Topographia Sueviae: Oberstorff

Topographia Germaniae
Oberstorff (heute: Oberstdorf)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 144–145.
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Oberstorff /

Ein Fleck / nahend dem Vrsprung der Iler / von welchem Fluß Christophorus Hurter, in deß Ilerstroms / vnd beyderseits vmbligenden Algöws Beschreibung / im Jahr 1619. zu Augspurg außgangen / also / vnder anderm meldet: Die Iler entspringt in dem Tyrolischen Gebürg / nicht weit vom Lech / an dreyen vnderschiedlichen Orthen / die kommen bey Oberstorff zusammen / vnnd bekompt alsdann erst den Namen; laufft zwischen dem Alpgebürg herab / vnnd durch die Statt Kempten / allda man anfahet mit Flötzen zu fahren / biß sie ein halbe Stund Wegs oberhalb Vlm in die Thonaw kompt / vnd dieselbe Schiffreich machet. Was auff der Rechten der Iler ligt / biß die Rotlach darein kompt / vnd ferner zwischen der Wertach / vnd der Vils / biß nahe an Kauffbeüren / gehört dem Bischoff von Augspurg zu. Die fürnembste Pflegen darinne seynd / Füssen / Burgberg / Nesselwang / Oberdorff / vnnd weiter herunden an der Güntz / Schöneck. Auff der andern Seiten der Iler / erstreckt sich die Graffschafft Rotenfelß weit in die Alpen hinauff / welche / sampt der Herrschafft Stauffen / dem Freyherren von KönigsEck zuständig ist. Weiter auff derselben Seiten / gegen der Statt Ysin (Ysni) besitzt dz Hauß Oesterreich die Herrschafft Hoheneck / auch viel Dörffer vmb Leutkirch / biß an die Statt Ravenspurg / welche die Landvogtey Schwaben [145] genandt werden. Daselbst herumb haben die Herren Truchsessen von Waldburg jhr Landschafft / welche sich dann weit erstreckt. Die Schlösser hierinn seynd: Zeyl / allda ein Hoffhaltung / Truchburg / Heinrichspurg / vnd Marstetten / welches letzte etwan ein Grafschafft genandt worden. Deß Fürstlichen Stiffts Kempten Gebiet erstreckt sich zu beyden Seiten der Iler / von der Rottach an / biß gar nahe an Kauffbeüren / vnd Memmingen / hinan: dessen fürnembste Pflegen seynd / Sultzberg / Hohenthan / Liebenthan / Westerrieden / Kemnat. Die andere Schlösser seynd Schwabelsberg / Wolkenberg / Wageck / Vnter-Thünga / Falck-Statt / vnd Herrschafft Mindelheim / so etwan den Hertzogen zu Teck zugehört / ist / durch Vbergebung der Freundtspergischen Erben / an das Hauß Bäyern kommen. Beyde Grafschafften Kirchberg / vnd Weissenhorn / seynd den Herren Fuggern zuständig / welche Herren noch darüber viel schöne Herrschafften / hin vnnd her zerstrewet / besitzen / vnder welchen / wegen der zierlichen / vnnd wolgebawten Pallästen / Kirchberg / vnnd Babenhausen / für die Fürnembsten zu halten. Die Marggrafschfft Burgaw / so bey dem Wässerlein Biber anfahet / ist dem Hauß Oesterreich zuständig / vnd gehört / sampt der Land-Vogtey / zu der innern Regierung zu Inßprugg. Ferner ligen in dieser Landschafft 7. ReichsStätt / deren mehrertheil auch Dörffer / vnd andere Landgüter / vnder sich haben. Von den innligenden Clöstern haben der mehrertheil ein gute Anzahl Dörffer / vnd Weiler. Die Ritterschafft besitzt auch viel schöner Herrschafften vnd Schlösser. Die Stammhäuser der noch lebenden Adenlich Geschlecht seynd hierinn; Freyberg / Langeneck / Werdenstein / Laubenberg / Hoheneck / Stain / Eroldsheim / Schwendi / Rott / Knöringen / Stotzingen. Ferner haben jnn / die Herren Marschallen zu Pappenheim / Rottenstein / Grünenbach / Kalden. Die Freyherren von Rechberg / Cronburg / Osterberg / Kelmüntz / Aichem. Die Freyherren von Freyberg / zu Eisenberg / NiderRona / Hürbel / Achstetten / Oepffingen. Die vom Stain / zu Stain / Ichenhausen / Yettingen / Stotzingen. Die Vehlin Freyherren / Dissen / Neuburg / Hohen-Ronaw. Die Freyherren von Bemelberg / Eroldsheim / vnd vom Hauß Oesterreich zu Pfandtschilling die Graffschafft Schälklingen. Die von Riedheim / Angelberg / vnd Harthausen. Die Schencken von Stauffenberg / Horn / vnd Rüßdissen. Die Schaden von Mittelbiberach / Warthausen / vnd OberSimatingen. Die von Muckenthal / Lautrach / vnd Altmanshofen. Die von Stotzingen / Delmesingen / Dischingen. Die von Horben / Ringenberg. Die von Welden / Laubheim. Die von Schellenberg / Landstrost. Die von Edelstetten / Beuren. Die Reichlin von Meldeck / Fehlheim / vnd Neydeck. Die Schertlin Burtenbach. Die Humpis / Siggen. Vnd also stund es vmbs Jahr 1619. am Ilerstrom / vnnd in der Gegendt desselben auff beyden Seiten; so der grössere Theil deß obern Schwabenlands / oder deß Algöws ist / dardurch mitten die besagte Iler laufft. Es hat sich aber seithero mit etlichen Orthen geändert; wie in disem vnserm Tractat an theils Stellen Bericht geschihet.