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Artikel „Pezel, Christoph“ von Friedrich Wilhelm Cuno in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 575–577, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pezel,_Christoph&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 03:52 Uhr UTC)
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Pezel: Christoph P., reformirter Theologe, Begründer des reformirten Bekenntnisses in Nassau und Bremen, geb. zu Plauen im sächsischen Voigtlande am 5. März 1539, † in Bremen am 24. Februar 1604. Seine Studien machte er in Jena, wo Victorin Strigel, und in Wittenberg, wo Melanchthon sein Hauptlehrer ward. Hierauf wurde er Lehrer in seiner Vaterstadt, 1567 aber Professor in Wittenberg, wo er die theologische Doctorwürde annahm. Damals regte sich unter den Theologen Wittenbergs jene reformirte Richtung, welche man mit dem Ausdrucke Kryptocalvinismus bezeichnet hat. Auch P. fiel derselben zu. Als im J. 1574 Kurfürst August auf Anregung der lutherisch gesinnten Theologen gegen die Anhänger dieser Partei erbittert auftrat, wurde P. mit seinen Freunden Friedrich Widebram, Heinrich Moller, Kaspar Cruciger, Wolfgang Crellius sofort verhaftet, einem peinlichen Verhöre in Torgau unterzogen und dann über zwei Jahre an verschiedenen Orten in gefänglicher Haft gehalten. Zur Wiedererlangung seiner Gesundheit begab er sich nach seiner Entlassung mit seiner Familie nach Eger in Böhmen. Im Frühjahre 1577 folgte er auf Empfehlung Crell’s, der schon 1574 Inspector in Siegen geworden, einem Rufe des Grafen Johann des Aelteren von Nassau-Katzenelnbogen. Dieser Herr, ein Bruder des Prinzen Wilhelm von Oranien, bereits durch M. Gerhard Eobanus Geldenhauer, genannt Noviomagus (s. A. D. B. XXIV, 47), den er 1568 aus Hessen in sein Land gezogen, und durch Graf Ludwig zu Sayn und Wittgenstein, vordem Großhofmeister Friedrichs III. von der Pfalz, für das reformirte Bekenntniß gewonnen, suchte zur Einführung desselben in seiner Grafschaft geeignete Persönlichkeiten. Solche glaubte er in P. und seinen Freunden, sowie in einigen durch die lutherische Reaction Ludwigs VI. aus der Pfalz vertriebenen Predigern zu finden. Im Herbste genannten Jahres folgte noch [576] Widebram, der Inspector in Diez wurde. P. wohnte über ein Jahr am Hofe zu Dillenburg und nahm mit Widebram im März 1578 an der Synode zu Neustadt a. d. Haardt theil. Am 2. November genannten Jahres wurde er in Beisein des Junker Otto von Grünrade zum Pastor in Herborn eingesetzt. In dieser Stadt führte er seines Vorgängers Noviomagus Werk weiter, besonders suchte er durch Belehrung über das Brodbrechen beim Abendmahle auf seine Zuhörer einzuwirken. Am wichtigsten ist jedoch seine Abfassung des sog. nassauischen Bekenntnisses, welches die am 8. und 9. Juli 1578 zu Dillenburg versammelte Generalsynode acceptirte, wodurch das reformirte Bekenntniß hier zu Lande eingeführt ward. Diese Confession erschien 1592 im Drucke unter der Ueberschrift: „Aufrichtige Rechenschaft von Lehr und Ceremonien, so in den Evangelischen Reformirten Kirchen, nach der Richtschnur Göttlichen Worts angestellet.“ Es sollten darin die Hauptunterschiede der reformirten und lutherischen Lehre von Christi Person und dem Abendmahle erörtert und die Uebereinstimmung der reformirten Kirche Nassaus mit allen reformirten Kirchen in und außer Deutschland nachgewiesen werden. Abergläubische Ceremonien, wie Einsegnung der Wöchnerinnen, der Verstorbenen, das Sichbekreuzen u. a. wie auch die Altäre, Kerzen, Chorröcke werden abgeschafft, Predigttexte freigegeben. Wenn auch keine specielle Ueberschrift über die Prädestinationslehre vorkommt, weil über diese kein Streit hier obwaltete, so ist dieselbe doch als grundlegende Lehre darin enthalten, wie u. a. der Artikel von der Kirche diese definirt als die Versammlung der Auserwählten und derer, die der Herr ihm sammelt aus dem menschlichen Geschlechte für und für. Die beste Erläuterung haben wir aber in der sog. Erklärungsschrift zu unserer Confession, die in ihrem letzten oder 29. Artikel die Prädestinationslehre mit allen ihren Consequenzen enthält.

Auf Wunsch der Gräfin Mutter Juliane, welche sehr viel auf P. hielt, mußte dieser alle Mittwoch, wenn er zum Consistorialverhöre nach Dillenburg kam, daselbst predigen. Auch sollte er nach einem Schreiben des Grafen an seine Räthe, dat. Arnheim den 17. October 1579, nach deren Befinden die gräflichen Töchter unterrichten, „damit sie den Articul vom Nachtmahl und was zwischen der Augsburger Confession und unserer, der reformirten Religion für Unterschied und die rechte Meinung sei, recht verstehen möchten“. Aus solchem Vertrauen sowie aus dem Umstande, daß ihn der calvinistisch gerichtete Graf Johann zum Generalsuperintendenten seines Landes gebrauchte, geht evident hervor, daß P. bereits zu derselben Richtung gehörte. Mehrere Vocationen von außen waren hier an ihn ergangen, wiederholt vom Magistrate zu Bremen. Der Graf schlug ihnen anfangs ihre Bitte aus verschiedenen Gründen ab, darunter auch der, daß P. hier zu Lande die Reformation in ziemlichen Fortgang gebracht und daher unentbehrlich wäre, in Bremen aber wären noch Bilder, Exorcismus und andere abergläubische Gebräuche. Wollte P. dagegen predigen, so würde er großen Undank haben. Doch wolle er ihnen P. auf einige Wochen überlassen, wenn sie ihre papistischen Ueberreste aus den Kirchen entfernen wollten. Der Magistrat begnügte sich damit, zumal P. mit Widebram eintraf. Mit diesem ist er dann in angedeuteter Weise in Bremen thätig und schlichtet mehrere unter den Predigern ausgebrochene Lehrstreitigkeiten, besonders den durch Jodocus Glaneus, einen strengen Anhänger der Concordienformel hervorgerufenen, welcher aus der Stadt weicht. Nach seiner Rückkehr in Nassau hielt der Magistrat von Bremen abermals und zwar mit allem Nachdruck um P. an. Im Frühling 1581 verabfolgte denn endlich Graf Johann den so sehr begehrten der Stadt Bremen, deren Gebiet derselbe seine thatkräftigen Dienste nun bis an sein Ende mit Abweisung verschiedener ehrenvoller Berufungen als Leiter oder Superintendent der bremischen Gemeinden und als Lehrer der Theologie, Geschichte [577] und Ethik an der am 14. October 1584 eröffneten Hochschule widmete. Mit Umsicht ordnete er das Kirchenwesen und fixirte die Lehre in der von ihm verfaßten, auf streng calvinischer Anschauung basirenden Bremer Confession, bekannt unter der Aufschrift: Consensus Ministerii Bremensis Ecclesiae von 1595. Für die Volksschulen bearbeitete er den sog. Bremer Katechismus, der in der Lehre mit dem Heidelberger, welchen man aus Vorsicht nicht sofort einführte, sondern erst um 1621, übereinstimmt. Mit großer Entschiedenheit trat er seinem Landsmann, dem Pastor Joseph Naso zu Bremen, welcher in der Taufe mennonitische, im Abendmahle hyperzwinglische Anschauungen vertrat, entgegen. Auch in Schriften trat er polemisch auf, wie gegen Hamelmann, Heßhus, Egidius Hunnius, Selnecker und Philipp Marbach. Für die reformirte Kirche Bremens hat P. den Grund gelegt, auf dem die nachfolgende Zeit weiter bauen konnte. Einer seiner Söhne, Tobias, † am 4. April 1631, hat sich als Pastor und Professor in Bremen einen nicht unansehnlichen Namen erworben. Die große Zahl der Schriften Pezel’s hat Steubing a. a. O. aufgezählt. Die meisten sind apologetischen und polemischen Characters, die nur für ihre Zeit bedeutungsvoll waren.

Steubing, Biogr. Nachrichten aus dem XVI. Jahrh. Gießen 1790. – Herzog, Realencycl. – Bayle. – Rotermund, Bremisches Gelehrtenlexikon. – Bremisches Jahrbuch, 9. Bd. 1877. – Prinsterer, Archives I. 7. Bd. – Cuno, Joh. der Aeltere von Nassau-Dillenb. Halle 1869. – Heppe, Bekenntnißschriften der ref. Kirche Deutschl. Elb. 1869. – Cuno, Blätter der Erinnerung an Dr. Casp. Olevianus. S. 110.