ADB:Trützschler, Friedrich Karl Adolf von

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Trützschler, Friedrich Karl Adolf von“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 692–695, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tr%C3%BCtzschler,_Friedrich_Karl_Adolf_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 18:36 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 38 (1894), S. 692–695 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Friedrich Karl Adolf von Trützschler in Wikidata
GND-Nummer 100730760
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|38|692|695|Trützschler, Friedrich Karl Adolf von|Albert Schumann|ADB:Trützschler, Friedrich Karl Adolf von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100730760}}    

Trützschler: Friedrich Karl Adolf v. T., Staatsmann und Schriftsteller, geboren am 3. Juli 1751 zu Culmitzsch im damaligen kursächsischen Amte Weida, verlor seinen Vater, den königlich polnischen und kursächsischen Major der Infanterie und Kreiscommissar Franz Adolf v. Trützschler, schon im vierten Altersjahre, worauf seine Mutter, eine geborene v. Wolfersdorf, die fernere Erziehung des Sohnes übernahm. Der Unterricht, den sie ihm durch geschickte Hauslehrer ertheilen ließ, förderte ihn bei seiner glücklichen Begabung so sehr, daß er bereits zu Michaelis 1766 die Hochschule in Jena beziehen konnte. Er blieb dort bis zu Ostern 1771, hörte während dieser Zeit u. a. bei den Juristen J. E. und J. L. Schmidt, K. Fr. Walch, J. A. v. Hellfeld und bei den Philosophen Chr. Fr. Polz, J. E. B. Wiedeburg und J. G. Müller, vertheidigte 1769 unter Walch’s Vorsitz seine Dissertation „de iure creditoris, mutata re oppignerata“, trat 1770 als Mitglied in die von J. E. I. Walch geleitete Lateinische Gesellschaft und vertheidigte 1771 ohne Präses eine zweite Dissertation „de donatione inter virum et uxorem per tertium facta prohibita“. Bald nach Vollendung seiner Studien zog ihn Herzog Friedrich III. von Sachsen-Gotha in seine Dienste, indem er ihn zum Regierungsassessor (23. October 1771) und im folgenden Jahre (24. October 1772) überdies zum Consistorialassessor in Altenburg ernannte. Unter Herzog Ernst II. zum Regierungsrath (22. Januar 1773) und hierauf zum Hof- und Consistorialrath (25. Juli 1774) befördert, wirkte er 1777 als Subdelegirter in der vom kaiserlichen Reichshofrathe seinem Fürsten [693] übertragenen Streitsache des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach und der Reichsstadt Nürnberg über die Räumung und Beherrschung der Pegnitz, eine Angelegenheit, die nachher durch schriftlichen Verkehr einen gütlichen Abschluß fand, bekleidete daneben noch die Aemter eines Commissionsmitgliedes der Allgemeinen Wittwen-Societät (seit 8. Mai 1779), eines Oberaufsehers des Leuchtenburger Zuchthauses und später des in Altenburg errichteten Werkhauses, wie er denn auch von 1782–1792 als Deputirter der Landesregierung der Altenburger Polizeicommission vorstand und gleich lange die Stelle eines Rathscommissarius versah. Nachdem er dann unter dem genannten Herzog Vicepräsident des Consistoriums und Geheimer Regierungsrath (13. Mai 1783), sowie Vicekanzler (29. September 1786) geworden war, übernahm er anstatt des zum Geh. Rath und Kanzler beförderten Fr. Karl Adam v. Schwarzenfels das Directorium der Landesregierung, deren Mitgliedern er sich (26. December d. J.) in herrschaftlichem Auftrage selber vorstellte, und sah sich zudem mit der Würde eines Propstes des Freiadeligen Magdalenenstiftes betraut. Am 29. December 1794 erhielt er „zur Bezeugung höchster Zufriedenheit“ den Rang eines Geh. Rathes und Kanzlers und durch den Herzog August am 7. Mai 1804 den Charakter eines Wirklichen Geh. Rathes, ferner am 13. December 1805 zugleich Sitz und Stimme im Geheimrathscollegium zu Gotha und zwar mit Beibehaltung der Kanzlerstelle und des Wohnsitzes zu Altenburg, sowie nach dem Tode des bisherigen Inhabers das Amt eines Obersteuerdirectors, worauf er (14. April 1817) durch die Ernennung zum Präsidenten des gothaischen Geheimrathscollegiums zur höchsten Würde im Staatsdienste aufstieg (21. Februar 1820). Als solcher beging er am 23. October 1821 seine fünfzigjährige Jubelfeier und erfuhr bei diesem Anlasse ungewöhnliche Ehren von nah und fern. Vor allem „mußte ihn die Anerkennung freudig berühren, die ihm von dem ganzen Fürstenthum Altenburg in Deputationen, Geschenken und schriftlichen wie mündlichen Ehrenbezeugungen unaufgefordert und beredt“ zu theil wurde. Alle Stände des Landes, vom Herzog und seinen Angehörigen bis zum geringsten Landmanne, dankten ihm wetteifernd für die unermüdliche Treue, die seltene Humanität und den lebhaft ausgebildeten Gerechtigkeitssinn, wodurch er sich stets und namentlich in den schweren Zeiten der Napoleonischen Herrschaft ausgezeichnet hatte. König Friedrich August von Sachsen verlieh ihm das Großkreuz seines Civilverdienstordens und Großherzog Karl August von Sachsen-Weimar dasjenige seines Ordens vom Weißen Falken; die Jenaer Hochschule überreichte ihm das Diplom eines Doctors beider Rechte; die Pierer’sche Hofbuchdruckerei veranstaltete eigens für ihn eine Prachtausgabe von Cicero’s „Cato maior seu de senectute“ und der Geheimrath Joh. Friedr. Graf v. Beust in Dresden widmete ihm seine Schrift „Altenburgs Kanzler“, in der er je einen kurzen Lebensabriß der 16 früheren höchsten Staatsdiener gab, während er unter Trützschler’s Namen die huldigenden Worte Goethe’s setzen konnte:

„Dein Lorbeer ist das fürstliche Vertrauen,
Das auf den Schultern Dir als liebe Last
Gehäuft und leicht getragen ruht; es ist
Dein Ruhm das allgemeine Zutrau’n“.

Bald nach diesem Ehrentage starb Herzog August in der Vollkraft des Lebens (17. Mai 1822), und da sein Nachfolger und Bruder, Friedrich IV., infolge eines unheilbaren Uebels die Regierung nicht selber führen konnte, so übernahm nun T. in Verbindung mit den Ministern Friedr. Aug. v. Minckwitz, Bernh. v. Lindenau und Joh. Karl v. d. Becke die Leitung der Gotha-Altenburgischen Lande und behielt sie nach v. Minckwitz’ frühem Tode (18. Februar 1823) mit seinen beiden anderen Collegen nicht nur bis zum Hintritt des [694] Herzogs (11. Februar 1825), sondern auch noch während der 21monatlichen sogenannten Zwischenregierung, nachdem die Herzöge von Meiningen, Hildburghausen und Coburg sich dahin geeinigt hatten, den bisherigen Besitz des erloschenen Hauses Sachsen-Gotha bis zur Erledigung ihrer Erbansprüche ungetheilt verwalten zu lassen. – Schon zu Lebzeiten Friedrich’s IV. machten sich die genannten Staatsmänner um das Wohl der ihnen anvertrauten Fürstenthümer sehr verdient. Sie schlossen mit den Gläubigern des Herzogs August ein billiges Abkommen und tilgten in kurzer Zeit die aufgelaufene nicht unbedeutende Schuldenmasse, indem sie die glanzvolle Hofhaltung beschränkten und die herzogliche Leibgarde auflösten. Zugleich förderten sie Handwerk und Gewerbe dadurch, daß sie dem 1823 in Gotha entstandenen Gewerbeverein die landesherrliche Bestätigung ertheilten, einen ansehnlichen Geldbeitrag zur Ermunterung und Aussetzung von Preisen für heimische Industrieerzeugnisse aus der Kammer- und Landschaftskasse verwilligten, für die Versammlungen und den Unterricht junger Handwerker ein herzogliches Gebäude einräumten und die erste Ausstellung vaterländischer Producte und Fabrikate in Gotha (5. September 1824) unterstützten. Vornehmlich aber ist ihnen als großes Verdienst anzurechnen, daß sie den Herzog Friedrich bestimmten, in seiner zweiten letztwilligen Verfügung vom 13. December 1824 die fideicommissarische Stiftung der reichen Friedenstein’schen Sammlungen auszusprechen, wodurch sie „die lange umsonst gewünschte Vereinigung aller vorher in den fürstlichen Schlössern und Zimmern zerstreuten“ wissenschaftlichen und künstlerischen Schätze herbeiführten und diese so dem gothaischen Lande als unveräußerlichen Besitz für alle Zeiten sicherten. Heilsame Staatsacte waren auch der mit Weimar, Meiningen, Hildburghausen und den beiden Schwarzburg am 23. December 1822 abgeschlossene Handelsvertrag, wie nicht minder eine Uebereinkunft mit Schwarzburg-Rudolstadt, das die ihm gehörige Vogtei Seebergen an Gotha abtrat und dagegen vier ihm näher liegende Dörfer sammt der Hoheit über die Aemter Ilm und Paulinzella erhielt (19. Dec. 1823). Unberechtigtes Hereinregieren, das zu Lebzeiten Friedrich’s IV. von Seiten Hildburghausens versucht wurde, wiesen die Minister, die Selbständigkeit ihrer Regierung wahrend, mit Entschiedenheit zurück. Nach dem Abschluß des vom sächsischen Könige Friedrich August vermittelten Theilungsvertrages (12. Nov. 1826) fiel Gotha an Coburg und Altenburg an Hildburghausen, wogegen dessen Herzog, Friedrich, sein bisheriges Gebiet an Meiningen abtrat. Unter dem neuen Landesherrn blieb T. in seiner altenburgischen Stellung und leistete ihm bei seiner Erfahrung und Sachkenntniß nicht unbedeutende Dienste. Er führte sein Amt noch bis zum 25. September 1830 fort, zog sich dann aber, der Ruhe bedürftig, in den Privatstand zurück. Als er eben auf seinem Erbgute Falkenstein im sächsischen Voigtlande verweilte, bereitete ihm ein Nervenschlag am 31. Juli 1831 ein sanftes und schmerzloses Ende. In 54jähriger Ehe mit einem geborenen Fräulein v. Griesheim verbunden, hinterließ er mehrere Kinder. Einer der Söhne, Franz Adolf v. T., befand sich als Geh. Regierungsrath in coburg-gothaischen Diensten. Er war der Vater des unglücklichen sächsischen Assessors Wilh. Adolf v. Trützschler (s. d.), der wegen seiner Theilnahme am badischen Aufstande in Mannheim standrechtlich erschossen wurde (14. August 1849). – Neben seinen Berufspflichten hat der vielbeschäftigte Staatsmann doch noch Muße zu litterarischen Arbeiten gefunden. Theils betreffen sie seine eigene Fachwissenschaft, theils gehören sie in das Gebiet der Jugendschriften. Außer den beiden oben genannten Dissertationen sind folgende erschienen und zwar meist ohne Nennung seines Namens: „Versuch einer genauen Bestimmung des Rechts wiederkäuflicher und unablegbarer Zinsen bei entstandenen Concursen“ (1777); „Die Lehre von der Präclusion bei entstandenem Concurse der Gläubiger“ [695] (2 Bde., 1781; 2. Aufl. 1802); „Anweisung zur vorsichtigen und förmlichen Abfassung rechtlicher Aufsätze, insonderheit über Handlungen der willkührlichen Gerichtsbarkeit“ (2 Thle., 1783–84; 5. Aufl. 1817); „Anweisung zur Abfassung der Berichte über rechtliche Gegenstände“ (1785; 3. Aufl. 1817); „Elise. Lustspiel in 3 Aufzügen“ (1777); „Liebe und Tod. Trauerspiel in 5 Aufzügen“ (1778); „Der Neujahrstag. Nachspiel für Kinder in einem Aufzuge“ (1779); „Lydia. Schauspiel in 3 Auszügen für Kinder“ (1779); „Karl von Hellberg. Eine Geschichte“ (2 Thle., 1781); „Geschichte der Emilie Goldbach, oder Liebe und Pflicht“ (1782).

Denkschrift der funfzigjährigen Dienst-Jubelfeier Sr. Excellenz des Hrn. Fr. C. A. v. Tr … am 23. Oct. 1821. Altenburg o. J. Mit Trützschler’s Brustbild auf der Vorderseite einer Gedächtnißmünze. – N. Nekrolog, 9. Jahrg. 1831, 2. Thl. (1833), S. 680–692 (P. H. in St. – Pastor K. Fr. Hempel in Stünzhain bei Altenburg). – Chrn. Fr. Sachse, Des Christen Pflicht, mit der Gerechtigkeit die Liebe zu verbinden. Eine Predigt, gehalten … nach dem am 31. Juli d. J. erfolgten Ableben des Herzogl. Sachsen-Altenburg. Hrn. Geheimraths-Präsidenten Fr. C. A. v. T. Altenburg 1831. – Neuestes Conversations-Lexikon für alle Stände, 7. Bd., Leipzig 1838, Sp. 1457. – A. Beck, Ernst II., Herzog zu Sachsen-Gotha und Altenburg, Gotha 1854, S. 148 f. – Vgl. auch: Meusel, Gel. Teutschland, 8. Bd. (1800), S. 132 f. und 21. Bd. (1827), S. 136 f. – Würdigung des Verdienstes – in: National-Zeitung der Deutschen, Gotha, 45. Stück vom 7. Nov. 1821, S. 805 (von H. A. O. Reichard). – Fr. Jacobs, Vermischte Schriften, 7. Bd.: Personalien, Leipzig 1840 (Sonderausgabe: 1848), S. 183 f. und 539 f. – H. A. O. Reichard’s Selbstbiographie, überarbeitet und hrsg. von H. Uhde, Stuttg. 1877, S. 485, Anmerk., und S. 509. – K. Goedeke, Grundriß, 2. Aufl., 5. Bd. (1893), S. 403 f.