Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Q. F. Maximus Gurges, Konsul 265 v. Chr.
Band VI,2 (1909) S. 17981800
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112) Q. Fabius Maximus Gurges, Sohn des Rullianus Nr. 114. Über den Ursprung seines zweiten Beinamens, der in den Fasti Cap. Aufnahme gefunden hat, sagt Macrob. sat. III 13, 6: ad viros venio triumphales, quos victores gentium luxuria vicit, et ut taceam Gurgitem a devorato patrimonio cognominatum, quia insignibus virtutis secutae vitia prioris compensavit aetatis, usw. Gurges wird z. B. von Lucil. 1238 Marx (aus Cic. fin. II 24) zur Bezeichnung eines Verschwenders verwendet, und bei Iuvenal. VI 266 soll wohl der Name Fabius Gurges gerade durch den Gegensatz zu der Würde seines Trägers wirken. Aber wie der Beiname Nepos im Hause der Meteller mit Unrecht so gedeutet wurde, daß einer, der ihn führte, in schlechten Ruf kam (Val. Max. IX 14, 4, vgl. o. Bd. III S. 1216), so ist auch wohl das Cognomen Gurges nur deshalb so ausgelegt worden, weil man seinen wahren Grund später nicht mehr kannte. Es ist an sich schon unmöglich, daß F. sein väterliches Erbteil verschleuderte, da er noch bei Lebzeiten seines Vaters Consul wurde. Ganz späte Erfindung ist die Anekdote von den sittenlosen Jünglingen Fabius Gurges und Cornelius Scipio, Hist. Aug. Heliog. 26, 2 (ausgemalt nach Val. Max. III 5, 1. 2?, vgl. Nr. 107 und o. Bd. IV S. 1432, 38ff.).

457 = 297. In dem gefälschten Bericht über einen von seinem Vater (s. Nr. 114) errungenen Sieg wird auch dem Sohne eine Rolle als Tribunus militum zugeteilt (Liv. X 14, 10, vgl. über solche Angaben auch o. Bd. IV S. 1490).

459 = 295 unter dem fünften Consulat seines Vaters erwirkte F. beim Volke die Verurteilung mehrerer Matronen wegen Unzucht und verwendete die Strafgelder zum Bau eines Venustempels beim Circus maximus (Liv. X 31, 9), den er später nach Beendigung des dritten Samniterkrieges einweihte (Serv. Aen. I 720, vgl. Wissowa Religion und Kultus d. Römer 235, 4). Offenbar war F. im J. 459 = 295 curulischer Aedil (vgl. Mommsen Staatsr. I 242. II 493), und zwar vielleicht zum zweitenmale (vgl. Nr. 114 beim J. 455). Was Pais Storia di Roma I 2, 313ff. 593f. 733 im Anschluß daran über Fabische Aedilitäten, Prozesse und Tempelgründungen vorbringt, zeigt nur, daß die Dublettenjagd über die Grenzen methodischer Kritik hinausführt.

462 = 292 wurde F. Consul I mit D. Iunius Brutus Scaeva (Gurges allein oder mit seinen anderen Namen Chronogr. Idat. Liv. X 47, 5; ep. XI. Val. Max. V 7, 1. Oros. III 22, 6; nur andere seiner Namen Chron. Pasch. Eutrop. II 9, 3. Cassiod. Zonar. VIII 1. Suid. II 1401f. Bernh.). Schon in der Erzählung über seine Wahl zum Consul bei Val. Max. IV 1, 5, vgl. Polyaen. VIII 15 tritt sein Vater (s. Nr. 114 zum J. 455) stark hervor, noch mehr in dem Kriegsbericht (s. Nr. 114 zum J. 462). Die Überlieferung ist dadurch in solchem Maße getrübt worden, daß sich ihr echter Kern kaum mehr herausschälen läßt. Bezeichnend [1799] ist das Fehlen jedes Ortsnamens in den erhaltenen Auszügen aus Livius; nur Dionys. XVII 4 gibt an, daß F. den samnitischen Stamm der Pentrer bezwungen habe. Ob er aber wirklich erst eine Niederlage erlitten, dann einen Sieg errungen hat, muß dahingestellt bleiben. Dionysios bestätigt die auch bei Dio frg. 33, 31 und Zonar. VIII 1 aufbewahrte Überlieferung, daß dem F. sein Imperium für das folgende J. 463 = 291 verlängert wurde, und berichtet ausführlich von einem Konflikt zwischen F., der damals Cominium belagerte, und dem neuen Consul L. Postumius Megellus, worin F. den kürzeren zog (vgl. Mommsen Staatsr. I 25, 3). Aber nicht nur der Umstand, daß Liv. X 39, 5–10. 43, 1–8 die Erstürmung von Cominium schon beim J. 461 = 293 erzählt, sondern der ganze Charakter des Dionysischen Berichts erregt Bedenken. Dazu, daß F. als Consul und nach seinem Consulat die Unterwerfung der Feinde fortsetzte, paßt es, wenn sein Triumph in den Acta triumph. erst ins J. 464 = 290 nach Beendigung des Krieges angesetzt wird (erhalten nur [M]aximus an. CDLXIII). Der Triumph wird öfters erwähnt in Verbindung mit der Tradition über den Vater des F. (Liv. ep. XI. Val. Max. V 7, 1. Plut. Fab. 24, 5. Suid. a. O.); außerdem wird überliefert, daß dabei der Samnitenfeldherr Pontius gefangen aufgeführt und nachher hingerichtet wurde (Liv., vgl. Oros. III 22, 9).

478 = 276 war F. Consul II mit C. Genucius Clepsina (Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Oros. IV 2, 2. Cassiod.) und triumphierte zum zweitenmale, und zwar de Samnitibus, Lucaneis, Brutticis (Acta triumph., hier vollständig erhalten), so daß er wohl von Flor. I 11, 8 mit seinem Vater als Bezwinger Samniums zusammengestellt werden durfte.

Zwischen das erste und das zweite Consulat des F. fällt der Leichenschmaus, den er zu Ehren seines Vaters ausrichtete (s. Nr. 114. Auct. de vir. ill. 32, 4), und fällt vielleicht die Bekleidung der Censur durch F., die freilich nur daraus erschlossen ist, daß nach Plin. n. h. VII 133 F. gleich seinem Vater und Großvater Princeps senatus gewesen sein soll (Vermutungen über die Zeit der Censur CIL I2 p. 33f.[1] zum J. 474). Nach seinem zweiten Consulat war F. 481 = 273 das Haupt der ersten Gesandtschaft, die Rom in Erwiderung einer ägyptischen an Ptolemaios Philadelphos schickte (Val. Max. IV 3, 9. Dionys. XX 14); die römische Tradition schildert die Uneigennützigkeit der Gesandten, die nach ihrer Heimkehr die königlichen Geschenke dem Staatsschatz ablieferten, aber sie auf Beschluß des Senates und Volkes zurückempfingen (Val. Max. Dionys. Dio frg. 41. Zonar. VIII 6; eine andere ähnliche Anekdote Iustin. XVIII 2, 9); für das Ansehen des F. und seines ganzen Hauses zeugt es jedenfalls, daß er an der Spitze dieser bedeutsamen Mission stand, und daß unter seinen beiden Mitgesandten noch ein Fabier (Nr. 124) war.

489 = 265 war F. Consul III (Maximo Chronogr. Idat.; Μαξίμου Chron. Pasch.; Q. Fabius Oros. IV 7. 1, fälschlich zum folgenden Jahre. Cassiod.) und soll erfolgreich gegen Volsinii gekämpft (Fabius Gurges Flor. I 16), aber bei der Belagerung eine Wunde empfangen haben, an [1800] der er starb (Κύΐντος Φάβιος Zonar. VIII 7). Vgl. zu der verwirrten Überlieferung über diesen Krieg o. Bd. IV S. 2285, 64ff.

Nachträge und Berichtigungen

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Band S III (1918) S. 460
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112) Gegen die populäre Deutung des Beinamens Gurges und für seine Ableitung aus dem Etruskischen vgl. W. Schulze Zur Gesch. lateinischer Eigennamen 287.

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Band R (1980) S. 110
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112) Q. F. Maximus Gurges, Konsul im J. 265 v. Chr, (L) S III, (K) s. Kl. P. Bd. 2 S. 493, F. Nr. I. 37.

Anmerkungen (Wikisource) Bearbeiten

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum I, 33.