Geschichte von Kloster Heilsbronn/Vorwort mit Angabe der Quellen

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Heilsbronn vor der Stiftung des Klosters »
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Vorwort mit Angabe der Quellen.




Die auf Anregen Sr. Majestät des Königs Friedrich Wilhelm IV. von Preußen vollzogene Eröffnung der abenberg–zollerischen Gräber in der Klosterkirche zu Heilsbronn im Jahre 1853 veranlaßte mich, im Jahre 1859 eine Schrift unter dem Titel: „Beiträge zur Geschichte von Kloster Heilsbronn“[WS 1], zu veröffentlichen. Ich glaubte, zu dieser Veröffentlichung verpflichtet zu sein, weil in Folge jener Gräberöffnung wiederholt Aufforderungen an mich ergingen, über Heilsbronns frühere Verhältnisse Aufschluß zu geben; besonders aber, weil gerade damals, wie schon früher, viel Irriges über Heilsbronns Vorzeit geschrieben und nachgeschrieben wurde. Mehr konnte ich damals, wegen Mangels an Zeit, nicht mittheilen. Erst im höheren Greisenalter war es mir vergönnt, die vorliegende ausführliche Geschichte Heilsbronns zu schreiben. Die „Beiträge“ berichten eingehend nur über Heilsbronns Urgeschichte, über die Klosterstiftung, die Heilquelle, das Kastrum oder Burggrafenhaus und die daselbst im Laufe der Jahrhunderte ein- und ausgehenden Kaiser, Könige, Burggrafen, Kurfürsten,| Markgrafen etc., aber nur wenig oder gar nichts über die fernere Geschichte des Klosters, des Mönchsstaates, über die Reformation, die Fürstenschule, den dreißigjährigen Krieg, über Kunst- und Grabdenkmale. Über das Alles berichtet nun das vorliegende Buch ausführlich, doch ohne Wiederholung der in den „Beiträgen“ mitgetheilten Forschungen. Wohl aber wird hier auf die durch jene Forschungen gewonnenen Resultate oft hingewiesen und manches dort nur Angedeutete weiter ausgeführt. Die Leser der beiden Bücher werden finden, daß nur selten ein kleiner unscheinbarer Ort so viel Denkwürdiges bietet, wie der kleine unscheinbare Marktflecken Heilsbronn. Dem preußischen Königs-, jetzt deutschen Kaiserhause ist der Ort denkwürdig als abenberg–hohenzollerische Familiengrabstätte. Dem Schreiber über fränkische, zollerische und brandenburgische Geschichte sind die heilsbronner Urkunden unentbehrlich. Dem Antiquar bietet die heilsbronner Klosterbibliothek ein reiches Material. Der Kunstfreund findet in Heilsbronn viel Beachtenswerthes in Hinsicht auf Malerei, Architektur und Skulptur. Auch darüber wird hier berichtet. Vor Allem aber wird in den Biographien der 35 Klosteräbte gezeigt, wie durch diese das Kloster von dem kleinen Orte Heilsbronn aus seinen Besitz bis zum Main, zur Donau und bis an den böhmer Wald erweitert hat. Die Biographien der Äbte enthalten zugleich die Geschichte des Klosters von seiner Gründung an bis zu seiner Auflösung. Der durch das konsequente Verfahren der Äbte geschaffene Mönchsstaat war nicht arrondirt; denn die einzelnen Theile desselben| lagen großentheils weit voneinander. Diese einzelnen Theile und Besitzungen sollen hier nicht nur genannt, sondern auch besprochen werden. Diese spezielle Besprechung wird manchem Leser willkommen sein, da an vielen ehemals heilsbronnischen Orten alle Aufschreibungen aus alter Zeit durch Krieg oder Feuer zu Grunde gegangen sind. Auch der Kulturhistoriker wird das Buch nicht unbefriedigt aus der Hand legen.




Quellen.
Gedrucktes habe ich bisweilen zitirt, aber nur selten benützt, ausgenommen gedruckte Urkundensammlungen von Hocker, Schütz, Stillfried etc. Die vorhandenen Druckschriften über Heilsbronn enthalten neben urkundlich Wahrem auch viel Irriges. Um nicht gleichfalls irre zu gehen, hielt ich mich an die ungedruckten, großentheils noch unbekannten und unbenützten Quellen und gleichzeitigen Aufschreibungen. Die von mir benützten handschriftlichen ungedruckten Quellen sind folgende:


I. Das heilsbronner Klosterarchiv,
niemals durch Krieg oder Feuer beschädigt, blieb nach der Auflösung des Klosters noch fast 200 Jahre lang in Heilsbronn. Nur einige Urkunden kamen in den Jahren 1588 bis 1734 nach Ansbach, im J. 1625 ungefähr 50 auf fürstlichen Befehl nach Windsheim. Die wichtigsten Urkunden und die Saal- und Lagerbücher brachte man in Kriegszeiten nach Nürnberg, aber immer wieder zurück nach Heilsbronn. Von den Urkunden, welche von 1132 bis ins 15. Jahrhundert über Heilsbronn Aufschluß geben, sind die Originale gegenwärtig meist in München, einige jedoch in Nürnberg, Erlangen und Bamberg. Unter den nach 1710 von Heilsbronn aus nach Ansbach und von da meist nach München abgelieferten Archivalien waren zwei Codices documentorum, welche bei der Ablieferung nach Ansbach beschrieben wurden wie folgt: a) „Ein Buch in Regalfolio aus lauter Pergament, worin des Klosters päpstliche und kaiserliche Privilegien, beneben wie des Klosters Güter an dasselbe kommen, beschrieben sind, von 1138 bis 1500.“ b) „Ein deßgleichen Pergamentbuch in Kleinfolio, so Verwalter Störr (1666) in röthlichem Leder mit messigenen Spangen neu binden lassen, darin gleichfalls des Klosters Privilegien und Documenta von 1138 bis
| 1342.“[1] Diese Privilegien und Documenta findet man abschriftlich in fünf mächtigen Folianten im Nürnberger Kreisarchiv. Die Kopien sind schön geschrieben und sorgfältig kollationirt. Weiter fand ich im Nürnberger Kreisarchiv einen Band mit 77 nicht kollationirten heilsbronner Urkunden und Aufschreibungen des Hofraths Schneider und des Richters Ziemetsheuser von circa 1700 „über des Klosters Ursprung, Privilegien, Acquisitionen, über des Klosterstifters Otto vermeintlich herzogliche Abstammung, über die Grafen von Abenberg, über die Stillalegende (siehe Beiträge S. 4)“; jedoch nichts über einen Heilbrunnen oder über einen verwundeten Ritter, welcher dem Heilbrunnen seine Genesung verdankte; denn um 1700, da diese Aufschreibungen gefertigt wurden, kannte man in Heilsbronn und Onolzbach die erst gegen 1729 vom Kloster Marienburg aus importirte Brunnenfabel noch nicht. Beim historischen Verein in Ansbach[2] fand ich in einem Foliobande sehr werthvolle Kopien von Urkunden aus dem heilsbronner Archiv, welche aber lediglich das Amt Bonhof, d. h. die vormalige Probstei Bonhof, betreffen. Die Kopien sind sehr sorgfältig kollationirt. Im Bamberger Archiv sind mehrere dem heilsbronner Archiv angehörige Originalurkunden über Erwerbungen von Gütern und Pfarrpatronaten und ein heilsbronner Saalbuch. Auch fand ich dort eine Korrespondenz aus den Jahren 1711 und 1712 über die Berichtigung defekter Umschriften an zwei Zollerischen Todtenschilden in der heilsbronner Kirche. Ähnlich war mein Befund im Würzburger Archiv. Das heilsbronner Archiv enthielt und enthält keine Urkunde aus sehr alter Zeit. Die zweitälteste Urkunde darin ist die Klosterstiftungsurkunde von 1132; von älterem Datum ist lediglich die bei dem Orte Unterschlauersbach besprochene Urkunde von 1124.


II. Die heilsbronner Klosterbibliothek.
Von ihr gilt dasselbe, was vorhin vom Archiv gesagt wurde: sie wurde niemals durch Krieg oder Feuer beschädigt und blieb nach der Klosterauflösung fortwährend bis ins 18. Jahrhundert in Heilsbronn. Wie manches davon auf Regierungsbefehl in den Jahren 1632 und 1650 verschleudert wurde, ist im Vorwort zu den Beitr. S. VI und VII zu lesen. Der Verwalter Rephun erhielt d. d. Onolzbach, 15. Juli 1654 einen weitern Regierungsbefehl, also lautend: „Es will verlauten, daß bei dem Kloster Hailsbronn etliche alte Choralbücher von Pergament zu verkaufen sind, wie einige daraus dem Herrn Dr. Rittershausen bereits überlassen worden sein sollen. Wenn dann Herr Dr. Baumgärtner allhier auch dergleichen zu kaufen begehrt, als befehlen wir hiemit, daß Du, wie viel solcher Bücher noch vorhanden| und zu entbehren sind, bei Herrn Prediger erkundigen und hieher berichten sollst. Unseres gnädigsten Fürsten Herrn Albrechten Markgrafens Cammerräthe Berchtold etc.“ Wie die zwar dezimirte, aber immer noch sehr reiche Bibliothek 1731 von Hocker beschrieben, 1748 halbirt, schließlich aber in Erlangen wieder unirt wurde, ist in den Beitr. S. 241 und 246 zu lesen. Den werthvollsten Theil bilden die Manuskripte, jetzt insgesammt in Erlangen und von Irmischer (Handschriftenkatalog 1852) beschrieben. Dem einen und andern Manuskript wurden von Mönchen historische, meist unzuverlässige Notizen beigefügt. Zuverlässiges Material fand ich in den nachgenannten Manuskripten: 1. Statuta papalia ordinis cisterciensis. Jedes Cisterzienserkloster war verpflichtet, die von den Päpsten bestätigten allgemeinen, jedes Cisterzienserkloster betreffenden Verordnungen des Generalkapitels von Cisterz zu kopiren und zu sammeln. Das heilsbronner Verordnungskopialbuch in Oktav, sehr abgegriffen und mit zahllosen Handweisern versehen, enthält 126 Pergamentblätter und Verordnungen aus verschiedenen Perioden. Die aus der ersten Cisterzienserzeit gab der Abt Stephan von Cisterz gemeinschaftlich mit anderen Äbten „zur Erhaltung und Förderung gegenseitiger Liebe“; man nannte diese kleine Verordnungssammlung wegen ihrer Tendenz Carta caritatis. Die nur vier Blätter umfassende Carta verlangt vor Allem: genaue Befolgung der Regel Benedikts, dann Übereinstimmung in Sitte, Gesang und Gottesdienst bei Tag und Nacht. Es folgen hierauf Vorschriften bezüglich der Zurechtweisung der Äbte und Mönche, dann bezüglich des Generalkapitels und der Visitation des Stammklosters in Cisterz durch die Äbte der vier ersten von dortaus gestifteten Klöster de Firmitate (La Ferte), de Pontiniaco (Pontigny), de Claravalle (Clairvaux) und de Morimundo. Das heilsbronner Kopialbuch enthält ferner die Clementina, d. h. eine im Jahre 1265 vom Papste Clemens IV. sanktionirte Sammlung von Verordnungen, in welchen die Bestimmungen der Carta caritatis bestätigt und erweitert wurden. Ferner enthält das Kopialbuch allgemeine Verordnungen von 1316, dann von 1334 vom Papste Benedikt XII. und endlich vom Jahre 1350. Diese Verordnungen betreffen u. A.: „Abtswahl. Kann die Benediktion der Äbte und Novizen nicht unentgeltlich erlangt werden, so soll man sie vertagen oder ganz unterlassen. Visitirende Äbte sollen den Klöstern nicht zur Last fallen; daher soll man ihnen nicht mehr als zwei Pitançiae Fische reichen; reicht man ihnen ein Mehreres, so sollen sie es nicht annehmen. Die Ordenstracht sei braun oder weiß. Fleischgenuß ist verboten; doch sollen die Mönche und Laienbrüder ausreichend Kost und Kleidung erhalten nach dem Vermögen des Klosters und nach Beschaffenheit der Gegend, in welcher das Kloster liegt. Ebenso sollen auch die auf Universitäten versendeten Mönche das Erforderliche zu ihrem Unterhalt, zum Studiren und Magistriren erhalten (s. unten Bd. I, Seite 572). Mönche dürfen nichts| besitzen, für sich nichts kaufen, ohne des Abts Erlaubniß kein Geschenk nehmen. Wird ein Kloster in seinen Privilegien von Bischöfen oder andern Personen beeinträchtigt, so sollen es die drei ersten Äbte schützen. In ein neugegründetes Kloster müssen wenigstens zwölf Mönche eingeführt werden, als dreizehnter der Abt. Frauenspersonen sind vom Kloster fern zu halten (s. unten Bd. I, 593). Kollisionen mit Ortspfarrern sind zu vermeiden; Mönche sollen sich daher nicht in die Seelsorge der Pfarrer einmischen, nicht taufen, es sei denn Gefahr auf dem Verzuge. Zum Generalkapitel darf ein Abt höchstens zwei Begleiter nach Cisterz mitbringen. Läßt sich ein Mönch während des Generalkapitels in Cisterz betreten, so soll er gepeitscht werden (vapuletur graviter et expellatur). Bestrafung der Delikte, z. B. Nichtbeachtung des Stillschweigens (s. u. Bd. I, 237. 556). Erschlägt einer unserer Ordensbrüder einen Ordensbruder, so verfällt er der Kerkerstrafe auf Lebenszeit. Rechnungswesen. Eidesformeln u. s. w.“

Die Statuta enthalten einige Verordnungen, welche in Heilsbronn niemals zum Vollzug gekommen sind. Ein Statut lautet: Ordinamus, quod deinceps cellae in dormitoriis nullatenus construantur, et si quae jam constructae fuerint, per abbates infratres menses destruantur et eis negligentibus seu non volentibus, per visitatores auctoritate apostolica destruantur. Die heilsbronner Mönche schliefen aber nicht beisammen in einem großen Saale, sondern in verschiedenen Zellen. Ein anderes Statut: De tempore missarum, lautet: Tempore fenacionis et messionis ac tonsionis ovium, ubi monachi tondere solent, missae celebrentur antequam monachi exeant ad laborem. Diese Verordnung deutet an, daß es Cisterzienserklöster gab, in welchen die Arbeiten bei der Schaafschur und bei der Heu- und Getreideernte von den Mönchen eigenhändig verrichtet wurden; von den Mönchen in Heilsbronn wurden dergleichen grobe Handarbeiten zwar geleitet und beaufsichtigt, aber nicht eigenhändig verrichtet. Siehe unten Bd. I, S. 557 ff., wo gezeigt wird, daß in Heilsbronn Manches anders war, als in andern Cisterzienserklöstern. Hier und da sollen Cisterzienser zur Anlage ihrer Klöster absichtlich sumpfige, ungesunde, unwirthliche Gegenden gewählt haben; die heilsbronner Mönche ließen sich auf einem gesunden, wohlbebauten Grund und Boden nieder und erwarben schon sehr frühzeitig Besitzungen in der weinreichen Maingegend, im grasreichen Zenngrunde und im getreidereichen Ries.


2. Ista sunt privilegia a summis pontificibus ordini nostro concessa et ordinantur hic prout in Cistercio sunt reposita et eo ordine quo sunt data.

Mit diesen Worten beginnt ein 56 Pergamentblätter enthaltendes heilsbronner Manuskript in Quart, über welches Folgendes zu bemerken ist: Die jeweiligen Äbte von Cisterz legten die von ihnen und ihren vier Nebenäbten| (abbates principales) gefaßten Beschlüsse, welche den Orden überhaupt betrafen, den Päpsten zur Bestätigung vor und stellten dann die erhaltenen Bestätigungsbullen, chronologisch geordnet, in einem Bande zusammen. Anfang und Schluß der Bullen lauten gewöhnlich: Dilectis filiis abbati Cystercii et coabbatibus ejus etc. Statuimus ut nulli omnino hominum liceat hanc paginam nostrae confirmationis infringere vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attemptare praesumserit, indignationem omnipotentis dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum ejus se noverit incursurum. Das von dem in Cisterz aufbewahrten Original kopirte heilsbronner Manuskript enthält die päpstlichen Bullen von 1144 an bis 1389 in drei Abtheilungen. Es finden sich darin theils die eben besprochenen Statuta, theils weitere Bestimmungen und Privilegien, u. A. folgende: „Wir dürfen einen Rechtsanwalt (yconomum) annehmen und ihn ermächtigen, an unserer Statt das juramentum calumniae zu leisten und unsere Rechte zu wahren. Wir dürfen Exkommunizirte absolviren und in unsern Orden aufnehmen. Niemand, auch kein Bischof, darf in der Nähe unserer Abteien und Ackerhöfe (grangiae) Bauten aufführen, durch welche wir beunruhigt werden. Niemand darf auf unserem Grund und Boden arretirt, geschlagen oder beraubt werden. Unsere Äbte dürfen selbst Weihen vollziehen, wenn Erzbischöfe oder Bischöfe den Vollzug beanstanden. Päpstliche Legate dürfen in unseren Klöstern kein Geld erpressen, kein Fleisch verlangen, sie haben sich mit unserer Kost zu begnügen. Bischöfe dürfen nicht beanstanden, daß Wohlthäter uns Geschenke machen und in unseren Klöstern ihre Grabstätte suchen. Da unsere Klöster gewöhnlich in Einöden und Wüsteneien liegen, fern vom Weltverkehr, so dürfen wir in Zeiten eines allgemeinen Interdikts bei verschlossenen Thüren den Gottesdienst mit lauter Stimme celebriren. Altarbekleidung an Hauptfesten von Seide; Kelche nur von Silber. In jedem Kloster vierfacher Verschluß der Hauptkasse. Zweimalige Rechnungsstellung im Jahr. Kein Abt darf ohne Zustimmung seines Konvents mehr als hundert Gulden entlehnen. Visitationsdauer höchstens drei Tage. Ein Mönch auf Reisen darf nicht länger als zwei Tage lang in einem Kloster verweilen. Ein Abt, der ohne triftige Entschuldigungsgründe nicht alljährlich beim Generalkapitel in Cisterz erscheint, zahlt zur Strafe an das Kapitel das Doppelte des zur Hin- und Herreise erforderlichen Reisegeldes. Der Abt von Cisterz und seine vier Nebenäbte sind berechtigt, über Äbte, die ihre schuldigen Kontributionen nicht nach Cisterz zahlen, Exkommunikation und Interdikt zu verhängen. Was die Mönche besitzen gehört dem Kloster. Ein Abt, welcher den Mönchen den Besitz von Geld etc. gestattet, soll abgesetzt werden.“ Von diesen Bullen ist eine einzige speziell an das Kloster Heilsbronn gerichtet. Der Bitte des Abts entsprechend erklärt der Papst Nikolaus (IV.): „Alles bewegliche und unbewegliche Gut, welches ein Mönch durch Erbschaft erhält, fällt dem Kloster zu.“ Die letzten Blätter des Manuskripts enthalten| eine kurze Rekapitulation der obigen Bullen; eine kurze Bezeichnung der von den Kaisern und Königen Konrad III., Friedrich I., Heinrich VII., Philipp II., Wilhelm, Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich, Ludwig und Karl IV. dem Kloster Heilsbronn ertheilten Privilegien; einige den Klöstern Bildhausen, Langheim etc. zugekommene päpstliche Bullen; Bestimmungen über die Abtswahl; Eidesformeln und einen Erlaß des Basler Konzils. Einer der Kopisten schrieb am Schlusse der ersten Abtheilung die Worte bei:

Hoc opus exegi domini non absque labore.
Sed labor est facilis vero superatus amore.
Laus tibi sit, Christe, quoniam liber explicit iste.

3. Directorium usuale u. s. w. Dieses Bd. I, 556 ausführlich besprochene Manuskript vom Jahre 1516 berichtet über die gottesdienstlichen Handlungen der Äbte und Mönche.

4. Die Sermonen von Conrad Soccus von Brundelsheim, Prior, dann der 14. Abt in den Jahren 1317 bis 21. Über die Wirksamkeit des Verfassers als Abt und als Sermonenschreiber siehe die Berichte Bd. I, 102 ff.

5. Die Sermonen des Priors Einkurn von circa 1361. Siehe Bd. I S. 565569.

6. Des Richters Hartung Sammlung kirchlicher Gesänge, geschrieben in den Jahren 1544 bis 48; siehe Bd. I S. 571.


III. Die heilsbronner alte Klosterregistratur.

Vom Archiv und von der Bibliothek blieben mehrere Bände in Heilsbronn zurück; dazu eine Unzahl von Schriftstücken aus der Vorzeit, welche ungebunden in Schubladen und Schachteln aufbewahrt, 1741 aber in 550 Foliobände gebunden wurden. Man nannte diesen theils im Landgerichts-, jetzt Bezirksamtsgebäude, theils in der neuen Abtei bis in die neueste Zeit aufbewahrten Vorrath von Schriftstücken „die alte Klosterregistratur“. In dieser fand ich Mönchsrechnungen (computationes) von 1338 an, ausführliche Berichte über die letzte Klosterzeit, über die Reformation, die Fürstenschule, den 30jährigen Krieg und über die Geschäftsführung des Klosterverwalteramts. Die Registratur enthielt Folgendes:

1. Die Computationes,[3] lateinisch geschriebene Rechnungen der Äbte und Mönche, von 1338 bis in die Reformationszeit, acht Bände, besprochen im Vorwort zu den Beitr. Seite VIII. Ein sehr schätzbares Material. Leider fehlen die Bände mit den Rechnungen der Jahre vor 1338.| 2. Die Jahrbücher[4] aus den Jahren 1523 bis 1589, gleichfalls besprochen in den Beitr. S. VIII. Sie enthalten Konzepte von Ausfertigungen in der Klosterkanzlei, Tagebücher und sehr schätzbare Kopialien. 3. Ein Todtenkalender,[5] auch Calendarium, Necrologium anniversariorum, Vigilienbuch genannt. Es sind vier Todtenkalender noch vorhanden, vom ersten und ältesten nur noch Bruchstücke, im 23. Jahresbericht des mittelfränk. histor. Vereins von 1865 veröffentlicht von Dr. Kerler in Erlangen. Der zweite oder nachälteste Todtenkalender war bis 1760 in Heilsbronn, wurde aber dann an den Regierungsrath von Jung in Ansbach abgeliefert, von demselben in seinen „Miscellaneen“ auszugsweise veröffentlicht und späterhin in das Nürnberger Kreisarchiv verbracht. Es sind darin, wie noch heutzutag in den Kalendern, an den Sonn-, Fest- und Werktagen Heiligennamen eingeschrieben, die sieben Tage: Sonntag, Montag, Dinstag u. s. w. feria prima, secunda, tertia u. s. w. genannt, aber nur durch die sieben Buchstaben A, B, C, D, E, F, G angedeutet. Unter den Namen der Kalenderheiligen stehen die Namen derjenigen Personen, zu deren Gedächtniß an dem bezeichneten Tage das Todtenamt, anniversarium, alljährlich gehalten wurde, bisweilen mit Bezeichnung der von den Verstorbenen dem Kloster gemachten Schenkungen. Darauf folgen zinnoberroth die Namen der Spenden, welche an diesem Jahrtage, dem Willen der Verstorbenen zufolge, den Mönchen gereicht werden mußten, z. B. Fische, Weißbrot mit Honig, Wein, besser als der Pfründwein, Lebkuchen, oder ein besseres Gericht, ein Leckerbissen, pitancia, aus der Abtsküche. Oft ist die an diesem Tage zu celebrirende Messe und das dabei zu beobachtende Ceremoniell näher bezeichnet, oder der Altar, an welchem die Messe gelesen werden sollte. Ferner sind, meist am Rande, diejenigen Personen genannt, deren man an diesem Tage gedachte, aber ohne daß die Mönche außergewöhnliche Viktualien erhielten. Diesen Todtenkalender revidirte 1483 ein Mönch, Gumpeltshofer[6] aus Windsheim, 32 Jahre lang Subcellarius und Clausor vini, gestorben 1504. Bei dieser Revision beschloß man, die übergroße, immer steigende Zahl von Commemorationen zu beschränken, viele Namen aus der Vorzeit wegzulassen und einen neuen Kalender zu fertigen. Dieser gleichfalls procurante patre Cunrado dicto Gumpeltshofer im J. 1483 gefertigte, von mir in Heilsbronn vorgefundene dritte Todtenkalender enthält daher sehr viele im älteren Kalender verzeichnete Wohlthäternamen nicht mehr, dafür aber die Namen mehrerer Personen, welche zu Gumpeltshofers Zeit Schenkungen machten. Auch aus noch späterer Zeit finden sich Anniversarien verzeichnet,| z. B. der Kurfürstin Anna, † 1512, des Abts Bamberger, † 1518, des Markgrafen Friedrich, † 1536, des Abts Wenk, † 1538. Am Rande des Kalenders ist die Tageslänge angegeben, auch bemerkt, wann und wo in der Umgegend Jahrmärkte gehalten wurden. Der sehr schön geschriebene Kalender besteht aus 21 Pergamentblättern in Großfolio. Die Feiertage und die dabei verzeichneten Heiligennamen sind roth geschrieben, die Monatsnamen abwechselnd roth und blau. Man hat in späterer Zeit den Kalender einem Foliobande einverleibt mit vielen anderartigen, insgesammt auf Papier geschriebenen Aktenstücken, darunter das I, 239 ff. ausführlich besprochene Memorandumbuch des Abts Wenk, worauf noch viele Ausschreibungen späterer Äbte über Ausfertigungen, Einnahmen, Ausgaben, Streitigkeiten u. s. w. folgen. Den vierten Todtenkalender vom Jahre 1516 fand ich in dem beim 30. Abt Wirsing besprochenen Directorium usuale. Er lautet wie der zweitälteste Kalender, enthält jedoch hier und da einen Zusatz bezüglich der Aderlaßtage oder der Tage, an welchen Sermonen im Kapitol oder Umzüge gehalten, oder den Mönchen Tischspenden gereicht werden mußten. 4. 550 Foliobände, über deren Entstehung und Inhalt Folgendes zu berichten ist: 1741 erklärte die Regierung zu Ansbach: „die heilsbronner Klosterregistratur sei die considerabelste im Lande und sollte demnach nicht mehr, wie bisher, in Schubladen und Schachteln aufbewahrt, sondern gebunden werden.“ Der Registrator Jak. H. Roth weilte zwei Jahre lang in Heilsbronn, ordnete die zahllosen Schriftstücke, ließ sie in 550 Folianten binden und fertigte schließlich ein Repertorium, welches gleichfalls einen Folioband bildet. Die 550 Folianten enthalten Konzepte und Abschriften von Urkunden, Verhandlungen aus der Klosterzeit, Rezesse zwischen Onolzbach und Bayreuth, Korrespondenzen des Klosteramts mit den Vogteien, Pfarreien und Kirchenstiftungen aus dem vom Main bis an die Donau reichenden Klostergebiete, Verhandlungen über Rechtssachen, Besoldungen, Kauf, Verkauf, Münzwesen, Zoll, Steuer, Zehnt, Gült, Erbschaft, Verehelichung, Forstwesen, Jagd, Fischerei, Militär, Buß und Frevel, Bau und Besserung, die Reformation, die Fürstenschule, die Bibliothek, den 30jährigen Krieg. Von den 550 Folianten sollten im J. 1847 hundert Bände als Makulatur verkauft werden. Auf meine Fürsprache wurden 30 bis 40 derselben der Registratur erhalten. Eingedenk, „daß die heilsbronner Registratur die considerabelste des Landes war“, hätte man gar nichts davon verkaufen sollen. Sehr vielen Ortschaften, deren schriftliche Dokumente an Ort und Stelle durch Feuer und Krieg untergegangen sind, gibt die heilsbronner alte Klostersregistratur allein Aufschluß über ihre früheren Verhältnisse, insonderheit über Rechtsverhältnisse und Gerechtsame. Hierüber auf Grund der alten heilsbronner Registratur Auskunft zu geben, wurde ich wiederholt veranlaßt und aufgefordert, wenn sich da und dort an einem ehemals heilsbronnischen Orte| ein Rechtsstreit dieses Betreffs ergab. Gegenwärtig ist von der alten Registratur nichts mehr in Heilsbronn. Die Computationes und der Todtenkalender kamen im J. 1853 in das Münchener, die Jahrbücher und die 550 Folianten im J. 1872 in das Nürnberger Kreisarchiv, vermuthlich auch ein Urkundenverzeichniß und einige Rechnungsbände, welchen ich manche schätzbare historische Notiz verdanke.


IV. Ein Manuskript[7]

von circa 1582, eine Beschreibung der heilsbronner Monumente enthaltend, wiederholt kopirt, im vorliegenden Buche oft zitirt, und in Bd. III besprochen. Eine der Kopien befindet sich beim historischen Verein in Bayreuth; eine andere, die vollständigste, in München; eine dritte und vierte wurde mir von anderwärts her zuvorkommend mitgetheilt; eine fünfte fand ich im Würzburger Kreisarchiv, in einem Manuskript von 1658 bis 1660: Chronicon Monasterii Ebracensis.


V. Die heilsbronner Pfarr–Registratur

enthält nur unbedeutende historische Dokumente aus der vorreformatorischen Zeit. Die Pfarrei wurde erst in Folge der Reformation gegründet. Die Matrikeln beginnen mit 1544. Denkwürdige Einträge in denselben habe ich dem vorliegenden Buche einverleibt; ebenso die vorgefundenen Notizen über die Prediger und Fürstenschullehrer. Was die Pfarregistratur nur stückweise bietet, findet man ausführlicher in der alten Registratur.


VI. Funde bei Gelegenheit der Kirchenrestaurationsarbeiten von 1851 an bis 1861 und der Ausgrabungen im J. 1853.[8]

Hierüber habe ich Einiges in den „Beiträgen“ mitgetheilt, Mehreres im vorliegenden Buche. Ich glaubte, zu diesen Mittheilungen gewissermassen verpflichtet zu sein, da von den Leitern und Vollziehern der Arbeiten von 1851 an nur Wenige noch leben und von den Lebenden und Verstorbenen Keinem, wie mir, vergönnt war, den Befund tagtäglich zu konstatiren. Aus diesen meinen Mittheilungen wird man auch späterhin entnehmen können, wie Dieses und Jenes ursprünglich gestaltet war, aber umgestaltet oder völlig beseitigt wurde. Manche dieser Metamorphosen werden in den anliegenden Abbildungen veranschaulicht.

Die Abschnitte VI, IX, XI, XII enthalten Berichte und Besprechungen über die religiös-sittlichen Zustände im vormaligen heilsbronner| Mönchsstaate und in Deutschland überhaupt. Ich richtete dabei einen vergleichenden Blick auf außerdeutsche Länder, jedoch nur auf Holland, Belgien, Schottland, England und Frankreich: Länder, in welchen ich als Hauslehrer sieben Jahre lang gelebt, deren Zustände ich genau kennen gelernt habe. Andere außerdeutsche oder außereuropäische Länder, die ich nur aus Berichten, nicht durch eigene Anschauung kenne, habe ich nicht berücksichtigt, Nordamerika nur in wenigen Worten.

Der im vorliegenden Buche besprochenen Gegenstände sind so viele, daß ich für nöthig erachtete, ein zweifaches Register beizufügen.

Dem Herrn Archivvorstande Dr. Heinrich in Nürnberg und dem Herrn Bibliothekar Dr. Kerler[9] in Erlangen, die Jahre lang mit stets gleicher Freundlichkeit ihre reichen Vorrathshäuser mir aufgeschlossen haben, meinen verbindlichsten Dank. Dem unermüdlich gefälligen Herrn Archiv-Sekretär Pechstein in Nürnberg folgt mein Dank in das Jenseits.

So weit hatte ich in meinem 83. Lebensjahre dieses Vorwort geschrieben, als Herr Graf von Stillfried–Alcantara in Berlin durch Zusendung seines neuesten Buches mich hoch erfreute. Dieses bespricht gleichfalls, wie mein Buch, Heilsbronn und ist betitelt: „Kloster Heilsbronn. Ein Beitrag zu den Hohenzollerischen Forschungen von Dr. R. G. Stillfried. Mit vielen Holzschnitten und photolithographischen Abbildungen. Berlin. Carl Heymann’s Verlag 1877.“ 398 Seiten. Das werthvolle Buch ist glänzend ausgestattet durch circa 150 Abbildungen von Siegeln, Wappen, Portraits und Grabdenkmalen Hohenzollerischer Ahnen und vieler ihrer Dynasten und anderer Adeligen, die in Heilsbronn begraben liegen. Auch von den andern in Heilsbronn vorhandenen Malereien, sowie von architektonischen und plastischen Gegenständen sind viele abgebildet. Das Alles bespricht in dem werthvollen Buche mit allbekannter Meisterschaft der Altmeister, vor dem alle Forscher und Schreiber über Hohenzollerische Geschichte die Fahne neigen. Seine Besprechungen gründen sich großentheils auf Quellen, welche auch ich benützt habe, nämlich folgende:

1. Zwei heilsbronner Codices documentorum aus dem vormaligen Klosterarchiv.

2. Acht Bände Computationes, d. h. lateinisch geschriebene Rechnungen der Äbte und Mönche von 1338 an; von mir reichlich ausgebeutet, im Stillfriedischen Buche aber noch weit reichlicher. In diesem findet sich Seite 307 bis 327 ein nach den Angaben dieser Mönchsrechnungen gefertigtes „Verzeichniß über die ehemaligen Kunst- und Reliquienschätze der Klosterkirche und das profane Silberzeug der Abtswohnung.“ Die Computationes enthalten ferner historische Aufzeichnungen, welche der Abt Bamberger während| seiner Regierungszeit von 1498 bis 1518 in lateinischer Sprache den Rechnungen beifügte. Von mir gleichfalls reichlich ausgebeutet, im Stillfried’schen Buche aber noch weit reichlicher, und zwar durch vollständigen Abdruck von Seite 241 bis 306. Diese Redaktion verdanken wir besonders dem Herrn Dr. Scheins.

3. Die Nekrologien oder Todtenkalender des Klosters Heilsbronn, gleichfalls reichlich ausgebeutet von mir, weit reichlicher aber im Stillfriedschen Buche, und zwar durch wortgetreue Mittheilung des vollständigsten Todtenkalenders, Seite 233 bis 382.

4. Die heilsbronner Jahrbücher. Davon wurden nur 6 Bände vom Jahre 1544 an im Stillfried’schen Buche ausgebeutet; von mir auch die übrigen sehr inhaltreichen von 1523 an.

5. Monumenta antiquitatis, quae in templo monasterii Heilsbronnensis cernuntur. Scripsit Loeserus. Von Stillfried und Muck gleich fleißig ausgebeutet.

Im Stillfried’schen Buche Seite 8 heißt es: „Welche Liegenschaften im Laufe der Jahrhunderte in den Besitz des Klosters gelangten, ob sie käuflich erworben oder geschenkt wurden, wie viel Zins sie einbrachten, und ob sie dem Kloster bis zu seiner Aufhebung verblieben, – ein solcher Nachweis wäre nicht ohne Bedeutung, würde aber für den engen Rahmen unseres kurzen historischen Abrisses zu ausführlich werden.“ Demzufolge gibt das Stillfried’sche Buch nur einen kurzen Abriß von der Geschichte Heilsbronns, während es über alles Heilsbronn–Hohenzollerische ausführlich berichtet. Das im Stillfried’schen Buche laut Seite 8 Gewünschte gibt mein Buch, welches ausführlich berichtet, wie durch die Äbte der ursprünglich kleine Mönchsstaat im Laufe der Jahrhunderte bis an den Main, an die Donau und bis an den böhmer Wald erweitert wurde. Auch Anderes, was im Stillfried’schen Buche nur kurz angedeutet ist, habe ich weiter ausgeführt, z. B. bezüglich des Klosterlebens, der Klosterauflösung, der Reformationszeit, der Fürstenschule, des 30jährigen Krieges, der Baulichkeiten, der Ortsgeschichte u. s. w.

Das Stillfried’sche und mein Buch waren gleichzeitig druckreif; allein nach vorgängiger brieflicher Rücksprache wurde bestimmt, daß jenes zuerst, und dann erst mein Buch erscheinen sollte. Der Herr Graf sprach bei der Übersendung seines Buches in einem freundlichen Begleitschreiben den Wunsch aus, daß ich in meinem Buche sein Buch besprechen möge. Theilweise habe ich dieses so eben bereits gethan; aber eingehender that ich es in folgender Weise: Überall, wo wir Beide einen und denselben Gegenstand besprechen, habe ich in meinem Manuskript durch eine beigefügte Hinweisung die Blattseite in dem Stillfried’schen Buche bezeichnet, wo derselbe Gegenstand bald mehr, bald weniger eingehend, als in meinem Buche, besprochen wird[.]
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Unsere Forschungsresultate weichen bisweilen voneinander ab, was vielleicht Manchen, der sich für die Sache interessirt, veranlassen wird, weiter zu forschen. Der Herr Graf hat vor 34 Jahren das Interesse für das Studium der Geschichte meines damaligen Wohnortes in mir wach gerufen und durch fortgesetzten mündlichen und schriftlichen Verkehr in mir wach erhalten. Die Leser seines und meines Buches werden bestätigen, was ich vorhin geschrieben habe: „Nur selten bietet ein kleiner unscheinbarer Ort so viel Denkwürdiges, wie der kleine unscheinbare Marktflecken Heilsbronn.“ Andererseits dokumentirt die vorliegende Geschichte Heilsbronns, daß „die gute alte Zeit“ keine gute Zeit gewesen ist.


Poppenreuth im November 1878.

Der Verfasser. 


Anmerkungen

  1. Vgl. Stillfried, Heilsbronn. Seite XVII.
  2. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XX.
  3. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XV.
  4. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XVIII.
  5. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XVIII. 328 bis 382.
  6. Johann Gumpelshofer, Bürger in Windsheim, und seine Frau schenkten dem Kloster Gefälle von einem Weiher, laut Eintrag im Todtenkalender beim 22. August.
  7. Vgl. Stillfried, Heilsbronn. Seite XIX.
  8. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite 72 bis 80.
  9. Jetzt Oberbibliothekar und Professor in Würzburg.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Georg Muck: Beiträge zur Geschichte von Kloster Heilsbronn. Die Verhältnisse vor der Klosterstiftung: die Heilquelle; die Heideckerkapelle; das Kastrum oder Burggrafenhaus und seine Bewohner; der Prediger Hocker. Ansbach: Seybold, 1859
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