BLKÖ:Sommaruga, Franz Ser. Vincenz Emanuel Freiherr
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 35 (1877), ab Seite: 276. (Quelle) | |||
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[WS 1] Freiherr (Staatsmann, geb. zu Wien 18. April 1780, gest. zu Heiligenstadt bei Wien 2. October 1860). Der jüngste Sohn des k. k. Universal-Cameral-Zahlmeisters Emanuel von Sommaruga, aus dessen Ehe mit Maria Anna Zech. S. vollendete die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an der Wiener Hochschule im Jahre 1802. In demselben Jahre erfolgte der Tod des Vaters, und Sommaruga, nun ganz auf sich gestellt, beschloß, sich der Advocatur zu widmen. Er trat daher nach erlangter Doctorswürde in die Kanzlei des Hof- und Gerichtsadvocaten Dr. Joseph von Neubauer ein, dessen bedeutende Geschäfte er zuletzt durch zwei Jahre beinahe selbstständig leitete. Die angestrengten Arbeiten der Praxis, welche seine Thätigkeit in ungewöhnlichem Maße in Anspruch nahmen, verhinderten ihn jedoch nicht, gleichzeitig der Anregung und Aufforderung des Hofrathes von Zeiller folgend, sich den eingehendsten Studien der Rechtswissenschaft hinzugeben, und bald bewährte er durch mehrere Concursarbeiten seine Befähigung für die Professur, namentlich des bürgerlichen und des kanonischen Rechtes, welch’ letzteres er auch während der dauernden Erkrankung des ord. Professors von Petzek [Band XXII, Seite 150] als Supplent an der Wiener Universität durch ein volles Jahr tradirte. Die geistige Verkümmerung, die gegen das Ende des 18. Jahrhunderts alle Gebiete des Wissens und des Geschmackes ergriffen und auch auf die sittlichen Zustände der Gesellschaft ihre Schatten geworfen hatte, sollte glücklicherweise bald in dem tiefen Ernste der weltgeschichtlichen Ereignisse Heilung finden. Auch das heitere Wien nahm an diesem Umschwunge Theil. Der Barde Denis (Sined) und Männer wie: Alxinger, Haschka, Ratschky, im Vereine mit den jüngeren, wie die beiden Collin[WS 2], Streckfuß, Hormayer, F. Hammer, Mastalier, Plattner, Matthäi u. A., hüteten die Reste edler Bildung und strebten, durch den Geist des Alterthums genährt, durch geschichtliche Studien gehoben, die großen Ergebnisse deutscher Kunst und Wissenschaft mit Begeisterung sich anzueignen. Inmitten dieser geistigen Bewegung, mit jenen Strebenden durch gleiches Streben und zum Theil durch die edelste Freundschaft verbündet, vollendete S. seine Lehrjahre. Bei gründlichen Fachstudien war S. durch die Vorzüge einer nicht gewöhnlichen humanistischen Bildung und die Gabe eines gediegenen Vortrages zum Lehrer der Jugend wie Wenige berufen, und dieser Beruf [277] wurde auch von den damaligen Leitern des Unterrichtswesens erkannt und gewürdigt. Bereits im Jahre 1805 zum Lehrer der Rechte in Padua ernannt, jedoch durch die bald darauf erfolgte Abtretung des venetianischen Gebietes verhindert, dieses Lehramt anzutreten, ward S. mit Decret vom 27. September 1806 zur Lehrkanzel des Kirchenrechtes an dem Lyceum zu Lemberg berufen. Während er aber, an seinem neuen Bestimmungsort angelangt, ganz und gar der Aufgabe lebte, sich für die Laufbahn, der er mit Begeisterung entgegenging, auf das würdigste vorzubereiten, ward ohne sein Wissen und Zuthun die entscheidenste Umwandlung seiner Lebenswege vorbereitet. Regierungsrath von Watteroth, der damals als geistreicher und freisinniger Lehrer der Staatswissenschaften in ungewöhnlichem Ansehen stand, hatte die Tüchtigkeit des anspruchslosen jungen Rechtsgelehrten erkannt, und als ein Erzieher für die Erzherzoge des Kaiserhauses gesucht wurde, S. für eine solche Stelle in Vorschlag gebracht. Schon wenige Monate, nachdem S. seine Vorträge eröffnet hatte, ward er demnach durch eine Zuschrift des ersten Obersthofmeisters Grafen Schaffgotsche vom 19. April 1807 überrascht, womit ihm bekannt gegeben wurde, daß Se. Majestät (Kaiser Franz) ihn in Berücksichtigung seiner vorzüglichen Eigenschaften und Fähigkeiten zum Erzieher Allerhöchst seiner Söhne (der Erzherzoge Ferdinand, Joseph und Franz Karl) zu ernennen geruht haben. Der ihm zugedachte Wirkungskreis zwar ward bald wesentlich verändert, als nach dem Tode des Erzherzogs Joseph (29. Juni 1807) die Nothwendigkeit erkannt wurde, den Erzherzog-Kronprinzen mit dem seiner hohen Bestimmung entsprechenden Hofstaate zu umgeben, und für den jüngeren Prinzen eine eigene, unter Leitung des Hofrathes von Görög stehende Kammer zu bilden. In Folge dieser Einrichtung hatte S. fortan ausschließlich die Erziehung und den Unterricht des Erzherzogs Franz Karl zu übernehmen, wobei ihm später von Obenaus als College beigegeben wurde. Inmitten eines glänzend bewegten Hoflebens blieb S. der ihm gewordenen Aufgabe treu und widmete sich derselben mit allem Eifer. Während der sturmbewegten Jahre 1809 bis 1815 den wechselnden Geschicken des Kaiserhauses folgend, begleitete S. später den Erzherzog auf zahlreichen Reisen durch die weiten Länder des Reiches; und als im Frühling des Jahres 1824 zwischen Oesterreich und Bayern eine neue eheliche Verbindung geplant wurde, begab sich auch S. im Gefolge seines erlauchten Zöglings an den königlichen Hof nach München, wo das eben bezeichnete Bündniß eingeleitet werden sollte. Mit ah. Handschreiben vom 3. April 1818 durch die Verleihung des Titels eines kaiserlichen Regierungsrathes ausgezeichnet, verließ S. das kaiserliche Hoflager, um in die höheren Kreise des Justizwesens einzutreten. Mit kaiserlichem Cabinetsschreiben vom 19. September 1824 wurde S. zum Rathe des k. k. Appellationsgerichtes in Wien ernannt und ihm zugleich der königlich ungarische Stephans-Orden taxfrei verliehen. Eine ungewöhnliche Geschäftstüchtigkeit und Schärfe seines juridischen Urtheils, sowie die fleckenlose Reinheit seines Charakters fanden bald allgemeine Anerkennung, und trug ihm namentlich die anspruchslose Bescheidenheit seines Wesens die wärmste Neigung seiner durchwegs älteren Collegen ein. S. wurde fortan nicht nur mit den Referaten über die bedeutenderen Angelegenheiten des Obergerichts betraut, sondern auch durch das besondere Vertrauen [278] des Monarchen ausnahmsweise zu anderen wichtigen Arbeiten berufen. Mit dem officiosen Referate zugleich versah S. die Kanzleidirection. Bereits im Jahre 1828 als Aushilfsreferent zu dem Obersten Gerichtshofe gezogen, mittelst ah. Entschließung vom 2. Februar 1831 aber an die Stelle Wagemann’s zum wirklichen Justizhofrathe ernannt, und bald darauf für einige Zeit zur aushilfsweisen Dienstleistung im Staatsrathe berufen, wurde S. mit ah. Entschließung vom 26. November 1831 zum Beisitzer der Hof-Commission in Justizgesetzsachen ernannt. Seine gleichzeitige Verwendung als Beisitzer der unter dem Vorsitze des Appellationsgerichts-Präsidenten Freiherrn von Gärtner zusammengesetzten Commission zur Liquidirung österreichischer Privatforderungen an Frankreich; seine Ernennung zum Mitgliede des Schiedsgerichtes, welches über die Entschädigungsforderungen der Erzherzoge des Hauses Este aus den ehemaligen Besitzungen dieses Fürstenhauses in der Lombardie cum derogatione omnium instantiarum zu entscheiden berufen war; seine Beiziehung zu den Berathungen einer verbesserten Zollordnung, eines neuen Postgesetzes und anderer wichtigen Vorlagen verschiedenster Art geben hinreichend Zeugniß für die ungewöhnliche Verwendbarkeit S.’s und für das Vertrauen, das man allseitig in ihn setzte. Dabei wollten auch die Koryphäen der Wissenschaft ihre Achtung dem Geiste und der Bildung des allseits anerkannten Justizmannes bezeugen und wählten ihn für das Jahr 1832 zum Rector Magnificus an der Wiener Hochschule. Mit ah. Handschreiben vom 10. Juli 1838 endlich erfolgte an S., der kurz vorher in den österreichischen Freiherrnstand erhoben worden war, die Verleihung der durch den Tod Alberts von Heß [Bd. VIII, S. 414] erledigten Referentenstelle bei der Justiz-Section des k. k. Staatsrathes, wodurch S. zur entscheidenden Theilnahme an den wichtigsten Gesetzgebungsarbeiten des dem Jahre 1848 vorangehenden Decenniums berufen wurde. Es herrschte eine energische Thätigkeit in jener denkwürdigen Epoche, um die längst vorbereiteten und Jahre lang berathenen und wieder berathenen Entwürfe endlich in’s Leben einzuführen und so die österreichische Justizgesetzgebung den lauten Anforderungen der Zeit näher zu bringen. Aber in freventlich genährter Verblendung und aus verkehrter Scheu hatte man versäumt, zu rechter Zeit Hand an das für die Dauer unhaltbar Bestehende anzulegen und war so vom revolutionären Umsturze überrascht worden, dessen noch so segensvolle Reformen immer revolutionär bleiben. S. hatte seine Ueberzeugungen[WS 3] an entscheidender Stelle mit Offenheit ausgesprochen. Mittlerweile in das höhere Greisenalter eingetreten, beschloß er, sich vom Schauplatze immer wiederkehrender, wiewohl fruchtloser Kämpfe in die ruhige Sphäre des Richterstandes zurückziehen zu dürfen und wurde demnach über sein Ansuchen durch ah. Cabinetsschreiben vom 19. November 1847 seiner Dienstleistung im Staatsrathe enthoben und zum zweiten Präsidenten des niederösterreichischen Appellationsgerichtes ernannt. Allein schon wenige Monate nach dem Eintritte in diese Stelle, erhoben sich die die Stürme des Jahres 1848. Daß in so bedrängter Zeit, als man nach Männern suchte, die geeignet erschienen, das von den Wogen stürmischer Bewegung umher getriebene Staatsschiff im Fahrwasser zu erhalten, die Blicke auf S. richtete, begreift sich leicht. Zur Ergänzung des provisorischen Ministeriums, welches [279] unter dem Vorsitze des Grafen Kolowrat aus den Grafen Fiquelmont und Taaffe, dann den Freiherren von Pillersdorf und Kübek zusammengesetzt, die Leitung des bedrängten Staates übernehmen sollte und dem später noch Feldmarschall-Lieutenant Zanini als Kriegs-Minister beitrat, wurde S. mittelst ah. Handschreibens vom 26. März 1848 zum Minister des Unterrichtes und nach dem Austritte Taaffe’s mit ah. Handschreiben vom 22. April auch zum Minister der Justiz ernannt. Bekannt ist der Gang der Ereignisse, welche den nun folgenden Monaten in der Geschichte Oesterreichs eine denkwürdige Bedeutsamkeit gegeben haben. Graf Kolowrat hatte sich frühzeitig zurückgezogen, an die Stelle Kübeck’s und Zanini’s waren bald Philipp von Krauß und Graf Latour getreten; allein auch diese Kräfte kämpften vergebens gegen die überschäumende Sturmflut der Bewegung; und als nach dem erzwungenen Rücktritte des Grafen Fiquelmont Freiherr von Pillersdorf an die Spitze der Regierung getreten war, zeigte sich bald, daß jeder Widerstand gegen die fanatischen Ausbrüche jener gewaltsam aufgeregten Leidenschaften vergeblich geworden war, die in den Ereignissen des 15. und 26. Mai ihren Höhepunct erreichten. S. hatte bereits am 15. Mai seine Enthebung von beiden ihm aufgebürdeten Ministerien erbeten, wurde aber erst nach dem Zusammentreten des Reichstages durch ein vom Erzherzog Johann als alter ego des Kaisers erlassenes Handbillet vom 18. Juli 1848 aus seiner in jeder Beziehung unhaltbar gewordenen Stellung befreit. In den Posten des zweiten Präsidenten beim niederösterreichischen Appellationsgerichte zurücktretend, den er sich mit ausdrücklicher Verzichtleistung auf alle mit dem bekleideten Ministerposten verbundenen Bezüge vorbehalten hatte, übernahm S. nun bei der andauernden Erkrankung des ersten Präsidenten Freiherrn von Heß die Leitung des Obergerichtes unter den mißlichsten Verhältnissen mit kräftiger Hand. Selbst die Schreckenstage des October fanden ihn unerschüttert an der Spitze der Wenigen, welche es übernommen hatten, inmitten der allgemeinen Anarchie die Ehre der österreichischen Justiz zu retten, und als nach wiederhergestellter Ordnung Baron Heß in den Ruhestand trat, ward S. mit ah. Entschließung vom 15. December 1848 „in Anerkennung seiner besonderen Verdienste und bewährten Vaterlandsliebe“ zum ersten Präsidenten des Wiener Appellationsgerichtes, mit ah. Handschreiben vom 30. December 1848 zum wirklichen geheimen Rathe ernannt. In dieser seinen Wünschen vollkommen entsprechenden Stellung war es ihm endlich gegönnt, bei der Durchführung jener Justiz-Einrichtungen mitzuwirken, für die er ein halbes Leben hindurch gewirkt hatte, und die, nachdem sie wieder zurückgedrängt worden, erst nach seinem Ableben verwirklicht werden sollten. Im Jahre 1856 feierte S. sein 50jähriges Dienst-Jubiläum, bei welcher Gelegenheit er mit dem Orden der eisernen Krone 1. Classe ausgezeichnet wurde. Mit ah. Handschreiben vom 19. November 1857 wurde S. zum zweiten Präsidenten des Obersten Gerichtshofes ernannt, und versah er dieses Amt bis zum Juli 1860, worauf der Achtzigjährige über sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt wurde. Aber nicht blos in amtlicher Sphäre war S. in der eben dargestellten Weise thätig gewesen, auch außer den Kreisen seiner unmittelbaren Berufsaufgaben entzog er sich nicht den Anforderungen, welche das Interesse des [280] öffentlichen Wohles an ihn stellten, und wo es galt, ein edles Streben für geistigen Fortschritt, für wohlthätige oder sittliche Zwecke aufzumuntern, werkthätig zu fördern und gegen feindliche Einflüsse in Schutz zu nehmen. Was er in diesem Sinne als Vorstand des Wiener Witwen- und Waisen-Pensions-Institutes, dem er, seit 1837 dem Protector Fürsten Schwarzenberg zur Seite stehend, mit Vorliebe angehörte; was er als Protectors-Stellvertreter des Schutzvereines für entlassene Sträflinge, was er endlich für die Theresianische Ritter-Akademie geleistet, an deren Leitung er als Stellvertreter des Curators vom Jahre 1834 bis zur Reorganisirung derselben im Jahre 1850 entscheidenden Antheil nahm: sei hier nur beispielsweise angedeutet; nur der aufopfernden Hingebung sei besonders gedacht, mit der er während der furchtbaren Epidemie, welche im Jahre 1837 die Räume des Theresianums zu entvölkern drohte, unter Leichen und Sterbenden furchtlos ausharrend, die Zagenden zu ermuntern, die Verzweifelnden zu neuer Hoffnung und Thätigkeit anzuregen und so durch Beispiel und Zuspruch die endliche Besiegung des Uebels zu ermöglichen wußte. Am 7. April 1812 hatte sich S. mit Therese Tapp von Tappenburg vermält, welche ihm in einer 47jährigen Ehe, außer der in der Blüthe der Jahre verstorbenen Tochter Louise, deren Andenken Lenau in seinem Gedichte: „An Louise“ verewigte, die Söhne Franz und Leopold gebar. Die Nachkommenschaft der letzteren ist aus der Stammtafel ersichtlich. Etwa ein Jahr vor seinem eigenen Ableben riß ihm (am 26. September 1859) der Tod seine Lebensgefährtin hinweg, und nachdem er in den Ruhestand übergetreten, genoß er denselben nur mehr wenige Monate und starb zu Heiligenstadt bei Wien, wohin er sich zurückgezogen hatte, nach kurzer Krankheit. Als eines Beitrags zu seiner Charakteristik sei noch des Folgenden gedacht, was sein Biograph erzählt. Wenige Wochen vor dem Ausbruche der kurz dauernden Krankheit, die seinem Tode voranging, hatte sich in einem kleinen Kreise von Freunden, die um ihn versammelt waren, das Gespräch auf die Gefahren gewendet, von denen Oesterreich in jenem Augenblicke (1860) bedroht erschien. Es geschah hiebei der bitteren Ausfälle Erwähnung, durch welche hie und da auch wohlgesinnte Männer zu vermeintlich gutem Zwecke die inneren Zustände des Landes zu tadeln sich erlaubten, und es ward über die Zulässigkeit eines solchen Vorganges und über dessen Vereinbarkeit mit den Pflichten eines Patrioten lebhaft gestritten. S. hörte schweigend, aber mit gespannter Aufmerksamkeit zu, und diejenigen, welche seine Weise genauer kannten, bemerkten wohl, daß er ganz ungewöhnlich ergriffen war. Des anderen Tages übergab S. seiner Schwiegertochter Henriette geb. von Kleyle, welche den Greis pflegte, einige Zeilen in Bezug auf jenes Gespräch, dem auch sie zugehört hatte. – „Wenn ich“ – so heißt es darin – „über Manches stumm bin, so geschieht es nur, weil es mich im Innersten meines Gefühles verletzt, darüber zu sprechen. So gestern Abends. Schweigend kann ich das Unglück meines Vaterlandes ertragen – spottend nie, so lange noch ein Atom von Lebenskraft in mir ist. – Genug für Dich, die Du mich kennst.“ So dachte und denkt der wahre Patriot. Aus Andeutungen seines Biographen erhellet, daß S. Aufzeichnungen hinterließ, deren Interesse bei einem so langen und inhaltsreichen Leben vorauszusetzen ist. Sonst [281] ist von seinen schriftstellerischen Arbeiten nichts bekannt. Doch soll er für die Wiener Jahrbücher der Literatur gearbeitet haben. Wie bereits in der Biographie angedeutet worden, berief ihn das Vertrauen des Monarchen ausnahmsweise zu besonderen wichtigen Arbeiten. Von solchen fand sich in seinem handschriftlichen Nachlasse das Concept einer Denkschrift, welche er im Jahre 1829 über Auftrag des Kaisers Franz I. gearbeitet, und welche sein Gutachten über ein damals vom Papste proponirtes Concordat enthält. Mit der ihm eigenthümlichen Ruhe äußerte sich S., in dieser Angelegenheit auf Josephinischem Boden stehend, wenn auch als treuer Sohn der katholischen Kirche, dahin, daß die Vorschläge, welche Papst Pius VII. im Jahre 1819 gemacht hatte, abzulehnen wären, und befand er sich in vielen Puncten in völliger Uebereinstimmung mit dem hierüber gleichfalls einvernommenen Bischofe von Leitmeritz.
Sommaruga, Franz Ser. Vincenz Emanuel- Zur Erinnerung an Franz Freiherrn von Sommaruga, k. k. wirkl. geheimen Rathe, gewesenen II. Präsidenten des Obersten Gerichts- und Cassationshofes (Wien o. J. [1860], Gerold’s Sohn, 14 S., 8°.). [Verfasser dieses warm geschriebenen Nachrufes ist Präsident Franz Freiherr von Rizy, dessen Lebensskizze dieses Lexikon im XXVI. Bd., S. 203 enthält.] – Wiener Zeitung vom 22. November 1860, Nr. 274, S. 4642: „Franz Freiherr von Sommaruga“. – Freiherrnstands-Diplom ddo. 30. Mai 1838.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Emanual.
- ↑ Heinrich Joseph Collin und Matthäus Collin
- ↑ Vorlage: Uberzeugungen.