von P. „praeceptori, hospiti, patrono“ gewidmet, sind mit wesentlichen Aenderungen wieder abgedruckt in seiner Sammlung lateinischer Gedichte „poematum libellus, accedit Pervigilium Veneris innominati poetae opus emendatum et notis auctum“ (Norib. 1666). Im Geiste der Dichter seiner Zeit meint P. in der Vorrede, die Poesie sei den Menschen gegeben „ut sit tuba gloriae divinae, praemium ac stimulus virtutum, index et flagitium vitiorum“. Die kleine Sammlung enthält u. a. einen Hymnus auf Gott in Hexametern, Gelegenheitsgedichte, Scherze, wie das Lob der Kahlköpfigkeit im versus phalaecius, eine Satire auf die Poetaster; dann folgen „choreae“ in Versmaßen des Horatius und ein Preis der Vaterstadt „Istri laeta domus“. Zum Schluß die hübschen Anmerkungen zum Pervigilium Veneris, die Ausgabe von J. Lipsius (1580) anknüpfend. Im J. 1671 gab P. Eclogae octo heraus, deren Vorbild Vergil ist; 1674 Christi Jesu aurei apologi versibus inclusi (65 Seiten).

Als Dramatiker ist P. bemerkenswerth. Seine Trauerspiele „Saul desperans“ (Ratisbonae 1662), nach M. Virdung’s Saul (1595) bearbeitet, und „Arminius“ (ib. 1678) – der Stoff aus Tac. annal. II, 88 – habe ich aus der Bibliothek zu Weimar erhalten, das von den Sammlern des 18. Jahrhunderts ihm zugeschriebene Trauerspiel „Tullia“ habe ich dagegen bis jetzt nicht auffinden können. Aufführungen [507] des Gymnasiums zu Regensburg werden erwähnt (s. unten Kleinstäuber): 1667 am 29. Aug. und 3. Sept. einer Tragödie „Tullia“, 1669 einer Tragödie „Saul desperans“, bei der Aufführung war auch der kaiserliche Commissär unter den Zuschauern; 1724 der Tragödie „Arminius“. Hier berichte ich zunächst nur über sein Lustspiel „Amici“ (1663 Argent.), welches die dramatische Befähigung Prasch’s bezeugt. Comoedia Amici, so urtheilt Morhof (l. c. I, 7, 3, § 15), elegans est et latina. Aber nicht bloß dieses Lob verdient das Stück; guter Dialog, geschickte Führung der Handlung, sorgsame Charakterzeichnung sind ihm nachzurühmen. Vielleicht hat in manchem Betracht das französische Lustspiel eingewirkt. Zwei Freunde, von denen der eine, Sigebert, einen starrsinnigen, heftigen und geldgierigen Vater hat, wetteifern in Edelmuth miteinander: beide lieben dasselbe Mädchen, das freilich gar nicht auftritt. Das Lustspiel ist sehr frisch und, abgesehen von einigen Längen im vierten Act, recht wirksam. P. bemüht sich um Charakteristik und um Darstellung verschiedener Empfindungen. Cognoscetis, heißt es im Prologus, varias indoles, Varios affectus, nec forte insuaves eos. Die Vorzüge und Fehler Deutschlands sollen sich in seinem Stücke spiegeln: imaginem ostendit nostrae Germaniae Virtutesque et vitia. Das Colorit ist auch wirklich deutsch, nur daß die alte Agathe an die Gelegenheitsmacherin bei Plautus und Terenz erinnert. Die Einheit der Zeit ist sorgsam gewahrt, die des Ortes auch, wenn man sich die Wohnung des einen Jünglings, Philiberts, und das Haus des alten Ortulph auf beiden Seiten der Bühne denkt. Barnimus, der Fechtmeister, der mehr als recht ist, den Trunk liebt, ist der Rathgeber der Jünglinge und ein Allerweltsfreund. In der dritten Scene des fünften Actes ist das Thema des Stückes am wirksamsten benutzt. Philibert und Sigebert wollen Rath von Barnimus, aber jeder für den andern, nicht für sich, so daß Barnimus ausruft: „quid vos? malum. an ludos me facitis? nescio. Alius dicit: Huic reperi, alius: Huic, non mihi. Num utique eam possum consiliis meis dare?“ Dann macht er mit derbem Scherz einen Vorschlag; dem Unwillen der Freunde begegnet er durch einen Rath, der später die Verwickelung löst: Sigebert heirathet eine Muhme Philiberts; der alte Ortulph ist zufrieden, da sie ein ansehnliches Vermögen (3000 Gulden) besitzt.

Auch in der erzählenden Dichtung hat P., durch seine „Psyche Cretica“ (Ratisbonae 1685. 16°. 155 Seiten) bei den Zeitgenossen Ruhm erworben. Seine Gattin hatte in der oben angeführten Schrift ein Jahr vorher sich gegen die Unnatur in den Romanen gewendet, gegen die Vermischung der Geschichte und Fabel, den Mangel richtiger Charakterzeichnung. P. suchte ihrem Ideal zu entsprechen, indem er das antike Märchen von Amor und Psyche in christlichem Sinne umdeutete. In solchen geistlichen Allegorien, sagt Wilhelm Scherer, war auch das Ausland vorangegangen, und heidnische Mythen christlich umzudeuten hatte schon das ältere Drama des 17. Jahrhunderts versucht. Wie großen Beifall das Büchlein Prasch’s fand, zeigt die 1705 zu Leipzig erschienene deutsche Uebersetzung von J. C. Eibelhuber mit den Vorreden Seligmans und G. Serpilius’, Predigers in Regensburg, der auch über die Schrift der Gattin Prasch’s redet.

Bis 1680 hatte P. sich stets der lateinischen Sprache bedient. In diesem Jahre erschien zu Regensburg seine „Gründliche Anzeige von Fürtrefflichkeit und Verbesserung Teutscher Poesie. Samt einer Poetischen Zugabe“. Dort sagt er gleich zu Anfang, er wolle nun der deutschen Sprache und Poesie in etwas beförderlich sein, weil „ich doch derselben mehr als der Lateinischen verpflichtet und verwandt bin“. Er halte auf ein deutsches Gedicht mehr, „wann das übrige gleich ist, als auf ein Lateinisches“. Die „Teutsche Zunge“ sei „gleichsam zu und mit der Poeterey geboren“. Er ist überzeugt, daß die „Teutsche Poesie aller anderen Sprachen Dichterey weit übersteiget“, [508] wegen der Vorzüge des Reimes, wegen des Unterschiedes und der lieblichen Abwechselung der männlichen und weiblichen Verse, endlich wegen der angebornen Lieblichkeit. „Man darf allhier nit auf die Position und andere Regeln sehen, … sondern unser Mund und Ohr ist hie der einige Lehrmeister“. Man muß, sagt er an anderer Stelle, in Erinnerung an ein Wort Luthers, dem gemeinen Mann auf den Mund sehen. P. betont nachdrucksvoll die natürliche Uebereinstimmung zwischen den Gesetzen der Prosodie und denen der Aussprache; er dringt auf „die Reinlichkeit des metri“ und tadelt Verse von Schottel und selbst Fleming. Nicht bloß die „Stümpler“, sondern auch die „Heerführer unserer Poeten“ „lassen hin und wieder Trochäen für Jamben passiren“; der Fehler beruht nach ihm auf dem unrichtigen Gedanken, daß die einsilbigen Wörter kurz oder lang seien, „nachdem man sie gebrauchen will“, aber entscheidend sei die natürliche Aussprache. „Was sol ich übels thun? Hie ist was kurtz. Setze dafür: Was? sol ich übels thun? so ist was lang“. Er dringt auf Vertheilung der Schwere im Verse und auf Verhütung vieler aufeinander folgender Positionslängen; er weiß, daß der Hiatus zu meiden sei, aber wir können mit der Wegwerfung des e am Ende der Wörter, wenn ein Vocal darauf folge, auch manchmal zu weit gehen. P. verficht eine natürliche und vernünftige Methode; daß die einseitig formalistische allmählich in Verruf kam, zeigen besonders zwei Werke jener Zeit: das eine ist Morhofs „Unterricht von der Teutschen Sprache und Poesie“, das andere die Schrift von P. Schon Reichard im „Versuch einer Historie der deutschen Sprachkunst“ (Hamburg 1747) sagt: „Ich wüßte keinen unter den deutschen Sprachforschern des vorigen Jahrhunderts, der würdiger wäre mit Morhofen in einem Paare zu gehen, als Joh. Ludwig P.“ Wie Morhof in seinem Buche am Schluß seine Gedichte als Beigabe gibt, so folgen auch in der angeführten Schrift Prasch’s S. 49–93 „Poetische Zugaben“. In ihnen zeigt auch P. sich freilich als mittelmäßiger Dichter; am besten gelingen ihm kernige, kurze Spruchgedichte, z. B. „Aller Gram wird beygeleget, Außer den der Neidling heget“, und „Wer zu Ehren ist gestigen, Muß hernach in Sorge ligen“, so auch das Gespräch zwischen „Bettelmünch und Bauer“.

Für unsere Sprache hatte P. ein aufrichtiges Interesse; sein Vorhaben, eine deutschliebende Gesellschaft zu errichten, wovon ein Entwurf nur vorhanden blieb, rühmt Eccard (s. A. D. B. V, 627 f.), der Gehilfe des großen Leibniz. Wie Morhof, war auch P. der Meinung, daß die deutsche Sprache die Mutter der lateinischen sei. In dem genannten, deutsch geschriebenen „Organon“ … (1686) behauptet er, „der dritte Theil der gut lateinischen Sprache, wo nicht mehr“, sei im Grunde deutsch. „Ja, Herr Morhof getrauet ihm in der Lateinischen Sprache über die Helffte Teutscher und Gothischer Wörter zu zeigen“. Seine Ansicht hat er zu beweisen gesucht in seiner „Dissertatio de origine germanica latinae linguae“ (Ratisbonae 1686. 4. 39 Seiten) und in der „Dissertatio altera de origine germ. lat. linguae“. (ib. 1689). Im Anschluß an diese gab er zugleich ein kleines „Glossarium bavaricum“ heraus; „dieses Wörterbuch kann einem Liebhaber der deutschen Sprache manchen Aufschluß geben“, so sagt Reichard (a. a. O. 274): im „bayerischen Wörterbuch“ von J. A. Schmeller ist Prasch’s Arbeit benutzt. (I2, S. XIII.) Leibniz schrieb an J. Fabricius, nachdem er die Wichtigkeit der Mundarten hervorgehoben, „audio Praschium olim Ratisbonae edidisse Glossarium bavaricum vocabulorum Bavaris propriorum, id nunquam nancisci potui. Vellem similiter Franconicum et Suevicum et aliarum Germaniae partium haberemus“ (J. Heumanni opuscula … Noribergae 1747 p. 673). Bei Heumann ist das Glossar wieder abgedruckt.

Von Praschens deutschen Gedichten ist noch bemerkenswerth sein „Geistlicher Blumenstrauß“ (Reg. 1685); 26 geistliche Lieder, darunter zwei lateinische im [509] Horazischen Versmaß; die beigefügten Melodien sind von Hieronymus Gradenthaler. In der „Vorrede“ kommt er auf seine prosodischen Ansichten zurück; die früher gegebenen Regeln ergänzt er durch gute Bemerkungen. Gegen Morhof, dessen Schriften er „eine rechte Zier unseres Teutschen Vaterlandes“ nennt, vertheidigt er in Betreff der einsilbigen Wörter den Satz, daß die Kürze oder Länge eines Wortes nur beurtheilt werden kann „nach der Aussprache und durchgehenden vernünfftigen Gewohnheit“; Morhof berufe sich mit Unrecht auf die „poetischen Freyheiten“. Am Schluß kündet er seine „Mysteria linguae germanicae“ an, die ich nicht zu Gesicht bekommen habe (1686 erschienen). Die Lieder sind nicht ohne Wohllaut, dessen „er sich möglichst beflissen“, auch Einfachheit und Kraft der Sprache kann man ihnen nachrühmen, aber Schwung und Wärme vermißt man. Von Geschmacklosigkeiten hat auch P. sich nicht immer bewahren können, z. B. heißt es S. 61 „Sein Rosinfarb-theures Blut“. Zuletzt folgen abgesondert drei Lieder unter dem Titel „Geistliches Kleeblatt“, die Offenbarung, die Beywohnung, die Vereinigung. Das Bemühen, in diesen Gedichten die Reinheit des Reimes zu beobachten, wird noch besonders bezeugt durch den 1685 gedruckten „Discurs von der Natur des Teutschen Reimes“. Vom Reim sagt er, er habe „eine verborgene, natürliche, liebreiche Verwandtschafft und Verständnüß mit dem menschlichen Gemüthe“. Er verweist auf kleine Dichtungen, seine Astraea, Andromeda, welche ich nicht gesehen habe. Am Schluß ein „Anhang Etlicher Reimgebände“ (9 Seiten).

Catalogus opusculorum ab J. L. Praschio editorum, Ratisbonae 1680 2 Bl. 4, im Brit. Mus. (Mittheilung des Dr. Bolte); vgl. E. C. Reichard, a. a. O. p. 270. – Goedeke (Grundriß) schreibt P. irrthümlich 2 Schriften zu; „Lavinia“ 1674 ist von M. Schuster, „Doppelsieg“ 1675 ist von Kongehl, vgl. Maltzahn, Bücherschatz, p. 343 u. 950 f. Die „Amici“ von Prasch sind 1663 gedruckt, nicht 1613, wie bei Goedeke steht. – Jöcher-Rotermund. – Saxi Onom. litterar. V, 592. – J. J. Reimann, „Einl. in die hist. litter. derer Deutschen“ V, 94 f. – H. Breßlau, Sev. v. Monzambano 1870. S. 15 „die Monzamb. Litteratur“. – Kleinstäuber, Vhdlg. des hist. Vereines von Oberpfalz und Regensburg, 35. Bd., 142 und 143. – Wilhelm Scherer, Gesch. d. dt. Litteratur 380 und „Ueber den Hiatus in der neueren dt. Metrik“. S. 8. – E. Grucker, Histoire des doct. littér. et esth. en Allem. Paris 1853, p. 399 f. – K. Borinski, Die Poetik der Renaissance 1886, p. 351 und 374.