ADB:Rudolf (Fürst von Anhalt-Zerbst)

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Rudolf, Fürst von Anhalt-Zerbst“ von Franz Kindscher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 519–523, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rudolf_(F%C3%BCrst_von_Anhalt-Zerbst)&oldid=- (Version vom 10. Oktober 2024, 20:14 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 29 (1889), S. 519–523 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Rudolf (Anhalt-Zerbst) in der Wikipedia
Rudolf in Wikidata
GND-Nummer 115710264
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|29|519|523|Rudolf, Fürst von Anhalt-Zerbst|Franz Kindscher|ADB:Rudolf (Fürst von Anhalt-Zerbst)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=115710264}}    

Rudolf, Fürst von Anhalt-Zerbst, geboren am 28. October 1576 in Harzgerode, † am 20. August 1621 in Zerbst. Er war der fünfte Sohn des Fürsten Joachim Ernst, der seit 1570 ganz Anhalt beherrschte (s. A. D. B. XIV, 69–71), der Bruder von Johann Georg I. von Dessau und Christian I. von Bernburg, sowie von Anna Maria, Herzogin von Liegnitz, Agnes, Elisabeth, Kurfürstin von Brandenburg, und Sibylle, Herzogin von Wirtemberg, aus der ersten Ehe seines Vaters mit Gräfin Agnes von Barby, † 1569, leiblicher Bruder von Bernhard, Statthalter der Ballei Thüringen, August, Stifter der Linie Anhalt-Plötzkau, Johann Ernst, kaiserlichem Oberst, Ludwig von Köthen, Joachim Christoph, Agnes Hedwig, Kurfürstin von Sachsen und dann Herzogin von Schleswig-Holstein-Sonderburg, Dorothea Maria, Herzogin von Sachsen-Weimar, Sabine und Anna Sophia, Gräfin von Schwarzburg-Rudolstadt aus der zweiten Ehe Joachim Ernst’s mit Eleonore seit 9. Januar 1571, Tochter des Herzogs Christoph von Wirtemberg, seit 26. Mai 1589 Gemahlin des Landgrafen Georg I. von Hessen-Darmstadt, als welche sie seit 1596 verwittwet 1618 starb. Fürst R. hatte das Unglück, seinen vortrefflichen Vater früh zu verlieren, am 6. December 1586. Dieser hatte aber durch Anbahnung kräftiger Schuldentilgung und besserer Ordnung des Steuer- und Abgabenwesens durch die Landstände, sowie durch Erlaß einer Landes- und Proceßordnung 1572, feste Stellungnahme gegen die streng lutherische Concordienformel in der Repetitio Anhaltina und Stiftung des akademischen Gesammtgymnasiums zu Zerbst 1582 für die Erledigung der Aufgaben und Bedürfnisse seiner zahlreichen Familie sorgsam den richtigen Weg vorgezeichnet. Da das Erstgeburtsrecht noch nicht in Anhalt eingeführt war, mußte eine Theilung unter die Brüder in Aussicht genommen werden. Zunächst aber regierte der älteste Bruder, Fürst Johann Georg I., geboren 1567, vermählt 1588–94 mit Gräfin Dorothea von Mansfeld-Arnstein und 1595–1618 mit Pfalzgräfin Dorothea von Simmern (s. A. D. B. XIV, 114–16), seit 1586 für sich und seine Brüder unter Vormundschaft des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg und dessen Sohnes Joachim Friedrich, Verwesers des Erzstifts Magdeburg, das ganze Fürstenthum. In Einvernehmen mit seinen Brüdern entschieden für die reformirte Confession eintretend, für die sich auch die Städte allmählich erklärten, sah er den Adel, dessen er zur weiteren Entlastung des Landes durch Schuldentilgung bedurfte, durchgängig dem lutherischen Bekenntniß treu. Den Landständen waren seit 1589 die Landeseinkünfte mit wenigen Ausnahmen auf zehn Jahre überlassen. Da die dabei erhoffte Schuldentilgung auch nachher bis 1603 nicht gelang, blieb die Finanzverwaltung wenn auch nicht auf acht Jahre bis 1611 wie beabsichtigt war, sondern nur bis 1606, in den Händen der Landschaft, die den Fürsten jährlich 40 000 Thlr. zahlte und jährlich 16 000 Thlr. zum Tilgungsfonds in die Steuercasse abführte. Aber es gelang doch nach langjährigen Vorbereitungen einer umfassenden Abschätzung aller Einkünfte und Ausgaben schon 1603 eine Theilung des väterlichen Landeserbes in vier Fürstenthümer, Dessau, Bernburg, Köthen und Zerbst, indem F. Joh. Georg I. Dessau wählte, wobei er sich zu jährlicher Entrichtung von 761 Thlrn. an Zerbst verstand, F. Christian I. Bernburg (s. A. D. B. IV, 145–50), F. Ludwig Köthen (s. A. D. B. XIX, 476–83), wobei er jährliche [520] Zahlung von 2739 Thlrn. an Zerbst übernahm und jährlich aus den München-Nienburger Einkünften für die fürstlichen Stipendiaten des Zerbster Landesgymnasiums 1356 Thl. 6 gGr. spendete, Fürst R. das Fürstenthum Zerbst mit den Aemtern Kermen, Lindau, Roßlau und Koswick an der Elbe und jenem baaren Einkommen von 3500 Thlrn., während F. August (s. A. D. B. I, 658–59), da sich Anhalt nicht gut in fünf Theile zerlegen ließ, freiwillig dem Besitze eines Landestheils entsagte und eine Abfindung von 300 000 Thlrn. erhielt neben der Zusicherung der auch bald in Köthen wirklich 1665 erledigten Erbfolge bei etwaigem Aussterben einer Linie, 1611 aber, da die geplante Verwendung eines Drittels der zugesagten Abfindung zum Ankauf eines inländischen adligen Gutes sich als unausführbar erwies, von seinem Bruder Christian I. das bernburgische Amt Plötzkau gegen Erlegung der im Voranschlag von 1603 ermittelten Anrechnungssumme auf so lange bekam, wie die Augustäische Linie noch nicht irgendwo zur Erbfolge gelangt wäre. Ganz Anhalt ward eben zu einem Capitalwerth von 1 500 000 Thlrn., das Jahreseinkommen zu 6% auf 90 000 Thlr., das jedes Theils zu 18 000 Thlrn. angenommen. Dem ältesten Bruder und nachmals dem ältesten im fürstlichen Hause, dem das ganze Fürstenthum vertretenden Senior wurden besondere Einkünfte ausgesetzt. Die Bergwerke, der Berg Anhalt im Harz mit der Stammburg, alle Anwartschaften und Ansprüche des Hauses sowie das Archiv blieben gemeinschaftlich. Fürst R. war am Hofe zu Dessau nach der dort schon bei den älteren Prinzen bewährten Weise in allen Schulwissenschaften und ritterlichen Künsten erzogen worden unter Oberleitung des Hofmeisters für die junge Herrschaft Joachim v. Drauschwitz des älteren seit 1578, dann des Hofmeisters und nachmaligen Geheimraths Ernst v. Kötschau, von Magister Johannes Starck seit 1584. Im J. 1596 besuchte er seinen Schwager Herzog Johann von Holstein-Sonderburg und mit diesem 1597 König Christian IV. von Dänemark bei dessen Vermählung mit der Tochter des Kurfürsten Joachim Friedrich von Brandenburg, Anna Katharina, 1600 begleitete er Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz auf der Heimkehr von der Taufe seines Neffen Friedrich Moriz in Dessau nach der Oberpfalz, darauf besuchte er Papst Clemens VIII. in Rom und Großherzog Ferdinand in Florenz, wo er ein Jahr lang blieb, sodaß er erst 1602 durch die Schweiz heim reiste. In die Regierungsgeschäfte schon durch die Theilnahme an den Dessauer Landtagen und am Reichstage zu Regensburg eingeweiht, richtete er seit 1603 seine Hofhaltung in Zerbst ein und vermählte sich am 29. December 1605 in Wolfenbüttel mit der Tochter des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, Dorothea Hedwig, geboren 1587, die er aber bereits am 16. October 1609 bei ihrer vierten Entbindung verlor. Die zweite Tochter dieser Ehe, Dorothea, geb. 1607, vermählte sich 1623 mit Herzog August von Braunschweig-Wolfenbüttel, die dritte, Eleonore, geb. 1608, 1632 mit Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Norburg. In dem jülichschen Erbfolgestreit machte sich Fürst R. durch geschickte Ausrichtung der ihm seitens der unirten evangelischen Stände auf dem Heidelberger Tage am 14. September 1610 ertheilten Aufträge bei König Christian von Dänemark verdient. Einen Zwist mit der seit 1258 bestehenden Deutschritterordenscomturei Burow an der Elbe nahe bei Koswick zu schlichten, mißlang jetzt noch: die anhaltischen Fürsten sahen die Commende als in Anhalt gelegen, für steuerpflichtig an, die Comture leisteten auch jeweilig als anhaltische Prälaten bis 1565 Lehens- und Unterthanenpflicht, bei der schnellen Erhöhung und Steigerung der bei der Schuldentilgung wachsenden Steuern entzogen sie sich aber ihren Pflichten, deshalb ward infolge der Verweigerung der unaufhörlichen Türkensteuern 1599 der Comtur gepfändet, der Deutschmeister Erzherzog Maximilian konnte die Commende nicht schützen, es [521] kam zum förmlichen Rechtshandel beim kaiserlichen und Reichskammergericht, der Handel ist aber nie zu Ende gelangt. Fürst R. als Regent des zerbster Antheils wurde in dieser gemeinsamen Sache von seinen Brüdern unterstützt, zumal ihm die Huldigung 1606 gänzlich verweigert ward. Die Landtagsabschiede und Recesse des 17. Jahrhunderts lassen die Sache nie unberührt, aber erst am 20. October 1697 auf Grund eines Vergleichs von 1694 mit dem Landcomtur Friedrich Maximilian Freiherrn zum Stein ward der Streit geschlichtet. Am 12. März 1612 verlobte, am 31. August vermählte sich Fürst R. mit der am 14. April 1657 gestorbenen Gräfin Magdalene von Oldenburg, der am 6. October 1585 geborenen fünften Tochter Johann’s XVI. von Oldenburg und Delmenhorst und seiner Gemahlin Elisabeth, Tochter des Grafen Günther von Schwarzburg. Sie gebar am 1. December 1617 die am 3. Juni 1630 heimgegangene Tochter Elisabeth und am 24. März 1621 kurz vor Fürst Rudolf’s Tode seinen Nachfolger Johann, † am 4. Juli 1667 (s. A. D. B. XIV, 117 bis 119), und brachte die Aussicht zur Erbfolge in die Herrschaft Jever und Kniphausen mit, die wirklich 1667 an Fürst Johann von Zerbst fiel. Jever hatte seit dem 14. Jahrhundert erbliche Häuptlinge, die es als reichsfreies unmittelbares Allodium besaßen. Kaiser Karl V. nahm als Herzog von Brabant und Graf von Holland, Fräulein Anna, Tochter des Grafen Johann XIV. von Oldenburg von Anna Fürstin zu Anhalt, und Fräulein Maria, Tochter des Herrn Edo Wimken II. von Jever von Heilwig, Tochter des Grafen Gerhard, die Erbtöchter zu Jever mit Kniphausen, der Insel Wangeroog und sonstigem Zubehör, zu Antwerpen am 12. April 1532 in seinen lehnsherrlichen Schutz. Maria setzte 1573 den Grafen Johann XVI. von Oldenburg zum Erben dieses burgundischen Lehens ein. Nach ihrem Tod 1575 nahm dieser die Herrschaft in Besitz und ward zu Brüssel 1588 mit derselben beliehen. Johann’s XVI. einzig bei seinem Tod 1603 überlebender Sohn war Anton Günther, der Bruder der Zerbster Fürstin Magdalene. Da er keine ehelichen Leibeserben hatte, erbte Jever zunächst seine Schwester und dann deren Sohn Johann von Zerbst, wie er auch 1663 in seinem Testamente bestätigte, in dem er zugleich die Untheilbarkeit und Individualsuccession für diese Herrschaft sowie die althergebrachte cognatische Succession nach gänzlichem Abgang der männlichen Linie sanctionirte, wobei auch die Fräulein „ratione majoratus et primogeniturae“ succediren sollten. Nach Anton Günther’s Tod am 19. Juni 1667 nahm Johann Besitz von Jever, das bis 1793 bei Zerbst blieb und dann an Kaiserin Katharina II. von Rußland kam, welche es ihrer Schwägerin, der Fürstin Friederike von Zerbst, überließ, darauf 1807–13 zu Holland und seit 1813 zu Rußland gehörte, dessen Kaiser Alexander I. es 1818 an Oldenburg abtrat. Fürst R. wandte sich mit ganzer Seele der sorgfältigen Regierung seines Ländchens zu, das ihm am 3. September 1606 gehuldigt hatte. Für das Schloß seiner Residenz Zerbst, dessen einzelne Gebäude auf einem kreisrunden von einem breiten Wassergraben mit drei Brücken umflossenen und durch doppelte Mauern umschlossenen Raum standen, beschränkte er sich auf das allernothwendigste: er zierte die Umgebung an der Stadtmauer und sonst mit Gebäuden für behördliche und andere dienstliche Zwecke, wie der den Accessiones von Beckmann’s Historie 1716 beigegebene Stadtplan von Zerbst noch veranschaulicht, und ließ nach völligem Abbruch des schon 1550 halb abgetragenen Thurms „Siehdichum“ auf der Mitte des Schloßhofs nur an das 1541–45 vom Steinmetz Binder leichtfertig ausgeführte Haus des Fürsten Georg III. des Frommen, daß man schon 1574 durch eiserne Stangen und Klammern hatte zusammen fassen müssen, einen neuen Eckthurm mit einer beqemen und festen Wendeltreppe 1618 anbauen. Für das Zerbster Landesgymnasium bewies er als Specialinspector [522] ein sehr lebhaftes Interesse, für das auch sein Kanzler Andreas Kniche gern eintrat: viele Mißverständnisse und Irrungen zwischen der städtischen Obrigkeit und dem Fürstenhause bezüglich der Schulzucht und jeweiligen Strafvollziehung, sowie der städtischen Baupflicht hinsichtlich der Gymnasialgebäude hatte bereits 1600 der Zaunvertrag zu beseitigen vermocht; dann waren mannichfache Reformen zur Hebung der Frequenz und des wissenschaftlichen Lebens der Anstalt überhaupt sowohl unter dem ersten berühmten Rector Gregorius Bersmann aus Annaberg in Sachsen bis 1611, als unter dem eifrigen zweiten, Marcus Friedrich Wendelin aus Sandhausen bei Heidelberg in der Pfalz, für den Fürst R. zuerst seinen alten Lehrer Johann Starck als tüchtigen Griechen und Hebräer vorgeschlagen hatte, seit 1612 fortwährend Gegenstand eingehender Berathungen des Professorencollegiums und besonderer von den Fürsten berufener Commissionen. In die von seinem Bruder Ludwig von Köthen mitgestiftete fruchtbringende Gesellschaft trat Fürst R. sogleich 1618 mit dem Namen „der Süße“ ein, das Wort dazu war „Im Aussaugen“, das Gemälde zeigte ein Stänglein vom Zuckerrohr. In den geschwinden Zeitläufen des Jahrhunderts, an deren Entwicklung sein Bruder Christian von Bernburg einen so hervorragenden Antheil hatte, nahm Fürst R., wie wenn er die Ersprießlichkeit seiner Maßregeln für die kommenden Zeiten eines großen Krieges voraus geahnt hätte, die Gelegenheit wahr, die ihm aus den Musterungen früherer Jahrzehnte bekannten Thatsachen zur Ausbildung des Heerwesens für ernste Ziele auszunutzen. Die über 1250 Hauswirthe zählende Stadt Zerbst war seit dem 14. und 15. Jahrhundert gewohnt, sich gegen Angriffe fehdelustiger Nachbarn wohlgerüstet zu halten und konnte schon bei der großen Musterung von 1583 über 1200 Mannschaften in drei fliegenden Fähnlein aufweisen, nämlich 299 Doppelsöldner in voller Rüstung mit langen Spießen, 462 Schützen mit Sturmhauben, 250 Mannen mit Federspießen, 171 mit Hellebarten, 23 mit Aexten, sowie einen Vorrath von 1210 Unter- oder Seitenwehren, 340 kurzen Seitenröhren für weitere Ausrüstung neben der Beiwehr für die Doppelsöldner und etliche Schützen, auch 5 Schlachtschwertern. Die in den katholischen Zeiten unter dem Patronat des hl. Sebastian in die Brüderschaften des Augustinerordens seit 1397 aufgenommene Schützengesellschaft wurde auf Grund magistratualer Ordnungen von 1592 von Fürst R. am 18. October 1608 dadurch fest mit den seit dem 14. Jahrhundert bestehenden Handwerkerinnungen, aus deren Mitte vorzüglich gern dem Vergnügen gehuldigt ward nach dem Papageien zu schießen, in Verbindung gebracht, daß sie zu allwöchentlichem Musketenschießen jedesmal eine bestimmte Anzahl Innungsangehöriger abordnen mußten, die in Waffendienst zu Schimpf und Ernst, nicht bloß zu den vergnüglichen Königsschießen, sondern auch zum Scharmuziren abgerichtet und unterwiesen wurden und die von ihnen erlangte Fertigkeit sowohl vor dem fürstlichen Schlosse als auf dem Schauplatz ihrer alljährlichen Hauptfeste vor den prüfenden Augen der fürstlichen Familie zu erweisen hatten. Die Noth des 30jährigen Krieges, die nach Fürst Christian’s Verlust der Schlacht am weißen Berge vor Prag am 8. November 1620 auch Zerbst ausnehmend betraf, zeigte die Nützlichkeit solcher Organisation gegenüber der Rohheit einer das Eigenthum des Bürgers sonst nicht respectirenden Soldatesca sehr bald. Bezüglich der Ausübung des Münzrechts verfuhren die fürstlichen Brüder gemeinschaftlich bei Ausprägung von Gold- und Silbermünzen, Ducaten, Goldgulden, Thalern, Doppelthalern, halben und Viertelthalern, Groschen u. s. w. unter den Münzmeistern Berthold Meinhart aus Mansfeld, Johann Jacob, Wilhelm Friedrich u. s. w. Unter dem Unwesen der Kipper- und Wipperzeit hatte auch Zerbst viel zu leiden: die ziemlich fein ausgebrachten gröberen Silbermünzen und kleineren Münzsorten verschwanden [523] ganz oder wurden durch geringhaltige Zusätze verschlechtert; in Koswick, Roßlau, Meinsdorf u. s. w. bestanden Winkelmünzstätten, bis 1623 Dessau allein zur Münzstätte erklärt wurde. Fürst R. war ein frommer gottesfürchtiger Herr, der sehr mäßig lebte, fleißig die Bibel las und die Kirche herzlich gern förderte. Er meinte sonderlich darum in den Regentenstand gesetzt zu sein, um die Armen zu hören und ihnen zurecht zu helfen. Sein Briefwechsel mit seinen Angehörigen zeigt ihn von der liebenswürdigsten Seite. Seine Leibesschwachheit veranlaßte ihn schon 1599 das Wort des Mönchsordens von La Trappe zum Wahlspruch zu nehmen: „Memento mori“ oder auch „Disce mori“ und „Etiamsi occiderit me, sperabo in te“. Der Heimgang seines treuen Kanzlers und Geheimraths Andreas v. Knichen am 7. Juni 1621 rückte ihm den Gedanken noch näher, sein Haus beschicken zu müssen, wie König Hiskias. Er verordnete testamentatisch die Erziehung seiner Familie in der Furcht Gottes und in wahrer Religion sowie in allen fürstlichen Tugenden, in denen er sie bisher geübt hatte, und zugleich die Vormundschaft seines Bruders August v. Plötzkau für seinen eben erst geborenen Sohn Johann, eine Aufgabe, der die schwersten Schicksalsschläge zu verwinden nicht erspart blieb, zumal seitdem die mansfeldischen Truppen die Mauern der Stadt Zerbst am 7./17. März 1626 erstiegen hatten und es am 15./25. April zur entscheidenden Schlacht an der Elbbrücke bei Roßlau kam. Er starb infolge eines langwierigen starken Durchfalls am 20. August 1621 und ward am 25. September in der Zerbster Bartholomäikirche beigesetzt. Rector Wendelin hielt ihm am 26. September die als „Panegyricus parentalis Rudolpho VI. principi Anhaltino dictus“ gedruckte Leichenrede vor einem äußerst zahlreichen fürstlichen Auditorium im Gesammtgymnasium. Das Brustbild des Fürsten gestochen von M. Bernigeroth, findet sich bei Beckmann in seiner Historie des Fürstenthums Anhalt, 1710, zu Th. V, S. 400.