Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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gallischen Göttin
Band VI,1 (1907) S. 228 (IA)–243 (IA)
Epona (Mythologie) in der Wikipedia
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Epona, hergeleitet vom Stamm epo- des keltischen Wortes ‚Pferd‘, ist der Name einer gallischen Göttin. Da aber p für das im Lateinischen gewöhnliche qu (equus) auch den italischen Dialekten eigentümlich ist (vgl. lat. popina neben coquina; ebenso griech. ἵππος neben dialekt. ἴκκος), so hat W. Corssen besonders in den nach seinem Tod erschienenen Beiträgen zur italischen Sprachkunde, Leipzig 1876, 126–132 die auch von anderen angenommene altrömische Herkunft der Göttin gegen die keltische Herleitung zu begründen gesucht (mehr Literatur bei R. Peter in Roschers Myth. Lex. I 1286). Doch ist die italisch-lateinische Ableitung nicht vereinbar mit der Kürze des o, welche durch drei Zeugnisse beglaubigt ist (Iuv. 8, 154: solam Epŏnam et facies olida ad praesepia pictas. Prudent. apoth. 197: nemo Cloacinae aut Epŏnae super astra deabus. Ps.-Plut. parall. min. 29 p. 312 E: Ἔποναν; Genaueres über diese Stellen s. nachher). Demnach ist der Name Epŏna zusammenzustellen mit den gallischen Namen Axŏna, Divŏna, Matrŏna usw. (Holder Altcelt. Sprachsch. II 858f.), nicht aber mit den lateinischen Namen und Wörtern Bubōna, Pomōna, Bellōna, Annōna, matrōna usw.

Allerdings die Schriftsteller sagen nichts von der gallischen Herkunft der E. Aus ihnen lernen wir vielmehr, daß die Verehrung jener Schutzgöttin der Pferde und der diesen verwandten Zug- und Reittiere, der Maultiere und Esel, überhaupt im römischen Reich und zwar in den niederen Volksschichten, wie unter den Maultiertreibern, [229] neben der Verehrung anderer niederer Gottheiten verbreitet gewesen und daß ihr Bild (in einer Nische oder aufgemalt) in den Ställen angebracht und mit Blumenspenden geschmückt, wie auch durch die üblichen Opfer (Weihrauch, Tiere und gesalzenes Schrotmehl) verehrt war. Daher erregte es auch den Unwillen des Sittenrichters Iuvenal, daß der Konsul des J. 94 n. Chr., ein Pferdefex, den von ihm vollzogenen Staatsopfern zum Hohn, dieser niederen Gottheit huldigte. Iuv. 8, 155–157: interea, dum lanatas torvumque iuvencum more Numae caedit Iovis ante altaria, iurat solam Eponam et facies olida ad praesepia pictas, wozu der Scholiast bemerkt: quia mulio est qui consul fertur; Epona dea mulionum est. Apuleius met. III 27 sagt der in einen Esel verwandelte Lucius: respicio pilae mediae, quae stabuli trabes sustinebat, in ipso fere meditullio Eponae deae simulacrum residens aediculae, quod accurate corollis roseis equidem (et quidem Gruter) recentibus fuerat ornatum. Fulgentius sermon. antiqu. 11 p. 115 Helm: Semones dici voluerunt deos quos nec caelo dignos ascriberent ob meriti paupertatem, sicut sunt Priapus, Epona, Vertumnus, nec terrenos eos deputare vellent pro gratiae veneratione. Schließlich die christlichen Schriftsteller Minucius Felix Octav. 28, 7: nisi quod vos et totos asinos in stabulis cum vestra vel ⟨sua⟩ Epona consecratis et eosdem asinos cum Iside religiose devotatis (überl.: devoratis; Rigaltius: decoratis). Tertull. apolog. 16: vos tamen non negabitis et iumenta omnia et totos cantherios cum sua Epona coli a vobis und in ähnlichen Ausdrücken derselbe ad nat. I 11: sane vos totos asinos colitis et cum sua Epona et omnia iumenta et pecora et bestias quae perinde cum suis praesepibus consecratis. Prudent. apoth. 197–199: nemo Cloacinae aut Eponae super astra deabus dat solium, quamvis olidam persolvat acerram sacrilegisque molam manibus rimetur et exta.

Durchaus bedeutungslos ist neben diesen Zeugnissen lateinischer Schriftsteller der Kaiserzeit die mythologisch-genealogische Angabe eines sonst nicht bekannten, von S. Reinach Epona 43 = Rev. arch. 1895 I 317 dem 2. Jhdt. v. Chr. zugerechneten griechischen Schriftstellers ‚Agesilaos‘ ‚im dritten Buch seiner Ἰταλικά‘ (FHG IV 292 b) in der dem Plutarch zugeschriebenen Schrift Συναγωγὴ ἱστοριῶν παραλλήλων Ἑλληνικῶν καὶ Ῥωμαϊκῶν (parall. min.) 29: Φούλουιος Στέλλος μισῶν γυναῖκας ἵππῳ συνεμίσγετο· ἡ δὲ κατὰ χρόνον ἔτεκε κόρην εὔμορφον καὶ ὠνόμασεν Ἔποναν· ἔστι δὲ θεὸς πρόνοιαν ποιουμένη ἵππων; denn dies Zitat ist lediglich eine Erfindung des Fälschers dieser Schwindelschrift, und nur die Angabe, daß E. Schutzgöttin der Pferde sei, verdient Beachtung.

Außerdem nennen aber den Namen der E. einige vierzig Inschriften. Von diesen ist eine das Bruchstück eines auf Ziegelstein eingeschriebenen Bauernkalenders aus Guidizzolo zwischen Mantua und Verona, also in einstmals gallischen Landen (Not. d. scavi 1892, 8f. CIL I² p. 253); der Kalender (vgl. Wissowa im Apophoreton der Graeca Halensis [1903] 48) bezeichnet den 18. Dezember als Festtag der E. (Epone im Dativ), während die voraufgehenden Festtage italisch-römischen [230] Gottheiten und Feiern gelten (Apolli[naria], Neptun[alia], Diana, Volkanalia, Septimontiu[m], Saturnalia, im Nominativ). Die übrigen Inschriften sind Weihinschriften, welche sich auf folgende Landschaften des Römerreiches verteilen: Gallia Lugudunensis: CIL XIII 2902.[WS 1] 2903[WS 2] (Intaranum = Entrains, von der nämlichen Fundstelle, aus den Resten eines Tempels) Augusto sacrum, deae Eponae Connonius Icotasgi fil(ius) templum cum suis ornamentis omnibus de suo donavit l(ibens) m(erito) und Aug(usto) sac[r(um)], deae Epona[e] Marcellus Maturi f(ilius) in[c]ol(a?) d(e) s(uo) d(at), v(otum) s(olvit) [m(erito)]. Dagegen ist die von Holder a. a. O. und S. Reinach a. a. O. nr. 88 aufgeführte Inschrift von Lugudunum = Lyon auszuscheiden, da die Ergänzung von Renier unmöglich, s. CIL XIII 1675. Gallia Belgica: CIL XIII 4630[WS 3] (Nasium = Naix) Deae Epona[e] et Genio Leuc(orum) Tib(erius) Iustinius Titianus [b(ene)f(iciarius) leg(ati) l]eg(ionis) XXII [P(rimigeniae) P(iae) F(idelis)] Antonin[ian(ae)] ex vo[to p(osuit)]; der Altar ist während einer Dienstleistung im militärisch nicht besetzten Hinterland, dem Gebiet der Leuker, geweiht; vorher hat der Stifter, ein Augsburger, im J. 210 in Gemeinschaft mit seiner Frau in seiner Garnisonstadt Mainz dem Mercurius einen Altar gesetzt (CIL XIII 6741). Germania superior: CIL XIII 7555 a. b (vicus Belginum an der Straße Bingen–Neumagen–Trier, von der nämlichen Fundstelle) In h(onorem) d(omus) d(ivinae) dea[e] Epone vica[n]i Belg(inenses oder -inates) p(osuerunt) curante G(aio) Velorio Sacrillio q(uaestore)[WS 4] und In h(onorem) d(omus) d(ivinae) deae Eponae L. Attucius Vectissus d(ono) d(at)[WS 5]. 7680[WS 6] (Antunnacum = Andernach) Eponae sacr(um), Cagius Optat[us] mu[lio?] v(otum) s(olvit) [l(ibens) m(erito)]. 7610 a[WS 7] (Limeskastell Zugmantel, Standort einer cohors Treverorum) [Deae] Epon[ae sub] cura T…[de s]uo po[suit]. 7438[WS 8] (Limeskastell Kapersburg) In h(onorem) d(omus) d(ivinae) de(ae) Epon(ae) Bilic[i]us Gematus col(l)eg(i)s su[i]s de iu[s(su)] de(ae) …, J. 202 n. Chr.; der Mann, welcher diesen Bilderstein (vgl. nachher) für seine Kollegen gestiftet, wird ein veredarius (Postreiter) der im Kastell untergebrachten Truppe (numerus N…) gewesen sein, wie v. Domaszewski mit Verweisung auf die von einem Remer dem Genius veredariorum numeri N… geweihte, ebendaselbst gefundene Inschrift CIL XIII 7439 vermutet. 5622[WS 9] (Tilena = Thil-Châtel, in der Gegend von Dijon) In h(onorem) d(omus) d(ivinae) deae Eponae et dis Mairabus, G(enio) loci Sattonius Vitalis lib(rarius?) [leg(ionis) XXII pr]im(igeniae) [p(iae) f(idelis)] …, J. 250 oder 251 n. Chr. 5170[WS 10] (Salodurum = Solothurn) Deae Eponae Mapilius Restio m(iles) [l]eg(ionis) XXII Antoni[ni]anae p(rimigeniae) p(iae) f(idelis) immu[ni]s co(n)s(ularis) curas a[ge]ns vico Salod(uro) …, J. 219 n. Chr. Anzeiger f. Schweiz. Altertkde. N. F. II 1900, 78[WS 11] (Basilea = Basel) In h(onorem) d(omus) [d(ivinae])] deae Epo[nae] L. Sollius F(?)… [S]o[ll]ius …. Britannia: CIL VII 747[WS 12] (Magnae = Carvoran, am Hadrianswall) Deae Eponae p(osuit) So(llers?). 1114[WS 13] (Auchindavy, am Wall des Antoninus Pius) Marti Minervae Campestribus Hercl(i) Eponae Victoriae [231] M. Coccei(us) Firmus (centurio) leg(ionis) II Aug(ustae); denselben Soldaten haben drei gleichzeitig gefundene Altäre zum Urheber, die dem Iuppiter optimus maximus und der Victoria victrix, der Diana und dem Apollo, sowie dem Genius terrae Britannicae geweiht sind (CIL VII 1111–1113). Raetia: CIL III 11909[WS 14] = 5910 (Pfoering an der Donau, Standort der Truppe, welche die Weihung vollzogen) Campest(ribus) et Eponae ala I sing(ularium) p(ia) f(idelis) c(ivium) R(omanorum) … v(otum) s(olvit) l(ibens) l(aeta) m(erito). Noricum: CIL III 4776[WS 15] (unter Virunum) Epone Aug(ustae) sac(rum) G(aius) [Li]cin(ius) Civilis b(ene)f(iciarius) co(n)s(ularis) v(otum) s(olvit) l(ibens) m(erito). 4777[WS 16] (unter Virunum, gefunden im Zollfeld) [E]pon[ae] pro sa[l(ute)] Aug(ustorum) [i]uven[tus … und auf der anderen Seite [Epo]nae [pro s]al(ute) Aug(ustorum) … i co[l(legii)] M[anliensium? …. 4784[WS 17] (zu Virunum; Mariasaal) Herculi et Eponae Aug(ustae) pro salute imp(eratoris) Caes(aris) M. Aur(elii) Antonini Pii Felicis Invicti … es folgt eine Namenliste von Männern und Frauen. 5176[WS 18] (Celeia = Cilli) Eponae Aug(ustae) sacr(um) C. Mustius Tettianus b(eneficiarius) Lisini Sabini proc(uratoris) Aug(usti) v(otum) s(olvit) l(ibens) m(erito); von der nämlichen Fundstelle kommt eine zweite, verstümmelte Weihinschrift desselben Mannes, die jedenfalls den I(uppiter) o(ptimus) m(aximus) ehrte, denn dieselbe Stelle in einer Vorstadt von Cilli hat zahlreiche Altäre geliefert, welche fast alle dem Iuppiter, daneben wenige anderen Gottheiten, wie der Ortsgöttin Celeia und Landesgottheit Noreia, vornehmlich aber von beneficiarii geweiht sind. Dem nämlichen Heiligtum entstammt wohl auch 5192[WS 19] I(ovi) o(ptimo) m(aximo) Eponae et Celeiae sanctae M. Sid…. 5312[WS 20] (Windenau bei Marburg an der Drau) Eponae Aug(ustae) sacrum Volusius Equester v(otum) s(olvit) l(ibens) m(erito). Pannonia inferior: CIL III 3420[WS 21] (Waitzen; aus Aquincum, dem Standort der Truppe, deren Angehöriger das Denkmal gestiftet) Epone Aug(ustae) Apuleiiu(s) Ianuarius eq(ues) leg(ionis) II ad(iutricis) p(iae) f(idelis) v(otum) s(olvit) l(ibens) m(erito). Dalmatia: CIL III 8671[WS 22] (Salonae = Salona) [Iovi optim]o maxsi[mo … Ep]one [… Marti] Cam[ulo …, doch sind besonders die letzten Ergänzungen sehr unsicher. 12679[WS 23] (Doclea, in Montenegro) I(ovi) o(ptimo) m(aximo), Epone regin(ae), Genio loci P. Bennius Egregius mil(es) coh(ortis) vol(untariorum), adiu[t(or)] princ(ipis), b(ene)f(iciarius) co(n)s(ularis) v(otum) s(olvit). Dalmatia oder Moesia superior: CIL III 6332 a[WS 24] (mit Goldbuchstaben ausgefüllte Inschrift eines silbernen Tellers, der unter einem aus Löffeln, Tellern, Schüsseln, Bechern usw. zusammengesetzten Silberschatz auf dem Gebirge Rudnik, nordwestlich von Kragujevac, in Serbien gefunden wurde) Epone; doch bin ich von der Richtigkeit dieser Lesung nicht ganz überzeugt. Dacia: CIL III 7904[WS 25] (Sarmizegetusa = Vârhely): Eponab(us) et Campestrib(us) sacr(um), M. Calventius Viator (centurio) leg(ionis) IIII F(laviae) f(elicis), exerc(itator) eq(uitum) sing(ularium) C. Avidi Nigrini leg(ati) Aug(usti) pr(o) pr(aetore) v(otum) s(olvit) l(ibens) m(erito). 7750[WS 26] (Apulum = Karlsburg) [232] Epone regin(ae) sanc(tae) C. (die folgenden Namen des Legaten sind ausgekratzt) leg(atus) Aug(usti) pr(o) pr(aetore) co(n)s(ularis) Dac(iarum) III …. 788[WS 27] (Alsó–Ilosva, Kastell der Ala I Tungrorum Frontoniana) Epo[nae] ala I [Tun]gr(orum) Fro[nton(iana)] cui p[rae(e)st] C. Iul(ius) Apigianus praef(ectus) eq(uitum) [v(otum) s(olvit)] l(ibens) m(erito). Dazu neuerdings die am 1. September 1905 von Prof. Cserni[WS 28] zu Karlsburg gefundene Weihinschrift: Epone sancte pro salute C. Iuli Septimi Castini leg(ati) Aug(usti) pr(o) pr(aetore) III Daciar(um) Libella Superi (filius) [fru]mentarius eius [votum] solvit[WS 29] (Mitteilung von Prof. Jung-Prag). Danach sind die in der Inschrift CIL III 7750 ausgekratzten Namen die des Statthalters C. Iulius Castinus. Denn dieser Altar und die neugefundene Inschrift sowie eine 1903 in der Nähe gefundene (ebenfalls nachzutragende) E.-Inschrift stammen gewiß aus der nämlichen Kapelle. Aus der Provinz Moesia inferior stammt eine bildliche Darstellung der Göttin mit einer (bis heute sonst noch nicht nachgewiesenen) griechischen Inschrift, die aber E. nicht mit Namen, sondern allgemein ‚erhörende Göttin‘ nennt (Rev. arch. 1902 I 237 Dobrič, nördlich von Varna, in Bulgarien): Θεὰν ἐπήκοον Αἴλιος Παυλῖν[ος ἀνέθηκεν]. Hispania Tarraconensis: CIL II 5788[WS 30] (Segontia = Siguenza) Eponae s(acrum) Seccundus (so) v(otum) s(olvit) m(erito). Schließlich sind aus der Reichshauptstadt Rom außer der Inschrift einer neben andern Gottheiten auch der E. geweihten Kapelle (CIL VI 293) elf Weihinschriften aus dem Heiligtum der Kaserne der Equites singulares bekannt, d. i. der kaiserlichen Leibwache, welche bestimmt seit Traian, vielleicht aber schon früher eingerichtet war und welche sich aus gallisch-germanischen Gegenden ergänzte. Diese Inschriften nebst den anderen gleichzeitig aufgefundenen inschriftlichen Denkmälern hat Henzen Ann. d. Inst. 1885, 235–291 besprochen, jetzt im CIL VI 31138–31187. Von den hier veröffentlichten Weihungen sind neun in den J. 132–141 von der Gesamtheit der Veteranen jener Truppe gelegentlich ihrer jeweiligen Entlassung nach 27 (anfangs auch 28–29), später 25jähriger Dienstzeit vollzogen (nr. 31140–31146. 31148. 31149); zwei weitere Weihinschriften nennen als Stifter einzelne Heeresangehörige, die eine (nr. 31174) einen Abteilungsführer der Equites singulares, die andere (nr. 31175) den Centurio einer Legion, der zu jener Leibtruppe in näheren Beziehungen gestanden haben wird. In allen elf Inschriften aber erscheint der gallische Schutzgeist der Pferde im Verein mit zahlreichen Gottheiten und Schutzgeistern, an deren Spitze die römischen Staats- und Heeresgötter stehen (vgl. v. Domaszewski Die Religion des röm. Heeres, Westd. Ztschr. XIV 20ff.); neben ihm treten fast überall die gleichfalls gallischen Matres Suleviae auf (vgl. Ihm Bonn. Jahrb. LXXXIII 78ff. Siebourg Westd. Ztschr. VII 108f.). CIL VI 293[WS 31] Iussu deorum C. Vale[rius …] Herculi Eponae S[ilvano aedi]culam restituit [sua pec(unia) pro] salutem suam et [… et] Proculo mul[t]is[que amicis? … (auf dem Stein steht MVLIIS, was Marini für gleichbedeutend mit mulionibus erklären wollte). Die vollständige Götterreihe, welche fünf Inschriften aus der Kaserne [233] der Equites singulares bieten (CIL VI 31145.[WS 32] 31146. 31148. 31149. 31175) lautet: Iovi optimo maximo, Iunoni, Minervae; Marti, Victoriae; Herculi, Fortunae; Mercurio, Felicitati; Saluti, Fatis, Campestribus; Silvano, Apollini, Dianae; Eponae, Matribus Sulevis et Genio singularium Augusti ceterisque dis immortalibus. Dieselben Gottheiten erscheinen in der ältesten Inschrift aus dem J. 132 (nr. 31140), nur fehlt hier noch die später angehängte allgemeine Widmung an die übrigen unsterblichen Götter, welche auch die anderen fünf Weihungen nicht kennen. Dagegen sind in den letzterwähnten fünf Inschriften auch einzelne in den übrigen Inschriften mit Namen genannte Gottheiten übergangen, nämlich einmal Fortunae (nr. 31174), zweimal Herculi Fortunae (nr. 31141. 31142), zweimal dieselben nebst Matribus Sulevis (nr. 31143. 31144). Im übrigen beschränken sich die Abweichungen auf wenige Umstellungen, indem zweimal Fatis Saluti geordnet (nr. 31146. 31148), einmal die Widmung Genio numeri eq(uitum) sing(ularium) Aug(usti) hinter die erwähnte allgemeine Widmung eingefügt ist (nr. 31175), sowie auf verschiedene Abkürzungen und Schreibungen (Epone nr. 31142; Ephonae nr. 31146). Die Stifter nennen sich – von unwesentlichen Abweichungen abgesehen – übereinstimmend: veterani missi honesta missione ex eodem numero ab imp(eratore) Traiano Hadriano Aug(usto) p(atre) p(atriae) in den J. 132–138, nr. 31140–31146, bezw. ab imp. Tito Aelio Antonino Aug. Pio p. p. (nr. 31148, J. 140) oder ab imp. Hadriano Antonino Aug. P(io) p. p. (nr. 31149, J. 141), worauf die Jahresangabe nach Consuln folgt. Diese Angaben mit der Weihung stehen auf der Vorderfläche der Marmoraltäre. Die Namen der Veteranen nebst Angabe der Jahre, in welchen sie in die Truppe eingetreten, sind hingegen gewöhnlich, doch nicht durchweg, auf den übrigen Seiten verzeichnet. Die Bezeichnungen der beiden Soldaten, welche für sich allein inschriftliche Marmorpfeiler (cippi) geweiht haben, lauten nr. 31174[WS 33]: M. Ulpius Festuss (so) dec(urio) prin(cipalis) eq(uitum) sing(ularium) Aug(usti) und nr. 31175[WS 34] P. Aelius Lucius (centurio) leg(ionis) VII geminae.

Weitaus die Mehrzahl der vorstehend aufgeführten 40 Weihinschriften nennt – soweit sie überhaupt den Stand der Stifter noch erkennen lassen – Truppenteile oder Angehörige des Heeres als Verehrer der E. Diese Truppen und Soldaten waren teilweise ausgesprochen beritten (zwei alae, ein eques legionis, ein exercitator equitum, die equites singulares, der vermutliche veredarius). Doch auch die anderen Heeresangehörigen, wie die zu Dienstleistungen abkommandierten Gefreiten (beneficiarii) oder der Gefreitendiensttuer (immunis curas agens), haben mit Pferden und Fuhrwesen zu schaffen gehabt (vgl. v. Domaszewski Westd. Ztschr. XXI 1902, 208, der indes mit Unrecht die italische Abkunft der E. vertritt, mit welcher nur eine entsprechende keltische Gottheit gelegentlich gleichgestellt worden sei). Die militärischen Verehrer der E. sind aber entweder gemeine Soldaten oder aus dem gemeinen Soldatenstand hervorgegangen; die höchsten Stellen haben drei Centurionen von Legionen [234] und ein decurio der equites singulares bekleidet. Allerdings ist ein großer Altar von einem Statthalter der kaiserlichen Provinz Dacia geweiht, dessen Name getilgt ist (CIL III 7750); diese Tatsache erinnert an die von Iuvenal als nicht standesgemäß verurteilten Ehren, welche ein Consul jener niederen Gottheit widerfahren ließ.

Aus dem Übergewicht der von Truppenteilen oder Truppenangehörigen ausgehenden Weihungen die römische Abkunft der E. folgern zu wollen, wäre sehr verkehrt. Dies wird aus den späteren Ausführungen über die Bilder der Göttin, welche einer Weihinschrift gewöhnlich entbehren, noch deutlicher hervorgehen, wird aber auch schon durch die Inschriften selbst erwiesen. Denn die Truppen und Soldaten, welche die E. verehren, kennzeichnen sich teilweise durch ihre Namen als Gallier, wie die ala Tungrorum (CIL III 788; vgl. den Fundort von CIL XIII 7610 a, wo eine cohors Treverorum stand) und die Personennamen Bilicius (= Bellicius) Gematus, Sattonius, Mapilius Restio, nebst den Beinamen von Equites singulares Marcus (fünfmal), Bellicus (zweimal), Alpicus, Brigo, Cassius, Gallio, Lucius (CIL VI 31149 b, auch 31175), Massa, Ripanus, Trever. Manchmal wird auch der jeweilige gallische Aufenthaltsort die Weihung veranlaßt haben (vgl. z. B. CIL XIII 4630). Die ausgesprochenen Zivilisten aber, welche den Rest mit höchstens zwölf Weihinschriften gestiftet haben, verraten nicht bloß durch ihren Wohnort, sondern auch durch ihre Namen die gallische Abkunft, vgl. Connonius Icotasgi filius (auch Marcellus Maturi filius), die vicani Belginates Velorius Sacrillius und Attucius Vectissus, Cagius (nach Zangemeisters Ergänzung ein Maultierkutscher, mulio), Sollius, sowie verschiedene Namen des sehr verstümmelten Namenverzeichnisses CIL III 4784. Überhaupt geht auch aus der vorher gegebenen Übersicht über die Verbreitung der Weihinschriften der E. hervor, daß – abgesehen von Rom – gerade gallische Gegenden oder aber doch Landschaften, die von gallischer Gesittung durchtränkt oder beeinflußt waren, vornehmlich die Fundstätten jener Denkmäler sind, eine Tatsache, die noch augenfälliger ist bei den bildlichen Darstellungen der Göttin.

Nicht nur in den Inschriften des Heiligtums der Equites singulares erscheint E. im Verein mit anderen göttlichen Wesen, sondern auch häufig sonst, nur ist ihre Gesellschaft hier nicht so zahlreich. Am nächsten kommen der Götterliste jener Weihinschriften die vier Altäre am Grenzwall des Antoninus Pius (CIL VII 1111–1114), da wir ja diese von dem nämlichen Centurio geweihten Denksteine nicht von einander trennen dürfen. Mit dem Gott der Götter des römischen Staates Iuppiter optimus maximus, dem auch hier unsere E. beigesellt ist, erscheint sie häufiger verehrt, so in dem Heiligtum zu Celeia (Cilli), vgl. o. zu CIL III 5176 und 5192, ferner 12679, vielleicht auch 8671. Mit Hercules, unter dessen Namen in Gallien sich so häufig ein einheimischer Schutzgeist verbirgt, ist sie nicht bloß in den Weihungen der Equites singulares und des Centurio in England vereint, sondern auch CIL III 4784 und VI 293. Öfters ist ihrem Namen auch die Ehrung des örtlichen Schutzgeistes [235] angegliedert, der in Cilli (CIL III 5192; vgl. oben zu 5176) mit bestimmtem Namen Celeia sancta, anderswo aber allgemeiner Genius Leucorum (CIL XIII 4630) und Genius terrae Britannicae (CIL VII 1113) oder noch allgemeiner Genius loci (CIL XIII 5622) benannt ist; verwandt ist die Ehrung des Genius (numeri equitum) singularium Augusti in den Weihinschriften dieser Truppe. Mit den gallischen deae Mairae ist E. verbunden CIL ΧΙΙI 5622. Auch sei noch ihrer häufigen Verbindung mit den Campestres genannten Schutzgeistern gedacht; sie findet sich nur in Weihinschriften von Soldaten und zwar in sämtlichen oben besprochenen Denkmälern der berittenen kaiserlichen Leibwache der ersten Hälfte des 2. Jhdts. und außerdem CIL VII 1114. III 11909 = 5910. III 7904. Es sind diese Campestres (auch Matres campestres genannt) Wesen, welche die Soldaten im Lager und Übungsfelde beschirmen (Siebourg Westd. Ztschr. VII 111. Ihm Bonn. Jahrb. LXXXIII 85ff. und o. Bd. III S. 1444; vgl. Mars campester CIL II 4083). In der letztgenannten Inschrift (CIL III 7904) ist, wohl unter der Einwirkung des beigesellten Plurals Campestrib(us), auch E. zu einer Mehrheit gemacht: Eponab(us).

Fünfmal ist in Inschriften der Donauländer die Göttin durch den Zunamen Augusta als ‚kaiserliche‘ bezeichnet (CIL III 3420. 4776. 4784. 5176. 5312), eine Benennung, die wir nicht bloß bei römischen, sondern auch bei provinzialen Gottheiten antreffen und welche ihren Ursprung hat in dem im ganzen Reich eingebürgerten römischen Kaiserkultus. In den beiden Weihinschriften eines Heiligtums im gallischen Intaranum (Entrains), CIL XIII 2902. 2903, ist daher auch die Widmung Augusto sacrum an die Spitze der Weihung, die die E. ehrt, gesetzt. Dieselbe Bedeutung liegt der seit dem Ausgang des 2. Jhdts. auf allen Weihinschriften so beliebten, aber auf einige Landschaften beschränkten, gewöhnlich vorangeschickten Formel in honorem domus divinae zu Grunde, welche wir auf fünf Denkmälern der E. in Germania superior antreffen (CIL XIII 5622, 7438. 7555 a. b. Anz. f. Schweiz. Altkde. 1900, 78). In Noricum geben zwei Inschriften der Hingebung an den Kaiser Ausdruck durch Beifügung der Worte pro salute imperatoris … oder pro sal. Augustorum (CIL III 4784. 4777).

Als regina ist E. geehrt CIL III 12679 und als regina sancta 7750. Diesen Beinamen, der mit dem häufigeren domina gleichwertig ist, teilt sie mit anderen Göttinnen, wie Iuno, Venus, Fortuna, Salus, Isis (Lothr. Jahrb. VIII 1, 80). Die Benennung dea ist, wie überhaupt der Zusatz von deus, dea zu den Namen der Gottheiten, erst in Inschriften des 2. Jhdts. n. Chr. gebräuchlich (Riese Westd. Ztschr. XVII 15ff., der aber zu weit geht).

Daß die Denkmäler, wo E. im Verein mit Gottheiten höheren Ranges auftritt, zum Teil nachweislich aus Truppenheiligtümern herstammen, war schon betont. Die CIL VI 293 bezeugte Kapelle war ihr und anderen Gottheiten gleichen Ranges heilig. Einen Tempel (templum) hat ihr ein Gallier zu Intaranum (Entrains) geweiht, in dessen Resten sich auch ein von einem anderen Gallier gestifteter Sockel noch vorgefunden hat [236] (CIL XIII 2902. 2903). Aber auch z. Β. die beiden Altäre aus Belginum (CIL XIII 7555 a. b) müssen einem gemeinsamen Heiligtum entstammen. Vgl. darüber später.

Die meisten bisher berücksichtigten Weihdenkmäler der E. sind Altäre oder cippi, zwei sind Bauinschriften, CIL III 6332 a soll einem Silberteller aufgeschrieben sein. Mit bildlichen Darstellungen sind nur sehr wenige der Weihinschriften begleitet. Wenn wir absehen von Opferkrug (urceus), Opferschale (patera) und anderen Opfergerätschaften (Beil, Messer), welche, wie überhaupt auf Weihdenkmälern, so auch auf den E. gewidmeten Steinen dargestellt sind (CIL III 5312. VII 747. VI 31174), beziehen sich unmittelbar auf die Göttin vier Bilder: auf der Seitenfläche des Steines scheint einmal (CIL II 5788) das Abbild eines Wagens beabsichtigt zu sein, ein anderes Mal (Hettner Steindenkmäler Trier, nr. 106 = CIL XIII 7555 b) ist ein Sporn dargestellt. Zweimal aber war unter den erhaltenen Denkmälern die Inschrift von dem Bild der Göttin begleitet. Ein drittes Bild auf einer in Bulgarien gefundenen Steintafel rechne ich nicht mit, weil seine oben angeführte griechische Beischrift E. nicht mit Namen nennt. Der eine der hier berücksichtigten Denksteine stammt aus Nasium (Naix) und steht im Museum zu Metz (Robert Epigraphie de la Moselle I pl. I 5–7. CIL XIII 4630); die Darstellung der E. auf der linken Seitenfläche ist, wie die des Genius auf der Gegenseite, nur in der unteren Hälfte erhalten. Deutlich erkennbar ist aber eine stehende Frau, an die sich beiderseits je ein Füllen anschmiegt; das eine Tier blickt mit in die Höhe gerichtetem Kopf zur Göttin auf, während das andere aus dem Bausch ihres Gewandes zu fressen scheint. Zu diesem früher einzigen Stein, der zu dem Bild der Göttin auch ihren Namen nennt, ist 1897 infolge der Limesgrabungen aus dem Limeskastell Kapersburg ein zweites Denkmal hinzugekommen, dessen Bild aber noch mehr verstümmelt ist (Limesblatt S. 762 und 931. CIL XIII 7438). Es ist eine Steinplatte, deren Reliefdarstellung über der Weihinschrift angebracht war. Erhalten ist von dem Bild nur der unterste Teil, zwei menschliche Füße (E.) und beiderseits je ein Pferdehuf und ein flammendes Altärchen. Durch diese beiden Darstellungen ist erwiesen, daß der Frau, welche stehend oder auf einem Sessel sitzend zwischen Pferden dargestellt ist, die sie füttert oder liebkost, der Name E. zukommt. Da aber auf einem Steinbild zu Brigantium = Bregenz (Rev. arch. 1898 II pl. XII) die zwischen zwei Füllen nebst zwei erwachsenen Pferden im übrigen entsprechend dargestellte Frau zu Pferde sitzt, so ergibt sich hieraus, daß auch die viel häufigeren Bilder einer reitenden Frau Darstellungen der E. sind. Wie sich aus Verbreitung und Darstellungsweise ergibt, sind die letzteren Bilder die ursprünglichen, neben ihnen gehen die erstgenannten Bilder als von römischem Brauch stärker beeinflußte Ableitungen her. Wir beginnen mit der älteren Darstellungsweise.

Die Bilder der reitenden Frau verzichten noch mehr, als dies bei den zwischen Pferden stehend oder thronend dargestellten Göttin der Fall ist, auf eine Inschrift. Mit Namen ist die reitende Göttin jedenfalls auf keinem der erhaltenen Bilder [237] mehr genannt oder je genannt gewesen, vgl. CIL XIII 4320, zu welcher Inschrift vielleicht ein zweites Beispiel, ebenfalls aus dem Metzer Museum hinzutritt, Lothr. Jahrb. XV 380, 4. Dieser Mangel einer Weihinschrift erklärt sich doch wohl daraus, daß für die Gallier das Bild die Hauptsache, die den Römern abgelernte Inschrift hingegen etwas Nebensächliches, Unwesentliches war, das sie daher nur hier und da nachmachten; vgl. Westd. Ztschr. Ergänzungsheft X 48. Uns ist allerdings durch diesen Mangel eine unanfechtbare Deutung der Götterbilder vielfach versagt.

Die reitende E., von der heute mehr als sechzig Steinbilder, zwanzig Darstellungen in Ton und zwölf in Bronze oder anderem Metall, eines auch in Holz bekannt sind, hat J. Becker Bonn. Jahrb. XXVI (1858), 91–103 als ‚reitende Matrone‘ gedeutet, eine unzutreffende Benennung, die trotz des Widerspruches von Ihm (Bonn. Jahrb. LXXXIII 55f.; Roschers Myth. Lex. II 2472) und anderen noch immer nicht überwunden ist. Veranlaßt war jene Bezeichnung durch einige Übereinstimmungen welche zwischen den Bildern der drei Muttergöttinnen (Matronae, Matres) und der reitenden E. hinsichtlich ihrer Sinnbilder bestehen. Denn sowohl den Matronen wie der reitenden E. sind nicht selten Früchte in einem Korb oder ohne einen solchen in den Schoß gegeben, beide tragen ferner öfters Füllhörner im Arm. Allein – um ganz abzusehen von der Frage, wie das Reiten mit dem Wesen der Matronen vereinbar sein soll – Früchte im Schoß und insbesondere Füllhörner finden wir auch anderen Gottheiten des Segens als Sinnbild zugeteilt. Beides führen die in der Ein- oder auch Zweizahl dargestellten gallischen Göttinnen der Fruchtbarkeit, deren Namen wir nicht kennen und die man gleichfalls unrichtig mit den Muttergöttinnen zusammengeworfen hat (Lothr. Jahrb. XV 380–382). Beides kennzeichnet aber auch öfters das Wesen der neben Pferden thronenden oder stehenden Gottheit, deren Benennung als E. nicht zweifelhaft sein kann.

Die reitende E. sitzt gewöhnlich auf einem Pferd, wenigstens einmal aber auf einem Maultier (Lothr. Jahrb. XV Taf. XII 6. gef. 1903 bei La Horgne-au-Sablon südlich von Metz). Das Wandgemälde in einem Stall zu Pompeii, welches unter anderem eine Frau auf einem Esel reitend und mit einem Knäblein im Schoß darstellt, lassen wir beiseite, weil es die (vielleicht mit E. verschmolzene) Isis vor Augen führt; vgl. Reinach 28f. = 188f. Das Pferd (auch das Maultier) ist nach rechts (vom Beschauer) gerichtet, nur sehr wenige Male nach links. Das Tier ist meistens im Schritt oder Trab dargestellt; manchmal steht das Pferd, selten galoppiert es (Lothr. Jahrb. XV 378). Die göttliche Frau sitzt gewöhnlich nach Frauensitte auf ihrem Reittier, beide Beine nach der einen, dem Beschauer zugekehrten Seite herabhängend. Manchmal stützt sie ihre Füße auf ein Sattelbrett, wie sie später noch lange in Gebrauch waren und in einigen Gegenden heute noch sind (Reinach 33f. = 193f. mit Rev. arch. 1902 I 233. Bonn. Jahrb. XCIX 243; vgl. Haug und Sixt Die röm. Inschr. u. Bildwerke Württembergs, 1900, außer nr. 266 auch nr. 367, und die reitende Frau [Helena?] aus Gjölbaschi in Lykien bei Daremberg-Saglio Dict. des antiq. gr. et [238] rom. II 751 Fig. 2716). Doch gibt es auch zehn gesicherte Beispiele dafür, daß E. rittlings nach Männerart zu Pferde sitzt: Lothr. Jahrb. XV 379 mit Taf. XII 1–3, gef. bei La Horgne-au-Sablon, ferner drei Steinbilder, deren Kenntnis und Abbildung ich Dr. Krüger verdanke, nämlich zwei, die ich nachträglich selbst gesehen, aus Dalheim im Museum zu Luxemburg (davon eines E. nach links vom Beschauer gerichtet, auf stehendem Pferd, mit erhobener Rechten, in der Linken den Zügel) und eines aus Belfort im Museum zu Colmar; zu ihnen gesellen sich noch ein verschollenes Steinbild aus Fentsch (Lothringen) bei Reinach nr. 21 (Lothr. Jahrb. XV 379, 2), ein anderes aus Contern bei Luxemburg (Wiltheim Luciliburgensia, ed. Neyen 327 mit Abb. Taf. 99 nr. 483 = Reinach nr. 38) und zwei Steinbilder aus Württemberg (Haug und Sixt a. a. O. nr. 248. 287 a). Für einige andere Bilder muß die Sitzweise als unbestimmt bezeichnet werden.

Meist ist E. in einheimische Tracht gekleidet; auf dem Kopf trägt sie nicht selten eine mehr oder weniger turbanartige Mütze, wie sie ähnlich auch die Matronen teilweise haben (Lothr. Jahrb. IX 341. Reinach nr. 39 aus Weimerskirch bei Luxemburg, ferner nr. 20. 21 u. a.). Doch sind Gewandung und Kopfschmuck öfters auch nach griechisch-römischer Sitte gebildet, wie in der Bronze von Reims (Reinach nr. 17) und in den Steinbildern mit rückwärts in die Höhe flatterndem Schleier (Lothr. Jahrb. XV 379; vgl. das erwähnte Bild von Gjölbaschi). Ja einmal, in einer Bronze von Loisia (Jura), ist der Oberkörper der mit Diadem geschmückten Göttin unbekleidet (Daremberg-Saglio II 735 Fig. 2707. Reinach nr. 15), eine Darstellung, welche absticht von der durch gallische Sittsamkeit, gewiß aber auch durch gallisches Klima bedingten strengen Verhüllung, wie wir sie sonst antreffen.

Diese Einwirkung griechisch-römischer Vorstellungsweise und Sitte können wir auch bei den Sinnbildern, mit denen die Schutzgöttin der Pferde ausgestattet ist, feststellen. Denn Füllhorn und Opferschale, die wir vereint oder einzeln in ihren Händen und Armen sehen, sind gewiß entlehnt. Dagegen machen die Früchte oder Fruchtbehälter, die sie in ihrem Schoße trägt, den Eindruck heimischer Vorstellung; statt dessen hält E. auch eine einzelne Frucht oder Blume in der Hand. Durch alle diese Gegenstände ist die Beschützerin der Pferde gleichzeitig als Göttin des Segens und der Fruchtbarkeit, insbesondere des Ackersegens gekennzeichnet, wie ja auch ihre engen Beziehungen zur Landwirtschaft durch die kräftigen Ackerpferde, welche sie reitet, ausgesprochen erscheinen. Als Göttin der Fruchtbarkeit im weiteren Sinn scheint sie ferner ausgezeichnet durch Tiere, die sie in ihrem Schoß trägt (Reinach nr. 37. 48. 49. 55. 58); vielleicht liegt hier eine Übertragung der Darstellungsweise der erwähnten Göttinnen der Fruchtbarkeit auf die Pferdegöttin vor. Doch machen manche dieser Beigaben den Eindruck von Genrebildchen (vgl. nachher). Ein Haustier, nach meiner Ansicht ein Hund (nach andern ein Affe?), sitzt auch auf einem Luxemburger Steinbild, das ich besichtigt, auf der Göttin Schoß, neben und auf einem von ihrer rechten Hand gehaltenen plattenartigen Gegenstand mit [239] kugeliger Frucht (Rev. arch. 1902 I 235 Fig. 10). Ebenso hält sie auf dem Holzbild von Saintes einen Hund im Schoß (s. u.). Vereinzelt stehen da ein Steinbild, wo die reitende E. einen mächtigen Schlüssel, den Schlüssel zur Stalltüre, in der Hand trägt (Rev. arch. 1898 II 188, 2 a mit pl. XI), und ein anderes, wo sie einen waffenähnlichen Gegenstand in die Höhe hält (a. a. O. 189 Abb. 2 b). Unbestimmt sind die Gegenstände, welche ihr in dem Steinbild Reinach nr. 21 (Fentsch) und der Bronze nr. 17 (Reims) in die eine Hand gegeben sind. Der göttliche Nimbus, welcher ihr Haupt zweimal auszeichnen soll (Reinach nr. 7. 28; vgl. Rev. arch. 1898 II 190), beruht auf einem Irrtum oder ist ein später angebrachter Heiligenschein.

Den Übergang zu der zweiten, abgeleiteten Bildergruppe bilden die acht Darstellungen, wo dem Reitpferd der E. als Göttin der Pferdezucht ein Füllen beigegeben ist, welches drei Bilder saugend darstellen, während es mehrmals der Göttin als Fußschemel dient (Reinach p. 35 = 195, XI und Rev. arch. 1902 I 231 Fig. 3; vgl. 1898 II 190 Fig. 9 bis). Von vier Pferden ist E. umgeben auf dem bereits erwähnten Steinbild von Bregenz, welches Reinach (p. 35 und 56 = 195 und 330) mit Recht als die Brücke zwischen den beiden verschiedenen Darstellungsweisen der Schutzgöttin der Pferde bezeichnet hat; sie füttert hier ihre Pfleglinge aus Tellern, die sie ihnen entgegenstreckt.

Auf zwei neuerdings (1903) bei La Horgne-au-Sablon gefundenen Steinen ist die einmal auf einem Pferde, das andere Mal auf einem Maultier reitende Göttin von einem menschlichen Wesen begleitet, dessen Bedeutung jedoch noch zweifelhaft ist, Lothr. Jahrb. XV 380 mit Taf. XII 5–6. Verwandt ist vielleicht der dienstbare Genius, welcher in Gestalt eines Knaben auf zwei nachher beschriebenen aquitanischen Darstellungen von Saintes und Néris der reitenden oder neben ihrem Pferde einherschreitenden Göttin zugesellt ist. Auf einem Steinbild von Meursault (Côte d’or) begleitet sie ein Hund (Reinach nr. 7; Rev. arch. 1898 II 190), also das Haustier, welches auch den mehr oder weniger genrehaft gehaltenen Bildnissen der Verstorbenen so gerne beigesellt ist (Bonn. Jahrb. CVIII/IX 53. Lothr. Jahrb. XV 393) und welches auch öfters der E. als Schoßtier beigegeben ist oder scheint (vgl. Reinach nr. 48f., zwei Tonbildchen, gefunden in Worms, und nr. 37, Steinbild aus Alttrier in Luxemburg; ferner ein oben angeführtes Steinbild im Museum zu Luxemburg und das am Schluß beschriebene Holzbild aus Saintes). Vgl. den Hund der Nehalennia.

Wenn man aus der Verbreitung der Darstellungen der reitenden E. ihre Heimat folgern will, darf man billigerweise nur die Steinbilder berücksichtigen, nicht die Bildchen aus Ton und Metall, welche der Handelsverkehr in fremde Gegenden geführt haben könnte. Doch ist im allgemeinen zu betonen, daß nicht bloß jene, sondern auch diese bisher nur aus gallischen Gegenden oder aus Landstrichen mit gallischer Gesittung bekannt geworden sind und daß alle Bilder der reitenden E. fast ohne Ausnahme, also noch weit mehr als die inschriftlichen Denkmäler, auf jene Landschaften sich beschränken. Besonders zahlreich [240] sind die Steinbilder der reitenden E. festgestellt für Gallia Belgica und Germania superior. Aus der Civitas Mediomatricorum allein sind siebenzehn, aus der Civitas Treverorum zwölf Steinbilder bekannt (das Rev. arch. 1902 I 234f. Fig. 8 u. 9 wiedergegebene Steinbild ist ein und dasselbe Fundstück aus Grandcourt-Ruette bei Virton = J. B. Sibenaler Guide illustré du Musée lapid.-rom. d’Arlon 1905 nr. 25). Dazu kommen aus dem heutigen Großherzogtum Luxemburg neun Bilder, wovon sieben erhalten und zwei verschollen; denn ein drittes verschollenes Bild der Sammlung des Grafen Mansfeld zu Luxemburg bei Wiltheim ed. Neyen 171 mit Abb. Taf. 31 nr. 112 = Reinach nr. 18 ist sicher dasselbe Steinbild, welches Ortelius und Vivianus im J. 1575 zu ‚Sarpainge‘ = Scarponna bei Dieulouard im Gebiet der Mediomatriker gesehen, Itinerarium per nonnull. Gall. Belg. partes, ed. Antverpiae 1584, 44f. mit Abb. Hinzurechnen muß man schließlich noch ein Bild aus Cutry bei Longwy, Lothr. Jahrb. VIII 2, 58 Anm. = Reinach nr. 20, und ein Bild des Trierer Museums, Hettner Steindenkm. nr. 104 = Reinach nr. 54, aus dem gallischen Dorf, vicus Voclannionum, gegenüber Trier). Weniger häufig treffen wir sie in Gallia Lugudunensis und in Aquitania, und ganz vereinzelt in Raetia (Bregenz, das mehrfach erwähnte Bild); eine Bronze auch in Gallia Narbonensis (Vienne), eine andere in Moesia (Rev. arch. 1899 II 61). Dagegen fehlt die Darstellung vollständig z. Β. in Italien.

Die Steinbilder der reitenden E. sind meist klein und machen daher den Eindruck, daß sie über der Stalltüre oder innerhalb des Stalles angebracht gewesen, wo ja nach den Zeugnissen der Schriftsteller die Bilder der E. ihren Platz hatten. Als Fundstelle bezeugt ist ein Stall allein für ein Bild aus Mont oder Murville (Lothr. Jahrb. XV 378, 1). Andere Steinbilder hingegen, welche größeren Umfang haben und zudem an der nämlichen Stelle mitsammen gefunden sind, lassen Aufstellung in einem Tempel oder einer Kapelle erschließen. Einen Tempel bezeugt ja die Inschrift eines Baues zu Intaranum = Entrains in Gallia Lugudunensis; vgl. CIL XIII 7555 a. b (Bonn. Jahrb. III 48), sowie CIL VI 293. Einem Heiligtum, das vielleicht in erster Linie einer andern, höheren Gottheit geweiht gewesen, scheint auch der auf der Heidelsburg bei Waldfischbach (nordöstlich von Biebermühle) in der bayrischen Pfalz, im ehemaligen Gebiet der Mediomatriker gefundene Sockel zu entstammen, dessen Vorderseite muschelartig ausgehöhlt ist, während eine Seitenfläche die auf ein turmartiges Gebäude zureitende E., die andere Seite vier verschiedene Gefäße zeigt (Bonn. Jahrb. LXXVII 76f. = Reinach nr. 46).

Mit einigen Ausnahmen sind die Steinbilder der reitenden E. ungeschickte, bäuerische Machwerke, und dasselbe gilt von den Tonfiguren; unter den Bronzen sind mehrere künstlerische Erzeugnisse (Reinach nr. 15. 17).

Die zweite, den römischen Vorstellungen mehr angepaßte Bilderreihe zählt siebenzehn Steinbilder, welche sich verteilen auf Aquitania (Jabreilles bei Limoges und Néris, dép. Allier), Gallia Belgica (aus Nasium = Naix das oben besprochene inschriftliche Denkmal; ein Bild aus Dalheim im [241] Großherzogtum Luxemburg, woher auch zwei oben erwähnte Steinbilder der reitenden E. stammen; ein drittes aus Élouges im Hennegau, Belgien; ein viertes aus Limbach in der bayerischen Pfalz oder Forbacherhof zwischen Limbach und Neunkirchen, Regierungsbezirk Trier, jetzt in Saarbrücken), Germania superior (Limeskastell Kapersburg, das oben besprochene inschriftliche Denkmal; Heddernheim; Worms; drei Bilder aus Württemberg, Haug und Sixt a. a. O. nr. 189. 320. 435), Oberitalien (Mailand), Rom (ein Marmorbild und ein entsprechendes zweites Bild), Bulgarien (mit griechischer Beischrift, s. o.). Afrika (S. Leu in Algerien: Gsell Rev. arch. 1900 II 260f.). Dazu kommen noch eine Bronze in England (Reinach nr. 61; die Echtheit einer zweiten Bronze aus Ofen, nr. 68, ist zweifelhaft), ein Wandgemälde in einem Circus zu Rom (Reinach nr. 71) und zwei geschnittene Steine in Italien (Reinach nr. 69; einer, mit Schrift, aus Adria).

In der Mehrzahl der Bilder sitzt E. auf einem Sessel; die beiderseits geordneten Pferde füttert sie öfters aus ihrem Schoß mit Früchten (Gräser auf dem Wandgemälde), auch streichelt sie ihre Pflegbefohlenen. Aber auch ohne die Tiere zu füttern, hält sie mehrfach Früchte im Schoß, eine Darstellung, deren Mangel an Leben Ungeschick verrät. Ein Steinbild und eine Bronze geben der Göttin ein Füllhorn in die Hand, eine Gemme Stab und Opferteller. Zweimal (Naix und Mailand) steht E. aufrecht zwischen zwei Pferden, in Mailand scheint sie der Iuno nachgebildet, mit Stabzepter (?) und Opferteller. Auf den meisten Bildern sind zwei Pferde, rechts und links je eines, dargestellt. Nur ein Bild aus Württemberg (Reinach nr. 65. Haug und Sixt nr. 320) ordnet einerseits drei, anderseits vier Pferde, die auf die thronende Göttin zuschreiten; unterhalb dieser Darstellung ist ein zweites Bild, ein mit drei Pferden bespannter Wagen und davor eine Opferszene. Auch ein zweites Bild aus Württemberg (Reinach nr. 66. Obergerm.-Raet. Limes IV B nr. 42, S. 28. Haug und Sixt nr. 435) stellt mehr als zwei Pferde dar, die hier ungeschickt hinter die sitzende Göttin eingeordnet sind, wie auch die zwei Pferde auf einem andern württembergischen Bild (Rev. arch. 1899 II 68. Haug und Sixt nr. 189). Ganz abweichend sind die beiden Bilder von Jabreilles und Néris, also aus Aquitania. Auf jenem hält E., in der Rechten ein Füllhorn, mit der Linken ein Pferd am Zügel; auf diesem schreitet die Frau neben einem Pferd, dessen linkes Vorderbein ein am Boden sitzender Genius stützt. Auch ein drittes aquitanisches Steinbild aus Rouillac (Charente) weicht insofern ab, als es die (einen unbestimmten Gegenstand im Schoß tragende) Göttin nicht auf, sondern neben ihrem Pferde sitzend darstellt, den Zügel in der linken Hand (Rev. arch. 1898 II 189f. 1902 I 231 Fig. 2).

Alles zusammengenommen, Name der Göttin, Eigenart der Bilder, Verbreitung der Denkmäler, Heimat der Stifter, weist auf Gallien als Stammland der E. Ihre Verehrung hat hie und da auch in römischen Kreisen Eingang gefunden, noch mehr aber sind ihre gallischen Weihdenkmäler von römischer Sitte beeinflußt. Auch das Bild der reitenden E., welches von allen gallischen Götterbildern am meisten Ursprüngliches bewahrt hat, [242] ist nicht frei von dieser Beeinflussung geblieben. Dann aber hat jene romanisierende Einwirkung eine andere Darstellungsweise gezeitigt; auch die inschriftlichen Denkmäler sind auf Rechnung dieses Einflusses zu setzen. Daher haben auch diese der römischen Götterdarstellung und Götterverehrung angeglichenen Denkmäler in weiteren Gegenden, wie in den Truppenstandorten, zu Rom und in Afrika, Eingang gefunden. Daß nun gerade die Gallier einer Gottheit der Pferde und aller Zugtiere huldigten, darf nicht auffallen, da ja die Gallier in allem Pferde- und Fuhrwesen groß waren (Varro r. r. II 10, 4. Caes. b. G. IV 2, 2. Arrian. tact. 33; vgl. die zahlreichen gallischen Sonderbezeichnungen für Fuhrwerke im Latein, z. B. cisium, carpentum, essedum, reda, mit Quintil. I 5, 57). Aber die Verehrung der E. und mit ihr auch wohl das Fuhrwesen war nicht überall in Gallien gleich verbreitet. Denn in Gallia Narbonensis treffen wir E. kaum an, obschon doch diese Provinz trotz ihrer eindringlicheren Romanisierung noch viel Gallisches bewahrt hat. Auch in Aquitania – abgesehen von den an die Lugudunensis angrenzenden Gebieten – tritt E. nur ganz vereinzelt auf, da diese Provinz überhaupt viele Verschiedenheiten von gallischem Wesen aufweist. Etwas häufiger begegnet uns E. in Gallia Lugudunensis. Ihre engere Heimat aber war Gallia Belgica und mit dieser Germania superior, eine Provinz, deren linksrheinisches Gebiet von den Landschaften belgischer Stämme abgetrennt und zur Militärgrenze geschlagen war, während auch die rechtsrheinischen Gegenden in einem engen Verhältnis zum belgischen Gallien standen (Mediomatriker in Germania superior: Lothr. Jahrb. X 38ff., Treverer: CIL XIII 7412). Die – wenn auch noch nicht von Caesar, so doch später – zu den Belgae gerechneten Treverer waren als Reiter von jeher berühmt und geschätzt (Caes. b. G. II 24, 4. V 3, 1 und CIL XIII p. 583–584), und bei Erwähnung von gallischem Fuhrwerk nennen Schriftsteller, allerdings Dichter, gerade die Belgae als Vertreter (Verg. Georg. III 204 mit Servius. Lucan. I 426). Auch wird der nachweislich lebhafte Handels- und Reiseverkehr insbesondere bei Mediomatrikern und Treverern (Lothr. Jahrb. X 8f. 35ff. CIL XIII p. 584. 662) durch ihr Fuhrwesen mit bedingt gewesen sein, welches uns nicht wenige Darstellungen auf Grabdenkmälern vor Augen führen.

Literatur: A. Holder Altcelt. Sprachschatz I 1447–1450: Verzeichnis der Schriftstellen und Inschriften. Salomon Reinach Epona la déesse gauloise des chevaux, Paris 1895, 61 Seiten = Rev. arch. 1895, I 163–195. 309–335 (vgl. F. Haug Bonn. Jahrb. XCIX 241–251). Nachträge gibt Reinach Rev. arch. 1898 II 187–200 und (zugleich mit einem Verzeichnis aller ihm bekannten Bildwerke) 1899 II 61–70, weitere ebd. 1902 I 231–238. A. Blanchet Mém. soc. antiq. de France 1899 (ed. 1901) 241–245: über die Bilder aus Ton. J. B. Keune Jahrb. d. Gesellsch. f. lothr. Gesch. VIII 2, 56–60. IX 341f. XV 374–375. 377–380. Westd. Ztschr. XXIV 1905. Die Irrtümer und Lücken in der Zusammenstellung der Quellen bei Holder und Reinach, wie auch bei Allmer Rev. épigr. 1897, 495–504, sind in den vorstehenden Ausführungen verbessert und nach [243] Möglichkeit ergänzt. Ein neugefundenes Bild der E. im Museum zu Saintes (also aus dem Gebiet der Santones in Aquitania) ist abgebildet und besprochen von Ch. Dangibeaud Revue des études anciennes, Bordeaux VII 1905, 234–238: Es ist dies ein verstümmeltes Bild aus Eichenholz, in einem Brunnen zu Saintes gefunden; die Göttin sitzt nach Frauensitte auf dem rechtswärts (vom Beschauer) gerichteten Pferd, die rechte Hand hat sie auf einen in ihrem Schoß lagernden Hund gelegt, neben ihr sitzt auf dem Pferde ein Kind, das ‚einen Teller oder einen Kuchen‘ hält.

[Keune. ]

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band S III (1918) S. 436439
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S. 228ff. zum Art. Epona:

Seit 1905/6 sind mir die folgenden Veröffentlichungen und neugefundenen Denkmäler bekannt geworden.

A. Inschriften (zu S. 230f.). Koerber Korr.-Bl. Westd. Ztschr. XXV (1906) 170 und Mainzer Ztschr. II (1907) 32 mit Abb. = CIL XIII 11801[WS 35] (gefunden zu Mainz, Kästrich): Eponae T. Fl(avius) Claudianu(s) trib(unus) militu(m) leg(ionis) XXII pr(imigeniae) p(iae) f(idelis) ex Syr(ia) Antio(chia) aram pos(i)it curante Vale(rio) Tertio b(eneficiario) eius v(otum) s(olvit) l(ibens). Auf den beiden Seitenflächen des Altars sind bildliche Darstellungen angebracht, wie sie auf Weihdenkmälern überhaupt beliebt sind, nämlich links ein Baum, rechts ein Krug mit Schöpfkelle (Opfergeräte). Der Stifter des nach v. Domaszewski in der Reitbahn der Equites legionis aufgestellt gewesenen Altars war ein aus Asien stammender hoher Offizier, Befehlshaber der Mainzer Legion im ersten Viertel des 3. Jhdts. n. Chr., vielleicht [437] später Consul (CIL VI 1413); seine Weihung ist also ein weiterer Beleg für die Bd. VI S. 234 (oben) hervorgehobene Tatsache des Eindringens der Verehrung der E. in hochgestellte Kreise.

Finke CIL XIII 11601; Forrer in Mitt. der Ges. f. Erhaltg. d. gesch. Denkmäler im Elsaß, 2. Folge, XXIV (1915) 10, 5 (gefunden zu Königshofen bei Straßburg, also im ‚Vicus canabarum‘ des Straßburger Legionslagers), Oberteil eines Altares mit Opferschale auf der Oberfläche und Rest der ersten Zeile der Inschrift auf der Vorderseite: Eponae …; auf den beiden Seitenflächen Tierbilder, nach v. Domaszewski vielleicht die der Fahnen der Straßburger Legio VIII Augusta (Steinbock und Stier).

Zur Inschrift mit Bild vom Limeskastell Kapersburg vgl. Jacobi ORL II B nr. 12 (Liefg. 27, 1906) 31 mit Abb. Taf. VIII 8. – Inschrift von Basel = CIL XIII 11539. – Zur Inschrift von Doclea vgl. Archaeologia LV (2. Ser. V 1896) 64, 2. – Die o. Bd. VI S. 232 angeführten neugefundenen Inschriften von Apulum-Karlsburg sind in zugänglichen Zeitschriften und Büchern noch nicht veröffentlicht (Mitteilung von Dessau).

B. Bilder der reitenden E. (zu S. 236ff.). Einem einfachen Heiligtum entstammen drei Steinbilder, gefunden auf dem Bann von Hagendingen im Landkreis Metz, an der Römerstraße, welche auf der linken Moselseite von Metz nach Trier führte, Keune Lothr. Jahrb. 1910, XXII 514f. und Berichte der Röm.-germ. Kommission des K. Archäol. Inst. VII (1914) 216ff. mit Abb. Espérandieu Recueil V nr. 4399. 4437. 4449. Eines der Bilder ist zweifellos E., nach Frauensitte reitend; ein zweites ist gewiß nicht, wie Espérandieu (4399) meint, der Grabstein eines Reitersoldaten, sondern wohl ein mißglücktes Bild der nach Männerart reitenden E.; das dritte, verstümmelte Bild scheint die unverkennbare Darstellung der nach Frauenart zu Pferde sitzenden E. zu vereinen mit einer Darstellung der auf einem Sessel sitzenden Göttin (s. C).

Zu den S. 240 angeführten Steinbildern aus dem Großherzogtum Luxemburg kommt noch hinzu ein Bild nebst Bruchstück von einem Pferd, welche G. Welter aus den Beständen der Luxemburger Sammlung herausgefunden hat (Lothr. Jahrb. 1910 XXII 516, 2. 1914 XXVI 226–231); da jedoch das Bild von Contern nicht verschollen, sondern mit einem der erhaltenen Bilder identisch ist (G. Welter Lothr. Jahrb. 1914 XXVI 227f. Espérandieu Recueil nr. 4273), so beträgt die Gesamtzahl 9 Bilder nebst einem Bruchstück.

Das Steinbild der Heidelsburg oder Heidelburg im Westteil der bayr. Rheinpfalz (S. 240) ist aufgeführt von Hildenbrand Röm. Steinsaal des Hist. Museums der Pfalz zu Speyer (1911) S. 39 nr. 110 (vgl. S. 7) mit Abbildungen Taf. 11–13.

Die bisher angeführten Bilder stammen aus dem ehemaligen Gebiet der Volksgemeinde der Mediomatriker und dem angrenzenden Teil der einstigen Volksgemeinde der Treverer.

Im anstoßenden Teil der Germania superior sind gefunden drei Tonbildchen, nämlich in der bayrischen Rheinpfalz zu Lambsheim (westlich von Frankental), zu Neustadt und zu Speyer, [438] Grünenwald Monatsschrift des Frankentaler Altertumsvereins, Juli 1905, und Korr.-Bl. Westd. Ztschr. XXV (1906) § 33.

C. Zur zweiten, stärker romanisierten Bilderreihe der zwischen Pferden sitzenden oder stehenden E. (S. 240f.) wird gehören eine Darstellung auf einem großen Sarkophag im Museum zu Arles, Espérandieu Recueil I S. 145 nr. 180; nach Mitt. von G. Welter (1911): E. in langer Tracht, in einer Aedicula, zu welcher drei Stufen hinaufführen, stehend zwischen zwei (wie öfter, von ihr abgekehrten) Pferden, hält die Rechte schützend über das eine Pferd, in der Linken hat sie ein Füllhorn.

Eines der drei Steinbilder von Hagendingen (s. B) scheint neben einem Bild der reitenden E. eine sitzende E. darzustellen.

Durch den Fund von Hagendingen ist die Zahl der Steinbilder der reitenden E. im Gebiet der Volksgemeinde der Mediomatriker auf 21 angewachsen (s. Lothr. Jahrb. 1910, XXII 516, 1), wozu noch ein Steinbild der zwischen Pferden sitzenden E. aus der westlichen Pfalz (Limbach, vgl. o. Bd. VI S. 241. Espérandieu V nr. 4479) kommt. Von diesen Bildern sind 17 im Regierungsbezirk Lothringen gefunden; noch heutzutage ist aber ‚die lothringische Pferdezucht ganz hervorragend, der Lothringer ist ein geborener Pferdezüchter‘ (Hertzog im Sammelwerk ‚Lothringen und seine Hauptstadt‘ 1913, 168f.). Das eigentliche Heimatland der E. war also nach Ausweis der Funde das Land der Mediomatriker oder Metzer mit dem anstoßenden Gebiet der Treverer (Trierer). Doch hatte ihre Verehrung auch eine beachtenswerte Verbreitung gewonnen in Germania superior, sowie in einem Teil der Gallia Lugdunensis (vgl. unten die Belege aus Espérandieu Recueil III; aus Intaranum-Entrains, s. o. Bd. VI S. 230 und 240, stammen auch die beiden Steinbilder Espérandieu 2240. 2246).

Literatur. Außer den bereits oben herangezogenen Ausführungen in Lothr. Jahrb. 1910, XXII 514–516, vgl. 517, und 1914, XXVI 226ff. seien noch genannt S. Reinach Rev. arch. 1903, 2, 348ff. Jullian Hist. de la Gaule II³ (1914) 124f., 4 und die Abbildungen bei Espérandieu Recueil, soweit erschienen (I–V 1907–1913), ein Werk, durch welches die Zusammenstellungen von S. Reinach ergänzt werden. Espérandieu weist die folgenden Steindenkmäler nach: aus Gallia Narbonensis (I) keines außer nr. 180 (s. o.); aus der Provinz Aquitania (II) nr. 1075. 1380 (Rouillac, vgl. o. Bd. VI S. 241; nach Espérandieu sitzt E. auf dem Pferde). 1562. 1568 (Néris). 1588 (Jabreilles). 1618. 1716 (Holzbild von Saintes, vgl. o. Bd. VI S. 243); aus Gallia Lugdunensis (III) nr. 1851. 1855 und 1856 (drei Bilder im Museum zu Autun). 2033. 2041(?). 2046(?). 2110. (2113). 2117. 2121(?). 2124. 2127. 2128. 2135. 2200. 2213. 2240. 2246. 2329. 2335. 2356 (Alesia); aus der Volksgemeinde der Lingones (IV) nr. 3363. 3448. 3555; die übrigen aus Gallia Belgica (V) nr. 3672 (Reims). 3991 (Elouges; nach Espérandieu sitzt E. auf dem Pferde). 4124 (Grandcourt, vgl. o. Bd. VI S. 240), die folgenden neun Bilder aus dem jetzigen Großherzogtum Luxemburg: nr. 4188. [439] 4207 (thronende E.). 4219. 4240. 4255. 4259. 4262. 4263. 4273, dann 4284 und 4285 (Metz). 4350–4356 (La Horgne bei Metz; 4355f. reitende E. mit ‚Stallknecht‘). 4399 (s. o.). 4415. 4417. 4435. 4437 (s. o.). 4444. 4446. 4449 (s. o.). 4451. 4479 (Limbach, s. o.), der Rest sollte in Bd. VI folgen. Unter den von Espérandieu aufgeführten Belegen stellen nur die folgenden E. bestimmt nicht reitend dar: 180. 1568. 1588. 2200. 4207 und 4479 (nr. 2041. 2046 und 2121 sind lediglich Tierdarstellungen).

Auch ist der Aufsatz von S. Reinach Les survivances du totémisme chez les anciens Celtes = Cultes, mythes et religions I (1905) 30ff. zu nennen, in welchem (63f.) dargelegt wird, daß auch der Verehrung der E. als Gottheit die Verehrung des Pferdes zugrunde liege (vgl. die Bilder Espérandieu nr. 2046. 2121, auch 2041). Verglichen wird das große Bronzebild eines Pferdes (Espérandieu IV p. 119 nr. 2978), dessen Weihinschrift als Gottheit einen sonst nirgends genannten Rudiobus nennt (CIL XIII 3071). Dieses 1,13 m hohe, zum Tragen eingerichtete Kultbild macht, gleich andern, dem nämlichen Tempelschatz von Neuvy-en-Sullias (Dép. Loiret) entstammenden großen Tierbildern, den Eindruck eines Götterbildes, d. h. eines göttlich verehrten Tieres; vgl. Espérandieu nr. 2984. Die mit diesen großen Bronzebildern von Tieren gefundenen Bronzebilder römischer Gottheiten u. a. sind klein.

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S. 436 zum Art. Epona:

Über Epona in Verbindung mit dem thrakischen Reiter-‚Heros‘ in Moesien s. o. S. 1144. Die Bd. VI S. 232 angeführte Weihinschrift in Moesia inferior nennt die Göttin ἐπήκοος, wie auch der thrakische Reiter genannt wird (s. o. S. 1141)

Eine auf der großen Iuppitersäule von Mainz dargestellte Göttin (mit Esel) ist nicht E. (Mainzer Ztschr. I 1906, 60f.), auch nicht Gallia Belgica (Mainzer Ztschr. VII 1912, 29f.), sondern Vesta (Rev. archéol. 1913 I 29 und dazu Wissowa Archiv f. Religionswiss. XIX 48). Vgl. auch Olck Art. Esel o. Bd. VI S. 653/4. 672(c). 674.

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Epona

Gall. Gottheit. S III 436. (L) 1305.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 02902
  2. Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 02903
  3. Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 04630
  4. Siehe CSIR-D-04-03, 00066
  5. Siehe CSIR-D-04-03, 00067
  6. Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 07680
  7. Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 07610a
  8. Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 07438
  9. Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 05622
  10. Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 05170
  11. Siehe Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 11539
  12. Corpus Inscriptionum Latinarum VII, 00747
  13. Corpus Inscriptionum Latinarum VII, 01114
  14. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 11909
  15. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 04776
  16. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 04777
  17. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 04784
  18. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 05176
  19. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 05192
  20. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 05312
  21. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 03420
  22. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 08671
  23. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 12679
  24. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 06332a
  25. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 07904
  26. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 07750
  27. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 00788
  28. Cserni Béla, s. [1].
  29. Siehe IDR-03-05-01, 00071
  30. Corpus Inscriptionum Latinarum II, 05788
  31. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 00293
  32. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 31145
  33. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 31174
  34. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 31175
  35. Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 11801