Topographia Germaniae
Vlm (heute: Ulm)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 199–209.
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[199]
Vlm.

Woher dieser weitberümbten ReichsStatt Nahmen kommen / vnd wer sie erbawet habe / darinn seyn die Gelehrte nicht einerley Meynung. Philippus Cluverius, vnd Renerus Snoius Goudanus, lib. 1. de reb. Batav. fol. 5. wollen / daß sie vor Zeiten Samulocenis, vnd beym Ptolemaeo Alcimoenis sey genandt worden. Folgends ist / sonders Zweiffels / dieser jetzige Nahm von den Vlmen- oder Rüstbäumen / entstanden / deren es sehr viel in dieser Gegend / als in einem Erdfeuchten Land / geben / so nach der Ordnung / wie die Weidenbäum gestanden / vnd noch darvon die Vlmergassen allhie den Namen haben solle. Daher in dem grossen Chronickbuch zu Nürnberg Anno 1493. gedruckt stehet:

Ulma, decus Sueviae, qua prima aborigine ducat
Principium; nullis fat certum Annalibus extat.
At, quod et antiqua, et praesignis sit, probatipsum.

[200]

Nomen, quod Latio desumptum est fonte; quod apta
Ulmetis, plena posita est Uligine terra, etc.
Pulcras inter habet structuras, grande, labore, et
Arte, atque expensis, opus, Ecclesiam genetrici
Sacram divinae, cui vix aequabilis orbe est.
Ampla quidem valde, grandis quoque molis, etc.
- vixtemplum parochos tot continet unum, etc.
- comitatus tris ferè cum omni
Appendice suo retinet prompto aere coemptos. etc.

Es wollen Theils / daß zwischen den Jahren Christi 345. vnnd 352 sie zu einer Statt sey gemacht worden.

Wann deme also / so muß folgen / daß sie eben das Glück / was andere Ort in Schwaben / gehabt / daß sie / nämich / zun Zeiten Königs Ludwigs / oder Clodovaei, deß Grossen / in Franckreich / vmb das Jahr Christi 500. verwüstet / vnnd in die Dienstbarkeit gesetzt worden; weil sie lange Zeit hernach / von Käyser Carle dem Grossen / Anno 813. ein Flecken / oder Dorff genennet; gleichwol ein Königlichs / oder ein Reichsflecken / als die keinem Fürsten / Grafen / oder jemands anderm / sondern allein jhme dem Käyser / vnd Fränckischen König / vnterworffen gewesen. Daher es auch kommen mag / daß die Mahler / jhrer vbel gegründeten Außrechnung nach / sie vnter die vier Dörffer des H. Röm. Reichs gesetzt / weiln sie so lang / sonders zweiffels / damit sie dem Fränckischen Reich nicht zuwider seyn könte / ohne Mawren gestanden; biß auff gemeldten Carle / den ersten Teutschen Käyser / sie sich nach vnd nach / wider erholet hatte: Ob sie schon in deß Ceasaris Augspurgischen Chronick par. 2. fol. 46. noch in Anno 1077. für ein Dorff gesetzt wird. Wer aber sie folgends zu einer Statt gemacht / vnd mit Mawren vmbgeben habe; das kan man auch nicht eygentlich wissen. Das findet sich wol / als sie vom Käyser Lothario II. vnnd seinem Tochtermann / Hertzog Heinrichen dem Zehenden auß Bäyern vnd Sachsen / zugenandt dem Hoffärtigen / An. 1129. belägert / erobert / verbrandt / vnnd zerstöret worden / daß sie nur zweytausendt ein hundert Schritt in ihrem Vmbkreyß gehabt hat: Wiewoln damaln allein Reiche / vnnd vom Adel darinnen in Ruhe / vnd Stille / von jhren Renten; heraussen aber in den Vorstätten die Handwercksleut / vnd andere / sollen gewohnt haben. Vnd obwoln / nach dieser Niderlag / Hertzog Conrad von Schwaben / deme sie so trewlich wider den gesagten Käyser Lotharium, oder Lother / beygestanden / als er völlig zur Käyserlichen Regierung kommen / jhr stattlich geholfen / vnd sie die Statt vmb viel erweitert / die Vorstätte / vnd die Bawersleut auß dem gantzen Dorf Schweckhofen / so jetzt nit mehr zu finden: Jtem / auch andere auß den nächsten Dörffern Offenhausen vnd Pfuel / so noch stehen / hineingenommen / auch bey dieser Erweiterung / der Wochenmarckt / so vorhin zu Albeck gewesen / sampt dem Kauffhauß / oder der Gredt / in die Statt gebracht worde: So ist sie doch / wie ein Dorff / biß auffs Jahr 1300. ohne Mawren gestanden / vnd hat nur einen Graben / vnd Zaun herumb gehabt; Folgends aber ist sie mit Mawren / vnd anderm dergleichen / versehen worden / daß ihr Vmbkreyß mit der Zeit / sechstausendt vierhundert gemeiner Schritt begriffen hat. Welcher Begriff aber anjetzo / der newen Werck halber / viel weiter ist. Dann diese Statt / seythero deß 1605. Jahrs / viel mehrers bevestiget / vnd mit newen ansehnlichen / vnnd gewaltigen Aussenwercken / starcken Pasteyen vnd Wällen / versehen worden ist. Hat fünff Thor / als gegen Mitternacht das Frawen / vnnd Newthor; gegen Abend das Glöckner; gegen Mittag das Heerdbrucker / oder Thonaw-Thor; vnd dann gegen Morgen das Gänßthor. Vnnd noch darzu einen Einlaß. Vnd gehet bey jetztgemeltem Heerdbrucker / ins gemein Herbbelthor genant / vber die Thonaw / eine wider feindlichen Anfall wolverwahrte / vnd gepflasterte Brücke / mit steinern Pfeilen vnterstützet. Die Statt an jhr selbsten ligt etwas vneben / so man aber von aussen nicht wol mercken kan; vnd ist mehrers

[T55]

[201] die Länge / als Breyte / erbawet. Vnter den Kirchen vnd Gottshäusern / leuchtet herfür das gewaltige Münster / oder die Hauptkirche / fast mitten in der Statt gelegen / deren oben in den Lateinischen Versen gedacht worden / vnd die wenig jhres gleichen / ja in Teutsch-Land keine findet / so ihr an Grösse / Höhe / Länge / vnd Breyte / gleich wäre / wiewol / deß Thurns halber / jhr Straßburg / vnd villeicht auch andere / vorgehen. Es hat der Kirchenbaw an sich selbsten innwendig in der Länge / zusampt dem Chor / dreyhundert vnd siebenzehen Werckschuh / in die Breyte aber hundert vnd zwey vnd fünfftzig. Jst mit fünff schönen steinern Gewolben / neben vnd aneinander / geschlossen / deren das mittelst / vnd höchste in der Höhe hundert zwey vnd fünfftzig Werckschuh hat; welche auff sechs vnd dreyssig starcken / wolgezierten Quadersteinen Säulen stehen / je neun in der Länge / vnd vier in der Breyte gegen einander gesetzt. Hat am hellen Liecht 57. offene Fenster / ohne die / so in der Sacristey / vnd den 3. NebenCapellen / zu finden. Dannenhero es allenthalben darinn hell vnd liecht; wie dann auch kein dunckeler Winckel / vnd Nebenabseite / als etwan sonsten in andern alten grossen Kirchen / zu sehen. Hat Anfangs zwey vnd fünfftzig Altär gehabt.

An. 1377. den letzten Tag Junij / Morgens früh / nach 3. Vhren / ist das erste Fundament gelegt / vnd der Baw / wie man sagt / in 111. Jahren zu Ende gebracht worden / vnd hat dannoch nicht mehr / wegen der wolfeylen Zeit / vnd Freygebigkeit der Leuthe / als 9. Tonnen Golds gekostet. Der viereckichte Thurn daran / so mit lauter Quaderstücken auff das zierlichst vnnd prächtigst auffgeführet ist /hat in der Höhe / biß an den Ring / oder Vmbgang; zweyhundert vnd vier vnnd dreyssig Werckschuh / in der Breyte aber neun vnd sechszig. Jst inwendig mit drey vnderschiedlichen Gewölben vber einander / auch stattlichen Glocken außstaffiert; hätte auch mit einem steinern außgehawenen gespitzten Tach / noch so hoch sollen außgeführet werden / wofern nur solches das Fundament / (daß gleichwol vierhundert vnnd vier vnnd sechszig Schuh tieff seyn solle) hätte ertragen können. Die Orgel in dieser Kirchen ist / neben der Cantzel / Tauffstein / Monstrantz / oder Sacramenthäußlein / vnd dem Oelberg voraussen / sonderlich berümbt; deren gantze Höhe von dem Kirchboden / biß an die Spitzen / mit Gewölb / Werck / vnd darauf gesetzten Springenwerck / vnd Außzügen / vngefährlich von drey vnd neuntzig / vnd die Breyte deß Wercks von acht vnd zwantzig Werckschuhen ist. Der Pfeiffen seyn nunmehr vber die dreytausend / alle von dem besten Englischen Zinn / vnd Metall / außgenommen den sechszehen schühigen Einbaß / welcher hültzin. Die gröste Pfeiff ist vier vnd zwantzig Werckschuch hoch / in welche dreyhundert vnd fünffzehen Vlmische Eychmaß gehen. Man kan auff dieser Orgel / wegen ihrer grossen Weite / mit drey vnnd vier Choren musiciren. Vnnd hat jedes Werck / nämlich / das Mittel- oder Principal-Brust- vnd Ruckwerck / seinen Tremulanten / deßgleichen Heerbaucken / vnd Vögel. Hat drey gleiche Clavir, von 48. Clavibus, auß dem C. biß wider ins C. Neben diesen claviren zu beyden Seiten seyn Posaunen ins Pedal / welche Mössing / vnnd in dem Fewer vergüldet.

Felix Fabri der Edlen Schmiden Geschlecht von Zürich / gewesener Prediger Mönch zu Vlm / schreibet: Daß die von Vlm vmb dise Zeit / 5. schwäre Sachen außgestanden / vnd verrichtet / nemlich / die Statt erweitert / vnd mit Mawren vnd Bollwercken besser verwahret; Belägerung außgestanden; den Tempel zu bawen angefangen; 3. Herrschafften an sich kaufft; vnd sich von den Mönchen in der Reichenaw abgelößt. Nach dieser HauptKirchen ist die Newe / zur Heyligen Dreyfaltigkeit / da vorhin das Prediger Kloster gestanden. Jst sehr schön vnnd liecht; deren Länge von hundert ein vnd dreyssig / vnd die innwendige Breyte von sieben vnd sechszig Werckschuhen. Daran das newe Allmosenhauß.

Der Orgel in diser Kirchen / zur H. Dreyeinigkeit / Grösse / Höhe / Breyte / Tieffe / hat man allhie im verjüngten Maßstab zuersehen. Vnd ist sonderlich in acht zu nehmen / daß der mitlere Kast einen Spitz herauß hat: Die andere beyde Nebenthürn aber sind rund; wie dann der Grundriß außweiset. Begreifft in sich 24. Register / vnd ist abgetheilet in drey [202] sonderliche Hauptwerck / 1. das Ober / 2. Vnter. 3. Pedall. Das Obere soll 13. Register haben. 1. Ein Achtschühig Principal vornen. 2. Ein Achtschühig Principal hinden. 3. Ein Vierschühige Octav. 4. Ein Zweyschühige Superoctav. 5. Ein Vierschühige Coppel. 6. Ein Dreyschühige Quint. 7. Ein Vierschühige Quintadena. 8. Holflötten Zweyschühige. 9. Spitzflötten Vierschühig. 10. 11. Mixtur Vierfach halb abgezogen. 12. Posaunen Achtschühig. 13. Hörnlein Zweyschühig. Das vntere Werck hat folgende sieben Register. 1. Ein Vierschühige Coppel. 2. Ein vierschühige Octav. 3. Ein Zweyschühige Superoctav. 4. Ein Schühiges Octävlein. 5. Ein Quint anderthalb Schühig. 6. Ein Mixtur dreyfach halb abgezogen. 7. Cymbalen. Das Pedall soll vier Register. 1. Subbaß Sechszehenschühig offen. 2. Ein Subbas Achtschühig verdeckt. 3. Posaunen Achtschühig. 4. Fagott Vierschühig. Wie auch sonsten einen Tremulanten / Heerbaucken / vnd Vogelgesang. Jst gemacht / vnd verfertiget / von Meister Hanß Ehrmann. Es haben aber in Dirigierung deß Wercks / grossen fleiß / vnd vil Mühe gehabt / H. Joseph Furtenbach / deß Raths / etc. vnnd Herr Magister Samuel Edel / der Zeit Pfarrer daselbsten.

Ferners die Barfüsser Kirchen / darbey der Witwen vnd Waisen Pflegampthauß / vnd der Bürgerlich Allmosenkasten / oder Hauß. Jtem / wie auch das Spital / vnd in demselben die Kirchen zum H. Geist. Das Jungfraw Collegium, oder Convent / so man die Sammlung nennet / in welchem ein gewisse Anzahl Geschlechter Töchter vnterhalten werden / die sich gleichwol / wann sie vollen / verheuraten mögen. Jtem / das Fündelhauß / Seelhauß / vnnd ausser der Statt / das Siechhauß.

Von weltlichen Gebäwen ist / sonderlich das Rathhauß allda / daran alte Gemälde / vnd darauf ein feines Vhrwerck / darunter aber die Metzig / oder Fleischbänck; vnd herumb der Fischmarckt / vnd andere Märckt. Ferners der newe Baw / in welchem / wann Craißtäg allhie / als an jrem gewöhnlichen Ort / gehalten werden / je zun Zeiten der Rath zusammen kompt; das Stewerhauß; das renovirte Schwörhauß auff dem Weinhof / oder Weinmarckt / (darvor jährlich der Obrigkeit / von der Burgerschafft / im Sommer / der Eyd geleystet wird) das Zeughauß / oder Armamentarium; der Werck- oder Zimmerhoff; die Wasserstuben / von denen das Wasser durch die Statt gelaitet wird; das Kornhauß / darbey vnd darunter wochentlich zweymal Kornmarckt gehalten wirdt; die Speicher / oder Fruchtbehalter; das Schuch / vnd vor diesem Tantz- vnd Comoedien / etc. Hauß; die Obere / oder Burger vnd Geschlechterstuben die vntere / oder Kauffleuthstuben; die Handt- vnnd Roßmühlen; die Greth / oder Kauffhauß; die Eich (darinn jetzt ein schöne newe wolbestellte Teutsche Schul / für Knaben / vnd Mägdlein) vnd andere offentliche Gebäw / als die Gebrechhäuser in- vnd vor der Statt / etc. So haben auch etliche Klöster / da jhre Höff / (als Salmonsweyl / Keyßheim / Elchingen / Rockenburg / oder Roggenburg / (welches Kloster 2 Meilen von der Statt gelegen / Conradus I. Bischoff zu Chur / ein geborner Graf von Bybreck / Anno 1126. für den Praemonstratur Orden / gestifftet hat / ) Wiblingen / Vrspring / Ochsenhausen) deren Hoffmeister / vnd Kastner / etc. aber verburgert / vnd dem Magistrat allhie gehorsam seyn müssen.

Obgedachter Mönch Felix Fabri schreibet in seiner Schwäbischen Histori / daß kein Statt im Reich / freyer als Vlm / in welcher kein Fürst / kein Bischoff / kein Abbt / kein Edelmann etwas besitze / so nicht vnter gemeiner Stattstewer begriffen sey. Es hat auch viel vnd gute Gastherbergen / vnd Wirtshäuser / vnd neben disen auch feine wolgebawte Burgers / oder Privathäuser / darunter nunmehr vil von Stein seyn; in welcher Zahl auch Herren Joseph Furtenbachs / deß Raths / vnnd Bawherrns (welcher sich durch seine in der Baw- und andern Künsten hohe Experientz / so er auf seinen Reysen / vnd sonsten / vnd sonderlich die 10. Jahr über / in welchen er sich in Jtalia auffgehalten / mit seinem vnverdrossenen / vnd fast vnglaublichen Fleiß / vnd stätiger Arbeit / (darüber / wie er Herr es / neben seinen Ampts- vnd vielfaltigen andern Geschäfften / verbringen könne / sich zuverwundern) erlangt / vnd in den sieben vnderschiedlichen ans Tagliecht gegebenen / schönen / vnnd sehr nützlichen Büchern / als der Halonitro-Pyrobolia, [203] oder von der Büchsenmeisterey; Itineratio Italiae; Architectura civili; Architectura navali; Architectura Martiali; Architectura Universali; vnd Architectura Recreationis, weit vnnd breyt / auch bey hohen Standtspersonen / Fürsten vnd Herren / berühmbt / bekandt / vnd beliebt gemacht hat) Hauß / nahend dem newen Thor gelegen / ist; welches / wegen seines bequemen Lägers / künstlichen Erbawung / sehr guten Commoditäten / vnnd Gelegenheiten / so ein Hauß immer haben soll / oder kan; Jtem wegen der Rüst- und Kunstkammer / so mit mancherley Modellen / Jnstrumenten / Architectonischen Handrissen; rar- vnnd wunderlichen / Natur- vnd künstlichen Sachen besetzt / vnd gezieret; wie auch / vnd sonderlich Frühling- vnd Sommerszeiten / wegen deß schönen Blumengärtleins / vnd darinn zugerichten künstlich- vnd anmüthigen Grotten- vnnd Wasserwercks / wol zubesichtigen ist.

Vnd obwoln der Herr Erheber / vnd Besitzer desselben / nicht Willens gewesen / die Beschreibung dessen allen (weil es jhne selbsten angienge / vnd er seiner bekandten Bescheydenheit nach / nicht hiemit Ruhm zu suchen / begehrte) in den Druck kommen zu lassen: So hat jhne Herren / jedoch guter Freunde bewegliches ersuchen / vnd öffters zusprechen / daß er hierinn nicht auff sich / sondern vielmehr den gemeinen Nutzen / sonderlich zu dieser Zeit zu sehen (da hin vnnd wider in Teutschland viel verbrandte / verwüste / vnd öde fürnehmer Leuth Häuser / entweder von newem wider zu erbawen / oder zu repariren) dahin endlich vermöcht / daß er seinen Willen darein gegeben / vnd denen Herrn Matthaeo Rembolden Kupfferstechern zu Vlm / vnd Johann Schultessen Buchdruckern in Augspurg / auff jhr so vielfaltiges Ansuchen / vnd weil er sich jhrer / zu seinen Wercken / vorhin auch bedienet gehabt / dieselbe vberlassen / die dann in Newlichkeit / nämlich / An. 1641. solche / neben vierzehen sehr gerechten / vnd gar nutzlichen Kupfferstücken / (deren auch drey allhie in diesem Werck / als die Fazia, oder die vordere Seiten deß gemelten Hauses. 2. die Gestalt deß vierdten Bodens desselben / allda die Kunst- vnd Rüstkammer; vnd dann 3. der Durchschnitt zu der Grotten / wiewol contrahierter / vnd kleiner / beysammen / eyngebracht / vnd fürgestellt werden / ) vnter dem Titul Architectura privata, in den Druck gegeben; darauß alle Liebhaber der Gebäw / grosse Nutzbarkeiten empfinden / vnnd dem Herrn Autori grossen Danck deßwegen sagen werden; zumaln / weil von jhm auch damit gar verträwlich communiciert wirdt / in was Gestalt man die Berlemuttere MeerSchnecken / neben denselben Muscheln / so wol auch die CorallenZincken / pallieren / vnnd das beste Kitt / zu Verfertigung der Grotten / zubereyten solle; welches / so viel man weist / vormals nie also in den Druck kommen ist. Ferners / so hat Vlm auch einen guten gesunden Lufft. Der Boden herumb ist geschlacht vnnd gut / da allerhand herrliches Getreyd vnd Früchten wachsen / auch die Gärtner allerley / zu feylem Kauff / auff den grossen Platz vor dem gemeldten Münster / bringen / vnd von andern Orthen / sonderlich zu Friedenszeiten / alle Notturfft zugeführet wirdt / daß man vmb ein zimliches fein alda zu leben hat. Vnnd obwoln / ausser eines geringen bey dem in der Nähe gelegenen Dorf Söflingen / (weil dieser Orth der Alb nahend ist / ) hierumb kein Wein wächst / so wirdt doch derselbige vom Rhein / dem Necker / BodenSee / Veltlin / in der Menge hieher gebracht / vnd ist der Weinmarckt allhie / vor andern in Teutschland / berühmbt / weiln von dannen der Wein ferner ins Oberland / auch nach Bäyern / vnnd gar in Oesterreich / verführt wird. Darneben macht man auch zu Vlm gut braun vnd weisses Bier / vnd zimlichen Meth. An gutem gesunden frischen Wasser / Röhrkästen vnd Schöpffbrunnen / sol wol offentlichen / als in gar vielen Häusern / hat es alda keinen Mangel / vnd wird sonderlich das bey den alten Röhren gelobt. Vnd seyn benebens auch 2. im Grieß / vnd zum Hirschen / deren man sich Frühling- vnd Sommerszeiten / zum baden / für allerley Zuständt / vnnd Gebresten deß Leibs / auch wider die Glied- vnd Geelsucht / fruchtbarlichen gebraucht. So ligt auch dise Statt deßwegen sehr bequem / weiln da 3. Wasser zusammen kommen / nämlich die Thonaw / Jler / vnd Blaw. Vnd laufft die Thonaw (darein sich oberhalb der Statt / [204] nahend dem Hochgericht / die auß dem Algöw kommende Jler / ergiesset) an der Stattmawren / gegen Mittag / her: Die Blaw aber / so von Blawbeuren herunter fliesset / rinnet durch die Statt / vnd kompt / nach dem sie allerhand Mühlwerck versehen / vnd auch sonsten viel Nutzens in der Statt geschafft / an der Stattmawer auch in die Thonaw. Diese Wasser nun / wie auch die Spatziergäng / Wäldlein / Gärten inn vnd ausser der Statt / vnd andere obvermeldte Bequemlichkeiten / verursachen / daß dieser Orth anmüthig / vnd lustig / so auch keinen sonderlichen / als S. Michelsberg / herumb hat / der aber gar fruchtbar ist. Die Jnwohner belangend / so seyn sie nicht einer Ankunfft / die jenige aber / deren Vorältern viel hundert Jahr in dieser Statt säßhafft gewesen / mögen vielleicht noch von den alten Schwäbischen Hermunduris herkommen. Jns gemein seyn die Manns- vnd Weibspersonen meistentheils wol gestaltet / freundlich / gutthätig / sonderlich gegen die Armen; also / daß wenig Stätt in Teutschland zu finden seyn werden / die es hierin dieser zuvor thun solten. Sie arbeiten gern / seyn auch sinnreich / vnd zu allerhand guten Wissenschaften / Künsten / vnd Verrichtungen / nicht vntauglich; wie allein auß vielen / auch an Herrn Joh. Faulhabern / gewesenen Jngenieuren allda / seligen / zuersehen gewesen / der zwar in der Jugend nicht studiert; aber / wegen seines herrlichen Ingenii, es folgends / durch seine Embsigkeit / vnd Fleiß / so weit gebracht / daß man sich darüber nicht genugsamb hat verwundern können, vnd seine in dem Druck vorhandene Schrifften dessen Zeugnuß geben müssen: Vnd welches hinderlassene rare Mathematisch- vnd Mechanische Jnstrumenten / etc. sein Sohn / (gleichen Namens / vnd Profession / vnd der vor kurzer Zeit auch ein Kunst- vnd hochnützlich Linial / zur Fortification / erfunden / ) als einen thewren Schatz / in Verwahrung hält. So hat ingleichem dieser Orth sonsten viel gelehrter Leuth geben / die sich auch in die ferne berühmbt vnd bekandt gemacht; vnd jhrer Theils weitgelegene Länder besichtiget / vnd einen guten Theil von Europa, Asia, Africa, vnd America, durchreyset haben. Es wirdt ingleichem feine Kauffmannschafft in dieser Statt / sonderlich mit Leinwaten (deßwegen vor der Statt / gegen Mitternacht / vnd Morgenwärts / wolangestellte Häuser / vnd Blaichinen seyn) getrieben / darzu dann obgedachtes Wasser / die Thonaw / gar bequem ist / auff welcher auch / auß den vntern Landen / Eisen / Saltz / Geträyd / vnd anders / wie auff der Jler viel Holtz / Schmaltz / vnnd dergleichen / hieher gebracht wird. Dahero es allhie / vor dem jetzigen verderblichen Krieg / vnd da die Handthierungen noch im Schwang gangen seyn / ins gemein ein wolvermögliche Burgerschafft gehabt hat. Jst auch der Landsmann wol gestanden / daß die / so von jhren Renten / vnd Gülten / gelebt / ingleichem wol haben fortkommen können. Jetzund ist das Gäw herumb / vnd darunter auch die Vlmische Herrschaft / guten Theils verwüstet / verderbt / verarmet / vnd der meisten Jnwohner entblöset; die vorhin / neben den 3. Stättlein / Geißlingen / Albeck / vnd Leipheim / vnd dem Schloß Ravenstein / schöne Flecken vnd Dörffer / vnd darunter den sehr grossen Flecken Langenaw / zwo Meil von der Statt gelegen (daselbsten 3. Kirchen seyn / vnd der Zeit / wegen Vlm / Juncker Carl-Ludwig Besserer Gerichts-Amman ist:) Jtem / Altheim (alldorten Juncker Hanß Chritoph Ehinger OberForstmeister) Stubersheimb / (allda Juncker Hanß Conrad Mangolt Amptmann ist) Wain (so ein besondere Herrschafft) Bermeringen / Bernstatt / Ballendorff / Nellingen / Kuchen / Giengen / Altenstatt / Siessen / Vrspring / Launsheim / Luitshausen / Weidenstätten / Auffhausen / vnnd andere mehr / in gutem Wolstandt / gehabt hat. Wie Vlm vor Zeiten / ehe sie Käyser Carl der Grosse / dem Abbt in der Reichenaw / bey Costantz gelegen / An. 813. geschenckt / regirt worden / darvon hat man kein eygentliche Nachrichtung / als daß zuvermuthen / es werde gleiche Meynung mit jhr / als mit andern dem Fränckischen Reich vnterworfenen Orten / gehabt haben. Folgends hatte besagter Abbt auß der Reichnaw etliche Mönch allhie zu Regenten / die am Grünenhoff gewohnt / jhre stattliche Haußhaltung geführet; von welchen auch das Vlmische Wappen / schwartz vnd weiß / seinen Vrsprung haben solle. Es geben es aber die Geschichten /

[T56]

[205] daß Vlm auch jhre Obrigkeit darneben muß gehabt haben / so aber von dem Abbt wirdt confirmiert worden seyn / biß sie sich mit der Zeit von demselben / vnd seinem Kloster / mit Bewilligung deß Papsts / vnd deß Käysers / völlig abgekaufft / vnd entlediget / vnnd vom Käyser Ludovico IV. erhalten / daß sie selbst einen Rath / Burgermeister / vnd Zunfftmeister / vmbs Jahr Christi 1346. erwöhlet hat. Vnnd haben die folgende Käyser sie noch mehrers befreyet.

Vnd ist diese Statt / vermög Käysers Sigismundi ertheilten Privilegii de dato 1433. versehen / ob jemand zu jhr ins gemein etwas zu sprechen / oder zu fordern / daß er solches entweder bey einem Ersamen Rath der Stätte Memmingen / Gemünd / oder Biberach / (als welche Räthe der Statt Vlm Privilegiati Judices seyn) thun solle. So ist die eine vnter den vier außschreibenden Stätten; vnd hat der ReichsStätte in Schwaben vnd Francken Archivum in Verwahrung. Jhr Monatlicher einfacher Reichs Anschlag zum Römerzug ist 25. zu Roß / vnnd 150. zu Fuß / oder an Gelt monatlich 900. Gülden / vnd zu Vnterhaltung deß Cammergerichts deß Jahrs 425. Reichsthaler. Es sitzen im Rath 41. Personen / darunter Anno 1641. sich 24. von den Patriciis, vnnd 17 von der Kauffleuthe / Krämer / vnnd andern Zünfften befunden.

Vnd auß diesen werden die fürnembste Aempter bestellet / als da seyn die Duumviri, so man die Zween Herren RathsEltere nennet. 2. Die drey Burgermeister / deren einer ein gantzes Jahr regieret. 3. die fünff Geheymen / so mit den Zweenherren Raths-Eltern / den gemeinen Rath machen / vnd jhren besondern Secretarium haben. 4. Die zween Herrschafftpfleger / an welche der Vnterthanen auf dem Lande Sachen gelangen. 5. Drey Stättrechner / oder Stewerherrn / so mit den Gefällen / Stewren / etc. vnnd der Außgab vmbgehen / auch auff gute Sitten / vnd Policey-Ordnungen / vnd dergleichen / sehen / vnd viel zuverrichten haben. 6. Zween Kriegsherren. 7. Zween Spitalpfleger. 8. Drey Aediles, Kirchen-Bawpfleger / oder Kirchen- ynnd Schuelherren, welche in hohen wichtigen Sachen / so den Kirchen- vnd Schuelstand angehen / noch 3. andrer Oberherren / welche man die Religions Herren / das ist / die geistliche Räth / zu nennen pflegt / haben / deren die zween gemeiniglich die beyde Herrn RathsEltere seyn 9. Drey Handtwercksherren / für welche die Jrrungen / so sich der Gewerb / vnd Handthierungen halber / vnd bey den Handwercken / eraignen / gebracht werden. 10. Zween Bawherren / so auff der Statt gemeine offentliche Gebäw / vnd was denen anhängig / Achtung zu geben / vnd zubestellen. 11. Drey Oberpfleger / vor welchen die Vormünder der Witwen / vnd Waisen / Rechnung thun müssen. 12. Zween Zeugherren / welchen das Zeughauß / Geschütz / Rüstungen / etc. anvertrawet seyn 13. Zween Proviandtherren. 14. Baw- vnd Fewergeschworne / welche mit allerhandt Bürgerlichen Gebäwen / etc. vnd daher sich eraigenden Strittigkeiten / sampt jhren zugebenen Werckmeistern / etc. vmbzugehen haben. 15. Drey deputirte Herren zum Einquartieren. 16. Zween Holtzamptsherren / deren gleichwol einer bißweilen nit deß Raths ist. 17. Zween Eininger / oder Censores, vor welchen straffwurdige Sachen / Rauffhändel / vnnd dergleichen / abgehandelt werden / vnd vmb geringe Schulden geklagt wirdt / welche auch die Gefangene verhören. Diese wechßeln alle Monat ab / vnd werden darzu alle Herrn deß Raths / so nit in hohen Aemptern sitzen / oder deß Obergerichts seyn / gezogen.

Neben diesen Aemptern seyn auch Kloster- vnd Samlungspfleger; in der Statt / vnd ausser derselben / vber das Kloster Söfflingen; so auch des Raths: Jtem / zwölff Allmosenherren beydes bey der Statt Gemeinen: Vnd dann der Frembden AllmosenKasten / diegleichwol alle viertel Jahr abwechslen / vnd nur Drey auff einmal sitzen / vnd / ausser ein oder zween nicht deß Raths seyn. Jtem / Barchet- Woll- Leinwat- Wüllin-Tuch / Fleisch / Bier / Brodt / etc. Schawer / darunter auch Theils deß Raths seyn. So hat es auch allda ein Ober- Ehe- vnd Vntergericht. Vnnd sitzen im Obergericht / neben dem StattAmman / so ein Doctor der Rechten / zwölff Herrn deß Raths. Jm Ehegericht seynd / neben gedachtem StattAmman / [206] gemeinlich 2. deß Raths / ein Theologus, ein Doctor der Rechten / andere Personen. So hat diese Statt jederzeit etliche vornehme Advocaten / vnd Rechtsgelehrte / wie auch wolerfahrne Doctores Medicinae in jhrer Bestallung. Wann die Christliche Religion allhie auffkommen / weiß man nichts eygentlich.

Es schreibet zwar Thomas Lyrer von Räckwyl / in seinem Teutschen Schwäb. 1486. zu Vlm gedruckten Chronico, daß der Römer Curius, den er einen Käyser nennet / der Christlichen Religion halber von Rom weichen müssen / vnd mit den Seinigen in Rhaetiam kommen sey / sich hernach mehrers außgebreytet / vnd einen seiner Söhn zum Vorsteher der Kirchen eines Flecken nit fern von Vlm / so er Kirchberg genant / gemacht / den aber ein Heydnischer Herr / Namens Saturninus, so zu Ravenspurg gewohnt / vnd auch Vlm gehabt / verjagt / welchen Curius wider vertrieben / denselben mit der Zeit vmbgebracht / vnd zu Vlm eine Kirch erbawet / vnd mit Priestern versehen / vnd Vlm dem Herculi von Wullenstätten geben habe; deme aber die Vlmer nicht wollen gehorsam seyn / die auch das Christenthumb von sich gestossen; wären aber wider zum Brett getriben worden. Aber hievon haben beglaubte Scribenten nichts; Wievol kein Zweifel / es werden nach dem S. Gallus, S. Othomarus, S. Magnus, S. Pirminius, vnnd andere / die Christliche Religion / mit Eyfer / in dem Oberland gelehrt / vnnd was vor jhnen Paternus, S. Lando, S. Maxentius, S. Maximinus, vnnd andere / angefangen / starck fortgetrieben / auch die Vlmer zeitlich zum Christlichen Glauben bekehret worden seyn. Der Zeit ist Vlm beyder Religionen / nämlich / vnd zwar meistentheils der Augspurgischen Confession / vnd dann dem Röm. Catholischen Glauben zugethan. Vnd haben die Erste ihrer Religions Exercitium in dem obgedachten Münster / vnd in der newen Kirchen zur Heyligen Dreyfaltigkeit; die Leichpredigten aber werden in der Barfüsser Kirchen gethan: Vnd die andere / oder Römisch-Catholische / in dem Kloster zu den Wengen / vnd im Teutschen Hauß.

Jn obgedachter Barfüsser Kirchen / werden auch die Actus Scholici gehalten; vnnd seyn in selbigem Kloster die 7. Classes, vnd publica Auditoria, der Evangelisch-Lateinischen Schul; daselbsten ingleichem die Berathschlagungen von dem Schulwesen angestellet werden / welchen / wann das Collegium, oder Consilium, völlig ersetzt ist / achtzehen Personen / der halbe Theil Theologi, der halbe aber Politici, vnd vnter denselben sieben Doctores Juris, vnd Medicinae beywohnen.

Es seyn zu Vlm viel denckwürdige Sachen fürgangen / deren wir allein etliche erzehlen wollen: Als daß Anno 858. König Ludwig in Teutschland allhie einen Reichstag angestellet. Vnter Käyser Henrico II. ist bey Vlm der Hertzog Adalbero auß Kärndten geschlagen / vnnd in die Flucht gebracht worden. An. 1027 hat Käyser Conradus II. allhie einen Reichstag gehalten. An. 1076. haben die Fürsten / vnd andere / so vom Käyser Henrico IV. abgefallen / allhie eine Zusammenkunfft gehabt. Ehe Käyser Lotharius Vlm eyngenommen / zerstört / vnd verbrandt / so / wie gemelt / An. 1129. geschehen / solle einer / genandt Nothardus de Mird, diese Statt / wiewol vergebens / belägert haben. Nach derselben wider Erbawung hat Keyser Fridericus I. allhie einen ReichsTag gehalten; vnd dem Bischoff Othen von Freysingen geschrieben / daß er zu jhme (der wider die Meyländer kriegen wolte) hieher kommen solte.

Als die Böhmen / so disem Käyser Friderico Barbarossae zu dem Jtalianischen Krieg / vnter ihrem Heerführer Udalrico, deß Hertzogen in Böhmen Bruder / zuzogen / bey dieser Statt Vlm ankamen / sändeten die in der Statt jhnen jhre Abgesandte entgegen / liessen sie bitten / daß die ohne Schaden allhie durchziehen wolten / wofern aber diß nicht geschehe / so wäre zubesorgen / daß eine grosse Vnruh darauß entstehen / vnd die Sach zu Streichen kommen möchte. Ob aber wol nicht allein die Abgesandten baten / sondern auch der Oberste solches dem KriegsVolck befahl / so gehorchten sie doch nicht / derhalben entstund ein Lermen von den Burgern in der Statt / die sich rüsteten / vnnd zu jhren Waffen griffen / vnd wurden der Böhmen /

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[207] weil den Bürgern auch die Bawren zu Hülff kamen / bey dreyhundert erschlagen / wie Martinus Boregk in der Böhmischen Chronick fol 171. seq. schreibet. Als Landgraf Heinrich auß Thüringen / zugenandt der PfaffenKönig / (der wider Käyser Friederichen den Andern erwöhlet worden.) Anno 1247. die Statt Reutlingen vergebens belägert hatte / ruckte er hernach für Vlm / daselbst er ohngefähr von einem / mit einem vergifften Pfeil geschossen ward / deßwegen er abgezogen / vnd hernach an der roten Ruhr gestorben / vnnd in seiner Statt Ysenach begraben worden ist. Anno 1300. solle Vlm / durch Verrätherey / zweymal in einem Tag verlohren / vnd wider gewonnen worden seyn. Anno 1348. ward Vlm / zwischen Weyhenachten vnd Liechtmeß / abgebrandt. Jn diesem Jahr / vmb Ostern / gieng es auch vber die Juden / allhie. Diese Statt ward auch vom Käyser Ludocico IV. weil sie jhn / da er vom Pabst gedruckt ward / nicht auffnehmen wolte / belägert / aber folgends / als die Fürsten sie darzu beredt / er eingelassen. Anno 1360. wurde denen von Vlm / vnnd andern Stätten / von den Grafen von Würtenberg / bey Weidenstätten / viel Volcks erschlagen. Vnd büßten sie An. 1372. bey Altheim abermals grob eyn. An. 1374. war die Thonaw so groß / dz sie / im Januario / die Heerdbrück hinweg nahm / vnnd zum Thor hinein lieff. An. 1376. oder 77. hat Käyser Carolus IV. von Elchingen auß / allda er sein Läger geschlagen / der Statt zugesetzt. Als er aber der Vlmer Dapfferkeit / vnd Vorrath an Proviand gesehen / hat er sich mit denselben / durch Vnterhandlung deß Hertzogen in Bäyern / verglichen / vnd ist vnverrichter Sachen wider abgezogen. An. 1378 hatten die Vlmer im Krieg gut Glück / vnnd eroberten etliche Orth. An. 1381. kriegten sie mit den Graffen von Helffenstein. Anno 1391. hatten sie mit H. Lutzen von Landaw zu thun / vnd kamen jhnen andere Stätte zu Hülff. Anno 1448. an S. JohannisTag / gewunnen die von Vlm / mit den Obern Stätten / das Schloß Giessenberg / vnd Hürbe. Der Graf von Würtenberg brandte denen von Vlm die Dörffer / biß gen Geißlingen ab: Hergegen brandten die von Vlm / vnd die Stätte / biß gen Reutlingen / vnd Eßlingen / was Würtenbergisch war; büßten aber darüber bey Eßlingen ein / vnd blieb jhr Haupmann / Walther Ehinger von Vlm. Anno 1461. ist die Blaw so groß gewesen / daß sie in einer Stund vber zehen tausendt Gülden Schaden in der Statt gethan / vnnd siebenzehen Häuser von Grund auß hinweg gerissen hat. An. 1508. hielte allhie Käyser Maximilianus I. eine Versamblung der Stände wider die Venediger. An. 1529. an S. Thomae Abend / ward ein Erdbiden zu Vlm / daß Häuser / vnnd alles / sich erschüttert hat. Anno 1531. ward die Religions Reformation allhie vorgenommen. Anno 1539. ward S. Michaelskirchen auff S. Michelsberg abgebrochen. Anno 1540. den 26. Junij / hat man allbereyt allhie newen Kern vnd Rocken / vnd auff S. Bartholomaei newen Wein / fail gehabt. Vnd ward der Wein nahend Söflingen so gut / als der Elsasser vnd vmb 7. Pfundt geben; vnnd hat man in einem Garten Krautsköpff / von 16. vnd 17. Pfunden / gefunden. Der Kern galt 3. Pfund 8. ß. der Rocken das Mitle. 2. Pfundt 14. ß. die Gersten 36. ß. / der Habern 25. ß. / 1. Meß Erbiß / 5. ß. / ein Maß Wein 6. Heller / der Newe 6. Pfenning. Ein MaßMilch 7. Heller / vnd 5. Eyer 1. ß. / Ein Klaffter Buchenholtz 25. Batzen / vnnd gab man 12. Pfundt Schmaltz vmb 1. fl. man hieß diese Zeit den heissen Sommer / da man allhie den 7. Octobris weiß vnd rote Rosen fail hatte / die man erst von den Stöcken abgebrochen; wie dann auch die Bäum zweymal geblüet. Hergegen waren Zwieffel / Kraut / vnd Rüben / thewer / vnd gerieth kein Werck vberall. Anno 1542. ist König Ferdinandus I. das erstemal allhie gewesen; lag zur Herberg in der Cron. Jm selbigen Jahr hat man die Ketten am Marckt vmbs Rathhauß zu machen angefangen. Anno 1543. den 18. Julij / ist Käyser Carolus V. am ersten hieher kommen / vnnd am Grünenhoff / (da etwan vor Zeiten / als sonsten kein Platz in der Statt war / der Platz / vnd Krautmarckt gewesen) in Herrn Vlrich Ehingers Hauß losirt. A. 1546. im Schmalkaldischen Krieg / wurden alle Gartenhäußlein / die Schwestermühl / Hammer / Fündelhauß / etc. vor der Statt / vnnd das Bad vor dem Heerdbrückthor allhie / von den Bürgern [208] selber abgebrant. Anno 1547. kam höchstgedachter Käyser Carle / den 25. Jenner wider hieher / vnd zog den 4 Martij wider hinweg. Eben in diesem Jahr ward das grosse Sterben allhie / also / daß vber 25000. Personen / von Kriegsleuthen / vnd Bürgern / desselben Jahrs / sturben. Vnd hat solches Sterben sonderlich im Herbst grassirt. Darauff wurden An. 1548. etwan in einer Wochen 30. Hochzeiten / vnd in 12. Wochen derselben 252. Anno 1552. den 13. Aprilis / ward diese Statt von Churfürst Moritzen zu Sachsen / vnnd seinen Bundtsverwandten belägert; musten aber vnverrichter Sachen wieder abziehen. An. 1605. den 14. Junij / ist das Fundament am Baw vor dem Gänßtor / gelegt worden. Vnd legten den ersten Stein / Herr Conrad Krafft / Herr Matthaeus Oehem / vnd Herr Samuel Moll / selbiger Zeit StattRechnere vnd H. Wilhelm Schnöd / vnd Georg Goller / als Bawherren. Der Bawmeister hieß Gedeon Bacher / von Vlm bürtig. Vnd ist der Baw / vnd newe Bevestigung dieser Statt / von selbiger Zeit an fortgesetzt worden. Anno 1634. seyn 1871. Menschen allhie: Vnd An. 1635. an Einheimischen / vnd Frembden 14383. gestorben. Anno 1640. den 4. Junij / hatte es ein grosses Wetter allhie / dz an drey Orten eingeschlagen. Jn disem Teutschen Krieg wurde Vlm auch nit wenig angefochten; vnd in besagtem 35. Jahr gar ein Zeitlang von fernen blocquirt gehalten: Sie ist aber zuvorderst durch Göttlichen Schutz / Hülff / vnd Beystand / vnd dann eines Hochweisen Magistrats gute Vorsichtigkeit / gegen andern Orthen zu rechnen / noch also fortkommen / daß es nicht gar mit jhr zur Ruin gerathen / sondern sie noch auffrecht erhalten worden ist: Der Allerhöchste wolle jhr ferners beystehen / vnd sie vor grossen Gefährlichkeiten / Land- vnnd Statt verderblichen Zuständen / mächtig / vnd gnädiglich bewahren. Besiehe Hartman. Schedels Chronicon Magnum, Phil. Cluverium de Antiqua Germania; Althamerum in Taciti German. Achil. Pirmin. Gastar. Item Sleidan. libro 24. in epit. Chronic. Martin. Magerum de Advocatia armata. Martin. Crusium in Annalibus Suevic. Matth. Dresserum in Urbibus German. Marqu. Freher. in not. ad Petr. de Andlo. lib. 1. c. 16. P. Bertium lib. 3. Rer. German. Felic. Fabr. in histor. Suevorum. Sebast. Francken Chronick / lib. Privileg. An. 1602. Francof. edit. Statuta Ulmens. Vom Gerichtlichen Proceß titul. 39. Linnaeum de Jure publ. Imper. Roman. lib. 7. cap. 50. Sleidanum lib. 26. gedruckt / vnd geschriebene Chronicken / vnd Verzeichnussen / vnd Mart. Zeillers Itinerarij Germaniae ersten vnd andern Theil.

Der Jtalianische Graf / Majolinus Bisaccioni, beschreibet Sie / lib. 5. Histor. p. 353. gedruckt / auch anderswo derselben etlich mal. Ein anderer Welscher Graf / nämlich Galeatius Gualdus Prioratus sagt dieses von jhr lib. 3. Histor. p. 70. Ulm citta franca, ben munita, e delle piu riche della Germania, fedendo sù le ij onde del Danubio, nel mezzo della Suevia. So setzet dieser Statt Lob Wolffgang Lazius; ein Weyland Medicus zu Wien / vnd deß Römischen Königs Ferninandi I. Historicus, lib. 12. Reip. Romanae, sect. 2. p. 920. seq. Sonderlich aber hat von jhr viel Martinus Crusius, ein gebohrner Franck / in seiner Schwäb. Chronick / vnd vnder anderm / auch von den Adelichen Geschlechten allhie / geschrieben; deren deßgleichen Herr Limnaeus, in addit. ad libr. 7. de jure publ. tomo 4. auß meines Großgünstigen Herrens / D. Waltheri Bericht / gedencket / vnd ein Register derselben setzet / darvon aber etliche allhie nicht mehr verhanden / also / daß so viel den Mannsstammen anbelangt / nur diese noch der Zeit / dem Alphabet nach gezehlet werden / nemlich der H. Baldinger / Besserer / Ehinger / Kräfft / Neithart / Rhemen / Rothen / Schaden / Schermeyr / Stamler / vnnd Welser. Sonsten hat es wol andere gute Geschlecht / die auch allbereit von vielen Jaren zu dieser Statt gewohnt haben / als der Herren Fingerlin / Küechel / Neubronner / Scheler / Schleicher / (deren auch Felix Fabri, ein Schweitzer / vnd gewester Prediger Mönch zu Vlm gedencket) Werckmann / Wicken / vnd andere mehr; zu denen vor etlicher Zeit auch andere kommen / die vornehm / vnd berühmbt seyn / auch Rathsstellen / vnnd ansehenliche Aempter haben; die aber nicht zu den

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[209] obwolermeldten H. Patritiis gerechnet werden; sondern jhre absonderliche Stuben haben / so man die vndere / oder auch der Kauffleut Stuben zu nennen pfleget. Vorehrngedachter H. Limnaeus Fürstlicher Brandeburgischer geheimer / vnd CammerRath / etc. meldet auch auß obwolernantem Herrn D. Walthern / der Herren Grafen von Castell / vnd der Statt Rotenburg an der Tauber Consiliario, etc. daß Vlm erst damaln dem Archivo, oder der Stätte geheimer Schrifften Verwahrung / seye vorgesetzt / vnnd jhr / der Statt Vlm / Secretarius, Ludwig Denninger (Demminger) zu enim Registratorn angenommen worden; nach dem die Statt Augspurg / bey der Stätte Zusammenkunfften nicht mehr habe seyn wollen: Wie auß der Stätte Abschied / deß Jahrs 1593. erscheine: Sonsten aber sey Vlm eine von den 4 Außschreibenden Stätten; welche die andere in dem Schwäb. Cräisse beruffe. Vnd zwar / so ist der vor weniger Zeit / verstorbene Vlmische Secretarius, Herr Johan. Jacob Bachmann / noch der Stätte / auff der Schwäbischen Banck / Registrator gewesen / vnd in solcher Qualität auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg Anno 41. solches Ampt verwaltet; ob schon / bey vorgewesten Teutschem Krieg / die Stätte in etlichen Jahren keinen StättTag mehr gehalten / biß im verschienen 51. Jar / die 4. Außschreibende Stätte / in Eßlingen wider zusammen kommen seyn; vnd auf gegenwärtigem Reichstag / der jetzige Vlmische Secretarius, vom löbl. Stätt-Collegio, zu einem Registratorn / wider / wie verlautet / vorgestelt werden möchte. Ihr / der Statt Vlm monatlich einfacher ReichsAnschlag ist / bißhero 900 fl. gewesen. Zu Vnderhaltung deß Käyserlichen Cammergerichts zu Speyer / gibt sie für ein Ziel 244. Gulden / 26. Kr. 4. Heller / zu 69 Kr. den Thaler gerechnet / so der Zeit 318. fl. 49 Kr. vnnd also das Jahr 637. Gülden / 38 Kr. bringet. D. Beckers / hat (nach dem An. 1567. zu Worms erhöchten Anschlag) 458. fl. selbiger alten Wärung. H. Limnaeus[WS 1] bleibet noch bey dem alten Anschlag der 275. fl. welches / dem Thaler zu 69. Kr. nach / jährlich nur 358. fl. vnd ohngefehr auff die 42 Kreutzer bingen thäte.

Was sonsten denckwürdiges in dieser löblichen Statt vorgeloffen / davon ist mein Schwäb. Chronic; vom Münster; der Orgel darinn / vnd andern Sachen aber: Wie auch / daß es allhie jederzeit eine wolbestellte Truckerey gehabt / mein obernantes Reyßbuch / zu sehen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Limnaens