BLKÖ:Wagemann, Friedrich Moriz Freiherr
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 52 (1885), ab Seite: 66. (Quelle) | |||
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Franz dazu erwählt, nach Frankfurt a. M., um als österreichischer Bevollmächtigter die Leitung der Central-Untersuchungsbehörde zu übernehmen, welche mit Beschluß der deutschen Bundesversammlung vom 29. Juni 1833 die Urheber der damaligen revolutionären [67] Bewegung in Deutschland zu ermitteln, sowie zur Hintanhaltung neuerlicher Unruhen geeignete Vorsichtsmaßregeln zu treffen hatte. Eine gegen den Bundestag selbst gerichtete Verschwörung, welche am 3. April 1833 in Frankfurt zu einem übrigens rasch unterdrückten Aufstande (dem sogenannten Frankfurter Attentate) führte und die deutschen Regierungen zur Einleitung strenger Untersuchungen gegen die Theilnehmer an diesem Complote bewog, war die nächste Ursache der Entsendung Wagemann’s nach Frankfurt. Nachdem er seine schwierige und mit großer Verantwortung verbundene Mission beendet hatte, kehrte er im October 1838 auf seinen früheren Posten zurück und berichtete über die Ergebnisse der Untersuchungen in einer ausführlichen mit „anerkennenswerther Umsicht und Mäßigung abgefaßten Darlegung“. Mit Decret vom 4. Jänner 1841 auf sein eigenes Ansuchen als Landrechtspräsident nach Wien übersetzt, wurde er daselbst am 29. December 1849 unter Bezeugung der allerhöchsten besonderen Zufriedenheit „für seine durch mehr als ein halbes Jahrhundert mit dem regsten Eifer und stets gleicher unerschütterlicher Treue geleisteten ausgezeichneten Dienste“ jubilirt. Er starb zu Wien im Alter von 77 Jahren; aus seinem Nachlasse wurde zu Gunsten unentgeltlicher Justizconceptsbeamten eine Auscultantenstiftung für das Prager Landesgericht geschaffen, deren Vermögen 1879 nahezu 25.000 fl. betrug.
Wagemann, Friedrich Moriz Freiherr (Oberstlandrichter und Landrechtspräsident im Königreiche Böhmen, geb. zu Pisek 1778, gest. zu Wien 31. Juli 1855). Sein Vater Karl fand als Major im k. k. Infanterie-Regimente Baron von Keuhl Nr. 10 den ehrenvollen Soldatentod 1793, während des Krieges der ersten Coalition gegen Frankreich, und zwar bei dem Sturme auf Marchiennes am 39. October. Friedrich Moriz beendete seine Studien an der Prager Hochschule und trat im Juli 1796 bei dem böhmischen Appellationsgerichte als Accessist in den Justizdienst ein. 1801 rückte er zum Auscultanten, 1804 zum Secretär und 1806 zum Rathe beim Landrechte in Prag vor. 1818 zum böhmischen Appellationsrathe ernannt, wurde er bald darauf von der Regierung zu der seit 1819 in Mainz behufs Untersuchung der „demagogischen Umtriebe“ in Deutschland versammelten Bundes-Centralcommission entsendet. Diese „demagogischen Umtriebe“ bestanden eigentlich nur in einem ungestümen Drängen einzelner Feuergeister nach einer zeitgemäßen Aenderung des Verfassungslebens. Anfang Februar 1826 erhielt Wagemann den Hofrathscharakter, im November 1827 wurde er zum wirklichen Hofrathe bei der obersten Justizstelle ernannt, blieb aber auch jetzt noch einige Zeit in Mainz thätig und trat erst am 25. April 1828 seine Dienstleistung bei dieser Behörde an. Am 11. December 1830 erfolgte seine Ernennung zum Oberstlandrichter und Landrechtspräsidenten im Königreich Böhmen mit gleichzeitiger Erhebung in den Freiherrnstand, Ertheilung des böhmischen Incolats und der geheimen Rathswürde. Im Jahre 1833 verfügte er sich, durch das persönliche Vertrauen des Kaisers- Thürheim (Andreas Graf). Gedenkblätter aus der Kriegsgeschichte der k. k. österreichisch-ungarischen Armee (Wien und Teschen 1880, Karl Prochaska, gr. 8°.) Bd. I, S. 57, Jahr 1793. – Maasburg (M. Ferdinand von). Geschichte der obersten Justizstelle in Wien (1749–1848). Größtentheils nach amtlichen Quellen bearbeitet (Prag 1879, J. B. Reinitzer und Comp., 8°.) S. 209.