ADB:Johann Georg I. (Fürst von Anhalt-Dessau)

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Artikel „Johann Georg I., Fürst von Anhalt-Dessau“ von Ferdinand Siebigk in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 114–116, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_Georg_I._(F%C3%BCrst_von_Anhalt-Dessau)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 06:09 Uhr UTC)
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Johann Georg I., Fürst von Anhalt-Dessau, der älteste Sohn Fürst Joachim Ernsts von Anhalt und seiner Gemahlin Agnes von Barby, ward am 9. Mai 1567 zu Harzgerode geboren. Er erhielt mit seinen älteren Brüdern durch den Magister Caspar Gottschalck eine gute Erziehung, war in Sprachen und in der Rechtskenntniß wohl erfahren, wandte sich aber mit Vorliebe geistlichen Studien zu und war eben zum Canonicus des Hochstifts Straßburg erwählt worden, als der Tod seines Vaters (1586) ihm die Pflicht auferlegte, die Regierung des Fürstenthums Anhalt für sich und seine Brüder, die sämmtlich noch nicht volljährig waren, mit einigen ihm zugeordneten Räthen unter Obervormundschaft des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg und dessen Sohnes Joachim Friedrich, als Verwesers des Erzstifts Magdeburg, zu übernehmen. Seine erste Sorge war die das Land sehr drückenden Schulden mit den Ständen auf einem Landtage zu Dessau 1589 möglichst zu reguliren und auch für Hebung des Gesammtgymnasiums zu Zerbst thunlichst zu wirken. Dann folgte er mit regem Interesse den Bestrebungen der protestantischen Fürsten Deutschlands und anderer Länder für die Unterstützung König Heinrich IV. von Frankreich, woran sein Bruder Christian so ruhmvoll sich betheiligte, sah sich aber durch die inneren Verhältnisse des anhaltischen Landes von einer anderen als nur allgemeinen Theilnahme abgehalten. Hier nahmen hauptsächlich Bauten, als die Wiederherstellung des abgebrannten Schlosses zu Cöthen durch die Gebrüder Niuron aus Lugano, die Fortsetzung der erwähnten Schuldenregulirung, die noch auf längere Zeit über seinen Tod hinaus unausgesetzte Aufmerksamkeit und Vorsorge erheischte, vor Allem aber kirchliche Verhältnisse, seine Thätigkeit in Anspruch. Letztere waren bei seinem Hang zu theologischen Streitigkeiten für ihn das bevorzugte Arbeitsfeld, leider aber verfuhr er dabei nicht mit der von seinen Vorfahren bei der Einführung der Kirchenverbesserung bewiesenen weisen Mäßigung, sondern scheute sogar vor gewaltsamen Eingriffen in die bestehenden Formen nicht zurück. Nachdem er schon 1589 die Abschaffung des Exorcismus bei der Taufe begonnen, die dagegen erhobenen Proteste nicht beachtet und die sich nicht fügsam zeigenden lutherischen Geistlichen, wie z. B. Johann Arndt, den Verfasser des Buchs vom wahren Christenthum, der Pfarrer in Badeborn bei Ballenstedt war, gezwungen das Land zu verlassen, setzte er seit 1596, wol veranlaßt durch den Superintendenten [115] Wolfgang Ameling und seine zweite Gemahlin Dorothea von der Pfalz, sowie durch die Gemahlin seines Bruders Christian, Anna v. Bentheim, die beide calvinistischen Häusern angehörten, in Uebereinstimmung mit seinen Brüdern rücksichtslos die Abschaffung der lutherischen Kirchengebräuche und deren Ersatz durch die calvinistischen im ganzen Lande fort. Von Seiten des Adels und der Städte erfuhr dieses Verfahren zwar vielen Widerspruch, doch aber setzte der Fürst bei letzteren seinen Willen durch, mußte dagegen dem Adel, dem er bei den immer noch sehr schwankenden Finanzverhältnissen des Landes nicht so ganz feindlich sich entgegenstellen konnte, da dieser das Steuerbewilligungsrecht in Händen hatte, nachgeben, daß derselbe mit seinen Hintersassen nicht mehr bedrängt, sondern bei der lutherischen Lehre belassen werden solle. Mit anderen protestantischen Fürsten seiner Zeit war auch Fürst J. G. in Gemeinschaft mit seinen Brüdern bemüht, für die Vertheidigung der reinen Lehre gegen die Angriffe der katholischen Kirche zu wirken und schloß sich zu dem Zweck den Bestrebungen des pfälzischen Hofes an, die zur späteren Bildung der evangelischen Union, welcher die anhaltischen Fürsten 1609 beitraten, die Grundlage bildeten. Durch diese mehr nach außen gerichtete Thätigkeit ward aber der Fürst den häuslichen Angelegenheiten nicht entfremdet, er sorgte thunlichst für das Wohl des ihm anvertrauten Landes und war eifrigst bemüht Alles ins gehörige Geleise zu bringen, wie dies z. B. der zur Beseitigung mancher Zwistigkeiten mit der Stadt Zerbst im J. 1600 abgeschlossene sogenannte Zaunvertrag beweist. Ein Mordanfall auf den Kurfürsten Christian II. von Sachsen, 1603, dessen Urheber fälschlich aussagte, er sei von zwei dem anhaltischen Hofe nahe stehenden Personen dazu gedungen worden, brachte den Fürsten in sehr lästige Streitigkeiten mit dem sächsischen Kurhause, die erst nach dem im Gefängnisse 1606 und 1609 erfolgten Tode der Angeschuldigten ihre Endschaft erreichten. Da das Erstgeburtsrecht in Anhalt noch nicht bestand, so war eine Theilung des Fürstenthums, sobald die überlebenden Söhne Fürst Joachim Ernsts ihre Mündigkeit erreicht hatten, nicht zu vermeiden, innere Umstände aber, namentlich die Schuldenverhältnisse, hatten zum Entschlusse geführt, die Theilung noch hinauszuschieben und obwol die fürstlichen Brüder im J. 1603 über eine solche sich vollkommen einigten, trat sie doch erst 1606 in Wirksamkeit. J. G. erhielt in deren Folge den Besitz des Dessauer Landestheils, übernahm als ältester Fürst die Vertretung des Fürstenthums Anhalt, das dem Reiche gegenüber ein unzertrenntes verblieb, in allen Gesammtverhältnissen, wofür ihm und seinen Nachfolgern im Seniorat einige dazu reservirte Rechte und Vortheile zuerkannt wurden und führte diese Geschäfte mit größter Hingebung für das Wohl des gesammten Landes. Der Regierung des ihm zu Theil gewordenen Landestheils nahm sich der Fürst mit größtem Eifer an und war seinen Unterthanen, soweit es sich eben nicht um religiöse Verhältnisse handelte, ein aufrichtiger, freundlicher und gutthätiger Herr, der mit Willen Niemand beleidigte und gern Böses mit Gutem vergalt. Obwol kein Freund von Prunk, hielt er doch in seinem Hofhalt auf fürstliches Ansehen, sorgte überall im Lande für Aufrechthaltung der nöthigen Ordnung und zeigte sich auch den Wissenschaften keineswegs abhold, was dadurch bewiesen ist, daß er eine Bibliothek von über 3000 Bänden zusammenbrachte. Zudem war er ein guter Familienvater, dem die Erziehung und Unterweisung seiner Kinder sehr am Herzen lag. J. G. starb am Vorabend des 30jährigen Krieges, am 14. Mai 1618 zu Dessau; von seinen zwei Gemahlinnen, Dorothea von Mansfeld und Dorothea von der Pfalz, hatte er 10 Töchter und 6 Söhne, von welchen letzteren zwei ihn überlebten, sein Nachfolger Johann Casimir, der sein Land mit Klugheit durch die Schrecknisse jenes Krieges leitete und 1660 starb, sowie Georg Aribert, der die Aemter Radegast, Kleutsch und Wörlitz erhielt, sich aber unebenbürtig mit Johanna [116] Elisabeth v. Krosigk vermählte und dadurch vielen Streit in der Familie erregte. Da dessen Nachkommenschaft mit seinem Sohne bereits wieder erlosch, fielen die gedachten Aemter an die Hauptlinie zurück.