ADB:Friedrich August I. (König von Sachsen)

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Artikel „Friedrich August III., Kurfürst von Sachsen“ von Heinrich Theodor Flathe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 786–789, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_August_I._(K%C3%B6nig_von_Sachsen)&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 16:39 Uhr UTC)
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Friedrich August III., Kurfürst, seit 1806 erster König von Sachsen, geb. 23. Decbr. 1750, † 5. Mai 1827. Nachdem die Erziehung des jungen Prinzen anfangs in der Hand von verschiedenen zu diesem Amte wenig befähigten Männern, wie des Barons Wessenberg und des Abbé Victor, gelegen und sein Gesellschafter Graf Camillo Marcolini nur für die Kräftigung seines Körpers Sorge getragen hatte, erwarb sich erst der als sein Lehrer in den Staats- und Rechtswissenschaften berufene Hof- und Justitienrath, nachherige Minister, Ch. G. Gutschmid ein wirkliches Verdienst um die Ausbildung seines Geistes und Charakters; auch seine Mutter, die Kurfürstin Maria Antonia, widmete erst seit dem Tode ihres Gatten seiner Erziehung größere Sorgfalt. Da F. bei dem Tode seines Vaters, des Kurfürsten Friedrich Christian, am 17. Decbr. 1763 erst 13 Jahre alt war, so übernahm die Vormundschaft über ihn und die Administration der Regierung sein Oheim, Prinz Xaver, der jedoch in Folge des Conflicts, in welchen er mit den Ständen gerathen, noch vor ganz erreichter Volljährigkeit seines Mündels dieselbe 13. Septbr. 1768 niederlegte. Der junge Kurfürst begann seine Regierung mit dem Widerrufe der von seinem Oheim getroffenen verderblichen Anordnungen, mit der Aufhebung der Imposten und der Reduction des Heeres und suchte sich mit tüchtigen Männern zu umgeben. Er selbst gab durch seine bis zur Pedanterie getriebene Ordnung und Pünktlichkeit in den Staatsgeschäften, durch die Wirthschaftlichkeit, mit der er die unter seinem Vater begonnene Regelung des Finanzwesens glücklich zu Ende führte, durch die Pflichttreue und strenge Gesetzlichkeit, welche er an Stelle der früheren Leichtfertigkeit und Willkür setzte, ein Beispiel, das auf den ganzen Beamtenstand seines Landes den wohlthätigsten Einfluß übte. Nur artete sein unerschütterlicher Rechtssinn, dem er den Beinamen des Gerechten verdankt, da ihm die rechte Welt- und Menschenkenntniß fehlte, leicht in starres Festhalten an Vorurtheilen aus und die steife Förmlichkeit seines Wesens spiegelte sich nicht blos in einer peinlichen Hofetikette sondern verbreitete sich auch über die ganze Staatsverwaltung. Eifersüchtig auf seine fürstliche Würde gestattete er politischen Einfluß weder seinen Brüdern noch seinem Günstling Marcolini, obgleich seine Zuneigung zu diesem mit den Jahren immer mehr zunahm, noch endlich auch seiner Mutter, die sehr danach begehrte und besonders gern für eine Erhebung ihres Sohnes auf den polnischen Thron thätig gewesen wäre. In seiner äußeren Politik war der Kurfürst bestrebt seine Neutralität aufrecht zu erhalten, näherte sich aber dabei doch zum lebhaften Verdruß des österreichischen Hofes mehr und mehr Preußen, dessen innere Verwaltung seinen eigenen Bestrebungen als Vorbild diente, und als Oesterreich im J. 1778 den Versuch machte Baiern an sich zu bringen, schloß er sich dem Widerspruche Friedrichs des Großen dagegen um so eher an, als er selbst Ansprüche auf die bairische Allodialerbschaft erhob, wie ihm solche 1776 von seiner Mutter gegen Bezahlung ihrer Schulden cedirt worden waren und welche auf 47 Millionen Fl. berechnet wurden. Nachdem er ein von preußischer Seite ausgehendes Ausgleichsproject, wonach Sachsen gegen einige oberdeutsche Gebiete die beiden Lausitzen an Preußen abtreten sollte, abgelehnt hatte, da er sich nicht entschließen könne, ihm ergebene und [787] völlig treue Unterthanen abzutreten und gegen andere zu vertauschen, ließ er seine Truppen zum preußischen Heere stoßen. Die ihm im Teschener Frieden zugesprochenen 6 Millionen Fl. zog er nicht, wie er wol gekonnt hätte, zu seiner Privatschatulle, sondern löste damit einestheils die 1744 an Hannover verpfändeten Aemter ein, anderntheils bedachte er damit seine Geschwister und gründete ein Secundogenitur mit 85000 Thaler Jahresrente. Auch dem Fürstenbunde von 1785 trat er nur unter ausdrücklichem Vorbehalte seines Neutralitätssystems bei und ebenso war er bei dem 1790 zwischen Oesterreich und Preußen entstandenen Zerwürfniß vor allem bedacht dasselbe aufrecht zu erhalten. Die Annahme der ihm 1791 angetragenen erblichen Krone von Polen machte er behutsam von einer unereichbaren Bedingung, nämlich der Zustimmung aller drei Nachbarmächte Polens abhängig, beschränkte sich bei der Zusammenkunft Kaiser Leopolds II. und des Königs von Preußen zu Pillnitz auf die Pflichten des Wirthes und stellte dann, den Beitritt zum Bündniß vom 7. Febr. 1792 ablehnend, nur sein Contingent zum Kriege gegen Frankreich, ließ dasselbe aber im Gefühl seiner Pflicht auch nach dem Baseler Frieden und dem Vertrag vom 17. Mai 1795 beim österreichischen Heere und schloß erst, als die Franzosen in Franken vordrangen, mit Jourdan 13. August 1796 einen Neutralitätsvertrag, in Folge dessen er dasselbe abberief. Die Strenge seines Rechtssinnes zu bewähren gaben ihm die Verhandlungen der Reichsdeputation von 1802 Gelegenheit, an der Sachsen Theil nahm. Aber aus diesen einfachen Verhältnissen, in denen überall Ehrlichkeit und Gerechtigkeit als Richtschnur genügten, riß ihn das J. 1806 und schleuderte ihn in einen Wirbel von Ereignissen, für den seine Natur nicht gemacht war. Der Zusammenbruch des Reichs und die Verhandlungen über einen unter Preußens Protectorat zu errichtenden norddeutschen Bund bildeten das Vorspiel dazu. F. dachte denselben auf die alte Erbeinigung von 1614 zu gründen; überhaupt suchte er, selbst nicht lüstern nach Mediatisirungen, jede Unterordnung unter Preußen abzuwehren, vereinigte aber bei Ausbruch des Krieges seine Truppen bereitwillig mit den preußischen, zögerte jedoch nach der Schlacht bei Jena keinen Augenblick Napoleons Forderung, daß er seine Trupen abberufe und sein Land nicht verlasse, zu erfüllen; nur um persönlich dem Sieger in Berlin seine Aufwartung zu machen, kam er durch Etikettenrücksichten aufgehalten, zu spät. Durch den Frieden zu Posen vom 11. Decbr. 1806 trat F. dem Rheinbund bei und nahm den königlichen Titel an; aber weit entfernt, die so gewonnene Souveränetät nach dem Beispiel anderer Fürsten zu Schmälerung der verfassungsmäßigen Rechte seines Landes zu verwenden, bestätigte er vielmehr die bisherige Verfassung, an der nur das unumgänglich Nöthige geändert wurde. Durch den Tilsiter Frieden machte ihn Napoleon ohne sein Zuthun zum Herzog von Warschau, doch hat F. in diesem Lande niemals wirkliche Regentenrechte geübt, von seiner dortigen Civilliste nie etwas bezogen, sondern aus seiner eigenen Casse dem warschauer Staatsschatze nach und nach 30 Mill. Fl. vorgeschossen, die erst 1828 von Rußland mit 450800 Thlr. vergütet wurden. Napoleon stattete dem nunmehrigen Könige F. A. I. im Juni 1807 seinen Besuch in Dresden ab, bei welcher Gelegenheit dieser „zur Erinnerung an die Zeiten, wo die Vorsehung zu des Regenten und seiner Staaten Erhaltung so kräftig mitgewirkt hatte“, den Orden der Rautenkrone stiftete. Napoleon begegnete ihm hier wie später mit persönlicher Hochachtung, F. seinerseits hat seitdem nie aufgehört seinen Besieger als ein Wesen höherer Art zu fürchten und zugleich als seinen Wohlthäter zu verehren. Trotz seines Stolzes auf seine Souveränetät beugte er den Nacken willenlos unter das französische Joch. Auf dem Erfurter Congreß erschien er in des Protectors Gefolge, mußte im folgenden Jahre seine [788] Truppen nach dem Kriegsschauplatze an der Donau abziehen sehen, um selbst vor den in Sachsen einbrechenden Streifscharen in Frankfurt a. M. eine Zuflucht zu suchen, und stattete nach geschlossenem Frieden auf Einladung des Kaisers einen Besuch in Paris ab. Die Erträgnisse der ihm durch den Wiener Frieden zugefallenen Deutschordensgüter wies er mit der schon früher bewährten Uneigennützigkeit den Universitäten und Fürstenschulen zu und ließ ebenso von zwei eingezogenen Johanniterordensgütern in der Lausitz dem Prinzen August Ferdinand von Preußen als bisherigem Heermeister auf dessen Lebenszeit die Einkünfte auszahlen. Im Mai 1812 feierte er die Anwesenheit Napoleons, seiner Gemahlin und vieler anderer gekrönter Häupter in Dresden mit glänzenden Festen; bei der Ankunft wie der Abreise des Kaisers versagte er sich die nächtliche Ruhe um den Augenblick der Begrüßung nicht zu versäumen, und in der Nacht vom 16. zum 17. Decbr. sah er seinen Gast als einen Flüchtling ohne Heer in der sächsischen Hauptstadt wieder. Auch jetzt noch beharrte er, theils überwältigt von Napoleons Persönlichkeit, theils an sich eines mannhaften Entschlusses nicht fähig, theils auch voll Argwohn gegen Preußen, in der bisherigen Unterthänigkeit, begab sich aber, um seine Person dem Bereich der Streitenden zu entziehen, zunächst nach Plauen und erst die Entrüstung über die nutzlose Sprengung der Dresdner Elbbrücke durch Davoust vermochte ihn seine Truppen von den Franzosen zu trennen, selbst aber, statt den wiederholten französischen Einladungen nach Mainz oder Straßburg zu folgen, nach Regensburg zu gehen um von hier aus die Anlehnung an Oesterreich zu suchen. Die Hoffnung der Verbündeten, F. werde sich ihnen anschließen, ging demnach nicht Erfüllung, der vom König von Preußen an ihn gesandte General v. Heister brachte nur eine ausweichende Antwort zurück. Statt dessen begab sich F., der Einladung des Kaisers von Oesterreich folgend, nach Prag und am 20. April wurde zu Wien eine geheime Convention zwischen Oesterreich und Sachsen unterzeichnet. Dem Commandanten von Torgau ertheilte F. die Weisung, die Festung nur auf seinen Befehl im Einverständniß mit dem Kaiser von Oesterreich zu öffnen, schon vorher hatte er den Franzosen die Ueberlassung seiner Cavallerie abgeschlagen. Da lief am 3. Mai ein vom Herzog von Weimar auf Napoleons Befehl an ihn geschriebener Brief ein, der im Fall eines Sieges der französischen Waffen das Schlimmste befürchten ließ; noch blieb F. fest, aber die Nachricht von dem Ausgang der Schlacht bei Lützen versetzte ihn in grenzenlose Bestürzung. Sofort und noch vor Eintreffen des kaiserlichen Schreibens, das ihn als Bundesbrüchigen mit Absetzung bedrohte, ließ er Napoleon durch den General v. Gersdorf seine Wiederunterwerfung ankündigen und machte sich, wie jener es verlangte, auf den Rückweg nach Dresden, 10. Mai, wo er von Napoleon gütig aber mit berechnetem Gepränge empfangen, auch seitdem mit mehr Aufmerksamkeit als sonst in seinem Wesen lag, empfangen wurde. Hier durchlebte F. die Schrecken der Schlacht vom 26. und 27. August und folgte dann, 7. October mehr einem Gefangenen als einem Verbündeten gleich, Napoleon auf dem Rückzuge nach Leipzig. Selbst als Reynier ihm hier freistellte seine Truppen nach Torgau zu schicken, vermochte er nicht sich zu einer so eigenmächtigen Verfügung aufzuraffen, die Bitte derselben sich von den Franzosen trennen zu dürfen, beantwortete er mit dem einfachen Hinweis auf ihre Pflicht, worauf der größte Theil zu den Verbündeten überging. Bis zuletzt von Napoleon mit Siegesnachrichten getäuscht, lehnte er es ab demselben nach Erfurt zu folgen und beschloß im Vertrauen auf Oesterreich den weiteren Verlauf der Dinge in Leipzig abzuwarten; überzeugt, daß Napoleon in wenigen Tagen zurückkehren werde, gab er auch den von den Monarchen an ihn gesandten General v. Toll und Oberstlieutnant von Natzmer keine befriedigende Antwort. Am Abend des 19. Octbr. erhielt er die Ankündigung, daß er Kriegsgefangener sei, am 23. wurde er nebst [789] seiner Familie nach Berlin abgeführt, von wo er später seinen Aufenthalt nach Friedrichsfelde verlegte. Noch hegte der gefangene Hof keine ernstlichen Besorgnisse, als aber die Absichten Preußens auf die Einverleibung Sachsens immer deutlicher hervortraten und schließlich vom Wiener Congreß die Theilung des Landes ausgesprochen wurde, erließ F. dagegen eine feierliche Rechtsverwahrung. Seine unbeugsame Hartnäckigkeit bewog die Mächte seinem wiederholten Verlangen, innerhalb der österreichischen Grenze seinen Aufenthalt nehmen zu dürfen, stattzugeben; am 4. März traf er in Preßburg ein. Aber erst nach langem Sträuben fügte er sich in das Unvermeidliche und ratificirte am 21. Mai den am 18. mit Preußen abgeschlossenen Friedensvertrag, durch welchen er drei Fünftheile seines Landes verlor. Am 7. Juli hielt er seinen Einzug in Dresden. Obgleich tief gebeugt, unterzog er sich doch mit anerkennenswerther Selbstüberwindung der Aufgabe, die dem verkleinerten Lande geschlagenen Wunden zu heilen. Die ungeheuchelte Anhänglichkeit des Volkes an die durch Unglück und Alter gleich ehrwürdige Person des Königs trat bei seinem fünfzigjährigen Regierungsjubiläum 20. Sept. 1818, dem 18. Jan. 1819 sein goldenes Ehejubiläum folgte, deutlich zu Tage und selbst die starre Unbeweglichkeit, mit der der König unter ganz veränderten Verhältnissen an den alten Formen festhielt, wurde in Voraussicht eines baldigen Regierungswechsels ohne Murren ertragen. Am 5. Mai 1827 starb F. Von seiner Lieblingsneigung, der Botanik, gibt der von ihm verschönerte Garten zu Pillnitz Zeugniß. Vermählt war F. seit dem 17. Jan. 1769 mit Amalie, der Tochter des Herzogs Friedrich von Pfalz-Zweibrücken, die ihm am 21. Juni 1782 sein einziges Kind, die Prinzeß Auguste gebar.

Ch. E. Weiße, Geschichte Friedrich Augusts bis zum Posener Frieden, Leipzig 1811; A. L. Herrmann, Friedrich August, König von Sachsen, eine biographische Skizze, Dresden 1827; K. H. L. Pölitz, Die Regierung Friedrich Augusts, Königs von Sachsen, 2 Thle., Leipzig 1830, sind sämmtlich panegyrisch gehalten. Vgl. Böttiger-Flathe, Geschichte Sachsens II, 556 ff. III, 1 ff. Sein für seinen Bruder Anton bestimmtes politisches Testament im Archiv für sächs. Gesch. X, 337 ff.