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Artikel „Knichen, Andreas von“ von Roderich von Stintzing in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 287–288, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Knichen,_Andreas_von&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 16:45 Uhr UTC)
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Knichen: Andreas v. K., Jurist, am 7. April 1560 in Aschersleben geboren, ist am 9. Oct. 1578 in Marburg (Andreas Kniche, Ascanius) immatriculirt (Catalog. studios. Marp. ed. Caesar part. VI. p. 31), 1584 in Basel zum Doctor der Rechte promovirt, dann einige Jahre (bis 1589) Professor der Institutionen in Heidelberg gewesen. Von 1592–1604 war er Kanzler Herzogs Johann Ernst von Sachsen-Eisenach. Um diese Zeit kaufte er das Rittergut Freckleben im Anhaltischen und diente etwa 10 Jahre dem Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig, sowie dem Kurfürsten Joh. Sigismund von Brandenburg: jenem in seinen Streitigkeiten mit der Stadt Braunschweig, diesem in den Verhandlungen über die Cleve’sche Erbschaft. Ob er an den Höfen lebte oder nur als Rath von Haus aus fungirte, bleibt dahingestellt. Um 1614 übernahm er die Stelle eines fürstlich anhaltischen Geheimen Raths und Kanzlers zu Zerbst, wo er am 7. Juni 1621 gestorben ist. Drei Mal ist er an den Hof Kaiser Rudolphs II. gesendet worden, der ihm die Pfalzgrafenwürde und den Adel verlieh. Seine Schriften, überwiegend staatsrechtlichen Inhalts, sind von ihm selbst gesammelt herausgegeben, Opera. Hanov. 1613, Francof. 1625 Fol. Darin seine zuerst Francof. 1600, 4° erschienene, später oft gedruckte „De sublimi et regio territorii jure synoptica tractatio“, welche später Christ. Krembergk (1622 Wittenb. 4°) herausgegeben hat. K. ist wiederholt als Gegner der „hohen Landesobrigkeit“ (Territorialhoheit) der freien und Reichstädte aufgetreten. Der Magistrat von Frankfurt a. M. verbot daher die Veranstaltung einer neuen Auflage der oben genannten Tractatio, bis K. sich entschloß, die anstößigem Stellen fortzulassen. Eine spätere Schrift „Velitatio apologetica etc.“ (Cob. 1604, 4°) brachte ihn in Conflikt mit der Stadt Braunschweig und der [288] Hanse, für welche Dr. Johann Dauth, damals des Magistrats von Braunschweig Rath von Haus aus, gegen K. die Feder führte. K. war seit 1600 mit Peter Wesenbeck’s Tochter, Katharina, verheirathet. Aus dieser Ehe stammt Rud. Gottfried v. K. († 1682), der Verfasser eines „Opus politicum“, Francof. 1682, 2 voll. Fol.

Vgl. Jugler, 3, 185 ff., wo Näheres über Knichen’s Schriften. Pütter, 1, 155 f.