Topographia Sueviae: Augspurg

Topographia Germaniae
Augspurg (heute: Augsburg)
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Aurach
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 8–26.
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Augspurg / Augusta Vindelicorum.

Diese der Licatier[1] Vindelicier Haupt-Statt / so Licatiorum Damasia vor-Zeiten geheissen / haben die Römer eyngenommen / vnnd hierher ein Coloniam, oder Römische erbawende Menge / oder Außschuß / 12. Jar / zween Monat / vnd sieben vnd zwantzig Tag / vor Christi Geburt / geführet: Vnd bekame sie vom Käyser Augusto / den Namen Augustae, nämlich / der Vindelicier / oder Vindelicorum, eines Illyrischen Volcks/ so von dem Vrsprung der Thonaw an / biß nach Passaw / an der Thonaw / gewohnet haben / vnd die wider in vnderschiedliche Nationen getheilet gewesen / vnter welchen die Licates, oder obbesagte Licatii, an dem Lech gesässen seyn. Was den Teutschen Nahmen anbetrifft / so ist auß dem Augusta / vnd Burg / mit der Zeit Augspurg worden / so soviel / als Augusti Statt heisset. Vnnd ist denckwürdig / daß auß vnzahlbaren Stätten / welche deß Käysers Augusti Nahmen hin vnd wider in der Welt bekommen / vnnd für andern berümbt gewesen / fast allein diese einige Statt noch vbrig ist / do ihren Namen in so viel hundert Jahren nicht verändert hat / da [9] hergegen alle andere / wieviel auch derselben gewesen / entweder gantz vntergangen / oder doch entweders den Nahmen / oder die Freyheit einer Römischen Coloniae, vnnd[2] Burgerrechts / oder beydes mit einander verlohren haben. Theils führen den Namen Vindelica auch von dem Lech her / in welchen allhie die Wertach (in welche allda die Sinckel kompt) vor Zeiten Vinda, oder besser Vindo, geheissen / welche Vermischung mitten in Vindelicia geschicht / als davon der Bodensee / vnd der Inn[3] / wo er in die Thonaw kompt / die Gräntzen dieses Lands / in gleicher Weite abgelegen seyn / welche Gegend von den Römern Rhaetia Secunda genandt worden / deren Landvogt allhie zu Augspurg gewohnet hat.

Es ligt diese Statt auff einem lustigen Bühel / hat gegen Orient / vber den Lech / das Bäyerische Stättlein Friedberg / gegen Mittag die Algöwische Alpen / vnnd das Stättlein Landsperg / gegen Mitternacht die Thonaw / vnd gegen der Sonnen Nidergang stößt sie an die Marggraffschafft Burgaw / vnd endet sich zu Augspurg das Schwabenland / darinn sie noch ligen thut. Hat ein freye heylsame Lufft / vnnd ist der Boden herumb gar eben / vnd fruchtbar an allerhand Früchten / jedoch ohne Weinwachs. Hat vmb vnd vmb eine weitschweifige Weyd / ein feyst letticht Erdrich / lustige Felder / zum Gevögel / vnnd anderem Wildpret bequem / mit den schönesten Försten vmbgeben Es wirdt diese Gegend gerings vmb mit lustigen fliessenden Bächen / von lauteren vnd klaren Brunnenwassern begossen / mit den schönesten Gärten / vnd Lusthäusern darinnen gezieret. Es führet die Statt zum Wappen eine Pine / Trauben / oder Apffel / vnd ist zuvermuthen / weiln diese Lands-Art viel spitzige Nußbäume / als Dannen / Fiechten / Fohren / oder Rothdannen / Wildflichten / vnd Lerchenbäum hat / daß dessen zugedencken / eine dergleichen Frucht in der Statt Wappen kommen seye / vnd es also nit eben ein Zirbelnuß in specie seyn / oder von der Göttin Cybeles, oder Cisae Bildnuß (welche / ob sie die Augspurger verehret haben mögen / noch vngewiß ist /) oder deß Drusi Grabmahl herkommen muß. Vnd hat also das besagte Lerchinholtz / wann schon solches vor den Flammen nicht durchaus sicher ist / die Eygenschafft vor andern Bäumen / daß / so es glättet / oder gehoblet / vnd am Rauch gedörret wirdt / es nicht bald das Fewer fasset / auch nicht bald faulet / sondern am Wetter wirig ist / wie an den Caminen zu sehen. Sie ist von der obgemeldten Colonia, anzurechnen / vngefehr fünffhundert vnnd fünfftzig Jahr / in der Römer / vnnd Gothen Gewalt gewesen: Von denen sie vnter der Francken Beherrschung kommen / biß daß das Römische Reich auff die Teutschen Käyser gelanget / vnter denen folgends diese Statt / vnd denen von jhnen gesetzten / vnd belehneten Hertzogen in Schwaben / gewesen ist / biß sie sich von dem letzten Conradino, mit vilem Gelt frey gemacht / vnd von den Käysern herrliche Privilegien erlanget hat / wiewol sie jr Land- vnnd Reichs Vögt biß dahero gehabt / deren Gewalt anfänglich grösser gewesen / weil sie einen Statt- oder Vntervogt / oder Schultheissen der Statt / mit Willen deß Raths / setzen mögen / vnnd derselb den peinlich- vnnd Bürgerlichen Sachen vorgestanden: Welcher Stattvogt aber / nach dem Statt Buch (welches endlich Käyser Rudolph der Erste / durchauß bestättiget / vnd Bischoffen Hartmann dahin genöthiget / daß er es / wider seinen Willen / vnderschreiben müssen) richten / die Straffen nach deß Raths Determination bestimmen / vnd also sich intra terminos praescriptos halten müssen / biß sich die Bürgerschafft bey besagtem Hertzog Conradino, von solcher Land- vnd Stattvogtey / so ferrn abgekaufft / daß sie hinfüro jhr selber / auß jhren Geschlechtern (daran sie einiger Hertzog / oder Landvogt / nicht solte hindern) einen eygenen Rath zu wöhlen / vnd Stattpfleger (an welchen das gantze Stattwesen solte gelegen seyn) zu setzen gute Macht haben: Jedoch das Malefitz vnd Halßgericht / wie es von Alters her gewesen / den Landvögten ohnwidersprechlich / verbleiben: Deren Ampt, als höchsten Gewalt / biß dahin sie Teutschen Käyser / vnnd von jhrentwegen / die angedeute Hertzogen zu Schwaben / gemeiniglich wolversuchten vom Adel / oder auch wol etwan fürnehmen reichen Bürgern / vnd Geschlechtern: [10] Ja offtmals den Bischoffen selbst / vmb ein genandt Gelt / oder auff Bitt / jhres Gefallens / verliehen: Dahero dann der Bürgerschafft nicht ein geringe Dienstbarkeit / vnd jmmerwärender Zanck vnd Hader entstanden.

Anno 1272. hat der Bischoff die Jurisdiction / vnnd Gebiet vber die Juden / so in der Statt Augspurg wohneten / vnd zwey Jahr darnach / noch viel andere Gerechtigkeiten mehr / dem Rath / vmb ein benandte Summa Gelts / vnnd auff eine bestimpte Zeit verliehen / vnd versetzt: Nach verflossenem Termin aber gantz vnd gar eygenthümmlich verkaufft. Käyser Rudolph hat hernach Anno 1275. Berchtolden von Müllhausen zu einen Landvogt vber das Gebiet vnnd Burgerschafft verordnet: Doch nichts destoweniger hat Bischoff Hartmann / in folgendem Jahr / Heinrichen Schöngawer / einen Geschlechter / zu seinem Burggrafen allhie gemacht: Gedachter Käyser aber / hat nicht allein deß Käyserlichen Landvogts Gewalt durchauß von deß Bischofflichen Burggrafen Jurisdiction vnderscheiden / vnd bestimmet / sondern auch ernstlich verbotten / daß kein Burger hinfüro mehrgemelter Aempter eines begehren / viel weniger verwalten solte. Vnd waren folgendts vmbs Jahr 1289. Landvogt Allbrecht Graf zu Hohenburg / vnd Stattvogt Sibotto, oder Sebald von Mülen / vnd Käyser Henricus VII. hat zum Statt- vnd Land-Vogt gesetzt / Graf Cunraden von Kirchberg / welcher alsbald / dem Gericht beyzuwohnen / Cunraden von Buichs / zum Schultheissen / oder Vntervogt / jhme erkieset hat.

Anno 1553. ist Eberhard von Freyberg / ein Ritter / mit Bewilligung deß Käysers / auff Erforderung deß Raths / der Statt / vnd Augspurgischen Gebiets Landvogt / oder oberster Anwald worden / welcher alsbald auch Georgen Pruy / den alten Stattvogt / in seinem Ampt bestättiget hat. Käyser Ludovicus IV. hat der Statt die Freyheit geben / oder vielmehr die vorige bestättiget / daß die Burger an kein anders außländisch Gericht mögen geladen werden / sondern allein vor dem Statt- vnd Landvogt zu erscheinen schuldig seyn. Vnd ist vorhero die alte Ordnung / daß kein Burger / bey Verlierung deß Burgerrechts / vnd aller desselben Gerechtigkeiten / deß Stattvogt- vnd Burggrafen-Ampts / in dieser Statt sich anmassen / oder eintringen solte / ernewert worden. Anno 1401. hat Käyser Rupertus Augspurg mit einem newen Privilegio begabet / daß die Bürger nirgend anderswo / dann vor jhrem Gericht / mit Recht vorgenommen werden möchten. Daher An. 1468. jhr zween allhie geköpfft wurden / welche wider jhr Bürgerliche Pflicht / vnnd Eyd / ja auch wider die Freyheit jhres Vatterlands / jhr Mitbürger in frembden Gerichtszwangen / sonderlich aber an dem Westphalischen Gericht / mit Recht fürgenommen hatten.

Anno 1426. hat ein Rath alhie beym Keyser Sigismundo erlangt / daß die Vogtey der Statt Augspurg von keinem Käyser nimmermehr verkaufft / oder verpfändt werden möchte: Item / daß ins künfftige beydes die Land- vnd Stattvögt allhie / auff- vnnd anzunehmen / ja auch dieselbe abzusetzen / dem Rath jederzeit freystehen solte / jedoch mit dem Vorbehalt / daß der vom Rath angenommene Land- oder Stattvogt / dem Käyser / dieselbe zu confirmiren / zuvor namhafft gemacht / vnd fürgestellet würde. Eben dieser Käyser / gab der Statt die Freyheit / daß sie so wol zu Friedens- als Kriegszeiten / Trumpeter vnnd Zinckenbläser offentlich halten möchte.

Anno 1473. verglich sich Käyser Friederich mit der Statt Augspurg dahin / daß der Rath hinfüro nicht mehr / dann 400. Gülden in Gold / für gemeiner Statt Schatzung / welche man die Reichsstewer nennet / vnd die Römische Käyser von diser Statt jedes Jahr einzunehmen / zuerlegen solte schuldig seyn. Die nächste Jahr ist jr monatlicher Anschlag 25. zu Roß / vnnd 150. zu Fuß / oder an Gelt 900. Gülden / einfacher Contribution / zum Römerzug / gewesen.

Anno 1541. gab Käyser Carolus V. der Statt Augspurg das Privilegium, daß man weder von einer Bey- noch Endurtheil deß Raths / oder Stattgerichts / appelliren dorffte / wofern die strittige HauptSumma sich vber 400. Gülden nicht erstreckte. Item / Anno 1551. daß die Statt Zollfrey seyn solte / mit allen jhren Sachen / was sie dahin führeten /

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[11] vnd wo sie es gleich herbrächten. Wie von disem / vnd was von den Land- vnd Statt-Vögten / auch der Statt Privilegien / gesagt worden / in Wolff Dieterich Caesaris Augspurgischen Chronick zweyten vnd dritten Theyl / vnd beym Crusio part. 3. Annal. Suev. lib. 2. c. 17. fol. III. außführlich: Vnd ingleichem beym besagten Caesare d. part. 3. fol. 104. & 111. von der Statt Gräntzen gegen Bäyern / vnd Burgaw / zu lesen. Vnd stehet von solchen Gräntzen auf Bäyern zu / in einer geschriebenen Chronick deß gantzen Fuggerischen Geschlechts / daß die Grentzen gemeiner Statt Augspurg / vnten von dem Obern Haag / da die Wertach in den Lech fleußt / hinauff biß an die Moringen Aw / von der Statt Augspurg / biß an den Fluß deß Lechs / mit Bewilligung Hertzog Albrechts in Bäyern / seyen erstreckt worden: Vnd habe E. E. Rath in diesen Grentzen alle Todtschläg / vnd bußwürdige Sachen / ohn alles Verhindern / zu straffen / welches zuvor viel Vneinigkeit zwischen den Fürsten auß Bäyern / vnnd E. Erbarn Rath der Statt Augspurg / geben habe: vnd sey solche Gräntz mit eychenen dicken Säulen am Lech auff vnnd auff / außgezeichnet worden / so Herr Hanß Jacob Fugger Anno 1559. bey Ihr Durchleucht / dem Hertzogen Alberto, der Statt erlangt / vnd außgebracht habe: In einer andern Verzeichnuß stehet / (ob es sich aber also verhalte / wir nicht für gewiß setzen) daß die Säul von der Statt am Lech hinauf anderthalb Stund / welches Zeichen aber nicht bedeut / daß die Statt so weit da zu gebieten hätte / oder die Frefel zu straffen / sondern vmb deß willen / daß die Leut wissen / wie weit sie auß jeder Herrschafft den Lech verwahren / vnd das Gestad erbawen / vnd erhalten müssen / wie er dann offtmals mächtig eynreisset. Wann der Enden ein Bäyer sich vergreifft / so mag er für einen Richter begehren / wo er will / wann aber ein Stattvogts-Diener darbey wäre / oder darvon hörete / so ließ er es nicht anderstwohin kommen / dann er hat auch einen Theil darvon. Vnd in solcher Bemarckung hat die Statt / vnd jhre Fischer Vergünstigung zu fischen / aber kein Eygenthumb. Was aber sonsten das Regiment dieser weitberühmbten ReichsStatt betrifft/ so ist solches vor Zeiten bey den Patritiis, oder Geschlechtern / gewesen / vnnd wurden die beyde Stattpfleger mit der Zeit / alle Jahre geändert / vnd newe erwöhlet. Aber Anno 1368. als Graf Vlrich von Helffenstein Landvogt / vnd Cunrad Heppingen / ein Ritter / Stattvogt allhier waren / vnnd die Frucht vnnd Getraid gar wolfeyl gewesen; Auch ein Pfundt Kühfleisch einen Pfenning / ein pfund Schmaltz 4. pfen. vnd 1. Maß Wein 2. Pfen. golten / entstund den 30. Oct. ein Aufflauff von der Bürgerschafft / vnd wurde darauff den Geschlechtern jhr Gewalt beschnitten / vnd geordnet / daß die Geschlechter nicht allein deß Statt-Regiments / wie bißhero / fähig seyn / sondern hinfort in hundert Jahren / vnnd einem Tag (mit welcher Zeit die Teutschen gemeinlich das jenige / so ewig wären solte / bestimpt) zween Burgermeister / einer auß dem Herren Geschlecht / der ander auß den Zünfften jährlich erwöhlet würden / welche auch gleichen Gewalt hätten: Item / daß man die gantze Burgerschafft in gewisse Zünfften abtheilen / vnnd die Zunfftmeister nicht die wenigste im Rath geachtet werden solten. Vnd solches Regiment währete biß auffs Jahr 1548. in welchem Käyser Carolus V. dasselbe wider änderte / vnd Leon Ravenspurgern / vnnd Marxen Vlstett / Geschlechter / zu Statthaltern: Item / Conrad Rechlingern / Bartholome Welsern / Wolffen Langenmantel vom doppelten R. Hansen Baumgartnern / vnd Anthoni Fuggern / alle Geschlechter / zu geheimen Räthen: Vnd die vbrige / als sechs Burgermeister / vnd ein vnd zwantzig Rathsherrn / auch alle / biß auff drey (die doch den Patritiis verschwägert waren) von Geschlechtern / gesetzt. Denen er noch 7. Rathsherren auß der Gemeinde / als Weber / Krämer / vnd andere / zugeben: Hernach die Zünffte auffgehoben / vnd die Zunfftmeister abgeschafft hat.

Anno 1552. als die Fürsten / den 4. Aprilis / diese Statt gutwillig eynbekamen / da wurde der Rath wider geändert. Aber gleich darauff im Augusto / da der Käyser / auff getroffenen Frieden zu Passaw / wider hieher kommen / da wurde der alte Rath / wie er vor 4. Jahren geordnet worden / wider angestellet: Gleichwol Anno 1555. auff Zulassung [12] deß Käysers / abermals geändert / vnd an statt der 3. Burgermeister von Geschlechtern / 3. andere / durch deß Raths Stimme erwöhlet / als einer von der grössern Gesellschafft der Geschlechter (in welche man durch Heurathen zu derselben Töchtern kommen muß) der Änder von den Kauffleutstuben / vnd der Dritte von den Handwerckern: Die drey vbrige waren Geschlechter. Vnd dann / so wurden auch den drey Bawherren / den vier Stewerherrn / Vmbgeltsherrn einer auß der Gemeind zugeordnet / daß also hinfürter / demnach noch vier von der Gemein in den kleinen Rath genommen worden / 45. Personen waren / da vor diesem nur 41. gewesen. Zu jeden vier Monaten kommen zween andere Burgermeister in das Ampt / aber die StattPfleger bleiben immerfort in ihrem / vnd mögen ausser Vorwissen vnd Eynwilligung Käyserlicher Mayestät nicht abkommen. Die Burgermeisterwahl war bey der obgedachten Enderung / in Anno 1548. forthin auff den dritten Monatstag Augusti zu halten / auch dz folgende 1549 Jar der grössere Rath / auß 44. Geschlechtern 36. dero weitläufftigern Verwandschafft / achtzig von der Kauffleutstuben / vnd 140. Handwercksleuten / Summa / 300. Personen / angestellet. Dieselbe werden / wann kein Vnfried vorhanden / deß Jars nur einmal / zu Anfang deß Monats Augusti / auf das Rathhauß zusammen beruffen. Seyn also der Zeit 31. Geschlechter im kleinen Rath / vnd noch darzu 14. andere / auß welchen der geheime Rath / so ausser der Herren Stattpfleger / (die den höchsten Gewalt allhie haben / vnd Käyserliche Räthe seyn) von fünff Personen bestehet: Item / die sechs Burgermeister / drey Herrn deß Einnehmer- drey des Bawmeister- vnnd vier deß Stewer-Ampts: Wie nicht weniger die zween SpitalPfleger / vier / so beym Vmbgelt sitzen / zween Oberpfleger / zween Zeugherrn / drey Proviantherrn / zween Oberpfleger vbers Blatterhauß zu Oberhausen / (welches feines Dorff der Statt gehörig ist / ) vnd zur Gesundheit: Item / die 4. Schulherren / zween Bibliothecarii, zween Verordnete vber die Druckerey / 2. Pfleger vbers Fündelhauß / vnnd 3. Handwercksherren / erwöhlet / vnnd genommen werden. Im Stattgericht sitzen / ein Oberrichter / und 15. Beysitzer. Es hat ferners die Statt einen Cantzler / etliche Raths-Advocaten / einen Rathschreiber / 3. Secretarios 6. Cantzelisten / vnd einen Obristen vber die Stattguardi Anno 1538. waren nur noch acht Geschlecht der alten vnnd stattlichen Bürger in Augspurg / als nämblich die Hörwarten / Welser / Rhelinger / beyderley Langenmantel / als vom Sparren / vnd doppelten R. Ravenspurger / Ilsung / vnnd Hoffmeyr / noch übrig: Daher andere / so sich mit den gemelten Geschlechten / durch Heurat / von 50. Jahren her zurechnen / verschwägert / oder die newlich denselben Standt erlangt hatten / vnd den Käysern allbereynt geadelt waren / sich der Kämerey abthäten / vnd von jhren jährlichen Renten vnd Gülten zu leben verhiessen / oder mit andern zulässigen Gewerbschafften / der Gebühr nach / jhr Nahrung / vnd Außkommen hätten / auf die Geschlechter- oder Burgerstuben geschrieben wurden / in welche Gesellschafft auch nachmals / so viel jhr von Straßburg / Nürnberg / vnnd Vlm / die eines fürnehmen vnnd namhafften Geschlechts waren / auffgenommen wurden. Vnd kamen also in die 39. Geschlecht damaln auf die Burgerstuben / vnd darunter die Rehmen / Walther / Sultzer (deren gleichwol etliche lieber bey der Gemein geblieben seyn / ) Im Hof / Lauginger / Meutinger / Peutinger / Honold / Vlstett / Ehem / Baumgartner / Fugger / von Stetten / Funcken / Heintzel / Eggenberger / Vehlin / Neithart (von welchem vornehmen Geschlecht / der Zeit niemands mehr in Augspurg ist / vnd auß deme in An. 1496. eine Jungfraw / Namens Vrsula Neithartin / gelebt / so damals die schöniste vnter allen zu Augspurg gewesen / vnd die Ehr gehabt / das Ertzhertzog Philips zu Oesterreich / nachmals König in Castilien / auff dem Fronhoff allhie mit jhr getantzet hat) Roth / Stammler / Rhemwolt / Haller / Jungen / Reiching / Meyer / etc. zu welchen folgender Zeit andere mehr kommen seyn.

Was nun die Gebäw allhie anbelangt / so seyn zu sehen / 1. die Bischoffliche Hauptkirch zu vnser Frawen / so ein stattlicher Baw / den der Bischof S. Zymprecht angefangen / vnd die Kirch auff S. Michaelis Abend eingeweyhet / dadurch dann auch der Jahrmarckt zu [13] Augspurg ein grössers Ansehen bekommen. Es hat folgends dieselbe der Bischoff Luitolphus An. 991. wider auffbauwen / vnd schöner / dann sie zuvor gewesen / von Stein zurichten lassen / deren Thurnknopff / sampt dem Creutz / vnd dem Hanen / 309. Pfund Kupffer wieget / ein Vierling Korns / minder 2. Scheffel fasset. Es seyn da zu sehen ein schöne Vhr / vnd Käyser Carls deß V. Fahnen / deren Anno 1559. den 25. Febr. von seinem Herrn Bruder Käyser Ferdinando / zur ewigen Gedächtnuß / so viel / als er Keyser Carolus Königreich vnter sich gehabt / mit jhren Wappen / vnd zweyköpffigen Reichs Adler / zu öberst an den Wänden / wie man hinein gehet / auffgesteckt worden seyn.

2. S. Vlrichs Kirchen / so auch schön ist / vnd darinn selbiger H. Bischoff allhie / der An. 973. gestorben / vnter dem hohen Altar: Vnd auch der H. Zimbertus, Käysers Caroli M. Schwesters Symphorianae Sohn / gewester Bischoff allda: Item / S. Afra / vnd etliche der Herrn Fugger ansehnlich begraben ligen. In deren Stammen vnd Abbildungen allhie Ann. 1618. in fol. außgangen / Herrn Jacobi Fuggern / deß Eltern / Sohns Johannis Todfall / ins 1469. Jahr / den 23. Martij / allhie erfolgt / gesetzt wird / dessen Söhne / Herr Vlrich / Georg / Jacob / vnd Marx gewesen seyn. Hat einen von Marmolstein gemachten Chor / schöne vnd hohe Altar / auch schöne Capellen: Vnd soll das Grab Christi nach dem zu Jerusalem gemacht seyn. Der Thurn dieser Kirchen / wird für den höchsten in der Statt / als der mehr / dann 400. Staffeln hat / gehalten.

In dem Kloster allda / hat es eine Freyung / daß ein Schuldner / oder ein anderer / sich daselbst drey Tag lang auffhalten mag / hernach aber allwegen deß dritten Tags Erlaubnuß / noch länger zu bleiben / vom Abt erbitten muß / welcher Abbt der Statt Jährlich ein gewiß Schutz- vnnd Schirmgelt geben solle / der auch vor diesem / als ein Reichs-Stand / so seine Regalia vnd Freyheiten von den Käysern empfangen / in der Reichsmatricul absonderlich auff 5. zu Fuß / oder 20. flor. angelegter zu finden gewesen ist.

3. S. Mauritii Collegiat Kirch / so Bischoff Bruno An. 1019. für 40. gemeine Priester / fast mitten in der Statt auffbawen lassen. Vnd ist er der Erste gewesen / so das Jagrecht / daß bißher die Geistlichen nit gehabt / seinem Bischthumb / bey seinem Bruder / dem Käyser / bittlichen erlangt hat.

4. S. Stephans Kloster von H. Bischof Ulrico Anno 964. eytel edlen Jungfrawen / vnter der Disciplin seiner Schwester Elisabeth / auffgerichtet / welche / wann sie wollen / wider herauß heurathen mögen. Vnd diese Kirch / die zum drittenmal durch Fewersnoth / Schaden erlitten / hat Embricus der Bischoff / von Fundament auff wider ernewert.

5. Die StifftsKirch zum heiligen Creutz / vom Bischoff Vdalschalck zu Augspurg Anno 1194. angeordnet.

6. S. Annae Kirch / An. 1322. von den Bürgern zu Augspurg erbawet / so vorhin die fürnembste auß den Evangelischen Kirchen allhie gewesen / darbey ein Kloster / welches E. E. Rath vnser lieben Frawen Brüdern mit aller Zugehörde / abgekaufft / vnd darauff Anno 1531. die Schul allda angerichtet hat. Vnd wurde 1534. die Religions Reformation / ausser deß Domstiffs / nach der allhie An. 1530 dem Käyser Carolo Quinto vbergebenen Glaubensbekandtnuß / vorgenommen. Vnd wichen die Geistlichen / Münch / Nonnen / auch die Domherrn deß HohenStiffts / deren bey 40. vom Adel waren / An. 1537. auß der Statt / vnd predigten die Evangelischen zu S. Vlrich / H. Creutz / S. Jacob / S. Anna / bey den Barfüssern / S. Georgen / zum H. Geist / vnd gar im Dom. Aber nach dem Schmalkaldischen Krieg / (so die Statt in die zwölff / oder dreyzehentausendt Gülden gestanden) ward grosse Veränderung allhie gesehen: Vnnd endtlich Anno 1551. den Predigern die Statt gar verbotten: Aber Anno 1552. wider alle Catholische Kirchen im Aprili gesperret / vnnd noch dieses Jahrs im Augusto / wider geöffnet / jedoch / der Augspurgischen Confession nach / zu predigen erlaubt. Vnd wurden damaln mit gemeiner Statt Vnkosten / die Creutzgäng bey den Klöstern hin vnnd wider zu Kirchen erweitert / vnd offentliche Predighäuser den Evangelischen zum besten / zugericht. Vnd haben dieselbe folgendis deß in Anno 1555. [14] allhie auffgerichten Religionsfrieden / biß ins 1629. Jahr / rühig (ohne was wegen Doctor Müllers / vnd in dem Calenderstreit / vorgangen / so gleichwol endlich / daß es dem Hauptwesen nicht praejudicirlich seyn solte / beygelegt worden) genossen / in welchem Jar die 14. Prediger beurlaubet / vnd also das offentliche Exercitium selbiger Confession eyngestellt: Folgende aber An. 1632. von dem König auß Schweden wider eingeführet: Vnd Anno 35. durch den gemachten Accord / den Evangelischen Bürgern zween Prediger gelassen worden / so in dem besagten vnnd gewesenen Collegio, oder Schul / (so Anno 1556. von Hieronymo Wolfio, Rectore, von newem wider angericht worden) bey S. Annae Kirchen / den Gottesdienst verrichten: Wiewol die Zuhörer / so nicht in die Gemächer / vnnd auff die Gäng kommen können / vnter freyem Himmel im Hof sitzen / Regen / Schnee / Wind / Hitz vnd Kälte erdulden vnd außstehen müssen / weiln für so viel tausendt Personen sonst nicht Platz da ist. Es ist hiebey auch gemeiner Statt herrliche Bibliotheck Anno 1537. angerichtet / vnnd hernach / sonderlich mit Herrn Marci V Velseri (welchen L. Pignorius ein Italiäner, li. 1. epist. 13. pag. 50. Margaritum Germaniae suae nennet) hinderlassenen / vnd vielen alten vnd geschriebenen Büchern vermehret / darvon ein Verzeichnuß im Druck außgangen ist.

Es hat Herr Jacob Fugger der Reiche / so Anno 1525. gestorben / bey besagter S. Annae Kirch / die herrlich vnd köstliche Capellen / sampt dem gantzen Chor / vnnd künstlichen Werck der Orgel daselbsten / so vber die hundert vnd sechtzigtausend Gülden gestanden / von Grund auff erbawen / auch die Fuggerische Begräbnuß dorthin richten lassen / da er selbsten begraben ligt. Vber die erzehlte Kirchen seyn auch noch andere / als der Jesuiter / darbey ein schöner Garten: Der Capuciner / zu S. Peter (so die ältiste seyn solle:) Der Nonnen zu S. Catharina: Der Prediger / darinn die Herrn Fugger auch ein schöne Capell haben / vnnd andere mehr / in welchen schöne Sachen zu lesen vnd zu sehen seyn. Auff deß Bischoffs Pfaltz ist eine viereckichter Thurn / von Bischoff Heinrichen von Liechtenaw erbawet / auf welchem man die[4] gantze Statt solle ubersehen können. Von andern vnd weltlichen Gebäwen / ist sonderlich das gewaltige Rathauß zu besichtigen / so man Anno 1616. zu bawen angefangen / dessen Sääl / sonderlich der Obere / vnd die Zimmer auffs stattlichst / vnnd vber die massen zier- vnnd köstlich erbawet vnnd zugerichtet seyn. Vnd stehet bey diesem Rathhauß der künstliche Perlachthurn / so sonderliche Anzeig gewisser Jahrzeiten gibt / bey dreyhundert Staffeln hoch ist / vnnd man die Statt davon wol besichtigen kan. Vnd von diesem Thurn wirdt der Platz / darauff das Raththauß stehet / der Perlach / vnd ins gemein Perle genant / so mitten in der Statt gelegen / vnd von dessen Worts Vrsprung / vnderschiedliche Meynungen seyn: Auch theils nicht zugeben wollen / daß T. Annius Praetor, mit seinen Römern / oder der Legione Martia, (daher sonsten etliche den Namen führen wollen / ) von der Statt Fürsten Habbinone vnd Caco, erlegt worden seye / sondern er werde darumb der Berlach genant / dieweiln vorzeiten Bären allda auffzogen worden / wie noch etliche alte Gemälde außweisen. Gegen besagtem Newen vber / ist das alte Rathhauß / jetzt die Burger- oder Geschlechterstuben genannt. So ist auch da der schöne springende Brunne / auff welchem Käyser Augustus / neben andern Bildern / von Metall stehet. Sonsten seyn noch zween stattliche Brunnen allhie / auff dem Weinmarck / vnd vor dem Korn- vnnd Weberhauß / welches auch wol erbawen / weil die Weberzunfft die gröste allhie seyn solle: Als in welcher zu Keysers Maximiliani deß Andern Zeiten 1600. Meister / vnd darüber / gezehlet worden / welche alle viel Knecht / vnd ein groß Gesind zuhalten pflegen / ausser den Haußknappen / so allerley Sorten deß hüpschten vnnd besten Barchet / vnd Bommesin bereyten / vnd machen. Die Metzig ist ein Käyserlich Beneficium, vnd wird den Bürgern dises Handwerck / durch die Herren Truchsessen von Waldpurg verliehen. In dem Zeughauß seyn sieben Böden vbereinander / darauff die Rüstungen alle in schöner / sauberer Ordnung stehen. Der Hauptthor seyn vier / als das Jacober Thor / das Rothe Thor / Geginger Thor / vnd Wertachbrugger Thor:

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[15] Vnnd vber diese Vier / noch sechs kleinere / ohne den Einlaß / welcher dann wol zubesichtigen / als ein schönes vnd wolangeordnetes Werck / so etliche Thor / vnnd ein Auffzugbrücken hat / so man oben alle auffziehen / vnd wider verschliessen kan / daß kein Wächter herab kommen darff / sondern man dardurch Nachtszeiten / wann alle Thor gesperret / einen Reysenden zu Pferdt / vnd zu Fuß in die Statt lassen kan. Beym Rothen Thor ist der doppelte Wasserthurn zu sehen / so ein künstliches Werck / dardurch das Wasser in die gantze Statt getrieben wird. Der erste Erbawer / Namens Johannes Felber / ist ein Burger von Ulm gewesen.

Anno 1563. im Decembri / ist ein groß Wild-Schwein / bey der Nacht / durch die Rinnen (in welcher das Brunnenwasser zwercks durch den Stattgraben vnter dem Rothen Thor geleytet wird / ) vnd durch das eyserne Gitter desselben / gar in den Wasserthurn hinder dem Hospital zum Heil. Geist kommen / vnd zuletzt mit grosser Gefahr / vnd harter Mühe / mit einer Axt gefället / vnd getödtet worden.

Vor dem Jacober Thor / vnd in selbiger Vorstatt / ist die Fuggerey / gleich mitten / so daher den Nahmen / weiln Vlrich / Georg / vnnd Jacob die Fugger / Gebrüder / hundert vnd sechs newe Häuser Haußarmen Leuten / so Bürger / zum besten gebawet / die gleich einem besondern Stättlein beschlossen / wie in der Augspurger Chronick stehet: Wiewol in der Fuggerischen geschriebenen Chronick solches allein Herrn Jacob Fuggern zugeeygnet / vnd gesagt wird / daß er vmbs Jahr 1519. etliche viel Gärten / Höf / vnd Häuser erkaufft / vnd hundert vnd zehen Gemach da erbawet / darinnen allein Haußarme Leut / so das Allmusen nit nehmen / jährlich einer vmb ein Gülden vnterhalten werden. Zu Anfang deß 1642. Jahrs / waren zwey vnd fünfftzig Häuser / welche aber nicht alle besetzt / weiln Mangel an Leuten / vnnd waren noch zwey absonderliche / so keine Zahlen / darinn die Verwalter / vnnd in dem einen sonst ein Fuggerischer Diener gewohnet hat. Jedes der besagten zwey vnd fünfftzig Häußlein / hat zwey Gemach / das vntere ein Höfflein / oder Gärtlein / das obere aber darfür einen Boden.

Gibt ein Gemach deß Jahrs ein Gülden Zinß: Vnnd wann ein Genoß von dem andern stirbt / so bleiben Wittiber vnd Wittib / ohnvertrieben: Wann aber ein solche Person sich wid verheuratet / so muß sie alßbald herauß. Vor diesem hat man niemand / als Wittibstands / hinein genommen / vnd dieselbe haben allezeit auff S. Marxtag / weil das Kirchlein in dieser Fuggerey also heißt / müssen zinsen: Vnd wann eines den Zinß gebracht hat / hat man ihme sechs Creutzer zum Kirchweyhs-Muß darvon verchret. Sonsten haben wolgedachte Herren Fugger / in der Statt herrliche Palläst / in welchen schöne Sachen / Bibliothecken / Kunststücke / Gärten / Wasserwerck / vnnd anders / zu sehen. Wie dann allhie ins gemein ansehenliche Häuser / allerhand Antiquitäten / Kunstkammern / Monimenta, Inscriptiones, Lustgärten / vnd dergleichen denckwürdige Sachen seyn: Da auch alles (wiewol der Wein / so von andern Orten dahin gebracht wirdt / zimlich thewer / vnd die Maß klein / hergegen gutes Bier da ist) was der Mensch bedarff / oder ersinnen / vnd begehren mag / zubekommen: Daß daher einer von dieser schönen / lustig / zierlich / wolerbaweten / saubern / gantz bequem gepflasterten / mit höfflichem Volck / vnnd sonderlich schönen Weibspersonen / künstlichen Handtwerckern / vnnd dergleichen / begabten Statt nicht vnrecht gesagt hat:

Augusta sunt hic, omnia & inclyta,
Quaecunque cernis; templa, domus, fora,
Turres, & horti, porticusque,
Moenia, & hospitia, & tabernae.
      Augustior Respublica nobilis,
Virtute praestans & sapientia:
Formis puellarum, virumq,
Mitibus ingeniis abundans, etc.

Wiewol bey etlichen Jahren sich viel allhie geändert hat / auch diese Statt vor Zeiten volckreicher / als jetzt / gewesen ist / als daselbst Anno 1549. von Kindern 1705. getaufft worden / vnnd 1227 gestorben seyn / da doch kein Pest / oder dergleichen Kranckheit / damals allhie regirte / wie in G. Braunen Theatro Urbium stehet. [16] Es haben sich in dieser Statt je vnd allezeit viel denckwürdige Sachen zugetragen / deren allbereyt ein zimliche Anzahl eingebracht worden / der vbrigen vnzehlbaren wollen wir allein / Kürzte halber / etlicher gedencken. Als / daß man will / daß diese Statt Anno Christi 451. vom Attila vbel verwüstet worden seyn solle. Zun Zeiten Keysers Ottonis, deß Grossen / ist sie von seines Sohns Luitolphi, vnnd Tochtermanns Cunradi, Rebellischen Anhängern / Arnolpho vnnd Hermanno / den Printzen zu Scheyren / eyngenommen / geplündert / vnd mit Schwerdt vnd Fewer vbel zugerichtet worden. Besagter Käyser hat Anno 955. bey dieser Statt / auff dem Lechfeld / die Vngarn gäntzlich erlegt: Vnd weiln der Weberzunfft / von Gesellschaft Rotte / eines Vngarischen Obersten / so in der Schlacht geblieben / Schild vnd Waffen / vnter andern Beuten erobert: Als führet sie dieselbige noch heutiges Tags in jhrem Wappen / vnd seyn der Schild vnd Helm mit roth vnd gelben Querchstreichen abgetheilet. Es ist vorhero Anno 952. ein Stein einer vnmäßlichen Grösse / mitten auff den Marckt / auß der Lufft gefallen / welcher künfftigen vorstehenden Vnglücks / vnd Jammers / ein gewisser Vorbott gewesen. An. 1026. hat Guelpho. Hertzog auß Bayern / den Bischoff Brunonem zu Augspurg bekriegt / die Statt eyngenommen vnd zerschleyfft. Anno 1084. ist sie von Marggraff Leopold auß Oesterreich / vnd Hertzog Hermann auß Schwaben zerrissen / vnd zum guten Theil verbrant worden: Vnd kaum nach 4. Jahren hat Hertzog Welph auß Bäyern das übrige zerschleyfft / verbrant / die Mauren eyngeworffen / vnd dem Boden eben gemacht. Anno 1415. seyn die Gassen vnd Strassen erstlich zu Augspurg gepflästert worden. Anno 1418. war es allhie gar wolfeyl / daß ein Pfund Rindfleisch 3. Heller / ein Pfundt Schmaltz vmb 4. Pfenning / 1. zweypfündig Maß Neckerwein vmb 3. Pfenning / Elsässer Wein 5. Pfen. ein Karren voll Scheidholtz vmb 10. Groschen / vnd 3. Hennen-Eyer vmb einen Heller verkaufft wurden. Vnd galt ein Rheinischer Gülden 18. Groschen / ein Groschen aber achthalben Pfenning. An. 1425. war der Wein wider gar wolfeyl. An. 1420 sturben allhie an der Pest 16000. Personen. Anno 1440. wurden den 8. Julij die Juden / auß Zulassung deß Käysers / auß Augspurg vertrieben / deren vber 300. gewesen. Anno 1458. hielten etliche Geschlechter von Nürnberg vnd Vlm / mit den Geschlechtern zu Augspurg / einen Thurnier auff dem Fronhoff allhie: Der Frembden waren 107. welchen die Geschlechter zu Augspurg / deren 73. Mann gewesen / auff jhrer Trinckstuben / ein köstlich Pancket gehalten / vnd nach dem die dieselben auffs stattlichste tractirt / vnd Zechfrey gehalten / hat es der Auspurgischen jeglichen nicht mehr / als 84. Pfenning gekostet. An. 1462. sturben in die eylff tausend Personen an der Pest allhie; welche Kranckheit auch das folgende Jahr bey nahend den vierdten Theil der Menschen hinweg genommen. So findet man in den Jahrbüchern / daß Anno 1467. von S. Gallen Tag dieses Jahrs an / vber die eylfftausend Menschen allhie daran gestorben. An. 1473. gab man allhie ein Pfundt Schmaltz vmb 6. Pfenning / 1. Maß Wein vmb 3. Pfenning / vnd seyn selbiger Zeit 120. Wirth. / oder Weinschencken / allda gewesen. Darauff Anno 74. die Schenckmaß kleiner gemacht worden. An. 1478. ward Vlrich Schwartz / so damaln zum siebenden mal Burgermeister zu Augspurg gewesen / wegen seines Verbrechen auff ergangen Vrtheil / den 18. Aprilis / in seinen köstlichen Kleydern gehenckt; Sein Collega, der ander Burgermeister / Namens Onsorg / ward den 29. selbigen Monats / zwischen der Stattmaur / vnd dem Carmeliten Kloster / elend vnd erbärmlich auf der Erden todt ligend / gefunden. Anno 1479. am Donnerstag in der Faßnacht / hielten die Geschlechter zu Augspurg vnter sich selbst / mit jhren Weibern / einen Tantz vnd Gasterey auff jhrer Stuben: Da waren der Gäste 74. paar Ehevolck / lustig vnd guter Ding / vnd verzehrete ein jedes derselben nicht mehr / dann 6. Groschen / so dazumal einer 8. Pfenning golten / vnd ohngefehr 14. Creutzer jetzigen Werths gebracht hat. Anno 1491. hat man angefangen Gemerck anzuhencken / den jenigen Bürgern / so deß gemeinen Allmusen begehrten zugeniessen / sie von den Frembden zu vnderscheyden. An. 1500. auf dem Reichs-Tag

[T8]
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[17] allhie (deren allda gar viel / wie auch andere vornehme Zusammenkunfften seyn gehalten worden / ) ist ein Pfundt Rindfleisch vmb 1. Creutzer / Küh- vnd Kalbfleisch 5. Heller / ein gemester Cappaun 12. Creutzer / ein alte Henn 4 Creutzer / ein junges Hun 2. Cr. vnd drey Eyer vmb 1. Pfenning / 1. Pfundt Schmaltz[5] 8. Pfenning / vnd 1. Maß gemeinen Weins vmb 9. Pfenning geben worden. Darauff im Winter / als die vnzehlich Menge Volcks hinweg gezogen war / man alle Ding vmb doppel Gelt hat bezahlen müssen. Anno 1506. hielten die Geschlechter allhie allen anwesenden Fürsten vnd Herrn / vnd der abwesenden Gesandten / vnd Räthe / vnd ander Personen / auff zwey vnd dreyssig Tisch / ein stattlich Panquet / vnd als die Zech vberschlagen / vnd angelegt war / hat es jeglichem der Augspurger sechszehen Creutzer getroffen / da die Frembden alle frey gehalten waren. Anno 1535. sturben allhie in die dreyzehen tausendt Personen / vnd waren bey den Webern 1451. zünfftige. Anno 1555. haben die Augspurgische zum Reichstag allhie Deputirte / als Herr Conrad Meyer / Hieronymus im Hoff der Aelter / Johan. Baptista Heintzel / alle deß Raths / vnd Sebastianus Christoff Rehlinger / der Rechten Doctor / sich / vnangesehen / daß die Statt mehrertheils der Evangelischen Lehr anhienge / in Glaubens-Sachen vnnd Vnderschreibung der Handlung / von andern Stätten getrennet. Von Ostern An. 1559. biß Ostern 1560. vnd also in einem Jahr / wurden allhie dreyzehentausend Ochsen geschlachtet. Es war gleichwol auch in besagtem 59. Jahr / ein Reichstag allda. Anno 1565. war die erste Leichpredig / bey der Begräbnuß Thomae Stahls / allhie gehalten. Anno 1567. wurde / den 16. Octobris / der gantze Rath / sampt den Herrn Stattpflegern / in dem Schloß zu Friedberg / Mittags vnd Nachts / vom Hertzog auß Bäyern zu Gast gehalten / vnd köstlich tractiert Anno 1632. ist diese Statt im Aprilen / vom König Gustavo Adolpho auß Schweden / belägert / vnd eyngenommen: Folgends aber von den Käyserischen Anno 1634. vnd 35. also blocquirt gehalten worden / daß sie sich / wegen grosser Hungersnoth / hat ergeben müssen. Vnter dem gewesenen Schwedischen Regiment ist sie mehrers fortificiret / vnd mit weitsichtigen Aussenwercken versehen worden / da vorhin (sich gleichwol auff etliche Eck ziehende) jhr Vmbkreyß auff die 8682. oder / wie einer will / neuntausendt gemeine Schritt von dritthalb Schuhen; Ihre Länge aber / von dem Roten Thor / gestracks biß zum Fischerthörlein / 3400. oder 4000. gemeine Schritt gerechnet worden ist.

Was endlichen das Bischthumb allhie anbelanget / so solle zwar die Christliche Religion König Lucius auß Britannien da am ersten geprediget / vnd S. Narcistus Gerundensis fortgepflantzet / vnnd die Hilariam, sampt jhrer Tochter Afra, auch jhrem der Hilariae Bruder Sosimo, der folgends Dionysius genant worden / getaufft haben: Welche alle / wie auch der Afrae (von welcher Bekehrung VVelserus einen Commentarium geschrieben / ) Mägd / Dignam, Eunomiam, vnd Eutropiam, Gajus / deß Käysers Diocletiani Landtpfleger / vmbs Jahr Christi 303 hingerichtet hat: Wann aber dz Bischthumb allhie seinen Anfang genommen / kan man nicht eygentlich wissen / wiewoln ins gemein Sozymus, vmbs Jahr Christi 618. für den ersten Bischoff gesetzt wird. Vnter seinen Nachfolgern waren S. Victerbus, S. Thosso, S. Zimpertus, S. Albertus, S. Ulricus, vnd Hartmannus, der letzte Graf von Dillingen / so Anno 1286. diese Welt gesegnet / vnd die Statt Dillingen / sampt selbiger Graffschafft Wittislingen / an dieses Stifft gebracht hat. Der jetzige Bischoff / Herr Heinrich von Knöringen / so gar alt ist / vnnd lange Jahr regiert hat / wird vor den Drey vnnd sechssigsten in der Ordnung gehalten: Deme Anno 1640. Herr Sigismund Frantz / Ertzhertzog zu Oesterreich / Herrn Leopoldi, hochseliger Gedächtnuß / Herr Sohn / zu einem Coadjutorn / zu geben worden ist. Es hat dieses Bischthumb (so in Geistlichen Sachen den ErtzBischoff[6] von Mäyntz für seinen Oberherren erkennt) von Morgen das Bischthumb Freysingen[7]: Vom Abend Costantz: Von Mittag Brixen: Vnd von Mitternacht / die Würtzburg vnd Bambergische Bischthümber. Es seyn darunter achtzehen Abteyen / acht Aebtissin: Vnd darunter die zu S. Stephan in Augspurg. Neun Probsteyen / [18] vnd darunter die zum H. Creutz / vnd S. Georgen in Augspurg. Sieben Stiffts-Kirchen / als die zu S. Moritzen / vnd S. Peter / in Augspurg / vnd andere mehr. Es hat auch dieses Bischthumb / ohne das Domstifft / noch sechs Pfarrkirchen in Augspurg vnter sich / als nämlich / die zu S. Ulrich / zu S. Moritzen / zu S. Johann / zum H. Creutz / S. Georgen / vnd S. Stephan. Item / noch ein vnnd viertzig Dechanen / oder Dorff Capitul / als das Segger Capitul / vnter welches das Stättlein Füssen gehörig / vnd andere. Auß welchen Kirchen / oder Capituln allen / der Bischoff zu Augspurg ehe mehr / als weniger / tausendt Pfarren jhme zu nutz machen kan / wie in der Augspurgischen Chronick part. 1. fol. 267. seq. stehet. Vnd solle hergegen er jährlich in die Päbstliche Cammer achthundert Gülden geben.

Die Politische dieses Stiffts Aempter / als Marschall / Truchseß / Schenken / vnnd Cammer / haben vor diesem verwaltet / vnd zum Theil noch / die Baumgartner / Stadion / Welden / vnd Hohenegg.

Zu dieser der Statt Augspurg (deren Reichs Anschlag / wie der Statt Ulm ist / aber zu Vnderhaltung deß Cammer-Gerichts zu Speyer / weniger / nämblich / nach dem erhöchten Anschlag / jährlich / als wie es Anno 1567. gewesen / 416. Gülden zu geben hat. Vnnd ist die Gebühr auff den alten Werth deß Thalers / oder die 69. Kreutzer zu richten: Obwoln derselbe / dieser Zeit / in Schwaben 90. Kr. gelten / vnnd daher auch das Contingent ein mehrers / als in gemeltem 67. Jahr / dem jetzigen Werth nach / an Gulden sich belauffen thut. Der alte Cammeralische Anschlag war vorhin 250. fl.) weitläufftigen Beschreibung / ist noch diesem beyzusetzen / 1. das Carolus Stengelius im ersten Theil seiner Augspurgischen Händel / am 1. Capitel / sagt / daß man in der Statt Chronicken finde / daß / für Vralten Zeiten / die Aborigines diese Gegend zwischen der Wertach / vnd dem Lech / besessen / nämblich deß Japhets Söhne / vnd Nachkommen / so sich nach der Sündflut hieher begeben / allda eine Statt gebawet / vnnd dieselbe entweder Vindelicam, oder Cisatam, geheissen hätten / biß hernach im 12. Jahr vor Christi Geburt / als die Römer die Rhaetier vberwunden / derselben der Nahm Augustae, oder Augspurg gegeben worden. II. Daß Anno 1643. ein Discurß in den Druck kommen / darinn der Autor vermeynt / daß / vnter König Pipino, in Franckreich / Käyser Carolo M. Ludovico Pio, vnd also vom Jahr 750. vngefährlich zu rechnen / die Stätt im Teutschland / so Bischoffliche Sitz / vnd Kirchen gehabt / den Bischoffen auch mit dem weltlichen oder zeitlichem / zuständig / vnnd daß insonderheit die Statt Augspurg dem Stifft / auch der weltlichen Obrigkeit halber / zugethan gewesen / vnd von Zeiten Pipini vnnd Caroli M. an / biß nach Absterben Keyser Rudolphen deß Ersten / vnd also vber die 500. Jar / den Bischoffen daselbst zugehört habe; auch anders nicht / dann mit gewissem reservat, An. 1292. die Vogtey der Statt / an das Heyl. Reich / durch Herren Bischoffen Wolfarten von Roth / vberlassen worden / vnnd der Gestalt die Statt vnder deß Reichs immedietet kommen / vnd gelangt sey: Wiewol heutiges Tags / die Reichs-Vögte sich keiner einigen Verrichtung / die sonsten jnen von Ampts / vnd also deß Reichs wegen / obgelegen were / mehr vnterfangen; ja so gar keinmal / dann in jhren Privat Geschäfften / nacher Augspurg kommen; ausser / wann den andern Augusti die Raths Wahl vorgenommen werde; dabey sie aber kein eigene Verrichtung / so jhnen jhres Ambts halber sonsten gebühren solte / vollziehen; ausser / daß sie geladen / vnnd / nach den Statt Pflegern / zur Tafel gesetzt werden: So dependire auch der Statt Vogt nicht mehr vom Reichs Vogt / sondern allerdings von der Statt; vnd habe er in Malefitz Fällen allein die Verordnung zu thun / damit die durch den Rath / oder auß dessen Willen / vnd Geheiß / außgefällte peinliche Vrtheil / der Gebühr nach / vollstreckt werden. Er / der Verfasser deß gemelten Discurß / vnderstehet sich auch Herrn Marx Welsers / vnd deß Verfertigers der Augsp. Chronic (die auß dem Latein / Teutsch hernach gemacht worden / aber solche Dolmetschung / wie er §. 5. p. 42. sagt / mit dem Lateinischen nicht allenthalben zutreffen solle; die auch vnderschiedliche Irrthumb / wie er ferners erinnert / habe) Beweiß / [19] vnnd Vrsachen / Krafft welcher sie wollen / daß die Statt Augspurg niemals / in dem Weltlichen / den Bischoffen zugehört habe / zu widerlegen. Welches aber alles die / so es angehet / außzuführen / vnnd zuverantworten haben. Ist allein zur Nachricht / allhie angeregt worden; sonderlich weil auch die Fürstlich Aebbtisch Lindawische Rettung / am 44. Blat / solche Schrifft anziehet. III. Daß Anno 1606. die Statt Augspurg vom Keyser Rudolpho II. ein Privilegium erhalten / daß / ins künfftig / sie / in prima instantia, vor Neun auß jhrem Raths Herren mit Recht vorgenommen / vnd von jnen folgends an das Cammer Gericht appellirt werden solle. Vorhero vom Käyser Ludovico IV. wie beym Crusio part. 3. libro 4. c. 7. p. 223. stehet / bis auff 400. Pfundt Pfenning jährlich / für den Reichs Schilling / oder Reichs-Pfenning / der Stätte zu geben / befreyet worden. IV. Daß bey dem Hohen Stifft 40. Canonici; bey dem Stifft zu S. Moritzen aber heutiges Tages / wie besagter Stengelius cap. 5. Mantisie ad Comment. Rer. Aug. erst An. 50. gedruckt / sagt / 1. Probst / 1. Dechant / 1. Custos, 12. Canonici, 3. Provisores 18. Vicarii Chori, 1. Minister Altaris, 1. Bursarius, vnd 4. Chorales; Laici, seyen. Item / daß Anno 1581. auff Zulassung E. E. Raths / das Collegium, vnd Contubernium, bey S. Annae Kirchen / von der Evangelischen Burgerschafft erbawet worden; bey welcher Kirch auch Herr Vlrich Fugger / vnd seine Brüder / Georg / vnnd Jacob / der Reiche / Anno 1512. die köstliche Capellen erbawen / vnd die Fuggerische Begräbnussen / so vberauß herrlich seyn / dahin richten lassen: Item / daß daß Rath-Hauß Anno 1619. außgebawet worden: daran die Schrifft vom obernanten Herrn / Carolo Stengelio, p. 334. gesetzet wird: Der auch / was an der Fuggerey geschrieben stehet / part. 2. Rer. Aug. Commentar. cap. 64. p. 261. setzet. Deren Herrn Fugger der Erste / Nahmens Johannes, auß dem Dorff Göggingen / oder / wie andere wollen / auß dem Flecken Graben / nahend Menchingen gelegen / An. 1370. nacher Augspurg solle kommen / vnd daselbst Burger worden seyn / auch das Weberhandwerck getrieben haben. V Vnder die Geschichten dieser Statt / ist auch zusetzen /daß An. 1313. die Pest / vnd Hunger / allda starck regiert haben. Anno 1348. seyn alle Juden zu Augspurg / auf S. Caecilien Tag / verbrant worden. Anno 1388. in dem Krieg der Statt mit jhrem Bischoff / verbranten die Augspurger die Schlösser Oberndorff / Dornsperg / vnd Oellingen / mit jhren Flecken / wie auch das Schloß Möringen. Anno 1391. seyn allhie mehr als 240. Personen beeder Geschlechts / so deß Wiclefi Seet beygethan waren / verbrant worden. Vnd in diesem Jahr / hat Wilhelm von Maixelrain / StattVogt / Hertzog Ludwigen auß Bäyern / mit allen seinen HoffLeuten / in das öffentliche Källersbad allhie eingeladen. Vmbs Jahr 1451. als deß Hussen Lehr allhie bey vielen eingewurtzelt / so ist die Laube nahend dem S. Ulrichs Closter erweitert / vnd in diesem Jahr / den Husitischen Bürgern / dieselbige zu jren Predigten vberlassen worden. Wie Crusius part. 3. lib. 7. c. 10. auß Gassaro, schreibet. Anno 1456. ward die grosse Glock / von 95. Centnern / zu S. Marien / vnd / nach einem Monat / die grössere Glock zu S. Ulrich / von 56. Centnern / gegossen. An. 1466. ward am ersten die Lateinische Bibel / von Johann Bändern / in dieser Statt gedruckt. Anno 1552. den 1. April / eroberte Churfürst Moritz auß Sachsen dieselbe mit accord. Von den Vnruhen allhie / wegen deß Newen Calenders / seyn die in Druck außgangene Schrifften / vnd auch Chytraeus lib. 26. Saxoniae, fol. 742. im Jahr 1584. vnd wie es im Jahr 1629 mit Veränderung im Geist- vnd Weltlichem allhie zugangen / obernandter Stengelius, gewester Abbt zu Anhusen / part. 2. pag. 337. seqq. zu lesen: Der auch von andern Sachen / so allhie vorgegangen / vnnd darunter von deß Königs auß Schweden Eroberung dieser Statt / im Jahr 1632. vnd wie derselbe einen newen Rath / auß lauter Lutheranern / gesetzt / zuvor aber etliche Lutherische / zu Geschlechtern / oder Patritiis, gemacht habe / schreibet: Item / daß Anno 34. den 3. Mertzen / das Metzger Hauß / ein sehr ansehnlich Gebäw / auß Vnvorsichtigkeit etlicher darauff wollebenden Personen / angezündet / mit sechs benachbarten Häusern / auch vielen Gütern / vnd Waaren / verbronnen; [20] vnd daß / als hernach Augspurg von den Keyserischen belagert worden / eine grosse Hungersnoth allhie entstanden / in der man Esel- vnd Pferdtfleisch offentlich verkaufft: Hund / vnnd Katzen / Haut / vnnd Fell / gessen: Das Stroh klein zerhackt / vnnd mit einem wenig Meel / daß es ein Rinden geben / geknetten / vnnd gebacken: Man sich auch MenschenFleisches nit enthalten habe; vnd die Leuthe hin vnnd wider auff den Gassen Hungers gestorben / berichtet: Biß den 13. Mertzen Anno 35. sich die Statt an den Käyserlichen Generaln / Graf Matthiasen von Gallas / mit gewissen Conditionen / die er p. 352. seqq. setzet / ergeben. Vnd in solcher Zeit der Schwedischen Regierung allda / ward das Tantz Hauß gantz abgebrochen: Wie auch das Schieß Haus vor dem Gögginger Thor / so man Anno 1548. erbawet gehabt; sampt andern Gebäwen mehr / vnnd darunder die schöne Kirch / vor dem Gögginger Thor / auff der Römisch-Catholischen GottesAcker. An. 1646 ist diese Statt den 16. 26. Septembris / von beyden Cronen / Franckreich / vnnd Schweden / recht belagert / vnd derselben etlich Tag lang hart zugesetzt/ aber wenig außgerichtet worden; sondern man ist den 13. Octobris Newen Calenders wider abgezogen: Darauff hernach den 5. 15. Decembris das Carmeliten Closter / vnnd Kirch / abgebronnen. Siehe hievon eine Relation in tomo 5. Theatri Europ. fol. 1200. seq. vnnd offtgedachten Stengelium p. 359. seqq. der / vnder anderm / saget / daß 2650. Reuter / 1400. zu Fuß / 600. Catholische Burger / fünfftzig Studenten / vnd etliche gar wenig Jäger damaln in der Statt (die sonsten gar vbel / vnd nicht mit genugsamen Pulver versehen) gewesen; vnnd daß / von aussen hinein / bey dreytausendt grosse Kugeln / auß 45. groben Stücken: Item etlich hundert Granaten / sehr viel Stein auß den Mörsern / vnd darunder ein Uhr Gewicht von hundert Pfunden / vnnd ein kleiner Grabstein: Item Fewerkugeln von 70. 150. vnnd 175. Pfunden 7 geschossen vnd geworffen worden: Vnd daß von den Belägerern bey die zweytausendt vnd von den Augspurgern / oder Belagerten / ohngefehr zwantzig geblieben / auch so viel verwundet; vnnd / durch so viel Granaten / allein ein Häußlein angezündet worden. Als hernach Anno 1648. zu Münster / vnd Oßnabrück / der General ReichsFriedenSchluß gemacht / vnd darbey auch versehen worden / wie es mit dieser Statt solte gehalten werden; So haben in folgendem 49. Jahr die beyde außschreibende Fürsten in dem Schwäbischen Craiße / als Herr Franciscus Johann / Bischoff zu Costantz / etc. vnd Herr Eberhard / Hertzog zu Würtemberg / etc. Herren Wolff Christophen von Bernhausen / Bischofflichen Rath / vnnd Vogten zu Güttingen / Herren D. Georg Köberlin / auch Costantzischen Rath / vnnd Cantzlern: Herrn Hanß Albrechten von Wellwart / Würtemberg. Oberrath / vnd Herrn D. Andream Burckharten / geheimen Regiments-Rath / vnnd Würtemb. Vice-Cantzlern / etc. nach Augspurg gesandt / allda die Execution vorzunehmen. Da dann die Herren subdelegirte Commissarien, weilen Anno 1624. den 1. Januarii / die Evangelische Burgerschafft 14. Prediger / neben einem Pestilentiario, an 9. Orten / als / bey S. Anna / S. Vlrich / den Barfüssern / H. Creutz / S. Georgen / S. Jacob / in dem Spital / S. Servatio, vnnd zu S. Wolffgang / gehabt / dem Administratori deß Bistumbs / Herren Johann Rudolphen / Freyherrn von Rechberg / vnnd hohen Rechberg / die Abtrettung insinuirt; der zwar darwider protestirt: Sie aber / die Herren Commissarien / nichts destoweniger / die Possession würcklichen apprehendirt haben; als / zu S. Anna / S. Ulrich / Barfüsser / vnnd S. Jacob: Item deß Platzes deß abgebrochenen Predig Hauß zum H. Creutz / wie auch der dazu gehörigen Häuser: Item / deß Platzes deß abgebrochnen Predig Hauß zu S. Geörgen / vnd zugehöriger Häuser / mit Vorbehalt / selbige wider zu erbawen Macht zu haben: Item der Plätz der Kirchen zu S. Servatio, vnnd S. Wolffgang / allwo sonderlich die Sondersiechen jhr geistliche Vbung / ausserhalb der Statt / gehabt: Welche Kirchen aber / wegen Versicherung / vnd zum Schutz derselben / vor diesem hinweg gebrochen worden. Die aber die Evangelischen wider dahin bawen mögen. Den Spital betreffend / solle in dessen Langhauß [21] ein Evangelischer Pfarrer predigen: Die Catholischen hergegen die Capell zu S. Margrethen haben: Vnnd die Pfründner forthin / ohne Vnderschied der Religion / auf der Herren Pfleger befindende Notturfft / eingenommen / auch bey allen vermelten Orten / was noch von Vhren / Orgeln / Glocken / etc. verhanden / restituirt werden. Die Herren der Augspurgischen Confession mögen / durch jhrer Religions-Verwandte Herren Statt- vnd Kirchen Pfleger / wiederrumb so viel Pfarrer / Prediger / Praeceptores, Schulmeister / vnnd Vorsinger / als sie zu jhrem Gottesdienst / vnnd Fortsetzung der Studien / bedürfftig / vnnd hiebevor gehabt / ernennen / beruffen / bestättigen / vnnd auff gewöhnlichen Reverß / ohne einig deß Magistrats Catholischer Seiten Zuthun / vnnd Einred bestellen; welche von E. löblichen Magistrat / auß dem gemeinen Seckel / so wol mit der Besoldung / als nothwendiger Wohnung / versehen werden sollen. Ausser den Geistlichen Sachen aber / sollen die Kirchen: vnnd Schuel-Diener / im Weltlichen / dem gantzen Magistrat / oder Obrigkeit / vnnd an deren statt / den Herrn Statt-Pflegern beyder Religion / getrew zu seyn / schwören. Die Evangelische sollen haben den KirchenSatz / Geistlich: vnnd EheGericht vnder sich selbsten / ohne Zuthun der Catholischen: auch an derselben Feyr- vnd Fast-Täge / so im Jahr 1624. die Evangelischen nit gehalten / nicht gebunden seyn: Ausser der Raths-Gerichts-Täge / welche an Catholischen Feyertagen sollen eingestellt werden. Zu den Druckereyen seyn vier Censur-Herren / von jeder Religion zween verordnet: deren die zween jhrer Religion Theologische Bücher: Die Politischen aber alle viere zu censiren haben. Die Begräbnuß Gerechtigkeiten sollen den Geschlechten: wie sie solche Anno 1624. gehabt / wider vberlassen werden. Das Weltliche belangende / seyn erstmalich / durch freye Wahl / zu Geschlechtern gemacht / Herr Leonhard Weiß / Wolff Leonhard / vnd Hieronymus / die Sultzer / Gebrüder / die Zobel / vnnd Georg Heinrich / vnnd Paul Amman: Hernach ist der kleine Rath mit 45. Personen / nemblich 23. Cathol. vnnd 22. Evangelischen / ersetzt worden: Darunder seyn die zween StattPfleger / als Herr David Welser / der Aelter (so Catholisch / vnnd / alle 3. Jahr / mit Herrn Hanß Caspar Rembolden / alterniren / dißmal vorgehen: Aber / nach seine Tode / ein Evangelischer den Vorgang haben solle / ) vnd Herr Leonhart Weiß / so der Augspurgischen Confession zugethan: Hernach 5 Geheime / darunder 3. Catholische / 24. Geschlechter / halb und halb / 4. von der mehrern Gesellschaft / von jeder Religion zween / 3. Kauffleute / darunter zween Evangelische: vnd 7. von der Gemeind / darunder 4. Catholische. Auß welchen ferners erwöhlet worden / 3. Einnehmer / 3. Bawherren / 3. Kriegs Herren / 6. Burgermeister / als 3 Geschlechter / 1. von der mehrern Gesellschaft / ein Kauffmann / vnd einer von der Gemeind: Item Andere / als Stewer Herren / Vngelt Herren / Proviant Herren / OberPfleger / SpitalPfleger / Blater HaußPfleger zu Oberhausen / (welcher Ort) vorhin dem Bistumb gehörig gewesen / jetzt aber der Statt zuständig ist / die obernandte Druckerey Herren: Die Herren zu Verhör der angehenden Notarien / die HandtwercksHerrn / vnd dergleichen. Vnd ward gleichwol geordnet / daß die ordentliche Raths Wahl / vngefähr den 3. Aug. deß besagten 49. Jahrs wider gehalten werden solle. Das Gericht ward / ohne den OberRichter / mit 16. Personen / von jeder Religion 8. ersetzt / vnd versehen / daß nach dem jetzigen Cathol. Oberrichter / ein Evangelischer folgen / vnd also vmbgewechselt werden soll. Von dem grossen Rath seyn 150. Cathol. erlassen / hergen 150. Evangelische / damit die Anzahl der 300. gleich / hinein genommen worden. Mit der Bibliotheck soll es / wie auch deß Auditorii, vnd Thurn daselbsten / halber / der Gestalt vngeändert gehalten werden / wie es An. 1624 gewesen. So hat man sich auch / wegen der 300. Soldaten / als der alten Guarnison im Zwinger / der 6. Advocaten / vnnd vieler anderer Aempter halber / verglichen. Der StattSchreiber / welcher die Decreta im geheimen Rath zu fassen / ist Catholisch; der RathsSchreiber aber Evangelisch / der künfftig den Stattschreiber diesem aber der Catholische Secretarius (dann zween Secretarii, von beyden Religionen / erkießt worden) zu succedieren. [22] Also seyn auch die vbrigen Personen bey der Cantzley / vnd andern Schreibereyen / von beyden Religionen. Item Zeughauß / Müntzverwandte / vnd vil dergleichen / bestellt worden: Welches ingleichem von den 4. Medicis, vnd 4. Barbirern zu verstehen: Item von den 12. Einspenningern / vnd der Statt Handtwercksleuthen. Solle auch mit dem Herrn Reichs- vnnd Statt-Vogt vmbgewechselt werden. Was aber die reitende Botten betrifft / sollen die 3. nach Saltzburg / München / vnnd Ingolstatt / Catholisch: Der Nürnbergisch aber / vnd der Lindawisch / Evangelisch seyn: Wie solches alles gar weitläufftig / in dem hierüber / den 3. April. N. oder 24. Martij / Alt. Cal. dises 50. Jars vffgerichten / vnd getruckten Receß / vnd Bericht zu finden ist. Vnd ist so vil von dieser herrlichen Statt / in welcher viel ReichsTäge / als in den Jahren 951 / 1031. 1036. 1051. 1135. 1156. 1187. 1197. 1203. 1207. 1210. 1215. 1225. 1274. 1280. 1282. 1293. 1473. 1488. 1491. 1500. 1502. 1510. 1511. 1518. 1530. 1547. vnd 48. 1550. 1555. 1559. 1566. vnnd 1582. seyn gehalten worden: Darinn auch viel Kirchen / vnnd Capellen seyn / die offterwehnter Stengelius in Mantissa ad Commentar. rerum August. cap. 4. erzehlet.

Zum Beschluß ist noch auß Joh. Limnaeo de Jur. publ. Imper. tom. 4. p. 518. allhie einzubringen / daß der Herr Bischoff zu Augspurg wolle / daß alle Clöster allda jhme / in temporalibus & spiritualibus, vnderworffen seyen / vnd hab er An. 1641. auß diesem Capite, zu Regenspurg / wider den Praelaten zu S. Vlrich protestiert; mit Bitt / man wolle diesen Praelaten gleich im Fürsten Rath auß der Verzeichnüß thun. Auff Seiten deß Herren Praelaten sey entgegen vorgebracht worden / S. Vlrich zu Augspurg were in possessione libertatis, vnd die Sach quò ad petitorium, zu Speyer anhängig. Item / daß An. 1650. allhie zu Augspurg / gewesen 156. Goldschmid / vnd darunder bey 30. GoldArbeiter.

Was das Augspurgische Bistumb anbelangt / so seyn / der Zeit / desselben Geistlicher Botmässigkeit Gräntzen / von Morgen / vber dem Lech / das Stifft Freysing / vnd das benachbarte Regenspurgische: von Mittag / nach dem Alpgebürg / vnd Algäw / das Bistumb Brixen / vnd Cur: vom Abend / die Isar / so es vom Stifft Costantz scheidet: Vnd dann von Mitternacht / jenseit der Thonaw / die Stiffter Würtzburg / vnd Aichstätt: also / daß die Seiten von den Alpen / oder Alp / vnd dem Algäu / nämlich vom Dorff Thanberg / biß zu deß Lechs Vrsprung / begreifft Füssen / Kempten / Obersdorff (so daß Brixische / vnd Costantzische Bistümber / berühren / der Gestalt / daß zu höchst auff dem Arleberg 4. Bistümber zusammen stossen / ) vnd sich strecket nach Ellwang / Dünckelspühel / vnnd Wernitzthal / biß an die Eichstättische / vnd Würtzburgische Bistümer. Anderseits aber / gehet es von der Bäyrischen Statt Pfaffenhofen an der Ilm / da es mit dem Stifft Freysingen gräntzet / vnnd von dem Flecken Reichershofen / an dem Wässerlein Parz / der Thonaw / vnd den Stifftern Regenspurg / vnd Eichstätt / nahend gelegen / auff die 20. Meil Wegs ohngefehr / biß nach Memmingen / vnd die Carthause Buxhaim / bey der Isar gelegen. Offtgedachter Stengelius von Augspurg bürtig / sagt part. 2. c. 1. es seyen im Geistlichen dieses Stiffts Botmässigkeit vnterworffen 37. Stätte / in seiner Mantissa aber / hat er 38. als / Augspurg / Kempten / Memmingen / Kauffbeuren / Nördlingen / Weerd / Dünckelspühel / Bopfingen / Aulen / Gemünd / Giengen / Dilingen / Füssen / Elwangen / Landsperg / Schöngau / Weilheim / Rain / Pfaffenhofen / Schrobenhausen / Aichen / Friedberg / Haidenheim / Mindelheim / Newburg / Laugingen / Gundelfingen / Höchstatt / Güntzburg / Burgau / Feuchtwang / Leipheim / Albeck / Oettingen / Nöresheim / Weissenhorn / Wertingen / vnnd Stotzingen. 10. CollegiatKirchen / 117. Clöster / Collegia, vnd andere geweichte Orth / vnd vber die tausendt Pfarrkirchen / so fast in[8] 40. Decanaten oder DorffCapituln / vertheilet seyen. In besagter Mantissa, oder Zugab / sagt er cap. 6. es seyen vnter diesem Bistumb 26. Benedictiner Clöster. 7. der Regulirten Chorherren. 3. des Praemonstratenser 8. deß Cistertzer Ordens. 2. Carthausen / als zu Buchsheim / vnnd Christgarten. 12. deß Dominicaner. 34. deß Franciscaner Ordens 5. S. Augustini Eremitarum. 1. eines vngewissen [23] Ordens / als zu Gundelfingen / vnnd Stainheim / welches letztere dem Closter Königsbrunn jetzt einverleibt seye. 1. deß Heil. Geistes Ordens von Rom. 4. der Carmeliten. 10. Jesuiter Collegia, Profeßhäuser / vnnd Residentzen. 1. Malteser. 4. Teutschen Ordens: Vnd 2. der Canonissarum zu S. Stephan in Augspurg / vnd S. Joannis zu Edelstätten. Summa 119. Dabey aber zu mercken / daß viel von jhm gesetzte Orth die Augspurgische Geistliche Jurisdiction nit mehr vber sich erkennen / sondern selbsten das Jus Episcopale haben / vnd exerciren; Sonsten ist sein / deß Bistumbs / monatlich einfacher Reichs Anschlag. 21. zu Roß / vnnd 100. zu Fuß / oder 652. fl. Vnd zum Cammergericht jährlich / nach dem erhöchten Anschlag 116. fl. den Thaler zu 69. Kreutz. gereit. Wann aber solches Bistumb seinen Anfang genommen / kan man nicht eigentlich wissen. Dann obwohln der H. Narcissus ein Spanischer Bischoff zu Gerunda / allhie zu Augspurg der Hilariae Hauß zu einer Kirchen / so hernach zu S. Martin genandt worden / vnnd jhren Bruder / den Dionysium, zu einem Priester / gemacht haben solle: So ist er doch wider nach Hispanien gezogen / vnd daselbst gemartert worden / dessen Gebein hernach Anno 1057. ein Lajen Mönch / den Sighardus ein Abbt deß Klosters zu S. Vlrich / vnd Afra / zu Augspurg / in Spanien geschickt / von Gerunda hieher gebracht hat. Siehe von der ernandten Hilaria, jhrer Tochter Afra, vnd den besagten Dionysio, die gedachter Narcisius vmbs Jahr 302. zu Zeiten Keysers Diocletiani allhie getaufft haben solle / den Tractat Sancti Augustini in titulis, vnnd mit schönen Kupfferstücken gezieret / wie auch Raderum des Sanctis Bavariae. Es seyn beede Dionysius, vnd Hilaria, folgends verbrandt worden. Vnd hat man an dem Ort / da die Heilige Afra gelitten / mit der Zeit eine Kirche erbawt / welche / nach dem sie auff die 1330. Jahr gestanden / bey dem Schwedischen Kriegswesen / vor wenig Jahren / verbrandt worden ist; wie viel angezogener Carolus Stengelius, part. 1. Rerum August. Vindel. Commentar. An. 1647. zu Ingolstatt in 4. gedruckt / lib. 1. c. 15. p. 29. klagen thut, der auch will / daß besagter Dionysius (den theils Vnrecht Zosimum, Sosimum, od Sozimum, nennen thäten) vielleicht / von andern Bischoffen folgends rechtmässig ordinirt / allhie der erste Bischoff gewest sey; vnd daß hernach die Statt Augspurg in die abschewliche Sect der Arianer / vnnd die vorige Finsternuß deß Götzendiensts / von deß grossen Constantini, biß auff der Franken Regierung in diesem Lande / gerathen; welches Regiment angefangen / nach dem die Statt / vnder den Römern / vnd Gothen ohngefähr in die 550. Jahr gewesen war. Vnd wurden forthin nit mehr von Aglar / oder Aquileia, auß / sondern von der Francken Bischoffen allhero die Priester verordnet / biß etwan vmbs Jahr Christi 590. zur Zeit da Hertzog Luitfried Alemannien vnd Schwaben / im Nahmen Königs Childeberti, verwaltete / vnd zum Nachfolger bey den Alemannern / den Uncelinum hatte / ein eignes Bistumb zu Augspurg angerichtet worden / dessen erster Vorsteher Sozimus gewesen / der die Götzen Bilder zerstört / vnd 18. Jahr vorgestanden hat. Ime haben succedirt 2. Dervvelfus, oder Pervvelfus. 3. Dagobertus. 4. Mannus. 5. Wicho, vnder dem S. Magnus gelebt hat. 6. Erico, oder Erichus, ein Graf von Bregantz / der viel mit den Arianern / allhie / vnd in Alemannien zu thun hatte. 7. Zaiso, oder Zeizzo. 8. Marcomannus, zu dessen Zeit / vmbs Jahr 717. oder 725. Augspurg vbel geplagt worden; als Carolus Martellus, der Hertzog Gottfrieds in Schwaben Sohn / Luitfried / der nach der alten Freyheit getrachtet / vberwunden / vnd Alemanniam jme vnderworffen hat. 9. S. VVicterpus, welcher die Arianische Ketzerey zu Augspurg gantz außgerottet / vnnd vmbs Jahr 739. zu Fultenbach S. Michaels Closter gestifftet hat / vnd An. 755. gestorben ist. 10. S. Tosso, oder Tozzo. 11. S. Simbertus, ein Sohn Amberti, Hertzogs in Austrasia Mosellana, vnnd Symphorianae, Käyser Carls deß Grossen Schwester; zu dessen Zeit man Augspurg wider auffgeholffen / vnd das Newburgische Bistumb / mit dem Augspurgischen vereinbart hat; als wie es vorhero mit den Bistumbern zu Lorch / oder Ens / vnd Passaw / auch geschehen ist. Er / der H. Simpertus starb vmbs Jahr 818. 12. Hanto, von Theils [24] Lanto, vnnd Sancto genannt / auß der Grafen von Andechs Geschlecht. 13. Nitgarius, oder Neodegarius. 14. Vodalmannus. 15. VViggerus. VVidegarius, oder VVidogerus. 16. Lanto, oder Dancko. 17. S. Adalberto, auß der Grafen von Dilingen Geschlecht / so gestorben Anno 900. 18. Hiltinus; vnter welchem / Burcardus, S. Vlrichs GroßVatter / von der Mutter her / auß den Grafen von Buchorn am Bodensee entsprungen / Anno 916. Hertzog in Alemannien worden ist / der zuvor das Engadein / Curer Rhaetien / das Algöu / Hegöu / das Thonauthal / vnd andere Ort in Schwaben / besessen haben solle. 19. obgedachter H. Ulricus, ein Sohn Hubaldi, Grafens zu Witislngen / vnd Thietpurgs / obgemelten Hertzog Burkhards in Schwaben Tochter / die zu gedachtem Witislingen / der Vatter aber zu Neresheim / begraben worden / welches Closter / wie auch die zu Wert / vnd Roth / so Benedictiner Ordens / von Thassilone / Hertzogen in Bäyern / gebawet worden seyn. Er / der H. Vlrich / ist gestorben Anno 973. im 50. Jahr seines Bistumbs / vnd 83. seines Alters. Vnder jhme / hat Keyser Otho der Erste zugelassen / daß Augspurg ist erweitert worden. Vnnd diesem Bischoff Vlrico wirdt zugeschrieben / daß im gantzen Bistumb Augspurg keine Ratzen gefunden werden / dieselben auch / wann man sie dahin bringet / alsobalden sterben; wie / noch von dieser jetzigen Zeit / dick erwehnter Stengelius part. 2. c. 18. p. 111 bezeuget. 20. Henricus I. ein Graf von Geisenhausen / welcher seine gantze Grafschafft / weil er derselben letzter Erb gewesen / der Kirchen zu Augspurg geben haben solle. 21. Ethico, oder Eutyches, oder Etico, ein Graf von Altorff / auß dem Geschlecht der Guelphen; den Theils Stuchonem, vnd einem Edelmann von Alten Münster nennen. Ist gestorben Anno 988. 22. Luitholdus. 23. Gebhardus ein Graf von Amerthal. 24. Sigefridus. 25. Bruno, Keyser Heinrichs deß Andern Bruder / so gestorben Anno 1029. 26. Eberhardus, oder Eppo, so Anno 1047. verschieden / vnd / vnder welchem / Graf Leodegarius von Lechsgmünd / das Closter Genphingen auffgerichtet / daselbst er auch gestorben / aber zu Eichstätt begraben worden ist. 27. Henrichus II. 28. Embrico. oder Emicho. oder Imbricus, ein Graf von Leiningen / der Anno 1077. gestorben. Vnder jhme ist die CollegiatKirch zu S. Peter in Augspurg / vber den Perlach / Anno 1066. von Graf Schwiggern von Balzhausen / auf Schwabeck gestifftet worden / so einen Probst vnd 5. Chor Priester hat. Vnd diß daher haben die Bischoffe / mit jhren Domherren / ins gemein gelebt / vnd nichts eignes gehabt: Die folgende aber / ausser 2. oder 3. seyn von der alten Apostolischen Gewonheit gewichen. 29. VVigoldus; wider welchen Sigesfridus II. ein Graf von Dornsperg / erwöhlet / vnd darüber die Statt Augspurg / zun Zeiten Keysers Heinrici IV. etlich mal eingenommen / vnd verwüstet worden ist. 30. Hermannus, ein Bruder Graf Vlrichs von Wittelspach. Vnder diesem / ist Anno 1132. zu Augspurg / zwischen deß Keysers Lotharii / so allda war / Soldaten / vnd den Burgern / ein Auffruhr entstanden / viel Burger ermordet worden / vnnd die Statt grösten Theils verbronnen. 31. VValtherus, ein Graf von Tübingen / der Anno 1134. erwöhlet worden. 32. Conradus, ein Graf von Lützelstein / der Anno 1167. gestorben. 33. Hardevicus von Lierhaim / außm Rieß. 34. Udalscalus, ein Graf von Themenloch / sonsten von Eschenloch genant / der Anno 1202. gestorben; vnnd weil er der letzte seines Geschlechts / dem Bistumb Augspurg / das Schloß Eschenlohe; hernach auch die zwey Dörffer / Küssingen / vnnd Eringen / zusampt dem Schloß Traitenried / geben hat. 35. Heirtvvicus von Hirnheim / so Anno 1208. verschieden. 36. Sifridus, auß dem Rechbergischen Geschlecht. 37. Sibotho, ein Freyherr von Gundelfingen / dessen Stammen-Register / biß auff Eberharden / der An. 1482. gelebt / Herr Stengel / d. patt. 2. cap. 42. p. 188. setzet. 38. Hartmannus, ein Sohn Graf Hartmanns von Kyburg / vnnd Dilmgen / vnnd Wilpurgs / Gräfin von Kelmüntz; welcher / weil er der letzte seines Geschlechts war / der Kirchen zu Augspurg / die Statt vnnd Schloß Dilingen / die gantze Grafschafft Wittslingen / diß / vnd jenseit der Thonaw / vndd fast alle Dörffer / biß nach Thonauwert / gegeben. Ihme wird auch die Erbawung deß Spitals [25] zu Dilingen / vnd deß Nonnen Closters Medingen / zugeschrieben. Ist gestorben Anno 1286. Vnter jhme haben sich die Augspurger / mit vielem Gelt / vom letzten Hertzog in Schwaben / an welchen der Statt / vnd Lands Vogtey / nach Käyser Friederichen dem Andern / kommen war / abgekaufft / vnnd jhnen selber / auß jhren Burgen / forthin einen Rath / vnd 2. Burgermeister / nemlich Heinrich Schongauern / vnd Luitpold Schrottern / erwöhlet, aber die Malefitz Gericht / vnd Handlungen / wie vorhin / den Keys. Statthaltern / oder Vögten / biß auffs Jahr 1447. vberlassen; wiewol / wie Stengelius p. 195. dabey erinnert / Andere solches scheinbarlicher / wie er sagt / einer transaction, oder Vergleich / mit dem Bischoff allhie vmbs Jahr 1292. vnd 1299. geschehen / zu schreiben. Der 39 Bischoff war Sifridus II. der das Schloß Pfersheim / nahend Augspurg / zum Stifft gekaufft / vnnd gestorben ist Anno 1288. 40. Wolfardus von Rott / ein Schwäbischer Edelmann / mit deme der Rath zu Augspurg / wegen aller / vnd jeder Strittigkeiten / sich auffs New vertragen; vnnd ist er Anno 1300. gestorben. 41. Degenhardus, der letzte Freyherr von Helenstein / vnd Haidenheim / Anno 1307. verschieden. 42. Fridrich Spet / so das NonnenCloster zu Dilingen gestifftet / vnd gestorben Anno 1330. vnder jhme ist der verjagten Tempelherren Closter zu Augspurg / Anno 1312. den Prediger Mönchen eingeben worden. 43. Uldalricus II. von Schöneck. 44. Henricus von Schöneck / deß vorigen Bruder. 45. Marquardus von Randeck / von Andern Freyherr von Blotingen / vnd Neidling / genant. 46. Walther von Hohenschlitz. 47. Johannes Schadland / Dominicaner Ordens / vnd der H. Schrifft D. so Anno 1378. gestorben. 48. Burckardt von Ellerbach / der mit den Augspurgern viel zu thun hatte / biß die Sach Anno 1398. verglichen worden; darauff er Anno 1404. gestorben. 49. Eberhardus, ein Graf von Kirchberg. 50. Anshelmus von Nenningen / wider welchen der Käyser zum Bischoff verordnet Friederichen von Grafeneck; die aber beede / auff Befelch Papstes Martini V. gewichen seyn / vnd ward von jhme Petrus von Schaumberg zum Bischoff gesetzt / so der 51. Bischoff / vnd ein Cardinal gewesen / der 45. Jahr regiert hat / vnd Anno 1469. zu Dilingen gestorben ist. 52. Johannes II. ein Graf von Werdenberg / vnder welchem An. 1474. ein grosser Wind zu Augspurg entstanden; dadurch die newgebawte Kirch zu S. Vlrich eingefallen ist. 53. Fridericus II. ein Graf von Zöllern / so Anno 1505. gestorben. 54. Heinricus IV. von Liechtenaw / der letzte seines Geschlechts / vnd beyder Rechten Doctor / so An. 1517. im 77. Jahr seines Alters verschieden. 55. Christophor von Stadion / beeder Rechten Doctor / so Anno 1543. gestorben. 56. Otho Truchseß von Walpurg / Cardinal / der Anno 1573. verschieden. Siehe vnden Dilingen. 57. Joannes Egolphus von Knörigen / so Anno 1575. noch jung gestorben. 58. Marquardus II. von Berg / der letzte dieses sehr alten Adelichen Geschlechts in Schwaben / vnd beyder Rechten Doctor / so zu Dilingen Anno 1591. diese Welt gesegnet / vnd daselbst in der HoffCapell begraben worden ist. 59. Johannes Otho von Gemmingen / so An. 1598. verschieden. 60. Henricus V. von Knöringen / Anoo 1570. gebohren / vnd Anno 1646. den 25. Junij / gestorben/ vnd zu Dillingen begraben. Er hat im Algöu die Herrschaft Otilienberg / mit denen dabey gelegnen Dörffern / vnd Schlössern / auch andere Orth / Zehende vnd Güter / zum Bistumb erkaufft. 61. Herr Sigismundus Franciscus, Ertzhertzog zu Oesterreich / etc. Inspruggischer Lini / der jetzige Bischoff. Besihe / neben den allbereyt angezogenen Scribenten / auch hievon Phil. Cuverium de Vindelicia, Aventinum in Annal. Bojorum, Reusnerum de Utbibus Imperialibus, Bruschium de Episcop. Germaniae, Dresserum de Urbibus Germanae, Joh. Jac. Grasleri Schatzkammer, Marci Velseri libros rerum August. Vindel. P. Bertii Commentar. rer. German. Crusij Annal. Suevic. Jacob. Schopperi Chorogr. German. J. J. Draconem de Origine & jure Patriciorum, D. Speidelium in Notabil. p. 321. Joh Limnaeum de I. publ. Imperij Romano. German. lib 7. cap. 8. Autor. deß Dißcurß / ob die alte Reichs-Vogteyen bey den Reichs-Stätten wider angerichtet werden sollen / pag. 81. Acta Publica, [26] vnd Martini Zeillers Itinerar. Germaniae I. vnnd andern Theil / in welchem letzten auch fol. 155. etwas von den Herren Fuggern allhie / zu lesen ist.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. WS:Licatier: von Lika, Licca = Lech, rechter Nebenfluss der Donau in Österreich und Deutschland
  2. Vorlage: vund
  3. Vorlage: Iun
  4. Vorlage: die die
  5. Vorlage: Schwaltz
  6. Vorlage: ErBtzischoff
  7. Vorlage: Freyfingen
  8. Vorlage: in in