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Artikel „Joachim Friedrich“ von Theodor Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 86–90, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Joachim_Friedrich&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 06:18 Uhr UTC)
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Joachim Friedrich, geb. am 27. Januar 1546, † am 18. Juli 1608. Sohn des Kurfürsten Johann Georg und der Herzogin Sophia von Liegnitz, Administrator des Erzbisthums Magdeburg (1563–1598), Kurfürst von Brandenburg seit 1598. Von unansehnlicher Gestalt und schwächlichem Körper – er hatte bei seiner Geburt, die der Mutter das Leben kostete, nur durch eingeflößten Malvasier zum Leben erweckt werden können – hat er, in ländlicher Zurückgezogenheit auf dem väterlichen Schlosse zu Zechlin aufgewachsen, durch ein mäßiges und geregeltes Leben eine mit natürlichem Wohlwollen, ungeheuchelter Frömmigkeit und vorsorglicher Bedächtigkeit gepaarte geistige Rüstigkeit gewonnen und bis an seinen Tod bewahrt. Im J. 1566 befand er sich im Feldlager Kaiser Maximilians II. gegen die Türken, als die bereits sämmtlich evangelischen Domherren von Magdeburg ihn zum Administrator ihres Erzstiftes erwählten. Da der Kaiser ihm zu dieser Wahl Glück wünschte und die Belehnung zusagte, so stand der Prinz nicht an mit der Annahme derselben auch gegen sein Erzstift zwei Verpflichtungen zu übernehmen, einmal die von seinen Vorgängern begonnene Reformation vollständig durchzuführen, sodann aber, auf dem Reichstage die Ansprüche, welche die früheren Erzbischöfe von Magdeburg auf den Vorsitz im Fürstencollegium, welcher damals von dem Salzburger Erzbischofe streitig gemacht worden war, wieder zur Geltung zu bringen. Mit allem Eifer unterzog sich J. den Pflichten seines Amtes. Während er durch sparsamen Haushalt verschiedene von seinen Vorgängern verpfändete Gebiete, von Jerichow (c. 1571), von Jüterbock und Dahme (1592) wieder einzulösen im Stande war, in dem Vertrage zu Eisleben (1579) Kursachsens Ansprüche auf den Mitbesitz der Stadt Magdeburg und anderer Gebietstheile abfand, und die Grafen von Mansfeld (6. Juni 1582) zur Anerkennung der Lehnsrechte des Erzstiftes nöthigte, zugleich durch Schiffbarmachung der Saale innerhalb seines Gebietes, sowie durch den Erlaß guter Ordnungen den Wohlstand seines Landes wesentlich förderte, faßte [87] er auch seine Aufgabe als evangelischer Landesherr fest ins Auge. Da er sich an den sogenannten geistlichen Vorbehalt des Augsburgischen Religionsfriedens nicht gebunden fühlte, ja denselben auf sein Erzstift, welches bereits vor dem Frieden evangelisch geworden, nicht einmal anwendbar erkannte, so beseitigte er alle Ueberreste des katholischen Kultus, öffnete die lange Zeit verschlossen gewesenen Domkirchen zu Magdeburg und Halle dem evangelischen Dienste, hob die noch bestehenden Klöster auf und verheirathete sich (8. Jan. 1570) mit Katharina, Tochter des Herzogs Johann von Küstrin. Dagegen gelang es ihm nicht auf dem Reichstage seine Anerkennung als Primas des Fürstencollegiums durchzusetzen. Kaiser Maximilian II., sein Freund und Gönner, starb, ohne ihn förmlich belehnt zu haben, Kaiser Rudolf II. gab zwar den Willen kund seiner Forderung gerecht zu werden, war aber viel zu ohnmächtig, um gegen den einmüthigen Widerspruch der katholischen Stände und des päpstlichen Legaten, während die evangelischen Stände in ihrer confessionellen Spaltung machtlos waren, durchzudringen. Sowol auf dem Augsburger Reichstage von 1582, auf welchem J. F. persönlich erschien, als auch auf dem Regensburger Reichstage von 1594, auf welchen er seinen Kanzler Marckbach sendet, weigert sich die katholische Mehrheit auf der Fürstenbank ihn zuzulassen; beide Male droht der Reichstag darauf auseinanderzugehen, ohne dem Kaiser die höchst nöthige Türkenhülfe zu gewähren. Schließlich giebt beide Male der Fürst den Bitten des Kaisers nach und verläßt den Reichstag, freilich nur gegen einen kaiserlichen Revers, welcher sein Recht auf den Fürstensitz durch diesen Vorgang unangetastet erklärt. Diese Erfahrungen sowie die noch weit schlimmeren, welche sein Sohn Johann Georg als postulirter Bischof von Straßburg machte, nicht minder seine geläuterte religiöse Einsicht brachten den besonnenen Fürsten, so sehr er auch dem Willen seines Vaters, des Kurfürsten Johann Georg, fügsam zu sein sich bemühte, je mehr und mehr zur Ueberzeugung, daß die damalige feindliche Abschließung der beiden evangelischen Confessionen gegen einander ebenso unberechtigt als der gesammten evangelischen Welt, ganz vornehmlich dem brandenburgischen Hause und dessen Erbansprüchen am Rheine verderblich sei, und deshalb aufgegeben werden müsse. Wenn er deshalb, freilich nur nach langem Widerstreben, dem Verlangen des Magdeburgischen Adels nach Einführung der Concordienformel nachgegeben hatte, ließ er sich dadurch nicht abhalten, Calvinisten in seine Dienste zu ziehen, und in Verbindung mit seinem gleichgesinnten Vetter, Georg Friedrich von Ansbach, den Anschluß an alle evangelischen Glaubensbrüder in Deutschland, in den Niederlanden und in Frankreich zur Bekämpfung des gemeinsamen Feindes aufs eifrigste zu betreiben; 1587 und 1591 hat er seine Kriegsvölker zu den pfälzischen stoßen lassen. Natürlich erzeugte das allgemach zwischen J. und seinem Vater Zerwürfnisse, die sich zu bedauerlicher Spannung steigerten, als letzterer in offener Verletzung des von Albrecht Achilles 1473 festgestellten Hausgesetzes zur Versorgung eines seiner jüngeren Söhne die Neumark und Crossen in seinem Testamente von den Kurlanden trennen wollte und trotz dem entschiedenen Widerspruche des Kurprinzen ein darauf bezügliches Testament vom Kaiser bestätigen ließ.

Auch als Kurfürst beharrte J. bei seinem Widerspruche und drang um so mehr damit durch, da auch der Kaiser sowie die märkischen Stände sich zu seinen Gunsten erklärten. Um aber auch die von der ränkesüchtigen Stiefmutter aufgereizten Brüder zufrieden zu stellen, und zugleich über die nahe bevorstehenden Thronerledigungen in Preußen und in den fränkischen Landschaften feste Bestimmungen zu treffen, rief er den Aeltesten der Familie, Georg Friedrich von Ansbach zu einer Berathung nach Magdeburg, während ihre beiderseitigen Räthe in Gera dem Resultat der Verhandlungen die urkundliche Form in dem am 29. April 1599 in Magdeburg ratificirten Geraischen Hausvertrage gaben, der, indem er die Grundlagen der Dispositio Achillea bestätigte, sie nun für die vorliegenden Verhältnisse [88] näher erläuterte. Während danach dem jeweiligen Kurfürsten alle Marken und die ihnen incorporirten Landschaften sowie alle ihre Anwartschaften, welchen namentlich jetzt auch das Herzogthum Preußen beigezählt wurde, als von der Kurwürde untrennbar zugesichert wurden, wurden seinen beiden ältesten Stiefbrüdern Christian und Joachim Ernst die fränkischen Gebiete als Secundogenitur erblich zugetheilt, die beiden jüngeren Söhne des Kurfürsten, denen nach strenger Auslegung des Hausgesetzes diese Secundogenitur hätte zufallen müssen, damit entschädigt, daß dem einen, Johann Georg, der sein Bisthum Straßburg aufzugeben genöthigt war, das Herzogthum Jägerndorf, ein Besitzthum Georg Friedrichs, in Aussicht gestellt, der andere, Christian Wilhelm, zum Administrator von Magdeburg, welcher Würde der Kurfürst einem bei seiner Wahl gegebenen Versprechen gemäß noch 1598 entsagte, befördert wurde. Diese Bestimmungen, sowie die im Vertrage für den standesmäßigen Unterhalt der übrigen zahlreichen Kinder Johann Georgs getroffene Vorsorge fanden bald allseitige Zustimmung, zumal da der Tod Georg Friedrichs 1603 die Secundogenitur sofort ins Leben treten ließ, und Jägerndorf 1607 in den Besitz des jüngeren Sohnes gelangte. Mit gleichem Eifer bemühte sich der Kurfürst in der schweren Krise, in der sich seine Verhältnisse befanden, wo in jedem Augenblick der Kampf um Cleve-Jülich und um Preußen auszubrechen drohte, selbst der Besitz von Jägerndorf eine Einmischung in die in Böhmen herrschenden Wirren nöthig machte, in den Besitz der Mittel zu gelangen, um seine Stellung nach außen würdig vertreten zu können. Vor allem war es ihm dabei darum zu thun, seine Unterthanen, insbesondere seine Kinder für eine mildere Auffassung der confessionellen Gegensätze und dadurch für eine kräftigere Unterstützung seiner politischen Absichten zu gewinnen. Der leidenschaftliche Widerstand jedoch, dem er hierin begegnete, schreckte den ohnehin frühe gealterten Fürsten von gewaltsamer Verfolgung seiner Pläne ab und bestimmte ihn zu einem behutsamen Verfahren, bei dem er offenen Conflicten möglichst ausweichend mit dem Gewinn kleiner Zugeständnisse und Erfolge sich zufrieden gab, welche bessere Zustände vorzubereiten geeignet schienen. So erreichte er auf religiösem Gebiete wenigstens so viel, daß mit Zustimmung der vornehmsten Geistlichen der Mark eine Anzahl der Ceremonien, die in den märkischen Kirchen sich aus alter Zeit erhalten hatten, als papistisch beseitigt wurden. Wenn er dann aber zu anderen Zeiten wiederholentlich sich weigerte, die Concordienformel als ihn persönlich bindend anzuerkennen, so regte dies und der Anblick der Calvinisten und anderer angeblicher Irrgläubigen in seiner Umgebung die märkische Bevölkerung in dem Maße gegen ihn auf, daß er zur Beschwichtigung derselben nicht nur im Geraischen Vertrage die Ausschließung des calvinischen Irrthums in den brandenburgischen Landen zusicherte, sondern auch später die Concordienformel als Norm der Märkischen Kirche anerkannte. Etwas mehr fruchteten seine Bemühungen der landesherrlichen Gewalt, eine freiere Stellung den Ständen gegenüber zu verschaffen. Als er in den ersten Regierungsjahren der drohenden Kriegsgefahren wegen von den Ständen die Ableistung der ihnen von Alters her obliegenden Wehrpflichten forderte und zur Abhaltung der Musterung ihres Aufgebotes sich persönlich einstellte, da überzeugte er sich vollständig von der Unbrauchbarkeit der Wehrverfassung; der größte Theil der Bevölkerung, namentlich die Hintersassen, waren von ihren fast souveränen Gutsherren dienstfrei gemacht, ein ansehnlicher Theil des Adels stand mit oder ohne Zustimmung des Fürsten in auswärtigen Kriegsdiensten, und auch die übrigen Dienstpflichtigen zeigten sich so widerwillig, daß nicht volle 1000 Reiter und 4000 zu Fuß aus dem ganzen Lande sich einstellten. Der Kurfürst mußte darauf bedacht sein, geworbene Truppen in Dienst zu nehmen und die Geldhülfe der Stände in Anspruch zu nehmen. Er berief 1599 den großen Ausschuß derselben und forderte von demselben Gelder theils [89] zur Deckung der von seinem Vater hinterlassenen Schuld von 600 000 Thalern und zur Wiedereinlösung der noch verpfändeten Domainen. Die Stände säumten nicht, wie sie unter den beiden vorigen Regierungen gewohnt gewesen, die Bewilligung an eine neue erhebliche Erweiterung ihrer Standesrechte zu knüpfen, an Forderungen, die dem Kurfürsten um so weniger annehmbar erschienen, da sie nicht nur im wesentlichen darauf ausgingen, mit dem ausschließlichen Steuerbewilligungsrechte und der Befreiung von allen Zöllen für sie selbst alle Lasten ihren Hintersassen aufzubürden, sondern auch die wohlwollende Absicht des Kurfürsten, die in den Privilegien unbestimmt ausgedrückten Leistungen und Pflichten der Gutsunterthanen gegen ihre Herren, die Hauptquelle zahlreicher Bedrückungen, durch ein von Kanzler Lamprecht Distelmeyer schon unter der Regierung Johann Georgs 1594 ausgearbeitetes Landrecht auf ein bestimmtes Maß zu begrenzen, durchkreuzten. Als der Kurfürst, nachdem er zwei Jahre lang vergeblich seine Gegner zu gemäßigten Forderungen herabzustimmen sich bemüht hatte, die Sache Februar 1602 an einen allgemeinen Landtag brachte, traten die in großer Zahl erschienenen Abgeordneten in noch trotzigerer Weise ihm entgegen, indem sie durch ihr Haupt Adam von Schlieben den früheren Forderungen noch neue entsprechende hinzufügten. Dem von äußerer Noth bedrängten Fürsten blieb schließlich keine Wahl, in einem von ihm und dem Kurprinzen am 11. März 1602 ausgestellten Reverse hat er sie größtentheils genehmigt, dagegen dem Verlangen der Stände, ihre Privilegien durch Aufnahme in eine von ihnen entworfene Landesconstitution auch für seine Nachkommen zu bindender Verpflichtung zu machen, nicht nachgegeben. Ueberhaupt spricht sich in der Schärfe, mit der er bei diesen Verhandlungen wie später 1606 den Ständen entgegentrat, deutlich die von ihm erkannte Ueberzeugung aus, daß auf dieser Grundlage eine gedeihliche Regierung unmöglich sei; vielmehr suchte und fand er eine sicherere in der Gründung des Staatsraths. Nachdem nämlich bisher die auf Kreis oder Landtagen versammelten Stände als die natürlichen Räthe des Kurfürsten gegolten hatten, erklärte am 13. Decbr. 1604 der Kurfürst, daß die Wichtigkeit und Ausdehnung, welche die Staatsgeschäfte durch die preußischen, rheinischen, straßburgischen und jägerndorfischen Verhältnisse gewonnen, die Einsetzung eines geheimen Rathes solcher Männer nothwendig mache, die diesen Geschäften gewachsen seien, und collegialisch über alle wichtigen Angelegenheiten, mit Ausnahme der kirchlichen und juridischen, berathen und das Resultat ihrer Berathungen ihm zu unterbreiten hätten. Schon in der Wahl der 9 ersten Räthe, zu denen bald andere berufen wurden, giebt sich der neue Charakter dieser Behörde kund. Sie sind ohne Rücksicht auf Stand, Beruf, Vaterland und Confession blos auf Grund persönlichen Vertrauens des Fürsten berufen, schwören ihm allein den Amtseid und stehen außer allem Zusammenhange mit den Ständen, selbst in der Verwaltung der Finanzen und Domainen des Kurfürsten. Welchen Eindruck dieser selbständige Act, diese Grundlegung des preußischen Beamtenthums auf die Stände machte, zeigte sich nicht nur in der Bereitwilligkeit, mit der sie ihn Juni 1605 für seine Bedürfnisse in Preußen mit 300000 fl. unterstützten, sondern auch 2 Jahre später, als ihn die Aufbringung von 100000 fl. als Beitrag zur Reichs- und Türkensteuer im Frühling noch einmal zur Berufung eines Ausschusses seiner Stände nöthigte. Zwar traten diese der Forderung jetzt mit Beschwerden in ziemlich ungehörigem Tone entgegen. Der Kurfürst erklärt jedoch nur einige, die nicht völlig unbegründet seien, einer Antwort würdig, verweist ihnen ihren Mangel an Ehrerbietung und sagt ihnen gerade heraus, wie er entschlossen sei, wofern nicht die äußerste Noth und der Nutzen des Landes es fordere, weder Land- noch Kreistage zu berufen. Trotz dieser schneidigen Worte bewilligten ihm die Stände nicht nur ohne jede Bedingung [90] die nothwendige Summe, sondern leisten in einer besonderen Schrift für die gerügten Ungebührlichkeiten demüthig Abbitte. War durch diese würdige Haltung des Fürsten manches gewonnen und vorbereitet, so setzte ihn diese immerhin bestehende Spannung mit den Ständen doch völlig außer Stand, durch Aufbringung einer beträchtlichen Kriegsmacht am Rheine oder in Preußen für seine Anwartschaften selbständig einzutreten. Am Rheine war er nur auf die Hülfe angewiesen, welche die 1608 gestiftete protestantische Union, Frankreich und Holland in eigenem Interesse zusagten. Auch in Preußen beruhten seine Hoffnungen hauptsächlich auf günstigen Zeitläuften. Als 1603 Georg Friedrich von Anspach starb, der bisher Vormund des blödsinnigen Herzogs Albrecht Friedrich gewesen war, setzte der Kurfürst alle seine Mittel in Bewegung vom polnischen Lehnsherrn mit der Vormundschaft auch die Bestätigung seiner Thronfolge im Herzogthum zu erhalten. Die äußeren Umstände waren ihm günstig. König Sigismund III., damals zugleich in einen Krieg mit Rußland und mit Schweden verwickelt, wünschte, daß ihm Preußen als Vormauer gegen die von Kurland andrängenden Schweden diene und deshalb von einem kräftigen, ihm zugeneigten Fürsten regiert werde. Dazu unterließ J. F. nicht durch Geldspenden, wobei ihm auch die märkischen Stände mit 300000 fl. zu Hülfe kamen, den polnischen Hof sich günstig zu stimmen. Da aber der Reichstag, auf welchem der König (Januar 1605) die preußischen Angelegenheiten im Sinne des Kurfürsten zu ordnen verhieß, durch innere Parteiungen zerrissen wurde, so beschränkte sich der König darauf, ihm zunächst die Vormundschaft zu verleihen und sie dem im October 1605 mit seiner Gemahlin nach Königsberg gekommenen Kurfürsten feierlich unter der Begrüßung desselben als Dux Prussiae übertragen zu lassen. Die Preußen waren jedoch weit entfernt, in der Einsetzung eines so wohlwollenden Fürsten eine Wohlthat zu erkennen. Aufgereizt durch eine Adelspartei, welche nach der Ungebundenheit des polnischen Adels lüstern, die Einverleibung Preußens in die polnische Republik betrieb, und von zelotischen Lutheranern, welche ihn als einen Ketzer verschrieen, kehrten sie ihm, dem angeblichen „Despoten“, so scharfes Mißtrauen und solche Widerspenstigkeit entgegen, daß er, zufrieden, als Vormund anerkannt zu sein, nach wenigen Wochen aus dem Lande zog und die Regimentsräthe als seine Stellvertreter zurückließ. Da die in Polen in den nächsten Jahren andauernde Anarchie eine Bestätigung seiner Rechte auf Preußen durch den polnischen Reichstag unmöglich machte, so erinnerte in Preußen fast nur noch die Anwesenheit des mit der ältesten Tochter Albrecht Friedrichs vermählten Kurprinzen in Königsberg an die Anrechte des hohenzollernschen Hauses. Seine Sorgfalt für das Wohl seiner Unterthanen bewährte der edle Fürst im besondern einmal, indem er zur Förderung des gewerblichen Verkehrs der Mark um 1605 bei Steinfurt an der Finow einen Canal baute, der die Oder und Elbe vermittelst der Havel und Finow in Verbindung bringen sollte. Das, wie es scheint, nicht vollendete Werk verfiel während des dreißigjährigen Kriegs, entging aber dem Scharfblick des großen Kurfürsten nicht, der es mit großartigen Kunstmitteln vollendete. Ebenso zeigte sich dieselbe in der Gründung des Gymnasiums, das Joachim Friedrich zur Vorbereitung auf ein gedeihliches Studium in Frankfurt bei seinem Jagdschlosse Grimnitz im Joachimsthale anlegte, am 24. August 1607 einweihte und mit reichen Einkünften aus seinen Domainen und eingezogenen Kirchengütern ausstattete. Bald darauf wurde der Fürst am 18. Juli 1608 in seinem Reisewagen vom Tode überrascht.

v. Ranke, Genesis. Droysen, Preuß. Politik. Isaacsohn, Gesch. des preuß. Beamtenthums 1. Ders., Urk. u. Akt. zur Gesch. des großen Kurfürsten, Bd. 10. Einleitung.