ADB:August (Fürst von Anhalt-Plötzkau)

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Artikel „August, Fürst zu Anhalt“ von Ferdinand Siebigk in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 658–659, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:August_(F%C3%BCrst_von_Anhalt-Pl%C3%B6tzkau)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 18:13 Uhr UTC)
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August, Fürst zu Anhalt, der vierte Sohn Fürst Joachim Ernsts und der zweite von dessen zweiter Gemahlin Eleonore von Würtemberg, ward 13. Juli 1575 geboren, † 1653. Er erhielt mit seinen älteren Brüdern, von denen der dritte, Bernhard, bereits 1596 starb, eine treffliche Erziehung und bildete sich auf größeren Reisen weiter aus. Als die schon auf dem Landtage von 1589 beredete Theilung des von seinem Vater vereinigten Fürstenthums Anhalt 1603 fester bestimmt werden sollte und es sich zeigte, daß eine Trennung in mehr als vier Theile nicht wohl ausführbar war, so daß einer der damals noch lebenden fünf Brüder, Johann Georg, Christian, August, Rudolf und Ludwig anderweit entschädigt werden mußte, trat unser Fürst freiwillig zu Gunsten seiner jüngeren Brüder zurück, erklärte sich zufrieden mit der vereinbarten Geldabfindung, die theilweise in Gütern angelegt werden sollte und behielt sich nur die Erbfolge für seine Nachkommen vor, falls eine der vier Linien erlöschen würde. Nachdem diese Theilung 1606 wirklich ins Werk gesetzt worden, entstanden zwar manche Zwistigkeiten mit Fürst August über die Art, wie die ihm bestimmte Abfindung zu regeln sei, da passende Güterankäufe sich nicht thun lassen wollten, bis endlich 1611 Fürst Christian von Bernburg seinem Bruder das Amt Plötzkau für den Preis, zu dem es ihm selbst angerechnet worden und mit der Bedingung des Rückfalls, wenn Fürst August’s Linie in irgend einem Landestheil zur Regierung berufen würde, überließ. Nun lebte Fürst August auf dem Schlosse zu Plötzkau, beschäftigte sich viel mit chemischen und alchymistischen Studien, war aber stets für das Wohlergehen seines kleinen Gebiets besorgt und nahm regsten Antheil an allen sein Heimathland berührenden inneren und äußeren Angelegenheiten.

Der bald hereinbrechende dreißigjährige Krieg betraf nicht nur das Amt Plötzkau, sondern auch das Zerbster Land hart, über welches Fürst August nach dem im Jahre 1621 erfolgten Tode seines Bruders Rudolf nach dessen letztwilliger Verfügung für den minderjährigen Erben, Johann, die Regierung führte, [659] ohne daß der Fürst der allgemeinen Noth Abhülfe zu schaffen vermochte. Er sorgte aber nach Kräften, wo es ihm möglich war, und der Zerbster Antheil verdankte ihm manche gute Einrichtungen, was aber nicht verhütete, daß er nach dem Regierungsantritt des jungen Fürsten 1642 mit diesem über manche Verhältnisse in unerquickliche Streitigkeiten gerieth, die erst 1647 durch eine kaiserliche Commission ihre Erledigung fanden.

Ebenso gut führte er auch nach dem im Jahre 1650 erfolgten Tode seines Bruders Ludwig von Köthen bis zu seinem eigenen, 1653, die Vormundschaft über dessen minderjährigen Nachfolger Wilhelm Ludwig.

Nach dem Tode des Fürsten Christian von Bernburg 1630, war Fürst August der älteste seines Hauses und übernahm als solcher hausgesetzlich die Leitung der Gesammtangelegenheiten desselben. In dieser Stellung erwarb er sich große Verdienste, denn namentlich durch seine Bemühungen einigten sich 1635 die einzelnen anhaltischen Fürsten dahin, sich nie zu trennen, ohne gemeinschaftliche Berathung keinen Bund einzugehen oder Bestallung anzunehmen, und, da Anhalt im Reiche nur ein Fürstenthum wäre und ungetrennt bleiben müsse, das schon 1606 und 1611 eingesetzte Seniorat noch mehr festzustellen und zu bestimmen.

Der unter seinem Seniorate endlich 1648 eintretende Friede gab zwar Anhalt das ersehnte so widerrechtlich entzogene Aschersleben nicht wieder, beließ es aber im Besitz des eingezogenen Stiftsgutes Gernrode etc. Vor allem galt es nun die Wunden, welche der Krieg geschlagen, zu heilen und stand dabei die Frage wegen der enorm gewachsenen Schuldenlast in erster Reihe. Es war Fürst August beschieden, auch noch die Regulirung dieser für Anhalt so wichtigen Angelegenheit bewirken zu können; noch vor seinem Tode ward 1652 der merkwürdige Landtag gehalten, welcher die Verfassung des Landes unter Gewährleistung und Bestätigung des Kaisers und des Reichs feststellte. Die Stände übernahmen die Schulden und deren Tilgung, die Fürsten einigten sich mit dem Lande über die Steuern, es ward Verbesserung der Rechtspflege zugesagt und manche andere wichtige Beschlüsse wurden gefaßt. Fürst August erlebte aber deren Ausführung nicht mehr, er starb nach längerem Leiden am 22. Aug. 1653 und hinterließ von seiner Gemahlin Sybille, einer Gräfin zu Solms, drei Töchter, die unvermählt starben, und drei Söhne, Ernst Gottlieb, der ihm nach sieben Monaten im Tode folgte, Lebrecht und Emanuel, die 1665 durch das Aussterben der Fürst Ludwig’schen Linie in Köthen in den Besitz dieses Landestheils gelangten, wogegen Plötzkau an Bernburg zurückfiel. Beide Fürsten regierten gemeinschaftlich, aber nur Fürst Emanuel setzte den Fürst Augustäischen Stamm fort, der 1847 mit dem Tode des Herzogs Heinrich erlosch.

Fürst August war von hoher Gestalt, hervorstechenden Geistesgaben, ein frommer, gläubiger Christ, ein guter, sorgsamer Gatte und Vater und ein reger Förderer jedes geistigen Aufschwungs. Der von seinem Bruder Ludwig geleiteten „Fruchtbringenden Gesellschaft“ gehörte er seit 1621 als „der Sieghafte“ an, sein Zeichen war das Kraut Allermannsharnisch (Victorialis), sein Motto: Zu seiner Zeit.